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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Feuerwehr-Maut



brause
18.08.2008, 15:40
Damit die Gemeinde nicht auf den Kosten der THL sitzen bleiben, wird eine Vergütung aus der LKW-Maut bzw. KfZ-Steuer gefordert.

Ist denn schon wieder der 1. April?

Quelle: http://www.hna.de/wolfhagensolo/00_20080818082950_Maut_Idee_zieht_Kreise.html

cockpit
18.08.2008, 16:04
Nein, wieso?

Diese Überlegung wurde bei uns schon lange angestellt und dementsprechend auch beantragt.
Leider sind die Mautgebühren zweckgebunden.
Die Kommunen bekommen für Ihre Anschaffungen zwar Förderungen, allerdings wird es um einiges Teuerer, wenn man für einen Autobahnabschnitt zuständig ist.
Und Autobahn ist Bundessache.
Für den Kommunalen Brandschutz würde es manchmal auch ein LF8 anstatt ein HLF20 oder so, reichen.

Gruß
cockpit

überhose
18.08.2008, 16:50
Wir bezahlen Ökosteuer für die Renten und Schaumweinsteuer für die kaiserliche Flotte, die vor bescheidenen 90 Jahren komplett versenkt wurde. Das mit den Mautgebühren eine Abgabe noch eine verständliche Zweckbindung hat, finde ich nicht verkehrt.
Wieviele Gemeinden wehr(t)en sich (oder versuch(t)en es zumindest) gegen die Übernahme von Autobahnabschnitten?

Allmächtiger
18.08.2008, 17:14
Gerade bei Ölspur-Einsätzen kann man oftmals keinen Verursacher feststellen. Aus dem Grund fände ich die Idee auch nicht verkehrt.

hannibal
18.08.2008, 17:14
Wieviele Gemeinden wehr(t)en sich (oder versuch(t)en es zumindest) gegen die Übernahme von Autobahnabschnitten?

Oder aber sahen in einem Autobahnabschnitt den Supergau schlechthin und beschafften Jahre vorher massivst TH Ausrüstung, die irgendwann zu rosten anfing?

Alex22
18.08.2008, 17:44
Wasn das schon wieder für ein Gejammer ...
Der Staat zahlt doch schon genug ... wenn natürlich die Bundfahrzeuge blöd aufgeteilt werden. Selbst schuld.
Außerdem ... wer sagt denn das eine Feuerwehr mehr aufrüsten muß nur weil sie ein Autobahnabschnitt hat?

Newty
18.08.2008, 18:01
Wasn das schon wieder für ein Gejammer ...
Der Staat zahlt doch schon genug ... wenn natürlich die Bundfahrzeuge blöd aufgeteilt werden. Selbst schuld.
Außerdem ... wer sagt denn das eine Feuerwehr mehr aufrüsten muß nur weil sie ein Autobahnabschnitt hat?
Wenn man das so verallgemeinert - niemand. Allerdings macht eine Wehr, die aufgrund der Nähe zur Anschlussstelle zwangsläufig in die AAO muss, keinen guten Eindruck ohne Rüstsatz oder sogar ohne Wasser. Immerhin werden Autobahnabschnitte ja nicht danach geplant, ob man die Hilfsfristen mit dem Status-Quo einhalten kann.

brause
18.08.2008, 19:15
Und ich dacht immer, das Mittel "Gebührensatzung" sollte zur Finanzierung der FW reichen. Warum sollte es nicht möglich sein, die THLs damit kostendeckend zu finanzieren, inkl. Abscheibung für Fzg. und Material. Selbst nicht abrechenbare Ölspüren kann man ja so mit einrechnen, ähnlich wie eim RD. Zumal ja sowieso die Haftpflichtversicherung des Verursachers erstattungpflichtig ist.

Abgeshen davon profitiert die Kommune ja regelmässig auch wirtschaftlich von einem BAB-Anschluss.

Alex22
18.08.2008, 19:29
Und ich dacht immer, das Mittel "Gebührensatzung" sollte zur Finanzierung der FW reichen. Warum sollte es nicht möglich sein, die THLs damit kostendeckend zu finanzieren, inkl. Abscheibung für Fzg. und Material. Selbst nicht abrechenbare Ölspüren kann man ja so mit einrechnen, ähnlich wie eim RD. Zumal ja sowieso die Haftpflichtversicherung des Verursachers erstattungpflichtig ist.


Haha
der Witz war gut mit kostendeckend...
Wohnst doch selbst in Hessen.
In Hessen bei der BF Frankfurt am Main kostet ein Rüstzug mit
ELW
2 (H)LF und RW für eine Std gerade mal
28 Euro für die Fahrzeuge
In Worten Achtundzwanzig.
Jeder Feuerwehrbeamte im mittleren Dienst dann nochmal 26 €
Und wo is das jetzt kostendeckend???

brause
18.08.2008, 19:57
Haha
der Witz war gut mit kostendeckend...
Wohnst doch selbst in Hessen.
In Hessen bei der BF Frankfurt am Main kostet ein Rüstzug mit
ELW
2 (H)LF und RW für eine Std gerade mal
28 Euro für die Fahrzeuge
In Worten Achtundzwanzig.
Jeder Feuerwehrbeamte im mittleren Dienst dann nochmal 26 €
Und wo is das jetzt kostendeckend???

