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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FFW: LKW Führerschein (Hänger)



Angeloffire
04.11.2008, 19:59
Ich darf von meiner FFW aus den LKW Führerschein machen. Dieser wird, solange es alles auf Pflichtstunden läuft, auch komplett bezahlt.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage ob ich den Hänger mitmachen soll oder nicht.

Ich schätze mal mit extra 700 bis 1000 Euro.

Lohnt es sich den Hänger zu machen und das Geld auszugeben oder eher nicht.

Gibt es da erfahrungswerte?

Klar wenn cih mal keine Arbeit hab kann cih LKW Fahren, da geht immer was, auf der anderen Seite halt auch die Kosten.

Ich bin ratlos.

AngelOfFire

jumbo
04.11.2008, 20:15
Diese Frage, stellten sich vor 8-9j, unsere Kameraden, die den Schein auch von der Stadt bezahlt kommen haben auch, und fanden das Geld könnten se sich doch sparen:
also haben die nur für das Solo-fzg., gemacht. Jetzt haben wir nen neuen TLK bekommen, und die Kameraden, dürfen wegen dem Gewicht nicht mehr mit dem einfachen Schein fahren.
Ausserdem wenn Du überlegst, dass du vielleicht mal nen Fahrerjob suchst, hast Du bessere Chancen mit Anhänger!
Wenn Du jetzt, den Anhänger schein nicht gleich mit machst, und den später doch noch machen möchtest, darfst Du dann die doppelte Prüfungsgebühr bezahlen

Arni112
04.11.2008, 20:22
Diese Frage, stellten sich vor 8-9j, unsere Kameraden, die den Schein auch von der Stadt bezahlt kommen haben auch, und fanden das Geld könnten se sich doch sparen:
also haben die nur für das Solo-fzg., gemacht. Jetzt haben wir nen neuen TLK bekommen, und die Kameraden, dürfen wegen dem Gewicht nicht mehr mit dem einfachen Schein fahren.
Ausserdem wenn Du überlegst, dass du vielleicht mal nen Fahrerjob suchst, hast Du bessere Chancen mit Anhänger!
Wenn Du jetzt, den Anhänger schein nicht gleich mit machst, und den später doch noch machen möchtest, darfst Du dann die doppelte Prüfungsgebühr bezahlen

Hmm, das verstehe ich jetzt nicht! Was heisst bei dir denn einfacher Schein ? Sollten deine Kameraden den FS C gemacht haben, sollten sie auch diese TLK fahren dürfen!

Glubschi
04.11.2008, 20:23
Was man hat, hat man.

Die Prüfungsgebühr ist nicht das teuerste.

Du musst überlegen, das nochmal die ganze Theorie etc. dazu kommt.

Also nicht an einem falschen Punkt sparen.

Angeloffire
04.11.2008, 20:23
Die haben aber den ganz normalen C Schein gemacht, also nach neuem Führerscheinkrams.


Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Fassung des Inkrafttretens vom 18.04.2008. Letzte Änderung siehe Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 15 S. 706, ausgegeben zu Bonn am 17.04.2008.

§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

Klasse C:Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)


Was ja aber dann wiederrum nicht stimmen würde da es hier nach oben keine Begrenzung gibt.

Weis da einer was genaueres zu?

AngelOfFire

Florian kommen
04.11.2008, 20:25
@jumbo

soweit ich das in Erinnerung habe gilt die Klasse C für alle Solofahrzeuge ohne Gewichtsbeschränkung!! Das hat nix mit Gewicht etc zu tun. Nur die Klasse C1 hat eine Begrenzung bis 7,5 Tonnen!

Klasse CE ist dann für Anhänger!

Zur eigentlichen Frage:

Da im CE auch die Klasse BE eingeschlossen ist lohnt es sich im privaten Bereich durchaus. Was man hat das hat man... und kann einem nicht mehr genommen werden! Ich habs damals alles zusammen gemacht weils doch einiges an Kosten spart. Letztendlich musst du dies aber selbst für dich entscheiden ob du die Kosten aufbringen willst und ob du Verwendung für die Klasse CE hast.

Schöne Grüße

KaiKoenig
04.11.2008, 20:51
mach auf jeden Fall CE dazu. Wenn du eh schon dabei bist, dann geht das auch leichter.

Hab ich auch gemacht. Später den CE nachzumachen, wird teurer und nicht einfacher...

