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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Führungskräfte bei der FF



mk575
08.09.2008, 19:47
Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, wie bei Euch in den verschiedenen Bundesländern die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr genannt werden.
Bei uns (Niedersachsen) ist zum Beispiel der Kreisbrandmeister (KBM) die höchste Führungskraft auf Kreisebene, der Stadt- (bzw. Gemeinde-) brandmeister entsprechend auf der Stadt- oder Gemeindeebene.
Aus diversen Diskussionen habe ich z.B. herausgelesen, dass in Bayern der Kreisbrandmeister nur eine untergeordnete Funktion ist.
Da ich mir vorstellen kann, dass es einigen hier änhlich geht, könnte ich mir eine grobe Übersicht vorstellen, wo die einzelnen Bezeichnungen für jedes Bundesland erklärt werden.

MfG

Marko

abc-truppe
08.09.2008, 19:57
Ohne blöd klingen zu wollen, aber:

http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstgrade_bei_der_deutschen_Feuerwehr

FirefighterDahn
08.09.2008, 20:04
Steht zwar schon in der Wikipedia aber was solls, hier für Rheinland-Pfalz:

Die Unterste Ebene ist der Wehrführer, dieser ist der Verantwortliche für eine Ortswehr, Feuerwehreinheit etc..

Darüber steht der Wehrleiter, dieser ist Verantwortlich für die Feuerwehreinheiten der Verbandsgemeinde ( Zusammenschluss von mehreren Gemeinden), siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Verbandsgemeinde

Das letzte wäre dann der Kreisfeuerwehrinspektor, wie der Name schon sagt, die höchste Ebene im Landkreis.

Dienstgrade gibt es bei uns folgende:

Feuerwehranwärter

Feuerwehrmann

Oberfeuerwehrman

Hautfeuerwehrmann

Löschmeister
-----------------
Brandmeister

Oberbrandmeister

Hauptbrandmeister

mk575
08.09.2008, 20:05
Hi ABC-Truppe,

das ist nicht ganz das was ich meine. Zum einen meine ich Funktionsbezeichnungen, nich Dienstgrade (Bei uns behält zum Beispiel ein Feuerwehrmitglied den Dienstgrad "Kreisbrandmeister", auch wenn er die Funktion nicht mehr ausübt).
Zum anderen interessieren mich auch die Bedeutungen der Funktionsbezeichnung, z.B. welche Kompetenzen hat ein KBM, welche hat ein KBI oder ein KBR...

MfG

Marko

Bugs B
08.09.2008, 21:02
Hi,

wie oben bereits erwähnt, kannst du dir DG aus Wikipedia entnehmen. Unter dem Punkt "Funktionsabzeichen der Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren" findest du auch grob die Staffelung der "besonderen Führungsdienstgrade in BY.
Zur Übersicht nochmal von unten der FUNKTIONSträger:
GF ->
ZF ->
Kdt. ->
(federführender Kdt. bei mehreren Orstwehren einer Gemeinde; vgl. "Gemeindebrandmeister") ->
KBM (LKR. Funktion: ihm sind mehrere Kdt. von Ortswehren untergeordnet)
KBI (ihm unterstehen mehrere KBM)
KBR (höchste Führungskraft; ihm unterstehen mehrere KBI)

dann gibts noch sog. Fach-KBM: diese sind LKR-weit für ihren entsprechenden Fachbereich zuständig. z.B.: KBM-Atemschutz, KBM-Ausbildung, usw.

Astra12
08.09.2008, 21:14
ist in RLP nicht der örtliche Bürgermeister ,Verbands- oder Oberbürgermeister der höchste der Feuerwehr?? klar macht die fachliche Arbeit sein Wehrleiter aber er ist sein Chef, oder ist der Grundlehrgang in dem man sowas lernt doch solange her?? grübel.

FirefighterDahn
08.09.2008, 21:17
ist in RLP nicht der örtliche Bürgermeister ,Verbands- oder Oberbürgermeister der höchste der Feuerwehr?? klar macht die fachliche Arbeit sein Wehrleiter aber er ist sein Chef, oder ist der Grundlehrgang in dem man sowas lernt doch solange her?? grübel.

