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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kontrollen von Gerätehäusern...



tower911
31.08.2008, 22:36
Bei uns (NRW) kursiert im Moment in der Feuerwehr ein Gerücht(?) rum, das es im Moment von seitens der Landesregierung oder offiziellen Stellen Kontrollen gibt, ob Gerätehäuser auch ja nur erlaubte Funkgeräte benutzen. Angeblich sollen Luftbilder angeguckt werden, ob man auf ihnen ein Funkmast sieht und Kontrollen gefahren werden. Ein FuG 9 darf ja angeblich nicht in einem Gerätehaus installiert sein.

Hat jemand Infos zu diesen Kontrollen ob die wirklich im Moment vermehrt statt finden und vielleicht mal einen Gesetzestext, was erlaubt ist und was nicht zum Thema Festeinbauten von FuG´s ?

ZickZack
01.09.2008, 01:09
Haben wir schon den 1. April? :-)

Mach Dir mal keine Sorgen. Das ist totaler Humbug.

nederrijner
01.09.2008, 09:01
Naja, zumindest bei uns im Kreis kommt AFAIK die Aufischtsbehörde Kreis - Der Landrat in regelmäßigen Abständen (jährlich, alle zwei oder drei Jahre, ich weiß es nicht mehr genau) vorbei und guckt sich in den Feuerwehrhäusern und an den Fahrzeugen um, wie alles grundsätzlich so aussieht. Ob die dabei auch auf sowas achten, kann ich nicht sagen.

tower911
01.09.2008, 11:44
Ich dachte auch eher an jemanden der sagt:" Sie waren gestern bei uns" ;-)
Das wäre eine Bestätigung gewesen.

Naja was ich noch wissen wollte (siehe oben), wo die Richtlinien/Gesetzestexte stehen was für NRW an FuG´s in Gerätehaäusern erlaubt ist. Hatte da schon mal im kurze Frage schnelle Antwort thread gefragt, aber keine Antwort bekommen.

ahk
01.09.2008, 12:17
Solche eine Aussage würde ich mir vorher aber auch gut überlegen. Solche Aufsichts- und Kontrollinstanzen werden gerne etwas grimmig, wenn ehemalige Kunden sie weiterempfehlen ;-)

Mit welcher Begründung?

jumbo
01.09.2008, 12:25
Die sind überwiegend von der Regulierungsbehörde, aus Mainz die meist mit ihrem Peilwagen, oder PKW durch die Gegend fahren.Meistens kommen die aber nur raus, wenn es Funkstörungen gab, und dabei schauen die schon mal nach, ob igendwelche verstärkenden, oder Funkstörenden Umbauten getätigt wurden,und ob unangemeldete Geräte vorhanden sind.
Oder wenn ein Stadtbrandmeister, bei der Kreisverwaltung bemängelt, das es zu viele Funklöcher gibt, und die Leistung von Relaisstellen angehoben werden soll.
Kommt aber echt selten vor, und was anderes kann ich mir nicht vorstellen.

hannibal
02.09.2008, 09:17
Wobei es bei der ADAC Ralley im Großraum Trier wohl letztes Jahr zu spontanen Kontrollen der Handfunkgeräten durch die BNA kam...

Christian
02.09.2008, 13:17
Hallo,

vor ca. 6 Wochen war die BNetzAg bei der Nachbarwehr und hat die vorhandenen Feststationsgeräte überprüft auf Hub, Leistung, Frequenztreue und Empfindlichkeit.
Auch die Antennenanlagen wurden begutachtet.

akkonsaarland
02.09.2008, 22:52
vor Jahr und Tag gab es die eine Kontrolle der RegTP auf der Rettungswache. Diese Kontrolle endete mit einem Bußgeld da sowohl bei der Kontrolle als auch bei der Nachkontrolle die POL auf dem Gerät eingestellt war.

Florian 40
02.09.2008, 23:12
Das ist auch richtig so, was hat das FuG auf dem Kanal der POL zu suchen ?!?

Gruss Flo

abc-truppe
02.09.2008, 23:20
Na hallo? In langweiligen Stunden in der EZ den Polizeifunk abhören? Kann ich irgendwie verstehen, aber natürlich sollte das nicht passieren...
Besonders nicht, wenn man vorher schon geschimpft wurde...

Allmächtiger
02.09.2008, 23:42
Na ja natürlich sollte das Gerät nicht permanent auf dem Pol-Kanal laufen.

Aber es gibt Situationen, wo man mit einer anderen Organisation Kontakt aufnehmen möchte/muss, und vielleicht auch nicht mit der Wache, sondern einem Fzg, und da würde sich ja 4m anbieten.

Wenn man doch abhört, so ist das sicherlich zwar nicht im Sinne des Erfinders, aber wieso wird da ein Bußgeld verhängt? Eigentlich ist es ja Sinn der Sache, dass alle Orgs 4m verwenden, um sich untereinander austauschen zu können.

DG3YCS
03.09.2008, 22:15
Hi,

Speziell für NRW ist es so, das es ZWEI Stellen gibt die Kontrollen durchführen...
Zum einen ist es die Bundesnetzagentur. Diese Melden sich in der Regel aber vorher schriftlich an. Überraschungsbesuche gibt es fast nicht! Macht auch wenig Sinn, denn dann würden die zumindest bei den meisten Freiwilligen BOS oft vor verschlossenen Türen stehen.
(Bürozeiten der BNETZA vs. Dienstzeiten der Freiwilligen). Entsprechenden Kontrollen habe ich schon öfter mal beigewohnt (Als Verantwortlicher/Sachkundiger des Anlagenbetreibers). Den Prüfumfang hat Christian schon genannt.

