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STARS of Sky
06.11.2008, 00:26
gebt euch mal dieses Video(Nebelscheinweber und Fernlicht): http://www.myvideo.de/watch/5404923/LED_Schild_Feuerwehr_Einsatz
Wieder jemand an der Karre rumgeschraubt;-)


Gleich mit Kennzeichen - muss das sein?

FF112DN
06.11.2008, 02:11
am geilsten ist ja der kommentar drunter!

"Für mich als Gemeindewehrführer ist das ok und wird geduldet"

Tut mir leid, aber gerade als Gemeindewehrführer hab ich alle Zeit der Welt um am Einsatzort aufzutauchen!
Oder um es nicht ganz so zu übertreiben: Es macht definitiv keinen Unterschied ob ich privat oder mit Signal anfahre...

knuddl
06.11.2008, 06:56
gebt euch mal dieses Video(Nebelscheinweber und Fernlicht): http://www.myvideo.de/watch/5404923/LED_Schild_Feuerwehr_Einsatz
Wieder jemand an der Karre rumgeschraubt;-)


Gleich mit Kennzeichen - muss das sein?

Die einen schrauben halt an der "Karre" und die anderen an Meldern ;-)
Es gibt auch welche, die beides machen und beherrschen!
Sorry, das musste nun mal sein...

Und zu dem Auto. Also bei so ner Kiste kann das doch jeder relativ einfach machen... Da is keine Kunst dabei.
Zudem Total unnütz, denn Lichthupe geb ich lieber selber ;-)
Das Blaue Blinklicht hier fehlt noch;)

Mister-X
06.11.2008, 13:23
Hoi,

also die LED schilder Feuerwehr/Einsatz finde ich noch okay.... die sache mit Fernlicht/Nebelscheinwerfer sehe ich ganz anders.
Mir wäre das zu blöd bei Dunkelheit da mit so ner wechselschaltung unterwegs zu sein und ebenso das risiko zu groß das gegenverkehr da durch mein licht nen VU baut oder sonst was.

Wie gesagt meine meinung...

Zu den kommentaren bei den Videos....
Der wehrführer meint wohl das er es tolleriert wenn seine FW-Leute sowas nutzen, er selber hat damit eh kein Problem da Wehrführer so wie Stellvertreter so oder so ne SoSi anlage für ihr Privates KFZ beantragen können und des dann als KDOW laufen lassen können.

Naja... ob sowas Sinnvoll ist... würde ich mich nicht festlegen, das hängt wie ich finde stark von vielen Örtlichen gegebenheiten ab.

tzjoa... alles mist solangs ned legal ist... auch wenn der wehrführer es toleriert, bei so ner schaltung wird die versicherung wenn was ist sicherlich Terror schieben... und in 90% der landkreise wohl auch die Polizei.

Gismo
06.11.2008, 16:09
gebt euch mal dieses Video(Nebelscheinweber und Fernlicht): http://www.myvideo.de/watch/5404923/LED_Schild_Feuerwehr_Einsatz
Wieder jemand an der Karre rumgeschraubt;-)


Gleich mit Kennzeichen - muss das sein?


Tja, muss jeder selbst wissen was er macht.
1. Ich halte das für sehr gefährlich. Nicht das bei den meisten Kameraden so oder so das Gehirn ausgeschaltet wird wenn der Melder geht, nun auch noch mit "Sodndersignalanlage light" unterwegs.
2. Lichttechnische Veränderung am Fahrzeug --> Betriebserlaubnis erloschen und kein Versicherungsschutz mehr.

Den Rest spare ich mir.

ballalaika
06.11.2008, 16:26
Ich hab mal gehört das Springlicht sogar bei Einsatzfahrzeugen verboten ist?

Etienne
06.11.2008, 18:05
Ich hab mal gehört das Springlicht sogar bei Einsatzfahrzeugen verboten ist?

Dem ist nicht so. Man muss eine Antrag auf Sondergenehmigung stellen und dann kann man sich das eintragen lassen an Einsatzfahrzeugen. Siehe auch Polizei.

jumbo
06.11.2008, 18:30
Das Spriglicht, ist ein wenig zu viel des guten. Erlischt dabei nicht sogar die Betriebserlaubnis des Fzg.?
Beim DRK wurde das Springlicht 1994 untersagt, was man aber mit Sondergenehmigung betreiben darf.
Das LED-Schild wiederrum finde ich genial.Wo kann man sowas erwerben?

STARS of Sky
06.11.2008, 18:36
Das Spriglicht, ist ein wenig zu viel des guten. Erlischt dabei nicht sogar die Betriebserlaubnis des Fzg.?
Beim DRK wurde das Springlicht 1994 untersagt, was man aber mit Sondergenehmigung betreiben darf.
Das LED-Schild wiederrum finde ich genial.Wo kann man sowas erwerben?

Bei LED Schild erlischt genauso die Betriebserlaubnis!!!

Fabpicard
06.11.2008, 19:13
Dem ist nicht so.

Eigentlich ja doch, primär ist mal alles Verboten, was nicht "geregelt Erlaubt" ist...

Das man mit einer "Ausnahmegenehmigung" (so heits richtig *hihi*) so ziehmlich alles ans Auto schrauben darf, ist wohl auch klar... Is dann allerdings nur ne Ausnahme und nicht die Regel ;)

MfG Fabsi

P.S.: Wollts nur klarer Formuliert sehen *g*

jumbo
06.11.2008, 19:14
Bei LED Schild erlischt genauso die Betriebserlaubnis!!!

Wieso? Das LED-Schild wird doch bloß, am Spiegel angeklemmt, und übers Bordnetz betrieben, und ist doch keine Bauliche Veränderrung!

Shinzon
06.11.2008, 19:28
Moin..

Naja, im Endeffekt wird diesem Gefährt doch wohl folgendes passieren:

* Fährt der Besitzer so zum Tüv und findet der Prüfer den ominösen Schalter,
kriegt er keinen Aufkleber ..

* Fährt er gegen einen Baum/Mensch/was auch immer, ist unerheblich, was
genau nun das LED-Schild / Lichtblinkerei genau juristisch ist, da es vmtl. je
nach Auftreten des Fahrzeugbesitzers "Ich bin doch wichtig" auf "schwerwiegender
Eingriff in den Strassenverkehr" hinauslaufen könnte, und das kriegt man auch
mit "unmodifizierten Autos" auf "Einsatzfahrten" hin ..

Gruss,
Tim

MeisterH
06.11.2008, 19:29
Blablabla. Und wen interessiert das alles? Funk mithören ist verboten, an nen Busch pissen ist verboten und Auto fahren wenn man was auf dem Kessel hat genauso. Wer hat denn irgendwas davon noch nicht gemacht?

Man, regt euch über andere Sachen auf... Total unwichtig sowas. Wenn überhaupt würde ich mich aufregen dass jemand Geld für so ein Schrott-Schild rauswirft aber gleichzeitig so eine Ranz-Karre fährt...

