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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Persönliche Schutzausrüstung Handschuhe



112urmel
06.09.2008, 10:27
Hallo Forum
Ich habe mal eine Frage bezüglich der Persönlichen Schutzausrüstung.
Vor ein paar Monaten ist eine Freundin von mir zu uns in die FW gegangen. (Sie hat bei der Feuerwehr in ihrem Wohnort schon einige Ausbildungen gemacht wie z.B. Sprechfunklehrgang, Gruppenführerlehrgang,AGT.........)
Dar sie aber kleine Hände hat passen ihr keine von unseren Handschuhen (ESKA Phönix) und unser Zeugwart will einfach keine in dieser Größe beschaffen aus welchen gründen auch immer.
Ist das überhaut zulässig, das man ihr Handschuhe gibt die ihr 1-2 Nummern zu groß sind ? Und besonders noch im Innenagriff ?
In wie Weit muss die Feuerwehr die PSA stellen (also bei der Aushändigung auf die Größe achten? darf diese überhaupt von der Eigentlichen Größe abweichen) Die Handschuhe sind ihr so zu groß, das sie es letztens nicht geschafft hat einen Rollladen am Fahrzeug aufzumachen, während sie die Handschuhe an hatte also hat sie überhaupt kein Gefühl in den Handschuhen
Normalerweise würde ich sagen, das man sich ja die Handschuhe selber kaufen kann, aber dar bei uns in der FW nur diese von der Wehrführung zugelassen sind sind das fast 100 Euro für Handschuhe in der richtigen Größe

Ach ja nochwas kennt ihr eine Firma die Feuerwehrsicherheitsgurte nach maß anfertigt ?

LG: Michael
Freue mich über Jede Antwort

Alex22
06.09.2008, 10:41
Frage vorne weg ...
Was sagt der Kommandant.
In der Tat kann dir untersagt werden eigens besrogte PSA zu tragen.

112urmel
06.09.2008, 10:48
Frage vorne weg ...
Was sagt der Kommandant.
In der Tat kann dir untersagt werden eigens besrogte PSA zu tragen.

Hy
Unser Kommandant hält sich da raus und überlässt das dem Zeugwart.

Eine Untersagung der Eigensgekauften PSA hat es bei uns noch nicht gegeben, dar die eigensgekaufte PSA den Richtlinien entsprechen muss. Wenn sie das tut hat keiner was dagegen

Fabpicard
06.09.2008, 11:18
Einfachste Lösung der Welt:

Alle Arbeiten, die Sie mit diesen Handschuhen erledigen müsste, einfach ablehnen...

Zu den "Eigenheiten" einer PSA, gehört es, das diese Persönlich für den Träger ist... Deshalb heißt sie ja auch PSA ;)
Und dazu gehört auch, das diese Passt...

MfG Fabsi

112urmel
06.09.2008, 11:24
Einfachste Lösung der Welt:

Alle Arbeiten, die Sie mit diesen Handschuhen erledigen müsste, einfach ablehnen...

Zu den "Eigenheiten" einer PSA, gehört es, das diese Persönlich für den Träger ist... Deshalb heißt sie ja auch PSA ;)
Und dazu gehört auch, das diese Passt...

MfG Fabsi

Na ja aber sie will ja diese Arbeiten unbedingt machen

alarma
06.09.2008, 11:32
Welche Handschuhgröße sollte es sein?
Gurt extra anfertigen?
Welche Körpermaße hat die gute denn? (nicht das was ihr denkt !! *g*)
Ich denke das dort eine <b>sehr</b> kleine Kameradin ihr Werk verrichten soll.
Was bei Flächenbränden, Papiercontainern und Gartenbuden funktionieren mag aber bei Rettungsaktionen (Menschenrettung/Sicherheitstrupp) zum Problem werden kann.

Ja ich bin böse. Ja ich bin gegen Geräteträger unter einer gewissen Mindestgröße.
Es fängt ja schon am Rolladen des Fzg. an. Kommt evtl nicht an die oberen Fächer, kann bei der entnahme von Gerätschaften vom Fahrzeugdach nicht helfen...

