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Peterwurst
05.08.2008, 17:40
Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Führerschein

Innenminister Herrmann [Bayern] fordert Fahrerlaubnis für Feuerwehrautos bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Führerschein - Kabinett beschließt Bundesratsinitiative

Das Kabinett hat am 29.07.2008 auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann eine Bundesratsinitiative beschlossen, damit Feuerwehrautos und andere Einsatzfahrzeuge im Katastrophenschutz bis 4,25 Tonnen auch weiterhin mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden können.

Im Jahr 1999 wurde die Fahrerlaubnisklasse B eingeführt. Diese Klasse berechtigt im Unterschied zur früheren Fahrerlaubnisklasse 3 nicht mehr zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7,5 Tonnen, sondern nur noch bis 3,5 Tonnen. Herrmann: "Diese Klasseneinteilung stellt insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren, die Rettungsdienste und die Technischen Hilfsdienste vor große Probleme. Besonders deshalb, weil bestimmte Fahrzeuge aufgrund technischer Neuerungen ganz überwiegend schwerer als 3,5 Tonnen sind", so Herrmann.
So haben beispielsweise neue Löschfahrzeuge der Feuerwehr aufgrund der technischen Entwicklungen eine tatsächliche Fahrzeugmasse von rund 3,8 Tonnen. Vergleichbares gelte auch für die Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. Herrmann sagte, dass diese Fahrzeuge trotzdem eher einem Pkw als einem typischen Lastwagen ähneln.

"Die EU erschwert dem Feuerwehrnachwuchs durch ihre strengen Richtlinien das ehrenamtliche Engagement. Nachdem aber die Gemeinden für den Brandschutz gerade stehen müssen, wird es gerade finanzschwächere kleinere Gemeinden zunehmend vor Probleme stellen, wenn sie für die Kosten eines Führerscheins für die Feuerwehrangehörigen aufkommen müssen."

Der Ministerrat schlägt jetzt vor, mit einer Entschließung des Bundesrates die Bundesregierung aufzufordern, durch eine Änderung des Straßenverkehrsrechts eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass Angehörige der Feuerwehren, der Rettungsdienste und der Technischen Hilfsdienste mit einem Pkw-Führerschein künftig Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen fahren dürfen. Innenminister Joachim Herrmann: "Ich halte eine Ausnahme für den Bereich bis 4,25 Tonnen auch aus Sicht der Verkehrssicherheit für absolut vertretbar." Bereits jetzt könne die Kombination aus einem normalen Pkw plus einem Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 4.250 Kilogramm erreichen.

Herrmann verwies darauf, dass sich auch der Landesfeuerwehrverband dieser Initiative angeschlossen hat und sie nachhaltig unterstützt: "Die Staatsregierung hat sich von Anfang an vehement für die Interessen der Feuerwehren eingesetzt. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit nach EU-Recht, für Katastrophenschutzfahrzeuge Ausnahmen vorzusehen. Für unsere Freiwilligen Feuerwehren und andere Helfer im Katastrophenschutz sollte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee ausdrücklich davon Gebrauch machen."

Quelle: Pressemitteilung des Bayer. StMI aus der Kabinettsitzung 29.07.2008

patrick1180
05.08.2008, 17:57
Gehts da nur um FFW und KatSch-FZG'e oder auch RD ?

Newty
05.08.2008, 18:08
Gehts da nur um FFW und KatSch-FZG'e oder auch RD ?


...durch eine Änderung des Straßenverkehrsrechts eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass Angehörige der Feuerwehren, der Rettungsdienste und der Technischen Hilfsdienste mit einem Pkw-Führerschein künftig Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen fahren dürfen.

Da ich hier was schreiben muss sag ich ganz frech: Nö *scnr*

rundhauber
05.08.2008, 18:38
Die Diskussion läuft unter http://www.feuerwehr-forum.de/index.php?n=499440 schon seit letztem Donnerstag.

Die Führerscheinproblematik ist seit über 20 Jahren bekannt (AFAIK gab es in den 80ern ein EG-Abkommen zur Einführung) und wird eigentlich ständig wieder hochgeholt (gern auch vor Wahlen in Bayern?). Das Hauptproblem liegt aber IMO mehr bei den Gemeinden und HiOrgs, die nicht in die Führerscheinausbildung ihrer FA und Mitglieder investiert haben (ich spreche hier von FEK C/CE). Da die alten FEK 3 nun langsam "aussterben" (bitte nicht wörtlich nehmen), wird der Fehler offensichtlich.

Ein weiteres Problem sind die immer schwerer werdenden Fahrzeuge. Das führt dann zu der Frage, ob man aus einem TSF unbedingt ein "Eier legendes Wollmilchschwein" machen muss.

Mit den 750 kg mehr ist den HiOrgs aber nicht gedient. Spätestens die übernächste Fahrzeuggeneration geht dann wieder über die 4,25 t hinaus und die Diskussion von vorne los. Also hilft nur Führerscheinausbildung C/CE (oder C1E, die IMO Geldverschwendung gegenüber C/CE ist).

jumbo
05.08.2008, 19:11
Unsere Stadt, hat Listen raus gegeben, wo jede Löschgruppe eintragen soll, was die Leute für Führerscheine haben, da unser Fahrzeug-Beschaffungsprogramm voll im Gange ist, und alle Fzg., Wasserführend werden, gibt es das Gewichts/Führerschein-Problem.

Wenn Bedarf besteht, sollen die LGF den anmelden, und die Stadt unterstützt die Leute,die den C1E machen, entweder mit 500€, oder ganz, wenn man sich zur Mitarbeit, für ein paar Jahre verpflichtet.

