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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Organisationsfremd arbeiten



Mr. Blaulicht
24.10.2008, 14:56
Moin moin,

mal ´ne Frage an die HiOrg-Spezialisten unter Euch:

Ist es möglich, als Mitglied einer HiOrg aushilfsweise auf Grundlage eines Freien Mitarbeiters in einer anderen HiOrg zu arbeiten?

Hintergrund: Bin im DRK, sowohl in einer Bereitschaft (die auch eine SEG stellt) als auch ehrenamtlich im Rettungsdienst. Nun will ich sozusagen bei der Konkurrenz (nicht meine Worte, aber hier wird das leider so gesehen) als Aushilfskraft im Rettungsdienst fahren. Eine Mitgliedschaft in einer der dort ansässigen Bereitschaften ist nicht geplant.

Ist dies möglich? Muss ich meinen DRK-Vorgesetzten überhaupt irgend etwas davon erzählen? Ich will nämlich da keinen Streit vom Zaun brechen...

Gruß, Mr. Blaulicht

Paramedic
24.10.2008, 15:29
Hallo Mr. Blaulicht,

ich denke das sind zweierlei Sachen. Das eine ist deine ehrenamtliche Tätigkeit in einer Bereitschaft/Rettungsdienst des DRK. Hier bist Du ehrenamtlich und freiwillig tätig und stehst in keinem Arbeitsverhältnis. Du hast sicherlich keinen Vertrag o.ä. unterschrieben, in dem steht, dass Du nirgends anders Rettungsdienst fahren darfst. Es ist somit auch beim DRK nicht genehmigungs- bzw. anzeigungspflichtig.

Der Casus Knacktus ist natürlich, dass es eine "Konkurrenz"-Organisation ist, bei der Du als Aushilfskraft fahren möchtest. Gern gesehen wird so etwas natürlich nicht; Verständlicherweise. Ich denke auch, dass es etwas Rummel darum geben könnte. Vom Gesetz her ist es natürlich nonsens; lediglich die moralische Seite könnte hier im Weg stehen.

Ich für meinen Teil fahre auch organisationsübergreifend und das ohne schlechtes Gewissen ;-)


Gruß
Michael

AkkonHaLand
25.10.2008, 18:27
Naja.... das einzige, was passieren kann (wird) ist, dass die HiOrg, in der er ehrenamtlich ist ihn bundesweit ausschließt, da er gegen die Dienstanweisung der HiOrg verstoßen hat.....

Mr. Blaulicht
25.10.2008, 18:30
Welche Dienstanweisung?

Paramedic
25.10.2008, 18:43
Naja.... das einzige, was passieren kann (wird) ist, dass die HiOrg, in der er ehrenamtlich ist ihn bundesweit ausschließt, da er gegen die Dienstanweisung der HiOrg verstoßen hat.....

Mich würde auch interessieren, welche Dienstanweisung. Ich bin seit weit mehr als einem Jahrzent im DRK tätig, war dort auch Führungskraft und habe von einer bundesweiten Dienstanweisung noch nichts gehört. Es gibt eine Dienstordnung, in der steht aber so etwas nicht drin.

Außerdem "bundesweit auschließt" kann ja nicht sein. Die Bayern haben ja ihr eigenes Rotes Kreuz ;-)

Gruß
Michael

jumbo
25.10.2008, 18:59
Beim DRK ist es möglich,als freier Mitarbeiter, z.B.,wenn man Feuerwehr-mann/-frau, THWler ist mit zu arbeiten.
Man muss halt nur ganz klar sagen, was einem Wichtiger ist, bzw., was ist wenn beide Gruppen alarmiert werden, wo man dann in den Einsatz fährt.
Vor allem beiden Organisationsleitern davon erzählen, und in Kenntnis setzen. Es gibt nix blöderes, als in einem KTW zu einem Einsatz gerufen zu werden, und da sind dann deine Feuerwehrkameraden!

Allerdings ist es ein Problem, wenn man im DRK ist, und dann bei den Maltesern,Johannitern,ASB, usw., bzw umgekehrt tätig werden möchte. Weil es da so komische Vorschriften und Erlasse gibt, und die Organisationen eigentlich die selbe Tätigkeit aus üben, gewissermassen Konkurrenten sind.

