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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigener FME - Nutzung in der HiOrg



RescueOberberg
20.10.2008, 21:26
Hallo zusammen,

ich habe zwar schon ein Thema zu den privaten FMEs gefunden, jedoch blick ich da nicht ganz durch...
Darf ich einen privaten Melder nutzen mit den Schleifen, die ich eh bekommen hätte?
Und wenn ja was muss ich tun...?


Gruß
RescueOberberg

Grisu1000
20.10.2008, 21:32
am besten vorher immer mit dem Chef klären (Wehrführer, oder analog Bereitschaftsführer... oder oder.)

Wenn der sein ok gibt gibt es keine Probleme und man ist auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Gruß Grisu1000

RescueOberberg
21.10.2008, 17:22
Der Vorstand hat nur was gesagt, wegen der eventuellen kostenübernahme, falls das Gerät kaputtgeht.. Deshalb wäre das wohl nicht möglich...
Auch wenn ich irgendwas unterschreibe, das ich keine Haftungsansprüche erhebe, geht es nicht...

Mir gehts halt darum, ob ich den Melder betriebsbereit tragen darf?

Gruß
RescueOberberg

Gorm
21.10.2008, 17:27
hi,

wie schon gesagt wurde, beim kommandanten nachfragen.


aber sag mal ehrlich was sollte dagegen sprechen wenn du einen melder privat kaufst?
solang du eure schleife drauf hast und nicht mehrere die du nicht brauchst oder mit mithörfunktion durch supermarkt läufst...

gabs alles leider schon...

aber mal was anderes: was bringts dir den melder nicht betriebsbereit zu tragen???
versteh ich ned ganz

Mr. Blaulicht
21.10.2008, 17:38
aber sag mal ehrlich was sollte dagegen sprechen wenn du einen melder privat kaufst?
solang du eure schleife drauf hast und nicht mehrere die du nicht brauchst oder mit mithörfunktion durch supermarkt läufst...

Es gibt durchaus Gründe, warum ein Mitglied einer FW oder einer HiOrg keinen Melder zur Verfügung gestellt bekommt (den Mangel an Meldern mal außen vor gelassen). Und dann wäre es ja wenig zielführend, wenn sich derjenige einen Melder privat beschafft...

Gruß, Mr. Blaulicht

RescueOberberg
21.10.2008, 22:56
Also ich bekäme einen FME von der Bereitschaft.. jedoch nur so eine alte Krücke der mir ehrlich gesagt nicht so gefällt...
Daher wollte ich fragen, wenn ich meinen Privaten Melder nutze, ob es rechtlich verboten ist.
Von wegen Telekommunikationsgesetz usw.

Gruß
RescueOberberg

Fabpicard
22.10.2008, 00:01
Rein Rechtlich nichts gegen einzuwenden...

Natürlich müssen nicht nur die Schleifen, sondern auch alle anderen relevanten Einstellung übereinstimmen...
(Wenn die "Krücke" keine Mithörfunktion hat, darf deiner diese auch nicht freigeschaltet haben... etc...)

Dann nimmste den von der Bereitschaft halt immer mit zum Dienstabend und sonst nimmste den anderen... ^^

Gibt etliche Leute, die das so machen...

MfG Fabsi

RescueOberberg
22.10.2008, 16:33
danke Fabpicard das wollte ich wissen...
Alle Melder bei uns haben Mithörfunktion, daher müsste ich das dann auch nicht deaktivieren.


Gruß
RescueOberberg

Mr. Blaulicht
22.10.2008, 20:19
Frei nach dem Motto: Was der Führer/Leiter nicht weiß, macht ihn nicht heiß...

RescueOberberg
22.10.2008, 23:25
joa... vielen dank für die antworten!

Bugs B
23.10.2008, 23:04
Dann nimmste den von der Bereitschaft halt immer mit zum Dienstabend und sonst nimmste den anderen... ^^


dabei aber bitte abwägen, wieviele FME eure Org ausgibt. Sollte nicht jedes Mitglied eurer SEG etc. mit einem Melder versorgt sein, so fände ich das sehr unfair den Kollegen gegenüber, die keinen haben.
Sonst spricht eigentlich nix dagegen. Ich habe mir vor ein paar Jahren auch einen FME selber gekauft. Es gab da auch keine Probleme. Solange man kommt, wenns bimmelt ist doch alles gut.
Wie bereits geschrieben sollte man aber mit der Mithörfunktion in der Öffentlichkeit vorsichtig sein...

