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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FME Eigenbeschaffung



RotKreuzler
10.12.2002, 20:14
Hallo
Habe mir einen Quattro selber gekauft und die Alarmschleifen meiner Bereitschaft(DRK) Programmieren lassen.
Jetzt hat mein Zugführer gemeint ich müsse weil ich die Schleifen programmieren ließ dem Melder bei meiner Bereitschaft Registrieren lassen.
Jetzt an alle die ihren FME Selber Beschafft haben:
Darf mein Zugführer das und Muss ich die Registrieren lassen??
Wie habt ihr das Gelöst??

76440
10.12.2002, 20:32
also ich hab nie was registrieren lassen müssen. und es is dein privatgerät, würd ich also auch ned machen ... es sei denn, dadurch werden zb anfallende reparaturen etc von deiner bereitschaftsgruppe gezahlt :)

Lauschi
10.12.2002, 20:32
Hallo,

um wahrscheinlichem Ärger oder sogar ausschluss aus der Org. zu vermeiden würde ich mich registrieren lassen.
Es schadet dir doch nicht, wenn irgendwo steht, dass du einen eigenen Melder hast und sie Schleifen Programmiert hast.

Ich selbst habe keinen eingenen Melder.

Gruß Michael

RotKreuzler
10.12.2002, 20:44
Also das ist bei meiner Bereitschaft so das ich den Regitrieren lassen soll und ich muss die Rep.Kosten selber zahlen
ein grund mehr den net zu Registrieren.
Und es ist bein eigenes Gerät also geht das den OV nichts an.
Und wenn die mich ausschliessen wollen können die den Laden dicht machen weil ich am meisten mache und oft einspringe.
Falls es zum Ausschluss kommt gehe ich Komplett zum THW
damit habe ich also keine Probs.
Also ich werde den Melder nicht Registrieren. Denn die Melder Die registriert sind gehören dann automatisch dem OV.
Gruss stephen

FFW Pietling
10.12.2002, 21:10
Original geschrieben von RotKreuzler

Also ich werde den Melder nicht Registrieren. Denn die Melder Die registriert sind gehören dann automatisch dem OV.
Gruss stephen

Also ich mein die können das Ding zwar registrieren, aber gehören tut er dir, da können die auf und nieder springen! Außer sie bezahlen den Melder bei der Registrierung aber dann wärs blödsinn den melder überhaupt erst selber zu kaufen!

Also ich kann dir keinen Tipp geben was besser ist, aber das er Ihnen dann automatisch nach der Reg. gehören soll, das kann ich dir versichern, dass kann nicht sein!

GreetZ

AkkonHaLand
10.12.2002, 21:26
Also bei mir wars so, daß ich mir meinen Melder privat gekauft habe. Einige Zeit (Melder müssen ja nicht mehr bei der RegTP angemeldet werden...) später habe ich ihn, in Absprache mit dem Stadtbrandmeister, bei der Region (FTZ) registrieren lassen.
Hinweise dabei in der Kartei:

- Melder ist privat
- daher kein Anspruch auf Rep oder Ersatz
- Schleifen der Ortswehr und Funktionsgruppe wurden von FTZ programmiert
- Melder bleibt mein Eigentum

Die Region will halt wissen, wieviele Melder im Umlauf sind, damit abzuschätzen ist, wieviele Einsatzkräfte kommen, wenn die Sirenen mal ausfallen.

Das Ganze ist aber freiwillig, es kann einen keiner dazu zwingen!
Dein OV-Leiter will wohl kostenlos an neue Melder kommen! Mein Tip:

Setz Dich hin und entwerfe eine Art "Vertrag", indem steht:

- Du erklärst Dich bereit den Melder registrieren zu lassen
- auf die Übernahme von evtl Rep-Kosten verzichtest Du
- der Melder bleibt Dein Eigentum
- Beide Seiten unterschreiben und fertig!

So hatts bei mir geklappt und auch bei ca 30 anderen Leuten, die ich aus den verschiedenen Org kenne.

FFW Pietling
10.12.2002, 21:34
Sorry vielleicht hatte ich oben übersehen zu sagen das wenn es natürlich im einem "Vertrag" steht das die den Melder bekommen was anderes ist, aber lediglich bei einer Registrierung kriegen die den nicht!

Akkon hat das ja grad sehr gut beschrieben wies am besten geht!
;-)

GreetZ

MatthiasO
11.12.2002, 09:42
Mal so nebenbei, darf man denn "privat" einen Melder/ein FuG betreiben, auf BOS-Kanälen? Ich meine, abegsehen von der Tatsache, dass dir der melder gehört, dürfte er doch nur von der Organisation betrieben werden oder eben von dir im Dienst der Organisation. Aber Privat, ohne "Auftrag"?