Dann macht man bei euch wohl irgendetwas falsch, hier mal die Gebührensatzung unserer Nachbarwehr, die nehmen schon für Schere und Spreizer deutlich mehr...

http://bad-wildungen.active-city.net/city_info/anzeige/redaktionssystem/main/show.cfm?region_id=87&lang_id=1&id=11434&modul_id=5

Nachtrag: Man beachte, hier wird nicht nur Fzg. und Personal berechnet, zusätzlich wird auch noch jedes Strahlrohr berechnet, ebenso wie jedes Teil aus dem Rettungssatz einzeln.

Von solchen Finanzierungsmöglichkeiten träumen die HiOrgs in schlaflosen Nächten...

Edit: Link geändert

Alex22
18.08.2008, 20:17
Dann macht man bei euch wohl irgendetwas falsch, hier mal die Gebührensatzung unserer Nachbarwehr, die nehmen schon für Schere und Spreizer deutlich mehr...

http://www.bad-wildungen.de/index_rv.htm

Nachtrag: Man beachte, hier wird nicht nur Fzg. und Personal berechnet, zusätzlich wird auch noch jedes Strahlrohr berechnet, ebenso wie jedes Teil aus dem Rettungssatz einzeln.

Von solchen Finanzierungsmöglichkeiten träumen die HiOrgs in schlaflosen Nächten...

Da kommt leider keine Gebührensatzung

brause
18.08.2008, 20:39
Versuch es mal hiermit:

[http://bad-wildungen.active-city.net/city_info/anzeige/redaktionssystem/main/show.cfm?region_id=87&lang_id=1&id=11434&modul_id=5

Edit: Link berichtigt.

paulschen
18.08.2008, 20:51
Fast richtig ;-)) Zuerst auf Rathaus dann auf Satzungen dann auf Feuerwehr

brause
18.08.2008, 21:11
Fast richtig ;-)) Zuerst auf Rathaus dann auf Satzungen dann auf Feuerwehr

Danke für den Hinweis, aber jetzt sollte der korrigierte Link tatsächlich direkt zur Gebührensatzung führen.

Alex22
18.08.2008, 21:42
Tja ... mal schauen wie lange sie die Satzung noch aufrecht erhalten ...
Ein hessisches Verwaltungsgericht wars glaub ich welche eine solche Berechnung für nicht zulässig erklärten.
Denn bis jetzt wurden die Einsatzkosten immer nur durch die Einsatzzeit berechnet, dies sei aber nicht zulässig und die Fahrzeugkosten dürfen nicht mehr durch die Einsatzzeit sondern müssen durch die Vorhaltezeit berechnet werden.
Deswegen kostet eine DLK oder Autokran bei der BF Frankfurt am Main "nur" noch 16 € die Stunde, ein HLF zB 9 € die Stunde und ein ELW sogar nur noch 4 €.

überhose
18.08.2008, 22:32
Gerade bei Ölspur-Einsätzen kann man oftmals keinen Verursacher feststellen. Aus dem Grund fände ich die Idee auch nicht verkehrt.Verursacher ist der Straßenlastträger, der die Feuerwehr (warum auch immer die...) darum bittet, die Ölspur zu beseitigen, weil seine Institution (Straßenmeisterei) das nicht hinbekommt.
(Aber ich glaube, die Sichtweise hat auch erst kürzlich ein Gericht irgendwo auf links gedreht, finds aber gerade nicht)


Denn bis jetzt wurden die Einsatzkosten immer nur durch die Einsatzzeit berechnet, dies sei aber nicht zulässig und die Fahrzeugkosten dürfen nicht mehr durch die Einsatzzeit sondern müssen durch die Vorhaltezeit berechnet werden.In anderen Ländern ist diese Berechnungsart schon länger gegeben. Feuerwehr ist und bleibt ein Verlustgeschäft.

brause
19.08.2008, 10:33
Tja ... mal schauen wie lange sie die Satzung noch aufrecht erhalten ...
Ein hessisches Verwaltungsgericht wars glaub ich welche eine solche Berechnung für nicht zulässig erklärten.
Denn bis jetzt wurden die Einsatzkosten immer nur durch die Einsatzzeit berechnet, dies sei aber nicht zulässig und die Fahrzeugkosten dürfen nicht mehr durch die Einsatzzeit sondern müssen durch die Vorhaltezeit berechnet werden.
Deswegen kostet eine DLK oder Autokran bei der BF Frankfurt am Main "nur" noch 16 € die Stunde, ein HLF zB 9 € die Stunde und ein ELW sogar nur noch 4 €.

Gibt es dafür eine nachvollziehbare Quelle, am besten ein Aktenzeichen?

Sollte das mit deinen Gebühren so stimmen, wäre die Forderung der Gemeinde allerdings nachvollziebar.

überhose
19.08.2008, 11:01
Gibt es dafür eine nachvollziehbare Quelle, am besten ein Aktenzeichen?Für die Hessen unter uns: Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 22.08.2007, Az.: 5 UE 1743/06
Vgl. auch http://www.stvv.frankfurt.de/download/M_95_2008.pdf

Für Niedersachsen: http://www.kostenlose-urteile.de/newssearch.htm?referrer=news6294&view=CW86+CW2437

Für RLP: http://www3.chamaeleon.de/ovg_kos/fulltext.cgi?doknr=4212

In NRW soll es so etwas auch geben, Quelle hab ich derzeit jedoch nicht zur Hand.

brause
19.08.2008, 11:33
Danke, das ist eindeutig genug.

Wahrscheinlich ist denen aus Wildungen das Urteil auch bekannt, nur, solange keiner dagegen klagt...