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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliches DME Testsender.



Andi-Hamburg
02.09.2008, 12:45
Ich habe eine frage,wie sieht es rechtlich mit dem Besitz und Betrieb von gekauften DME Testsendern aus. (reichweite unter 5m)

Darf ich die ohne weiteres betreiben?

Wenn ich dieses Gerät verleihe,gibt es etwas zu beachten,damit bei einem Unfug ich nicht belastet werde?

Danke

Gruß Andi

Christian
02.09.2008, 13:13
Hallo,

kein Problem. Es handelt sich um Meßgeräte. Sie dürfen frei verwendet werden sofern Sie über eine CE Kennzeichung verfügen und sich der Nutzer an die Bedienungsanleitung hält. Das Stichwort lautet hier "Bestimmungsgemäßer Gebrauch" - hierfür ist alleine der Nutzer des Gerätes verantwortlich.

Überprüfung eines DME in der Funkwerkstatt = bestimmungsgemäß
Nachts unterm Schlafzimmerfenster vom Feuerwehrkameraden = nicht bestimmungsgemäß

Bei analogen Geräten Vorsicht: Es sollte kein Alarmumsetzer in der Nähe sein.

Andi-Hamburg
02.09.2008, 13:32
Die Anleitung beschränkt sich leider nur auf die Bedienung. Aber vielen Dank,ich werde dann zur sicherheit für mich noch ein Schriftstück anfertigen,was vor der Ausgabe Unterschrieben werden muß.

Ist es bei Digital-Alarm nicht auch gefährlich,wenn ein DAU in der nähe ist?

Gruß Andi

Blinky
02.09.2008, 13:54
Nein, weil der DAU nur reagiert, wenn er über Paßwort angesprochen wird.

Blinky

Christian
02.09.2008, 23:39
Hallo,

Passwort ist nicht ganz richtig. Es müssen die passenden Steuersequenzen übergeben werden.

Andi-Hamburg
03.09.2008, 05:35
O.k,auf jeden fall spricht der DAU nicht an,wenn ich mit dem Prüfgerät daneben stehe,das ist mir wichtig.

Gruß Andi