Gruß, Matze

FFW Pietling
11.12.2002, 14:40
Also da muss man jetzt glaub ich schon zwischen Melder und FuG unterscheiden!

Mit dem Melder kann man ja "nur" alarmiert werden, mit einem FuG ja am aktiven Funkverkehr teilnehmen!

Also man darf, wenn man Mitglied einer HiOrg ist einen Melder haben, allerdings sollte man Rücksprache mit z.b bei der Feuerwehr dem Kommandanten halten!

Beim FuG weiß ich es nicht genau, aber ich glaub hier muss man sich eine Genehmigung einholen! Beim Melder müsste man das nicht!

GreetZ

RotKreuzler
11.12.2002, 15:02
danke Leute,
Aber Registreiren lasse ich den FME Trotzdem net weil er mein eigentum ist.
und von wegen abschätzen wieviele FME imumlauf sind trifft da auch nicht zu. Weil diese Liste den OV nie verlässt.
Gruss stephen

boschcrisu
21.06.2007, 21:50
Denn die Melder Die registriert sind gehören dann automatisch dem OV.
Gruss stephen[/QUOTE]


Das ist Falsch Sachen Gegenstände gehören dem der Sie Bezahlt hat also bist du der Eigentümer . Und das regestrieren ist nur für da Landratsamt. Da ein Melder ein Empfangsgerät ist wie Radio und Fernsehen muss die Gemeine der Landkreis Gebühren zahlen. Nicht angemeldete Melder gelden lt. Strafgesetz als verboten und kann wegen abhören des nicht polizeilichen BOS Funkanal eventuell großen ärger bescheren . Also lieber anmelden.

hannibal
21.06.2007, 21:57
Das ist Falsch Sachen Gegenstände gehören dem der Sie Bezahlt hat also bist du der Eigentümer . Und das regestrieren ist nur für da Landratsamt. Da ein Melder ein Empfangsgerät ist wie Radio und Fernsehen muss die Gemeine der Landkreis Gebühren zahlen.

Möp falsch,

1) Für Radio und Fernseh ist das die GEZ 8und die gilt für BOS Funk nicht

2) die Abgabe für BOS Geräte wurde seit gut 10 Jahren schon gekippt



Nicht angemeldete Melder gelden lt. Strafgesetz als verboten und kann wegen abhören des nicht polizeilichen BOS Funkanal eventuell großen ärger bescheren . Also lieber anmelden.

Mindestens genau so falsch
ich kann soviele Melder zu Hause haben wie ich will, solange ich damit nur für mich bestimmte Nachrichten empfanfe

abc-truppe
21.06.2007, 22:15
Find ich aber geil, wo du die ganzen alten Themen nur findest...

Fabpicard
22.06.2007, 00:39
Find ich aber geil, wo du die ganzen alten Themen nur findest...

Und dann auch noch son Quark zu verzapfen, machts noch geiler ^^

MfG Fabsi

boschcrisu
23.06.2007, 14:26
Möp falsch,

1) Für Radio und Fernseh ist das die GEZ 8und die gilt für BOS Funk nicht

2) die Abgabe für BOS Geräte wurde seit gut 10 Jahren schon gekippt



Mindestens genau so falsch
ich kann soviele Melder zu Hause haben wie ich will, solange ich damit nur für mich bestimmte Nachrichten empfanfe


Du kannst soviele Melder haben wie du willst ist richtig was zwar schwachsinn ist aber nichts desto trotz ist der Piepser wie er auch heisst ein Funkmeldeempfänger ein Empfangsgerät mittels Funkwellen. Und Funkmeldeempfänger werden nicht bei der GEZ sondern bei der POST wie Telefon angemeldet.Durch das Landratsamt wo sie vom Kommandanten dort über KBI oder KBM gemeldet werden .

akkonsaarland
23.06.2007, 14:34
Du kannst soviele Melder haben wie du willst ist richtig was zwar schwachsinn ist aber nichts desto trotz ist der Piepser wie er auch heisst ein Funkmeldeempfänger ein Empfangsgerät mittels Funkwellen. Und Funkmeldeempfänger werden nicht bei der GEZ sondern bei der POST wie Telefon angemeldet.Durch das Landratsamt wo sie vom Kommandanten dort über KBI oder KBM gemeldet werden .