Ja, richtig,der Verbandsbürgermeister ist der Chef der Feuerwehr, dieser gibt den posten allerdings an den Wehrleiter ab. Wenn es aber um gewisse Entscheidungen geht steht der Bürgermeister natürlich trotzdem über dem Wehrleiter.

Astra12
08.09.2008, 21:28
Ja, richtig,der Verbandsbürgermeister ist der Chef der Feuerwehr, dieser gibt den posten allerdings an den Wehrleiter ab. Wenn es aber um gewisse Entscheidungen geht steht der Bürgermeister natürlich trotzdem über dem Wehrleiter.


genau, wer da garnix zu sagen hat ist der KFI, weil Gemeinden in RLP selbstverwaltend sind (kam bisher auch immer nur beratend dazu), so habe ich das noch im Ohr(kann aber auch zulange her sein)

Teletector
09.09.2008, 10:17
genau, wer da garnix zu sagen hat ist der KFI, weil Gemeinden in RLP selbstverwaltend sind (kam bisher auch immer nur beratend dazu), so habe ich das noch im Ohr(kann aber auch zulange her sein)

stimmt so nicht mehr. Wer den Einsatz leitet ist von der jeweiligen Alarmstufe und somit von der Größe des Schadensereignisses abhängig. In RLP kommen derzeit 6 Alarmstufen zur Anwendung. Moment - nicht den Kopfschüttel ..

Stufe 1: EL ist ein Gruppenführer / Wehrführer oder höher. Muss kein Wehrleiter sein.
Die Führungseinheit wäre somit ggf. ein Melder

Stufe 2: EL ist der Wehrleiter ( wenn er übernimmt) was in der Regel aber der Fall ist.
Führungseinheit ggf. eine Führungsstaffel der jeweiligen Verbandsgemeinde.

Stufe 3: EL ebenfalls der Wehrleiter. Hier nimmt die Führungstaffel auf jeden Fall ihren Dienst auf, UND der KFI kommt beratend hinzu. ( wird auf jeden Fall Alarmiert)

Stufe 4: EL ist der KFI.
Führungseinheit ist die (in RLP) sogenannte Führungsgruppe TEL (Technische Einsatzleitung) die für das gesammte Kreisgebiet zuständig ist.

Stufe 5.1: EL ist der Landrat im Kreisgebiet oder der Oberbürgermeister in Kreisfreien Städten.
Führungseinheit ist ebenfalls Führungsgruppe TEL ( KFI beratend..)

Stufe 5.2: EL wie bei 5.1, jedoch wird die Führungseinheit mit der Führungseinrichtung zusammegelegt. Das ganze nennt sich dann Katastrophenschutzstab im IUK Lagezentrum.

Ihr seht, das ganze ist von mehreren Faktoren Abhängig wer letzlich den Einsatz Leitet.

Wenn´s mehr interessiert wie es in RLP abläuft kann sich hier informieren:
http://www.lfks-rlp.de/new07/downloads/FueRi.pdf


Gruß Dirk

Astra12
09.09.2008, 10:35
ahja, danke

siehste ,wieder was gelernt.

AkkonHaLand
09.09.2008, 10:45
Dann dröseln wir das doch für Niedersachsen mal auf:

