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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulassungsurkunde für Funkgeräte



newa772
22.09.2008, 14:12
Ich habe eine frage an euch.

Wenn ich für eine Hilfsorganisation aus ebay ein gebrauchtes Funkgerät im 2 oder 70 cm Band ersteigere (Kanal bzw Frequenzzuteilung vorhabden) und das Gerät betreiben will, muss ich dann eine Zulassungsurkunde haben oder nicht mehr??

Z. B. bei Bosch HFG 169/459

Wer kann mir da auskuft geben???

Fabpicard
22.09.2008, 20:28
Sag uns doch bitte erst einmal, auf welcher Frequenz/en das Gerät laufen soll...

MfG Fabsi

newa772
22.09.2008, 20:35
70 cm Band für Hilfsorganisationen lt Frequenznutzungsplan

Fabpicard
23.09.2008, 21:15
Du meinst das 70cm BOS-Band?

MfG Fabsi

P.S.: Falls nicht, schreib doch einfach die Frequenz ^^

Quietschphone
23.09.2008, 21:20
70 cm Band für Hilfsorganisationen lt Frequenznutzungsplan

Servus!

Er meint z.B. Frequenzen für den MHD etc., die ja auf 70cm (459,210 MHz z.B.) vergeben werden, also eine Betriebsfunkfrequenz, keine BOS-Frequenz!

Gruß
Alex

newa772
24.09.2008, 20:55
ja genau das meine ich.

kann ir nun jemand weiterhelfen????

Fabpicard
25.09.2008, 19:20
Ahhhh, klar, jetzt schon :)
(haben wir auch eine)

Also: Mal vorweg, Betreiben darf sie nur der Inhaber der Frequenzzuteilung in dem darin genannten Gebiet ;)

Da ich die Zuteilung allerdings in der Halle liegen habe, könnte ich erst morgen drauf schauen, ob da auch die FuGs mit angegeben sind...
(Allerdings vermute ich mal: Ja)

Verhält sich quasi wie beim eigentlichen Betriebsfunk, nur das für die HiOrg eben die Kosten wegfallen...

Näheres: Morgen :)

MfG Fabsi

Bergwacht9902
25.09.2008, 20:33
Was passiert wenn die Urkunde verloren geht oder die Org sich ein Gerät (z.B. bei ebay) beschafft wo es keine Urkunde gibt? Läßt sich eine neue beschaffen?

DG3YCS
25.09.2008, 20:47
Hi,

Die einzige Urkunde die man heute braucht ist Frequenzzuteilung durch die BnetzA!
In dieser sind alle Ortsfesten Anlagen einzeln und mit Standort aufgeführt. Ausserdem Summarisch die Anzahl der Mobilen und portablen Funkgeräte.
Etwa in der Art: Mobile Funkstellen = 15, Portable Funkstellen = 50 !

Welche Funkgeräte nun verwendet werden ist völlig Egal!
Es werken keine Seriennummern oder Typangaben erfasst!

Der Zuteilungsinhaber muss nur nachweisen können das diese Geräte Grundsätzlich für den Verwendungszweck zugelassen sind. Das kann entweder durch Augenschein mithilfe des auf dem Gerät aufgebrachten Typenschild mit Bundesadler bzw. "CE ! 0168" oder halt mithilfe der Zulassungsurkunde für die Geräteserie geschehen.
In der Realität kennen die BnetzA BEamten aber die gängigen Geräte und selbst wenn das Typenschild beschädigt/entfernt wurde wird ein NAchweis der Zulässigkeit nur bei Exotischen Geräten notwendig sein...

Hat man ein exotisches Gerät und es geht die Zulassungsurkunde verloren, kopiert man sich einfach eine von einem anderen Geräteeigentümer oder fordert die vom Hersteller/Händler an. Irgendjemand wird ja wohl eine Kopie machen können.