Auch wenn die G26.3 bestanden wird gehören solche Kameraden (wie ich beschrieben habe, das soll nicht heißen das die oben genannte Kameradin darunter Fallen muss) nicht in brennende Gebäude.
Dagegen kann man mit einer funktionierenden Kameradschaft die geringe Körpergröße in vielen Fällen (Außerhalb von verrauchten Bereichen) ausgleichen.

Wer wieviel Risiko eingeht muss jeder selbst wissen, ebendso ob derjenige mit Person X als Trupppartner oder Sicherheitstrupp einverstanden ist.

<small>P.s. habe oben Fragen gestellt um trotz meiner Meinung evtl eine Lösung zu finden ;-)</small>

112urmel
06.09.2008, 11:49
Welche Handschuhgröße sollte es sein?
Ich glaube 7


Gurt extra anfertigen?

Währe sinnvoll, dar sie sehr schlank ist



Welche Körpermaße hat die gute denn? (nicht das was ihr denkt !! *g*)
Ich denke das dort eine <b>sehr</b> kleine Kameradin ihr Werk verrichten soll.
Was bei Flächenbränden, Papiercontainern und Gartenbuden funktionieren mag aber bei Rettungsaktionen (Menschenrettung/Sicherheitstrupp) zum Problem werden kann.

sehr klein nicht aber kleiner als ich Ich 178cm




Ja ich bin böse. Ja ich bin gegen Geräteträger unter einer gewissen Mindestgröße.
Es fängt ja schon am Rolladen des Fzg. an. Kommt evtl nicht an die oberen Fächer, kann bei der entnahme von Gerätschaften vom Fahrzeugdach nicht helfen...

Die von uns Gevorderte Mindestgröße hat sie (fragt mich ned wie groß das ist)



Auch wenn die G26.3 bestanden wird gehören solche Kameraden (wie ich beschrieben habe, das soll nicht heißen das die oben genannte Kameradin darunter Fallen muss) nicht in brennende Gebäude.
Dagegen kann man mit einer funktionierenden Kameradschaft die geringe Körpergröße in vielen Fällen (Außerhalb von verrauchten Bereichen) ausgleichen.

Wer wieviel Risiko eingeht muss jeder selbst wissen, ebendso ob derjenige mit Person X als Trupppartner oder Sicherheitstrupp einverstanden ist.

Bei uns sind alle einverstanden sie hat mit einigen von uns ja die AGT Ausbildung absolviert

alarma
06.09.2008, 12:05
Ich lass die (quote) mal weg damits übersichtlich bleibt, ok?
>>Ich glaube 7
Und die sollen nicht beschafft werden ?! (Kopfkratz) Gibts eine begründung? Wenn nix sinnvolles vom Kleiderwart kommt <b>muss</b> die Wehrführung bzw. der Kommandant ein Machtwort sprechen. Das kann natürlich in beide Richtungen ausfallen, dann müsste sich der jeweilige eben beugen und bezahlen (Ich weiß, das wäre für die betroffene ziemlich bitter)

>>Währe sinnvoll, dar sie sehr schlank ist
Wenn andere Handschuhe nicht erlaubt werden, würde ein anders aussehender Gurt erlaubt werden? Wenn nicht, muss eh der "Eure" Hersteller gefragt werden. Ansonsten mal zum einem Feuerwehrausrüster fahren und verschiedene Modelle probieren. Falle je nach Hersteller verschieden aus.

>>sehr klein nicht aber kleiner als ich Ich 178cm

>>Die von uns Gevorderte Mindestgröße hat sie (fragt mich ned wie groß das ist)

>>Bei uns sind alle einverstanden sie hat mit einigen von uns ja die AGT Ausbildung absolviert
Ok, weit von meinen befürchtungen entfernt. Wir hatte mal eine Kameradin mit 138cm.
Sollte auch zur PA Untersuchung. Da haben wir als mannschaft unsere "no-go" position klar gemacht.

Wie war es in ihrer alten Wehr?
Handschuhe vorhanden?
Gurt vorhanden?
Gleiches Bundesland?
Evtl sogar gleicher Kreis?
Evtl könnt ihr mit denen dealen.
1 Paar passende Handschuhe gegen 1 Paar gängige.
Oder sogar ihr alter Gurt gegen einen gängigen.
Mindestens jedoch könntet ihr herausfinden ob ein Standardgurt gepasst hat und welcher Hersteller das war!?

