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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Code vom Digital FME Auslesen???



Angriffstrupp
08.10.2008, 13:18
Tach zusammen...

ist es eigentlich möglich wenn man nen Digitalmelder " in die Finger" bekommt, irgendwie den Code zur Verschlüsselung auszulesen????


nur in der Theorie natürlich.

MFG

Florian Feuerbaer
08.10.2008, 13:47
Nein ist nicht möglich. Der wird nicht mit ausgelesen.

mig28
08.10.2008, 21:22
1. Wird der dann überschrieben wenn man ein neuen Ric reinproggt ???? ohne den Code einzugeben, oder muss man den Code bei jedem proggen immer wieder mit eintragen damit der DME ordnungsgemäß funzt???

2. muss man den immer bei jedem neuen proggen wieder mit eintragen damit der DME auslöst???

Mfg
Marcel

Borsti
08.10.2008, 21:28
Korrekt. Der Schlüssel muss bei jedem Programmieren einzelnd wieder neu eingetragen werden.

Angriffstrupp
09.10.2008, 09:21
mhmm...und ohne Code???

Alarm kommt an, aber nicht als "Klartext" oder was???

Gruß Markus

Borsti
09.10.2008, 22:14
Genau. Der DME erkennt die RIC (die natürlich weiterhin unverschlüsselt gesendet wird) und alarmiert - den Inhalt der Meldung kann er jedoch nur so darstellen, wie er ihn empfängt - verschlüsselt halt... Und das sieht dann aus wie Buchstabensalat.

mig28
10.10.2008, 00:08
na das freut mich dann werden wohl unsere "KINDER" die DME´s dann in ruhe lassen wenn wir Digi-Alarm haben (was wohl aber noch dauern wird).


Gibt es die "MITHÖR FUNKTION" auch bei den DME´s wenn ja welche Typen unterstützen dies zur Zeit???

Mfg
Marcel

Akkon_21
10.10.2008, 01:07
Hi

Nein,es gibt keine Mithör bzw. Mitlese-Funktion....


MfG Akkon_21

WernerG
10.10.2008, 12:05
Kleine Korrektur bzw. Ergänzung ;-)

In Swissphones Express-Alarm-Netzen gibt es eine sog. Monitor(Name?)-funktion, die in den DME extra freiprogrammiert/aktiviert werden muss (und natürlich nur ausgesuchten Fü-Kräften vorbehalten ist)....dann wird die sog. Express-Alarm-RIC ständig ausgewertet und angezeigt, was alarmiert wird.

Handhase
10.10.2008, 12:16
na das freut mich dann werden wohl unsere "KINDER" die DME´s dann in ruhe lassen wenn wir Digi-Alarm haben (was wohl aber noch dauern wird).


Gibt es die "MITHÖR FUNKTION" auch bei den DME´s wenn ja welche Typen unterstützen dies zur Zeit???

Mfg
Marcel

Es gibt sehrwohl eine Mithörfunktion, genau genommen sind es sogar 2

1.

In Swissphone Express-Alarm Netzen, kann ich mir alle Alarme im Melder anzeigen lassen.
(Empfang der EA TEXT RIC)

Diese Funktion kann ich unter ALARM OPTIONEN > EA MONITOR aktivieren, insofern diese Funktion auf dem Melder programmiert ist.


2.

lol, damit habe ich schon so manche Wette gewonnen, weil keiner glauben wollte das man auch mit einem DME den FUNK "hören" kann -ähnlich wie bei einem geöffneten Analogen Empfänger, ohne Rauschsperre, zumindest auf der programmierten Frequenz.

Beim BOSS 920:


DME ausschalten

Die obere rechte Taste 5 sek gedrückt halten > man kommt in den Wartungmodus

-obere rechte Taste erneut kurz drücken> Melder macht 2x tüt tüt

Zu lesen ist:

f client RIC prg
Mode

Mit der gelben Taste ins Menü


nicht TUNING, sondern TEST auswählen

dann unter
f client RIC prg
Radio
von eco auf on schalten


f client RIC prg
Mithören
von off auf on

Jetzt höre ich den Funkverkehr, auf der programmierten Frequenz

mig28
10.10.2008, 12:54
Danke für die Antworten denn werd ich mal bebachten welche Melder das können damit die Leute auch die richtigen Melder dann bekommen.


Mfg
Marcel

Mr. Blaulicht
10.10.2008, 14:01
lol, damit habe ich schon so manche Wette gewonnen, weil keiner glauben wollte das man auch mit einem DME den FUNK "hören" kann -ähnlich wie bei einem geöffneten Analogen Empfänger, ohne Rauschsperre, zumindest auf der programmierten Frequenz.

Genau! Geht mir auch so! ;-)

Aber wie gesgt: Man kann lediglich die Alarmierungsfrequenz mithören. Mehr net!