Feuerwehrfunk
05.08.2008, 19:28
Also gerade bei uns in der region München werden als neue Fahrzeuge (als ersatz für TLF oder LF) haupsächlich HLF in den Dienst gestellt. Und jetzt erklärt mir mal einer bitte wie man ein HLF mit 4,2 Tonnen baut...

sorry aber des macht einfach keinen Unterschied der etwas nützt.

Bei neuen, aktuellen Feuerwehrautos (die ja wieder 25 jahre alt werden müssen und für das ständig wachsende Aufgabenbegiet gerüstet sein müssen) sprechen wir von einem Gewicht zwischen 7,5 bis 14 Tonnen. Also nützt diese regelung (fast) niemandem.

mfg

ps: Unser neuses HLF wird wahrscheinlich auf einem 14t MAn Fahrgestell aufgebaut... Und wir sind jetzt keine rießen Feuerwehr sondern haben jetzt ein altes LF8, ein neues TLF 16/25 eine DLK 23/12 und ein MZF... da hab ich viel von der regelung...

preisel
05.08.2008, 19:48
es geht aber darum das man ein TSF nicht mehr auf unter 3,5t aufgebaut bekommt... das kann man momentan nurnoch mit einem Opel Fahrgestell... das ist das Problem...

Mittlerweile bekommt man auch kein LF10/6 mehr unter 7,5t...

stone25
05.08.2008, 19:53
Also gerade bei uns in der region München werden als neue Fahrzeuge (als ersatz für TLF oder LF) haupsächlich HLF in den Dienst gestellt. Und jetzt erklärt mir mal einer bitte wie man ein HLF mit 4,2 Tonnen baut...

sorry aber des macht einfach keinen Unterschied der etwas nützt.

Es geht hier ja nicht um Feuerwehren die sich ein HLF zulegen, sondern um die kleinen Ortsteilfeuerwehren die ein z.B 30 Jahre altes TSF 3,5 tonnen haben und sich jetzt ein neues TSF zulegen wollen! Da sind jetzt nicht mehr viele Hersteller in der lage TSF anzubieten die man auch noch mit FSKl. B fahren kann.

Mehr infos auf lfv-bayern.de

überhose
05.08.2008, 21:47
es geht aber darum das man ein TSF nicht mehr auf unter 3,5t aufgebaut bekommt... das kann man momentan nurnoch mit einem Opel Fahrgestell... das ist das Problem...Würde auch gehen, wenn man normmäßig mal etwas mit der Zeit geht und gleichzeitig auf unnötigen Schnickschnack verzichtet.
Rechnet hier jemand schön vor: http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=425678

Gerade in Bayern sollte dieser Verzicht eigentlich nicht so wahnsinnig schmerzen, so verzichtet man doch auf TSF's ohne Wimpernzucken schon auf die Atemschutzgeräte, die quer durch die restliche Republik auf diesen Fahrzeugtypen schon obligatorisch sind...

Es hat ja schon jemand geschrieben, das die "Führerscheinproblematik" schon seit locker 20 Jahren bekannt ist, die Ursprünge gehen schon eher an die 30 Jahre. Die Wehren, die in Bayern deswegen rumheulen, haben ganz andere Probleme, wollen die aber nicht sehen.
Und darüber kommt dann ein Verband, der mit solchen blödsinnigen Forderungen an die Politik glänzt, nachdem er sich schon bei der Änderung des FW-Gesetzes erfolgreich durchsetzen konnte, als die böse Politik auf die Idee kam, Feuerwehr könnte man auch mit Zweckverbänden regeln, dann bräuchte es nicht an jedem dicken Baum eine eigenständige Wehr...

Auch wenn mich jetzt manche als Bayern-Hasser o.ä. anprangern werden, in 2 Dingen bin ich mir absolut sicher:
1. Wenn es in Deutschland ein Bundesland gibt, wo das Feuerwehrwesen am meisten krankt und aufgrund seiner Änderungs-/Modernisierungsresistenz am härtesten scheitern wird - dann ist es Bayern.
2. Der erste wirkliche Fall, wo ein Staatsanwalt eine Feuerwehr von den Grundsätzen her bis zur Arbeit in einem bestimmten Einsatzfall auf links drehen wird, wird eine bayerische Wehr betreffen.

StefanK
05.08.2008, 23:38
Ähm denk hier einer mal an den RD ?
zur zeit bietet Strobel einen 3,5to RTW an der muss aber auf der Wage komplett leer sein weil beladen hat der mehr ;) und es gibt viele Kreisverbände die leider Zivis auf RTW´s setzen. Das Problem hier ist aber nicht die zunehmende Beladung sondern das Mehrgewicht des Fahrgestelles. Ich fände es gut wenn man das auf 4,25to anhebt spart man sich den c1/c für den rd.

hannibal
06.08.2008, 05:24
Ähm denk hier einer mal an den RD ?
zur zeit bietet Strobel einen 3,5to RTW an der muss aber auf der Wage komplett leer sein weil beladen hat der mehr ;) und es gibt viele Kreisverbände die leider Zivis auf RTW´s setzen. Das Problem hier ist aber nicht die zunehmende Beladung sondern das Mehrgewicht des Fahrgestelles. Ich fände es gut wenn man das auf 4,25to anhebt spart man sich den c1/c für den rd.

Wenn ich immer lesen das es Feuerwehren gibt die sich für 5t Fahrgestelle entscheiden müssen weil sie sonst nicht alles unterbekommen dann kriege ich angesichts von NORM RTW mit 3,5t Tränen vor lachen in die Augen.

