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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Außenbeleuchtung am RTW nachrüsten



Mr. Blaulicht
24.10.2008, 00:23
Moin moin,

ich habe mal wieder eine Frage an Euch.

Wie viel würde es an Geld und Zeit etwa kosten, eine Außenbeleuchtung an einem RTW nachzurüsten?

Gemeint ist dieses Fahrzeug (http://www.mrn-blaulichter.de/details.php?image_id=3718&mode=search).

Vorgestellt habe ich mir jeweils rechts und links zwei feste Scheinwerfer, so wie hier (http://www.mrn-blaulichter.de/details.php?image_id=6658) etwa.

Bin für Vorschläge, Tipps und ähnliches dankbar...

Gruß, Mr. Blaulicht

felix000
24.10.2008, 00:31
Sicherung, Schalter, Kabel und 4 Scheinwerfer...die 4 Scheinwerfer werden wohl den Preis ausmachen...

Wir haben an unserem MZF Hella-H9-Arbeitsscheinwerfer...die machen gut hell...

akkonsaarland
24.10.2008, 00:31
so

man nehme

http://business.shop.ebay.de/items/Agrar-Forst-Kommune__Arbeitsscheinwerfer_W0QQ_nkwZArbeitsschei nwerferQQ_catrefZ1QQ_flnZ1QQ_sacatZ11748QQ_trksidZ p3286Q2ec0Q2em282?_trksid=p3286.c0.m282

ein paar meter kabel und ein paar schalter und gut ist

Mr. Blaulicht
24.10.2008, 00:35
Naja, die muss man dann doch bestimmt auch in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen, oder irre ich mich da?

Hintergrund der Frage (habe ich oben vergessen!): Ich finde diese Teile eigentlich ganz praktisch und will meinen Zugführer davon überzeugen, diesen Investitionen auch zuzustimmen. Überzeugen kann ich ihn allerdings nur mit harte Fakten...

Gruß, Mr. Blaulicht

akkonsaarland
24.10.2008, 00:36
so

man nehme

http://business.shop.ebay.de/items/Agrar-Forst-Kommune__Arbeitsscheinwerfer_W0QQ_nkwZArbeitsschei nwerferQQ_catrefZ1QQ_flnZ1QQ_sacatZ11748QQ_trksidZ p3286Q2ec0Q2em282?_trksid=p3286.c0.m282

ein paar meter kabel und ein paar schalter und gut ist

mist da war felix schneller

ich denke hundert euro inklusive verpflegung und ein nachmittag arbeit

müssen nicht eingetragen werden wenn sie eine e kennzeichnung haben

felix000
24.10.2008, 00:38
Naja, die muss man dann doch bestimmt auch in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen, oder irre ich mich da?

Ich meine, dass es bei uns nicht eingetragen ist. Man kann die Scheinwerfer auch während der Fahrt einschalten, zur Not halt mit der Handbremse verschalten...

akkonsaarland
24.10.2008, 00:39
ist an sich egal
an dem serienfahrzeugen kann man auch bei voller fahrt das licht ein und ausschalten

SEG-V
24.10.2008, 14:58
Warum denn gleich zwei Scheinwerfer pro Seite anbringen?
Einer macht doch auch schon hell und müsste eigentlich ausreichen.
Auf jeden Fall würde ich aber am Heck noch einen anbringen, falls dort nicht schon einer ist.

Gruß Dennis

Mr. Blaulicht
24.10.2008, 15:04
Am Heck befindet sich bereits ein schwenkbarer Scheinwerfer. Guggst Du hier (http://www.mrn-blaulichter.de/details.php?image_id=3719&mode=search).
Ich habe mich deshalb für zwei Scheinwerfer pro Seit entschieden, weil ich eine vernünftige Umfeldbeleuchtung haben will, und nicht nur eine Punktbeleuchtung. Sollte es natürlich Scheinwerfer geben, die mir genügend Licht auf der ganzen Fläche liefert, bin ich dem nicht abgeneigt.

Gruß, Mr. Blaulicht

brause
24.10.2008, 16:59
müssen nicht eingetragen werden wenn sie eine e kennzeichnung haben

Aber nur, wenn die Höhe über Alles durch den Anbau nicht verändert wird, oder?

poldy
24.10.2008, 17:08
Hallo!