Gruß, Mr. Blaulicht

Joker-Alex
13.10.2008, 01:01
...wenn ich das irgendwo anders mal richtig gelesen habe, alarmiert der Melder in dem "Zustand" aber nicht mehr (zB. wenn man vergißt das "Mitlesen" auszuschalten)!

Mr. Blaulicht
13.10.2008, 07:44
Soweit ich weiß, reagiert der BOSS 920 auf eine RIc - egal ob eine einprogrammierte oder eine völlig andere - mit der Anzeige "Tonruf". Eine Auswertung findet also nicht statt.

Baerfunk
13.10.2008, 10:13
Hm, wie soll das dann mit der Programmierung klappen? Dann müssten der Schlüssel ja allen Programmierern in den Wehren gegeben werden. Und dann ists nur eine Frage der Zeit, bis der mal irgendwo durchsickert.

Mir wurde das mal so geschildert, dass der Schlüssel eingetragen werden muss (z.B. im Landkreis zentral irgendwo), und die Melder dann in den Abteilungen erst programmiert werden sollen.

Wie ist das nun gedacht ?

Angriffstrupp
13.10.2008, 20:04
Bei uns sollen die Melder wohl alle und nur noch durch die Leitstelle Programmiert werden...!
Damit wäre der Kreis derer die den Code kennen sehr sehr klein...! *leider*

jabbo
23.03.2009, 00:53
Es gibt sehrwohl eine Mithörfunktion, genau genommen sind es sogar 2

1.

In Swissphone Express-Alarm Netzen, kann ich mir alle Alarme im Melder anzeigen lassen.
(Empfang der EA TEXT RIC)

Diese Funktion kann ich unter ALARM OPTIONEN > EA MONITOR aktivieren, insofern diese Funktion auf dem Melder programmiert ist.


2.

lol, damit habe ich schon so manche Wette gewonnen, weil keiner glauben wollte das man auch mit einem DME den FUNK "hören" kann -ähnlich wie bei einem geöffneten Analogen Empfänger, ohne Rauschsperre, zumindest auf der programmierten Frequenz.

Beim BOSS 920:


DME ausschalten

Die obere rechte Taste 5 sek gedrückt halten > man kommt in den Wartungmodus

-obere rechte Taste erneut kurz drücken> Melder macht 2x tüt tüt

Zu lesen ist:

f client RIC prg
Mode

Mit der gelben Taste ins Menü


nicht TUNING, sondern TEST auswählen

dann unter
f client RIC prg
Radio
von eco auf on schalten


f client RIC prg
Mithören
von off auf on

Jetzt höre ich den Funkverkehr, auf der programmierten Frequenz

Kann man in dem Modus irgendwas falsch einstellen, wenn man da mal drinne rumgespielt hat, oder wird da nach einem Melder neustart alles wieder wie vorher?

Mr. Blaulicht
23.03.2009, 01:12
Naja, dieser Modus ist a) nicht in der normalen Betriebsanleitung beschrieben und damit nicht für den normalen User vorgesehen und b) eigentlich als Diagnose-Modus den Profis vorbehalten.
"Rumspielen" würde ich nicht! Man sollte schon wissen, was man da macht...

Das gilt übrigens für alle Geräte, nicht nur für Melder!

Gruß, Mr. Blaulicht

Der Achtundvierziger
23.03.2009, 08:04
Habs mal eben ausprobiert, schon ulkig =)
Von wegen man kann nicht mehr mithören ;)
Obs wem was bringt ist die andere Seite *g*

lg

jabbo
23.03.2009, 12:16
Rein aus Interesse.

Gibts für den Modus irgendwo was zum Nachlesen was das alles ist?

Degster
23.03.2009, 12:51
Hi,

jetzt hat mich beim lesen das Interesse gepackt:

Wenn ich an nem Patron Pro beim einschalten den roten Knopf gedrückt halte zeigt er mir diverse Zahlen an, weiß jemand was die bedeuten und kann der Melder noch mehr solche Tricks?

Grüße Degster

Markus2
23.03.2009, 23:05
Mir wurde das mal so geschildert, dass der Schlüssel eingetragen werden muss (z.B. im Landkreis zentral irgendwo), und die Melder dann in den Abteilungen erst programmiert werden sollen.

Wie ist das nun gedacht ?

Genau so, Schlüssel wird Zentral von einer Stelle Programmiert, Änderungen der Ric`s kann durch andere zugelassene Stellen (Feuerwehren) Programmiert werden. IDEA und Ric`s werden völlig getrennt voneinander Programmiert. Die Zweitstellen haben den Schlüssel nicht, sonst würde es keinen Sinn machen.

Hardstyleboy
23.03.2009, 23:30
wenn ich die Melder Programmiere dann sehe ich die funktion zur verschlüsselung und kann sie somit auslesen also wird es doch nicht getrennt programmiert und wenn ich das passwort vom melder habe sehe ich auch "On Air Programmier-Schlüssel" und auch "On Air Programmierung" (Passwort und Startzeichen), da wir aber keine Verschlüsselung verwenden ist dies auch nicht aktiv und stehen nur Nullen drinnen...