Buschfunker
04.11.2008, 20:59
Da im CE auch die Klasse BE eingeschlossen ist lohnt es sich im privaten Bereich durchaus. Was man hat das hat man... und kann einem nicht mehr genommen werden!

Halt Stop! Das ist so nicht korrekt!

Für die Faherlaubnisklasse CE ist "B od. BE" eine Voraussetzung! Die Zeiten haben sich nun mal geändert. Einfach mal bei einer Fahrschule nachfragen, die haben immer noch die besten Informationen dazu.

Bei mir hieß es damals, wenn du den PKW Schein hast, kannst du wiederkommen und den LKW Schein machen. Ich kann froh sein, dass mir der LKW Schein + ADR Schein bezahlt wurden ist.

Und das einem der Schein nicht weggenommen werden kann, ist nicht richtig! Wenn du "betrunken" im PKW erwischt wirst, kann unter Umständen der "Lappen" weg sein, und dann hat auch das "Brummi" fahren ein Ende.

Aber nun mal so als "Forumler", wenn du den LKW Schein bezahlt bekommst, mache den Anhängerschein (CE) gleich mit. Selbst wenn du ihn nicht benötigst, hast du ihn in der Tasche. Und irgendwann kommt immer mal die Notwendigkeit einen Anhänger zu ziehen. Sie es bei der Feuerwehr, oder beim Rettungsdienst oder beim THW...

knuddl
04.11.2008, 21:25
Wie gesagt, was man hat, das hat man...

Ich würde heutzutage sogar noch den Motorrad-Schein gleich mitmachen...
Man kann ja nie wissen, ob man sich net doch mal auf so ne Höllenmaschine sitzt...

RescueOberberg
04.11.2008, 22:24
@Buschfunker:

Da ich grade frisch den Führerschein habe, kann ich aus der Fahrschule erzählen:

Für den CE ist nur der Klasse B erforderlich.... Wenn man den CE macht darf man danach automatisch PKW mit Anhänger über 750 Kg fahren.

gruß
RescueOberberg

grab3107
04.11.2008, 23:04
@Angeloffire:
Als ich von meinem Arbeitgeber aus den Schein Klasse C machen durfte hab ich mich dazu entschlossen, den CE noch mit drann zu hängen. Hats mir geschadet? Nicht im geringsten. Bisher hatte ich schon zweimal das Glück als Umzüge anstanden und ein "normaler" LKW nicht reichte (wusste als single garnet das in einen vier personen Haushalt so viele Sachen sind) einfach bei der Vermietung zu sagen "mit Anhänger bitte". Alles in allem sehr gut von Statten gegangen. Mit einer Fahrt das geschafft was man eigentlich auf zweimal hätte machen müssen.

Da ich bevor ich den CE gemacht habe schon BE hatte weiß ich natürlich nicht wie das so gehandhabt wird. Aber allein schon dadurch, dass man mal mit Auflieger oder der gleichen gefahren ist finde ich macht es einem leichter sich an z.B. eine DLK zu gewöhnen. Gewiss, man braucht dafür eigentlich keinen "E", aber ich habe es als einfacher empfunden als manche Kollegen, die nur den C gemacht haben.

Und wie du schon erwähntest, der CE ist eigentlich schon fast ein "Beruf". Muss für mich sagen bisher habe ich ihn eigentlich nur ein Paarmal gebraucht, aber jedes Mal war ich froh das ich ihn hatte.

Elster
04.11.2008, 23:33
Für die Führerscheinklasse C ist die FS-Klasse B Vorraussetzung.
Um CE zu erwerben benötigst du die Klasse C. Das heißt de facto du kannst direkt im Anschluss an eine bestandene LKW-Prüfung die CE-Prüfung ablegen.
Ich würds empfehlen, CE gleich mitzumachen.

woodstock
05.11.2008, 12:19
Ich hab auch gleich CE mit gemacht, würde auch sagen das lohnt sich auf jeden Fall.

Aber was nicht ganz korrekt ist, dass man sich wenn man CE gleich mit macht Prüfungskosten spart.

für CE ist Vorbesitz C erforderlich, also man muss die C Prüfung bestehen, dass man die CE Prüfung machen darf. Also zweimal Prüfungsgebühren, denn der Fahrstundenplan sieht vor, dass man erst eine gewissen Anzahl an Solostunden braucht bis man Gespann fahren darf.
"normal" funktioniert das nicht, es gibt aber durchaus Fahrschulen die sich nicht daran halten und komplett alles mit dem Gespann fahren, was aber nicht so ganz in Ordnung wäre. :)
Theorie kann man miteinander machen, aber da bekommt man den CE Bogen auch erst wenn man C bestanden hat.

