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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auszeichnungen und Ehrungen



GrisuIZ
11.02.2009, 19:10
Hallo

Ich bin 1990 in die Jugendfeuerwehr eingetreten und dann 1993 mit 16 Jahren in die Aktive Feuerwehr übergetreten. Nun wurde ich 2003 für 10 Jahre Feuerwehr gehrt.
Ich hab jetzt aber mit anderen Kameraden gesprochen die mir sagten das ich schon 2000 hätte gehrt werden müssen. Was ist den nun richtig? Wird nur die Aktive zeit berücksichtigt oder auch die komplette JF-Zeit? Wo steht das verbindlich (Vorschriften/Gesetze).

Danke schon mal

Quietschphone
11.02.2009, 19:27
Servus!

Da solltest Du uns mal ein paar mehr Informationen geben:
Für welches Bundesland suchst Du die Informationen?
Wofür bist Du 2003 geehrt worden?
1. Für die Mitgliedschaft in einem Feuerwehrverein/Förderverein/...?
2. Für die Zugehörigkeit zur aktiven Wehr?


Gruß
Alex

DME-Murxer
11.02.2009, 20:29
Wahrscheinlich meinst du das für Schläfrig-Holstein.
Eine Ehrung für 10Jahre ist aber ungewöhnlich. Ich kenne du nur für 25,40,50 und 60 Jahre
Die JF-Zeit gehört in Niedersachsen dazu. Solltest mal in eure Satzung oder Brandschutzgesetz schauen.

AleX-112
11.02.2009, 21:02
und ab 60 aufwärts alle 10 Jahre nochmal

alarma
11.02.2009, 21:46
SH 10 Jahre Feuerwehrzugehörigkeit (incl. JF)

Ich bin '92 in die JF eingetreten und wurde 2002 für 10 jahre geehrt....

Literaturnachweise werde ich ein anderes mal einstellen, bis dafür grad zu müde zum suchen

Etienne
12.02.2009, 08:48
Wahrscheinlich meinst du das für Schläfrig-Holstein.
Eine Ehrung für 10Jahre ist aber ungewöhnlich. Ich kenne du nur für 25,40,50 und 60 Jahre
Die JF-Zeit gehört in Niedersachsen dazu. Solltest mal in eure Satzung oder Brandschutzgesetz schauen.

Das kann ich auch nur bestätigen. So ist es jedenfalls in Niedersachsen.

bastelheini
12.02.2009, 11:27
also ich glaube in sachsen gehört die jf zeit nicht dazu?!

andere frage: wie ist das eigentlich wenn man die feuerwehr wechselt? also zb von der nächstgrößeren stadt aufs dorf?

zählt die gesamte geleistete zeit oder nur die zeit in der jeweiligen feuerwehr?

Newty
12.02.2009, 11:36
Das kommt drauf an, wo du hinziehst. Deine Ehrung darfste behalten(ob du sie tragen darfst, ist natürlich auch irgendwo geschrieben), wirst aber in Zukunft halt nach dem an deinem Wehrstandort gültigen Standard geehrt - mit allen dort einzurechnenden Dienstjahren. Kann zu lustigen Situationen führen, wenn du mit z.B. 30 Jahren auf der Brust(inkl. JF) in ein Land wechselt, welches nach 25 Jahren(ohne JF) ehrt.

bastelheini
12.02.2009, 11:40
hm ich meine eher kleine distanzen....

also in den nachbarkreis etc.....wobei man aber in ein und demselben bundesland bleibt

(nur mal so angenommen...würde auf mich eh nicht zutreffen da ja bei uns die jf nicht mitgezählt wird)

Newty
12.02.2009, 13:37
Da sollte eine "Pflicht"ehrung nach wie vor gültig bleiben - wenn allerdings von Kreis zu Kreis anders - mit den selben Auszeichnungen - rumgeehrt und gezählt wird, macht mind. ein Kreis meiner Meinung nach was falsch.

GrisuIZ
12.02.2009, 14:19
Danke erstmal für die Antworten.

Also, ich bin in Niedersachsen im Kreis Harburg mit 13Jahren (1990) in die JF eingetreten und dort mit 16Jahren (1993) in die Aktive Wehr übergetreten. 1999 bin ich dann nach Schleswig-Holstein gezogen in den Kreis Steinburg und dort auch in die Feuerwehr, natlos. Dort bin ich dann auch 2003 für 10Fahre Feuerwehr geehrt worden. Wenn jetzt die JF-Zeit mit angerechnet werden muss dann bin ich drei Jahre zu spät geehrt worden.
Das Problem was ich jetzt habe ist das mir schon viele Kameraden gesagt haben das ich zu spät geehrt worden bin aber mir keine Quelle nennen konnten, genauso hab ich mit Kameraden gesprochen die genau das gegenteil sagen. Die konnten mir natürlich genausowehnig eine Quelle nennen.