<ul>
<li>Ortsbrandmeister: Leiter der Ortsfeuerwehr
<li>Stützpunktbrandmeister: Leiter der Stützpunktwehr (Bestehend aus der Ortswehr als Stützpunkt, die er als Ortsbrandmeister leitet und den weiteren, meist 3-4, zugeordneten Ortswehren
<li>Schwerpunktbrandmeister: Leiter der Ortswehr, die als Schwerpunktwehr ausgerüstet ist, (idR der Ort, der der Gemeinde oder Stadt den Namen gibt - ausser Gemeinde Isernhagen in NDS, da ist der Schwerpunkt Altwarmbüchen, da sich der "Geldadel" bei der Gebietsreform geweigert hat die Gemeinde Altwarmbüchen zu nennen...)
<li>Stadt-/ Gemeindebrandmeister: Leiter der Feuerwehr einer Stadt oder Gemeinde - also der eigentliche Leiter und Führungsdienstgrad, denn es gibt nur EINE Freiwillige Feuerwehr pro Stadt oder Gemeinde, alle unter dem Stadtbrandmeister sind nur organisatorische Hilfskräfte!
<li>Brandschutzabschnittbrandmeister: Leiter des Brandschutzabschnittes. Ihm Unterstehen mehrere Stadt- /Gemeindebrandmeister
<li>Kreis-/Regionsbrandmeister: Leiter der Feuerwehr eines Landkreises / Region. Ihm unterstehen alle Stadt-, Gemeinde- und Brandschutzabschnittbrandmeister. (Ausser in der Region Hannover - da glaubt der Leiter der BF der Stadt Hannover immernoch er wäre auch der Chef der Freiwilligen Feuerwehr...)
<li>(<i>Bezirksbrandmeister: Leiter des Feuerwehren eines Regierungsbezirkes (die Regierungsbezirke sind abgeschafft)</i>)
<li>Regierungsbrandmeister: Den 10 Regierungsbrandmeistern unterstehen in den 6 Aufsichtsbereichen jeweils mehrere Kreisbrandmeister (Aufsichtsbereich Hannover: Regionsbrandmeister Keitel hat nicht den Dienstrang eines Regierungsbrandmeisters, da der Aufsichtsbereich nur aus einem Kreis, der Region Hannover, besteht)
Der Dienstrang "Regierungsbrandmeister" ist der Höchste Dienstrang im Land Niedersachsen, der von den Freiwilligen Feuerwehren vergeben werden kann, daher trägt auch der Präsident des LFV diesen Dienstrang.
</ul>

Etienne
09.09.2008, 11:47
Hey Akkon!

Seit wann gibt es denn Stützpunkt- und Schwerpunktbrandmeister? Ist mir völlig neu. Was haben die denn für einen Dienstgrad als Schulterstücke? Also soetwas haben wir hier auf weiter Flur (auch Nachbarlandkreise) nicht.

Poli
09.09.2008, 13:16
... das Posting eines bestimmten Moderatoren eigentlich erst "aufdröseln", wie er es selbst nannte. Allerdings habe ich heute nicht so viel Zeit eine derartig fehlerhafte Abhandlung zu kommentieren bzw. zu korregieren.

Ich rate daher, nicht nur den Usern allgemein sondern auch und vor allem dem betreffenden Moderator, doch einmal Einsicht in das Niedersächsische Brandschutzgesetzt zu nehmen.

Interessant und korrekt dargestellt sind dort unter

§ 13 Gemeinde- und Ortsbrandmeister

§ 20 Kreis- und Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren

und im viertel Teil der genannten Vorschrift "Regierungsbrandmeister"

§ 21 Aufgaben und Berufung


Hier der passenden Link: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14774288_L20.pdf

Etienne
09.09.2008, 19:17
Hey Leute!


... das Posting eines bestimmten Moderatoren eigentlich erst "aufdröseln", wie er es selbst nannte. Allerdings habe ich heute nicht so viel Zeit eine derartig fehlerhafte Abhandlung zu kommentieren bzw. zu korregieren.

Ich rate daher, nicht nur den Usern allgemein sondern auch und vor allem dem betreffenden Moderator, doch einmal Einsicht in das Niedersächsische Brandschutzgesetzt zu nehmen.

Interessant und korrekt dargestellt sind dort unter

§ 13 Gemeinde- und Ortsbrandmeister

§ 20 Kreis- und Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren

und im viertel Teil der genannten Vorschrift "Regierungsbrandmeister"

§ 21 Aufgaben und Berufung


Hier der passenden Link: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14774288_L20.pdf

So kenne ich das auch bzw. ist auch mein Kenntnisstand. Wobei ich meine, dass der Abschnittsleiter durch Abschnittsbrandmeister ersetzt wurde. Jedenfalls wurde das an der LFS Celle Anfang des Jahres so gesagt.

Aber wie oben schon gesagt, den Rest kannte ich auch nicht.