Ach ja und dass jemand ein Solofahrzeug (TLK) nicht ohne CE fahren darf ist schlichtweg falsch. Die Klasse C ist nicht gewichtsbegrenzt.
Die Gewichtsbegrenzung ergibt sich aus der StVZO, welche folgendes besagt:

LKW 2-achsig: 18t
LKW 3-achsig: 26t
LKW 4-achsig: 32t

jeweils mit Hänger bis 750 kg, wobei Ausnahmen natürlich wieder die Regel bestätigen...

wurde aber auch hier http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=31055&highlight=32t schon behandelt

hias
05.11.2008, 13:12
Prüfungsgebühr musst man natürlich 2x zahlen, sind ja auch 2 Prüfungen....
Vorteil wenn man direkt mit Gespann fährt ist dass mein ein besseres Gefühl dafür bekommt als wenn man erst ewig Solo fährt und dann erst mit Hänger...
Also auch wenns eigentich nicht in Ordnung ist, weniger Fahrstunden werdens trotzdem nicht aber man spart sich halt einmal die Komplette Theorie, Führerscheinantrag (auch nicht umsonst) usw. Wie das jezt mitm Doc ist wenn man bereits C hat und dann CE machen möchte weiß ich nicht...


Ich würde dir auch empfehlen den Anhänger gleich mitzumachen. Vor allem wenn du den C sowieso komlett bezahlt bekommst
Und du darfst halt anschliesend einfach alles an LKW fahren (von Gefahrgut mal abgesehen)

woodstock
05.11.2008, 22:04
@hias: is schon klar, ich bin auch nur die ersten drei Stunden solo gefahren. Fands auch nicht schlecht, aber es dürfte halt nicht sein.... Wenn man das ganze Zeugs mal durchliest das man bekommt und auch irgendwie unterschreibt.

Aber seis drum schließlich haben wir den Schein ja schon... :)

Angeloffire
06.11.2008, 16:59
Danke schonmal für die Antworten.

Kann mir nochjemand sagen was der CE ungefähr kostet?

AngelOfFire

Hesse
09.11.2008, 14:13
Ich hab mit allem (also inklusive Prüfungsgebühren) für den CE um die 800€ bezahlt, allerdings war das Ende `06.

Skyfire 4S
09.11.2008, 14:56
Ich habe schon sämtliche Führerscheine gemacht, im alter von 15/5 Jahren gings los mitm A1 (125er) dann noch die Klasse T (großer Traktor),
dann war ich erstmals bedient.Als ich dann 17/5 war hab ich Klasse B (Auto) Klasse A ( Motorrad) und dann noch CE (Lastwagen mit Anhänger) gemacht und ich kann euch sagen, jetz bin ich 19 und ich hab nix bereut, außer das ich an haufen Geld losgeworden bin.

Aber wie gesagt was man hat das hat man.

Und wenn man dann auch noch in den Genuss kommt, das man den LKW Schein bezahlt bekommt, dann würd ich noch das Geld fürn Anhänger drauflegen,
da würd ich keine Sekunde zögern.

Skyfire 4S
09.11.2008, 14:58
Ich hab mit allem (also inklusive Prüfungsgebühren) für den CE um die 800€ bezahlt, allerdings war das Ende `06.

Glaub ich dir nicht.

Ich habe 2500€ bezahlt, allerdings habe ich bei der Fahrschule schon jede Menge Führerscheine gemacht wie oben beschrieben.

ballalaika
09.11.2008, 15:40
Ich hab mit allem (also inklusive Prüfungsgebühren) für den CE um die 800€ bezahlt, allerdings war das Ende `06.

wie oft bistn du durchgefallen?