112urmel
06.09.2008, 12:19
Hy nochmal

>>Und die sollen nicht beschafft werden ?!
Keine Ahnung wieso nicht
>>dann müsste sich der jeweilige eben beugen und bezahlen (Ich weiß, das wäre für die betroffene ziemlich bitter

Das war meine eigentlich frage, ob sie nicht eigentlich als Aktives Mitglied zudem noch GF und AGT nich ein recht auf passende Kleidung hat.

>>Wenn andere Handschuhe nicht erlaubt werden, würde ein anders aussehender Gurt erlaubt werden?
JA Würde er es geht nur um Handschuhe Helme Bekleidung, das es gleich aussieht


>>Wie war es in ihrer alten Wehr?
Handschuhe vorhanden?
Gurt vorhanden?
Gleiches Bundesland?
Evtl sogar gleicher Kreis?

Natürlich Gleicher Kreis sogar gleicher BBZ wir sind 5km von ihrer "alten Wehr" entfernt ist ne Gemeindefeuerwehr unserer Stadt.

Handschuhe wahren vorhanden aber auch ned in der Richtigen größe da hat man das bei der Einsatzzahl der wehr (vielleicht 15 das Jahr) nicht für nötig gehalten
Aber bei uns 239 Einsätze 2007 währe passende ausrüstung angebracht

alarma
06.09.2008, 12:53
>>Das war meine eigentlich frage, ob sie nicht eigentlich als Aktives Mitglied zudem noch GF und AGT nich ein recht auf passende Kleidung hat.

Genaugenommen (kann leider nur für Schleswig Holstein sprechen) hat der Wehrführer nur die Einsatzbereitschaft seiner Wehr als ganzes zu garantieren.
Wenn die Wehr ohne eine Einzelperson dennoch einsetzbar ist, besteht keine Pflicht zur Versorgung mit spezieller Schutzausrüstung. Allg. Schutzkleidung jedoch ist immer zu stellen.
Daher ist kein Anspruch auf Gurt, Innenangriff-taugliche-Handschuhe, TH-Handschuhe, Melder etc. ableitbar. :-(

Anderer Gurt wäre erlaubt... Extrem inkonsequent und ein Zeichen für persönliche Machtausübung. Also sehr bedenklich. Mit der Führung Handschuhe/Gurtproblem besprechen könnte in Bezug auf Handschuhe eine "Einzelregelung" erwirkt werden. Argumente sammeln und dann um Gespräch bitten.
Bei einigen offiziellen Auseinandersetzungen ist sogar ein Beistand (nicht einmal jemand der in der Feuerwehr sein müsste) erlaubt. Falls sie sich nicht allein hinein wagen will.
Wenn die Gruppe hinter ihr steht kann auch auf die Unterstützung der Kamerade hingewiesen werden. Eine "offene" Unterhaltung vor der ganzen Manschaft, oder überfallsartig auf das Thema kommen halte ich dafür aber für verkehrt.

Hmm
Ähnlich aussehende Handschuhe wären eine alternative oder zumindest ein Kompromiss.
Wäre aber der gleiche Aufwand wie eine andere Größe zu bestellen :-|

Alex22
06.09.2008, 13:56
Einfachste Lösung der Welt:

Alle Arbeiten, die Sie mit diesen Handschuhen erledigen müsste, einfach ablehnen...

Zu den "Eigenheiten" einer PSA, gehört es, das diese Persönlich für den Träger ist... Deshalb heißt sie ja auch PSA ;)
Und dazu gehört auch, das diese Passt...

MfG Fabsi

So pauschal kannst du das nicht sagen.
Ein Feuerwehrsicherheitsgurt, ein PA etc ist auch PSA aber eben erweiterte PSA und diese sind auch nicht nur für einen Träger bestimmt.

FF112DN
06.09.2008, 14:47
dieses ständige: "alle arbeiten ablehnen" oder "wenn ichs nicht kriege soll die gemeinde gucken wers macht" geht einem aufen Zeiger.