RescueOberberg
24.10.2008, 16:48
Melder sind wohl noch welche übrig... daher wird dann jeder einen kriegen, der noch keinen hat.
Das mit der Mithörfunktion ist ja irgendwie selbstverständlich, das die in der öffentlichtkeit aus bleibt.


gruß
rescueoberberg

Bayerfire
24.10.2008, 19:21
Der Vorstand hat nur was gesagt, wegen der eventuellen kostenübernahme, falls das Gerät kaputtgeht.. Deshalb wäre das wohl nicht möglich...
Auch wenn ich irgendwas unterschreibe, das ich keine Haftungsansprüche erhebe, geht es nicht...

Mir gehts halt darum, ob ich den Melder betriebsbereit tragen darf?

Gruß
RescueOberberg

Also ich denk du meinst mit "der Vorstand" den Kommandanten bzw. Wehrführer ansonsten hat ja der Feuerwehr(vereins)vorstand nix zu melden bei dem Melder ;)

Warum Kostenübernahme falls das Gerät kaputt geht ?
Das Gerät das du selbst privat kaufst gehört dir und nicht der Feuerwehr d.h. Haftunsansprüche im falle eines (technischen) Defekts gegen die Feuerwehr kannst auf keinen Fall stellen da der Melder ja im Grunde nix mit der Feuerwehr zu tun hat.

Was anderes ist's wenn dein privater Melder bei Übung oder Einsatz kaputt geht hier hast du, genau wie bei privater Kleidung, Handys usw. auch, Versicherungsschutz durch die Gemeindeunfallversicherung (GUV) das muss auch deinen privat gekauften Melder mit einschließen.


Wenn bei euch eh jeder einen (durchgeschalteten) FME besitzt dann glaub ich nicht das es da tatsächlich Probleme geben kann...
Jedoch ist halt (wie hier schon oft gesagt) auf die Schleifenprogramierung zu Achten du darfst nur die Schleifen drauf programmieren die dir dein Kommandant genehmigt!

RescueOberberg
24.10.2008, 19:25
Also der Vorstand unseres Ortsvereins (DRK) ist damit gemeint...
Und es ging hauptsächlich um die Kostenübernahme falls das Gerät während einer Übung oder Einsatz kaputt geht...
Dafür würden die nicht haften, und deshalb wurde es nicht offiziell genehmigt.
Ich nehme an, dass da keiner was sagen wird, wenn ich den benutze, oder wie von Fabpicard vorgeschlagen vorgehe.

Gruß
RescueOberberg

Bayerfire
24.10.2008, 19:31
Also der Vorstand unseres Ortsvereins (DRK) ist damit gemeint...
Und es ging hauptsächlich um die Kostenübernahme falls das Gerät während einer Übung oder Einsatz kaputt geht...
Dafür würden die nicht haften, und deshalb wurde es nicht offiziell genehmigt.
Ich nehme an, dass da keiner was sagen wird, wenn ich den benutze, oder wie von Fabpicard vorgeschlagen vorgehe.

Gruß
RescueOberberg


Hmm kann ich mir ehrlich gesagt nicht Vorstellen das es da Probleme mit der Kostenübernahme geben kann ... dann würden die ja auch keine Kostenübernahme machen wenn etwas privates von dir (Handy, Uhr, etc) bei Übung oder Einsatz Kaput geht...
naja wobei ich mich da beim DRK nicht auskenne...
bei der Feuerwehr (in Bayern) ist es aber so...

RescueOberberg
24.10.2008, 19:34
Genau so habe ich auch argumentiert: " Was ist wenn mein Handy kaputtgeht?" "Ja, das ist was anderes"
Naja... ich muss da wohl nochmal nachhören

Fabpicard
25.10.2008, 02:39
Ähm, dein privates Handy hast du bei Übungen und Einsätzen nicht mit zu nehmen...

Wenn doch: auf eigene Gefahr...

Zumindest ist so die standartregelung beim DRK (wobei hier das D auch wirklich als Deutschlandweit gemeint ist)

MfG Fabsi

RescueOberberg
25.10.2008, 16:08
Ja genauso habe ich das schonmal gehört!
Komisch... werde nochmal nachfragen.