Arni112
09.09.2008, 19:22
Dann dröseln wir das doch für Niedersachsen mal auf:

<ul>
<li>Ortsbrandmeister: Leiter der Ortsfeuerwehr
<li>Stützpunktbrandmeister: Leiter der Stützpunktwehr (Bestehend aus der Ortswehr als Stützpunkt, die er als Ortsbrandmeister leitet und den weiteren, meist 3-4, zugeordneten Ortswehren
<li>Schwerpunktbrandmeister: Leiter der Ortswehr, die als Schwerpunktwehr ausgerüstet ist, (idR der Ort, der der Gemeinde oder Stadt den Namen gibt - ausser Gemeinde Isernhagen in NDS, da ist der Schwerpunkt Altwarmbüchen, da sich der "Geldadel" bei der Gebietsreform geweigert hat die Gemeinde Altwarmbüchen zu nennen...)
<li>Stadt-/ Gemeindebrandmeister: Leiter der Feuerwehr einer Stadt oder Gemeinde - also der eigentliche Leiter und Führungsdienstgrad, denn es gibt nur EINE Freiwillige Feuerwehr pro Stadt oder Gemeinde, alle unter dem Stadtbrandmeister sind nur organisatorische Hilfskräfte!
<li>Brandschutzabschnittbrandmeister: Leiter des Brandschutzabschnittes. Ihm Unterstehen mehrere Stadt- /Gemeindebrandmeister
<li>Kreis-/Regionsbrandmeister: Leiter der Feuerwehr eines Landkreises / Region. Ihm unterstehen alle Stadt-, Gemeinde- und Brandschutzabschnittbrandmeister. (Ausser in der Region Hannover - da glaubt der Leiter der BF der Stadt Hannover immernoch er wäre auch der Chef der Freiwilligen Feuerwehr...)
<li>(<i>Bezirksbrandmeister: Leiter des Feuerwehren eines Regierungsbezirkes (die Regierungsbezirke sind abgeschafft)</i>)
<li>Regierungsbrandmeister: Den 10 Regierungsbrandmeistern unterstehen in den 6 Aufsichtsbereichen jeweils mehrere Kreisbrandmeister (Aufsichtsbereich Hannover: Regionsbrandmeister Keitel hat nicht den Dienstrang eines Regierungsbrandmeisters, da der Aufsichtsbereich nur aus einem Kreis, der Region Hannover, besteht)
Der Dienstrang "Regierungsbrandmeister" ist der Höchste Dienstrang im Land Niedersachsen, der von den Freiwilligen Feuerwehren vergeben werden kann, daher trägt auch der Präsident des LFV diesen Dienstrang.
</ul>

Das hört sich ja alles teilweise sehr "Merkwürdig" an in Niedersachsen. Da würde dann doch auch noch der Weltbrandmeister noch zu passen!

Etienne
09.09.2008, 19:48
Das hört sich ja alles teilweise sehr "Merkwürdig" an in Niedersachsen. Da würde dann doch auch noch der Weltbrandmeister noch zu passen!

Siehe Posting und Link von User "Poli"

AkkonHaLand
10.09.2008, 11:08
Hey Akkon!

Seit wann gibt es denn Stützpunkt- und Schwerpunktbrandmeister? Ist mir völlig neu. Was haben die denn für einen Dienstgrad als Schulterstücke? Also so etwas haben wir hier auf weiter Flur (auch Nachbarlandkreise) nicht.
höchstmögliche Schulterstücke:
OBM=Brandmeister
StPBM= Oberbrandmeister
SchwPBM= Hauptbrandmeister
(siehe u.A.: http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-ff.htm - Dienstgrade und Beförderungsbestimmungen für die Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen)


... das Posting eines bestimmten Moderatoren eigentlich erst "aufdröseln", wie er es selbst nannte. Allerdings habe ich heute nicht so viel Zeit eine derartig fehlerhafte Abhandlung zu kommentieren bzw. zu korregieren.

Ich rate daher, nicht nur den Usern allgemein sondern auch und vor allem dem betreffenden Moderator, doch einmal Einsicht in das Niedersächsische Brandschutzgesetzt zu nehmen.