Allmächtiger
09.11.2008, 15:42
Vermutlich meint er den CE alleine, also nicht in Kombination mit dem C. Das wär das einzige, was preislich hinhauen würde...

ballalaika
09.11.2008, 15:46
ups ich nehm alles zurück :D hab 8000 gelesen.. sorry mein fehler ;) ja 800 bis 1000 kommt ungefähr hin

jumbo
09.11.2008, 16:59
Komplette CE-Ausbildung um die 3000€, +- 500€. Es gibt von Regionen, zu Regionen immer etwas Preisliche Unterschiede. Wohne in NRW, dicht an der Landesgrenze zu Niedersachsen. Hier die gängisten Fahrschulen wollen, um die 2800€, und 15 km weiter in Niedersachsen gibt es ne Fahrschule, die kommt mit 2000€ aus! Preise sammeln, und vergleichen lohnt sich

Bayerfire
09.11.2008, 18:42
Hi hab auch erst mein C(E) gemacht - C von der Gemeinde für Feuerwehr teilweise bezahlt bekommen. Hab mir auch gleich den CE mitgemacht weil ich auch dachte was ich hab des hab ich und vielleicht kann ich ihn ja irgendwann mal noch brauchen und fakt ist billiger wird der mit Sicherheit nicht !!!!

Gezahlt hab ich 3000€ und von der Gemeinde hab ich 1700€ Zuschuss bekommen

Zeitaufwändiger, als der C , ist der CE allerdings schon ...

Damit man C machen kann braucht man "nur" den FS Klasse B, um CE machen zu können braucht man C d.h. du musst jeweils erst die C Prüfung machen um dann die CE Prüfung machen zu können insgesamt sinds dann quasi 2 Theorieprüfungen und 2 Praktischprüfungen

CE schließt dann - BE, C1 sowie C1E mitein.

Im übrigen kann man den Führerschein CE (sowie C, C1, C1E,) nun auch schon mit 18 machen und darf Nichtgewerbliche LKW's z.b. Feuerwehrfahrzeuge fahren.

Ab 1.9.2009 tritt ja dann wieder was neues in Kraft: die Grundqualifikation soll heißen wenn man den LKW Schein macht muss man erst eine 35 Stündige Grundqualifikation erwerben - danach ist dann alle 5 Jahre eine 35 Stündige "Schulung" fällig.
Für den Nichtgewerblichen Bereich und Feuerwehr ist diese Grundqualifikation sowie die "Schulungen" aber nicht nötig

Angeloffire
09.11.2008, 21:36
Zeitaufwändiger, als der C , ist der CE allerdings schon ...



Wie Zeitaufwändig?

Was ist da denn vorschrift an Fahrstunden und ist es "einfach" mit Hänger zu fahren? Also kommt man mit den Pflichtstunden hin?

AngelOfFire

Florian kommen
09.11.2008, 21:42
Kommt drauf an wie fit du beim rangieren bist! Das Hänger fahren an sich hatte ich recht schnell drin und ist auch in den Pflichtstunden ohne Probleme zu realisieren! Bis ich rangieren konnte das hat damals ewig gedauert...

Gorm
09.11.2008, 22:39
hallo zusammen,

ich hab auch den CE gemacht.
bei uns ist CE vorschrift für feuerwehr obwohl wir nur ein lf und ein tsf-w haben.
fragt mich aber nicht warum, ist von der gemeinde so festgelegt worden. Wahrscheinlich wegen den ganzen Tanklöschfahrzeugen VSA´s und Drehleitern.
hab damals 2000€ von der gemeinde bekommen und 700€ selber draufgelegt.
Jetzt darf ich halt auch privat den BE fahren. Kommt also mir zugute.

Das ganze ist bei uns aber für 10 jahre verpflichtend. also für 10 jahre dienst bei der FF bzw gemeinde, ansonsten müsste ichs halt jahrweise selber abbezahlen.

Find das schon für eine gute sache, denn ohne zuschuss hätt ich den schein nie gemacht, da ich den eh nur für die ff brauch

Bayerfire
10.11.2008, 18:04
Wie Zeitaufwändig?

Was ist da denn vorschrift an Fahrstunden und ist es "einfach" mit Hänger zu fahren? Also kommt man mit den Pflichtstunden hin?

AngelOfFire

"Pflicht" oder Sonderstunden sind 10 Zugfahrten sowie 3 Solofahrten mit denen alleine schaffst du aber defenetiv nicht die Prüfung (bei CE)
Kommt drauf an wie "schnell" du es drauf hast mit rangieren ( ich hab halt ein bischen Gebraucht bis ich das "Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links" mit einem Gliederzug konnte

Angeloffire
10.11.2008, 20:19
OK dann klär ichdas mit dem Preis noch und wenn ichs mir leisten kann mach ich ihn mit.