Markus2
23.03.2009, 23:47
wenn ich die Melder Programmiere dann sehe ich die funktion zur verschlüsselung und kann sie somit auslesen also wird es doch nicht getrennt programmiert und wenn ich das passwort vom melder habe sehe ich auch "On Air Programmier-Schlüssel" und auch "On Air Programmierung" (Passwort und Startzeichen), da wir aber keine Verschlüsselung verwenden ist dies auch nicht aktiv und stehen nur Nullen drinnen...

Natürlich siehst du die Funktion für IDEA. Auslesen lässt sich der Schlüssel aber natürlich nicht, da stehen immer nullen drin! Wenn ich einen zum Programmieren bringe, dann öffnet er immer 2 Dateien, die erste mit dem Schlüssel, den Schreibt er dann. Dann öffnet er unsere Datei mit den Ric`s und Schreibt diese auf den Melder--> also getrennt voneinander. Wenn nur Ric`s geändert werden sollen wird der DME ausgelesen, geändert und geschrieben, der Schlüssel muss nicht nochmals Programmiert werden und bleibt erhalten. So habe ich es gesehen und hoffentlich richtig beobachtet.

Angriffstrupp
24.03.2009, 06:41
Es muss doch irgendwie möglich sein eine solche Datei mit Passwort zu Lesen oder zu öffnen!
Denn wie wir ja alle wissen: Selbst das besete Sicherheits-System der Welt hat auch seinen schwachen Punk, und den müssen wir "nur" finden...*fg*


Gruß Angriffstrupp

Backdraft007
24.03.2009, 07:51
Ich möchte nur mal auf einen Thread hier im Forum verlinken.

Mr. Handhase hat sich ja nicht weiter zu dem Thema geäußert.

http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=41255

Es gibt noch ein paar mehr Themen, die sich mit der Verschlüsselung beschäftigen.

Newty
24.03.2009, 12:27
Es muss doch irgendwie möglich sein eine solche Datei mit Passwort zu Lesen oder zu öffnen!
Berechtigte Stellen haben den Schlüssel eh im Klartext vorliegen. Da isse keine Kunst. Die Daten liegen nach dem Proggen auf dem Melder irgendwo im ROM, vermutlich aber auch dort wieder so abgelegt, dass sie nicht ohne weiteres gelesen werden können. Des weiteren muss man dafür direkt an den Chip gehen, je nach Lage im Melder und Art des Chips das ganze Viech auslöten und dann den Dump verstehen. Wenn nicht sogar der Chip zur Entschlüsselung ein µC mit eigenem Speicherbereich ist, ähnlich den Smartcards von Premiere. Rein geht alles, raus kommt dann im Regelbetrieb nix, außer den entschlüsselten Daten. Der letzte große Premiere Hack hat mehrere Jahre gedauert, es haben sich hunderte damit befasst. Das werden wir - aufgrund des kleinen Markts mit geringerer Gewinnerwartung - wohl nicht auf die Beine stellen können


Denn wie wir ja alle wissen: Selbst das besete Sicherheits-System der Welt hat auch seinen schwachen Punk, und den müssen wir "nur" finden...*fg*
Was unbemerkte Attacken angeht, werden die Chancen Jahr für Jahr schlechter. Offensichtliche Attacken, Betrugsattacken und Bequemlichkeitsattacken an sich Berechtigter haben natürlich eine konstante Quote.

jabbo
24.03.2009, 22:21
Rein aus Interesse.

Gibts für den Modus irgendwo was zum Nachlesen was das alles ist?

siehe oben

Newty
24.03.2009, 22:40
Nennt sich vermutlich "Swissphone BOSS9xx - Service und Abgleichanleitung" ist evtl. "Vertraulich" und natürlich "Copyright Swissphone"

4-44-3
26.03.2009, 15:36
Hallo.

Hab da mal ne Frage:Wenn ich nun auf einen verschlüsselten Melder neue Rics hinzufügen will muß der Schlüssel dann neu mit programmiert werden oder nicht?

Gruß 4-44-3

Newty
26.03.2009, 16:08
Hab da mal ne Frage:Wenn ich nun auf einen verschlüsselten Melder neue Rics hinzufügen will muß der Schlüssel dann neu mit programmiert werden oder nicht?



Wenn nur Ric`s geändert werden sollen wird der DME ausgelesen, geändert und geschrieben, der Schlüssel muss nicht nochmals Programmiert werden und bleibt erhalten. So habe ich es gesehen und hoffentlich richtig beobachtet.