Andreas 53/01
26.10.2008, 09:51
...FF und HiOrg für ein Gejammer mit der Privatmelder beschafferei abhalten. Das Leute hier im Forum ganz verstört und eingeschüchtert nachfragen wie das so ist zeigt mir, das sie kein Vertrauen in ihrer Einheit und zu Ihren Verantwortlichen haben...
Hoffentlich wird der Digitalfunk bald umgesetzt, dann hat das ein Ende.

mfG

Florian E 14/83
24.11.2008, 13:08
...FF und HiOrg für ein Gejammer mit der Privatmelder beschafferei abhalten. Das Leute hier im Forum ganz verstört und eingeschüchtert nachfragen wie das so ist zeigt mir, das sie kein Vertrauen in ihrer Einheit und zu Ihren Verantwortlichen haben...
Hoffentlich wird der Digitalfunk bald umgesetzt, dann hat das ein Ende.

mfG

Damit wir das aber auch nicht erledigt sein, da die Digitale Alarmierung erstmal nicht vorgesehen ist.

fireparamedic
08.12.2008, 15:30
Warum Kostenübernahme falls das Gerät kaputt geht ?
Das Gerät das du selbst privat kaufst gehört dir und nicht der Feuerwehr d.h. Haftunsansprüche im falle eines (technischen) Defekts gegen die Feuerwehr kannst auf keinen Fall stellen da der Melder ja im Grunde nix mit der Feuerwehr zu tun hat.


So leid wie mir das tut, aber den Text kann ich so nicht unterschreiben. Der Melder ist Teil der BOS Organisation, damit darfst Du als Privatperson keinen bequarzten und programmierten Melder besitzen. Wenn du einen Melder privat kaufst musst du ihn der entsprechenden Organisation "vermachen", soll heißen er muss bei z.B. Ordnungsamt (für die Feuerwehr jetzt) gemeldet werden und geht dann so halb in deren Besitz über. Hat zur Folge das die Organisation dann auch bestimmen kann wie er Programmiert wird oder sie kann i di auch wegnehmen wenn es bestimmte Gründe dafür gibt. Du kannst ihn zwar noch verkaufen wenn du ihn nicht mehr haben willst, musst dieses aber wiederrum nachweisen bei der übergeordneten Stelle.
Hoffe ich habe mich beim schreiben jetzt nicht irgendwie verhaspelt.

grab3107
08.12.2008, 15:42
Sorry, aber wo steht das??????

Mister-X
08.12.2008, 16:07
...FF und HiOrg für ein Gejammer mit der Privatmelder beschafferei abhalten. Das Leute hier im Forum ganz verstört und eingeschüchtert nachfragen wie das so ist zeigt mir, das sie kein Vertrauen in ihrer Einheit und zu Ihren Verantwortlichen haben...
Hoffentlich wird der Digitalfunk bald umgesetzt, dann hat das ein Ende.

mfG

Wieso sollte das ein Ende haben wenn Tetra netz kommt? Die einheiten die momentan schon Digital laufen ob nun teilweise oder Komplett werden wohl den Teufel tun und auf Tetra melder umrüsten. Und somit hat das auch sicherlich so schnell kein Ende.

abc-truppe
08.12.2008, 16:48
Warum Kostenübernahme falls das Gerät kaputt geht ?
Das Gerät das du selbst privat kaufst gehört dir und nicht der Feuerwehr d.h. Haftunsansprüche im falle eines (technischen) Defekts gegen die Feuerwehr kannst auf keinen Fall stellen da der Melder ja im Grunde nix mit der Feuerwehr zu tun hat.

So leid wie mir das tut, aber den Text kann ich so nicht unterschreiben. Der Melder ist Teil der BOS Organisation, damit darfst Du als Privatperson keinen bequarzten und programmierten Melder besitzen. Wenn du einen Melder privat kaufst musst du ihn der entsprechenden Organisation "vermachen", soll heißen er muss bei z.B. Ordnungsamt (für die Feuerwehr jetzt) gemeldet werden und geht dann so halb in deren Besitz über. Hat zur Folge das die Organisation dann auch bestimmen kann wie er Programmiert wird oder sie kann i di auch wegnehmen wenn es bestimmte Gründe dafür gibt. Du kannst ihn zwar noch verkaufen wenn du ihn nicht mehr haben willst, musst dieses aber wiederrum nachweisen bei der übergeordneten Stelle.
Hoffe ich habe mich beim schreiben jetzt nicht irgendwie verhaspelt.