Interessant und korrekt dargestellt sind dort unter

§ 13 Gemeinde- und Ortsbrandmeister

§ 20 Kreis- und Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren

und im viertel Teil der genannten Vorschrift "Regierungsbrandmeister"

§ 21 Aufgaben und Berufung


Hier der passenden Link: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14774288_L20.pdf

Vielleicht bin ich etwas erblindet, aber wo ist mein Fehler? In dem Gesetzestext steht nur was von den Berufungen und wer was leitet.
Dass im NBrandSchG keine Stadtbrandmeister Namentlich genannt werden könnte evtl aus der Tatsache kommen, dass Städte auch "nur" Gemeinden sind, die mit Stadtrechten ausgestattet sind...

Poli
10.09.2008, 12:16
höchstmögliche Schulterstücke:
OBM=Brandmeister
StPBM= Oberbrandmeister
SchwPBM= Hauptbrandmeister
(siehe u.A.: http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-ff.htm - Dienstgrade und Beförderungsbestimmungen für die Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen)



Vielleicht bin ich etwas erblindet, aber wo ist mein Fehler? In dem Gesetzestext steht nur was von den Berufungen und wer was leitet.
Dass im NBrandSchG keine Stadtbrandmeister Namentlich genannt werden könnte evtl aus der Tatsache kommen, dass Städte auch "nur" Gemeinden sind, die mit Stadtrechten ausgestattet sind...

Städte und Gemeinden sind im Sinne des NBrandSchG gleichgestellt. Insoweit hast Du Recht. Worauf ich hinaus wollte sind die von Dir gewählten Phantasiebezeichnungen wie Stützpunktbrandmeister etc.

Es sind Ortsbrandmeister, wie alle anderen auch. Egal ob wirklich einem Ort zugehörig oder einem Orts- oder Stadtteil. Sie unterscheiden sich lediglich im Dienstgrad und auch nur aufgrund der Tatsache, dass sie Ortsbrandmeister einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung, einer Feuerwehr als Feuerwehrstützpunkt oder einer Feuerwehr als Feuerwehrschwerpunkt sind.

Es sind dann eben Brandmeister, Oberbrandmeister oder Hauptbrandmeister.

Was mir nun selbst als stellv. GF einer Feuerwehr als Feuerwehrstützpunkt neu ist, ist die von dir genannte Tatsache, dass diesen Feuerwehren mit Grundausstattung angeschlossen sind und sich dadurch Unterstellungsverhältnisse ergeben. So habe ich es bislang noch nicht erlebt und auch in meinen Lehrgängen nicht gelernt bzw. vermittelt bekommen.

Nichts für Ungut, aber so ist halt mein Kenntnisstand!

hias
10.09.2008, 12:38
Mal eine kurze Zwischenfrage auch wenn sie nicht wirklich was mit dem Thema zu tun hat

aber wo ist der Unterschied zwischen einen Stützpunkt- und einer Schwerpunktfeuerwehr?

Grüße
Matthias

Poli
10.09.2008, 12:59
Mal eine kurze Zwischenfrage auch wenn sie nicht wirklich was mit dem Thema zu tun hat

aber wo ist der Unterschied zwischen einen Stützpunkt- und einer Schwerpunktfeuerwehr?

Grüße
Matthias

Diese Unterscheidungen ergeben sich aus der "Verordnung über die Mindeststärke, die Gliederung von Funktionen und die Mindestausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen"!

Guckst Du hier: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14774303_L20.pdf

In § 5 dieser Verordnung ist aufgeführt, wer was ist und wer was zu haben hat.

Daraus ergibt sich in Niedersachsen dann die grundsätzliche Unterscheidung zwischen

- Ortswehren mit Grundausstattung

- Ortsfeuerwehren als Feuerwehrstützpunkt

und

- Ortsfeuerwehren als Feuerwehrschwerpunkt

Auch wenn es nicht hierher gehört hoffe ich die Frage beantwortet zu haben!

Etienne
10.09.2008, 13:34
Nichts für Ungut, aber so ist halt mein Kenntnisstand!

So ist er auch bei mir und ich habe in diesem Jahr in Celle den ZF gemacht. Da wurde davon gar nichts erwähnt.