AngelOfFire

Memo1
10.11.2008, 21:19
Also habe für meinen CE letztes Jahr kompl. mit allem Anmeldegebühren, Landratsamt, Untersuchungen, Fahrschule und TÜV kompl. 1950€ bezahlt. Ach bin nicht durchgefallen..

Gorm
10.11.2008, 21:43
das ist ja fast schon ein schnäppchen ;-)

laut mehreren fahrlehrern kommt bei uns in bayern keiner unter 2500€ weg...

woodstock
10.11.2008, 23:30
Hab komplett 2200,- im Mai/2007 bezahlt für CE. Nur Pflichtstunden hat ausgereicht.

Memo1
11.11.2008, 08:27
Neee, das war ein normales Angebot gewesen...

Florian kommen
11.11.2008, 09:14
Neee, das war ein normales Angebot gewesen...

Wobei Angebot und Ist-Preis sind meistens auch noch zwei paar Schuhe... im Angebot wird ja normalerweise nur von den Pflichtstunden ausgegangen und jede Stundie die du drüber bist ist dein eigenes finanzielles Problem!

ballalaika
18.11.2008, 21:04
Mal was anderes. Weiß jemand wie das mit der Qualifaktion zum Berufskraftfahrer ist? Die braucht man ja nicht um Feuerwehrfahrzeug zu fahren aber kann es passieren das das Landratsamt den Führerschein (alle 5 jahre, bei der Klasse 2 ab 50 jahren) nur noch verlängert wenn die sehen das man diese Qualifikation hat?

jumbo
18.11.2008, 21:40
Der Klasse 2.Schein, und eine Einweisung reichen normaler weise.
Der Berufskraftfahrer ist ein erlernbarer Beruf, mit einer Prüfung vor einer Handelskammer. Der Unterschied ist halt wenn Du nen Bandscheibenvorfall mal bekommst wird es Dir schneller als Berufskrankheit anerkannt.(Spruch meines Fahrschullehrers dazu)

Die Verlängerung alle 5 Jahre, müssen alle machen, die den Führerschein nach 1999 oder oder mitte 2000 gemacht haben, oder alle die die das 50. Lebensjahr erreicht haben. Das gab es es bei Busfahrern schon Jahre davor.

Und dein Kl.2-Schein kann Dir einfach so niemand weg nehmen, so lange Du nicht im Strassenverkehr zu oft, die selbe Dummheit machst .
Man kann dir aber verbieten ein FW-fzg zu fahren, wenn Du dich als nicht geeignet erweist, und z.B.: mal ebend Einsatzmäßig zur Eisdiehle fährst, oder zur Frittenranch(wenn da nicht grade der Einsatz stattfindet), halt so aus Jux, und dollerei!
Oder deine Mannschaft, sich nach einer fahrt mit Dir,zum gemeinsammen Gruppenkotzen trifft(warnung! Danach gibt es meistens Gruppen-keile!)

Wenn Du halt ein wenig Erfahrung hast, freuen sich deine Kameraden über eine angenehmere Fahrweise. Bei uns ist es so, dass wir insgesamt 16 leute mit Kl.2-schein haben, und nur einer nutzt den Beruflich, und die anderen haben den damals bei der Bundeswehr gemacht. Und jetzt rate mal, bei wem die meisten leute einsteigen, wenn es in den Einsatz geht.

Upps, es könnte natürlich sein, dass Dir der Landrat eine bestimmte mindestzahl an Praxis-erfahrung vorschreibt. Dann soll er Dir aber auch eine Stelle empfehlen, wo man die machen kann

ballalaika
18.11.2008, 23:05
ja ok das war mir soweit bekannt :) mir ging es jetzt speziell um des zeug was in den nächsten jahren eingeführt wird

jumbo
18.11.2008, 23:21
ja ok das war mir soweit bekannt :) mir ging es jetzt speziell um des zeug was in den nächsten jahren eingeführt wird

Ach so!
Für die nächsten Jahre ist geplant, wurde schon festgelegt, weiss jetzt aber nicht, wann die Aktion startet, das jeder der sein Kl.2-schein verlängern möchte eine 30 stündige(stundenzahl warriert noch) theoretische Fortbildung machen soll. Mit Themen wie Ladungssicherung, Gefahrgut, Energiesparende fahrweise, und viele mehr.

