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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freistellung Einsatzfall?!



Florian KSB
31.10.2008, 19:06
Hallo Leute,
habt ihr ein Schriftstück angefertigt für euren Arbeitgeber bezüglich "Freistellung im Einsatzfall"? Muss so ein Schriftstück anfertigen, nur fehlt mir etwas das Wissen was alles mit reinmuss!
Wäre cool wenn Ihr mir helfen könnt!
Mfg Flo

Mr. Blaulicht
31.10.2008, 19:19
Für was brauchst Du solch ein Schriftstück? Für jeden einzelnen Fall oder vorab (prophylaktisch) für jeden Arbeitnehmer?

Gorm
31.10.2008, 19:21
hallo,

schau mal hier, hab ich auf die schnelle gefunden

http://www.lfv-rlp.de/hp/fachreferate/soziales/freistellung.htm

Skyfire 4S
31.10.2008, 19:30
Ich brauchte da gar kein Formular oder so, mein Arbeitgeber ist so großzügig und macht das einfach so.

Glubschi
31.10.2008, 19:35
Bei uns ist das auch so, wir sagen das den Meister, Firma holt sich das Geld (Arbeitsausfall) von der Stadt wieder. Somit ist das Bestätigt und geht seine Wege...

Ich kann mal schauen, bei uns gabs auch mal so ein Schriftstück, mal gucken ob ich dazu noch was finde.

Florian KSB
31.10.2008, 19:40
Für was brauchst Du solch ein Schriftstück? Für jeden einzelnen Fall oder vorab (prophylaktisch) für jeden Arbeitnehmer?

Richtig! Eins für seine Unterlagen!
Mfg Flo

Gismo
31.10.2008, 20:37
Ich weiß ja nicht wie es in anderen Bundesländern ist, aber in Schleswig-Holstein gibt es ein Brandschutzgesetzt, in dem steht das sogar als §, dass der Arbeitgeber freistellen muss ;-)
Geh einfach zu Deinem Chef hin, sag Ihm Du bist in der FF, Beschreib Ihm die ganze Lage/Situation und frage Ihn was er von Freistellung hält. Die Nummer mit dem § würde ich ersteinmal in der "Tasche" lassen. Das erzeugt nur "Streß" und wenn Du pech hast, dann stellt er isch quer o.ä.

DaBob
31.10.2008, 21:18
Immer dran denken, lieber nen Job haben als zum Einsatz zu fahren.. ;)

Gismo
31.10.2008, 21:25
Immer dran denken, lieber nen Job haben als zum Einsatz zu fahren.. ;)

so unterm Strich wollte ich das damit auch sagen *g* Danke DaBob

Actros
31.10.2008, 22:06
Also bei uns gibts ein Schriftstück, in dem Name der Person, Datum und Einsatzzeiten, sowie Hinweise auf die Ruhezeitregelung. Das kann man nach der Eingabe des Einsatzberichtes mit dem "Tollen Florix" ausdrucken.

Zusätzlich steht da die Adresse mit Ansprechpartner der Gemeinde, an den der Arbeitgeber den entstanden Verdienstausfall richten kann und welche Daten die Gemeinde hierfür alles brauch (Kontonummer, BLZ, Ausfallzeit, Stundenlohn, etc)

Stempel und Unterschrift vom Wefü/GemBi drauf und fertig.

Natürlich sollte man vorher mit dem Arbeitgeber klären, das man bei einer HiOrg ist und wie das dann mit dem Verdienstausfall läuft.

Der Arbeitgeber muß ja auch irgendwie Nachweise führen und das ist dann eben für Ihn der "Urlaubsantrag"

Glubschi
31.10.2008, 23:20
Immer dran denken, lieber nen Job haben als zum Einsatz zu fahren.. ;)

Aber wenn jeder vielleicht so dran denkt, kommt in der Hauptzeit fast keiner mehr... ;-)

Man sollte halt auch wie gesagt immer dran denken, was es für ein Einsatz ist.

Also unser Arbeitsgeber hat nix dagegen... Find ich auch toll so...., genau so für Freistellungen für Lehrgänge. Aber das gehört nicht hier her...

Mr. Blaulicht
01.11.2008, 00:25
Eigentlich ist es doch Aufgabe der Feuerwehrleitung, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln

Elster
01.11.2008, 01:01
Hab hier mal ein Formular für den Verdienstausfall:

Antrag Verdienstausfall (http://aisingerwies.de/content/download/verdienstausfall.pdf)

Florian KSB
01.11.2008, 07:38
Hallo,
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!
Klar ist es wichtiger einen festen Job in der Tasche zu haben als regelmäsig bei JEDEM Einsatz dabei zu sein! Nur leider ist es halt, wie bei uns, eigendlich schon zwingend erforderlich, das die Dienstleistenden die in unmittelbarer Nähe des Wohnortes arbeiten - die Tagesalarmsicherheit sicherstellen können! Gerade wenn Lehrgänge wie Atemschutz absolviert wurden! Bei uns passiert zwar nicht oft etwas, aber wenn es einmal soweit sein sollte fände ich es vom Arbeitgeber eigendlich schon gut wenn er uns freistellt! Könnte ja auch sein Haus sein das gerade in Flammen steht ;-)
mfg Flo

