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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Blaulicht als führungskraft



firebenny
09.08.2008, 16:11
Hallo!
sagt mal wer weiß denn ob eine Führungskraft der FF auf dem weg zu einsatzort/gerätehaus
ein blaulicht benutzen darf?gibts da ne regel oder ausnahmegenehmigung???

firebenny
09.08.2008, 16:22
Es gibt
a) diverse Führungspositionen,
b) diverse Bundesländer, und
c) diverse Sonderregelungen in einzelnen b) für bestimmte a)

Also müsstest du die Frage etwas konkretisieren.

zu a) Wehrleiter,Gruppenführer,...
zu b) Thüringen

hänschenklein
09.08.2008, 16:27
blind aus dem bauch herraus kann ich dir sagen dass es für den GF ganz bestimmt nicht erlaubt ist

firebenny
09.08.2008, 16:29
naja,oder halt zugführer,....

achja,wie is es denn mit dachaufsetzern???

Feuerwehrfunk
09.08.2008, 17:05
achja,wie is es denn mit dachaufsetzern???

Du kannst dir so zeimlich jeden Dachaufsetzen auf dein Dach knallen den du willst... "Ich heiße xy" oder "Ich bin wichtig"
Nur beleuchtet darf er halt nicht sein. Der blöde Aufsetzen verschafft dir auch keine weiter Rechte!

Blaulicht und Signalhorn sind dagegen was ganz anderes... Und ich bin immer noch der Meinung dass es das auch für Komandanten nicht braucht, so weit ist der Weg zum Feuerwehrhaus ja meistens nicht...

Glaub auch nicht dass des irgendwo erlaubt ist.

Sowas macht erst ab KBM, KBI oder KBR Sinn, die müssen weite Strecken im Landkreis fahren. Und so ist es ja meistens auch gehandhabt.

mfg

patrick1180
09.08.2008, 17:25
Denke ich auc, trotzdem hat in unserer Gemeinde der WF ein Blaulicht mit Genehmigung, allerdings ohne Horn !!!!
Bringt echt viel ;-)

nederrijner
09.08.2008, 17:50
Interessant, wie begründet man die Abweichung von der StVZO?

Astra12
09.08.2008, 18:42
naja,oder halt zugführer,....


ja,hier in RLP gibt es ne Stadt,da hat der diensthabende Zugführer einen Van der feuerwehr mit daheim, der hat dann natürlich Blaulicht und Horn und ist rot :)

Florian KSB
09.08.2008, 22:13
Hallo,
bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt! Für FachKBMs wie zum Beispiel Atemschutz-KBM wird bald eine Sondersignalregelung eingeführt!
Mfg Flo

Bugs B
09.08.2008, 22:14
ja,hier in RLP gibt es ne Stadt,da hat der diensthabende Zugführer einen Van der feuerwehr mit daheim, der hat dann natürlich Blaulicht und Horn und ist rot :)
der macht dann aber sowas wie "Einsatzführer vom Dienst", oder dergeleichen. Gibts in relativ vielen dt. Mittelstädten.

Quietschphone
09.08.2008, 22:28
Hallo,
bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt!Servus!

Aha, und wer erlaubt dies?

Gruß
Alex

Fabpicard
09.08.2008, 23:10
Ich tipp mal auf den KBM selbst... "Landkreis" und "ab KBM-Ebene"... ;)

@Astra12: du meinst nich zufällig die alte Römerstadt?

MfG Fabsi

Quietschphone
09.08.2008, 23:41
@Fabpicard:

KBM ist in BY der unterste Führungsdienstgrad auf Landkreis-Ebene, der hat mehr oder weniger nichts zu erlauben.
Mir ging es eher darum, wer in diesem Landkreis denn eine nicht zugelassene Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug einfach so "erlauben" kann...
KBI und KBR haben in BY sowieso Blaulichtberechtigung im Privat-KFZ, für KBM kann sie demnächst auch gegeben werden (siehe hier (http://www.lfv-bayern.de/cms/news/2008/06/29/blaulichtberechtigung.html)), da benötigt es keinen beleuchteten Dachaufsetzer.