FF112DN
06.11.2008, 20:10
Blablabla. Und wen interessiert das alles? Funk mithören ist verboten, an nen Busch pissen ist verboten und Auto fahren wenn man was auf dem Kessel hat genauso. Wer hat denn irgendwas davon noch nicht gemacht?

Man, regt euch über andere Sachen auf... Total unwichtig sowas. Wenn überhaupt würde ich mich aufregen dass jemand Geld für so ein Schrott-Schild rauswirft aber gleichzeitig so eine Ranz-Karre fährt...

abgesehen von deinem ton:
Es macht aber einen entscheidenden Unterschied ob man damit Leben gefährdet oder nicht!

abc-truppe
06.11.2008, 20:26
Ist eine lichttechnische Veränderung wie ein beleuchteter Dachaufsetzer und dazu gibt es hier ja tonnenweise Diskussionen....

Feuermännchen
06.11.2008, 20:27
Blablabla. Und wen interessiert das alles? Funk mithören ist verboten, an nen Busch pissen ist verboten und Auto fahren wenn man was auf dem Kessel hat genauso. Wer hat denn irgendwas davon noch nicht gemacht?

Man, regt euch über andere Sachen auf... Total unwichtig sowas. Wenn überhaupt würde ich mich aufregen dass jemand Geld für so ein Schrott-Schild rauswirft aber gleichzeitig so eine Ranz-Karre fährt...

looool wie geil.

Aber recht hatter irgendwo^^

ballalaika
06.11.2008, 20:42
Naja ich finde es auch übertrieben mit LED-Schildern und Springlicht durch die Gegend zu rasen. Es tut doch eigentlich genauso ein Dachaufsetzer, evtl. auch in Kombination mit dem Warnblinker, damit blendet ihr keinen und macht auch auf euch aufmerksam. Und wie gesagt, wenn ihr Springlicht usw benutzt gefährdet ihr euch und andere Verkehrsteilnehmer. Vergesst bitte nicht das ihr keinen helfen könnt wenn ihr selber auf dem Weg zum Gerätehaus einen Unfall verursacht.

DocSteel
06.11.2008, 22:07
... Es tut doch eigentlich genauso ein Dachaufsetzer, evtl. auch in Kombination mit dem Warnblinker, ...

Und der nächste der aus der Seitenstraße kommt sieht nur einen von Deinen beiden Blinkern, denkt Du willst abbiegen und fährt los....

Marcus aus LH
06.11.2008, 22:23
Springlichter (intermittierende Lichter):
Weder § 50 StVZO noch § 52 StVZO erklären „Springlichter“ an Einsatzfahrzeugen für zulässig. Das bedeutet gemäß § 49 a StVZO, dass „Springlichter“ nicht betrieben wer-den bzw. eingebaut sein dürfen. Ein Fahrzeug mit einer solchen Schaltung verliert somit grundsätzlich die Betriebserlaubnis, siehe § 19 Abs. 2 StVZO.

Quelle: www.fuk-nds.de

DaBob
06.11.2008, 22:26
Ich verstehe auch nicht wirklich wofür man dieses ganze Gedöns brauchen soll. Ist man in der richtigen Position so wird man eine SoSi gestellt bekommen (auf dem Dienstweg) --> dies wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen und fertig.
Für alle anderen gilt meiner Meinung nach: fahren wie normal - ohne Warnblinker, Dachaufsetzer, Rundumwarnleuchte, gelbes Schlauchboot auf der Anhängerkupplung, Blinkidinkischwimmweste..

Ich kann es verstehen wenn die Geschwindigkeit im vertretbarem Maße überschritten wird, macht denke ich jeder mal von uns aber wofür braucht man diesen Schnick-Schnack??

Und zum dem Vergleich das Mithören auch illegal ist: Wem schadet es denn bitte wenn ich in meinem stillen Kämmerlein den Funk mithöre und weiß das die Floriansjünger von Ganzweitdraußen mit ihrem Bäckerwagen ne Ölspur abstreuen? Höre ich jedoch im örtlichen Supermarkt mit, so muss ich mir der Konsequenzen bewusst sein.

Jedoch wenn ein verändertes Fahrzeug einen Unfall baut und eure Versicherung den Schaden nicht übernimmt.. ich glaube so viel Geld hat kaum einer mal eben übrig.
(und wenn ja ;) könnte er mal via pm mit mir in Kontakt treten)

STARS of Sky
06.11.2008, 22:36
http://www.myvideo.de/watch/2200664/Springlicht

Marcus aus LH
06.11.2008, 22:36
.. ich glaube so viel Geld hat kaum einer mal eben übrig.
(und wenn ja ;) könnte er mal via pm mit mir in Kontakt treten)

lol

der war gut

ballalaika
06.11.2008, 22:40
http://www.myvideo.de/watch/2200664/Springlicht

was soll der unnütze link wieder?


Und der nächste der aus der Seitenstraße kommt sieht nur einen von Deinen beiden Blinkern, denkt Du willst abbiegen und fährt los....

ok haste auch wieder recht.. naja ich fahr ca 100m durch eine nebenstraße und bin beim gerätehaus.. ich brauch weder dachaufsetzer noch sonst was ;)

ballalaika
06.11.2008, 22:44
Springlichter (intermittierende Lichter):
Weder § 50 StVZO noch § 52 StVZO erklären „Springlichter“ an Einsatzfahrzeugen für zulässig. Das bedeutet gemäß § 49 a StVZO, dass „Springlichter“ nicht betrieben wer-den bzw. eingebaut sein dürfen. Ein Fahrzeug mit einer solchen Schaltung verliert somit grundsätzlich die Betriebserlaubnis, siehe § 19 Abs. 2 StVZO.

Quelle: www.fuk-nds.de

Man muss evtl. sogar damit rechnen, das man von einem Fahrzeug bzw desen Fahrer, dem man mit Springlicht hinterherfährt, angezeigt wird, da er dieses Springlicht als Nötigung sieht.

FF112DN
07.11.2008, 00:05
Jedoch wenn ein verändertes Fahrzeug einen Unfall baut und eure Versicherung den Schaden nicht übernimmt.. ich glaube so viel Geld hat kaum einer mal eben übrig.

Keiner hat soviel Geld, wie ein Menschenleben wert ist, was man vielleicht bei soner Aktion mal eben auslöscht.

abc-truppe
07.11.2008, 07:23
...geschweige denn das Geld, wenn das Unfallopfer nicht stirbt.
Das wirklich Tragische ist, dass ein Tod finanziell nicht so belastend ist, wie eine schwere Verletzung mit Folgen!

Ein Kunde eines Kollegen fuhr betrunken mit seinem Auto (sehr betrunken!), die Versicherung quasi außer Funktion, da gegen die Klauseln verstoßen, Kind läuft auf die Straße, schepper, querschnittsgelähmt, Haus umbauen, Spezialdoktoren, Rente, Pflegekraft...
Da kommt einiges an Kohle zusammen.