Das riecht immer ganz schwer nach: "Die Gemeinde soll froh sein, dass ich so großherzig bin mir die feuerwehr anzutun und ich bereit bin, mich dafür zu opfern"

Hallo?! Jeder entscheidet freiwillig hinzugehen. Und wenn ich mich dafür entscheide mach ich das gerne! Und dann MÖCHTE ich auch was machen. und mich nicht auf den standpunkt stellen, "tja wenn ich das und das nicht kriege lehne ich halt sachen ab", frei nach dem motto: ich hab halt eh keinen bock.

wie wärs mal mit REDEN. bevor man gleich sagt, "dann tu ich der gemeinde den gefallen nicht mehr in der feuerwehr zu sein", oder noch besser gleich mim anwalt kommt und sagt: "die gemeinde MUSS bezahlen, dann würd ich denen mal das Gesetz vorlegen" etc pp.

wie wärs mal mit einem schönen Miteinander? Und ja, die Feuerwehr ist KEIN Verein und doch so ähnlich, wo man freiwillig und gern hingeht und kameradschft das entscheidende ist.

sorry, des ausschweifs aber musste jetzt einfach ma sein...

mKg

Fabpicard
06.09.2008, 20:10
So pauschal kannst du das nicht sagen.
Ein Feuerwehrsicherheitsgurt, ein PA etc ist auch PSA aber eben erweiterte PSA und diese sind auch nicht nur für einen Träger bestimmt.

Stümmt Alex, auch wieder war...

Bei erweiterter PSA klappt das natürlich nicht, aber die Handschuhe für den Innenangriff sollten doch hoffentlich nur für einen allein sein ;)
(Klar, hab ich meine auch schonmal "verliehen" an den, der unter PA ins Haus ist und mir die Lederdinger gereicht haben bei meiner zugeteilten Arbeit...)


dieses ständige: "alle arbeiten ablehnen" oder "wenn ichs nicht kriege soll die gemeinde gucken wers macht" geht einem aufen Zeiger.

Liebchen, hier geht es nicht um:
"Nein, mit einem Mercedes fahr ich nicht, ich will lieber ein Volvofahrgestellt haben"...

Sondern um die eigene Sicherheit ^^

Und wenn du schonmal in den "Einsatz" geschickt wurdest, mit der Gewissheit Wenn was passiert, gleich mit beiden Beinen im Knast zu stehen, Dann überlegst du dir das auch zweimal ob du soetwas noch einmal machst...

Was soll sie denn machen, wenn ihr die Handschuhe nicht passen? Sie ausziehen und ohne Handschuhe arbeiten?
Sich dabei dann vermutlich noch beide Hände so verletzten, das Sie sie nie wieder benutzen kann?
Und was kommt DANN von der Gemeinde?

Korrekt: NIX...

MfG Fabsi

112urmel
06.09.2008, 20:27
Hy nochmal

Weiß irgendwer aus Bayern in wiefern die PSA zum Träger passen muss ?
Also von der Größe der Sachen wie jetzt z.B. Handschuhe, die müssen ja jedem AGT gestellt werden, sonst kann er den dienst verweigern. Aber wieso zuerst nen haufen Geld in die Ausbildung der Person zum AGT stecken und dan nicht n paar Handschuhe in der Richtigen Größe kaufen ? das verstehe ich nicht so ganz
Gibts viell. in der Fdv nen Text dazu ? also der Regelt in wie weit die PSA gestellt werden muss ?

112urmel
06.09.2008, 20:40
So habs jetzt in der Feuerwehr Dienstvorschrift gefunden

Mindestschutzausrüstung:
1.Feuerwehrschutzanzug
2.Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
3.Feuerwehrschutzhandschuhe
4.Feuerwehrschutzschuhwerk


Ergänzung Löscheinsatz
....
....
....
6. Hitzeschutzbekleidung
da gehören neben Hose und Jacke ja auch Handschuhe für diesen zweck dazu.
Nur in wiefern die passen müssen steht wieder nicht da ;-(

Fire_Fighter
06.09.2008, 20:41
Hi
würde den Zeugwart in den Arsch treten schon der Komandant bzw. Gruppenführer sollte sich da mit einschalten um diesen Misstand aus der Welt zu schaffen in einer mir bekannten Freiwilligen Stadtwehr wurde sogar extra eine extra kleine Überjacke besorgt. Ansonsten Mail mit Bilder zum Feuerwehrmagazin sind sicher dran interessiert 1
Sowas macht mich sauer Freiwillige Feuerwehren sollten über jedes Mitglied ob Frau oder Mann glücklich sein besonders über schon ein Ausgebildetes !

