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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuschuss genormte und ungenormte Fahrzeuge der Feuerwehr?



bastelheini
05.03.2009, 22:12
hallo...


ist die aussage richtig dass genormte fahrzeuge die neu beschafft werden bezuschusst werden, dies aber bei ungenormten nicht der fall ist?

wenn ja wer zahlt den zuschuss? bund? länder?

bei den ungenormten muss die gemeinde alles alleine tragen oder?

Marcus aus LH
05.03.2009, 23:20
Hallo, alles korrekt, was du geschrieben hast. Der Zuschuß kommt von der Feuerschutzsteuer (in Nds zumindest, wie das woanders ist, ka)

bastelheini
05.03.2009, 23:40
also vom bundesland?

Marcus aus LH
06.03.2009, 00:43
Genau, vom Land.

HF_KLM
06.03.2009, 14:32
Moin,
vom Prinzip her schon. Zuschuss kommt dann je nachdem von Bund oder Länder.

Was nicht genormt ist wird nicht bezuschusst.
Heißt aber auch nicht automatisch was genormt ist wird bezuschusst.
Da gibt es soweit ich weiß auch noch andere Faktoren z. B. hat der KBR/SBR noch ein Wort mit zu reden.

In Bayern ist es glaub ich auch davon abhängig wie oft das Fahrzeug z. B. schon vorhanden ist. Wenn bei uns im Lkr. einer auf die Idee kommt man bräuchte noch einen 6. RW oder ne 10. DLK und meint er muss aus eigener Tasche sowas kaufen gibts evtl. keinen Zuschuss (schon gar nicht wenn Dinge über Vereinskohle beschafft werden).
Allerdings ist ja da wo ein Wille ist erfahrungsgemäß auch ein Gebüsch in der Nähe.

Gruß

nederrijner
06.03.2009, 15:09
Moin,
vom Prinzip her schon. Zuschuss kommt dann je nachdem von Bund oder Länder.
Wo fördert der Bund denn die Beschaffung kommunaler Fahrzeuge?

Die Länder geben (teilweise?) eigentlich auch nur das zweckgebundene Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer weiter - wozu sie verpflichtet sind.
Das bedeutet: Wenn da nichts oder nicht viel zusammenkommt, wird die Förderung eben entsprechend gemindert. Ich glaube nicht, dass die Länder da Mittel aus dem Haushalt in die Hand nehmen würden (die dann wieder woanders fehlen). Denn die Unterhaltung einer Feuerwehr ist nunmal keine Pflichtaufgabe des Landes.


Was nicht genormt ist wird nicht bezuschusst.
In NRW gibt es zum Beispiel gar keine Einzelbezuschussungen mehr, hier wird jeder Kommune in jedem Jahr ein Betrag zur Verfügung gestell. Der kann dann natürlich auch für nicht genormte Fahrzeuge verwendet werden.


Heißt aber auch nicht automatisch was genormt ist wird bezuschusst.
Da gibt es soweit ich weiß auch noch andere Faktoren z. B. hat der KBR/SBR noch ein Wort mit zu reden.
Das ist aber glaube ich auch nur in Bayern so ...

Bayerfire
06.03.2009, 18:29
Hi,
also Feuerwehr ist Prinzipiell Ländersache (genau wie Polizei und Rettungsdienst)

Dann ist es so das manche Landkreise auch noch etwaige Zuschüsse geben für Fahrzeuge geben - ist aber von LK zu LK unterschiedlich.

Dann gibt es ja noch den Katastrophenschutz (bei uns sind das sogenannte Bundfahrzeuge) diese werden vom Bund angeschafft und (bei uns im LK) vom Landratsamt vom Brand- u. Katastrophenschutzamt verteilt.

nederrijner
06.03.2009, 22:12
Hi,
also Feuerwehr ist Prinzipiell Ländersache (genau wie Polizei und Rettungsdienst)
Die Länder haben es sich aber einfach gemacht und die Aufgabe Feuerwehr an die Kommunen weitergegeben, die dann natürlich auch dafür bezahlen dürfen, das Land stellt aber die Regeln auf (sog. Pflichtaufgabe zu Erfüllung nach Weisung).

