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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schaltung Heckblaulicht



Chr881986
02.12.2008, 21:12
Hallo,

ich bin auf der Suche nach einer Vorschrift für die BRD oder NRW wie das Heckblaulicht zu schalten ist.

Darf dieses allein ohne das Blaulicht vorne Links oder Blaulichtbalken vorne funktionieren?

Muss das Heckblaulicht so geschaltet sein das es nur Funktioniert wenn das vorne Links oder Blaulichtbalken funktioniert.

Muss das Heckblaulicht ausschaltbar sein wenn das Blaulicht vorbe Links eingeschaltet ist für den Fall der Kolonnenfahrt, oder ist das nur gewünscht und keine Vorschrift???

Danke für eure Antworten.

Mfg
Chris

Mister-X
02.12.2008, 21:25
Darf nur einschaltbar sein wenn das vorne eingeschaltet ist und muss seperat ausschaltbar sein. Das ist beides vorgeschrieben.

Wo das steht weiß ich ned, aber haben so einen Umbau selber erst kürzlich gemacht bei unserem MZF.

Andi-Hamburg
02.12.2008, 22:01
Alle zusätzlichen Kennleuchten (RKL, Frontblitzer o.ä) dürfen nur mit den "Hauptkennleuchten" funktionieren und müssen separat abschaltbar sein.

Gruß Andi

Chr881986
02.12.2008, 22:07
Darf nur einschaltbar sein wenn das vorne eingeschaltet ist und muss seperat ausschaltbar sein. Das ist beides vorgeschrieben.

Wo das steht weiß ich ned, aber haben so einen Umbau selber erst kürzlich gemacht bei unserem MZF.


Alle zusätzlichen Kennleuchten (RKL, Frontblitzer o.ä) dürfen nur mit den "Hauptkennleuchten" funktionieren und müssen separat abschaltbar sein.

Gruß Andi

Soi ist mir das auch bekannt.

Mein Problem ist das unser Rotkreuzleiter mir nicht glaubt und es anders geschaltet haben will.

Begründung ist das vom GW-San (NRW) ist auch kontinuirlich eingeschaltet.

Wo bekomme ich ein solches Schriftstück her?

Grüße

brause
02.12.2008, 22:53
Solange keiner eine belastbare Quelle dazu hat, behaupte ich, dass die Heck-RKL nicht abschaltbar sein muss. Das ist eine typische Fw-Schaltung, die bei RTWs regelmässig nicht zu finden ist (Original-Ausbauer-Schaltung), das selbe gilt auch für Pol-Fz.. Ebenso Fw-typisch ist der Dreh-Zug-Schalter wo die reine RKL-Funktion nicht zu finden ist.

Allerdings stimme ich zu, dass die Heck-RKL, wie auch die Frontblitzer, nicht alleine betrieben werden darf.

Fabpicard
02.12.2008, 23:09
Naja, eigentlich ist es auch kein direktes MUSS... eher ein gaaaz großes Soll *g*

Wenn mich nicht alles täuscht, steht das aber in den Verwaltungsvorschriften zur StVZO...

Wer dir da gerne weiter hilft, ist der TÜV-Süd... Einfach mal anrufen :)
(Kann dir auch gerne eine Kontaktadresse von einem sehr kompetenten Mitarbeiter nennen... per pn versteht sich ^^)

MfG Fabsi

Marcus aus LH
02.12.2008, 23:16
Und das schreibt die FUK dazu:

http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=269&type=1

Man beachte den zweiten Absatz.

Chr881986
02.12.2008, 23:22
Und das schreibt die FUK dazu:

http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=269&type=1

Man beachte den zweiten Absatz.

Danke, aber das ist doch für Niedersachsen wenn ich mich nicht täusche, oder?
Ich suche das ganze für NRW.

Mfg

Marcus aus LH
02.12.2008, 23:24
Ok, das wäre ein Einwand. Aber ich les mich nochmal durch und antworte denn.

!!Auch den ersten Absatz lesen und verstehen, ist gar nicht so einfach , den richtig zu verstehen beim erstenmal lesen.

Mister-X
03.12.2008, 14:05
Okay dann ist es halt kein Offizielles muss. Bei uns intern ist es aber so. Finde das auch absolut berechtigt und Sinnvoll. Jedes mal zig schalter umlegen bis man alles an hat ist auch ned des wahre. alle auf ein und Hauptschalter aus, den drücken und alles leuchtet. Alleine das ist für mich grund genug.
Das es abschaltbar ist halte ich aber ebenso für Sinnvoll. z.B. wenn man nen Laternenumzug begleitet und dort voraus fährt nicht schlecht wenn man es abschalten kann.
Ich für mich Persönlich finde da jetzt eigentlich nur dinge die für die von mir beschriebene schaltung sprechen und keine die dagegen sprechen.

Evtl. hat er ja nen guten grund warum er das nicht möchte, einfach mal fragen würde ich sagen...

FF112DN
03.12.2008, 16:30
sehe ich auch so!

der einzige grund der gegen das abschalten spricht ist, dass mans im einsatzfall vergessen könnte einzuschalten...

aber die gefahr kann man, wie mein vorposter schon geschrieben hat, wunderbar minimieren, indem man im "normalfall" immer alles auf "ein" lässt und nur durch den hauptschalter an und aus schaltet.

mkg

nederrijner
04.12.2008, 10:06
Oder man verbaut als Schalter einen "Taster" (elektrotechnisch gebildete Personen mögen bitte den korrekten Begriff nennen), der zwar das Heckblaulicht abschaltet, beim nächsten Startvorgang aber wieder auf Ein steht, so kann man das Einschalten nicht vergessen.