Gismo
01.11.2008, 07:41
Hallo,
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!
Klar ist es wichtiger einen festen Job in der Tasche zu haben als regelmäsig bei JEDEM Einsatz dabei zu sein! Nur leider ist es halt, wie bei uns, eigendlich schon zwingend erforderlich, das die Dienstleistenden die in unmittelbarer Nähe des Wohnortes arbeiten - die Tagesalarmsicherheit sicherstellen können! Gerade wenn Lehrgänge wie Atemschutz absolviert wurden! Bei uns passiert zwar nicht oft etwas, aber wenn es einmal soweit sein sollte fände ich es vom Arbeitgeber eigendlich schon gut wenn er uns freistellt! Könnte ja auch sein Haus sein das gerade in Flammen steht ;-)
mfg Flo

Siehst Du, noch ein Argument was notfalls hilft. Es kommt nicht oft vor. Also sag Ihm wie gering die Wahrscheinlichkeit ist, dass Du Tagsüber von der Arbeit weg musst.
Darf ich fragen wie alt Du bist? Noch Azubi? Und in was für einer Branche?

sholz112
01.11.2008, 08:46
Hab hier mal ein Formular für den Verdienstausfall:

Antrag Verdienstausfall (http://aisingerwies.de/content/download/verdienstausfall.pdf)

Also bei uns läuft es so , dass der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer den Lohn zahlt und seinen Ausfall dann zur Erstattung einreichen kann.
Bei uns kommt es auch selten vor, dass ein FM eine Bestigung für seinen Arbeitgeber braucht, dass er im Einsatz gewesen ist. Eine große Firma(Fertigung) und die Bundeswehr wollen so etwas haben. Ich habe einen Text aufgesetzt, in dem die Teilnahme am Einsatz am..in der Zeit..für den Kameraden... bestätigt wird.Kopf der Feuerwehr, Stempel drunter und wird akzeptiert.

sebbel2
02.11.2008, 13:15
Hallo,

bei uns ist es genauso.

Unsere Verwaltung druckt quasi ein 2 in 1 Formular aus.

Das "Anschreiben" mit ... Herr XXX war von XXX bis XXX im Einsatz......... usw.
Dann noch der Auszug des Gesetzestextes, dass man freizustellen ist für diese Zeit. Und die Vorgehensweise für die Kostenerstattung.

Dabei ist dann noch ein zweiseitiges Formular für den Arbeitgeber, welches er ausfüllen muss, wenn er Lohnkostenerstattung von der Gemeinde bekommen will. Dieses reicht er dann bei unserer Verwaltung wieder ein und bekommt sein Geld.

Bei einigen Arbeitgebern (Kleinbetriebe, meist im Ort) ist dies oftmals nicht nötig. Diese verzichten auf die Erstattung bzw. die Kameraden haben mit ihrem Arbeitgeber abgesprochen, die Einsatzzeit als unbezahlt verbucht zu bekommen.

Florian KSB
02.11.2008, 14:37
Darf ich fragen wie alt Du bist? Noch Azubi? Und in was für einer Branche?

Hallo,
ich bin 18 Jahre alt und noch Azubi! Arbeiten tuh ich als Zerspanungsmechaniker in einem Formenbau! Das mit Azubi hat bei uns aber nichts zu sagen, da die anderen Azubis vor mir auch freigestellt wurden! Die haben das Schriftstück leider nicht mehr und das Büro will mir keins zeigen ;-)
Mfg Flo

Feuermännchen
02.11.2008, 21:23
Also ich bin auch noch Azubi und habe bisher auch immer ohne Probleme die Freistellung zu Lehrgängen bekommen. Für Tageseinsätze arbeite ich zu weit weg, aber ich habe mich erkundigt, wie es gehandhabt, wenn ich nachts nen längeren einsatz habe... Darf entsprechend später kommen.

Es wurde auch bei mir auf den Schriftkram mit dem Verdienstaufall verzichtet. Vermutlich schon deswegen, weil das Azubigehalt eh so gering ist :-D
Also ich würde mich davon nicht einschüchtern lassen^^

Mr. Blaulicht
02.11.2008, 23:35
Bei Auszubildenden ist allerdings auch darauf zu achten, dass die Anzahl der (Ausbildungs-)Stunden nicht unterschritten werden.

Max K.
03.11.2008, 21:01
"Vermutlich schon deswegen, weil das Azubigehalt eh so gering ist :-D"

Es gibt bestimmt Chefs, die die Azubis dann knallhart als Gesellen abrechnen würden ;-)

"Bei Auszubildenden ist allerdings auch darauf zu achten, dass die Anzahl der (Ausbildungs-)Stunden nicht unterschritten werden."

Hm, wüsste gar nicht, dass bei mir die Ausbildungsstunden vertraglich festgelegt sind.. Nur eben die wöchentliche Arbeitszeit! (Und es ist ja eigtl. zum Glück auch eher selten, dass vormittags mal nen größerer Einsatz ist!)

