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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Führerschein ab 17 - Fahren ohne Begleitperson im Einsatzfall



firefighter_fabi
01.01.2009, 04:13
Hallo zusammen und zuerst mal ein frohes neues Jahr,

ich habe eine Frage bezüglich der Anfahrt zum Gerätehaus im Einsatzfall. Es ist ja rechtlich so, dass man auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus auch schon gewisse Sonderrechte in Anspruch nehmen kann.

Mittlerweile gibt es ja in allen Bundesländern das Modellprojekt "Begleitetes Fahren ab 17". Man kann mit 17 Jahren seinen Führerschein machen, darf aber nur dann ein Fahrzeug führen, wenn eine auf dem "Führerschein" eingetragenen Begleitperson im Auto mitfährt.

Wie sieht es aber aus, wenn ein Feuerwehrdienstleistender auf der Anfahrt zum Gerätehaus OHNE eine dieser Begleitpersonen fährt? Weiß jemand wie da die rechtliche Lage aussieht? Praktisch denke ich mal, dass keine Polizist auf eine allgemeine Verkehrskontrolle besteht, wenn man sich auf der Einsatzfahrt befindet, aber was sagt das Gesetz in diesem Fall?

Neujahrsgrüße und vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Fabi

Redbull
01.01.2009, 04:16
Nein fahren ohne Fahrerlaubniss ist das. Weil die begleitperson fehlt.

Newty
01.01.2009, 05:32
Stimmt so. Selbst wenn wir die StVO so auslegen, dass auch die Führerscheinauflage außer Kraft gesetzt wird(was sogar möglich WÄRE, da die Verletzung der Auflage nicht direkt eine Behinderung/Gefährdung darstellen würde - aber das ist dann eine Ermessenssache, die ich nicht ausprobieren möchte), hast du keine Chance, ohne Begleitperson zurückzukommen ;-)

Bergwacht9902
01.01.2009, 08:24
Desweiteren wäre der eigendliche Sinn dieses Projektes weit in Frage gestellt, denn gerade die fahrt zum GH (Stichwort Dachaufsetzer) halte ich dann für äußerst Riskant.

Poli
01.01.2009, 09:54
Moin und frohes neues Jahr!

Schaue doch mal unter http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php .
Da steht alles Wissenswerte drin.

Wichtig im Zusammenhang mit Deiner Frage ist:

Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen ("Vergessen") der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.

Also: Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des 21 StVG!

MfG

überhose
01.01.2009, 11:24
Auch wenn jetzt wieder welche aufstöhnen: Würde man konsequent die UVV auslegen, und den Sinn von U18 im Einsatz überdenken, dann wäre eine solche Frage wie diese hier schon erledigt...

nederrijner
01.01.2009, 11:49
ich habe eine Frage bezüglich der Anfahrt zum Gerätehaus im Einsatzfall. Es ist ja rechtlich so, dass man auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus auch schon gewisse Sonderrechte in Anspruch nehmen kann.
Ja, nur gelten Sonderrechte (meistens wird von § 35 StVO gesprochen) eben immer auch nur für die jeweilige Rechtsvorschrift.
Das begleitete Fahren ist aber nicht in der StVO, sondern in der FeV geregelt. Dort steht allerdings ein ähnlicher Absatz drin[1].
Trotzdem sollte man meiner Meinung nach erstmal einen Blick in die Rechtsgrundlagen werden, bevor man mit Sonderrechten argumentiert.


Wie sieht es aber aus, wenn ein Feuerwehrdienstleistender auf der Anfahrt zum Gerätehaus OHNE eine dieser Begleitpersonen fährt? Weiß jemand wie da die rechtliche Lage aussieht? Praktisch denke ich mal, dass keine Polizist auf eine allgemeine Verkehrskontrolle besteht,
Es soll schon gegenteilige Beispiele gegeben haben, zumal die Polizei eigentlich nicht sehen kann, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt.


wenn man sich auf der Einsatzfahrt befindet, aber was sagt das Gesetz in diesem Fall?
Meiner Meinung nach dürfte das Fahren ohne Begleitperson weder zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten (wir reden von Jugendlichen/Minderjährigen) noch mit der Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vereinbar sein.