Und das kann man mal ummünzen, wenn man mit 53 km/h durch die Stadt braust, allerdings ein enormes Blinken und Leuchten im/am Auto hat, ein Kind ummäht und die Versicherung sagt: "Ja Moment, Springlicht? Das ist eine nicht eingetragene und nicht versicherte Einrichtung. Hast du uns aber nicht gesagt, d.h. dein Versicherungsschutz ist somit erloschen". Viel Spaß.

funkwart
07.11.2008, 07:58
.. naja ich fahr ca 100m durch eine nebenstraße und bin beim gerätehaus..

Da bemühst Du Dein Auto? Unter Umständen bist Du ja zu Fuß schneller!
Ich erinnere mich an eine Fahrt zum Feuerwehrhaus bei Nachtfrost und gefrierendem Nebel. Alle 15 Sekunden anhalten und Scheibe enteisen. Beim Abbiegen stand ich dann plötzlich vor der Verkehrsinsel, um die ich eigentlich herumfahren wollte (ist nix passiert). Da wäre ich trotz ca. 700m Weg bals zu Fuß schneller gewesen. ;-)

Gruß,
Funkwart

FF112DN
07.11.2008, 09:39
...geschweige denn das Geld, wenn das Unfallopfer nicht stirbt.

Ich meinte es ja auch eher im übertragenen Sinne... ich finds müßig da ne rechnung anzustellen wieviel ein mensch kostet und nicht kostet wenn er verletzt wird oder stirbt etc...

fakt ist doch: ein menschenleben ist mit geld nicht bezahlbar.

ballalaika
07.11.2008, 13:33
Da bemühst Du Dein Auto? Unter Umständen bist Du ja zu Fuß schneller!
Ich erinnere mich an eine Fahrt zum Feuerwehrhaus bei Nachtfrost und gefrierendem Nebel. Alle 15 Sekunden anhalten und Scheibe enteisen. Beim Abbiegen stand ich dann plötzlich vor der Verkehrsinsel, um die ich eigentlich herumfahren wollte (ist nix passiert). Da wäre ich trotz ca. 700m Weg bals zu Fuß schneller gewesen. ;-)

Gruß,
Funkwart

ja da bemühe ich mein Auto :D weil des 100m Luftlinie sind und der Weg trotzdem recht verwinkelt ist. Es rendiert sich schon zu fahren sonst tät ich rennen ;) Auto steht vor der Tür, auf die Windschutzscheibe kommt (im Winter oder bei Frost) ein Karton, den nehm ich schnell weg und hab freie Sicht ;)

Etienne
07.11.2008, 14:59
Das LED-Schild wiederrum finde ich genial.Wo kann man sowas erwerben?

Das kann man zum Beispiel bei Firma Lohr kaufen - http://www.robertlohr.de/


Der Preis für das Schild mit den blauen LEDs lautet 286,00 € (ohne blaue 216,00 €) Lieferung erfolgt ab Werk, zzgl. 19% MwSt.

Die Lieferzeit beträgt ca. 4-5 Wochen, da das Schild erst nach Bestellung gefertigt wird und kein Lagerartikel ist.

ballalaika
09.11.2008, 08:58
Blablabla. Und wen interessiert das alles? Funk mithören ist verboten, an nen Busch pissen ist verboten und Auto fahren wenn man was auf dem Kessel hat genauso. Wer hat denn irgendwas davon noch nicht gemacht?

Also ich fahr nicht besoffen Auto und die meisten User in diesem Forum bestimmt auch nicht. So wie Du dich ausdrückst hast du das scheinbar schon getan, falls ja... finde ich schwach und dann noch als Feuerwehrmann! Schäm dich!


looool wie geil.

Aber recht hatter irgendwo^^

Und du genauso

Allmächtiger
09.11.2008, 15:50
Ich denke nicht, dass er hier meint, mit 2,8 durchs Städtchen zu fahren, sondern z.B. von einem Bekannten nach Hause zu kommen und dort 2 Bier getrunken zu haben. Damit ist man nämlich vermutlich auch schon über die Grenze (gut kommt auf das Bier und auf den Körper an, aber das soll nicht zur Debatte stehen).

Und Vorbild hin oder her: Wer kein Antialkoholiker ist und nicht erst seit 3 Tagen den Führerschein hat, und da muss ich MeisterH zustimmen, kann mir nicht erzählen, dass er das noch nicht getan hat, ganz zu schweigen von den beiden anderen Dingen. Sollte ja auch nur ein Vergleich sein...

ballalaika
09.11.2008, 16:11
dann muss er sich eben ein bisschen anders ausdrücken.. weil so wie er es sagt klingt es verdammt danach..

Alabama
09.11.2008, 22:59
http://www.myvideo.de/watch/2200664/Springlicht

Schön dass ich hier auch beachtet werde... ;-P

STARS of Sky
09.11.2008, 23:23
Hier der nächste:
http://www.myvideo.de/watch/4647655/Frontblitzer

Pipsi
10.11.2008, 12:38
...geschweige denn das Geld, wenn das Unfallopfer nicht stirbt.
Das wirklich Tragische ist, dass ein Tod finanziell nicht so belastend ist, wie eine schwere Verletzung mit Folgen!

Ein Kunde eines Kollegen fuhr betrunken mit seinem Auto (sehr betrunken!), die Versicherung quasi außer Funktion, da gegen die Klauseln verstoßen, Kind läuft auf die Straße, schepper, querschnittsgelähmt, Haus umbauen, Spezialdoktoren, Rente, Pflegekraft...
Da kommt einiges an Kohle zusammen.

Und das kann man mal ummünzen, wenn man mit 53 km/h durch die Stadt braust, allerdings ein enormes Blinken und Leuchten im/am Auto hat, ein Kind ummäht und die Versicherung sagt: "Ja Moment, Springlicht? Das ist eine nicht eingetragene und nicht versicherte Einrichtung. Hast du uns aber nicht gesagt, d.h. dein Versicherungsschutz ist somit erloschen". Viel Spaß.


Ich schließe mich der Meinung von "abc-truppe" an.
Leider ist es ja vielerorts so, dass, wenn der melder bimmelt, bei vielen Leuten das Gehirn auf "Standby" schaltet, viele für unentbehrlich halten und meinen mit Karacho und lustig beleuchteten Autos zum Gerätehaus u.ä. zu heizen. (Man braucht nur einmal den Fahrstil mancher Kollegen vor einem X-beliebigen Gerätehaus zu beobachten.

Leider nützt ein auf Sparflamme laufendes Gehirn in Kombination mit +20km/h und mehr, verbunden mit einem wie auch immer blinkendem Schild herzlich wenig.
Und wo hier schon alle am Video posten sind.... hier auch nochmal welche zum nachdenken:

http://www.youtube.com/watch?v=HVzsMXTPop0&feature=related

http://www.youtube.com/watch?v=v_AMEYsBxZA

Nicht umsonst hört man immer wieder von Feuerwehrmännern u.ä., die von ihren eigenen Kameraden geborgen werden müssen.

patrick1180
10.11.2008, 13:16
Wow !
Wenigstens mal ein Beitrag bei dem Leute nachgedacht haben.
Vieleicht sollten mehr "Kollegen" daran denken wie man die Anfahrt sicherer und nicht nur spektakulärer machen kann....