Handbremse muss nicht angezogen sein, aber die Scheinwerfer dürfen sich nur dann einschalten lassen wenn das Fahrlicht ebenfalls an ist.
(Ich weiß zwar leider nicht wo das steht, so ist das aber bei allen RTW mit Umfeldbeleuchtung die ich kenne von Werk her.)
Außerdem währe eine Kontrollleuchte pro Seite empfehlenswert, wenn sie nicht sogar vorgeschrieben ist.

Greetz poldy

Superyoshi
24.10.2008, 19:44
Hallo ,
ich suche einen Arbeitsscheinwerfer/Lampe zum Ausleuchten des Pumpenbedienstandes (24 Volt) . Gibt es da - natürlich wie immer : günstige Modelle ? Kann mir jemand einen Lampentyp empfehlen ? Finde momentan nichts ...

Andreas 53/01
25.10.2008, 00:23
Hallo !

Das steht hier :
§ 52 StvZO
(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

Früher war das sogar noch auf Fahrzeuge ab einer zul.Gesamtmasse von 3,5t eingeschränkt ... Heute nicht mehr.

pierre0208
25.10.2008, 09:33
Wir haben es so gemacht, haben von ATU einen Satz Scheinwerfer für 10€ gekauft ( Die Dinger mit dem Plastegitter) und 24V Birnen rein. Dann aufs Dach damit und an die Pumpenbeleuchtung mit dran. So sieht man ums ganze Auto mehr wie genug

Florian kommen
25.10.2008, 17:21
Aber nur, wenn die Höhe über Alles durch den Anbau nicht verändert wird, oder?

Da auf dem Fahrzeugdach schon Blaulichter verbaut sind gehe ich nicht davon aus das die Fahrzeughöhe durch den Anbau der Beleuchtung überschritten wird!!

brause
25.10.2008, 17:43
Da auf dem Fahrzeugdach schon Blaulichter verbaut sind gehe ich nicht davon aus das die Fahrzeughöhe durch den Anbau der Beleuchtung überschritten wird!!

Da hast du sicher recht, war auch mehr als grundsätzliche Anmerkung gemeint.

Poli
25.10.2008, 19:04
Frag doch mal den firefraggle! Die haben bei sich in der Wehr eine eigene Umfeldbeleuchtung konstruiert die simpel und kostengünstig ist. Vielleicht kann man sich da ja ein wenig abschauen!

MfG

Mister-X
27.10.2008, 08:27
also ich würde dazu raten es trotzdem über die handbremse zu schalten... wozu brauch man es bei der fahrt???? und so hat man es wärend der fahrt 100%tig nicht an und gefährdet so keine anderen verkehrsteilnehmer...

wir haben das an fast all unseren fahrzeugen und finde es ist ne sehr gute sache... alles was nachts leuchtet bietet eigenschutz da man einfach besser gesehen wird... davon ab sieht man halt besser *g*

thilo
27.10.2008, 08:33
also ich würde dazu raten es trotzdem über die handbremse zu schalten... wozu brauch man es bei der fahrt????

Am RTW bin ich froh, dass es während der Fahrt geht - erleichtert mitunter die Suche nach der Hausnummer - aber das ist wohl mehr Spezialfall.

thilo

Mr. Blaulicht
27.10.2008, 09:18
Hihi, da habe ich eine lustige Geschichte:
Ich war im RTW auf der Rückfahrt von einem Fehleinsatzu Richtung Wache unterwegs. Unterwegs viel mir mehrfach ein Fahrtzeug auf, was mich mehrfach überholte, schnitt, Schlangenlienie fuhr, sich wieder überholen ließ usw.
Nähe Wache war es zweispurig und wir kamen an einer Ampel nebeneinander zu stehen und ich sah den Grund für das merkwürdige Fahrverhalten: Der Fahrer war anscheinend tief in sein Handygespräch vertieft. Ich machte mich dem Fahrer bemerkbar, um ihn auf seine gefährliche Fahrweise aufmerksam zu machen, erntete aber lediglich eine wüste Beschimpfung und mehrere eindeutige Gesten. Zufällig sah ich wenig später zwei Fahrzeuge hinter mir einen Streifenwagen. Kurzer Klick die Außenscheinwerfer angemacht und damit das entsprechende Fahrzeug in Tageslicht getaucht. Daraufhin wurden die Beamten aufmerksam und sorgten für eine kleiner Fahrzeugkontrolle.

Ich weiß, straßenverkehrsordnungsmäßig eher grenzwertig, aber Spaß gemacht hat´s trotzdem.