Fabpicard
04.12.2008, 20:32
Taster war schon richtig (auch keine schlechte Idee)...

Allerdings brauchste dann eine Relaisschaltung dazu, die dir die gewünschte Funktion ermöglicht ;)

Jedoch gibts (meines Wissens) kein Multifunktionsrelais, was dir diese Funktion ermöglicht...

(Schließlich musstest ja auch wärend der Fahrt wieder einschalten können, ohne den "Hauptschalter" aus und wieder ein zu schalten...)

Würde also auf eine Elektronik rauslaufen...
(Danke für die Idee, integrier ich denke ich mal in meine Universalplatine, die ich grab bastel *g*)

MfG Fabsi

nederrijner
05.12.2008, 08:16
Mit den elektronischen Details kenne ich mich nicht so aus, es funktioniert aber auf jeden Fall irgendwie. *g*

Mr. Blaulicht
05.12.2008, 08:53
OT:
...die ich grab bastel *g*)

Ist es denn schon so schlimm, dass Du an Deinem Grab bastelst?

Andi-Hamburg
05.12.2008, 11:16
Taster war schon richtig (auch keine schlechte Idee)...

Allerdings brauchste dann eine Relaisschaltung dazu, die dir die gewünschte Funktion ermöglicht ;)

Jedoch gibts (meines Wissens) kein Multifunktionsrelais, was dir diese Funktion ermöglicht...


Da nimmst Du eine "Stromstoßrelais" welches nach abfall der Spannung automatisch wieder in die "grundpoition" abfällt. Gibt es im guten Elektrohandel, unter anderem beim blauen C oder der Fa. Reich....

Damit kannst du dann immer wieder ein und ausschalten und beim nächsten mal ist die Kennleuchte automatisch eingeschaltet.

Gruß Andi

Actros
05.12.2008, 12:33
Tach zusammen!

Wenn es keinen Gesetzestext dazu geben sollte, kann man sich trotzdem mal über Sinn und Zweck der Heck-Kennleuchten Gedanken machen.

Hier mal ein paar Denkansätze:

Wofür brauche ich Heckkennleuchten?

Normalerweise bringen Sie mir auf der Alarmfahrt recht wenig. Warum müssen während der Fahrt hinten Blinken und Blitzen?
Besonders bei Fahrten Nachts im Verband kann je nach Fahrzeugtyp der Fahrer im nachfolgendem Fahrzeug langsam durchdrehen, wenns ihm als in die Augen blitzt...

Zur Absicherung der Einsatzstellen sind Sie auf jeden Fall bestens geeignet.


Welche Möglichkeiten habe ich Sie zu Schalten?

Direkt an die vorderen RKL, nicht schaltbar
über einen Schalter ab oder zugeschaltet werden (-> Je nach Schalterstellung)
über die Handbremskontrolle freischalten (-> Automatisch an, wenn Haupt-RKL an und Handbremse angezogen ist)
über einen "Geschwindigskeitsschalter" (-> Automatisch an, wenn Haupt-RKL an und Fahrzeug kleiner einer Einstellbaren Geschwindigkeit)
über einen Aus-Taster (-> Schalten sich immer ein, wenn Haupt-RKL an und können dann ausgetastet werden; Bleiben aus bis Haupt-RKL aus und wieder eingeschaltet werden)
über Aus-/Ein-Tastung (-> Schalten sich immer ein, wenn Haupt-RKL an und können während der Fahrt aus und wieder ein getastet werden



Im Anhang hab ich mal einen Schaltplan angehängt, wo die Aus-Tastung und Aus-/Ein-Tastung aufgezeichnet sind.

Gruß

Torsten

Fabpicard
05.12.2008, 14:32
Da nimmst Du eine "Stromstoßrelais" welches nach abfall der Spannung automatisch wieder in die "grundpoition" abfällt. Gibt es im guten Elektrohandel, unter anderem beim blauen C oder der Fa. Reich....

Andy, ich weis auch was das ist ;)

Allerdings ist mir Kein KFZ-Relais bekannt, welches diese Funktion unterstützt :)
(was ich ja auch schrieb)...

MfG Fabsi

AkkonHaLand
06.12.2008, 12:31
Reden wir hier eigentlich über Heck<b>kennleuchten</b> oder über Heck<b>blitzer</b>?

Dass Heck<b>blitzer</b> abschaltbar sein können ("sollten"??) damit bei Kolonnenfahrten der nachfolgende Fahrer nicht geblendet wird ist evtl noch nachvollziehbar, aber bei Heck<b>kennleuchten</b> ist das völliger Blödsinn!
Heck<b>kennleuchten</b> werden idR nur verbaut, wenn die Abstrahlrichtung nach hinten nicht gegeben ist, und dann ist das Abschalten nicht nur dummfug sondern sogar verboten!

alarma
06.12.2008, 12:52
Wir reden hier von Kennleuchten (soweit ich verstanden hab).

In zeiten als Heckblitzer nicht so verbreitet waren und je nach Region auch nicht sind ;-), wurden hinten (auch mehrere) Leuchten verbaut um die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Wenn die Leuchten allerdings den Zweck der 360° Sichtbarkeit dienen gebe ich dir völlig recht !