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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer 'darf' BOS Funk machen?



Baerfunk
18.09.2008, 19:54
Hallo,

um Missverständnisse gleich auszuschliessen, wer auf BOS funken darf, also die Frequenzen nutzen, ist mir bewusst. Mir geht es um den Vertrieb und Service.

Also, welche Voraussetzungen muss jemand erfüllen um sich im BOS Bereich zu betätigen, sprich FME´s, DME´s und FuG´s verkaufen, einbauen oder reparieren.

Ich nehme mal an, der Verkauf von bereits bequarzten und abgeglichenen Geräten setzt nur ein Gewerbe voraus, da ja keinerlei Eingriffe getätigt werden.

Wie sieht das ganze nun aber aus, wenn auch Reparaturen oder Einbauten gemacht werden sollen. Ich mein, an nem hurricane die Tastenprints, Lautsprecher und Displays wechseln ja viele direkt in ihren Wehren.

Oder ein Kleingewerbler, meinetwegen Amateurfunker oder Hobbyist, der bisher schon Funkzubehör gehandelt hat, beschließt, nun auch Reparaturen an FuG´s anzubieten.
Wie sieht das hier dann aus? Ist dazu ein Meisterbrief in der Richtung von nöten, oder gibt es dazu Zertifikate oder ähnliches ?

So, jetzt bin ich mal gespannt, welche Meinungen hier zum Vorschein kommen, und wer sich bereits in einer Grauzone bewegt ;)

Florian KSB
18.09.2008, 20:39
Hallo,
wenn du das gewerblich machen möchtest musst du ein Gewerbe anmelden, sprich du brauchst einen Gewerbeschein! Des weiteren musst du dir von den einzelnen Herstellern eine Händlerlizenz damit die Garantie nicht erlischt wenn du was an die Geräte machst! Des weiteren musst du glaubich für die Lizenz eine Prüfung ablegen!
Mfg Flo

Fabpicard
18.09.2008, 23:06
Joar, so schon fast korrekt :)

Achso, jetzt kommen keine Meinungen, sondern Fakten ;)

Reiner Handel ---> Gewerbeanmeldung reicht aus

Nach der Gewerbeanmeldung (egal ob Einzelunternehmen, AG, Haupt/Nebenberuflich...) wird je nach deiner Einstufung die HWK oder die IHK auf dich zukommen...

Die HWK wird dir für Reparaturen oder den Abgleich von FME aufwärts einen Meisterbrief vorschreiben.

Was Garantiefälle angeht, schreiben dir logischerweise die Hersteller alles vor (wie oben beschrieben...meistens) oder du musst halt selbst für den Rest der Garantiezeit gerade stehen...

Sehr sehr sehr empfehlenswert für jegliche Art von Reparaturen oder Einbauten (KFZ oder Gebäude) ist eine Betriebshaftpflicht...
OK, ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber gerade bei einem RTW der wegen der falsch verlegten Versorgungsleitung abfackelt, wird privat zu zahlen extrem teuer *g*

MfG Fabsi

P.S.: Wenn du noch mehr wissen willst ---> Fragen ^^

DG3YCS
18.09.2008, 23:26
Joar, so schon fast korrekt :)

Achso, jetzt kommen keine Meinungen, sondern Fakten ;)

Reiner Handel ---> Gewerbeanmeldung reicht aus

Nach der Gewerbeanmeldung (egal ob Einzelunternehmen, AG, Haupt/Nebenberuflich...) wird je nach deiner Einstufung die HWK oder die IHK auf dich zukommen...

Die HWK wird dir für Reparaturen oder den Abgleich von FME aufwärts einen Meisterbrief vorschreiben.

Was Garantiefälle angeht, schreiben dir logischerweise die Hersteller alles vor (wie oben beschrieben...meistens) oder du musst halt selbst für den Rest der Garantiezeit gerade stehen...

Sehr sehr sehr empfehlenswert für jegliche Art von Reparaturen oder Einbauten (KFZ oder Gebäude) ist eine Betriebshaftpflicht...
OK, ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber gerade bei einem RTW der wegen der falsch verlegten Versorgungsleitung abfackelt, wird privat zu zahlen extrem teuer *g*

MfG Fabsi

P.S.: Wenn du noch mehr wissen willst ---> Fragen ^^

Hi,

Bis auf die Sache mit dem Meisterbrief stimme ich Fabsi zu...
Ich will jetzt nicht ausschließen das es Handwerkliche Ausbildungen gibt, die einen erst ab Meister berechtigen entsprechende Reparaturen auszuführen. Handwerk ist nicht so mein Ding.
Es gibt aber auch Industrielle Ausbildungen (Facharbeiter halt) die einem zu entsprechender Selbstständiger Tätigkeit berechtigen ohne das es überhaupt einen (Industrie-)Meister in diesem Bereich gibt.
Mit welchen Ausbildungen ab welcher Qualifikation man jetzt entsprechende Tätigkeiten ausführen darf ist mir nicht in allen Einzelfällen bekannt. Es sind auf jeden Fall einige.
(Zb. Kommunikationselektroniker als Industriebeispiel oder Radio & Fernsehtechniker als Beispiel für das Handwerk um nur einige zu nennen) Natürlich berechtigt auch ein einschlägiges Studium ebendfalls (Nachrichtentechnik z.b.)