112urmel
06.09.2008, 20:58
Juhu es wird interessant
die Stimmung kocht und jetzt ne Laolawelle

nederrijner
06.09.2008, 21:02
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit - PSA-BV

§ 2 Bereitstellung und Benutzung
(1) Unbeschadet seiner Pflichten nach den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die
1.
den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen,
2.
Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu bringen,
3.
für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und
4.
den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen.
(2) Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen. Sie sind grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.

Die PSA-BV gilt i.d.R. über die Anlage 1 der GUV-V A1 auch im Feuerwehrdienst.
Ansonsten ergibt sich das auch aufgrund gesunden Menschenverstandes aus den Grundpflichten des "Arbeitgebers", auch wenn nicht jeder Fliegenschiss schriftlich geregelt ist. Es steht ja auch nirgendwo, dass man den linken Handschuhe an die linke Hand ziehen muss usw.

hannibal
06.09.2008, 21:56
Irgendwo in den Tiefen meines UVV Archives steht das der Arbeitgeber (Kommune) dem Arbeitnehmer (richtig, FM [SB]) entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung stellen muss.

Ich such das Zitat mal am Mittwoch morgen raus.

Da steht das bei "entsprechend" auch die Größe betrifft. Schliesslich trägt auch nicht jeder 45er Stiefel!

Ansonsten: Schriftlich an Kommandant das nicht keine Einsatzfähigkeit gegeben.

Evtl auch mal die Stellungnahme der UKS einnehmen, soll bei dem ein oder anderen Führungskraft Wunder wirken :-)

Astra12
06.09.2008, 22:15
vorallem, Warum kauft der Zeugwart die Handschuhe nicht in ihrer Größe?? ob er ne 10 oder ne 7 oder 8 oder 12 bestellt ist doch wurscht, preislich alle gleich, alle gängig gelistet ,nichts ist ne Sondergröße. also keine extra Kosten.

aber Stiefel habt ihr in euren Größen,oder auch nur jeder Größe 48 ???? oder Hosen ??
;)

felix000
06.09.2008, 22:33
Laut einem Händler für diese Handschuhe sind die Größen 6 bis 11 lieferbar...

Ich würde erstmal mit dem Kleiderwart reden, ob er vielleicht noch bis nur nächsten Bestellung warten will. Ansonst mal mit dem Kommandant reden und nicht gleich auf irgendwelche offiziellen Regel verweisen sondern vielleicht einfach zeigen wie toll man mit zu großen Handschuhen arbeiten kann.

DG3YCS
06.09.2008, 23:08
Hallo,

REDEN ist hier wohl das einzige Mittel!
Natürlich ist es Fakt, das der AG (Kommune) dem AN (FWler) eine seiner Tätigkeit entsprechende ausreichende und zweckmäßige Schutzausstattung zur Verfügung stellen MUSS. Das ist gesetzlich Verankert! Und unter ausreichend und zweckmäßig versteht man nun einmal auch passend! Denn wenn etwas nicht passt ist entweder die Schutzwirkung nicht mehr gegeben oder wie in deinem Fall die sichere Ausführung der Tätigkeit ist nicht mehr gegeben. Dadurch ist die PSA unzureichend!

Nur gibt es leider ZWEI Wege den Zustand zu beheben das die PSA nicht zur Tätigkeit passt:
1. Man bestellt passende PSA
2. Man passt die Tätigkeit an (Da keine ausreicheichende PSA zur Verfügung steht dürfen per Weisung nur noch Tätigkeiten ausgeübt werden für die die PSA ausreicht -> z.b. Verkehrsabsicherung oder Kaffeekochen)
BEIDES ist rechlich zulässig und liegt im alleinigen Ermessen des Kommandanten!

Wenn Ihr jetzt sofort ein großes Bohei macht und mit den Paragraphen winkt, dann würde ich wetten, das der Kommandant deine Freundin anweist nur noch Tätigkeiten zu übernehmen die keine Handschuhe erfordern... -> Problem gelöst!
Aber das ist genau das was ihr ja nicht wollt!

