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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ASG einer RTK 4 SL umbeschriften



Pepsi79
27.11.2008, 07:25
Hallo!
Weis jemand, wie man den ASG einer RTK 4 SL umbeschriftet?

Quietschphone
27.11.2008, 09:23
Servus!

Schau' doch mal beim User ZickZack (müsste www.sondersignalanlagen.de.vu sein) ins Forum, da solltest Du finden was Du suchst.

Gruß
Alex

Fritz Graupe
27.11.2008, 17:07
Hallo,

man könnte versuchen sich mit WORD selber einen Schriftzug zu klöppeln. Hintergrundfarbe

schwarz und Buchstaben in weiß, das ganze dannn auf eine Overhaedfolie drucken und vor

dem ASG befestigen. So scheint der rote Hintergrund des ASG nur durch die Buchstaben der

Folie, die orginalen Plastikblenden sind eigentlich nicht viel anders bis auf das die das Licht

mehr streuen, glaub ich. Am besten testen. Desweiteren bietet im e-bay schon mal einer

geplotterte Folien mit Wunschtex an.

Gruß Peter

Reissdorf
27.11.2008, 17:49
Hallo!

Ja wir haben das für die beiden ASGs gemacht die in unserer RTK4 in in der Halle sind gemacht. Ich denke das das es durch die Overheadfolie durchscheinen wird. Da sind wenn ich mich recht erinner oben und unten jeweils 2x55W Leuchtmittel drin.

Wir sind hingegangen und haben die Schrift auf so dicke Schwarze Alufolie von einem Veranstaltungstechniker gezeichnet und mit scharfem Messer Ausgeschnitten.

Gruß
Reissdorf

Mr. Blaulicht
27.11.2008, 22:30
Für die Unwissenden (wie mich): Heißt ASG "Automatischer Signalgeber"?

EISI
27.11.2008, 23:18
Nein !

Anhalte Signal Geber

(Stop Polizei und so)

brause
28.11.2008, 12:05
Mal so am Rande:

Ich habe im Hinterkopf, dass der ASG in rot der Polizei vorbehalten ist, also für alle anderen nicht zulässig ist. Irre ich mich da, oder hat sich was verändert?

igel14
28.11.2008, 13:20
Moin...

das umbeschriftern geht relativ einfach:
Die Platten mit der Beschriftung mit Terpentin oder Verdünner behandeln, dann geht die alte Schrift gut ab, die Platte anschließend gut abspülen, da der Verdünner bzw. das Terpentin die Platte sonst brüchig werden lässt. Und nun beschriften, am besten bei einem Folienbeschrifter, da kosten solche Folien dann ca. 15,- €
Ihr könnt das auch vorfertigen mit Corle-Draw oder sogar Word (denkt bei nach vorne gerichteten ASG an die Spiegelschrift) dann kostet das beim Beschriter nicht so viel.

Die Farbe der ASG ist nicht der Polizei vorbehalten. NUR der Text darf natürlich nicht Stop Polizei sein !! ansonnsten geht das ohne Probleme.

Ein Arbeitskollege fertigt solche Schriften an, kann ihn ja mal fragen was er dafür möchte.

Gruß igel14

Andreas 53/01
29.11.2008, 13:18
Hallo !

Naja, also ich lese da was anderes :

" StVZO (3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Polizei dürfen nach vorn und hinten wirkende Signalgeber für rote und gelbe Lichtschrift haben. Anstelle der Signalgeber dürfen auch fluoreszierende oder retroreflektierende Folien verwendet werden ", da wären alle anderen ausgenommen, und weiter:

" (5) Krankenkraftwagen (Absatz 3 Nr. 4) dürfen mit einer nur nach vorne wirkenden besonderen Beleuchtungseinrichtung (z. B. Rot-Kreuz-Leuchte) ausgerüstet sein, um den Verwendungszweck des Fahrzeugs kenntlich zu machen. Die Beleuchtungseinrichtung darf keine Scheinwerferwirkung haben".

aber wie überall gibt es auch Ausnahemgenehmigungen ... aber die wenigsten werden diese haben und einfach machen...

mfG

EISI
29.11.2008, 13:46
Wie gibt es dann RTK's in Notarzt und auch noch anderen Ausführungen offiziell zu kaufen ?

Spyderone
29.11.2008, 13:56
" (5) Krankenkraftwagen (Absatz 3 Nr. 4) dürfen mit einer nur nach vorne wirkenden besonderen Beleuchtungseinrichtung (z. B. Rot-Kreuz-Leuchte) ausgerüstet sein, um den Verwendungszweck des Fahrzeugs kenntlich zu machen. Die Beleuchtungseinrichtung darf keine Scheinwerferwirkung haben".

---

Hier ist auch rote Leuchtschrift nicht erwähnt - und da auch diese eine nach vorn wirkende besondere Beleuchtungseinrichtung darstellt, ist sie zulässig!

Denn bei der Polizei steht nicht, dass NUR die Polizei rote Leuchtschriften verwenden darf!

