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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KBM Hessen



funker12
31.08.2008, 11:05
Hallo zusammen ,

welche Vorraussetzungen braucht man um als Kreisbrandmeister in Hessen tätig zu werden ?
Mal abgesehen durch die Berufung/Ernennung durch den KBI.

Ist der Kreisbrandmeister dann automatisch Einsatzleiter auch wenn der GmBi/StBi anwesend sind oder nur wenn er alamiert wird ?

Oder haben die Kreisbrandmeister nur eine beratende Funktion ?

Leider konnte ich im Netz oder bei der suchfunktion kein Ergebnisse finden.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

matzeundanni
31.08.2008, 13:13
Also bei us in Niedersachsen muss er Truppmannausbildung Funker einen weiteren Technischen Lehrgang Truppführer Gruppenführer 1 und 2 Zugführer 1 und 2 Lehrgang Verbandsführer haben ausserdem muss er 2 Jahre eine Funktion in der Führung haben sowie mind. 10 Jahre im Dienste der Feuerwehr sein.
Wie es bei euch ist kann ich dir nicht sagen wird aber nicht großartig abweichen.

Ich bin stellv. Ortsbrandmeister (Wehrführer) und wenn ich von anfang an den Einsatz Leite das heist wenn mein Ortsbrandmeister nicht da ist dann leite ich den Einsatz auch weiter es sei denn ich mache grobe Fehler.Und so ist es auch mit den Kreisbrandmeister vom Dienst der mich unterstützen soll/kann. Er ist aber nicht zwangsläufig gleich Einsatzleiter sondern nur wenn er merkt das der jetzige EL mit der Situation überfordert ist ansonsten hat er mir nicht rein zu reden.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Maddin
01.09.2008, 16:09
Also erstmal das rechtliche:


§ 13 Kreisbrandinspektoren, Kreisbrandmeister

(2) Zur Unterstützung der Kreisbrandinspektorin oder des Kreisbrandinspektors kann der Kreisausschuß auf Vorschlag der Kreisbrandinspektorin oder des Kreisbrandinspektors den örtlichen Gegebenheiten entsprechend Kreisbrandmeisterinnen oder Kreisbrandmeister ernennen, die ehrenamtlich tätig sind und in ein Ehrenbeamtenverhältnis berufen werden sollen. Die Kreisbrandinspektorin oder der Kreisbrandinspektor ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter der Kreisbrandmeisterinnen oder der Kreisbrandmeister. Kreisbrandinspektorin oder Kreisbrandinspektor und Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister müssen die erforderlichen Fachkenntnisse besitzen.

(3) Die Kreisbrandinspektorin oder der Kreisbrandinspektor darf nicht gleichzeitig Gemeindebrandinspektorin oder Gemeindebrandinspektor sein.



§ 41 Technische Einsatzleitung

(1) Die technische Einsatzleitung obliegt der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter der Feuerwehr des Schadensortes. Wird neben der Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr eine Berufsfeuerwehr eingesetzt, so bilden die Leiterinnen oder die Leiter der eingesetzten Feuerwehren einen gemeinsamen Führungsstab, der unter der Leitung der Gemeindebrandinspektorin oder des Gemeindebrandinspektors steht. Bei besonderen Schadenslagen kann diese oder dieser die Leitung der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr übertragen. Der Brandschutzaufsichtsdienst kann jederzeit selbst die technische Einsatzleitung übernehmen.


Sprich vom Gesetz wird nur gesagt "erforderlichen Fachkenntnisse besitzen" Das kann jetzt vieles bedeuten....
Ich persönlich finde das er min. den "Zugführer" oder sogar "Führer von Verbänden" haben sollte... + Erfahrung... --> also net 23Jahre und GF....

Wie man den Gesetzestext genau auslegt weiß ich auch net :-(

Die Sache mit der Einsatzleitung steht im Gestz dagegen relativ deutlich....
Der KBM gehört auch zum Brandschutzaufsichtsdienst und kann daher jederzeit die TEL "an sich reißen" (wenn der KBI oder sein Stelv net da ist...)

In der Praxis kenn ich es aber so das der jeweilige Einsatzleiter die Einsatzleitung behält und der KBM beratende Funktion hat.

Ich hoffe ich konnte dir damit helfen...
Gruß Maddin

C3Po
01.09.2008, 21:49
... und wenn ich von anfang an den Einsatz Leite das heist wenn mein Ortsbrandmeister nicht da ist dann leite ich den Einsatz auch weiter es sei denn ich mache grobe Fehler...

Oder der OrtsBM/StBM/KBm übernimmt offiziell die Einsatzleitung ;), dann bistes nischt mehr ;)

matzeundanni
02.09.2008, 12:44
C3Po Zitat:
Zitat von matzeundanni
... und wenn ich von anfang an den Einsatz Leite das heist wenn mein Ortsbrandmeister nicht da ist dann leite ich den Einsatz auch weiter es sei denn ich mache grobe Fehler...

Zitat C3Po
Oder der OrtsBM/StBM/KBm übernimmt offiziell die Einsatzleitung ;), dann bistes nischt mehr ;)

Das ist ja genau das was ich gesagt habe, der Obm Kbm Gbm kann muss es aber nicht.
Wenn alles läuft und ich keine Groben fehler mache wird es auch keiner machen.

matzeundanni
02.09.2008, 12:47
Ich liebe es...

Das ist leider das traurige in Deutschland,daß es keine 100 % gleichheit gibt und jedes Bundesland versucht sein eigenes Ding zu machen.

Bugs B
03.09.2008, 09:50
er hat wohl eher gemeint, dass eine Frage explizit auf das eine Bundesland gestellt und auch eine entsprechende Antwort erwartet wurde. Aber es kam dann eine weniger brauchbare Antwort. :-)