Grundsätzlich kann man aber sagen das auf jeden Fall eine qualifizierte Ausbildung im Elektronikbereich unumgänglich ist. Wenn du so eine hast kannst du dich erkundigen ob diese dafür anerkannt ist. Als Hobbybastler ohne einschlägige Qualifikation ist es aber keinesfalls zulässig!

Gruß
Carsten

Baerfunk
18.09.2008, 23:53
ui ui ui... das klingt ja fast so, als würd man meinen, ich hätt sowas vor ;)

fürs reine Verständnis: mit HWK meinst du Handwerkskammer ? Damit hab ich mich so noch gar nie befasst, ich kannte halt die IHK.
Zählt das als Handwerk ?

Meisterbrief ist eben die Thematik. Wenn man so manche Händler sieht, hab ich da eben so meine Zweifel, dass da jemand einen Meistertitel in entsprechenden Gebieten führt.
Wohingegen ein Facharbeiter der Industrie nicht wirklich schwer ist, das hab ja sogar ich ;)

Den Kommunikationselektroniker gibt´s ja seit der Berufeneuordnung (zumindest hier in BW) nicht mehr. Aber wenn ich eure Aussagen richtig interpretiere, sollte hier die IHK sachdienliche Hinweise geben können ;)

Hat die Bundesnetzagentur damit dann auch noch zu tun, oder machen die nur die Gesetze etc., und der Rest ist alles IHK ?

Um es auf den Punkt zu bringen: Die Reparaturen, die sich so einfach erledigen lassen (die Kleinigkeiten am DME, Headsets oder Sachen an den Fahrzeugen), mache ich bisher schon im Rahmen der Freiwilligen. Nun ist jemand aus einer benachbarten HiOrg auf mich zugekommen, ob ich das nicht etwas ausdehnen könnte, da in seinem Gebiet ein Händler ausgestiegen ist.
Eine Gewerbeanmeldung habe ich, also könnte ich bereits im Verkauf einsteigen. Aber wenn ich sowas anbiete, dann will ich eben auch "das Drumherum" anbieten können. Dazu gehört eben auch ein guter Service.
Die Hürde des Facharbeiters habe ich im Bereich der Elektronik bereits genommen. So kam die Frage auf, ob ich damit nun so "angreifen" könnte, oder welche Fortbildungen bzw. Zertifikte ich hierzu machen muss.
Mit bestimmten Herstellern in Kontakt zu treten wäre kein Thema, da ich im Moment nur eine begrenzte Palette vertreten müsste. Der Meisterbrief hingegen wäre zeitlich durchaus problematisch.
Fällt das nun unter "eine qualifizierte Ausbildung im Elektronikbereich", oder wie seht ihr das ?

Ich bin auf jeden Fall für weitere Beiträge sehr dankbar.

viele grüße

Fabpicard
19.09.2008, 09:32
Mist... Carsten jetzt hast du mich ertappt *g*

Ich wollts eigentlich nicht aufdecken ;)

Das mit der HWK (Handwerkskammer) kenn ich auch nur von einem befreundeten Händlerkollegen ;)

Es ist halt immer die Sache, ob du mit deiner Gewerbeanmeldung und "HWK" oder "IHK" fällst, die dann für dich die Zuständigkeit übernimmt...

Wir fallen glücklicherweise unter IHK und haben von denen keine Vorschriften gemacht bekommen *g*


@Baerfunk: Denk immer daran "Gewerbeanmeldung ist nicht gleich Gewerbeanmeldung"... Wenn in deiner bisherigen noch nichts von "Funkhandel" oder so ähnlich steht, musst du das beim Amt nachtragen lassen :)

OK, zwar nicht unbedingt ein muss aber wer weis ob nicht mal jemand Stress macht deswegen...

MfG Fabsi

Baerfunk
19.09.2008, 11:06
Puh, das beruhigt mich jetzt ;) Und ich dachte schon, ich müsst mich gleich auf zum Meister machen.