Davon abgesehen erfordert es natürlich der gesunde Menschenverstand das ICH mir selbst KEINE Tätigkeiten annehme die nicht meiner PSA entsprechen...

Daher:
1. Gespräch suchen und verschiedene Lösungsmöglichkeiten erörtern
(Vieleicht ist es ja tatsächlich so, das sie wie schon geschrieben keine passenden bekommen hat weil einfach keine da waren und es werden bei der nächsten Bestellung passende Beschafft- Oder vieleicht ist ein MAt-Tausch mit der Alt-FW möglich)

2. Warten bis das Problem gelöst wurde, solange keine Tätigkeiten annehmen die passende Handschuhe erfordern. Schon aus eigenem Interesse! Dieses natürlich schon vorher ruhig in einer entspannten Situation klarstellen. (evtl. bei 1.)

3. Hoffen das die Zeit des Punktes 2. Kurz ist und dann nach erhalt der passenden PSA voll mitwirken!

Alles andere führt -leider- in eine Sackgasse!

Gruß
Carsten

FF112DN
07.09.2008, 02:29
Liebchen, hier geht es nicht um:
"Nein, mit einem Mercedes fahr ich nicht, ich will lieber ein Volvofahrgestellt haben"...

Sondern um die eigene Sicherheit ^^


mag falsch rüber gekommen sein!
In dem Punkt stimm ich dir absolut zu! Und da bin ICH bei uns immer derjenige der extra drauf achtet dass die Leiter immer gesichert wird oder sowas.

Es geht mir lediglich drum, dass man reden sollte und nicht als erstes fragt "wie sieht das rechtlich aus?!"... das nervt mich einfach. wir sind schließlich nicht da, um uns gegenseitig ständig sofort paragraphen unter die nase zu halten. man kann sich auch auf nem vernünftigen weg einigen.

Wenn einer sich direkt Infos über Rechtslage holt, um mit dem Zeugwart o.Ä. zu reden und wenn er nicht "kooperiert" ihm direkt das Messer an die Brust setzen "tja, du musst aber laut paragraph so und so" ist wohl klar, dass das nicht unbedingt für die kameradschaft förderlich ist.

MkG

p.s.: Und zum Thema: Genau das was sich aus meinem Post ergibt: Reden und vielleicht auch mal nachfragen warum er sie nicht bestellt. Ansonsten mal ne höhere Instanz freundlich anfragen und locker ansprechen, dass das echt blöd ist, weil du so nicht "richtig" in den einsatz gehen kannst etc pp

pp.s.: wenn es so weit ist, dass ich in meiner freizeit mich ständig mitem recht rumschlagen muss, und immer meine rechte / pflichten der gemeinde mim anwalt durchsetzen muss, wär das spätestens der zeitpunkt mir was besseres zu suchen.

Fabpicard
07.09.2008, 08:28
Es geht mir lediglich drum, dass man reden sollte und nicht als erstes fragt "wie sieht das rechtlich aus?!"... das nervt mich einfach. wir sind schließlich nicht da, um uns gegenseitig ständig sofort paragraphen unter die nase zu halten. man kann sich auch auf nem vernünftigen weg einigen.

*hihi* da ich das ständige "zuerst mal nach der Rechtslage vor dem Reden" Fragen auch nicht mehr ab kann, bin ich hier einfach mal davon ausgegangen, das alles Reden bisher nix geholfen hatt ;)

MfG Fabsi

hannibal
08.09.2008, 05:28
Es geht mir lediglich drum, dass man reden sollte und nicht als erstes fragt "wie sieht das rechtlich aus?!"... das nervt mich einfach. wir sind schließlich nicht da, um uns gegenseitig ständig sofort paragraphen unter die nase zu halten. man kann sich auch auf nem vernünftigen weg einigen.

Wenn einer sich direkt Infos über Rechtslage holt, um mit dem Zeugwart o.Ä. zu reden und wenn er nicht "kooperiert" ihm direkt das Messer an die Brust setzen "tja, du musst aber laut paragraph so und so" ist wohl klar, dass das nicht unbedingt für die kameradschaft förderlich ist.
.

Zunächst hört Kameradschaft für mich da auf wo es an meine Sicherheit geht.