Mister-X
10.11.2008, 13:36
selbsterklärend....

http://www.youtube.com/watch?aq=f&emb=0&eurl=http%3A%2F%2Fvideo.google.de%2Fvideosearch%3F q%3Deinsatzfahrt&v=GZ5axzM0y-Q

Bugs B
10.11.2008, 16:11
selbsterklärend....


Find ich etz net. Ich hab mir das Video etz zweimal angesehen und weiß echt net worauf du hinauswillst...
Meinst du das Springlicht, oder wie?

ballalaika
10.11.2008, 16:43
Find ich etz net. Ich hab mir das Video etz zweimal angesehen und weiß echt net worauf du hinauswillst...
Meinst du das Springlicht, oder wie?

klar was denn sonst ;)

Mister-X
10.11.2008, 20:14
Richtig meine das Springlicht, weil es weiter vorne im Thread darum ging das man sondergenehmigung usw. benötigt. Gibt scheinbar Feuerwehren die Auf Kirmes stehen, ich finds schwachsinn. Vor allem weil man an nem Feuerwehrfahrzeug ausreichend andere möglichkeiten hat.

Privat ebenso schwachsinn, gründe wurden schon genug gesagt...

abc-truppe
10.11.2008, 20:35
Ich habe, da mich das Thema auch nicht in Ruhe lässt, bei einem Kollegen, der sich speziell um Kfz-Versicherungen kümmert, erkundigt.

In der Tat ist es so, dass es in 100 Fällen gut geht, wenn man etwas eingebaut hat.
Aber lass nur mal einen der folgenden Fälle passieren:

* blaue blinkende Unterbodenbeleuchtung verleitet einen Mitverkehrsteilnehmer zum Ausweichen und an ein Auto fahren: Du schuld und Du zahlst.

* wie oben bereits geschildert:
Die Versicherung bezahlt keinen müden Cent, wie der Brief aussieht, weiß ich seit heute, und ein Rollstuhlfahrer braucht
- ein neues Auto mit Handpedalen
- einen Aufzug im Haus
- eine neue Arbeitsstelle / Umschulung
- behindertengerechtes Bett
- behindertengerechte Küche
- Rampen im Haus (bei mir geht es 3cm vom Ess- ins Wohnzimmer, ein kleiner Schritt für einen Menschen, ein großer Schritt für einen Rollstuhlfahrer!)
- er arbeitet nicht mehr als selbständiger Schreiner, sondern muss als Bürokraft jobben, wer ernährt die Familie?

Rechne mit vollen tausend Euro einmalig / pro Monat und überlege Dir dann, wie viel du pro Monat verdienst, ziehe beides voneinander ab und dann überlegst Du dir, ob Du Dir die 70€ für das LED-Schild nicht lieber sparst und Deine Frau, die Du aufgrund Deines Feuerwehr-Hobbys eh zuviel vernachlässigst, nicht zu einem schönen Essen einlädst!

Und sehe es von der moralischen Seite:
Kannst Du Deinem Nachbar, der Dich freitags nach der Arbeit auf ein Bier einlädt, im Sommer oft mit seiner Familie, Deiner Familie und Dir grillt und mit dem Du traditionell am ersten Septemberwoche auf eine Motorradtour gehst, jemals noch in die Augen schauen, wenn seine kleine Tochter im Rollstuhl, im Wachkoma oder in Reihe C5 am örtlichen Stadtfriedhof ist, nur weil Du zum Heckenbrand ausgerückt bist und unbedingt im TLF ans Fenster wolltest? Und dabei die kleine Tochter beim Spielen auf der verkehrsberuhigten Straße übersehen hast?
Also ich könnte das nicht.

Nachdenkliche Minuten und einen schönen Abend wünscht Euch

abc-truppe

Bergwacht9902
10.11.2008, 22:37
Die volle Version werdet Ihr sicher auch schon gesehen haben. http://de.youtube.com/watch?v=Ny-_wn9mSfI&feature=related Warum gibt es in Deutschland nur so wenig Aufklärungsvideos davon? Will es keiner wahrhaben was für Spinner und Idioten unterwegs sind?

tower911
10.11.2008, 22:45
So recht ihr damit habt, aber leider kapieren das die Leute, die sich so Sachen an die Autos bauen nicht. Die scheinen es erst zu begreifen wenn es zu spät ist.

Volvofan854
11.11.2008, 06:28
Ich finde, solche rasenden Spinner, die auch immer wieder aufs neue den Ruf verschiedener HiOrg (besonders der Feuerwehr) versauen und dazu auf dem Weg zu Kleins****ss auch noch Leute gefährden, gehören schlicht raus geschmissen!
Das gilt auch für "Hobbybastler" von SoSi, die unbedingt erster sein wollen...

Funk mithören ist da doch total harmlos - ungefährlich, tut keinem weh und wenn man das im stillen Kämmerlein macht störts nichtmal einen...

Mr. Blaulicht
11.11.2008, 07:23
Also, bis jetzt habe ich mich ja zurückgehalten, nun muss aber auch ich mal meinen Senf dazu geben:
Auch ich halte solche "Spielereien" für absolut überflüssig, völlig übertrieben und vor allem verboten!
Aber eine zwanghafte Verbindung zwischen Fahrzeugumbauten und Raserei kann ich nicht erkennen. Und es gibt nicht nur Leute, die ohne Hirn ins Gerätehaus rasen. Ich gehe mal davon aus, dass die meisten doch relativ vernünftig fahren. Die Unfallzahlen wären doch deutlich höher...

Außerdem bin ich der Meinung, dass die wenigsten Unfälle in Deutschland aufgrund einer - sagen wir mal - nicht regelkonformen Beleuchtung entstehen. Meist steckt halt doch Raserei und/oder Alkohol dahinter. Und gleich jeden Bastler in diese Gruppe zu stecken, halte ich für voreilig.
Nicht, dass ein falsches Bild entsteht: Ich halte solche Umbauten bzw. Manipulationen für ein gefühlte Potenzerweiterung, und lehne sie daher rundweg ab!

Ach ja: Funk mithören ist nicht harmlos, sondern ebenfalls verboten, und vor allem ein Zeichen geistiger Unreife - wie so manche Lichttechnische Veränderung eben auch.

Gruß, Mr. Blaulicht

Alex22
11.11.2008, 12:12
Ach ja: Funk mithören ist nicht harmlos, sondern ebenfalls verboten, und vor allem ein Zeichen geistiger Unreife - wie so manche Lichttechnische Veränderung eben auch.