De Facto sind eine Menge der aktuellen 3,5er RTW mit NA, Praktikant und / oder mopsigen Patient überladen. Eine Wiegung wäre sicherlich mehr als einmal hochinteressant.

Vor allem wenn man sich überlegt das der Fahrer u.u. ohne Fahrerlaubniss fährt.

Im Rettungsdienst wird es genau 1 Entwicklung geben:

1) Zivis und FSJler werden ausschliesslich im Krankentransport eingesetzt, solange es dort entsprechende Fahrzeuge gibt und keine Klasse C(1) vorhanden ist.

2) Der RA von morgen wird um die Klasse C(1) nicht herumkommen. Im günstigesten Fall leiht man sich von Oma / Bank / Russenmafia einfach noch 2000€ mehr.

Den ist nicht Aufgabe der Träger den Leuten noch den Führerschein zu finanzieren.

Zum Thema Feuerwehr und Bayern:

Wenn jede Feuerwehr in Bayern sofort Atemschutzgeräte bekommt lasse ich mir den Schwachsinn gefallen.

Ansonsten ist das - wieder einmal - dummes leeres Geschwätz. Aber mit 4,25t Feuerwehrführerschein und ohne Atommüllendlager bekommt die CSU sicher wieder 50%+x.

Das der Bayr. Landesfeuerwehrverband nur beschränkt ist hat er hier auch wieder bewiesen.

stadel21
06.08.2008, 07:34
Warum zieht die Regierung nicht einfach das blöde 3,5 t Gesetz wieder zurück. Dann würde wieder wie jahrzehntelang vorher auch schon 7,5 t gelten und gut ist. Dabei können die gleich noch das Raucherdiskriminierungsgesetz komplett zurück ziehen, die Rechtschreibreform auch gleich noch weg (heutzutage weiss eh keiner mehr wie man was schreiben soll) und den EURO auch gleich abschaffen. Achja wozu es die GEZ gibt (den Verbrecherhaufen) weiss eigentlich auch keiner, also weg damit.

Ist doch alles lachhaft, hauptsache die Diäten passen. Man hab ich nen Haß auf Politiker. Gabs hier eigentlich noch nie die Blaulichtdisskussion für Politiker, wieso müssen die mit Sonderrechten unterwegs sein ?

Und wieso muss Bayern immer ne extrawurscht spielen ?

- BRK ??
- MZF ??
- CSU ??
- HVO (Gibts HVO eigentlich nur in Bayern ?)

Ich mach bald nen Thread auf, Integration der Bayern.

grab3107
06.08.2008, 08:38
Also fassen wir zusammen wer ist schuld:

- Bayern
- die CSU
- Bayern
und......

rundhauber
06.08.2008, 08:59
Warum zieht die Regierung nicht einfach das blöde 3,5 t Gesetz wieder zurück. ...

Das "blöde 3,5 t Gesetz" gilt nicht nur für Deutschland, sondern für die gesamte EU, d.h. unsere Nachbarländer haben, zumindest theoretisch, die gleichen Probleme. Nur gibt es in D mal wieder einen gravierenden Unterschied. Wir waren nämlich das einzige Land, in dem es einen Pkw-Lappen bis max. 7,5 t zGM zzgl. Anhänger gab. Um das zu erhalten (und um den Fahrschulen ein paar Euros mehr zu ermöglichen?), wurde der C1E geschaffen, den es AFAIK nur in D gibt.

Das Gejammer kommt nur aus D. Warum verhält sich die restliche EU ruhig? Doch wohl nur, weil es in D zuviele Besitzstandswahrer gibt, die nicht bereit sind, in eine vernünftige Führerscheinausbildung C/CE ihrer HiOrg-Mitglieder zu investieren. Ein TSF-W oder ein RTW um die 4 t ist vom Fahrverhalten nämlich eher ein Lkw als ein Golf-Klasse-Fahrzeug.

StefanK
06.08.2008, 09:07
Ein TSF-W oder ein RTW um die 4 t ist vom Fahrverhalten nämlich eher ein Lkw als ein Golf-Klasse-Fahrzeug.
Das mit dem TSF mag sein weil das wasser ein eigenleben hat ;) aber ein RTW mit 4,2to fährt sich dank der großen bremsanlage und doppelbereifung deutlich besser wie ein 3,5to RTW mit der kleinen Sprinter bremsanlage. Stabiler sind die gegenüber den Normalen Sprintern auch dank Kofferaufbau. so ein großer unterschied ist das nicht der einzigste der mir einfällt ist das man durch das höhere Gewicht ein wenig mehr Bremsweg brauch aber der unterschied dank der Bremsanlage gering ist.
Außerdem haben die 3,5to RTW´s das problem das sie überladen sind und man rechtlich als Fahrer auf der sicheren Seite (im fahrzeugschein steht ja 3450KG ;) ) ist was Strafen anbelangt aber wie die BG reagiert ist was anderes. Und Wenn du schon das Fahrverhalten anprangerst Ich brems mit nem 40to LKW schneller wie jeder PKW wenns sein muss ;)

hannibal
06.08.2008, 09:15
Außerdem haben die 3,5to RTW´s das problem das sie überladen sind und man rechtlich als Fahrer auf der sicheren Seite (im fahrzeugschein steht ja 3450KG ;) ) ist was Strafen anbelangt aber wie die BG reagiert ist was anderes. Und Wenn du schon das Fahrverhalten anprangerst Ich brems mit nem 40to LKW schneller wie jeder PKW wenns sein muss ;)

Du bist als Fahrer nicht auf der sicheren Seite. Du hast dich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen das das Fahrzeug verkehrstüchtig ist.

