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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rettungsassistent-Anerkennungsjahr



Brandmeister
03.11.2008, 18:30
Guten Tag, weiß jemand von euch wie lange man Zeit hat nach der Abschlußprüfung RA- das Anerkennungsjahr zu absolvieren! Damals lag die Grenze bei 2 Jahren! Wie lange hat man jetzt Zeit?!

Dankeschön!

Mr. Blaulicht
03.11.2008, 18:40
unbegrenzt. Zumindest ist das mein Informationsstand.
Antrag beim RegPräs reicht wohl aus.

Gruß, Mr. Blaulicht

Brandmeister
03.11.2008, 19:39
Aha, das nicht schlecht!

Recht vielen Dank!

AkkonHaLand
03.11.2008, 21:06
Aussage des Landesinnenministeriums Niedersachsen, Herr Rath:
"Es gibt keine Zeitbegrenzung innerhalb derer das Praktikum erledigt sein muss! Wäre ja auch schwachsinnig, da der eine die Stunden in Vollzeit macht, als sog. 'Rettungsassistent im Praktikum', der andere macht es in den Sanitätsdiensten und Einsätzen der Schnelleinsatzgruppe. Wie soll man denn einer SEG vorschreiben, wieviele Einsätze sie innerhalb z.B. 10 Jahren haben muss? 'Herr Innenminister, ich fordere Sie auf, in der Stadt XY 2 voll gesetzte Reisebusse von der Autobahn zu drängen, damit der Rettungsassistent Meier seine Stunden..' Ich glaube, dann lerne ich den Rettungdienst als sehr freundliche Beförderung in die geschlossene Abteilung kennen..."

Brandmeister
03.11.2008, 21:08
das gut zu wissen....! Mal sehen was sich ergibt!

Vielen Dank!

hannibal
03.11.2008, 23:59
der andere macht es in den Sanitätsdiensten und Einsätzen der Schnelleinsatzgruppe. Wie soll man denn einer SEG vorschreiben, wieviele Einsätze sie innerhalb z.B. 10 Jahren haben muss?

Zeigt wie wenig man sich mit der Materie dort auseinander setzt..

Denn SEG und SanD hat mit Praktikum gemäß RettAssG nichts zu tun..

Richtig wäre Hauptamt und Ehrenamt zu unterscheiden.

Rettungsassistentfw
04.11.2008, 19:55
Ja hast aber unbegrenzt Zeit!
Dumm ist nur wenn du nach 4 Jahren dann eines hast, ob du denn das nötige Wissen noch besitzt!

Viel Glück!

AkkonHaLand
05.11.2008, 13:14
Zeigt wie wenig man sich mit der Materie dort auseinander setzt..

Denn SEG und SanD hat mit Praktikum gemäß RettAssG nichts zu tun..

Richtig wäre Hauptamt und Ehrenamt zu unterscheiden.

Hannibal, wie würde es sich denn dE nach mit den Stunden verhalten, die ich ehrenamtlich (d.H. ohne Bezehlung) im Hauptamt zubringe?

Die Stunden könne auch im Ehrenamt abgeleistet werden. Ebenso zählen auch KTW-Stunden, wenn die Anzahl den Wert von 800/1000 Stunden an der Gesamtstundenzahl von 1600/2000 Stunden nicht übersteigt. Je nach HiOrg werden die EA-Stunden, nach Auskunft der HiOrgs, mit 100% bis 49,9% bescheinigt.

brause
06.11.2008, 13:35
Weder im RettAssG noch in der Prüfungsordnung findet sich ein Hinweis auf eine Frist, allerdings sehen einige Aufsichtsbehörden das wohl anders...also lieber mal bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nachfragen (ist die Behörde, die auch für die Schule zuständig war). Sollten die eine Frist festgelegt haben, die du schon überschritten hast, würde ich den Gang zum Verwaltungsgericht antreten.

Ein RettAss-Praktikum kann nur auf einer von der Behörde zugelassenen LRW durchgeführt werden, aber niemals im San.-Dienst oder SEG.

Die Einsatz muss überwiegend auf dem RTW (Notfallrettung) erfolgen.

Ob man das Praktikum unter den o.g. Kriterien dann mit oder ohne Bezahlung absolviert, interessiert die Aufsichtsbehörde mal rein gar nicht, es nimmt auch keinen Einfluss auf die Anzahl der anerkannten Stunden.

Allerdings gibt es ein Arbeitsgerichtsurteil, nach dem der Praktikant ein Anrecht auf eine Vergütung hat...