Aber um wieder zum Ausgangsthema zurückzukommen: Mir würde es völlig reichen, die Außenbeleuchtung auch vom Patientenraum aus zu steuern. Damit wäre eine Benutzung während der Fahrt ausgeschlossen. Zumal in diesem Fahrzeug keine Patienten befördert werden und es so nicht zu einer versehentlichen Aktivierung kommen kann...

Gruß, Mr. Blaulicht

akkonsaarland
27.10.2008, 09:19
erstmal das, und ausserdem erleichern scheinwerfer das einparken enorm

Mister-X
27.10.2008, 11:15
erstmal das, und ausserdem erleichern scheinwerfer das einparken enorm

ja gut... wir haben licht und strom in unseren fahrzeughallen beim einparken (sorry aber musste sein *fg*).

Nein spaß mal beiseite.... sicherlich gibt es vorteile wenn das wärend der fahrt klappt.
Aber wenn man es wärend der fahrt einschalten kann, dann wäre es doch wieder eine veränderung der lichttechnischen anlage, auch mit E-Prüfzeichen, oder ned?
Ist es über die Handbremse geschaltet so ist gewährleistet das es nicht wärend der fahrt benutzt werden kann, und somit dürfte es dann keine veränderung sein.

ich kann mir ja z.B. auch iwelche kirmes beleuchtung ans auto bauen die nur eingeschaltet wird wenn ich meinen kofferraum öffne. Da hier ausgeschlossen ist das ich des wärend der fahrt mache legal. Solange es ned gegen andere vorschriften/gesetzte verstößt oder kein Riesenrad ohne E-Prüfzeichen auffem Autodach steht. :o)

^^ Allerdings sollten solche fragen einfach zu klären sein mit einem Anruf bei der nächst gelegenen Prüfstelle TÜV, Dekra oder sonst was.

hannibal
28.10.2008, 08:37
ja gut... wir haben licht und strom in unseren fahrzeughallen beim einparken (sorry aber musste sein *fg*).

Nein spaß mal beiseite.... sicherlich gibt es vorteile wenn das wärend der fahrt klappt.
Aber wenn man es wärend der fahrt einschalten kann, dann wäre es doch wieder eine veränderung der lichttechnischen anlage, auch mit E-Prüfzeichen, oder ned?
...
^^ Allerdings sollten solche fragen einfach zu klären sein mit einem Anruf bei der nächst gelegenen Prüfstelle TÜV, Dekra oder sonst was.

Wenn ich mich nicht ganz irre sind die Scheinwerfer eingetragen..

auch ein Anruf beim Aufbauhersteller (Strobel, Ambulanzmobile) helfen sicherlich weiter.

Die wissen nämlich mit welchen "Hintertürchen" die Ihr Geld verdienen.

Mister-X
28.10.2008, 08:47
Ich könnte ja nachher auch einfach mal nen blick in den Fahrzeug schein werfen... wobei bei uns funktionieren die nur wenn die Handbremse angezogen ist. Und die sind bei ELW, TLF usw. nie vom Fahrer einschaltbar... sprich nur von Hinten aus...

^^ über den Sinn lässt sich diskutieren ich weiß... hab nachher eh Sport vonner FW aus, wenn ich dran denke gucke ich mal...

hannibal
28.10.2008, 09:31
Ich könnte ja nachher auch einfach mal nen blick in den Fahrzeug schein werfen... wobei bei uns funktionieren die nur wenn die Handbremse angezogen ist. Und die sind bei ELW, TLF usw. nie vom Fahrer einschaltbar... sprich nur von Hinten aus...

^^ über den Sinn lässt sich diskutieren ich weiß... hab nachher eh Sport vonner FW aus, wenn ich dran denke gucke ich mal...

Obacht.. Umfeldbeleuchtung RD hat andere Aufgaben als Umfeldbeleuchtung FW...

Alternativ könnte Akkonsaarland mal in die Halle gehen und nachguggen ;)

Andreas 53/01
29.10.2008, 18:11
Hallo !

Die Scheinwerfer müssen nicht eingetragen werden, da sie laut StVZO ohnehin erlaubt sind. Sie müssen lediglich den Techn Richtlinien der StvZO entsprechen...

Reissdorf
30.10.2008, 22:09
Obacht.. Umfeldbeleuchtung RD hat andere Aufgaben als Umfeldbeleuchtung FW...