So denke ich persönlich auch. Sonst macht Swissphone doch kein Geld mehr mit Proggern, wenn es kreisweit einen einzigen gibt ^^

Markus2
26.03.2009, 18:37
Normalerweise ist es aber so, das man die Ric`s nicht selber Programmieren kann. Die Melder sind Passwortgeschützt. Nur eine Zugelassene Stelle kann (und darf) die DME Programmieren.

WernerG
26.03.2009, 20:59
Wenn denn vom Progger die Progdaten (im Melder) mit Passwort versehen wurden!

Dieses Passwort kann aber durch eine Neuprogrammierung überschrieben werden, dann sind aber alle vorher auf dem DME gespeicherten Daten (inkl. Schlüssel!) futsch.

FunkerVogth
26.03.2009, 23:15
so ists...wer also in seiner Org. dafür sorgen will, das niemand, der einen Melder ausgegeben bekommen hat, daran selbst rumprogrammiert, der versehe es mit einem Paßwort. Fummelt derjenige doch dran rum, bekommt man es spätestens dann mit wenn der Melder wieder beim Programmierer landet. Der Hintergrund ist klar, es kommt zu oft vor, das dienstlich ausgegeben Melder von deren Trägern, na sagen wir mal "nachbehandelt" wurden und darf ja eigentlich nicht sein. Somit unterbindet man das, bzw. es fällt sofort auf. Ne regelmäßige Prüfung, bzw. Vorführung der Geräte verstärkt die Sicherheit zusätzlich.
Wenn man jetzt das Problem, der privat beschafften Melder erledigen will, dann setzt man zusätzlich auf Verschlüsselung. Denn dann verwandelt sich jeder provat beschaffte Melder zum "Nur-Ton-Melder". Denn ohne Schlüssel, kein mitlesen mehr. Das setzt natürlich vorraus das man das ganze auch gut unter Verschluß hält.
Natürlich dient die Verschlüsselung der Alarmierung in erster Line zum Schutz der Personendaten. Für den RD halte ich es für sinnvoll, für FW eher weniger. Wenns brennt bekommen das immer noch genug Leute mit und die meisten Schaulustigen kommen eh aus dem Nahbereich des Einsatzortes. So kann man das gesparte Geld für ein paar mehr Melder nutzen.

Newty
27.03.2009, 00:07
für FW eher weniger. Wenns brennt bekommen das immer noch genug Leute mit und die meisten Schaulustigen kommen eh aus dem Nahbereich des Einsatzortes. So kann man das gesparte Geld für ein paar mehr Melder nutzen.
Meine Rede. Leider scheint Swissphone vollverschlüsselte Netze günstiger abzugeben, um eben das Meldermonopol zu sichern. Viele Kreise stellen das Netz auf und kaufen für unmittelbar dem Kreis unterstellte Einheiten/Personen Melder, da kommt einem Swissphone dann "entgegen". Dass dann nochmal ein paar hundert Melder aus Gemeindegeld beschafft werden müssen, interessiert dann erstmal nicht, außer man einigt sich mit allen Gemeinden auf eine Ausschreibung. Das wird jedoch hier bei uns nicht passieren, da von einer Kasse, in der 150 Melder adhoc im Haushalt wären zu einer Kasse, in der das Geld fürn Blitzer fehlt keine 10km Luftlinie sind.

FunkerVogth
27.03.2009, 01:21
moin.

hmm, meiner meinung nach müßte aber der neuste LX4 mit verschlüsselung ebenso in dem netz laufen....

sollte das aber so laufen wie du sagst, ich vermute das auch schon, dann bin ich mal gespannt wann der erste mal dagegen angeht. denn mit freiem wettbewerb hat das ja nicht gerade viel zu tun.....

PS: auf der anderen seite muß ein verschlüsseltes netz nicht heißen, das ihr nur v-melder einsetzen könnt. es kann nachwievor für eine org verschlüsselt und für die fw unverschlüsselt gesendet werden. ergo reichen da die normalen melder.

Shinzon
27.03.2009, 03:25
Macht es eigentlich für jemanden Sinn, das man Schlüssel und RIC getrennt programmiert?

Mal vom Passwortschutz abgesehen - wenn der Schlüssel für das Netz einmal programmiert
ist, kann ich dann nicht einfach beliebige RICs programmieren ? Der Schlüssel muss ja
derselbe sein, wenn man ihn getrennt von der RIC programmiert und nicht an die
Schlüssel-ausgebende-Stelle zurückgeben muss ..

Gruss,
Tim


PS: Dies sind keine Fragen, die ich für mich beantwortet sehen möchte - nur sollte man
sich darüber mal Gedanken machen ^^

FunkerVogth
27.03.2009, 18:45
hab ich das jetzt falsch verstanden: eben das getrennte programmieren ist doch ein vorteil.

es gibt eine stelle, welche wo der schlüssel einmal hinterlegt wird. dann werden die melder an die Org. verteilt. in jeder gemeinde gibts doch heutzutage jemanden der die dinger betreut. hier im nachbarkreis ist das der wehrleiter z.b. der kann die dinger nachwievor programmieren ohne das das irgendwie einfluß auf den schlüssel hat, denn der ist ja schon drin. nur wenn der aus versehen auf das progbutton bei der schlüsseleingabe geht wars das, dann sinds wieder nur nullen.....

wäre es nicht so, müßte bei jedem proggen der schlüssel neu eingegeben werden. so verstehe ich das system beim boss.