[1]Diese Sonderrechte der FeV zielen meiner Meinung nach auch weniger darauf ab, ohne gültige Fahrerlaubnis Kraftfahrzeuge bewegen zu dürfen, genau wie die Sonderrechte der StVO nicht dazu ermächtigen, blind über rote Ampeln zu fahren. Es geht eher darum, dass es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, dass ein Fahrerlaubnisinhaber ohne das Dokument Führerschein fahren darf. Dieses ist nämlich eigentlich immer beim Fahren mitzuführen, was sich im Einsatz aber manchmal schwierig gestaltet. ;)

Alterlöschknecht
01.01.2009, 12:33
Auch wenn jetzt wieder welche aufstöhnen: Würde man konsequent die UVV auslegen, und den Sinn von U18 im Einsatz überdenken, dann wäre eine solche Frage wie diese hier schon erledigt...

Bei uns gibt das Problem nicht ,denn bei uns gibts den Pieper erst am 18. Geburtstag und ab dann wird mit ausgerückt.

Gruß
Alterlöschknecht

Mr. Blaulicht
01.01.2009, 12:48
Die Diskussion über Nichtvolljährige im aktiven Feuerwehrdienst bitte ich, an geeigneter Stelle (zum Beipiel hier (http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=34586&highlight=Jugendliche)) fortzuführen. Dazu gibt´s schon genug Themen.

Zum Thema:


Wie sieht es aber aus, wenn ein Feuerwehrdienstleistender auf der Anfahrt zum Gerätehaus OHNE eine dieser Begleitpersonen fährt? Weiß jemand wie da die rechtliche Lage aussieht? Praktisch denke ich mal, dass keine Polizist auf eine allgemeine Verkehrskontrolle besteht,
Es soll schon gegenteilige Beispiele gegeben haben, zumal die Polizei eigentlich nicht sehen kann, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt.
Es geht doch nicht darum, was passiert, wenn einen die Polizei anhält, sondern darum, was passiert, wenn die Polizei einen fragt, wenn man bereits steht, zum Beispiel mit seinem Auto in einem anderen Auto, oder in einer Fußgängergruppe etc.
Die Wahrscheinlichkeit, von der Polizei im Rahmen einer Routinekontrolle angehalten zu werden, ist doch eher gering. Allerdings sieht´s dunkel aus, wenn man in der oben beschriebenen Funktion einen Unfall verursacht hat oder an einem beteiligt ist.

Gruß, Mr. Blaulicht

Elster
01.01.2009, 12:53
Auszug von §35 der StVO:

...,soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Ich würde das so auslegen, dass Minderjährige nicht dringend zum Einsatz müssen, also auch keine Sonderrechte, besonders in so drastischer Form, in Anspruch nehmen dürften.

KaiKoenig
01.01.2009, 13:15
einige Leute nehmen sich einfach zu wichtig. Der Einsatz kann auch ohne dich bewältigt werden.

Fahren mit 17 ohne die Begleitperson ist Fahren ohne Fahrerlaubnis. Was ist daran so schwer zu verstehen? Rettung von Menschenleben oder wichtigen Gütern hebt auf keinen Fall die Regelungen der Führerscheine auf.

Man spricht hier von einer Rangfolge der Rechtsnormen. Eine Ausnahme aus einer Ordnung (STVO) hebt nicht eine andere Vorschrift auf (nämlich die des Fahrens ab 17 mit Begleitperson).

Fahr mit dem Fahrrad zum Einsatz, dann kommst du halt 5 min später an.

Ich glaube nicht, dass ein 17-jähriger durch einen Unfall, der vielleicht einen hohen Sachschaden oder Personen verletzt, sein Leben negativ beeinflussen sollte.

Nach dem Unfall stellt sich dann noch heraus, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. Dann ist das Unglück komplett.

Skyfire 4S
01.01.2009, 13:18
Sonderrecht hin oder her, es ist wie schon gesagt fahren ohne Führerschein und das wird und gehört bestraft.

@firefighter_fabi
Es geht nicht darum ob dich ein Polizist kontrolliert oder nicht, sondern wenn du in einen Unfall verwickelt wirst, wo du selber nicht mal eine Schuld hast, dannn wirds richtig interessant, denn dann interessiert das keinen ob du zum Feuerwehreinsatz musst oder nicht. Und das ganze hat dann auch nichts mehr mit Sonder- bzw. Wegerecht zutun.