Fabpicard
25.10.2008, 19:12
Naja.... das einzige, was passieren kann (wird) ist, dass die HiOrg, in der er ehrenamtlich ist ihn bundesweit ausschließt, da er gegen die Dienstanweisung der HiOrg verstoßen hat.....

Nanana... Zum Ausschluss aus dem DRK (nicht der einzelnen Bereitschaft) gehört da schon einiger mehr... (Selbst ein Diebstahl reicht dazu in den meisten Fällen nicht aus..)

Gemault wird auch jeden fall, das ist klar...

Aber hier bei uns beispielsweise gibt es (bis auf eine MHD und eine BF) nur Rettungswachen vom DRK... Und somit sind auch genug RAs RS usw. die auf den RWs des DRK fahren aber selbst noch privat im MHD oder bei den JUH sind...

Was dir bei einer Festanstellung auf einer der Wachen passieren könnte, wäre natürlich, das dein Arbeitgeber dir sagt "Bevor du in deiner Freizeit noch Schichten auf anderen Wachen fährst, kannste die auch hier fahren"...

Oder ihr habt nen privaten KT anbieter, der den HiOrgs "das Leben schwer" machen will...
Und du fährst dann da in deiner Freizeit, obwohl du auch auf einer der RWs fahren könntest, nur weil der mehr bezahlt... Könnte dir das einiges an Missgunst einbringen in deinem Verein ;) (Ok, voll verständlich...)

Man muss halt immer sehen, wie man das anstellt...

Wenn man zu seinem Verein noch sagen kann "Hey, euch sind keine Nachteile entstanden und ich hätte in der Zeit eh nix für euch tun können (weil keine Dienste oder so...)" Warum nicht?

MfG Fabsi

Fabpicard
25.10.2008, 19:19
Außerdem "bundesweit auschließt" kann ja nicht sein. Die Bayern haben ja ihr eigenes Rotes Kreuz ;-)

Da du es ansprichst Michael, will ich das "ominöse Tun" um diese Sache mal ein wenig aufklären ;)

Klar, die einzelnen Bereitschaften/Verbände können dich bei Vergehen ausschliessen... (Dürfte nichts neues sein...)

Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, jemandem "Aus dem Roten Kreuz aus zu schließen"...

Kommt beispielsweise dann zum Tragen, wenn jemand den Ruf des DRK ruinieren will...
(Wobei es unerheblich ist, ob der jenige jetzt nur über die Lokalpresse stunk über seinen dortigen Kreisverband/Ortsverein macht oder das ganze Deutschland/Weltweit versucht...)
[Anmerkung: natürlich nur mutwilliges verhalten... ich denke, das dürfte klar sein ^^]

Wenn es denn dann zu einem solchen Ausschluss gekommen ist, dann bekommt dieser jenige weder einen Job, noch eine möglichkeit irgend einer Mitgliedschaft im Roten Kreuz und ebenso allen seinen Rot-Halbmond teilen....
Und dieser Ausschluss ist wenn dann: Weltweit und Endgültig...

MfG Fabsi

Shinzon
26.10.2008, 09:15
Moin..

Spinnen wir rum: Ich bin in DRK OV X-Dorf gewesen und gegangen worden.
Ich trete nun in DRK OV Y-Dorf ein, nachdem ich aus beruflichen Gründen 700km
weggezogen bin ..

Wer denkt nun das Y-Dorf mit X-Dorf kommuniziert? Wenn ein KV Z-Stadt es nun
5 Jahre nicht geschafft hat, eine Personalakte von KV G-Stadt "herbeizuschaffen", um
die dort hinterlegten Ausbildungsnachweise zu erlangen... naja ..

DaRake
26.10.2008, 09:33
Hallo,

kurz mal mein Senf dazu:

Wenn eine Organisation der Meinung ist, dass sie ihren Ehrenamtlichen vorschreiben kann, wo sie ihr Geld verdienen - denn darum gehts Mr. Blaulicht, dann läuft wohl etwas falsch.

Selbst einer Vorschrift, wo die Mitglieder noch ehrenamtlich oder eben nicht tätig sein dürfen, stehe ich sehr zwiespältig gegenüber.

Gruß
Sebastian

PelBB
26.10.2008, 13:25
Ich sehe vielleicht ein Versicherungsproblem...

Ohne Mitgliedschaft bist Du nur gesetzlich versichert und nicht zu den ggf. besseren Bedingungen, die die HiOrg noch für Ihre Mitglieder hoffentlich abgeschlossen hat... Gerade in Bezug auf Arbeitsunfälle könnte das relevant sein...