Im Zweifelsfall muss dann der Praktikant zu Hause bleiben.

Und glaub mir. Der Staatsanwalt hat im Falle eines Falles eine Menge Zeit dich auseinanderzunehmen.

@grab3107

Ja, leider ist es so das sich die Feuerwehr gerade in Bayern leidenschaftlich für den Wahlkampf prostituiert. Denn was glaubst du wie glaubwürdig der Verband noch ist wenn das ganze vor den Baum gefahren wird?

StefanK
06.08.2008, 09:22
schon klar nur kann man von mir als Fahrer nicht erwarten das ich jedesmal zu einer Waage fahre ;) ich habe nur die Information aus dem Fahrzeugschein und da steht nunmal 3450KG für den rest ist die Firma und die ausstellende Behörde verantwortlich.

hannibal
06.08.2008, 09:23
schon klar nur kann man von mir als Fahrer nicht erwarten das ich jedesmal zu einer Waage fahre ;) ich habe nur die Information aus dem Fahrzeugschein und da steht nunmal 3450KG für den rest ist die Firma und die ausstellende Behörde verantwortlich.

Und wenn du nur einmal den geringsten Zweifel hast bekommst du ein Problem.

Viel interessanter ist aber das Problem das der Verantwortliche bekommt.

rundhauber
06.08.2008, 09:23
... und die Stadt unterstützt die Leute, die den C1E machen, entweder mit 500€, oder ganz, wenn man sich zur Mitarbeit, für ein paar Jahre verpflichtet.

In unserer Wehr bekommen wir von der Gemeinde pro Jahr 2 Führerscheine C/CE mit max 2.500 € bezuschusst gegen Verpflichtung auf 10 Jahre. Wer früher geht, zahlt anteilig zurück.


... De Facto sind eine Menge der aktuellen 3,5er RTW mit NA, Praktikant und / oder mopsigen Patient überladen. Eine Wiegung wäre sicherlich mehr als einmal hochinteressant.

Vor allem wenn man sich überlegt das der Fahrer u.u. ohne Fahrerlaubniss fährt. ...

Das "u.U." kannst Du weglassen, über 3,5 t tatsächliche GM mit FEK B zu fahren <b><u>ist</u></b> Fahren ohne Fahrerlaubnis.


... 2) Der RA von morgen wird um die Klasse C(1) nicht herumkommen. Im günstigesten Fall leiht man sich von Oma / Bank / Russenmafia einfach noch 2000€ mehr.

Den ist nicht Aufgabe der Träger den Leuten noch den Führerschein zu finanzieren. ...

Wieso das denn? Letztendlich stellt der Träger das Fahrzeug, also das Betriebs-/Arbeitsmittel, und hat dafür zu sorgen, dass sein Personal für die Benutzung der zur Verfügung gestellten Betriebs-/Arbeitsmittel ordnungsgemäß ausgebildet ist/wird. Setzt sich Deine Meinung durch, muss man IMO völlig bescheuert (Entschuldigung), stinkreich oder absoluter Enthusiast sein, wenn man sich entscheidet, in den RD zu gehen. Am besten auch noch die RD-Ausbildung aus eigener Tasche zahlen (gibt es ja wohl schon). Dann hat man schon mehr Schulden als Haare auf dem Kopf, bevor man den ersten Euro im RD verdient hat.

hannibal
06.08.2008, 09:30
In unserer Wehr bekommen wir von der Gemeinde pro Jahr 2 Führerscheine C/CE mit max 2.500 € bezuschusst gegen Verpflichtung auf 10 Jahre. Wer früher geht, zahlt anteilig zurück.

Und selbst diese Reglung wird dir vor Gericht ganz schnell gekippt...



Wieso das denn? Letztendlich stellt der Träger das Fahrzeug, also das Betriebs-/Arbeitsmittel, und hat dafür zu sorgen, dass sein Personal für die Benutzung der zur Verfügung gestellten Betriebs-/Arbeitsmittel ordnungsgemäß ausgebildet ist/wird.

Und schreibt in der Stellenanzeige aus: "Führerscheinklasse C1".

Wer Rettungsassistent werden will und keine Klasse C1 hat der hat ein Problem. Den ich als Arbeitgeber suche mir den Arbeitnehmer aus der die Eignung Leistung und Befähigung hat. Ich stelle ja auch keinen Nichtschwimmer als Bademeister ein.

Der Rettungsdienst ist nicht die Caritas.

rundhauber
06.08.2008, 09:30
schon klar nur kann man von mir als Fahrer nicht erwarten das ich jedesmal zu einer Waage fahre ;) ich habe nur die Information aus dem Fahrzeugschein und da steht nunmal 3450KG für den rest ist die Firma und die ausstellende Behörde verantwortlich.

FALSCH! Du als Fahrer bist dafür verantwortlich, dass die zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird. Du hast nämlich vor Fahrtantritt den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu kontrollieren. Da hilft Dir der Fahrzeugschein, die Firma und die austellende Behörde gar nichts. Im Zweifelsfall musst Du zur Waage fahren. Es ist Dein Lappen, der sonst weg ist, nicht der Deines Chefs.

überhose
06.08.2008, 09:38
schon klar nur kann man von mir als Fahrer nicht erwarten das ich jedesmal zu einer Waage fahre ;) ich habe nur die Information aus dem Fahrzeugschein und da steht nunmal 3450KG für den rest ist die Firma und die ausstellende Behörde verantwortlich.Nö. StVO nimmt ganz klar den Fahrer in Anspruch, nicht den Halter.
Ein entsprechendes Urteil sollte auch im Feuerwehrbereich zu finden sein, vgl. Unfall eines Leverkusener MTW's.

