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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieviel verdient der Kommandant ?



Quattro XLS+
02.11.2008, 20:51
Servus,

wollte mal wissen wieviel eigentlich der Kommandant (Bayern) so verdient.

Steht zwar im bayr. Feuerwehrgesetz, aber ich habe nichts gefunden, außer der Besteuerung.

Der Verdienst richtet sich doch nach dem Fuhrpark am Standort, oder ?

Sind das Pauschalsätze ?

Habe auch mal gehört, dass man für "Spezialfahrzeuge" wie DL oder RW mehr bekommt, ka ob da was dran ist, aber vielleicht kennt sich ja jemand hier aus.

Kriegt man für einen Anhänger auch was ?

Mfg

Quattro XLS+

ballalaika
02.11.2008, 22:04
Der Kommandant bekommt "Achsengeld" und Anhänger zählen da auch dazu. Aber wieviel das jetzt ist kann ich dir nicht sagen..

Elster
02.11.2008, 23:16
Laut BayFWG wird der Entschädigungssatz von den Gemeinden festgelegt.
Ich schließe daraus, dass es keine einheitliche Entschädigungssumme gibt. Allerdings werden sich die Gemeinden wohl inetwa an geltende Standards halten.

Quattro XLS+
03.11.2008, 19:01
Und kennt jemand diese geltenden Standarts ?!?

AkkonHaLand
03.11.2008, 19:21
Servus,

wollte mal wissen wieviel eigentlich der Kommandant (Bayern) so verdient....

Wenn er Pech hat 15 Jahre....

Im Ernst, die Frage wird dir niemand beantworten können, da dafür viele verschiedene Faktoren ausschlaggebend sind:
Ort, Laune des Bürgermeisters, Zustand des Kommunalen Haushalt, Art der Bindung an die Kommune (angestellt, Beamter, Ehrenbeamter,...), Tradition (hat ein Amtsinhaber mal einen festen Satz Verlangt?), Größe der Wehr (Verantwortung für 1 Wehr oder 10 Wehren?), ....

Brandbatsch
03.11.2008, 21:37
er wird soviel bekommen wie er verdient ( meist nicht viel aber wie viel ?????? )

Gruß Michael

Teletector
03.11.2008, 23:06
ist zwar RLP aber vieleicht ja trotzdem interessant...
http://www.lfv-rlp.de/hp/fachreferate/recht/ffw-entschaedigungsverordnung.htm

dort ab § 8 Aufwandsentschädigung

ich bekomme z.B rund 46,60 € im Monat als WF......

Gruß Dirk

duesi
04.11.2008, 06:32
Hallo

anbei ein Auszug aus der "Verordnung zur Ausführung des BAyFwG" AVBayFwG

Dort sind die mindestwerte aufgeführt.


§ 11
Entschädigung des Feuerwehrkommandanten
und anderer Feuerwehrdienstleistender
(1) 1Die Entschädigung für den Feuerwehrkommandanten bemisst sich nach den
von der Feuerwehr im Einsatzdienst verwendeten Fahrzeugen entsprechend der
Anlage 1. 2Sie beträgt mindestens für jedes Fahrzeug der Gruppe A monatlich
19,60 Euro*) und für jedes Fahrzeug der Gruppe B monatlich 31,60 Euro**). 3Fahrzeuge,
die in der Regel von Angehörigen einer Ständigen Wache besetzt werden,
bleiben bei der Festsetzung der Entschädigung unberücksichtigt. 4Die Gemeinden
können bestimmen, dass die Entschädigung auch den Verdienstausfall abgilt;
in diesem Fall ist sie über die Mindestsätze hinaus angemessen zu erhöhen.
5Der Verdienstausfall kann jedoch nicht abgegolten werden, wenn er durch die
Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen entsteht, die länger als zwei Tage dauern.
(2) 1Für den Stadtbrandrat erhöhen sich die Mindestsätze des Absatzes 1 um 35
v. H. 2Für Kommandanten in Gemeinden mit Berufsfeuerwehr können die Mindestsätze
unterschritten werden.
(3) 1Für die Entschädigung des Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten oder
Stadtbrandrates gelten die Absätze 1 und 2 Satz 2 entsprechend. 2An die Stelle
der Mindestsätze des Absatzes 1 treten beim Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten
50 v. H. und beim Stellvertreter des Stadtbrandrates 60 v. H. dieser
Beträge.
(4) Für die Teilnahme an Brandwachen und Sicherheitswachen erhalten Feuerwehrleute,
wenn nicht der Lohn fortzuzahlen oder Verdienstausfall zu erstatten
ist, eine Entschädigung von 11,00 Euro***) je Stunde.