Dann gibt es eben die Feuerschutzsteuer, die auf die Länder verteilt wird und zweckgebunden dem Brandschutz zugute kommen muss. Davon wird vom Land NRW zum Beispiel dann das IdF in Münster unterhalten. Der Rest wird u.a. als Förderung an die Kommunen weitergegeben. Allerdings muss man eben auch dazu sagen, dass die Länder dieses Geld für die Zwecke verwenden müssen. Wenn das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer sinken würde, ist es durchaus fraglich, ob das Land das mit Steuermitteln ausgleichen würde oder ob halt weniger Zuschüsse gezahlt werden. Es gibt halt keine Pflicht zu Bezuschussung. Üblicherweise muss ja auch ein Antrag gestellt werden, wenn der Topf leer ist, gibt es eben nichts ...


Dann gibt es ja noch den Katastrophenschutz (bei uns sind das sogenannte Bundfahrzeuge) diese werden vom Bund angeschafft und (bei uns im LK) vom Landratsamt vom Brand- u. Katastrophenschutzamt verteilt.
Genau genommen, ist der Katastrophenschutz (friedensmäßig) Aufgaben der Länder und die kommunalen Feuerwehren sind sowieso eingebunden. Was darüber hinaus für den Katastrophenschutz erforderlich ist, muss (müsste) dann vom Land unterhalten werden.

Der Bund unterstützt den Katastrophenschutz der Länder dort, wo es für den Zivilschutz(Verteidigungsfall!) nötig ist, durch spezielle Ausstattung, das ist der sogenannte erweiterte Katastrophenschutz.

Leider wird das oft durcheinander geworfen, der Bund ist /nicht/ für den Katastrophenschutz zuständig, sondern nur für das, was über den KatS hinaus für den Kriegsfall notwendig ist (vgl. früher den Luftschutzhilfsdienst, der durch den Brandschutzdienst totale Parallelstrukturen zu den vorhandenen Feuerwehren aufgebaut hat, aber strikt von diesen getrennt war und strenggenommen im Friedensfall nicht hätte eingesetzt werden dürfen).

HF_KLM
07.03.2009, 15:39
@ niderrijner

nicht nur auf Fahrzeuge bezogen sondern zum Beispiel bei MOB´s Anlagen gabs glaub ich bis letztes Jahr nen Zuschuss vom Staat oder auch wie von Bayerfire erwähnt für KatS Fahrzeuge.

Gruß

nederrijner
07.03.2009, 17:19
Vom Bund würde mich das sehr wundern, auch wenn ich gerade nicht weiß, was MOB sind.
Auch bei den KatS-Fahrzeugen fördert der Bund nicht, der kauft wenn überhaupt Fahrzeuge für den erweiterten KatS, diese bleiben aber im Besitz des Bundes und sind ggf. auch ganz schnell wieder weg.

Wenn einer fördert, dann eventuell das Land.

HF_KLM
10.03.2009, 14:08
Moin,
"Mob" ile "S" irenenanlage

Ob dir das Fahrzeug im Stall dann gehört oder nicht es wurde vom Bund gestellt und/oder bezuschusst.

Los wurdest du es nur wenn du es los werden wolltest und einen gefunden hast der es genommen hat.
Oder es besteht kein Bedarf mehr wie bei unserem ehemaligen GW-S.
Nach gut 40 Jahren wurde es außer Dienst gestellt und es gab halt keine Ersatzbeschaffung mehr dafür aufgrund der mittlerweile veränderten Gefahrenlage.

Greetz

nederrijner
10.03.2009, 16:05
Naja, wenn hier weiterhin alles in einen Topf geworfen werden soll, dann sollten wir die Diskussion beenden.

Mobile Sirenenanlagen werden wie Fahrzeuge nicht vom Bund, sondern vom Land gefördert. Zu den Zuständigkeiten habe ich schon etwas geschrieben, daher sollte man da genau zwischen Förderung durch das Land und zur Verfügung stellen durch den Bund unterscheiden.

Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob ein Fahrzeug bezuschusst oder zur Verfügung gestellt wird. Ersteres gehört Dir, Du kannst es umnutzen oder umverteilen wie Du willst.
Zweiteres gehört dem Bund, der kann es für Einsätze sonstwo anfordern oder es ganz umverteilen (was nach dem Beitritt der neuen Bundesländer durchaus in großem Rahmen geschehen ist), wenn das Fahrzeug kaputt geht oder verunfallt und der Bund keinen Bedarf für Ersatz sieht, gibt es eben nichts mehr. Das wird insbesondere dann interessant, wenn die kommunale Feuerwehr ohne Bundfahrzeug auf einmal nur noch bedingt oder gar nicht mehr einsatzbereit ist.
Was meinst Du, wieso im Moment alle so nach den in Aussicht gestellten neuen Bundfahrzeugen gieren.