Mfg.

jumbo
03.11.2008, 22:20
Normalerweise, gehst Du als Angehöriger einer Hiorg, und setzt dein Chef darüber in Kenntnis das Du im Einsatzfall, von der Arbeit freigestellt werden möchtest/müsstest/es ganz toll wäre wenn es funktionieren würde, und dann sollte es reichen.

Zu meiner aktiven DRK-Zeit, wurde dem Arbeitsgeber meist nach einer Woche, nach dem Eintritt, ein Brief geschickt, wo darauf hingewiesen wurde, das der aktive nach div., Gesetzen im Einsatzfall frei zu stellen ist.

Jetzt bin ich in der Feuerwehr, und habe bei meiner Einstellung, und bei meinem Fuhrparkleiter darauf hingewiesen, das es vorkommen könnte, das wenn ich im Einsatz bin Später, wenn es ganz schlimm sein sollte evt.,gar nicht komme.
Da hat mein Arbeitgeber den Spieß ein wenig um gedreht, und mich zur Brandschutzausbildung, und einhaltung der Brandschutzmaßnahmen in die Pflicht genommen.

Mr. Blaulicht
04.11.2008, 08:38
Hm, wüsste gar nicht, dass bei mir die Ausbildungsstunden vertraglich festgelegt sind.. Nur eben die wöchentliche Arbeitszeit! (Und es ist ja eigtl. zum Glück auch eher selten, dass vormittags mal nen größerer Einsatz ist!)

Mfg.

Ich meinte das auch eher auf die Fehltage bezogen. Wenn Du einmal die Wochen wegen einem FW-Einsatz nicht zur Arbeit kommst, kann sien, dass Du nicht die erforderlichen Stunden für die praktische Ausbildung zusammen bekommst. Und damit gäbe es dann keinen Abschluss.

Ob das bei IHK-Berufen so ist, weiß ich nicht mit Sicherheit, aber in der Krankenpflege ist das so9...

Gruß, Mr. Blaulicht

Feuermännchen
05.11.2008, 06:43
Ich meinte das auch eher auf die Fehltage bezogen. Wenn Du einmal die Wochen wegen einem FW-Einsatz nicht zur Arbeit kommst, kann sien, dass Du nicht die erforderlichen Stunden für die praktische Ausbildung zusammen bekommst. Und damit gäbe es dann keinen Abschluss.

Ob das bei IHK-Berufen so ist, weiß ich nicht mit Sicherheit, aber in der Krankenpflege ist das so9...

Gruß, Mr. Blaulicht

Ist eigentlich analog dazu. Man ist in der Pflicht sein Berichtsheft wahrheitsgemäß zu führen... "Eigentlich". Denn das mauscheln geht schon bei den Überstunden los.

"Es gibt bestimmt Chefs, die die Azubis dann knallhart als Gesellen abrechnen würden ;-) "

Meiner nicht. Bei einer Bude mit 2000 mann, macht ein kleiner azubi eh nix mehr aus.
Sein Zitat von damals: "Bei den paar Kröten, machen wir uns nicht so ein Streß"^^
Gemeint war der Papierkram, der ja ohnehin schon nicht viel ist.

Florian KSB
05.11.2008, 09:23
Hallo Leute,
zwecks den Ausbildungsstunden: Sind bei der IHK nicht vertraglich geregelt! Bei mir dürfte das keine Probleme machen da ich pro Tag ca. 30 Min länger mach (wenn nicht noch mehr - und das seit ca 1 1/2 Jahren).
Mfg Flo

Mister-X
06.11.2008, 13:35
^^
Würde mal sagen die freistellung zu nutzen oder nicht hängt von vielen faktoren ab.

Wir haben z.B. eine Firma im Ort die unterstützt unsere FW wo sie nur kann, dort arbeiten auch rund 9 unserer Leute. Die dürfen auch alle abhauen, egal ob Bagatelle oder nicht. (Ist nen großer betrieb).

wenn nun aber jemand weiter weg Arbeitet ist es für nen Bagatelleinsatz oder ne Ölspur sicherlich nicht sinnvoll die arbeitsstelle zu verlassen, da bis der mal da ist... die sache abgearbeitet wurde.
tzja... ist es nun ein sehr kleiner betrieb wird die sache wie ich finde noch komplizierter. Da hier die umstände für das unternehmen viel größer werden.

Auch wenn das Gesetz dem Arbeitgeber nun vorschreibt den FW'ler im Einsatzfall frei zu stellen, muss man als Chef erstmal im Interesse des Unternehmens handeln. Ist also das Unternehmen direkt betroffen davon so hat er keine chance da bei jeder kleinigkeit drüber weg zu sehen. Hat nun der Chef auch garkein verständnis dafür wird die sache natürlich noch schwieriger. Mir wäre mein Job in jedem fall wichtiger als Einsätze fahren, denn vom EInsätze fahren zahlt sich meine Miete nicht ;o)