Geht die Frequenzzuteilungsurkunde verloren muss man eine Zweitschrift bei der BnetzA anfordern...

Gruß
Carsten

newa772
26.09.2008, 05:47
Danke für die Antwort

Bergwacht9902
26.09.2008, 13:04
Also müssen heutzutage die Urkunden/die Kopien derer auf dem Fahrzeug gar nicht mehr mitgeführt werden?

DG3YCS
26.09.2008, 13:27
Also müssen heutzutage die Urkunden/die Kopien derer auf dem Fahrzeug gar nicht mehr mitgeführt werden?

Nö!
Das Original ist bei der Ortsfesten Funkstelle (jede OF hat eine eigene), bzw. bei Unbemannt betriebenen (Man kann die ja schlecht an die Antenne auf dem Fernmeldeturm kleben) beim Betreiber aufzubewahren.

Weitere Unterlagen gibt es nicht...

Gruß
Carsten

Florian 40
26.09.2008, 13:35
Es gibt ja nichteinmal mehr die Ausweise die man früher mitführen musste.

Gruss Flo

s_schuh
26.09.2008, 16:03
Verhält sich quasi wie beim eigentlichen Betriebsfunk, nur das für die HiOrg eben die Kosten wegfallen...

Hallo,

Ist das generell so das HiOrgs kostenfrei Betriebsfunkfrequenzen zugewiesen bekommen können? Geht das auch im 2m-Band?

Gruß
Sascha.

Fabpicard
27.09.2008, 00:23
Ist das generell so das HiOrgs kostenfrei Betriebsfunkfrequenzen zugewiesen bekommen können? Geht das auch im 2m-Band?

"Generell" ist in Deutschland mal fast nichts gleich ;)

In den aller meisten Fällen zahlen die HiOrgs nichts für ihre Frequenzen...

Und ja, es würde auch im 2m Band gehen... und auch im 4m und auch im Mikrowellenbereich usw. usw....

Aber kommt jetzt bitte nicht auf die Idee, euch einen "weiteren 2m Kanal" zu schaffen, indem ihr den dann auf eure 2m BOS-FuGs proggen lasst ;)

MfG Fabsi

s_schuh
27.09.2008, 00:53
Hallo,

Ich suche auch nach Alternativen zu TETRA, falls das 2m-Band fallen sollte. Aber das ist Off-Topic.

Gruß
Sascha.

hannibal
27.09.2008, 15:17
Hallo,

Ich suche auch nach Alternativen zu TETRA, falls das 2m-Band fallen sollte. Aber das ist Off-Topic.

Gruß
Sascha.

Mach dir keine Gedanken..

Im Saarland bleibt 2 m bis min 202X...

Mr. Blaulicht
29.09.2008, 13:03
in BaWü auch...

FmTrpTHWSiegen
06.10.2008, 19:03
ebenfalls ;o)

Bergwacht9902
14.11.2008, 21:18
Ich möcht nochmal auf den Erwerb auf dem freien Markt eingehen wenn ich ein FuG nicht beim Fachhändler kaufe; die Urkunde kann dann also auch eine Kopie sein z.B. sowas hier http://www.oppermann-telekom.de/bilder/bosch-fug10a-urkunde.jpg

Fabpicard
15.11.2008, 00:55
Ähm... wieso willste irgend ne Urkunde zu dem Gerät haben?

Wichtig ist einzig und allein, das das Gerät eine gültige TR-BOS Nummer nach der Baumusterprüfung zugewiesen bekommen hat... (die muss dann natürlich auch auf dem Typenschild mit draufstehen...)

Ich hab zu keinem unserer *überleg* über 25 Geräte unterschiedlichen Typs irgend eine Urkunde... (von den alten RegTP zulassungen mal abgesehen *g*)

MfG Fabsi

Bergwacht9902
28.04.2009, 21:50
Hat denn jemand noch eine Prüfbescheinigung für ein MX3010 die er mir schicken kann?