Shinzon
27.03.2009, 18:54
Ich wollte auf folgendes Hinaus:

Ich darf RIC 1234567 haben .. da der Schlüssel drin ist, füge ich mir
also einfach 2345678 hinzu - wunderbar ..

FunkerVogth
27.03.2009, 19:17
stimmt, hast recht, daher noch zusätzlich paßwortschutz.

so wäre aber eine ein-button-lösung genau gesehen besser. stimmt.

elsterine
27.03.2009, 19:35
Ganz einfache Lösung:
Die Melder gehören den Städten und Gemeinden, also Eigentum derer.
Der oberste Chef der Feuerwehr hat den Hut auf, belegt alle DME mit einem Paßwort und kann so alles schön kontrollieren.
Nur er hat Zugriff (bzw. sein "Funkvertrauter"), er verwaltet. Ich gehe davon aus, dass man dem Wehrleiter sowas anvertrauen und vor allem vertrauen kann. Mißbrauch wäre somit relativ ausgeschlossen.
Damit könnte man nun alle hier geführten Diskussionen abschließend beenden und das Thema schließen!

Angriffstrupp
27.03.2009, 19:39
Oder auch nicht !!! Warum sollte das Thema geschlossen werden?

zur Kenntnis ;

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten...

Gruß Angriffstrupp

Golfer344
28.03.2009, 23:09
Bei unseren Patron´s funktioniert das ganze ein wenig anders... ob das nun auch beim Boss so ist kann ich nicht sagen...

Wenn bei der FTV-Version ein Ric programmiert wird, ist der Schlüssel gelöscht (Auslesen der Ric´s geht ohne was zu löschen). Du mußt ihn also neu eingeben oder im pdf auf dem Rechner speichern. Ein Paßwort wird nicht vergeben. Menü und alle Sachen ausser den Ric´s kannst Du auch gefahrlos proggen.

Da man auf die FTV-Version auch mehrere Ric´s programmieren kann, kann es auch sein, dass Du verschiedene Schlüssel eingeben mußt (Ich meine bis zu acht sind möglich). Dann muß jedem Ric der richtige Schlüssel im Prog-File zugeordnet werden (halt 0-7 zu jedem Ric).

So z.B. wenn Du den DME bei Feuerwehr und Hilfsorganisation benutzt. Jede Organisation hat einen anderen Schlüssel und den kennt meist nur die zuständige Stelle. (Raten bringt Dich auch nicht weiter, da der Schlüssel meine ich 16 Stellen lang ist)

FunkerVogth
29.03.2009, 21:45
Ganz einfache Lösung:
Die Melder gehören den Städten und Gemeinden, also Eigentum derer.
Der oberste Chef der Feuerwehr hat den Hut auf, belegt alle DME mit einem Paßwort und kann so alles schön kontrollieren.
Nur er hat Zugriff (bzw. sein "Funkvertrauter"), er verwaltet. Ich gehe davon aus, dass man dem Wehrleiter sowas anvertrauen und vor allem vertrauen kann. Mißbrauch wäre somit relativ ausgeschlossen.
Damit könnte man nun alle hier geführten Diskussionen abschließend beenden und das Thema schließen!

das verhindert zwar das "bearbeiten" des ausgegebenen Melders, aber nicht das man sich einen Privatmelder zulegt und dort allerlei rics daraufknallt (welche natürlich nicht für denjenigen bestimmt sind). Denn das ist ja auch der Fall, das sich viele nen privat beschafften Melder halten, der ein wenig mehr kann als ihr dienstlich gelieferter. Und das unterbinde ich wie o.g. in dem ich die Verschlüsselung einsetze. Natürlich endet damit auch das lauschen per FMS32 oder POC32, das ist dann der 2. Aspekt.

und über kurz oder lang wird das alle netze betreffen.....

Glubschi
07.08.2009, 20:21
Es gibt immer Möglichkeiten solche Sachen zu umgehen.... !!!

Geht nicht, gibts nicht.....

Rudie
07.08.2009, 21:23
Ich weis was ich jetzt hier für Reaktionen auslöse, und auch kann ich das was ich nun schreibe NICHT BEWEISEN...!!!

ABER,ES IST MÖGLICH DIE VERSCHLÜSSELUNG ZU UMGEHEN...!


Zumal es sich bei Dir auch im ein Forenmitglied handelt, der schon ziemlich lange dabei ist. Aber vieleicht fragst Du ihn ja nochmal wie er das gemacht hat...