Schön geschrieben, aber
a) Ordnungsamt. Ich habe kein Gewerbe, keine Veranstaltung oder eine Demonstration, sondern einen FUNKMELDEEMPFÄNGER! Somit brauche ich die Kiste dort nicht anmelden. Habe eine zuverlässige Quelle beim Ordnungsamt, insofern ist diese Aussage bestätigt.
b) Keinen privaten Melder besitzen. Hoppla, aber ich kann mir einen Quattro XLSi kaufen, dort die Polizeifrequenz draufbequarzen und die Kiste mit einer Lichterkette beleuchtet im Garten aufstellen. Solange das Gerät nicht läuft, darf ich das Quatscherl besitzen, das Eigentum daran haben und Absperrbänder aufstellen, dass ihn jedermann besuchen aber nicht anfassen kann.
c) Der Organisation vermachen. Öhm, nein. Egal was ich mir kaufe, du wirst keinen Gesetzestext finden, der sagt "Wenn Du Dir Produkt ABC / RTK 6SL / Swissphone Memo kaufst, muss das Eigentum an die Freiwillige Feuerwehr übertragen werden". Zwar vom rein Moralischen her eine schöne Idee, aber in diesem Sinne absoluter Humbug. Beisst sich auch mit deinem zweiten Satz, der da lautet "Das Gerät das du selbst privat kaufst gehört dir und nicht der Feuerwehr".
d) "Hat zur Folge das die Organisation dann auch bestimmen kann wie er Programmiert wird" Nein. Ich kann draufprogrammieren was ich will, der Kreisbrandrat / Stadtbrandrat darf ihn mir deswegen nicht wegnehmen. Klar, kann er über die Bundesnetzagentur --> Polizei dafür sorgen, dass das Gerät beschlagnahmt wird, weil ich unberechtigt Nachrichten abhöre, okay, aber damit macht er sich lächerlich (solange ich es im privaten Rahmen betreibe, klar, mitten im Supermarkt kommts nicht so griffig) und bei mir im Haus hat die "Organisation" nicht mal ansatzweise das Recht, meinen Melder einzuziehen, geschweige denn überhaupt das Gartentürchen aufzumachen.
e) "Du kannst ihn zwar noch verkaufen wenn du ihn nicht mehr haben willst, musst dieses aber wiederrum nachweisen bei der übergeordneten Stelle" Nein. Den leitenden Baureferenten (sh. Punkt f) werde ich nicht informieren, wenn ich meinen privaten RE229 nicht mehr haben will und ihn bei ebay / Kleinanzeigen bei FMS.de oder auf dem Flohmarkt verkaufe. Und besonders, nur einen Nachweis erbringen, nun ja, wird beim Flohmarkt ein Problem, hat aber niemanden zu interessieren. Was Hänschen Huber mit meinem Melder dann macht (er muss ja, falls nicht berechtigt, die Kiste betriebsunbereit machen), ist mir, meinem Stadtbrandrat und meinem leitenden Baudirektor so ziemlich egal
f) "z.B. Ordnungsamt (für die Feuerwehr jetzt)" Die Feuerwehr kann auch anderen Referaten unterstellt sein. Hier z.B. dem Baureferat
g) "und geht dann so halb in deren Besitz über" Wir unterscheiden doch bitte "Besitz" und "Eigentum". Besitz ist die tatsächliche Herrschaft (habe ich das Gerät in der Hand), Eigentum ist die rechtliche Herrschaft (gehört mir das Gerät). Wenn, dann bliebe das Gerät in deiner Hand. Eine teilweise Eigentumsübertragung ist mir in keinem Zusammenhang bekannt und in diesem Falle auch nicht zutreffend, weil der privat gekaufte Melder schon mal ganz trocken gesehen mein ureigenstes Eigentum ist. Da hat niemand auch nur ansatzweise das Recht, das Eigentum an sich zu reissen. Andersrum, wenn der Melder von der Stadt / Gemeinde gekauft wurde, dann haben die Freunde das Eigentum und haben mir den Melder zur unentgeltlichen Nutzung überlassen, dann bin ich Besitzer, dann kann auch, wenn ich damit umgangssprachlich gesehen "Scheisse baue" jederzeit nach §985 BGB die Herausgabe verlangen.

AleX-112
21.12.2008, 12:19
sehr gut geschrieben!
das werde ich so mal meinem Ortsbrandmeister vorlegen .. denn der besteht darauf sobald sich jemand einen Melder selber kauft MUSS der der Stadt/Feuerwehr überschrieben werden ansonsten darf er nicht benutzt werden.
Was die Stadt dazu sagt weiss ich nicht, weil die handeln glaube ich mit rohen Eiern wenn die da zustimmen.
Es gibt dieses "Problem" auch nur direkt hier in der Stadt, was die Ortsteile machen ist scheiss egal. die kaufen sie da dauernd privat neue melder..