Wenn man zunächst den kameradschaftlichen Weg sucht und mal ganz locker fragt wieso, weshalb, warum ist das durchaus der richtige. Allerdings sollte man sich vorher einfach schlau machen wo man eigentlich steht. Denn so manches Gespräch kann man deutlich souveräner führen wenn man weiß das man im Recht ist.

Sollte das ganze nicht fruchten so kann man immer noch die grobe Kelle rausholen.
In diesem Fall wäre das die V_A1 Grundsätze der Prävention.

Dort steht im 4. Abschnitt - Persönliche Schutzausrüstungen im § 29 - Bereitstellung

(1) Der Unternehmer hat gemäß § 2 der PSA-Benutzungsverordnung den
Versicherten geeignete persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen; vor der
Bereitstellung hat er die Versicherten anzuhören.

Eigentlich ist spätestens dann keine Disskusion mehr von Nöten.

pierre0208
08.09.2008, 08:29
Wir haben auch vor kurzem einen neuen Kameraden aus einer anderen Wehr übernommen. Da er Größe 60 hatte, haben wir eine 56 beim Lieferanten einfach getauscht. Da wir manche Sachen noch neu eingeschweißt haben geht sowas.

Mr. Blaulicht
08.09.2008, 08:44
Hm, eine Größe von 178 als "sehr klein" zu bezeichnen... ich weiß nicht?!?

Allerdings kann in einem Gespräch - wenn es sowieso schon am ausufern ist* - ja auch der dezente Hinweis auf eine evtl. Diskriminierung zielführend sein.

* wenn zum Beispiel Argumente wie "Diese Feuerwehr gibt es seit 120 Jahren. Und noch nie hat jemand 7er Handschuhe gebraucht." fallen.

Ansonsten bin auch ich der Meinung, dass eine PSA "geeignet", also auf den Träger abgestimmt sein muss. Das gilt nicht nur für spezielle Größen sondern auch für das Material von Einsatzmitteln. Dies gilt besonders im Hinblick auf Allergien. Ich weiß nicht, in wie weit zum Beispiel Latex in den FW-Klamotten vorhanden ist. Aber ich weiß, dass ein Arbeitgeber latexfreie Schutzhandschuhe zu beschaffen hat, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen drauf besteht.

Ach ja, noch was: Macht der Materialwart bei Brillenträgern und Atemschutzmasken auch einen solchen Aufstand?

Gruß, Mr. Blaulicht

112urmel
08.09.2008, 09:03
Hm, eine Größe von 178 als "sehr klein" zu bezeichnen... ich weiß nicht?!
Gruß, Mr. Blaulicht

Nein !!! Genau lesen ich bin z.z. 1,78 und sie ist kleiner als ich

hannibal
08.09.2008, 09:07
Nein !!! Genau lesen ich bin z.z. 1,78 und sie ist kleiner als ich

Wie viel kleiner ?

Handschuhgröße 7 würd ich bei einer Frau als normal bezeichnen..

Gibt es eine Aussage des Kleiderkammerwartes warum es keine kleinen Handschuhe gibt?

Astra12
08.09.2008, 11:19
Hy
sie hat Handschuhgröße 7
Vielleicht hats auch was damit zu tun, das sie die erste Frau bei uns seit Gründung unserer Wehr ist ;-)


achso,ja klar,dann muß das so sein, ne Frau kann ja mit unpassender Kleidung arbeiten,so schliest man gleich aus,das sie was besser kann ,selber schuld wenn sie in so ne Männerwelt einbricht, willkommen im Mittelalter ;)


Spass beiseite,ich hoffe deine Vermutung trifft nicht zu und es löst sich alles noch aufund sie bekommt die Handschuhe.

Martin43
13.09.2008, 19:28
Hallo Forum
Ich habe mal eine Frage bezüglich der Persönlichen Schutzausrüstung.
Vor ein paar Monaten ist eine gute Freundin von mir zu uns nach Eggenfelden in die FW gegangen. (Sie hat bei der Feuerwehr in ihrem Wohnort schon einige Ausbildungen gemacht wie z.B. Sprechfunklehrgang, Gruppenführerlehrgang,AGT.........)
Dar sie aber kleine Hände hat passen ihr keine von unseren Handschuhen (ESKA Phönix) und unser Zeugwart will einfach keine in dieser Größe beschaffen aus welchen gründen auch immer.