möp wieder falsch

die anmeldepflicht wurde vor vielen jahren abgeschafft

telefon wird von t-com betrieben

fakt ist er muss nicht angemeldet werden

russmeyer
24.06.2007, 00:13
möp wieder falsch

die anmeldepflicht wurde vor vielen jahren abgeschafft

telefon wird von t-com betrieben

fakt ist er muss nicht angemeldet werden

Naja, so ganz falsch ist das nicht, denn, die Fernmeldehoheit liegt in diesem Fall beim Land. Und viele Bundesländer haben eigene Richtlinien dazu, ob FuMe gemeldet werden müssen.
In den meisten dürfte eine Meldung obligatorisch sein, wie zB. in Nds.

Und, eine Empfangsanlage für BOS bedarf grundsätzlich einer Genehmigung. Wer sich also "privat" einen FuMe kauft, kann damit rechnen, bei einer Überprüfung durch den Landeseigenen (meist bei der Pol. sitzenden) Funkkontrollmessdienst diesen dann abgeben (auf nimmer Wiedersehen) zu müssen.
Diesen Blödsinn von wegen das ist mein eigener und da hat keiner... das gehört in das Reich der Fabeln.

Und, Verstoss gegen das Telekommunikationsgesetz ist mittlerweile auch kein Kavaliersdelikt mehr.

r.

Walmsburger
24.06.2007, 09:38
... bei einer Überprüfung durch den Landeseigenen (meist bei der Pol. sitzenden) Funkkontrollmessdienst diesen dann abgeben (auf nimmer Wiedersehen) zu müssen.

Kurze bescheidene Frage: Wenn ich jetzt einen privaten Melder habe und den nirgends angebe - wie bitte möchte den der "Funkkontrollmessdienst" von meinem Melder erfahren und überhaupt die tatsächliche Gewalt darüber bekommen, um diesen auf Nimmerwiedersehen verschwinden zu lassen?

Ich denke eher gar nicht...

Des weiteren: Wir (FF in Nds) geben einmal im Jahr (zu Jahresbeginn) eine Bestandsmeldung über die vorhandenen FuGs und FMEs ab, Meldungen über zwischenzeitlich beschaffte Melder sind meines Wissens nach gar nicht erwünscht, wegen des unnötigen Verwaltungsaufwandes...

Daher wäre es also durchaus vertretbar, wenn die tatsächliche Anzahl der FME geringfügig von der gemeldeteten abweicht - es sei denn dein "Funkkontrollmessdienst" kommt genau am Tag der Bestandsmeldungsabgabe...

Fabpicard
24.06.2007, 12:12
Kurze bescheidene Frage: Wenn ich jetzt einen privaten Melder habe und den nirgends angebe - wie bitte möchte den der "Funkkontrollmessdienst" von meinem Melder erfahren und überhaupt die tatsächliche Gewalt darüber bekommen, um diesen auf Nimmerwiedersehen verschwinden zu lassen?

Ich denke eher gar nicht...

Tja, und da Denken eben glückssache ist, können sies Doch :) (nicht böse nehmen *g*)

Jeder Empfänger ist auch gleichzeitig ein Sender... und mit der entsprechend sensieblen Technik kannst auch auch einen FME von Aussen aufspüren... (es sei denn natürlich, er ist aus ^^)

Und sollten sie einen Begründeten Verdacht auf Verstoß gegen das TKG haben, dann könnten die auch ohne größere Probleme zu dir in die Wohnen, mit Richterlichem Beschluß versteht sicht...

MfG Fabsi

P.S.: Solange du niemanden störst... werden die wohl kaum die Zeit dafür aufwenden ^^

Pille112
24.06.2007, 12:48
...und die können sogar so pervers genau peilen dass sie Dir nachher sagen können in welcher Ecke des Zimmers Dein FME/DME, zum Zeitpunkt der Peilung, lag.

Gruß Carsten

Walmsburger
24.06.2007, 13:52
Gut - dann können sie das halt.

Aber - wenn nun "Fritzchen Müller" in der FF ist und sich selbst einen FME beschafft und damit keinen Blödsinn macht, dann wird da kein Hahn nach krähen.

Oder peilt nun die was-weiß-ich-was jeden Meldeempfänger in Deutschland an und klärt dann per Hausdurchsuchung, ob das den einer von den 30 Meldern der Wehr ist oder ob es nun ein 31. ist...

Ich bin nach wie vor der Meinung, daß sich da jemand der z.B. in der FF ist und sich privat einen Melder beschafft und damit eben keinen Dummfug anstellt sich dort nach wie vor keine Sorgen machen muss, daß dort nun nun eine Funkpeilung mit Hausdurchsuchung ansteht.