Mit dem kleinem, aber feinen Unterschied:
Wenn einer daheim den Funk mithört schadet und erst recht gefährdet er keinen, ganz im Gegensatz zur lichtechnischen Veränderung.

patrick1180
11.11.2008, 12:56
Ich hätte mal eine Frage an Euch.
Seit Ihr in der Feuerwehr, um Euren Mitmenschen zu helfen oder nur, damit Ihr Lustige Jacken, blaue Lichter, witzige Aufsetzer und Scheibenschilder aufs Auto pappen könnt.
Denkt mal nach wie viele Leben Ihr bis heute gerettet habt (EHRLICH !!!) und wie viele Ihr durch die Anfahrt ans GH oder Wache gefährdet habt.....

DAS hier geht nicht an alle freiwilligen, sondern an ALLE, die denken alle Rechte zu haben.

P.S. In der Regel gilt: Wer keine 2 min. länger Zeit hat bis RD, FFW o.ä. da ist, hätte warscheinlich eh keine Chance gehabt.

FF112DN
11.11.2008, 13:05
Wer keine 2 min. länger Zeit hat bis RD, FFW o.ä. da ist, hätte warscheinlich eh keine Chance gehabt.

und wie siehts mit 3 Minuten aus?

Rescue_911
11.11.2008, 17:01
Hi,

also jetzt wird es echt haarsträubend. 2 Minuten; 3 Minuten! Wir haben ne Hilfsfrist bei uns in der Stadt von 8min und die können wir auch einigermaßen einhalten. Aber durch rücksichtsloses fahren kann man 30sec, bestenfalls 1 Minute rausholen. Aber dann mit dem hohen Risiko nen Unfall zu bauen oder jemanden zu schaden und nicht anzukommen!
Und wem ist dann bitte schön geholfen???

Und aus dem Auto nen bunt leuchtenden Tannenbaum zu machen ist selbst zu Weihnachten nen Witz.

Golfer344
11.11.2008, 19:10
Ich hab mal gehört das Springlicht sogar bei Einsatzfahrzeugen verboten ist?


Dem ist nicht so. Man muss eine Antrag auf Sondergenehmigung stellen und dann kann man sich das eintragen lassen an Einsatzfahrzeugen. Siehe auch Polizei.

Dem ist sehr wohl so... erstens bei uns durch Dienstanweisung, zweitens Bundesweit durch die Straßenverkehrsordnung, da das Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften nicht benutzt werden darf. Eine Eintragung ändert daran auch nichts, man darf es nur ausserhalb als Warn- und Überholsignal nutzen. (Auch die Polizei!)

Wie einige schon erwähnt haben finde ich es auch ziemlich unnütz und man zieht sich damit höchstens den Zorn der Gesetzeshüter auf den Hals. Dann kommt man zumindest bei dem Alarm auch nicht mehr am Gerätehaus an...

Mr. Blaulicht
11.11.2008, 20:07
Dem ist sehr wohl so...
Nein, ist es nicht!

erstens bei uns durch Dienstanweisung, Aufgrund einer Dienstanweisung kannst Du unmöglich auf den Rest von Deutschland schließen

zweitens Bundesweit durch die Straßenverkehrsordnung, da das Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften nicht benutzt werden darf.siehe hierzu § 35, StVO Sonderrechte: Sie setzt die StVO außer Kraft, soweit das unbedingt nötig ist. Und da Springlicht eine deutlich bessere Warnwirkung hat, sehe ich diesen Punkt als gegeben.

Eine Eintragung ändert daran auch nichts, man darf es nur ausserhalb als Warn- und Überholsignal nutzen. (Auch die Polizei!)Springlicht ist nicht ein intermittierendes Fernlicht sondern eher im Sinne einer Lichthupe zu verstehen. Und die ist auch innerorts erlaubt.

Wie einige schon erwähnt haben finde ich es auch ziemlich unnütz und man zieht sich damit höchstens den Zorn der Gesetzeshüter auf den Hals. Dann kommt man zumindest bei dem Alarm auch nicht mehr am Gerätehaus an...
Im den von Dir zitierten Beiträgen ging es um Einsatzfahrzeuge. Und bei denen finde ich das Springlicht ziemlich sinnvoll.

Gruß, Mr. Blaulicht

Alex22
11.11.2008, 20:09
zweitens Bundesweit durch die Straßenverkehrsordnung, da das Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften nicht benutzt werden darf.


In welcher Strassenverkehrsordnung steht das?
Deine Aussage is mir völlig neu.

Alex22
11.11.2008, 20:15
Und da Springlicht eine deutlich bessere Warnwirkung hat, sehe ich diesen Punkt als gegeben.


Dein Springlicht darf aber nur funktionieren wenn die Beleuchtung eingeschaltet ist. :-D (wenn überhaupt)
Ist der Lichtschalter aus, darf deine Springlichtschaltung nicht gehen.

Newty
11.11.2008, 20:43
Dein Springlicht darf aber nur funktionieren wenn die Beleuchtung eingeschaltet ist. :-D (wenn überhaupt)
Ist der Lichtschalter aus, darf deine Springlichtschaltung nicht gehen.
Das sag mal den Jungs in Blau hier im Norden. Oft und gerne in allen Kombinationen(Fern, Nebel oder beides im Wechsel). Ich bin eher der Meinung, dass aufgrund von Blendwirkung aller das eher ohne Abblendlicht - also Tagsüber - zu einer Nullgefährdung führt, sonst blinkste alle an(Gegenverkehr und vor dir) - und blinken blendet, keine Frage. Hintergrund ist ja der, dass Blaulicht tagsüber schlechter ist als Nachts und man sich daher anders bemerkbar machen will...

STARS of Sky
11.11.2008, 20:51
... da das Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften nicht benutzt werden darf.

Falsch!!! Fernlicht darf auch innerhalb geschlossener Ortschaften benutzt werden!!!

knuddl
11.11.2008, 20:56
Falsch!!! Fernlicht darf auch innerhalb geschlossener Ortschaften benutzt werden!!!

Hast du da einen Text dazu?
Es gibt sogar Bußgeld:

Denn hier stehts:

Nur mit Standlicht oder auf einer Straße8 mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren
StVO § 17 Abs. 2 Satz 1, 2, Abs. 2a; § 49 Abs. 1 Nr. 17

Quelle: http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkatalog.php?seite=12
Nummer 74

STARS of Sky
11.11.2008, 20:57
Richtig. Wie du selbst schreibst: Bei ausreichender Beleuchtung!!!

knuddl
11.11.2008, 21:01
Ja und? das isses in der Stadt sicherlich;) zumindest bei uns...
Aber da wo du herkommst, da gibts das wohl no net;)

Alex22
11.11.2008, 21:01
Richtig
wenn die Strassenlaternen aus sind, darf das Fernlicht auf jedenfall an sein.

@ knuddl es geht hier um die Verallgemeinerung.
Und wenn du nur alle 100m ne Laterne hast ist das auch keine ausreichende Beleuchtung und dann kannst auch wieder in der Stadt das Fernlicht einschalten.

STARS of Sky
11.11.2008, 21:04
Ja und? das isses in der Stadt sicherlich;) zumindest bei uns...
Aber da wo du herkommst, da gibts das wohl no net;)
Nicht immer!!! Nächstes mal: erst lesen , dann DENKEN!