Gruß
Alex

hannibal
10.08.2008, 08:34
Hallo,
bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt! Für FachKBMs wie zum Beispiel Atemschutz-KBM wird bald eine Sondersignalregelung eingeführt!
Mfg Flo

Wozu?

Wird der Einsatz sicherer, effizienter und besser nur weil der Kreisbrandkasper vor Ort ist?

WEnn ja stimmt was nicht.

@Patrick 1180
wer hat den die Erlaubniss ausgestellt?

Alex22
10.08.2008, 13:56
Vielleicht hat man auch einfach nur erkannt, dass ein 1-Wochen-Gruppenführer nicht so prickelnd ist,


Aha
Und der 2 Wochen Lehrgang ist um soviel besser? ....
Na du mußt es ja wissen.

nederrijner
10.08.2008, 13:59
Er entspricht zumindest der FwDV2.
Eigentlich erscheint es mir hochlogisch, dass man in der doppelten Zeit mehr und intensiver lernen und üben kann.

Alex22
10.08.2008, 14:18
Er entspricht zumindest der FwDV2.
Eigentlich erscheint es mir hochlogisch, dass man in der doppelten Zeit mehr und intensiver lernen und üben kann.

Und wer sagt das man sich an die FwDV 2 halten muß?
Und dann könnte ich auch sagen. Mein B3 Lehrgang geht 3 Monate, also hast du mit deim 2 Wochen Lehrgang auch keine Ahnung?

nederrijner
10.08.2008, 14:24
Und wer sagt das man sich an die FwDV 2 halten muß?
Ich weiß nicht, wie das in Bayern ist. In NRW sagt das der Innenminister.
FwDV steht nicht für Feuerwehrdienstvorschlag.

Wenn wir uns jetzt schon darüber unterhalten, schmeißen wir am besten jegliche Einheitlichkeit über Bord. Soll doch jeder machen, was er will. Irgendwann lädt man dann wieder Adapter für zig unterschiedliche Kupplungssysteme auf die Fahrzeuge, hat sich ja bewährt..


Und dann könnte ich auch sagen. Mein B3 Lehrgang geht 3 Monate, also hast du mit deim 2 Wochen Lehrgang auch keine Ahnung?
Die 70 Stunden scheinen das zu sein, was man bundesweit als unterste Grenze akzeptiert.

Alex22
10.08.2008, 14:27
Ich weiß nicht, wie das in Bayern ist. In NRW sagt das der Innenminister.
FwDV steht nicht für Feuerwehrdienstvorschlag.

Wenn wir uns jetzt schon darüber unterhalten, schmeißen wir am besten jegliche Einheitlichkeit über Bord. Soll doch jeder machen, was er will. Irgendwann lädt man dann wieder Adapter für zig unterschiedliche Kupplungssysteme auf die Fahrzeuge, hat sich ja bewährt..


Die 70 Stunden scheinen das zu sein, was man bundesweit als unterste Grenze akzeptiert.

Mag ja sein, daß euer Innenminister bei euch die FwDV2 verbindlich eingeführt.
In Bayern ist sie eben nicht eingeführt...
Tja und nun?

Und jetzt FwDV mit Normen zu vergleich hinkt doch sehr.
DIN sagt ja schon der Name Deutsches Institut für Normung, gilt somit für Deutschland.
FwDV = Feuerwehr und Feuerwehr ist und bleibt Landessache.

nederrijner
10.08.2008, 14:37
Mag ja sein, daß euer Innenminister bei euch die FwDV2 verbindlich eingeführt.
In Bayern ist sie eben nicht eingeführt...
Tja und nun?
Dann ist ein in Bayern absolvierter GF-Lehrgang in weiten Teilen der Republik schlicht wertlos und der FA kann seine Ausbildung wiederholen. Im Bereich der Truppmann-Ausbildung würde ich da bei Wechslern aus Bayern auch ganz genau hingucken.