Gruß PelBB

DaRake
26.10.2008, 13:34
Ich sehe vielleicht ein Versicherungsproblem...

Ohne Mitgliedschaft bist Du nur gesetzlich versichert und nicht zu den ggf. besseren Bedingungen, die die HiOrg noch für Ihre Mitglieder hoffentlich abgeschlossen hat... Gerade in Bezug auf Arbeitsunfälle könnte das relevant sein...

Gruß PelBB

Kannst du das bitte nochmal in Bezug auf die konkrete Anfrage formulieren?

Fakt ist, dass du in jedem Fall gesetzlich unfallversichert bist, ob bei der BG (hauptamtlich) oder bei einer UK (ehrenamtlich). Klar gibt es evtl. im ehrenamtlichen Bereich noch Zusatz-Unfallversicherungen, aber wo ist da der Konflikt, das Problem?

Gruß
Sebastian

PelBB
26.10.2008, 13:53
Das Problem ist, das Du, wenn Du ehrenamtlich für eine Organisation arbeitest, in der Du nicht Mitglied bist, nicht den ggf. erweiterten Versicherungsschutz in Anspruch nehmen kannst. Und wenn Du ohne Auftrag/Delegation Deiner eigentlichen Gliederung handelst, kannst Du auch den erweiterten Versicherungsschutz Deiner eigenen Organisation nicht in Anspruch nehmen.

Im Falle eines Unfalls mit anschließender BU oder ähnlichem kann das schon zum Nachteil für den Rest des Lebens werden.

Abgesehen davon kann ich mir auch die ein oder andere Frage der BG bzw. der Gesetzlichen vorstellen, was Du denn da als Organisationsfremder ohne Auftrag zu suchen hattest...?

Gruß PelBB

DaRake
26.10.2008, 14:38
Das Problem ist, das Du, wenn Du ehrenamtlich für eine Organisation arbeitest, in der Du nicht Mitglied bist, nicht den ggf. erweiterten Versicherungsschutz in Anspruch nehmen kannst. Und wenn Du ohne Auftrag/Delegation Deiner eigentlichen Gliederung handelst, kannst Du auch den erweiterten Versicherungsschutz Deiner eigenen Organisation nicht in Anspruch nehmen.

Lies dir bitte nochmal durch, was Mr. Blaulicht gefragt hat.
Mr. Blaulicht ist in Organisation A Mitglied und dort auch ehrenamtlich in Bereitschaft und Rettungsdienst tätig. Nun möchte er in Organisation B hauptamtlich, nämlich als Aushilfskraft, tätig werden.



Abgesehen davon kann ich mir auch die ein oder andere Frage der BG bzw. der Gesetzlichen vorstellen, was Du denn da als Organisationsfremder ohne Auftrag zu suchen hattest...?
Du weißt schon wofür gesetzliche Unfallversicherungen da sind? Denen ist es im Zweifel egal, ob du organisationsfremd oder mit oder ohne Auftrag gehandelt hast.
Zahlen tun sie, im Zweifel suchen sie "lediglich" jemanden, den sie in Regress nehmen können.

Im Zweifel setzt euch zu diesem Thema mal mit euerer GUV in Verbindung, sie ist mit Sicherheit bereit einen Mitarbeiter für eine Informationsveranstaltung abzustellen. Danach werdet ihr auch sicher feststellen, dass viele Aussagen alá "dann und dann seid ihr nicht versichert" totaler Blödsinn sind.

Gruß
Sebastian

cockpit
26.10.2008, 14:55
Muss mal wieder mal ein paar Gesetzesbücher bzw. Gerichtsurteile lesen. :)
Bilde mir aber jetzt ein was gelesen zu haben.

Thema Arbeitszeit.
Nachdem die Tätigkeit die selbige ist kann rechtens die gesetzliche Arbeitszeit überschritten werden egal ob diese Vergütet wird.
Diese Nebentätigkeit (Freizeitbeschäftigung) muss der Arbeitgeber genehmigen.

Da schwirrt mir irgendein Gerichtsurteil im Kopf.

Gruß
cockpit

PelBB
26.10.2008, 16:49
Mr. Blaulicht ist in Organisation A Mitglied und dort auch ehrenamtlich in Bereitschaft und Rettungsdienst tätig. Nun möchte er in Organisation B hauptamtlich, nämlich als Aushilfskraft, tätig werden.