Was anderes ist es, wenn du den Führerschein in die Arbeit hast, wo du mit 17 Jahren den Weg in die Arbeit und wieder zurück fahren darfst,
sowie den Weg zur nächstgelegenen Tankstelle. Da könnte man sagen, wenn ich gerade von der Arbeit heimfahre, und da Piepser geht,
dann wäre es noch akzeptabel wenn du dann zum Gerätehaus fährst, aber draufanlegen würd ich das ganze wirklich nicht.

nederrijner
01.01.2009, 13:26
Es geht doch nicht darum, was passiert, wenn einen die Polizei anhält
Doch, genau darum ging es in diesem Satz:


Praktisch denke ich mal, dass keine Polizist auf eine allgemeine Verkehrskontrolle besteht, wenn man sich auf der Einsatzfahrt befindet
Und dass man auf einer Einsatzfahrt nicht angehalten und nach dem Anhalten nicht kontrolliert wird, ist nunmal falsch.

Alex22
01.01.2009, 13:32
Wie kommt ihr darauf das es Fahren ohne Fahrerlaubnis ist?
Er hat doch eine Fahrerlaubnis, nur eben mit Auflagen und wenn er nun gegen diese Auflagen verstößt zahlt er das. (ca 50 € + Gebühren + Punkte + Aufbauseminar) Die Prüfbescheinigung wird entzogen und nach dem Aufbauseminar eine neue ausgestellt.

abc-truppe
01.01.2009, 13:37
Wie kommt ihr darauf das es Fahren ohne Fahrerlaubnis ist?
Er hat doch eine Fahrerlaubnis, nur eben mit Auflagen und wenn er nun gegen diese Auflagen verstößt zahlt er das. (ca 50 € + Gebühren + Punkte + Aufbauseminar) Die Prüfbescheinigung wird entzogen und nach dem Aufbauseminar eine neue ausgestellt.

für ne BMA sicher lohnenswert...

Mr. Blaulicht
01.01.2009, 13:58
@ nederrijner:

Ich wollte damit ausdrücken, dass der Gedankenansatz von firefighter_fabi bereits falsch ist.

Das Risiko beim Autofahren besteht nicht in der Tatsache, zufällig von der Polizei angehalten zu werden, sondern einen Unfall zu verursachen bzw. in einen verwickelt zu sein.
Die Folgen sind meist sehr extrem, wenn man sich in einer solchen Situation nicht an die Regeln hält.
Aus diesem Grund halte ich den Gedankengang ("Mir passiert schon nix, die Polizei hält mich sicher nicht an") für gefährlich und falsch.

Diese Argumentation bezieht sich jetzt nicht nur auf das Fahren mit 17, sondern auch auf Fahren mit Alkohol, Fahren mit zu schweren Einsatzfahrzeugen, Sonderbeleuchtungen am Privat-PKW etc sowohl im privaten- als auch im dienstlichen Bereich.

Gruß, Mr. Blaulicht

MeisterH
01.01.2009, 16:16
Auch wenn jetzt wieder welche aufstöhnen: Würde man konsequent die UVV auslegen, und den Sinn von U18 im Einsatz überdenken, dann wäre eine solche Frage wie diese hier schon erledigt...

Allerdings stöhne ich da auf! Was soll denn so ein Kommentar? Du kannst manchen Kameraden der 6 Jahre JF hinter sich hat manchmal besser einsetzen als... du weißt wie der Satz endet. Was das mit der UVV zu tun haben soll erklär mir mal bitte!


Bei uns gibt das Problem nicht ,denn bei uns gibts den Pieper erst am 18. Geburtstag und ab dann wird mit ausgerückt.

Schön für euch, wenn du dich aber mal in kleineren Dörfern umguckst, wirst du sehen dass dort auf manchen Dächern so merkwürdige große, schwarze Pilze wachsen, die manchmal unvorhergesehen einen Höllenlärm machen... Die hörst du auch wenn du noch nicht 18 bist.

Nicht zu vergessen dass es Leute gibt, bei denen vielleicht die Eltern oder Geschwister ebenfalls aktiv sind und einen Melder zuhause haben.


einige Leute nehmen sich einfach zu wichtig. Der Einsatz kann auch ohne dich bewältigt werden.

Vollkommen unpassender Kommentar! Find ich persönlich S C H E I S S E. Das selbe kannst du genau so über jeden anderen Kameraden sagen. Jeder Einsatz kann bewältigt werden, egal welcher Kamerad fehlt. Wichtig ist doch das Zusammenwirken, Teamwork ist das Stichwort. Ohne Leute kannst du kein Feuer löschen.
Bist du denn der Meinung du kannst dich als "wichtig" bezeichnen, und ohne dich kann kein Einsatz bewältigt werden, ja?