(...)

Wo liegen denn die Unterschiede? Sollen doch beide hell machen, oder nicht?

Gruß
Reissdorf

Mr. Blaulicht
30.10.2008, 22:30
Klar, aber diesen Zweck hat eine Pupillenleuchte auch.

Mister-X
31.10.2008, 16:16
na das ne pupillenleuchte und nen blaulicht andere zwecke haben ist mir klar... aber der unterschied FW zu RD umfeldbeleuchtung ist mir dann ehrlich gesagt auch etwas unklar... bzw. verstehe nicht ganz wo da denn der unterschied liegt.

finde die frage also eigentlich auch ned sinnlos sondern berechtigt...

Actros
31.10.2008, 17:12
Fakt ist, das bei beiden (FW und RD) nicht während der Fahrt leuchten dürfen.
Entweder macht man vorne ne große Kontrollleuchte rein oder man schaltet sie über die Handbremse.
Wenn die sich bei einigen Fahrzeugen während der Fahrt einschalten lassen, so ist der Fahrer hierfür verantworlich.

Bei uns haben wir diese selbst nachgerüstet, mit einem Taster an der Instrumententafel und am Pumpenstand (Beim RD währe das dann ggfs an den Türen hinten).
Die Freigabe erfolgt nur, wenn die Handbremse angezogen ist.
Vorteil: das Vorwählen. Wenn wir am Gerätehaus warten bis alle eingestigen sind, Blaulicht und Martinshorn einschalte, kann ich die Umfeldbeleuchtung "Vorwählen". Nach dem Anziehen der Feststellbremse an der Einsatzstelle ist um das Fahrzeug alles ausgeleuchtet.

Aufwand:
2 x Taster
3 x Relais
1 x Kontrollleuchte
4 x Scheinwerfer
Kabel
und einges an Arbeit...

Eine Eintragung war nicht erforderlich.
Der Technische Prüfdienst ("Feuerwehr-TÜV" in Hessen) hat bei der Kontrolle auch nur geprüft, ob sie über die Handbremse gekoppelt sind.

Gruß

Torsten

Maddin
31.10.2008, 18:38
Servus

wir haben bei unseren Fahrzeugen (FF) auch eine Umfeldbeleuchtung nachgerüstet.
der Aufwand sich hält eigentlich noch in Grenzen... (nur die Kabel verlegen hält etwas auf)

Absicherung muss auf jeden Fall sein wir haben das direkt im Fahrzeugsicherungskasten gemacht, da noch ein Paar Steckplätze frei waren.

Als Schalter kann ich dir folgende Empfehlen:
http://www.business.conrad.de/goto/?artikel=701426 (der passt sich auch relativ gut den Amarturenbrettern an)
sind 12V und beleuchtet. (beim 24V-Anwendung wiederstand davor löten, Schrumpofschlauch drüber und schon geht die Beleuchtung vom Schaltzer auch mit 24V DC.

Als Scheinwerfer dann einfache Arbeitsstellen- oder Nebelscheinwerfer benutzen. (breite Lichtausbeute) Bei solch einem Fahrzeug kann ich auch nur aus Erfahrung sagen lieber 2 Scheinwerfer pro Seite zu verbauen. Wir habven an unserem nur einen und das ist zu wenig...

Zu der Sache mit Handbremse schalten:

Wir selbst haben unsere Scheinwerfer so installiert, dass sie auch wärend der Fahrt einschaltbar sind. Das hat den Vorteil,dass man Nachts auch abseits der festen Wege beim Rückwärtsfahren auch die böschungen ect. sieht...

Gruß Maddin

Mister-X
03.11.2008, 08:03
Fakt ist, das bei beiden (FW und RD) nicht während der Fahrt leuchten dürfen.
Entweder macht man vorne ne große Kontrollleuchte rein oder man schaltet sie über die Handbremse.
Wenn die sich bei einigen Fahrzeugen während der Fahrt einschalten lassen, so ist der Fahrer hierfür verantworlich.

Erklärt warum das bei uns so ist... haben den ja so bestellt und bekommen also nicht selber nachgerüstet...

Denke mal gibt viel was dafür oder dagegen spricht ob es wärend der fahrt leuchten sollte oder nicht. Aber lieber auf der Gesetzlich sicheren seite... man weiß heut zutage ja nicht was die einem im fall XY sonst vorwerfen.