Ich hatte es so verstanden, das er in einer ehrenamtlichen und einer hauptamtlichen Tätigkeit involviert ist und nun in einer anderen ehrenamtlichen Organisation mitarbeiten möchte, ohne dort Mitglied zu werden...

Und ja, mag sein, das meine Sorgen überzogen sind, aber Du weisst auch, das in Zeiten knapper Kassen jeder sich so lange windet, um ein Schlupfloch zu finden, nicht zahlen zu müssen...

Gruß PelBB

Fabpicard
26.10.2008, 18:05
Ähm, "ehrenamtlich" tätig werden ohne Mitglied zu sein, geht schonmal nicht so wirklich ^^
(Und selbst, wenn man nur Mitglied für einen Tag würde...)

Desweiteren: *lach* Bitte welcher Verein hat für seine Mitglieder mehr Versicherungsschutz als das Gesetzlich nötige?

Hier in der Gegend ist es so, das es Keine Hiorg hat, weil sichs keine leisten kann...
(Gemeint sind hier BUs usw. die für Ehrenamtliche Mitglieder von Hilfsorganisationen mitlerweile soooo teuer für die HiOrg sind, das es sich so ziehmlich keine davon leisten kann...)

MfG Fabsi

Mister-X
27.10.2008, 08:32
Hy,

also ich bin mir da jetzt nicht 100%tig sicher ob ich da nicht was verwechsel. somit schreibe ich das mal unter vorbehalt das es auch nicht stimmen könnte...

aber ich meine mal irgendwo gelesen zu haben das man nicht in zwei HiOrgs sein darf wenn diese sich im Einsatzfall gegenseitig behindern könnten... sprich du wirst für beide zeitgleich Alarmiert. Kann auch sein das des jetzt nur bei uns so geregelt ist und es ein "örtliches" dokument von uns war...

Mr. Blaulicht
27.10.2008, 09:05
Und eben genau deswegen will ich ja nicht Mitglied in zwei HiOrgs werden, sondern bei meinem "alten Laden" bleiben. Bei der anderen HiOrg will ich nur sozusagen aushilfsweise arbeiten - mit vorher ausgemachten Arbeitszeiten.

Ganz abgesehen davon, dass ich sowieso nur eingeschränkt dem KatSchutz zur Verfügung stehe, da ich primär im KH verheizt werden, wenn´s knallt! ;-) Aber das ist ein anderes Thema.

Gruß, Mr. Blaulicht

Mister-X
27.10.2008, 10:25
Hmm...

also ich denke da werden wir dir hier auch nicht wirklich weiter helfen können... wirst du mit deinen vorgesetzten drüber sprechen müssen wie oder ob es klappt...

Ich vermute aber mal des es nix wird... weil Aushilfsweise gibbet da ja ned wirklich... wenn du für HiOrg XY was machst musst du alleine aus Versicherungstechnischen gründen dort mitglied sein, und da könnte genau das was ich schrieb ggf. falls es so ist ein Problem darstellen.
Ob du dem KatSchutz zur Verfügung stehst wenns knallt oder nicht dürfte da denke ich Relativ egal werden.

Nichts desto trotz ist hier der einfachste weg zu den Leuten gehen die es wissen und fragen. Geht schneller und du weißt es genau :o)

grab3107
27.10.2008, 10:28
Jetzt muss ich mal dumm fragen, wenn du für die andere Organisation arbeitest, ist das dann auf Basis einer Beschäftigungsverhältnis nach Geringverdiener-Sachlage? Weil dann ist ja eigentlich nirgends ein Problem.

Weil so etwas habe ich auch nebenher am laufen. Kurz dazu. Ich arbeite zusätzlich zu meiner normalen Arbeit Stundenweise noch wo anders. Habe diesen Verdienst und die Beschäftigung sowohl finanzamt und Arbeitgeber gemeldet. Bin während meiner Tätigkeit dort gesetzlich Unfall und anderweitig versichert. Allerdings arbeite ich da dann in der gleichen SParte meines Hauptbroterwerbes. Somit darf ich die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. Im genauen ist es jetzt so, dass ich 40Std pro Woche in meiner "normalen" Arbeit arbeite und und pro Woche 5Std zusätzlich arbeiten darf. Diese werden aber, genau wie meine Normalstunden übers Monat gesehen gerechnet. Im Grunde fällt mir kein Grund ein wieso es nicht gehen sollte/dürfte.