Shinzon
07.08.2009, 21:26
Wieso ?

Eigentlich kann das jeder, der sich mit der Sache ausgiebig genug beschäftigt hat.

Aber: Nur weil man etwas kann, heisst das schon seit 1984 nicht mehr, das man das
auch darf *G* ... ein Hinweis Richtung §303a StGB ist hier besser angebracht als das
immer gleiche "TKG" .. jeder, der mithört, verstösst u.U. dagegen, das ist kein Unrechts-
bewusstsein mehr ..

.. aber eine Schutzmassnahme (Verschlüsselung) aktiv zu umgehen, das ist ein anderes
Kaliber als mit Eigenbau-Programmierstation und im Raubkopie der PSW ein "Öhrchen"
zu zaubern...

DG3YCS
08.08.2009, 02:31
Hi,



...
Aber: Nur weil man etwas kann, heisst das schon seit 1984 nicht mehr, das man das
auch darf *G* ... ein Hinweis Richtung §303a StGB ist hier besser angebracht als das immer gleiche "TKG" .. jeder, der mithört, verstösst u.U. dagegen, das ist kein Unrechts-
bewusstsein mehr ..

.. aber eine Schutzmassnahme (Verschlüsselung) aktiv zu umgehen, das ist ein anderes
Kaliber als mit Eigenbau-Programmierstation und im Raubkopie der PSW ein "Öhrchen"
zu zaubern...

Kleine Korrektur:
Du meinst wohl den §202a StGB.

Der §303a StGB regelt die "Datenveränderung" als eine besondere Form der "Sachbeschädigung" Ein Beispiel wäre wenn ich also den Datensatz z.b. deiner Diplomarbeit heimlich verändere (schwere Fehler oder noch schlimmer teilweise unkommentierte Zitate einbaue) um dir damit zu Schaden.
(Es kann natürlich Taten geben bei denen Tateinheitlich sowohl gegen §202a und §303a StGB verstossen wird)

Der §202a StGB regelt dann das Ausspähen von Daten durch umgehung von Sicherungsmechanismen. Hier würde das Mitlauschen und Knacken der IDEA VS bei Verschlüsselter Alarmierung drunter fallen.
Höchststrafe sind bis zu drei Jahre gesiebte Luft. Und meistens wird hier wohl der Vorsatz problemlos nachgewiesen werden können.

Bei reinem vorsätzlichen Mithören max. zwei Jahre... (§89, §148 TKG)
Wobei hier so Dinge wie fahrlässigkeit, Verbotsirrtum und "nur geringste kriminelle Energie notwendig" oft Berücksichtigung finden MÜSSEN, die bei §202a von vorneherein ausgeschlossen werden können.

Auch das reine Mitschneiden von "offener" Pageralarmierung ist "theoretisch" übrigends ausser durch den §89 TKG auch noch durch den §202b StGB unter Strafe gestellt!
Da die PAgeralarmierung eindeutig an einen "bestimmten Personenkreis" (Die legalen Besitzer eines Melder mit dieser RIC) richtet UND dieser auch noch in einer bestimmten Beziehung zueinander steht, sind bereits ZWEI Merkmale der "nichtöffentlichkeit" gegeben.
Damit dürfte der §202b also Anwendbar sein...

Da die beiden §§ aber dasselbe Strafmaß haben und die Strafen auch nicht aufsummiert werden können (wegen eines Vergehens kann man nicht zweimal Bestraft werden) spielt das eigendlich keine größere Rolle...

... Bis auf eine Ausnahme: Jegliche Vorbereitung ist bereits strafbar!
Laut §202c fällt darunter auch die Herstellung und der Vertrieb von entsprechender SW!
( Je nach Ansicht eines unterbeschäftigten Staatsanwaltes könnte man also erst einmal den Programmierern, Käufern und Vertreibern von so netten SW-Geschichten wie FMS32 oder Crusader auf den Pelz rücken und dann ellenlange Gerichtsverhandlungen und zig Rechtsgutachten durchstehen um zu prüfen ob dieser § tatsächlich auch für diese PRogs einschlägig ist)

Gruß
Carsten

Shinzon
08.08.2009, 03:47
Deinen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen ;)

Ich ändere den Beitrag nicht mit "Grund: Tippfehler" ab, damit es weiterhin Sinn ergibt.
Zufall, das der 303a was mit Daten zu tun hat, kam eigentlich nur aufgrund eines
fehlerhaften "Finger-Offset" auf dem 10er Block zustande .. und mangelndem Lesen-vor-
Senden..

Gruss,
Tim

PS: Hm.. wo der 303a nun erwähnt ist: Wäre denn nicht ein "ich programmier den Melder,
den ich von der HiOrg bekommen hab" damit "abgedeckt" ? .. *duck* *wegrenn*

DG3YCS
08.08.2009, 12:44
Deinen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen ;)

...
PS: Hm.. wo der 303a nun erwähnt ist: Wäre denn nicht ein "ich programmier den Melder,
den ich von der HiOrg bekommen hab" damit "abgedeckt" ? .. *duck* *wegrenn*
...