Allerdings - ich lasse mich gern eines besseren belehren - dann aber bitte Butte bei die Fische und die entsprechenden "Beweise" auf den Tisch!

DG3YCS
24.06.2007, 14:26
Hi,

also:
Die Fernmeldehoheit liegt nicht beim LAND, sondern beim BUND!
Alle Gesetze sind BUNDESGESETZE.

Die Zuständigkeit für den BOS-Funk liegt nur in sofern beim Land, soweit es Einheiten betrifft die unter die Länderhoheit fallen.
Hier kann das Land Richtlinien erlassen.

Im dereich der Funkgeräte (S-E) wirkt sich das folgendermaßen aus.
Der BUND hat festgelegt, das jeder Betrieb eines SENDERS eine Frequenzzuteilung erfordert.
Für den Bereich der BOS hat er festgelegt, das nur entsprechende geprüfte Geräte auf diesen Frequenzen betrieben werden dürfen.
Ausnahmen sind möglich (generell oder im Einzelfall) müssen aber von der jeweils zuständigen Behörde (LMI/BMI) genehmigt sein.
Die BnetzA ist nun gehalten sich an diese Festlegung zu halten

Die Frequenzzuteilung beinhaltet nun dieses als AUFLAGE.
Daher gilt die Frequenzzuteilung nun eigentlich nicht für nicht genehmigte Geräte. Strafrechtlich kann man soetwas nun entweder als Verstos gegen eine Auflage oder aber als Betrieb ohne Frequenzzuteilung werten...

Dies ist wie gesagt die Regelung für FUNKGERÄTE.

Für Empfänger hat der BUND festgelegt, das es generell keinerlei Anmeldepflicht gibt. Egal auf welchen Frequenzen diese betrieben werden.
(Empfangsgeräte stellen keine Frequenznutzung im Sinne des Gesetzes da.)

Strafrechlich relevant ist daher nur die Frage: Sind die Empfangenen Meldung für den Besitzer bestimmt?
Wenn jemand bereits einen offiziellen Melder hat, und nur einen leichteren Melder mit denselben Schleifen sich privat beschafft, so ist denke ich davon auszugehen.
Wenn jemand einen privaten Melder mit von der Wehrleitung genehmigten Schleifen besitzt ebendfalls.

Eine Grauzone ist es, wenn jemand die Auskunft bekommt, es gibt gerade keine Melder, wenn aber welche da währen würde er einen mit den Schleifen X, Y, Z, bekommen. Wenn er sich nun privat einen Melder mit diesen Schleifen beschafft...

Wenn jemand aber nun Schleifen auf seinen Melder pakt (egal ob Privat oder Dienstlich) die NICHT für ihn bestimmt sind, so stellt dies IMMER einen Verstoss gegen das Abhörverbot da. Bei dienstlichen Melder kommen evtl.noch weitere Sachen dazu...

Alle Anweisungen zur Meldung der Melder stellen lediglich eine Dienstanweisung an die nachgeordneten Stellen da, da das Land dieses gerne erfassen möchte. Teilweise sicher sogar noch ein Relikt als alles und jedes erfasst wurde, was irgendwie mit elektromagnetischen Schwingungen zu tun hatte. (mussten Mikrowellen nicht mal angemeldet werden?)
Ein rein statistisches Mittel... Ich kann jetzt auch nicht für jedes Land sprechen, aber oft interessiert ja auch nur die reine Zahl...

Gruß
Carsten

Bergwacht9902
24.06.2007, 15:42
Aber da wird doch der Funkkontrollmessdienst sicherlich besseres zu tun haben als durch die gegend zu fahren und FMEs zu orten. Das habe ich nämlich noch nicht so ganz verstanden. Wie Kollege Walmsburger schon sagte, wenn die Wehr 30 Melder hat, woher soll der Funkmessdienst dann erkennen das genau beim Kollegen XY der melder privat ist?

Pille112
24.06.2007, 16:37
@ Bergwacht9902:

...man, man, man, hier wurde es doch in ungefähr 27 1/2 Threads mit ca. 273.425 Postings geschrieben dass,

"...wenn Mist damit gemacht wird..."

"...rechtliche Grundlage..."

"...Aufsichtsorgane sind..."

"...mögliche Strafen..."

...sollte ich Dir hier zu schnell geschrieben haben, mache ich es gerne noch einmal langsamer ;-)

Gruß Carsten