Andi-Hamburg
29.11.2008, 14:44
" StVZO (3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Polizei dürfen nach vorn und hinten wirkende Signalgeber für rote und gelbe Lichtschrift haben. Anstelle der Signalgeber dürfen auch fluoreszierende oder retroreflektierende Folien verwendet werden "




Denn bei der Polizei steht nicht, dass NUR die Polizei rote Leuchtschriften verwenden darf!

Es steht drin, das Polizeifahrzeuge es dürfen, das schließt ein das andere Fahrzeuge es nicht dürfen.

Das ist zumindest meiner persönliche Meinung.

Gruß Andi

brause
29.11.2008, 15:02
Wie gibt es dann RTK's in Notarzt und auch noch anderen Ausführungen offiziell zu kaufen ?

Wenn es nicht rot oder gelb ist, geht das ja auch. Und ich habe eigentlich noch keinen originalen Balken mit "Notarzt" etc. in rot gesehen, meist schwarz auf weiss, oder umgekehrt.

WAF-18-83-1
30.11.2008, 05:28
Wieso muss hier jetzt eigentlich wieder so eine OT-Diskussion entstehen ??

Andreas 53/01
30.11.2008, 09:08
Wie gibt es dann RTK's in Notarzt und auch noch anderen Ausführungen offiziell zu kaufen ?

Hallo !

Kaufen kannst Du ja wie überall "fast" alles...

Der eigentliche Gedanke von Hella war, besondere Einsatzfahrzeuge wie z.b. Notarztwagen etc. mit einer Leuchtschrift für besondere Einsätze zukennzeichen, z.b. als Führungsstelle oder Sammelstelle für Rettungsdienst o.ä.

mfG

Mr. Blaulicht
30.11.2008, 13:02
Sicher? Ich glaube, dass die Notarztkennzeichnung lediglich dager kommt, weil sie als einzelnes Schild auch erlaubt ist (siehe Arzt im Notfalleinsatz => beleuchteter Dachaufsetzer).
Andere Kennzeichnungen innerhalb eine Balkens habe ich auch noch nie gesehen, von den verschiedenen Texten der Polizei mal abgesehen...

Andreas 53/01
03.12.2008, 19:55
Hallo!
Dann wäre es aber nur in gelb mit schwarzer Schrift erlaubt, und nur auf Antrag und nicht grundsätzlich.

mfG

Doku112
03.08.2009, 23:08
Es steht drin, das Polizeifahrzeuge es dürfen, das schließt ein das andere Fahrzeuge es nicht dürfen.

Das ist zumindest meiner persönliche Meinung.

Gruß Andi

Das ist ja schwachsinn, nur weil dort steht das es die Polizei darf, bedeutet das noch lange nicht das es niemand anderes darf!

Mr. Blaulicht
04.08.2009, 01:44
Nein! Doch!

Und um die 10 Zeichen voll zu bekommen: Wenn es in einem Gesetz eine namentliche Ausnahme gibt, dann gilt die nur für diese Ausnahme, sonst für niemand. Auch wenn nicht explizit drin steht, dass es für andere nicht gilt.

Sonst wäre der SoRe-Paragraph ja für die Katz!

Gruß, Mr. Blaulicht

2U1C1D3
06.08.2009, 04:51
@ Mr. Blaulicht:
Ich schließe mich Dir an. Hat eigentlich sich schon mal jemand die Mühe gemacht einen Kommentar zu den entsprechenden Gesetzespassagen zu lesen? Wenn es heißt, dass es bestimmte Fzg dürfen, heißt das zugleich das andere Fzg das nicht dürfen. Rot im ASG bleibt den Polizeien der Länder und des Bundes, sowie Zoll und Militärpolizeien vorbehalten. MP allerdings nur zur Verkehrsleitung, bzw. zur Beanstandung ggü. Angehörigen der Streitkräfte.

Und um zum Eigentlichen zu kommen:
@Pepsi:
Warum gehst Du nicht zu nem Copy-Shop oder zu einem Laden der Dir T-Shirts bedruckt? In der Regel besitzen diese Firmen Plotter mit denen sie Dir aus Folie entsprechende Formen und Schriftzüge ausschneiden. Dürfte für eine Streuscheibe des ASGs nicht mehr wie zehn Euro kosten - und da isses schon teuer...
Je nach Baureihe (und das wirst Du am Besten wissen), ist der vorhandene Schriftzug auf einer extra Folie aufgebracht oder in die Streuscheibe eingedruckt. Wenn er eingedruckt ist (so isses bei den älteren) dann isses ein riesen Aufwand die Farbe raus zu bekommen. Wie oben schon erwähnt: der Kunststoff wird spröde und färbt sich irgendwann weiß.

Noch ein Tipp am Rande: Bei allen AM Fahrzeug angebrachten Beleuchtungseinrichtungen (egal ob in Betrieb oder nicht, egal ob nach außen wirksam oder nicht) bedarf es einer Abnahme / Prüfung durch das KBA (Prüfzeichen / e-Nummer mit der Welle oder im Kreis). Das betrifft auch die Farbfilterscheiben und Streuscheiben die in ihrer Bauart so geprüft sind. "Stop Polizei" in Spiegelschrift und rot hat ein anderes Prüfzeichen wie "Notarzt" in weiß und ebenfalls in Spiegelschrift.

Gruß, Stefan