Richtig
wenn die Strassenlaternen aus sind, darf das Fernlicht auf jedenfall an sein.

Richtig!!

knuddl
11.11.2008, 21:06
Komische aussagen die du da triffst... ich hab das schon gelesen, keine angst!

Ich brauch kein FL in der Stadt, und auch fast net auf der Landstraße...

Hab Xenon ;-) Das macht die Nacht zum Tag!!!

Alex22
11.11.2008, 21:09
Komische aussagen die du da triffst... ich hab das schon gelesen, keine angst!

Ich brauch kein FL in der Stadt, und auch fast net auf der Landstraße...

Hab Xenon ;-) Das macht die Nacht zum Tag!!!

Na und?
Ich hab BI-Xenon und jetzt?
Hier gings um das rechtlichte...

ballalaika
11.11.2008, 21:30
Bleibt doch mal beim Thema :D

Golfer344
11.11.2008, 22:07
Ich denke rechtlich ist das eine Grauzone, deswegen ist es bei uns durch Dienstanweisung verboten. Einen Paragraphen in dem steht, dass es Nötigung ist, gibt es dazu meine ich auch noch, da kennen sich andere sicher besser aus.

Die STVO sagt, Du darfst es ausserhalb benutzen. Ich kenne genug Motorradfahrer die deswegen schon nen Ballon bekommen haben, weil sie der Meinung sind, zwei Scheinwerfer an (Fernlicht) sehen besser aus.

Ausserdem wäre es schöner das ganze mit ein wenig weniger emotionen zu diskutieren...

Mister-X
11.11.2008, 22:09
ich finds springlicht bei einsatzfahrzeugen unsinnig... blendet genau so den gegenverkehr wie bei allen anderen Autos und sorgt so für eine gefährdung die unnötig ist... weiß nicht warum ne vernünftige blaulichtanlage und Horn da ned ausreichen soll....

an privat PKW's sehe ich da auch keinen Sinn egal ob warnblinker springlicht oder sonst was... einzige sache die ich pesöhnlich ok finde ist nen Schild.

naja... wer permanent am limit unterwegs ist wenn es zum GH geht hat sicherlich was falsch verstanden... zügiges fahren das wenn vertretbar auch bischen schneller ist okay... bei mir sind das nie mehr als +20 km/h. Bei aktuellen straßen (laub/nässe) fahre ich teilweise garnicht schneller.

Und es soll mir mal einer nur eine glaubwürdiges beispiel geben wo er mit nem Feuerwehrfahrzeug und SonderWege unterwegs war und ihm das Springlicht nen vorteil gebracht hätte oder hat. Der verkehrsteilnehmer ders blaulicht ned sieht und Horn nicht hört wird auch son mist ned wahrnehmen.

Rescue_911
11.11.2008, 22:46
Ich denke rechtlich ist das eine Grauzone, deswegen ist es bei uns durch Dienstanweisung verboten. Einen Paragraphen in dem steht, dass es Nötigung ist, gibt es dazu meine ich auch noch, da kennen sich andere sicher besser aus.

Diese Dienstanweisung untersagt es aber nur bei euch.
Klar ist das Aufblenden Nötigung, aber wenn Du mit "Sonderrechten" unterwegs bist hast Du eben diese Sonderrechte. Und laut §38 sollen dir die Verkehrsteilnehmer dann ja auch freie Bahn schaffen.



Die STVO sagt, Du darfst es ausserhalb benutzen. Ich kenne genug Motorradfahrer die deswegen schon nen Ballon bekommen haben, weil sie der Meinung sind, zwei Scheinwerfer an (Fernlicht) sehen besser aus.

Na, die hatten ja auch keine Sonderrechte, oder? Also ist es gerechtfertigt. Genauso wenn mit Springlicht am Privat PKW fährst oder mit Fernlicht.



Ausserdem wäre es schöner das ganze mit ein wenig weniger emotionen zu diskutieren...
Da geb ich Dir mal recht, manche regen sich hier echt künstlich auf.

Mr. Blaulicht
12.11.2008, 00:11
Stop! So langsam läuft das hier aus dem Ruder!
Nötigung ist selbstverständlich kein Sonderrecht und durch keinen Paragraphen gedeckt!

Über Springlichter bei Einsatzfahrzeugen haben wir hier schon genug diskutiert bzw. offene Themen (http://www.funkmeldesystem.de/foren/search.php?searchid=1302551) für weitere Diskussionen zur Verfügung. Also bitzte dort weitermachen.

Hier geht es um Pseudoanlagen von privaten PKW.

Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator

Fabpicard
12.11.2008, 00:12
Dein Springlicht darf aber nur funktionieren wenn die Beleuchtung eingeschaltet ist. :-D (wenn überhaupt)
Ist der Lichtschalter aus, darf deine Springlichtschaltung nicht gehen.

Hä? Wenns durch ne Ausnahmegenehmigung zugelassen wird, dann nur wenns durchs einschalten des Fahrlichts, deaktiviert wird...
Denn: Nachts machst du automatisch das Fahrlicht an und schon blinkst du nicht mehr unnötig mitm Fernlicht durch die Gegend ;)


siehe hierzu § 35, StVO Sonderrechte: Sie setzt die StVO außer Kraft, soweit das unbedingt nötig ist. Und da Springlicht eine deutlich bessere Warnwirkung hat, sehe ich diesen Punkt als gegeben.

Dann hast du den Unterschied von StVO und StVZO noch nicht ganz verstanden ;)

Was du nur nutzen darfst, wenn die Bedingungen aus §35 StVO gegeben sind, du es aber erst überhaupt nicht ans Fahrzeug bauen darfst nach StVZO... Wie soll das bitte gehen?

"1-83-1 für sie neuer Notfalleinsatz... bla blub"... "Ähm sekündchen, ich muss eben rechts ran fahren, das Springlicht ins Fahrzeug installieren, dann drück ich dir die 3 und übernehm den Einsatz selbstredent"... 3 Stunden Später "*klack-klack* die 3"...

MfG Fabsi

P.S.: Und nun nochmal für alle die, die den Aufbau der StVZO nicht ganz verstanden haben:
Ziehmlich weit oben steht da drin, das ALLES was eben NICHT in der Verordnung drin steht, eben auch NICHT erlaubt ist...
Wir sind ja hier nicht in Ammieland, wo ich ne Katze inner Mikrowelle trocknen darf, nur weils nicht in der Anleitung stand, das ichs nicht darf ^^

Mr. Blaulicht
12.11.2008, 00:15
Eben! Und wenn es per Sonder- bzw. Ausnahmegenehmigung erlaubt wird, entgegen der StVZO ein Springlicht zu verbauen, dann darf ich es per StVO auch benutzen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Und was soll ich da jetzt nicht verstanden haben?

miche
12.11.2008, 20:52
ich finds springlicht bei einsatzfahrzeugen unsinnig... blendet genau so den gegenverkehr wie bei allen anderen Autos und sorgt so für eine gefährdung die unnötig ist... weiß nicht warum ne vernünftige blaulichtanlage und Horn da ned ausreichen soll....