In dem Fall werde ich nachher mal versuchen, bei der IHK jemand Kompetentes ans Telefon zu bekommen. Und wenn die dann sagen, dass ich das mit meinem Berufsbild net machen darf, dann gibt´s Mecker, schliesslich haben die sich das ja ausgedacht ;)

Danke für den Hinweis, aber Funk ist bei der Gewerbeanmeldung berücksichtigt. So alt ist die ja noch nicht ;)

Darf ich Dich fragen, in wie großem Umfang du das betreibst Fabpicard ?

Ich danke euch schonmal vielmals, und bin über jeden weiteren Tip dankbar!

Viele Grüße

Fabpicard
19.09.2008, 14:46
Darf ich Dich fragen, in wie großem Umfang du das betreibst Fabpicard ?

Dürfen immer ;)

Ist nur ein Teil der Geweberanmeldung, Hauptbereich in Sachen Funktechnik ist die Entwicklung und Fertigung von Zubehör (Leitstellenmodem, BMD-Codierstecker, DAUs usw. usw.)

Naja, und halt das "übliche" hier in der Gegend und in den beiden Vereinen in denen mein Geschäftspartner und meiner Wenigkeit halt sind :)
(Und was sonst noch so anfragt ^^)

MfG Fabsi

paulschen
19.09.2008, 19:22
Das Warten und Instandhalten von Sende und Empfangsanlagen fällt in das Berufsfeld des Radio und Fernsehtechniker und ist somit Meisterpflichtig oder Ingeneuer oder Techniker der Fachrichtung Nachrichtentechnik.
Wenn du ein Industrie oder Einzelhandels Gewerbe betreiben willst, ist die IHK (sagt schon der Name) dein Ansprechpartner ( z.B. Swissphone die stellen her , vertreiben und Reparieren die brauchen keinen Meister aber in der Regel steht da ein Ing. als Abteilungsleiter auch wenn er z.B. aus dem Holzbau kommt ).
Was ist Industrie?
Die Industrie (lat. industria: Betriebsamkeit, Fleiß) bezeichnet den Teil der Wirtschaft, der gekennzeichnet ist durch die Produktion und Weiterverarbeitung von materiellen Gütern oder Waren in Fabriken und Anlagen, verbunden mit einem hohen Grad an Mechanisierung und Automatisierung – im Gegensatz zur handwerklichen Produktionsform.


Wenn du Reparaturen an Sende und Empfangsanlagen durchführen willst, ist die HWK dein Ansprechpartner. Jede Kammer braucht Beitragszahler ich meine bei der IHK sind es so 100 Euro im Jahr und die HWK wollen einiges mehr.
Wenn du es bei der HWK nicht meldest, führst du das Handwerk "schwarz" aus, wenn es auffällt bekommst du eine Rechnung mit ca. 600 Euro und eine Unterlassungserklärung und wenn du dich nicht daran hellst, werden Zwischen 10 000- 25 000 Euro fällig.

Aber vielleicht erteilt dir die HWK eine Ausnahmegenehmigung, mal einen Antrag stellen.

akkonsaarland
20.09.2008, 11:19
wichtig für die sache hwk oder ihk ist das was auf dem gewerbeschein steht. Tip von mir, melde das ganze ab unter handel mit gedöns. dann ist es ne sache für die ihk und dann lässt du dir die reparatur nachtragen.

Fabpicard
20.09.2008, 12:09
Tztztz *kopfschüttel* lass das nicht die HWK hören ;)

Das fällt ja schon unter arglistige Täuschung...

MfG Fabsi

akkonsaarland
21.09.2008, 17:41
warum arglistig

wenn sich das geschäftsfeld doch geändert hat.

Baerfunk
21.09.2008, 23:49
naja, da kamen ja nun einige unterschiedliche Meinungen zusammen...

Mein Telefonat mit der IHK hier hat nix ergeben. Naja, Freitag mittag geht da wohl nicht mehr viel. Morgen soll wohl wieder jemand im Haus sein, der das evtl wissen könnte...

@paulschen:
steht das denn irgendwo wo ich auch zugriff habe, für welche berufe ein Meister nötig ist ? So richtig nachgedacht habe ich da vorher noch nie, aber interessieren würde mich das jetzt dann doch bei mehreren Gebieten mal.

@die anderen, die sowas machen:
was für qualifikationen habt ihr denn da ? (Gerne auch per PN,wers hier nicht preisgeben möchte).

Vielen Dank schonmal..

paulschen
22.09.2008, 12:36
Hallo,
nachlesen kann man das in der Handwerksordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/

Anlage A sind die Meiterpflichtigen Handwerke


bei einer Gewerbeummeldung wird die Zeile 18 ausgefüllt und es nützt dir nichts, außer dass du zweimal die Bearbeitungsgebühr (ca. 20 Euro) bezahlen musst.