ballalaika
18.11.2008, 23:23
echt jeder? ich dachte nur die, die ihn gewerblich nutzen wollen

jumbo
18.11.2008, 23:37
der nur am Wochenende ab und zu mal LKW fährt, ist doch nicht besser/anders zu behandeln, als der der regelmäßig und gewerblich fährt. Vielleicht gibt es ja ne Möglichkeit, durch die Stadt, das man als Feuerwehrmann das umgehen kann

Schau Dir doch die Umweltplakette an! Da haben auch alle geschriehen, und nun haben se fast alle.

hias
19.11.2008, 09:20
Naja ich sehe da eher ein anderes Problem

Diese Frotbildung wird sicher nicht umsonst sein sonder Geld kosten...
Auch musst du dir dafuer ein paar Tage Urlaub nehmen

Und ich denke dass viele sich das ueberlegen werden ob es das wirklich wert ist nur um mal Feuerwehrauto fahren zu duerfen und dann lieber drauf verzichten...

Was M.E. das Fuehrerscheinproblem sofern es eins gibt noch verschaerft weil es dann nicht mehr damit getan ist mal einen Fuehrerschein zu bezahlen fuer die Gemeinde sondern auch noch alle 5 Jahre diese Fortbildung zu bezahlen.

DaRealAd
19.11.2008, 10:55
Mal was anderes. Weiß jemand wie das mit der Qualifaktion zum Berufskraftfahrer ist? Die braucht man ja nicht um Feuerwehrfahrzeug zu fahren aber kann es passieren das das Landratsamt den Führerschein (alle 5 jahre, bei der Klasse 2 ab 50 jahren) nur noch verlängert wenn die sehen das man diese Qualifikation hat?

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz-BKrFQG

§1 (2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Fahrten mit
(...)
2. Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,
3. Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,
(...)

rundhauber
19.11.2008, 17:44
@ DaRealAd:

Genau! Gab auch schon einen Thread hier, in dem das erläutert wurde.

Trotzdem müssen alle Kraftfahrer ihre Klasse C/CE alle 5 Jahre verlängern lassen (für HiOrgs dann natürlich ohne Qualifikationsnachweis).

Mister-X
19.11.2008, 17:59
soo,

gestehe vorweg direkt das ich nicht den ganzen Thread mitgelesen habe, also ned steinigen falls was doppelt vorkommt.

ja, einige schrieben ja das se welche haben die Ihren schein bei der Bundeswehr gemacht haben, wird es in Zukunft ja ned mehr geben, da die scheine wohl nicht mehr übertragbar sind. Wurde mir so von Zwei Leuten berichtet die dies tun wollten. ^^ wiedermal Geldverschwendung wie ich finde, aber naja...

zum Feuerwehr Führerschein... ich denke das jeder da alle 5 Jahre ne Tauglichkeitsprüfung ablegen muss ist gerechtfertigt. Die ihn Gewerblich nutzen sollten das meiner meinung nach sogar häufiger müssen, ebenso wie Erste-Hile oder Ersthelfer. Aber ist ne andere Sache...

Na gibt ja Unterschiedliche Führerscheinarten die je nach Gemeinde/Stadt etc. variieren.

Einmal den welchen man komplett bezahlt bekommt, hier kann man nicht wählen ob C oder CE, und der Vermerk in den Führerschein das hiermit nur FeuerwehrFahrzeuge gefahren werden dürfen.

ja und halt Klassisch wie es wohl auch bei den meisten sein wird betrag XY dazu zahlen je nachdem ob halt C oder CE.

man muss sich halt entscheiden was man will oder braucht. Heutzutage kann ich aber nur dazu raten CE zu machen. Im fall das man mal keinen Job hat ist so evtl. übergangsweise zu machen. Hat man nur den normalen B darf man da auch Anhänger fahren, was für mich sehr entscheident war. bei uns liegt das was man zuzahlen muss (CE) momentan bei Rund 800 Euro wenn ich richtig informiert bin.

TopGuni500
19.11.2008, 20:13
Also ich stehe vor der glichen entscheidung ich beginne ab dem 10.12 08 mit dem Führerschein und ich mache auf jedenfall den Hängerschein mit ich habe keine Lust schon wieder auf irgendwas beschränkt zu sein. Habe den B gemacht danach den T und jetzt über die FF den C ich will endlich auch en großen Autohänger fahren können und das kann man mit dem C alleine nicht.