überhose
06.08.2008, 09:39
Das mit dem TSF mag sein weil das wasser ein eigenleben hat ;)Stopp. Wir reden hier vom TSF, nicht vom TSF-W. Das war niemals auf 3,5to darstellbar.

rundhauber
06.08.2008, 09:48
Und selbst diese Reglung wird dir vor Gericht ganz schnell gekippt...

Was willst Du hier kippen? Ich kann Dir jetzt nicht folgen, stehe irgendwie auf dem Schlauch. :-(


...Und schreibt in der Stellenanzeige aus: "Führerscheinklasse C1".

Wer Rettungsassistent werden will und keine Klasse C1 hat der hat ein Problem. Den ich als Arbeitgeber suche mir den Arbeitnehmer aus der die Eignung Leistung und Befähigung hat. Ich stelle ja auch keinen Nichtschwimmer als Bademeister ein.

Der Rettungsdienst ist nicht die Caritas.

Führerscheine sind generell keine Leistung der kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen. Es gibt aber sogar Speditionen und Busunternehmen, die in Stellenanzeigen darauf hinweisen, dass FEK C/CE bzw. D nicht zwingend erforderlich ist und ausgebildet werden kann.

Die zunehmende Mentalität in den HiOrgs und RD-Unternehmen, sich darauf zu verlassen, das die Mitarbeiter ihre Ausbildung privat finanziert mitbringen, ist IMO einer der Gründe, die zu dem überall bejammerten Nachwuchsmangel führen.

AkkonHaLand
06.08.2008, 10:17
schon klar nur kann man von mir als Fahrer nicht erwarten das ich jedesmal zu einer Waage fahre ;) ich habe nur die Information aus dem Fahrzeugschein und da steht nunmal 3450KG für den rest ist die Firma und die ausstellende Behörde verantwortlich.


Du bist als Fahrer nicht auf der sicheren Seite. Du hast dich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen das das Fahrzeug verkehrstüchtig ist.

Im Zweifelsfall muss dann der Praktikant zu Hause bleiben.

Und glaub mir. Der Staatsanwalt hat im Falle eines Falles eine Menge Zeit dich auseinanderzunehmen.

@grab3107...

Dazu mal meine Meinung:
Hätten die Gesetzgeber die Gewichtsregelungen nicht antasten sollen! Ein LKW beginnt ab 2,5 Tonnen --> Daher das derzeitige Chaos, dass man bis 3,5 to keinen C1 braucht, aber ein schwerer Stuttgarter Luxuswagen mit seinen 2,7 to nicht auf dem Randstreifen parken darf - also muss doch eigentlich jeder Klasse-B Fahrer eine Ausbildung zum C1 mitmachen, damit er die Sonderreglen für Fzge von 2500kg bis 3499kg kennt......
Siehe nur die "Rennpappen der Sprinterklasse", die seit der Änderung von 2500kg auf 3500kg mit 150 über die BAB rauschen und massenhaft Unfälle verursachen!
Zum Thema Überladung: Es kann auch sehr nützlich sein, dass alle RD-Fzge überladen sind... Ein Rettungswachenleiter hatte mal ein Problem mit einer nervigen angehenden NA, die auf dem NEF ihre Praxisausbildung machen wollte. Er bat die vorgesetzte Stelle die Frau nicht mehr auf seinem NEF einzusetzen. Dieses wurde abgelehnt. Der RWL fuhr mit dem NEF auf die geeichte Waage, stellte fest, dass das Fzg beladen 3250kg wiegt. Zzgl. Fahrer und NA sind das ca. 3450kg. Das NEF hat ein zulGG. von 3490kg. Nun darf auf diesem NEF gar kein Dritter mehr mitfahren......
So lange immernoch einige Wehrführer alle Augen zuklappen wird nie was passieren!

Sehr geehrte Frau Bürgermeister,

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass unsere Wehr nicht mehr voll einsetzbar ist, da unser TSF 3,7 Tonnen wiegt und somit nur von Führenscheininhabern mit Klasse C1 oder höher zu fahren ist. Unsere Wehr verfügt z.Zt. bei 39 Mitgliedern nur über 4 Personen mit Klasse C1 oder C. Keinem Mitglied ist es zuzumuten, den FS auf eigene Kosten erwerben zu müssen.

Ich muss Ihnen daher mitteilen, dass unser Wehr bis zu dem Zeitpunkt an dem die Kommune den Kameraden den FS der Klasse C1 finanziert nicht einsatzbereit ist. Ich möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass eine gerne als "Gegenleistung" vereinbarte Dienstverpflichtung der Mitglieder auf 10 Jahre vom Bundesgerichtshof als unwirksam ausgeurteilt wurde!

Mit freundlichem Gruß
Ihr Wehrführer

rundhauber
06.08.2008, 10:23
... Und Wenn du schon das Fahrverhalten anprangerst Ich brems mit nem 40to LKW schneller wie jeder PKW wenns sein muss ;)

Ich prangere nicht das Fahrverhalten an und mit Fahrverhalten meine ich auch nicht die Bremswirkung (mit meinem Fahrrad bremse ich aus 20 km/h evtl. noch besser ab als ein 40-Tonner). Es ist nur so, dass man sich als FEK-B-Inhaber darüber im Klaren sein muss, dass man mit 3,5 t tGM, ob nun mit oder ohne Zwillingsbereifung und Superbremsen, z.B. nicht so schnell durch Kurven fahren kann wie mit einem Pkw. Wenn ich aber so manchen Zivi mit FEK B auf einem 3,5 t RTW im Einsatz sehe, kommen mir erhebliche Zweifel, ob der weiss, wie schnell die Kiste auf dem Aussenspiegel liegen kann.