Nun hoffe ich das ich auf diesem weg jemanden finde der sich mit der Thematik auskennt und mir evtl. eine offizielle Quelle nennen kann oder wo man es erfragen kann.

Gruß
GrisuIZ

bastelheini
12.02.2009, 14:47
schon mal euren wehreiter gefragt? das wär ja das einfachste?


also ich hab nochmal bei uns in der feuerwehrsatzung der gemeinde nachgeguckt...:


(4) Ehrungen für langjährigen aktiven Dienst werden wie folgt bereitgestellt:

10 Dienstjahre 100,00 €
25 Dienstjahre 150,00 €
40 Dienstjahre 175,00 €
50 Dienstjahre 200,00 €



ich glaube durch die bezeichnung "aktiven dienst" wird automatisch die jf ausgeschlossen?!


also guck mal bei euch in der gemeindesatzung nach

akkonsaarland
12.02.2009, 15:01
ich behaupte jetzt einfach mal, dich hat man 2000 einfach vergessen. mehr nicht.

Newty
12.02.2009, 15:01
Danke erstmal für die Antworten.

Also, ich bin in Niedersachsen im Kreis Harburg mit 13Jahren (1990) in die JF eingetreten und dort mit 16Jahren (1993) in die Aktive Wehr übergetreten. 1999 bin ich dann nach Schleswig-Holstein gezogen in den Kreis Steinburg und dort auch in die Feuerwehr, natlos. Dort bin ich dann auch 2003 für 10Fahre Feuerwehr geehrt worden. Wenn jetzt die JF-Zeit mit angerechnet werden muss dann bin ich drei Jahre zu spät geehrt worden.
Kurz und knapp: Is doch so alles richtig. Das Land SH vergibt die Ehrung, das Land SH knüpft seine Anforderungen daran. Wenn du Jungs über der Elbe nunmal keine JF mitzählen, ist das so. 10 Jahre mit JF halte ich dann doch für ein wenig früh. Nichtmal den Truppmann 2 gemacht, aber schon geehrt, irgendwas passt da m.E. nicht.

GrisuIZ
12.02.2009, 15:47
schon mal euren wehreiter gefragt? das wär ja das einfachste ...

Das war eine meiner ersten Anlaufstellen. Der sag JF ja aber erst ab 16. Andere WF's sage JF ganz. Was ist denn nun richtig?

@Newty
Ich denke mal das du mit dem Truppmann 2 den Truppführer meinst, wenn ja den habe ich bereits 1995 gemacht.

@akkonsaarland
Nein, haben mich leider nicht vergessen. Das währe ja denn auch einfach :-) .

Gruß
GrisuIZ

Newty
12.02.2009, 18:57
Ich denke mal das du mit dem Truppmann 2 den Truppführer meinst, wenn ja den habe ich bereits 1995 gemacht.
Nein ich meinte schon den Truppmann 2, der mit einer weiteren schriftlichen Prüfung abgeschlossen wird, der Truppmann Teil 1 ersetzt den Grundlehrgang(der afaik ein wenig gekürzt wurde), danach macht man 2 Jahre den Truppmann Teil 2(per Laufzettel) und danach die zweite schriftliche Prüfung. Ist seit 200x neu :-)

GrisuIZ
12.02.2009, 19:00
ach so, wusste ich auch noch nicht. ich hab damals alles in einem rutsch gemacht.

GrisuIZ
13.02.2009, 07:23
Hab da was Gefunden aber es wird da nicht so auf das alter geschaut. Was sagt ihr dazu?

Das ist ein auszu aus der "Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein
Gl.-Nr. 2135.12
Erlass des Innenministeriums vom 04. September 2008 – IV 333 – 166.080"

Hier der link: http://www.lfs-sh.de/LFS_2005/Vorschriften/Erlass166-080.php

6.2.2 Abzeichen für langjährige Mitgliedschaft einer Feuerwehr; es kann an Personen verliehen werden, die einer Feuerwehr als aktive Mitglieder, als Mitglieder der Jugendabteilung oder Mitglieder der Ehrenabteilung zehn Jahre oder ein mehrfaches von zehn Jahren angehören. Gleiches gilt für Personen, die einem musiktreibenden Zug angehören, nicht aber Mitglied einer Feuerwehr sind. Das Abzeichen besteht aus einer Bandschnalle aus blau-weiß-rotem Ordensband mit silber- bzw. golddurchwirktem Rand.
Es wird in neun Stufen verliehen;

Abzeichen für
10jährige Mitgliedschaft
20jährige Mitgliedschaft
30jährige Mitgliedschaft
40jährige Mitgliedschaft
50jährige Mitgliedschaft
60-, 70-, 80-, oder 90jährige Mitgliedschaft