Und wenn man überlegt 700- 1000 für en kompletten LKW Führerschein ist ein Witz sonst kostet der 3200 bis 3700 eus

Brandbatsch
19.11.2008, 20:43
Also ich stehe vor der glichen entscheidung ich beginne ab dem 10.12 08 mit dem Führerschein und ich mache auf jedenfall den Hängerschein mit ich habe keine Lust schon wieder auf irgendwas beschränkt zu sein. Habe den B gemacht danach den T und jetzt über die FF den C ich will endlich auch en großen Autohänger fahren können und das kann man mit dem C alleine nicht.

Und wenn man überlegt 700- 1000 für en kompletten LKW Führerschein ist ein Witz sonst kostet der 3200 bis 3700 eus

genau !!!!! außer man hat ihn wie ich bei Y-Reisen für 15 Monate Spezialurlaub gewonnen ;-)

Gruß Michael

Angeloffire
20.11.2008, 21:20
Es gibt was neues.

Das "Upgrade" von C auf CE kostet nur mit Pflichtstunden und TÜV-Gebühr (Anmeldung und so krams entfällt alles)

868,xx Euro

Ich hab mich mit CE angemeldet.

AngelOfFire

robbyköln
25.11.2008, 10:48
Obwohl wir das ganze schon zur Genüge durchgekaut hatten, hier nochmal:

Die Fortbildungen müssen nur Berufskraftfahrer nachweisen, also Leute die mit dem Fahren von LKW/KOM ihr täglich Brot verdienen. Wer einen FS Klasse 2 oder C/CE hat, diesen aber nicht Hauptberufl. nutzt braucht diese Fortbildungen nicht. Das betrifft nicht nur FW/RD/HiOrg. sondern alle FS-Inhaber. Selbst das gelegentliche Fahren eines LKW/KOM für berufl. Zwecke ist da nicht Fortbildungsmaßgebend. Maßgebend ist es, daß das Fahren die Haupttätigkeit ist.

Des weiteren müssen alle FS-Inhaber Kl.2, C/CE/D/DE/D1/D1E ab 50 alle 5 Jahre den FS verlängern lassen, unabhängig davon wann sie den Schein gemacht haben bzw. wofür sie den brauchen. Wer noch den alten FS (grau oder rosa) besitzt muss sich dann auch einen neuen FS ausstellen lassen.
Die Verlängerung muss vor dem erreichen des 50. Geburtstages zumindest beantragt worden sein. Wer nach dem 50. Lebensjahr verlängern lassen will, hat Pech, der darf den Lappen neu machen. Eine Übergangsregelung gab es nur bei Einführung der neuen Regelung damit alle schon über 50-jährige genug Zeit hatten diesen zu verlängern, das ist aber schon lange vorbei.

Baerfunk
25.11.2008, 16:01
"Pflicht" oder Sonderstunden sind 10 Zugfahrten sowie 3 Solofahrten mit denen alleine schaffst du aber defenetiv nicht die Prüfung (bei CE)

Naja, nimm ihm nicht den Mut, also ich kenn kaum Leute, die mehr als die Pflichtstunden brauchten... Aber denk dir nix dabei ;-)

Und man kann die Prüfungen C und CE sehr wohl auch an einem Tag machen. Man fährt dann halt doppelt so lange.

Was aber von Fahrlehrern oft gemacht wird, ist die Prüfungen auf zwei Termine zu teilen. Aber nicht aus profitgier sondern aus dem einfachen Grund, dass der Prüfer für die Prüfungen für die er bestellt wurde, auch kassiert.

Also wenn beide angemeldet sind, Du aber durch den C Teil durchrasselst, musst du die CE Prüfung bezahlen, ohne eine Minute gefahren zu sein.

Und lass Dich vom Rangieren net abschrecken. Ruhe bewahren und einfach gemütlich rollen lassen. Und wenns mal gar nimmer geht, einfach ne Runde fahren, und nach ner Weile nochmal probieren. (Klappt natürlich in der Prüfung nur,wenn der Prüfer das auch so sieht ;)

Arni112
25.11.2008, 19:19
Obwohl wir das ganze schon zur Genüge durchgekaut hatten, hier nochmal:

(..)