Mr. Blaulicht
06.11.2008, 15:43
Es gibt wohl die Möglichkeit, sich die Stunden, die man im Rahmen eines SEG- oder Sanitätsdiensteinsatzes als RettSan auf einem KTW oder RTW verbracht hat, auf das RettAss-Praktikum anrechnen zu lassen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Brandbatsch
06.11.2008, 17:06
Es gibt wohl die Möglichkeit, sich die Stunden, die man im Rahmen eines SEG- oder Sanitätsdiensteinsatzes als RettSan auf einem KTW oder RTW verbracht hat, auf das RettAss-Praktikum anrechnen zu lassen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Hätte die Stunden sonst nicht bringen können

Gruß Michael

brause
06.11.2008, 17:25
Es gibt wohl die Möglichkeit, sich die Stunden, die man im Rahmen eines SEG- oder Sanitätsdiensteinsatzes als RettSan auf einem KTW oder RTW verbracht hat, auf das RettAss-Praktikum anrechnen zu lassen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Dabei dürfte es sich aber um eine der vielen und unsäglichen regionalen Besonderheiten zu handeln.

AkkonHaLand
07.11.2008, 14:40
Dabei dürfte es sich aber um eine der vielen und unsäglichen <b>regionalen</b> Besonderheiten zu handeln.

Ja sehr regional.... Niedersachsen, Berlin, Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein, .... die dortigen <b>Landes</b>ministerien!

brause
07.11.2008, 14:46
Ja sehr regional.... Niedersachsen, Berlin, Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein, .... die dortigen <b>Landes</b>ministerien!

Zumindestens für Hessen kann ich das mal gar nicht glauben, da hätte ich aber doch gerne mal ein belastbare Quelle.

Mr. Blaulicht
07.11.2008, 15:17
Da wird es keine Quelle geben. Alle Stunden, die Du (nachweislich) auf einm Fahrzeug als RettSan gefahren bist, kannst Du bis zu einer gewissen Grenze anrechnen lassen.
Wo diese Stunden erbracht wurden, ob auch einer kleinen Landwache, einem RTH in der Großstadt, einem InuVer oder ehrenamtlich auf verschiedenen Diensten, ist da bei völlig egal. Wichtig ist nur, dass der zuständige Wachenleiter oder KBL dafür unterschreibt.

Ob es natürlich sinnvoll ist, 20 Wochenenddienste beim Fußball als RTW-Stunden abzurechnen, sei mal dahin gestellt. Unter Umständen hat man dann aber immer noch mehr gearbeitet, als auf mancher ländlichen Rettungswache...

Gruß, Mr. Blaulicht

brause
07.11.2008, 15:48
@Mr. Blaulicht:

Nur dass wir jetzt nicht aneinander vorbeireden:

Ich gehe vom RAiP in Vollzeit aus, also geht es mir hier nicht um die Anerkennung von Stunden als RS vor dem praktischen Jahr, mir geht um das praktische Jahr als solches.

Und da sagt Hessen ganz deutlich, dass es auf einer anerkannten LRW gemacht werden muss. SEGen in Hessen sind aber keine Einrichtung des RD, sie sind Bestandteil des KatS. (Unser KV ist anerkannte LRW, wir haben auch eine offizielle SEG, aber die haben eben nichts miteinander zu tuen.) San.-Dienste sind (bis auf wenige Ausnahmen) auch kein RD.

Hier noch einmal der hess. Erlass bezüglich LRW und Anerkennungsjahr:

http://www.file-upload.net/download-1237774/Erlass-Anerkennung-LRW-Hessen-2007.pdf.html

Mr. Blaulicht
07.11.2008, 19:09
Beim Anerkennungsjahr gebe ich Dir voll und ganz recht. Das hat an einer anerkannten Lehrrettungswache stattzufinden. Keine Frage!

Allerdings gibt es ja durchaus auch hauptamtliche Rettungsdienstmitarbeiter, die aufgrund ihres Arbeitsvertrages auch in ihrer Freizeit im Sanitätsdienst oder SEG-Einsätzen tummeln. Wie da die Anerkennung solcher Stunden aussieht, weiß ich nicht. Ich persönlich kenne auch niemanden, der in einem solchen pseudo-ehrenamtlichen System arbeitet, meine aber, davon hier schon mal gelesen zu haben...

Gruß, Mr. Blaulicht

brause
07.11.2008, 20:42
Allerdings gibt es ja durchaus auch hauptamtliche Rettungsdienstmitarbeiter, die aufgrund ihres Arbeitsvertrages auch in ihrer Freizeit im Sanitätsdienst oder SEG-Einsätzen tummeln.
Gruß, Mr. Blaulicht

Es steht zu befürchten, dass es wirklich noch so bonierte HiOrg-Fürsten gibt, die solch sittenwidrige Klausen tatsächlich in die Arbeitsverträge aufnehmen...interessanteweiser gilt dies meist aber nicht für die Verwaltungsmitarbeiter.

Mr. Blaulicht
08.11.2008, 07:25
...interessanteweiser gilt dies meist aber nicht für die Verwaltungsmitarbeiter.

Und bei den Verwaltungsmenschen, die ich kenne, ist das mit Sicherheit auch gut so...