Hallo,
Das darf ja wohl nicht wahr sein es gibt in der BRD den Gleichbrechtigungsgrundsatz und der sollte auch in der FW groß geschrieben werden!!!
Warum hat Kamerad X passende Handschuhe und Kamerad/in Y welche bekommen die ihr viel zu groß sind und nicht damit arbeiten kann. Das Grenzt ja schon an Mobing.

PS. Verstoß gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz = Straftat

Hoffe es klärt sich irgentwie bei Euch.

MFG Martin43

nederrijner
13.09.2008, 19:34
PS. Verstoß gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz = Straftat
Inwiefern?

Martin43
13.09.2008, 19:38
Das ist am Ende auslegungssache, vor Gericht auf jedenfall ist es nicht gerecht was der Zeugwart da macht.

nederrijner
13.09.2008, 19:44
Quatsch, da ist doch nichts mit Auslegungssache. Wenn du es nicht belegen kannst, behaupte doch bitte nicht, irgendetwas wäre eine Straftatbestand.

Richtig ist der Sachverhalt trotzdem nicht, aber solche Scheißhausparolen gibt es im BOS-Bereich bereits zu genüge ("Dann bist du nicht versichert!!!").

Martin43
13.09.2008, 19:58
wenn das Grundgesetz irgentwas für dich ist tut mir es leid,
will mich hier jetz auch nicht rum streiten.

nederrijner
13.09.2008, 20:04
Klar, keine Lust. Sag doch einfach, woraus sich die Straftat ergibt. Aus dem Grundgesetz ganz sicher nicht.

Mr. Blaulicht
13.09.2008, 20:13
Bevor Ihr Euch hier jetzt die Köpfe einschlagt:

Wenn der Zeugwart die Bestellung der kleineren Handschuhe verweigert mit der Begründung: "Du bist eine Frau, wir brauchen keine Frauen!", dann ist das eine Diskriminierung und damit eine Straftat.
Leider lässt sich so etwas schwer belegen, und deswegen bin ich der Meinung, mit solchen Argumenten sehr behutsam umzugehen. Auch ich hatte diesen Aspekt weiter oben schon mal ins Spiel gebracht, aber ich denke, dass pauschalisierte Aussagen diesbezüglich nicht angebracht sind.

Gruß, Mr. Blaulicht

nederrijner
13.09.2008, 20:34
Klar, trotzdem frage ich mich immer noch, wo ihr die Straftat hernehmt. Die Diskriminierung ist verboten, aber deswegen ist es noch keine Straftat jemanden zu diskriminieren. So jedenfalls mein Wissensstand, wenn ihr eine entsprechende rechtliche Regelung bei der Hand habt, wäre ich ja zufrieden.

Mr. Blaulicht
13.09.2008, 22:40
Ich korrigiere nach einem eingehenden Studium von wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz#Rechtsfolgen_u nerlaubter_Ungleichbehandlungen) meine Aussage:
Es ist - zumindest so weit ich das sehen kann, keine Straftat. Der "Diskriminierte" hat ein Recht auf Nichtdiskriminierung, das heißt: in einer etwaigen Verhandlung hat derjenige ein Recht auf Nachbesserung oder Schadensanspruch. Strafrechtliche Konsequenzen für den Diskriminierer gibt es wohl nicht.

Gruß, Mr. Blaulicht

Superyoshi
18.09.2008, 21:12
Hallo ,
eine andere Frage - wollte keinen neuen Thread erstellen .
Ein Kamerad sucht spezielle Lederhandschuhe - hier seine "genaue" Beschreibung :
- Lederhandschuhe weiß , orangener Streifen um die Stulpe
- Aufschrift FEUERWEHR auf Handrücken
- "Druck" auf der Stulpe
- Grünes Innenfutter

Kennt die zufällig jemand ?
Hersteller / Modell ?

Gruß

nederrijner
18.09.2008, 21:23
Köninger Boxer

Superyoshi
18.09.2008, 21:29
Genau die sind es - dank dir !

Brandbatsch
19.09.2008, 00:12
Genau die sind es - dank dir !

endlich jemand der in diesem Thema zufriedengestellt wurde

Gruß Michael

PS: wurde auch zeit;-) und der Gerätewart soll die Handschuhe bestellen