Fahren mit 17 ohne die Begleitperson ist Fahren ohne Fahrerlaubnis. Was ist daran so schwer zu verstehen?

Liest du eigentlich die vorhergehenden Beiträge, oder hämmerst du stumpf drauf los nachdem du den Threadtitel gelesen hast?? Diese Aussage ist FALSCH, sieh es ein und gib es zu. Es stimmt nicht was du da behauptest, Punkt.



Ich glaube nicht, dass ein 17-jähriger durch einen Unfall, der vielleicht einen hohen Sachschaden oder Personen verletzt, sein Leben negativ beeinflussen sollte.


Du, ich glaube das sollte nicht nur ein 17-jähriger nicht, das sollte meines Erachtens nach niemand tun.



Nach dem Unfall stellt sich dann noch heraus, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. Dann ist das Unglück komplett.

Was tut das nun zur Sache? Ändert es etwas, ob ich nun auf der Fahrt zum Großfeuer oder Verkehrsunfall, oder eben zur BMA verunglücke?

überhose
01.01.2009, 16:37
Was das mit der UVV zu tun haben soll erklär mir mal bitte!
Die UVV* sagt, das "beim Feuerwehrdienst von Feuerwehranwärtern und Angehörigen der Jugendfeuerwehren deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand zu berücksichtigen ist." Außerdem "dürfen Feuerwehranwärter nur gemeinsam mit einem erfahrenen Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden." Dabei wird hinsichtlich Leistungsfähigkeit (z.B. Altersgrenzen) und Ausbildungsstand (z.B. Grundausbildung) auf die landesrechtlichen Vorschriften verwiesen.

In meinem BL, und auch in diversen anderen, hat das zur Konsequenz, das ich Leute U18 entweder gar nicht einsetzen kann, oder sie mir nur unnötig weitere Einsatzkräfte binden.
Ergo: der U18-Feuerwehrangehörige muss sich erst gar keine Gedanken machen, wie er im Einsatzfall das Gerätehaus anfährt.

Entsprechender Thread wurde ja schon hier schon genannt: http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=34586

Dieser Thread hier ist eine bei Feuerwehrs nicht untypische Verdrehung von "Ursache" und "Wirkung". Man ignoriert eine Gegebenheit, und macht sich dann aber hochtrabend Gedanken darüber, wie man sich die Konsequenz daraus am besten strickt.


*So vehement, wie du in deinem Beitrag hier (und anderen) rüberkommst, denke ich, ich brauche die genauen Paragraphen nicht nennen - die kennst du ja sicher...

MeisterH
01.01.2009, 17:12
Und wodurch gewinnst du an Erfahrung? Dadurch dass du bei Einsätzen zuhause sitzt?
Mit 18 hat man dann automatisch die Erfahrung und Berechtigung zu Einsätzen mit rauszufahren, obwohl du das in deinem Beitrag aber an dem Dienstgrad des Anwärters festmachst? Auch ein 50-jähriger kann der FW beitreten und ist zunächst Anwärter, mir fehlt da der Zusammenhang! Desweiteren kannst du mit 17 schon ohne weiteres ein Feuerwehrmann(SB) sein.

Wenn das überall so läuft, dann wundern mich die Nachwuchssorgen mancher Wehren nicht.

abc-truppe
01.01.2009, 17:51
*gähn*

Anstatt einfach auf das Thema einzugehen, geht die selbe alte Leier wieder los...
Darf ich unter 18 schon Feuerwehrmann sein...?

überhose
01.01.2009, 17:52
Mit 18 hat man dann automatisch die Erfahrung und Berechtigung zu Einsätzen mit rauszufahren, obwohl du das in deinem Beitrag aber an dem Dienstgrad des Anwärters festmachst? Auch ein 50-jähriger kann der FW beitreten und ist zunächst Anwärter, mir fehlt da der Zusammenhang!Wieso? Auch der 50jährige Quereinsteiger als Anwärter wird genaus so behandelt werden (müssen), wie der 16/17/18-jährige.
Nur ist der letztgenannte zwangsläufig ein Anwärter.