Gut, das es sicherlich den einen oder anderen Gemecker geben wird weil du ja "Fremd gehst", aber wenn dir das Wurst is dann glaub ich net das es rechtlich was gibt das dagegen spricht (wenn alles vorher abgeklärt ist).

Buschfunker
27.10.2008, 15:46
Hallo Forum!

Eigentlich ist es möglich in zwei Hilfsorganisationen tätig zu sein. Bei mir und meinem Kollegen funktioniert es nämlich ganz gut.

Wir sind als THW'ler zusammen auf einem Sanitätshelferlehrgang (SHL) vom ASB gewesen. Dort hat sich so zu sagen eine "Freundschaft" zwischen dem ASB KV und unserem THW OV ergeben.

Da wir vom THW auf der Suche nach Weiterbildungsmöglichkeiten in Sachen Sanitäter gewesen sind, hat uns der ASB KV angeboten, monatlich an ihren SEG Diensten teil zu nehmen, damit wir uns weiterbilden können und nicht aus der Übung kommen.

Wir sind diesem Angebot natürlich nachgekommen, da es für uns perfekt war. Denn mittlerweile kennt man die Ausbilder und Mitglieder des ASB KV ganz gut.

Weiter wurde uns vom ASB KV angeboten, auch an den Sanitätsdienst in Stadien und auf Veranstalltungen teil zu nehmen. Auch das haben wir bisher nicht ausgeschlagen.

Nun fahren wir als Sanitätshelfer vom THW auf Sanitätsdienste mit und unterstützen somit den ASB. Generell ist das keine Aufgabe es THW's!

Unser ASB KV zeigt sich sehr kooperativ und würde uns natürlich auch noch die passende PSA zur Verfügung stellen.

Im Gegenzug lassen wir die Mitglieder des ASB an unseren Diensten mit teilnehmen und gewähren dem ASB so einen Einblick in die technische Rettung.

Bisher nehmen beide Seiten dieses Angebot an. So ist eine neue und sehr gute Zusammenarbeit zwischen unserem THW OV und dem ASB KV entstanden. So unterstützen wir den ABS in technischen Sachen (Beleuchtung, Strom, technische Rettung usw) und der ABS KV unterstüzt uns (Verpflegung, medizinische Versorgung usw.)

Das hat nichts mit Helferabwerbung oder Konkurrenz zu tun.

Mr. Blaulicht
27.10.2008, 16:06
Nee, mit Sicherheit entsteht da keine Konkurrenz. Das könnte aber vielleicht auch daran liegen, das der ASB und das THW nicht unbedingt im der gleichen "Branche" arbeiten. ;-)
In meinem Fall wäre es das DRK und die JUH. Da könnte es anders aussehen.

Deswegen frag ich ja Euch. Meinen DRK-Vorgesetzten möchte ich nicht fragen, weil ich den dummen Sprüchen ehrlich gesagt aus dem Weg gehen will...

Gruß, Mr. Blaulicht

Mister-X
27.10.2008, 19:02
joah das mit ASB und THW ist wieder die frage... nehmt ihr an deren Schulungsabende als THW mitglieder teil oder seit Ihr mitglied in beiden Organisationen? War jetzt nicht wirklich ersichtlich für mich.
Und wie schon gesagt wurde... das ist ja ne kooperation oder etwas das nicht in konkurenz zueinander steht, da euer aufgabenfeld ein anderes ist als jenes welches die abarbeiten.

Tzjoa... Mr.Blaulicht... ich glaube aber es wird schwierig werden ohne Rücksprache mit vorgesetzten das des klappt bzw. mir wäre das Risiko bissel hoch das ich rausfliege. Dann lieber einmal das anhören was du evtl. nicht hören willst.