Es gibt laut LFS Celle:

- Ortsbrandmeister
Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung = Brandmeister*
Ortsfeuerwehr mit Stützpunkt = Oberbrandmeister*
Ortsfeuerwehr mit Schwerpunkt = Hauptbrandmeister*
- Gemeinde-/Stadtbrandmeister = Erster Hauptbrandmeister
- Brandschutzabschnittsleiter (kurz: Abschnittsleiter) = Abschnittsbrandmeister*
- Kreisbrandmeister = Kreisbrandmeister*
- Regierungsbrandmeister (ehemalig Bezirksbrandmeister) = Regierungsbrandmeister*


* Das sind jeweils die Enddienstgrade

Teletector
10.09.2008, 14:26
Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung = Brandmeister*
Ortsfeuerwehr mit Stützpunkt = Oberbrandmeister*
Ortsfeuerwehr mit Schwerpunkt = Hauptbrandmeister*



wenn man das ganze mal Durchleuchtet ist es bei uns in RLP nicht viel anders. Nur die bezeichnungen der Feuerwehren ( Schwerpunkt / Stützpunkt ) sind nicht so verbreitet.

Konkret ist es bei uns so das:

Zum Wehrführer nur bestellt werden darf wer, falls die gerätebezogene Stärke

1. die Stärke einer Gruppe nicht übersteigt, die Ausbildung zum Gruppenführer,
( Feuerwehr mit TSF / TSF-W o.ä..) - Dienstgrad Brandmeister

2. die Stärke eines erweiterten Zugs nicht übersteigt, die Ausbildung zum Zugführer,
( Fw mit LF 8/6 und zb. RW ) - Dienstgrad Oberbrandmeister - Schwerpunkt TH...

3. die Stärke eines erweiterten Zugs übersteigt, die Ausbildung zum Führer von Verbänden
( Fw mit LF 16/12, DLK 23/12, RW, TLF usw... ) Hauptbrandmeister - Stützpunktwehr...

die genannten Fahrzeugkombinationen sind nur Beispiele.....

Gruß Dirk

jumbo
10.09.2008, 15:48
Feuerwehrmann-Anwärter,
Feuerwehrmann,
Oberfeuerwehrmann,
Hauptfeuerwehrmann,
Unterbrandmeister,
Brandmeister,
Stadtbrandmeister/Wehrführer,
Kreisbrandmeister

Auf Führungsebende:

Truppführer,
Staffelführer,
Gruppenführer,
Zugführer,
Alarmkreisführer,
Stadtbrandmeister/Wehrführer,
Kreisbrandmeister.

(Kreisbrandmeister)
Ist bei uns eher ein Repräsentativer Job.So seh ich das zumindest. Denn der Letzte war Bankerchef, und der amtierende ist Innungsmeister, und hat ne riesige Firma, wo eh keiner merkt ob der da ist. Und so lange ich mein DRK, und Feuerwehrleben lebe, immerhin seit 14 Jahren, habe ich auch noch nie mitbekommen, das der mal Alarmiert wurde. Meist hat man den nur bei Ausbildungen auf Kreisebende gesehen, wenn ein Lehrgang beginnt, und wenn dann die Prüfungen waren, oder wenn Kreistreffen der Wehrführer, oder Treffen der Alters und Ehren-Abteilung sind.
So habe ich den halt bisher wahrgenommen

Bugs B
10.09.2008, 15:52
Hallo,

meine Frage weicht nun etwas vom Thema ab, aber ich hab net wirklich was Passendes in anderen Themen gefunden:
Was passiert -hypothetisch- mit meinem DG wenn ich von BY nach NDS ziehen würde? Ich habe in BY bspw. den GF-LG, Ausbilder-LG gemacht und wurde durch meinem Kdt. zum OLM ernannt.
Nun komme ich zu einer FF in NDS. Bekomme ich dort ebenfalls automatisch meinen DG "OLM" auf die Jacke, oder nur wenn der zuständige Einheitsführer kulant ist? Die Ausbildung/Erfahrung in einer deratigen Position hätte ich ja, auch wenn ich die Funktion eines GF dort nicht ausübe (zur Ausbildung, etc).
Oder beginnt meine Karriere dort wieder bei HFM (da ja der TF abgeschlossen wurde, laut http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-ff.htm)??
Also die Frage: MUSS ich meinen DG wieder bekommen, ist ein bay. OLM auch eine nieders. OLM, oder muss ich von vorn anfangen?