Backdraft007
01.01.2009, 17:59
So und können wir beim Thema bleiben und das andere Thema in dem passenden Thread fortführen bzw. da steht eigentlich schon alles? ;)

MeisterH
01.01.2009, 18:07
Richtig, zwangsläufig ist der 17/18-jährige ein Anwärter... Was habe ich denn gerade geschrieben?? Da brauchen wir uns gar nicht zu streiten oder zu diskutieren, das ganze ließe sich mit einer einfachen Frage beantworten:

Wo lebst du eigentlich?

In Niedersachsen kannst du selbstverständlich schon mit 17 ein FM sein. Tut hier aber nichts zur Sache.


Da der ganze Thread hier schon merkwürdig angefangen hat, Zitat "Es ist ja rechtlich so, dass man auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus auch schon gewisse Sonderrechte in Anspruch nehmen kann.", möchte ich dem Threadersteller nur folgendes mit auf den Weg geben:

Kollege, lass es. Auch wenn das Feuer noch so groß ist und einem der Arsch brennt, weil man unbedingt mit will, lass es. Du hast nichts davon außer großen Ärger.
Dafür muss noch nichtmal was passieren. Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass weder deine Eltern, noch die Führung deiner Wehr von der Idee begeistert sind, dass du als Fahranfänger alleine zum Einsatz bügelst. Jeder einzelne von uns weiß wie es zu Anfang ist, dann ist der Adrenalinspiegel auch noch unter der Decke, dir fehlt die Fahrerfahrung, du willst dann noch möglichst schnell zum Gerätehaus kommen...
Sei so verantwortungsbewusst, und lass das sein, warte noch ein Jahr, und gut ist.

Natürlich kann ich hier viel erzählen. Bringt bloß alles nichts, wenn du dir das nicht zu Herzen nimmst und denkst, was will der eigentlich.

Deshalb kann ich nur an deine Vernunft appellieren. Du hast keine Sonderrechte, du wirst keine Sondergenehmigung bekommen, wie sie z.B. möglich wäre wenn du sehr abgelegen wohnst und jeden Tag zur Schule müsstest, und das eine Jahr geht eigentlich viel zu schnell rum, um sich da großartig Gedanken drum zu machen.

Wie viele Einsätze habt ihr denn pro Jahr? Wenn du davon jetzt mal abrechnest wie oft du nicht Zuhause bist, und wie oft dich ein anderer fahren kann, was bleibt dann noch?

firefighter_fabi
01.01.2009, 18:16
So, wahnsinnig tolles Forum. Ich habe eine einfache fachliche Frage gestellt und bekomme stattdessen nur Vorwürfe an den Kopf geworfen. MeisterH hat eigentlich alles schon gesagt, was ich meine und ich kann nur nochmal hinzufügen, ich finde es unglaublich wie sich manche Foren-Mitglieder hier verhalten, mit Kameradschaft hat das rein gar nichts zu tun. Es ging auch nie darum, wie wichtig es ist, ob ich oder irgendein anderer U18-Feuerwehrler zum Einsatz kommen muss, deswegen finde ich es wirklich einfach nur ganz schön unverschämt als Antwort etwas hinzuwerfen wie "Nimm dich mal nich so wichtig". Wer sowas schreibt muss entweder ganz schön arrogant sein, um sich selbst für sooo viel wichtiger zu halten, als irgendjemand anderen in der Feuerwehr oder ziemliche Probleme mit sich selbst haben.

Ich finde es nur komisch, dass das Einstiegsalter bei fast allen Feuerwehren weiter nach unten gesetzt wird und nahezu bei jeder Wehr für den Nachwuchs geworben wird, wenn es (so hört sich die Meinungen von einigen hier an) doch am besten gar keine unter 18-jährigen Feuerwehrler geben würde.

Achja und danke an die wenigen fachlichen und themenbezogenen Antworten von ein paar Benutzern, hat mir sehr weitergeholfen.

Skyfire 4S
01.01.2009, 19:59
Wie kommt ihr darauf das es Fahren ohne Fahrerlaubnis ist?
Er hat doch eine Fahrerlaubnis, nur eben mit Auflagen und wenn er nun gegen diese Auflagen verstößt zahlt er das. (ca 50 € + Gebühren + Punkte + Aufbauseminar) Die Prüfbescheinigung wird entzogen und nach dem Aufbauseminar eine neue ausgestellt.