Mr. Blaulicht
27.10.2008, 19:26
Dann lieber einmal das anhören was du evtl. nicht hören willst.
Es geht eigentlich weniger darum, dass ich solche Sachen nicht hören möchte. Dazu habe ich ein doch relativ dickes Fell. (Nicht vergessen: Ich bin dieses Jahr seit 10 Jahren verheiratet! ;-) )
Allerdings sind die Aussagen, dies aus meinem KV kommen - sagen wir mal - recht eigensinnig. Da werden Gesetze, Verordnungen etc. im Grunde genommen so frei interpretiert, dass es keinen Zusammenhang mehr mit der Realität hat. Auf solche Aussagen möchte ich mich nicht verlassen. Weiter möchte ich darauf nicht eingehen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Brandbatsch
27.10.2008, 20:17
Es geht eigentlich weniger darum, dass ich solche Sachen nicht hören möchte. Dazu habe ich ein doch relativ dickes Fell. (Nicht vergessen: Ich bin dieses Jahr seit 10 Jahren verheiratet! ;-) )
Allerdings sind die Aussagen, dies aus meinem KV kommen - sagen wir mal - recht eigensinnig. Da werden Gesetze, Verordnungen etc. im Grunde genommen so frei interpretiert, dass es keinen Zusammenhang mehr mit der Realität hat. Auf solche Aussagen möchte ich mich nicht verlassen. Weiter möchte ich darauf nicht eingehen.

Gruß, Mr. Blaulicht

na dann schauen wir mal !

Gruß Michael

Mister-X
27.10.2008, 21:11
Hmm... das ist natürlich eine blöde sitation.... aber davon mal abgesehen sollte zumindest was den gesetzlichen aspekt angehen auch die HiOrg bescheid wissen bei denen zu anfangen möchtest, also könntest du ja zumindest diese mal fragen was die wissen.

Mehr fällt mir da jetzt auch nicht wirklich zu ein... außer evtl. mal zu googeln nach gleichen fällen...

Buschfunker
28.10.2008, 12:18
joah das mit ASB und THW ist wieder die frage... nehmt ihr an deren Schulungsabende als THW mitglieder teil oder seit Ihr mitglied in beiden Organisationen? War jetzt nicht wirklich ersichtlich für mich.
Und wie schon gesagt wurde... das ist ja ne kooperation oder etwas das nicht in konkurenz zueinander steht, da euer aufgabenfeld ein anderes ist als jenes welches die abarbeiten.

Tzjoa... Mr.Blaulicht... ich glaube aber es wird schwierig werden ohne Rücksprache mit vorgesetzten das des klappt bzw. mir wäre das Risiko bissel hoch das ich rausfliege. Dann lieber einmal das anhören was du evtl. nicht hören willst.

Nein, noch sind wir nicht Mitglieder im ASB. Bisher sind wir nur reine THW`ler. Es wurde uns eine Doppeltmitgliedschaft nahe gelegt. Aber hier spielen wiederrum andere Faktoren eine Sache. (Berufsleben, Familie, Zeitmanagment, der heimische THW-OV usw.)

Man muss auch klar anmerken, dass das THW nur San A-Helfer bereitstellt, um Erste- Hilfe Maßnahmen einzuleiten und die Eigenversorgung sicher zu stellen.

Laut Katalog der E-Opt. fährt das "THW" keine Einsätze auf Sanitätsdiensten. So was ist auch nicht der Regelfall. Selbst bei einem "MANV" sind wir nicht in der medizinischen Versorgung eingeteilt. Bisher sind wir immer noch rein für die technische Komponente verantwortlich.

Von daher ist das alles absolutes Neuland, auf dem wir uns da bewegen. Ich glaube noch nicht so fest daran, dass unser THW-OV stolz darauf ist, seine Helfer in ABS Klamotte zu sehen.

MHD-Tommi
29.10.2008, 18:14
Sieh mal meine Sig.....

RescueOberberg
29.10.2008, 18:55
@MHD-Tommi:
Wie du das hinbekommst, ist mir ein Rätsel:-) also zeitlich gesehen.
...


Kleine Anekdote:
Ich war Mitglied in der JF und im DRK, und musste mich entscheiden, in welcher Organisation ich bleibe.... Begründung waren irgendwelche Gesetzestexte.
Ich habe erstmal verdutzt geguckt und habe das dann so hingenommen.
Ich war da grade mal 16 Jahre alt....:-|

Naja... letztendlich ärgere ich mich, dass ich mich nicht genauer informiert habe, warum dies so ist...

MHD-Tommi
29.10.2008, 18:58
Naja. Bei der FFW steh ich zur Zeit auf Standby, da ich keine Zeit finde an den Übungen teilzunehmen...

Beim MHD ist es leider auch weniger geworden....