Und jetzt FwDV mit Normen zu vergleich hinkt doch sehr.
DIN sagt ja schon der Name Deutsches Institut für Normung, gilt somit für Deutschland.
Ja nee, klar. Das DIN ist ein privatwirtschaftlicher Verein, was die machen gilt im Grundsatz erstmal für gar niemanden.
Wer sich nicht an die Normen halten will, muss das nicht, solange kein Druck von oben kommt. Dass man sich daran hält, ist - wie im Bereich Ausbildung auch - im Interesse aller.


FwDV = Feuerwehr und Feuerwehr ist und bleibt Landessache.
Die FwDV werden auf Bundesebene im AFKzV erarbeitet, wenn dann einige Bundesländer meinen, sich nicht daran halten zu müssen, läuft da irgendwas falsch.
Wieso reicht denn eine Woche? Drei Tage gehen bestimmt auch. Oder ein Fernlehrgang. Und der Willi macht das seit zehn Jahren ohne Lehrgang, klappt doch auch ...

offi
10.08.2008, 14:44
Hallo,
bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt! Für FachKBMs wie zum Beispiel Atemschutz-KBM wird bald eine Sondersignalregelung eingeführt!
Mfg Flo

Und was bringt dann ein beleuchteter Dachaufsetzer?

Fabpicard
10.08.2008, 21:02
gerne doch editiere ich ihn... wenn es ihn noch geben würde!
Leider wurde dieser schon gelöscht, tja, wieso auch immer...

Oh, entschuldige... Nicht gesehen :)
(Hat der Chef wohl selbst gelöscht...)


Wie hieß es schon in der Bibel: "Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein"

Oki... *werf* :D ne, scherz beiseite... lösch mein posting oben dann auch, hat sich ja jetzt "erledigt" ;)

Brennt halt nur jedes mal aufs neue in den Augen, wenn mans wieder falsch liest :)

MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
10.08.2008, 22:46
Oki... *werf* :D

Zwei große Flache, drei kleine Spitze und ein Paket Kies ;-)

Aber angesichts der (Grundsatz-)Diskussion, die hier immer wieder aufflammt, fand ich Fabsi´s Kommentar schon richtig...

Gruß, Mr. Blaulicht

patrick1180
11.08.2008, 08:42
@Patrick 1180
wer hat den die Erlaubniss ausgestellt?

Das Amt für Brand und Zivilschutz, des LK.

sebbel2
11.08.2008, 09:40
Oh, entschuldige... Nicht gesehen :)
(Hat der Chef wohl selbst gelöscht...)



Oki... *werf* :D ne, scherz beiseite... lösch mein posting oben dann auch, hat sich ja jetzt "erledigt" ;)

Brennt halt nur jedes mal aufs neue in den Augen, wenn mans wieder falsch liest :)

MfG Fabsi

Ist ja keine Sache, weiß schon was du meinst... :)

Hab meins ebenfalls gelöscht...

Andreas 53/01
11.08.2008, 11:45
Denke ich auc, trotzdem hat in unserer Gemeinde der WF ein Blaulicht mit Genehmigung, allerdings ohne Horn !!!!
Bringt echt viel ;-)

Hallo !
Das kann ich weniger glauben,
eine jederzeit wiederrufbare Ausnahmegenehmigung kann nur durch das für das Straßenverkehrswesen zuständige Ministerium des jeweiligen Bundeslandes erteilt werden.