Ja das ist schon richtig, aber wenn du diese Auflagen nicht erfüllst ist es Fahren ohne Führerschein laut Aussage meines ehemaligen Fahrlehrers.
Und ob die Prüfbescheinigung nach dem Aufbauseminar gleich wieder ausgestellt wird das ist dem zuständigen Richter überlassen.
Denn er kann in diesem Fall vorübergehend die Fahrerlaubnis entziehen.

Aber das ganze hat im Prinzip ja nix mitm Thema zu tun.

KaiKoenig
01.01.2009, 20:23
Vollkommen unpassender Kommentar! Find ich persönlich S C H E I S S E. Das selbe kannst du genau so über jeden anderen Kameraden sagen. Jeder Einsatz kann bewältigt werden, egal welcher Kamerad fehlt. Wichtig ist doch das Zusammenwirken, Teamwork ist das Stichwort. Ohne Leute kannst du kein Feuer löschen.
Bist du denn der Meinung du kannst dich als "wichtig" bezeichnen, und ohne dich kann kein Einsatz bewältigt werden, ja?

Liest du eigentlich die vorhergehenden Beiträge, oder hämmerst du stumpf drauf los nachdem du den Threadtitel gelesen hast?? Diese Aussage ist FALSCH, sieh es ein und gib es zu. Es stimmt nicht was du da behauptest, Punkt.



ne, da hast du mich falsch verstanden. Jeder, der meint, er müsste gültige Rechtsnormen außer Acht lassen, um zum Einsatz zu kommen, der handelt unverantwortlich. Ich bin genauso unwichtig als einzelner. Die Wichtigkeit der Feuerwehrkameraden entsteht auf jeden Fall im Team. Aus dem sich das Team bei einem Einsatz zusammensetzt, spielt erst einmal keine Rolle. Deswegen sollte sich ein einzelner nicht zu wichtig nehmen. Das ist deine Meinung - ich habe eine andere davon. :-)


<<< Zitat aus den Auflagen:
Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen ("Vergessen") der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.
<<< Zitat Ende

Wie nennst du das denn sonst? Die Folgen sind jawohl eindeutig beschrieben. Und ist es das für einen Einsatz wert? Egal welcher Art? Ich denke nicht.

Außerdem spreche ich mich nicht davon frei, dass meine Kommentare persönlich beeinflusst sind.

Alex22
01.01.2009, 20:45
Ja das ist schon richtig, aber wenn du diese Auflagen nicht erfüllst ist es Fahren ohne Führerschein laut Aussage meines ehemaligen Fahrlehrers.


So ein Unsinn ...
In meinem Führerschein steht auch die Auflage nur mit geeigneter Sehhilfe.
Wenn ich die Brille nicht aufhabe und fahre ist das noch lange kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.

alphapoc
01.01.2009, 20:54
So ein Unsinn ...
In meinem Führerschein steht auch die Auflage nur mit geeigneter Sehhilfe.
Wenn ich die Brille nicht aufhabe und fahre ist das noch lange kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Aber Fahren ohne Versicherungsschutz!

Alex22
01.01.2009, 21:02
Aber Fahren ohne Versicherungsschutz!

Nur Vollkasko... die Haftplicht besteht weiter, sie kann dich nur bis zu 5000€ anschließend in Regreß nehmen.

Poli
02.01.2009, 15:09
Ja das ist schon richtig, aber wenn du diese Auflagen nicht erfüllst ist es Fahren ohne Führerschein laut Aussage meines ehemaligen Fahrlehrers.


Das ist so nicht wirklich richtig!

Wenn ich gegen Auflagen verstoße, die in meinem Führerschein eingetragen sind, begehen ich eine Verkehrsordnungswidrigkeit die mit Verwarnungs- oder Bußgeld belegt sind. Fehlende Brille zum Beispiel oder Ersatzbrille nicht mitgeführt.

Wenn ich allerdings gegen Beschränkungen verstoße, kann es durchaus ein Fahren ohne Fahrerlaubnis sein. Beschränkungen sind zum Beispiel vorgeschriebene technische Änderungen am Fahrzeug oder Beschränkungen hinsichtlich der Antriebsart (ATM-Getriebe vorgeschrieben; Handgas vorgeschrieben, Lenkradbremse vorgeschrieben)!

Und da das "Begleitende Fahren mit 17" eben die Auflage mit sich zieht, mit einer namendlich belanten und eingetragenen Begleitperson zu fahren, kann ein Verstoß gegen diese Auflage kein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach sich ziehen.