überhose
06.08.2008, 10:34
Hätten die Gesetzgeber die Gewichtsregelungen nicht antasten sollen! Ein LKW beginnt ab 2,5 Tonnen --> Daher das derzeitige Chaos, dass man bis 3,5 to keinen C1 braucht, aber ein schwerer Stuttgarter Luxuswagen mit seinen 2,7 to nicht auf dem Randstreifen parken darf - also muss doch eigentlich jeder Klasse-B Fahrer eine Ausbildung zum C1 mitmachen, damit er die Sonderreglen für Fzge von 2500kg bis 3499kg kennt......Wie du auf die Grenze 2500 kommst, musst du mir erklären.


So lange immernoch einige Wehrführer alle Augen zuklappen wird nie was passieren!Richtig. Der Brief ist da ein gutes Mittel. Ähnliches kann man übrigens auch über Überhosen formulieren... (<= Wink mit Zaunpfahl)

grab3107
06.08.2008, 11:00
@grab3107

Ja, leider ist es so das sich die Feuerwehr gerade in Bayern leidenschaftlich für den Wahlkampf prostituiert. Denn was glaubst du wie glaubwürdig der Verband noch ist wenn das ganze vor den Baum gefahren wird?
Mhhhm, wenn ich mir unsere FFW so anschaue, da kann nix prostituiert werden. Unsere Kähne sind immer noch über 20 Jahre alt usw. . Zwar sind angeblich immer wieder neue in der Beschaffung aber das glaubt keiner mehr. Schön das man uns da wenigstens net vor den Karren spannen kann. Politiker haben sich bei uns schon ewig lang keine mehr sehen lassen. Die müssten sich dann eh unangenehme Fragen anhören. Also schön das wir nicht auf der Masse mitschwimmen. Drum währe es auch schön wenn man die Verallgemeinerung dessen lassen würde.

rundhauber
06.08.2008, 11:02
<i>... Ich möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass eine gerne als "Gegenleistung" vereinbarte Dienstverpflichtung der Mitglieder auf 10 Jahre vom Bundesgerichtshof als unwirksam ausgeurteilt wurde! ...</i>

Hast Du das Aktenzeichen? Der genaue Text interessiert mich.

Alex22
06.08.2008, 12:16
Hast Du das Aktenzeichen? Der genaue Text interessiert mich.

Kann ich mir auch nicht vorstellen, daß ein solcher Vertrag bindend ist.
Eine Konsequenz wäre aber auf jedenfall, daß anteilsmäßig der Schein zurückbezahlt werden muß.

rundhauber
06.08.2008, 12:26
Kann ich mir auch nicht vorstellen, daß ein solcher Vertrag bindend ist.
Eine Konsequenz wäre aber auf jedenfall, daß anteilsmäßig der Schein zurückbezahlt werden muß.

Widersprichst Du Dir hier nicht? Einerseits bezweifelst Du die Rechtswirksamkeit einer Dienstverpflichtung als Gegenleistung zur Bezuschussung des Führerscheins während Du andererseits die anteilsmäßige Zurückzahlung befürwortest. Woran machst Du denn die anteilsmäßige Zurückzahlung fest?

AkkonHaLand
06.08.2008, 12:43
Hast Du das Aktenzeichen? Der genaue Text interessiert mich.

Ich muss nochmal genau nachschlagen... ist schon länger her, aber ich habe etwas in Erinnerung von:

"Verträge dürfen nach (ich glaube es war § 308 oder §309) BGB maximal 2 Jahre gehen, Vertragsstrafe bei vorzeitigen Lösung ist unzulässig."

Wie gesagt, ich schau nochmal genau sobald ich Zeit habe.

Alex22
06.08.2008, 15:33
Widersprichst Du Dir hier nicht? Einerseits bezweifelst Du die Rechtswirksamkeit einer Dienstverpflichtung als Gegenleistung zur Bezuschussung des Führerscheins während Du andererseits die anteilsmäßige Zurückzahlung befürwortest. Woran machst Du denn die anteilsmäßige Zurückzahlung fest?

Warum?
braucht man doch nur anders umschreiben ...
Der Führerschein kostet zB 5.000 € und die Stadt zahlt dir für jedes Jahr, in welchem du bei der FF bist 500 €. Und nun?

überhose
06.08.2008, 16:48
Dann würde ich als FM, der den Schein nicht bezahlt hat, mich fragen, wieso die anderen Geld kriegen und ich nicht...
Ob die Variante ohne Angriffsfläche ist, wage ich zu bezweifeln.

rundhauber
06.08.2008, 17:22
Warum?
braucht man doch nur anders umschreiben ...
Der Führerschein kostet zB 5.000 € und die Stadt zahlt dir für jedes Jahr, in welchem du bei der FF bist 500 €. Und nun?

Das ist doch identisch mit dem Modell der Dienstverpflichtung über 10 Jahre, nur unter anderem Namen und das der FA in Vorleistung geht. Das Problem ist doch aber, dass nur sehr wenige in Vorleistung treten können.

hias
06.08.2008, 17:57
Mich würde auch gerade interessieren warum dieser Vertrag dass man für einen bestimmen Zeitraum in der FW bleibt bzw. pro Jahr welches man früher austritt einen bestimmten Betrag zurückbezahlt rechtlich nicht gültig sein sollte.

Dreh das Szenario doch einfach mal um:
Du trittst in die FW ein, lässt dir den Führerschein bezahlen und tritts wieder aus.
Und wie willst du jez erklären warum einer der das seit ein paar monaten dabei ist das Geld nicht bekommen und jemand der seit Jahren dabei ist aber nur selten da vielleicht schon?