Zum anderen gibt es die LZPD (Polizei) als Vertreter des Landes. Hier habe ich schon öfter von "Überraschungsbesuchen" gehört. Aber eigendlich auch nur bei Sendebetrieb. Meist lagen dann aber auch Störungsmeldungen vor. Wovon ich wohl schon gehört habe ist das die wohl bei größeren angemeldetetn Übungen mit größerem Funkeinsatz (viele Kanäle beantragt!) vorbeigeschaut haben. Aber auch eher "so" und nicht um eine große Kontrolle durchzuführen. Selbst habe ich entsprechende Kontrollen aber noch nicht erlebt.

Letztendlich muss man sich ja auch immer fragen was bezweckt werden soll. Beide Behörden wollen einen sicheren Störungsfreien Funkbetrieb sicherstellen. Alles andere ist Nebensache!
Eine große Aktion mit vielen unangemeldeten Kontrollen OHNE Vorliegen von Störungsmeldungen ist da eher wenig zweckdienlich...

Wenn aber sich der NAchbar LK beschwert das Massiv große REichweiten bei 2m Betrieb erziehlt werden die dafür sorgen das die Einsatzstellenkommunikation nicht mehr gewährleistet ist (Durch festeingebaute FuG9 an Hochantenne mit 6 Watt), dann kommt die Kontrolle aber schneller als man denkt!

Gruß
Carsten

tower911
04.09.2008, 21:15
Danke Carsten !
Eigentlich wollte ich dich auch schon direkt anschreiben, aber dein Postfach ist hier mal wieder voll und mail hat wohl nicht geklappt ?!
Vielleicht leerst du deine PM Box mal wieder :-)

Kannst du mir noch sagen wo genau steht, das man kein FuG 9 in einem Gerätehaus als Feststation betreiben darf ?
Ich hab mal TR-Bos usw rein geguckt und bei der BNA hab ich nur Anträge gefunden für Diverses aber nichts dazu, was erlaubt ist und was nicht.Kannst du mir da für NRW weiter helfen ?

firefighter7323
05.09.2008, 18:16
Das es nicht erlaubt ist ergibt sich fast schon aus dem Begriff Einsatzstellenfunk (2m- Band) und damit soll man eben nicht quer durch den Ort oder die Nachbarorte funken.

Ich weiß nicht genau wo es steht aber es gibt dem Passus 2-Meter Band darf nicht an ortsfesten oder bedingt ortsfesten Antennenanlagen betrieben werden

tower911
07.09.2008, 22:49
siehst du, wieder neuer Begriff. Wie ist denn bedingt Ortsfest definiert ?
Ich will das ganze schriftlich haben. Mit entschuldigt den Audruck "Scheisshausparolen" braucht man keinem zu kommen.

DG3YCS
07.09.2008, 23:00
siehst du, wieder neuer Begriff. Wie ist denn bedingt Ortsfest definiert ?
Ich will das ganze schriftlich haben. Mit entschuldigt den Audruck "Scheisshausparolen" braucht man keinem zu kommen.

Hi,

Eigendlich ist es ja ganz einfach...
Wenn Ihr eine 2m Station im FW-Haus einbauen wollt, so braucht ihr dafür eine Frequenzzuteilung durch die BnetzA. (ALLE Ortsfesten Stationen müssen gemeldet werden.)
Frequenzzuteilungen im BOS Funk werden abweichend zu allen anderen Funkanwendungen durch die BnetzA NUR ausgestellt wenn die Zuständige Oberbehörde (BMI/LMI) dem Antrag zugestimmt hat.
Stimmt diese eurer 2m Station zu so bekommt Ihr diese auch durch die BnetzA genehmigt!
(Ausser es sprechen andere Gründe dagegen, wie z.b. Schutzzone für Funkmessstelle)
Stimmt das LMI dem nicht zu, so bekommt Ihr die auch niemals genehmigt...

Daher währe es doch am sinnvollsten wenn Ihr euch einfach bei dieser Stelle erkundigt. Dort wird euch Auskunft gegeben ob Ja/nein/vieleicht unter besonderen Vorraussetzungen.
Das IM-NRW hat die LZPD in Duisburg mit der Überwachung des BOS-Funks beauftragt.
http://www1.polizei-nrw.de/lzpd/Start/
Rufe dort einfach an, lasse dich mit den Für BOS Funk zuständigen Mitarbeiter verbinden und Frage direkt nach! Dann hast du deine Antwort in fünf Minuten.
Achja: Die beißen nicht!

Gruß
Carsten

Alex22
08.09.2008, 06:38
Danke Carsten !
Eigentlich wollte ich dich auch schon direkt anschreiben, aber dein Postfach ist hier mal wieder voll und mail hat wohl nicht geklappt ?!
Vielleicht leerst du deine PM Box mal wieder :-)

Kannst du mir noch sagen wo genau steht, das man kein FuG 9 in einem Gerätehaus als Feststation betreiben darf ?
Ich hab mal TR-Bos usw rein geguckt und bei der BNA hab ich nur Anträge gefunden für Diverses aber nichts dazu, was erlaubt ist und was nicht.Kannst du mir da für NRW weiter helfen ?

Für Bayern könnte ichs dir zeigen.
Aber für NRW gibts sicher auch was.

nederrijner
08.09.2008, 08:55
Einfach mal bei der zuständigen Kreisleitstelle oder der LZPD nachfragen scheidet vmtl. aus? ;) Die sollten es wissen.