Und es soll mir mal einer nur eine glaubwürdiges beispiel geben wo er mit nem Feuerwehrfahrzeug und SonderWege unterwegs war und ihm das Springlicht nen vorteil gebracht hätte oder hat. Der verkehrsteilnehmer ders blaulicht ned sieht und Horn nicht hört wird auch son mist ned wahrnehmen.

Also ich kann da ein gutes Gegenbeispiel liefern, war letzte Woche so gegen 5 Uhr abends auf da Landstraße unterwegs, vor ner Kuppe und seh wie Fernlicht über die Kuppe raus auf und abblendet und konnte daher sofort ausweichen und dem NEF platz machen...
Auch wenns von der anderen Blickrichtung war hoffentlich trotzdem eine Antwort auf den 2. Absatz..

MfG Miche

Alex22
12.11.2008, 21:54
Tja ... wenn man mal ließt fällt einem was auf ...
Das ist ja auch mal sehr dehnbar.

(4) 1Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.

Und nein, das steht nicht in der StVO sondern in der StVZO.
Genau genommen im § 70 der StVZO .... somit brauch ich mich, sofern man zur Feuerwehr im Einsatz fährt auch nicht an die StVZO halten, sprich ... (macht euch selbst eure Gedanken. :-D)

Mr. Blaulicht
12.11.2008, 22:42
Wie schon geschrieben: Dann muss man im Einsatzfall erst die Hardware nachrüsten, weil sie in "Friedenszeiten" nicht legal wäre...

patrick1180
13.11.2008, 22:16
... mit dieser Argumentation dürfte "man" ja auch mit Blaulicht fahren.
Kennzeichnet solo ja nur die Einsatzfahrt und das ich es nicht haben darf, ist ja damit auch egal...
(Nein, ich hab keins im Auto;-) )

Mr. Blaulicht
13.11.2008, 23:13
Ich bin jetzt schon mehrfach gebeten worden, dieses Thema zu schließen.

Um das zu verhindern, würde ich Euch bitte, erst nachzudenken, sich ggf. zu informieren und dann erst hier zu posten.
Dieses leidige Thema ist jetzt wirklich ausgelutscht genug...

Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator

STARS of Sky
15.11.2008, 13:46
Wieder einer.
Wohl auch nicht ganz legal,...?!?!


http://de.youtube.com/watch?v=Znb7lXsxEvk

Mr. Blaulicht
15.11.2008, 15:40
...zumal der Normalbürger mit dem Begriff "SEG" in der Regel sowieso nix anfangen kann...

patrick1180
15.11.2008, 16:51
Oh !
Hier wurde aber fleißig "aufgeräumt" ;-)

WernerG
15.11.2008, 18:34
Tja ... wenn man mal ließt fällt einem was auf ...
Das ist ja auch mal sehr dehnbar.

(4) 1Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.

Und nein, das steht nicht in der StVO sondern in der StVZO.
Genau genommen im § 70 der StVZO .... somit brauch ich mich, sofern man zur Feuerwehr im Einsatz fährt auch nicht an die StVZO halten, sprich ... (macht euch selbst eure Gedanken. :-D)


So ein Bulshit (sorry)....wenn schon Zitate aus Vorschriften, dann auch bitte die §§ davor und danach und vor allem den ZITIERTEN Paragraphen richtig LESEN und RICHTIG (also VOLLSTÄNDIG) zitieren !!!!!!!!!!!

Im Satz 2 des Abs. 4 des von dir unvollständig und tendenziös zitierten § 70 heisst es nämlich ganz eindeutig: Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig. !

Wenn jemand wie Du unvollständig liest und zitiert resultiert daraus dann nämlich solch bl.....auäugige Schlußfolgerungen wie: "... mit dieser Argumentation dürfte "man" ja auch mit Blaulicht fahren."

STARS of Sky
15.11.2008, 19:09
gebt euch mal dieses Video(Nebelscheinweber und Fernlicht): http://www.myvideo.de/watch/5404923/LED_Schild_Feuerwehr_Einsatz
Wieder jemand an der Karre rumgeschraubt;-)


Gleich mit Kennzeichen - muss das sein?

Er ist sogar unter uns:
http://funkmeldesystem.de/foren/member.php?u=3812

vgl. Name mit Profil und anderen Videos,..

Alex22
15.11.2008, 19:16
So ein Bulshit (sorry)....wenn schon Zitate aus Vorschriften, dann auch bitte die §§ davor und danach und vor allem den ZITIERTEN Paragraphen richtig LESEN und RICHTIG (also VOLLSTÄNDIG) zitieren !!!!!!!!!!!


Mach mal halblang ...
Warum soll ich was zitieren, was in dem Thread keine Bedeutung hat.
Hier gings beleuchtete Dachausetzer und Springlichter.
Und nicht um Blaulichter und Martinshörner.

WernerG
15.11.2008, 21:16
Mittlerweile "berief" sich jemand auf "deinen" § und glaubte, dass damit auch die Ausrüstung mit KL etc. zulässig wäre ...daher mein *halblanger* Hinweis!

patrick1180
16.11.2008, 05:39
Sorry, wollte hier nicht noch mehr Unfrieden stiften.
War natürlich nicht ernst gemeint !
Konnte mir diese Argumentation halt nicht vorstellen und hab etwas "überspitzt" geantwortet...
Keine Angst, ich hab das Blaulicht wieder abbestellt ;-)

WernerG
16.11.2008, 19:50
Bestellen und Besitzen darf man (in D) fast alles ;-))

Beim NUTZEN sieht's dann anders aus :-)

patrick1180
16.11.2008, 19:53
Spielverderber ;-)

patrick1180
16.11.2008, 19:57
Er ist sogar unter uns:
http://funkmeldesystem.de/foren/member.php?u=3812

vgl. Name mit Profil und anderen Videos,..

Täusch ich mich oder ist sein Video rausgenommen ?
Fuzt nicht mehr und ist auch nicht unter seinen Vid.s zu finden.

ballalaika
17.11.2008, 21:07
Bestellen und Besitzen darf man (in D) fast alles ;-))

Beim NUTZEN sieht's dann anders aus :-)

und das ist auch gut so!

WernerG
18.11.2008, 10:33
und das ist auch gut so!

Seh ich auch so, werde aber vielleicht als voreingenommen betrachtet, da einer der landesrechtlich *Privilegierten* .

Hab um diesen Erlass viele Jahre gerungen, um endlich Rechtssicherheit auch hier in LSA zu bekommen und war aber auch vorher kein Vertreter der "BlaulichtFürAlle-Fraktion"!