Des weiteren müssen alle FS-Inhaber Kl.2, C/CE/D/DE/D1/D1E ab 50 alle 5 Jahre den FS verlängern lassen, unabhängig davon wann sie den Schein gemacht haben bzw. wofür sie den brauchen. Wer noch den alten FS (grau oder rosa) besitzt muss sich dann auch einen neuen FS ausstellen lassen.
Die Verlängerung muss vor dem erreichen des 50. Geburtstages zumindest beantragt worden sein. Wer nach dem 50. Lebensjahr verlängern lassen will, hat Pech, der darf den Lappen neu machen. Eine Übergangsregelung gab es nur bei Einführung der neuen Regelung damit alle schon über 50-jährige genug Zeit hatten diesen zu verlängern, das ist aber schon lange vorbei.

Das Stimmt so nicht ! Die FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) sagt da was anderes:

§ 76

(..)

9. § 11 Abs. 9, § 12 Abs. 6, § 23, 24, 48 und Anlage 5 und 6 (ärztliche Wiederholungsuntersuchungen und Sehvermögen bei Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts)

Bei der Umstellung einer bis zum 31. Dezember 1998 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 2 oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis wird die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE bis zu dem Tag befristet, an dem der Inhaber das 50. Lebensjahr vollendet. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis und die Erteilung nach Ablauf der Geltungsdauer ist § 24 entsprechend anzuwenden. Fahrerlaubnisinhaber; die bis zum 31. Dezember 1998 das 50. Lebensjahr vollenden, müssen bei der Umstellung der Fahrerlaubnis ihre Eignung nach Maßgabe von § 11 Abs. 9 und § 12 Abs. 6 in Verbindung mit den Anlagen 5 und 6 nachweisen. Wird die bis zum 31. Dezember 1998 erteilte Fahrerlaubnis nicht umgestellt, darf der Inhaber ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der Klassen C oder CE mehr führen. Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis dieser Klassen ist anschließend § 24 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.

Dann:

§ 24 Verlängerung von Fahrerlaubnissen

(1) Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird auf Antrag des Inhabers jeweils um die in § 23 Abs. 1 angegebenen Zeiträume verlängert, wenn

1.
der Inhaber seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 nachweist und

2.
keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt.

Die Verlängerung der Klassen D, D1, DE und D1E kann nur dann über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 Nr. 2 nachweist.

(2) Absatz 1 ist auch bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse anzuwenden, wenn seit dem Ablauf der Geltungsdauer der vorherigen Fahrerlaubnis bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind.



Mit 50 darf also die Klasse 2 (rosa od. grau) nicht mehr genutzt werden, da Umschreibung erforderlich. Zur Umschreibung hat der ALT-Inhaber eine Frist bis zum 52. Lebensjahr. Verstreicht auch diese Zeit, ist die Fahrerlaubnis ganz futsch. Ich habe es gerade bei einem Arbeitskollegen Live miterlebt, das ist es nur entdeckt worden, weil er in eine Verkehrskontrolle gekommen ist. Das Ergebnis daraus ist jetzt aber eine andere Sache.

DaRealAd
25.11.2008, 21:11
Zur Umschreibung hat der ALT-Inhaber eine Frist bis zum 52. Lebensjahr. Verstreicht auch diese Zeit, ist die Fahrerlaubnis ganz futsch.
Das stimmt so auch nicht. Bislang war es so, dass man nach Ablauf der 2-Jahres-Frist die Prüfungen neu machen musste (aber ohne die Pflichtausbildung), d.h. "ganz futsch" war der Schein nicht.

Zum 30.10.2008 wurde die FeV aber abgeändert, so dass die Fahrerlaubnis auch nach Ablauf der 2 Jahre prüfungsfrei neuerteilt werden kann.

Arni112
25.11.2008, 22:51
Das stimmt so auch nicht. Bislang war es so, dass man nach Ablauf der 2-Jahres-Frist die Prüfungen neu machen musste (aber ohne die Pflichtausbildung), d.h. "ganz futsch" war der Schein nicht.

Zum 30.10.2008 wurde die FeV aber abgeändert, so dass die Fahrerlaubnis auch nach Ablauf der 2 Jahre prüfungsfrei neuerteilt werden kann.

Ja, stimmt ! Diese gerade erst aktuell geänderte FeV war mir auch noch nicht bekannt.