Irgendwie müssen sich die Komunen doch auch absichern, und was bringt es wenn die Komune jemanden den Führerschein bezahlt weil sie ja für die Einsatzbereitschaft ihrer FW zuständig ist wenn derjenige dann nicht fährt...

rundhauber
06.08.2008, 17:58
Ich muss nochmal genau nachschlagen... ist schon länger her, aber ich habe etwas in Erinnerung von:

"Verträge dürfen nach (ich glaube es war § 308 oder §309) BGB maximal 2 Jahre gehen, Vertragsstrafe bei vorzeitigen Lösung ist unzulässig."

Wie gesagt, ich schau nochmal genau sobald ich Zeit habe.

Du meinst sicherlich den § 309, Satz 9:

BGB, § 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

9. (Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)
bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,

a) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags,

b) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr oder

c) zu Lasten des anderen Vertragsteils eine längere Kündigungsfrist als drei Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer;

dies gilt nicht für Verträge über die Lieferung als zusammengehörig verkaufter Sachen, für Versicherungsverträge sowie für Verträge zwischen den Inhabern urheberrechtlicher Rechte und Ansprüche und Verwertungsgesellschaften im Sinne des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten; …

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__309.html

Ein passendes Urteil dazu kann ich aber weder hier im Forum noch auf der Website des BGH finden.

überhose
06.08.2008, 21:52
Das ist doch identisch mit dem Modell der Dienstverpflichtung über 10 Jahre, nur unter anderem Namen und das der FA in Vorleistung geht. Das Problem ist doch aber, dass nur sehr wenige in Vorleistung treten können.Was mich mit dieser "Vorleistung" auch interessieren würde, wäre die Verzinsung.


Dreh das Szenario doch einfach mal um:
Du trittst in die FW ein, lässt dir den Führerschein bezahlen und tritts wieder aus.
Und wie willst du jez erklären warum einer der das seit ein paar monaten dabei ist das Geld nicht bekommen und jemand der seit Jahren dabei ist aber nur selten da vielleicht schonNimm halt ein paar vertretbare Bedingungen:
- der Kamerad muss/sollte eine feste, im Eigentum stehende Wohnung/Haus (oder einen nachweisbar festen Arbeitsplatz mit regelmäßiger Freistellung) in der zahlenden Kommune haben.
- Der Kamerad muss/sollte mind. TM1 und 2 haben, evtl. auch Funk/Maschinist-LF. Mit den Lehrgängen hat man dann eine entsprechende Vorlaufzeit, die derjenige schon in der Wehr ist. Sollte kein Problem sein, da dann auch die Fahrpraxis bzw. das Alter stimmiger sind.

Dann wäre es natürlich noch schön, wenn die Kommunen untereinander sich verpflichten bzw. verpflichtet würden, alle gleich zu handeln, so dass ein Wechsel von einem FS-Inhaber von einer Wehr zur anderen keine Fragen aufwirft. Aber bei der Provinzfürstelei in Feuerwehrdeutschland ist das natürlich Träumerei.


Bei meinen Überlegungen hier geh ich übrigens strikt davon aus, das die Kommune den FS komplett bezahlt - alles andere ist Nonsens!

hannibal
07.08.2008, 05:16
Kann ich mir auch nicht vorstellen, daß ein solcher Vertrag bindend ist.
Eine Konsequenz wäre aber auf jedenfall, daß anteilsmäßig der Schein zurückbezahlt werden muß.

Und wieviel musst du von deiner Gruppenführer / Zugführerausbildung zurückzahlen?

Wieviel von deiner AGT Träger Ausbildung? Die kann man übrigens doch super in einem privaten Tankreinigungsunternehmen verwenden.

In der heutigen Zeit kann ich mich doch nirgends binden. Und wenn dann m.E. höchstens 6 Jahre (vgl Freistellung) und mit der Option das ich den Schein nur in Ausnahmefällen zurückzahlen muss.

hannibal
07.08.2008, 05:19
Mhhhm, wenn ich mir unsere FFW so anschaue, da kann nix prostituiert werden. Unsere Kähne sind immer noch über 20 Jahre alt usw. . Zwar sind angeblich immer wieder neue in der Beschaffung aber das glaubt keiner mehr. Schön das man uns da wenigstens net vor den Karren spannen kann. Politiker haben sich bei uns schon ewig lang keine mehr sehen lassen. Die müssten sich dann eh unangenehme Fragen anhören. Also schön das wir nicht auf der Masse mitschwimmen. Drum währe es auch schön wenn man die Verallgemeinerung dessen lassen würde.

Euer Landesfeuerwehrverband, der auch deine Interessen vertritt, propagiert den Scheiß doch seit Jahren in einer Form als ob es morgen den großen Bayrischen Städtebrand gibt.

Im Fernsehen ist doch auch immer von den bayrischen Feuerwehren die Rede.

Und wenn es nicht der Führerschein ist dann ist es die viele Ausbildung, die EU oder das Teufelswerk Atemschutz.

Wenn Ihr an der Basis euch nicht wehrt (so wie du jetzt) dann wird das nie was.

Alex22
07.08.2008, 06:40
Und wieviel musst du von deiner Gruppenführer / Zugführerausbildung zurückzahlen?

Wieviel von deiner AGT Träger Ausbildung? Die kann man übrigens doch super in einem privaten Tankreinigungsunternehmen verwenden.

In der heutigen Zeit kann ich mich doch nirgends binden. Und wenn dann m.E. höchstens 6 Jahre (vgl Freistellung) und mit der Option das ich den Schein nur in Ausnahmefällen zurückzahlen muss.