Werner

ballalaika
18.11.2008, 18:27
Eben. Stellt euch mal vor jeder "Depp" bekäme ein Blaulicht. Dann würden immer mehr Feuerwehrleute, Sanis etc. damit rumfahren und das Blaulicht würde mit Sicherheit an Respekt verlieren. Ich bin der Meinung das es so richtig ist wie es in Bayern gehandhabt wird. Das die KBM's in Bayern nun auch Blaulicht bekommen finde ich ganz in Ordnung, da diese ja auch die Einsatzleitung übernehmen könnten. Manche KBM's mit Sonderaufgaben wie Gefahrgut, Autobahn etc. haben ja schon länger die Berechtigung ein Blaulicht zu benutzen.

Mister-X
18.11.2008, 18:36
naja, denke mal da werden wir nicht bangen müssen das jeder FW'ler nen Blaulicht bekommt.
Da würde der gesetzgeber wohl ehr sowas wie Dachaufsetzer erlauben oder Rote rundumleuchten einführen. k.a. viel mir grad nur so als Beispiel ein...

Aber ne komplette SoSI anlage am Privat KFZ das würde denk ich derbst in die Hose gehen. Für andere überlegungen sich legal kenntlich zu machen wo verkehrsteilnehmer auf Freiwilliger basis platz machen können okay... aber alles andere wäre schwachsinn...

ballalaika
18.11.2008, 18:37
naja, denke mal da werden wir nicht bangen müssen das jeder FW'ler nen Blaulicht bekommt.
Da würde der gesetzgeber wohl ehr sowas wie Dachaufsetzer erlauben oder Rote rundumleuchten einführen. k.a. viel mir grad nur so als Beispiel ein...

Aber ne komplette SoSI anlage am Privat KFZ das würde denk ich derbst in die Hose gehen. Für andere überlegungen sich legal kenntlich zu machen wo verkehrsteilnehmer auf Freiwilliger basis platz machen können okay... aber alles andere wäre schwachsinn...

eben.. also lieber beim Dachaufsetzer geblieben ;)

Lars Zerpich
06.12.2008, 14:45
Das Video funktioniert nicht. Wo kann ich es bitte sehen?

Mr. Blaulicht
06.12.2008, 21:57
Wenn Du das Video aus dem Eröffnungsbeitrag meinst: Das ist nicht mehr vorhanden.

Gruß, Mr. Blaulicht

Alex22
07.12.2008, 10:32
Wenn Du das Video aus dem Eröffnungsbeitrag meinst: Das ist nicht mehr vorhanden.


Das hat er mittlerweile selbst festgestellt. *kopfschüttel*

Andreas 53/01
10.12.2008, 08:55
Richtig meine das Springlicht, weil es weiter vorne im Thread darum ging das man sondergenehmigung usw. benötigt. Gibt scheinbar Feuerwehren die Auf Kirmes stehen, ich finds schwachsinn. Vor allem weil man an nem Feuerwehrfahrzeug ausreichend andere möglichkeiten hat.

Privat ebenso schwachsinn, gründe wurden schon genug gesagt...

Hallo !

Was findest Du denn "Schwachsinn", und welche möglichkeiten hat man den noch an einem Feuerwehrauto, außer Blaulicht ?
Keine, sonst würden die ja kein Springlicht verwenden. Darüber hinaus kann man das Springlicht auf Antrag einer Ausnahmegenehmigung durchaus einsetzen, in einigen Bundesländern wird dies auch gemacht.
Aber, was mir an dem Video zeigt, das es doch eher um Spielerei geht als um wirklich wichtige und Sinnvolle Kennzeichnung im Straßenverkehr, dann hätten die Drehleiter und das LF 16-TS zusätzlich Frontblitzer und Presslufthörner und keine Quietschhupen ...

so interpretiere ich dieses Video ...

Aber unbeantwortet bleibt die Frage Einsatzfahrzeuge mit Spring -oder Wechsellichtzeichen zusätzlich auszustatten, Warum ist das für viele Spielerei ?
In vielen anderen EU-Ländern und den USA geht es ja auch.

mfG

Mister-X
10.12.2008, 16:30
Warum ich es als schwachsinn empfinde erkläre ich gerne...

Das es selten ist ist denke ich nicht unbegründet, wenn ein Auto fahrer ein Fahrzeug das mit einer Blaulicht beleuchtung ausgestattet ist Sprich 2 Rundumleuchten Vorne auf dem dach und zwei Blitzer... (beschränke mich nun mal der einfachheit darauf) hab ich nun mein Blauclicht und Horn an und der nimmt das Fahrzeug nicht wahr wird auch kein Springlicht das ändern, halte ich auf jedenfall für unwahrscheinlich. Und so wird die mehrheit das auch sehen, da es sonst wohl häufiger vorkommen würde.

Naja... man kann an allem Positive und Negative dinge finden, es ist halt nur MEINE meinung. Wenn du ne andere hast kannste des Ja.
Bevor ich aber in sowas investiere wäre der griff zu Xenon Blitzer oder LED sicher klüger... noch nen Vernünftiges Horn drauf, bringt 10mal mehr.

Und nur weil es woanders anders gehandhabt wird heißt es ja ned das dies auch Sinnvoll ist. Die haben auch andere Farben... na da kann man lange hin und her reden... so wie es im Regelfall in Deutschland ist find ich es ausreichend, zumindest was diese Thema angeht.
Möchte auch ned weiter drauf eingehen da es nicht mehr viel mit dem Topic gemeinsam hat.

nederrijner
10.12.2008, 16:42
Hallo !
Was findest Du denn "Schwachsinn", und welche möglichkeiten hat man den noch an einem Feuerwehrauto, außer Blaulicht ?
Keine, sonst würden die ja kein Springlicht verwenden.
Ob man das aus der Verwendung des Springlichtes schließen kann, ist m.E. fraglich.


Darüber hinaus kann man das Springlicht auf Antrag einer Ausnahmegenehmigung durchaus einsetzen, in einigen Bundesländern wird dies auch gemacht.
Erstens war als einziger Weg schon immer eine Ausnahmegenehmigung nötig (Du stellst das oben irgendwie als Sonderfall dar), zweites gab es IIRC mal vom Bundesverkehrsministerium eine Veröffentlichung, dass solche Ausnahmegenehmigungen das Springlicht betreffend eben nicht mehr erteilt werden dürfen. Damit ist die Sache m.E. durch, auch wenn ich diesen Schrieb gerade nicht finde.

dpx
05.01.2009, 20:00
Kinderwagen mit Frontblitzern

http://de.youtube.com/watch?v=htyliTJ3GDg

Falls die Eltern es eilig haben :D

akkonsaarland
05.01.2009, 20:12
Kinderwagen mit Frontblitzern

http://de.youtube.com/watch?v=htyliTJ3GDg

Falls die Eltern es eilig haben :D

is für mich ein Grund Kinder zu machen

patrick1180
06.01.2009, 06:21
Kinderwagen mit Frontblitzern

http://de.youtube.com/watch?v=htyliTJ3GDg

Falls die Eltern es eilig haben :D

Ja, sehr praktisch !
Nur ob die anderen Eltern rechts ran fahren, ohne Horn, ist doch fraglich ;-)