Und dann nur nach den geltenden Vorschriften der StVZO, wonach an Fahrzeugen die nach §52 Abs.3 mit Rundumleuchten für blaues Blinklicht ausgerüstet sein dürfen, mit mindestens einem Einsatzhorn nach §55 Abs.3 StvZO ausgerüstet sein müssen. Denn ohne Einsatzhorn besteht keine Verpflichtung der anderen Verkehrsteilnhemer freie Bahn für das Einsatzfahrzeug zu schaffen ( §38 StVO ).

patrick1180
11.08.2008, 14:39
Ich hab sie aber live und in Farbe gesehen....
Und die FZG des KatSch erhalten auch hier die Genehmigung, zur Freigabe der "TÜV-Eintragung"

Etienne
11.08.2008, 15:12
Hallo firebenny!


naja,oder halt zugführer,....
In Niedersachsen fängt das in der Regel aber der Position des Stadt- oder Gemeindebrandmeister an.
Darunter wird normalerweise keine Genehmigung für eine Sondersignalanlage erteilt.

Florian KSB
15.08.2008, 16:51
Hallo,
also ich habe beim letzten Großeinsatz die Privatfahrzeuge gesehen und da war bei die Fachkbms ein beleuchteter Dachaufsetzer angebracht! Es war sogar ein Aufkleber mit Inventarnummer des Landkreises angebracht.

Diese Blaulichtregelung für KBM wird es vorerst nur für Fach-KBM geben!

Mfg Flo

Alex22
15.08.2008, 17:20
Hallo,


Diese Blaulichtregelung für KBM wird es vorerst nur für Fach-KBM geben!

Mfg Flo

Bei euch vielleicht.

Flogge
17.08.2008, 11:12
Wenn man mal die Sinnfrage etwas an Seite legt, frag ich mich, wieso denn ausgerechnet die "Fach-KBM"? Wenn ich richtig über deren Aufgabenbereich informiert bin, sind das doch so ziemlich die letzten, bei denen die Einsatzfunktion einen Bedarf für eine SoSi-Anlage rechtfertigt.

Bei uns (ein Landkreis in Bayern) gibt es zum Beispiel einen Fach-KBM für Atemschutz + Gefahrgut. Der hat eine SoSi Anlage.
Der normale KBM hat bei uns nur unter besonderen Bedingungen auch eine SoSi Anlage. Die sind dann immer einzeln zu klären - zum Beispiel: Autobahn, vielbefahrene Bundesstraße, etc.
KBI / SBI wie durch durch das StmI festgelegt:



Antragsberechtigt sind die besonderen Führungsdienstgrade der Feuerwehr (vgl. Art. 19 und 21
BayFwG) für die Nutzung der Sonderwarneinrichtungen auf der Fahrt zum Einsatzort, solange und
soweit sie für die Einsatzleitung bei besonderen Schadensereignissen vorgesehen sind. Davon ist
bei Kreis- und Stadtbrandräten sowie bei Kreis- und Stadtbrandinspektoren stets auszugehen. Bei
Kreis- und Stadtbrandmeistern kann davon in der Regel nur ausgegangen werden, wenn sie nach
der Alarmierungsplanung als Einsatzleiter bei solchen Schadensereignissen (z. B. KBM als
Einsatzleiter für überörtliche Gefahrgutunfälle) vorgesehen sind.

Quelle: http://www.lfv-bayern.de/cms/downloads/rechtsgrundlagen/Blaulicht_AH-StVO_Fassung-IC_Stand-13.06.2008.pdf


Viele Grüße

Flogge
17.08.2008, 11:49
Also es ist 1 Person die beide Aufgaben hat (Atemschutz und Gefahrgut). Und meines Wissens hat derjenige die SoSi nicht wg. Atemschutz sondern wg. Gefahrgut ... mehr weiß ich dazu ehrlich gesagt auch nicht ...

Florian KSB
02.09.2008, 20:24
Und was bringt dann ein beleuchteter Dachaufsetzer?

Das frag ich mich eigendlich auch - aber es ging ja net drum was es bringt sondern warum der sowas hat!