EDIT: Niedersachsen ggf. durch jedes andere BL ersetzen (auch BY!)

FirefighterDahn
10.09.2008, 16:00
wenn man das ganze mal Durchleuchtet ist es bei uns in RLP nicht viel anders. Nur die bezeichnungen der Feuerwehren ( Schwerpunkt / Stützpunkt ) sind nicht so verbreitet.

Konkret ist es bei uns so das:

Zum Wehrführer nur bestellt werden darf wer, falls die gerätebezogene Stärke

1. die Stärke einer Gruppe nicht übersteigt, die Ausbildung zum Gruppenführer,
( Feuerwehr mit TSF / TSF-W o.ä..) - Dienstgrad Brandmeister

2. die Stärke eines erweiterten Zugs nicht übersteigt, die Ausbildung zum Zugführer,
( Fw mit LF 8/6 und zb. RW ) - Dienstgrad Oberbrandmeister - Schwerpunkt TH...

3. die Stärke eines erweiterten Zugs übersteigt, die Ausbildung zum Führer von Verbänden
( Fw mit LF 16/12, DLK 23/12, RW, TLF usw... ) Hauptbrandmeister - Stützpunktwehr...

die genannten Fahrzeugkombinationen sind nur Beispiele.....

Gruß Dirk

Das ist richtig, wobei bei uns der Begriff Stützpunktwehr schon geläufig ist, wir sind aber auch eine "zentrale" VG mit den Sonderfahrzeugen an einem Standort inklusive FEZ, Schlauchwäsche, AS-Werkstatt usw..

Die oben gennante Auflistung kann man übrigens in der FwVO RLP nachlesen
http://www.lfv-rlp.de/hp/fachreferate/fortbildung/dienstvorschriften/fwvo-rp.pdf

Poli
11.09.2008, 07:37
Hallo,

meine Frage weicht nun etwas vom Thema ab, aber ich hab net wirklich was Passendes in anderen Themen gefunden:
Was passiert -hypothetisch- mit meinem DG wenn ich von BY nach NDS ziehen würde? Ich habe in BY bspw. den GF-LG, Ausbilder-LG gemacht und wurde durch meinem Kdt. zum OLM ernannt.
Nun komme ich zu einer FF in NDS. Bekomme ich dort ebenfalls automatisch meinen DG "OLM" auf die Jacke, oder nur wenn der zuständige Einheitsführer kulant ist? Die Ausbildung/Erfahrung in einer deratigen Position hätte ich ja, auch wenn ich die Funktion eines GF dort nicht ausübe (zur Ausbildung, etc).
Oder beginnt meine Karriere dort wieder bei HFM (da ja der TF abgeschlossen wurde, laut http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-ff.htm)??
Also die Frage: MUSS ich meinen DG wieder bekommen, ist ein bay. OLM auch eine nieders. OLM, oder muss ich von vorn anfangen?

EDIT: Niedersachsen ggf. durch jedes andere BL ersetzen (auch BY!)

Auch hierzu ein kleiner Verweis auf die niedersächsischen Vorschriftenflut:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14774319_L20.pdf

Schau Dir den § 8 Abs. 2 an und vergleiche dann mal deine Lehrgänge mit den Voraussetzungen im § 4 Abs. 2!

AkkonHaLand
11.09.2008, 17:31
@Bugs B:
In Ergänzung zu Poli: IdR kuckt sich der Wehrführer die Lehrgangsbestätigungen und Ernennungsurkunden an, bei der nächsten Gelegenheit (die Verleihung der Dienstgrade erfolgt ja wegen der "Flüssigkeitenfrage" sowieso erst auf der nächsten Jahresdienstversammlung ;-) ) spricht er mit dem Brandschutzabschnittleiter (der ja den KBM in seinem Abschnitt vertritt) und dann gibt es auf der nächsten JHV die Schulterstücke (und die "Flüssigkeitsanforderung" der Kameraden... )