HHMM,
ich würde sogar fast sagen: Daraus könnte man etwas konstruieren wenn es ohne Erlaubniss erfolgt... ;-)
(Die Legaldefinition von "Daten" (§ 202a Abs. 2) ist erfüllt, und für Fälle wo es ohne Erlaubniss des Eigentümers geschieht ist auch das "rechtswidrig" erfüllt... Das Umprogrammieren ist jedenfalls "eine Veränderung" )

Gruß
Carsten

Shinzon
08.08.2009, 13:47
Ich glaub ich frage da mal einen befreundeten Jurastudenten, der zufällig
noch Malteser ist, also "die Problematik" mit den Meldern kennt ;)

Situation:
a) Ich bekomme gegen Unterschrift einen Melder mit 3 Schleifen und natürlich ohne Mithören.
b) Ich nutze eine Eigenbau-Programmierstation und dezentrale Sicherheitskopie der
passenden PSW, um mir eine Schleife Nummer 4 und das Mithören zu aktivieren.
c) Zufällig sitze ich beim Probealarm auf der Bank neben einer "wicht-ich"-en Person
und anderen Kameraden, und der Melder piepst einmal zu oft.
d) Der Melder wird "sichergestellt", bevor ich ihn wieder umprogrammieren konnte.

Diese Situation ist natürlich fiktiv, aber sicherlich realistisch.

Nun kommt am besten noch hinzu, das vor der Melderausgabe natürlich auch die
alljährliche Belehrung/Einweisung zum Thema Funktechnik unterschrieben wurde,
also noch Vorsatz hinzukommen würde ..

Ohje, wenn illegaler MP3-Download und "Melder-der-HiOrg/Fw-umprogrammieren" etwa
dasselbe Unrechtsbewusstsein beim Durchschnitts-Melder-Träger beinhaltet - das würde
auch ohne Nachfrage beim Juristen böse teuer werden ;)

... und nun stelle ich mir vor, das ganze war ein DME, den ich durch auslesen eines
anderen DME von Nur-Ton auf Text-Nachricht "gepimpt" habe .. gut, das aus Einzeltaten
eine Gesamtstrafe zu bilden ist... schliesslich wäre da erstmal das Auslesen des Melders,
dann das Empfangen der Nachrichten.. und jeder Empfang einer Nachricht kann in strenger
Auslegung eine rechtlich für sich stehende Einzeltat sein.. puh, sagen wir 10 Alarme in
5 Tagen, im Nachrichtenspeicher des DME vorgefunden...

... man kann da schon ganz schön rumspinnen .. aber solange keiner Anzeige erstattet,
ists rein akademisch..

Gruss,
Tim

Angriffstrupp
08.08.2009, 17:04
Wer sagt eigentlich das es ein Melder einer HiOrg war, und nicht mein Eigentum????

Shinzon
08.08.2009, 17:09
Niemand..

..aber wenn du die Beiträge nochmal liest, stellst du fest, das es um die
Frage geht, was passiert, wenn man tut, was man tun könnte, aber nicht
unbedingt darf..

..im Endeffekt gilt dann vielleicht nicht der 303a bei deinem Melder, der 202a
aber dennoch..

Gruss,
Tim

PS: Woher kriegt man denn den "nicht Hiorg Melder" mit nem gültigen Schlüssel
programmiert ? Wäre das nicht ein grundsätzliches "Sicherheitsproblem"?

Angriffstrupp
08.08.2009, 17:13
Man gebe den Melder beim Zugführer ab, sage das es ein Privater Melder ist, der als 2 Melder genutzt werden soll!

Nachdem er sein OK gegeben hat, wird der Melder nach seinen Vorgaben ganz normal von der Zuständigen Stelle geproggt... *gggggg*


Oder so Ähnlich...

Ralf
08.08.2009, 17:54
Hi,


... Bis auf eine Ausnahme: Jegliche Vorbereitung ist bereits strafbar!
Laut §202c fällt darunter auch die Herstellung und der Vertrieb von entsprechender SW!
( Je nach Ansicht eines unterbeschäftigten Staatsanwaltes könnte man also erst einmal den Programmierern, Käufern und Vertreibern von so netten SW-Geschichten wie FMS32 oder Crusader auf den Pelz rücken und dann ellenlange Gerichtsverhandlungen und zig Rechtsgutachten durchstehen um zu prüfen ob dieser § tatsächlich auch für diese PRogs einschlägig ist)

Gruß
Carsten

Hallo,

das hört sich jetzt aber sehr konstruiert an. ZVEI und Pocsac sind ja nicht für die BOS erfunden worden, sondern sind öffentlich dokumentiert Kommunikationsprotokolle. Diese kann man auch für andere Anwendungen nutzen, z. B. in der Industrie. Zur Überwachung von technischen Einrichtungen am Wochenende wird das eingesetzt. Zur Auswertung darf man selbstverständlich Software einsetzen, auch die von Dir genannten Programme.

Das die erforderliche Ausstattung auch mißbraucht werden kann ist klar.

Wenn es alles unrecht wäre, würde man Melder, Scanner und Software schon lange nicht mehr kaufen können.

Ich kann mir ein Brotmesser kaufen und damit jemanden verletzen, kann nun der Erfinder des Messers verklagt werden? (Okay, das ist auch seeeehr konstruiert.)

Gruß Ralf

DG3YCS
08.08.2009, 18:09
Hallo,

das hört sich jetzt aber sehr konstruiert an. ZVEI und Pocsac sind ja nicht für die BOS erfunden worden, sondern sind öffentlich dokumentiert Kommunikationsprotokolle. Diese kann man auch für andere Anwendungen nutzen, z. B. in der Industrie. Zur Überwachung von technischen Einrichtungen am Wochenende wird das eingesetzt. Zur Auswertung darf man selbstverständlich Software einsetzen, auch die von Dir genannten Programme.

Das die erforderliche Ausstattung auch mißbraucht werden kann ist klar.

Wenn es alles unrecht wäre, würde man Melder, Scanner und Software schon lange nicht mehr kaufen können.

Ich kann mir ein Brotmesser kaufen und damit jemanden verletzen, kann nun der Erfinder des Messers verklagt werden? (Okay, das ist auch seeeehr konstruiert.)

Gruß Ralf

Hi,

NATÜRLICH ist dieser Fall sehr konstruiert... Da gebe ich dir Recht...
ABER: Nicht unmöglich - Unter anderem einfach weil die entsprechenden §§ Handwerklich SCHLECHT gestrickt sind. Wie soviele Gesetzgebungen in der letzten Zeit.
(Der Idee dahinter ist richtig, nur die Umsetzung ist mies - und gerade zu diesen §§ gab es damals schon heftigste Diskussionen aus der EDV Ecke, da damit quasi auch alle TESTPROGRAMME für Datensicherheit auf einmal Straftatbestände hervorrufen konnten)

Dadurch ist es zum großen Teil AUSLEGUNGSSACHE. Und damit sehr vom Staatsanwalt und Richter abhängig... Natürlich würde vor einem Großteil der deutschen Gerichte ein solches Verfahren gegen HeiRu & Co. NICHT durchkommen, alleine schon weil es genügend LEGALE Anwender dieser SW gibt. Aber das heißt nicht das es NIRGENDWO durchkommen würde, wenn ein Richter zu der überzeugung kommt das der Großteil der Kunden ebend dies zu illegalen Zwecken einsetzt und dem Entwickler unterstellt dieses beabsichtig zu unterstützen (um Geld damit zu machen).

Gruß
Carsten

Shinzon
08.08.2009, 18:14
Erm, moment..

Selbst als HiOrg/Fw Angehöriger darf man nicht den Zweck die Mittel heiligen
lassen.. das heisst, ein Melder, ordnungsgemäss zugelassen und programmiert
(und das schliesst "privatbesitz" nicht aus) ist erstmal ok ..

.. genauso ists ja ok, sich ein Brotmesser zu kaufen und damit Brote zu schneiden.

.. wenn man nun am Melder "rummacht", ihn nicht mehr bestimmungsgemäss nutzt,
seine Daten "widerrechtlich" ausliest (die PSW sieht ein "Schlüssel auslesen" nicht vor),
und gar die so ermittelten Daten wie auch immer nutzt .. naja, das ist dann wohl
gleichbedeutend mit dem "Mord mit einem Brotmesser" ..

Ganz klar, die Verhältnismässigkeit in beiden "Beispielen" ist in keinem Fall gegeben!!

Aber so ist das, wenn man Äpfel und Birnen vergleicht ..

Gruss,
Tim


PS: Ich setze NMAP zum Subnetz-Scannnen z.B. ein, um die mal wieder vergessene
IP-Adresse meines WLAN-Repeaters herauszufinden ... man kann damit aber auch die
Topologie eines Firmennetzwerkes herausfinden, und solch ein Scan kann schon als
"Vorbereitung" (bzw Versuch) einer Straftat gewertet werden.. elektronische Brotmesser
halt..

Shinzon
08.08.2009, 19:21
Ohje..

Denkst du, die interessiert das ?

Für die wäre das nun Arbeit, die Firmware zu ändern, flächendeckend ein Fw-Update
anzubieten - vmtl. kostenpflichtig (also tut's keiner) - ..

..und dir, wenn sie nen schlechten Tag haben, ne Anzeige verpassen ;) [ja, leider kann
ein "Sicherheitsexperte" beim "Aufdecken" auch den eigenen Schuss abbekommen.]