Hab ich irgendwas von zurückzahlen von der Feuerwehrausbildung gesagt?
Aber ich schreibs nochmal für dich ... gern etwas ausführlicher.
Die Stadt gibt dir einen Kredit in Höhe vom Führerschein und jedes Jahr bekommst du 500 € "Aufwandsentschdigung" auf dein Konto gutgeschrieben, wenn du aus der FF austrittst mußt eben den restlichen Kredit zurückzahlen.
*kopfschüttel*
Solltest vielleicht mal bisserl mehr lesen als überall gleich immer zu schreiben.

hannibal
07.08.2008, 06:46
Hab ich irgendwas von zurückzahlen von der Feuerwehrausbildung gesagt?

Dann ist es nicht für dich sondern für die anderen die gerne "einfach nur so einen Anteil zurückzahlen wolle / sollen"

Aber ich schreibs nochmal für dich ... gern etwas ausführlicher.
Die Stadt gibt dir einen Kredit in Höhe vom Führerschein und jedes Jahr bekommst du 500 € "Aufwandsentschdigung" auf dein Konto gutgeschrieben, wenn du aus der FF austrittst mußt eben den restlichen Kredit zurückzahlen.
*kopfschüttel*
Solltest vielleicht mal bisserl mehr lesen als überall gleich immer zu schreiben.

Dann schreibe ich es auch für dich noch ein bisschen deutlicher.
Die Stadt hat dafür zu Sorgen das der Feuerwehr genügend Fahrer zur Verfügung stehen. Es kann und darf doch nicht sein das man jetzt anfängt "Kredit" zu gewähren etc. Das ist Schwachsinn hoch zehn. Die Gemeinde hat die Kosten die für notwendige Führerscheine und Untersuchungen entstehen zu tragen. Fertig.

Alex22
07.08.2008, 06:51
Richtig ...
Und das macht sie ja auch ...
in dem die Stadt dann auch die Maschinisten an sich bindend ...
Nützt der Stadt auch nichts wenn sie 10 Führerscheine bezahlt und nur einer bei der FF bleibt,
oder???
Machen auch im übrigen viele Krankenhäuser, wenn du auf Stationsleitunglehrgang gehen willst und bindest dich nicht an das Haus für ein paar Jahre kannst zurückzuzahlen.

Florian kommen
07.08.2008, 07:26
Bin mir nicht ganz sicher, aber soweit ich weiß hat der RTW Typ Bayern auf VW Crafter ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,4 Tonnen! Das heißt der Führerschein bis 4,25to wäre für den RD hier in Bayern fürn A****...

grab3107
07.08.2008, 08:41
Euer Landesfeuerwehrverband, der auch deine Interessen vertritt, propagiert den Scheiß doch seit Jahren in einer Form als ob es morgen den großen Bayrischen Städtebrand gibt.

Im Fernsehen ist doch auch immer von den bayrischen Feuerwehren die Rede.

Und wenn es nicht der Führerschein ist dann ist es die viele Ausbildung, die EU oder das Teufelswerk Atemschutz.

Wenn Ihr an der Basis euch nicht wehrt (so wie du jetzt) dann wird das nie was.
Und etzad? Mehr als zu sagen ich will mit dene nix am Hut haben und mich net für irgendwas einspannen lassen kann ich net. Doch, stimmt, aus der FW austreten. Dann bin ich aber noch beim BRK. OK, dann müssen wa da auch austreten. Also, ihr habts gehört liebe bayrischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Raus aus der FW, raus aus den HiOrgs, Revulotion! Hoffe die Ironie kommt rüber.

Seid mir mal net bös, aber langsam find ich das lächerlich. Zum einen das es wieder ne Sonderregelung Bayern geben soll, zum andern das Bayern an allem schuld sein soll. Gesunder Menschenverstand is doch nirgendwo mehr gegeben. Für meinen CE hab ich nix von der Stadt bekommen. Is mir auch wurst weil ich ihn für was anderes gebraucht habe. Bringt aber auch der FW nix weil ich die alten Autos nicht beherrsche. Alle Praktikanten die in dem BRK-Bereich wo ich fahre eingestellt werden haben Zugangsvorraussetzung mindestens C1. Viele ehrenamtliche machen den Schein entweder selber oder eben nicht. Diejenigen die ihn nicht machen können halt dan nimmer fahren. Gut, dann merkens vielleicht mal irgendwann wenn man ein Auto nimmer besetzen kann das es entweder a) ein Problem gibt mit den Planstellen oder b) ein Führerscheinproblem gibt beim Ehrenamt. Sofern Punkt b dann müssen halt Scheine bezahlt werden sofern a nicht günstiger kommt.

Das einzige was ich wollte is, das hier nicht verallgemeinert wird. Wenn die Großkopferten so weitermachen habens eh bald keine Sitzgelegenheit mehr und müsen ihren Schreibtisch räumen.

rundhauber
07.08.2008, 09:26
... Die Stadt hat dafür zu Sorgen das der Feuerwehr genügend Fahrer zur Verfügung stehen. Es kann und darf doch nicht sein das man jetzt anfängt "Kredit" zu gewähren etc. Das ist Schwachsinn hoch zehn. Die Gemeinde hat die Kosten die für notwendige Führerscheine und Untersuchungen entstehen zu tragen. Fertig.

Wieso plädierst Du heute für die Führerscheinausbildung durch die FF bzw. Gemeinde, während Du das gestern noch für den RD abgelehn hast?


... Seid mir mal net bös, aber langsam find ich das lächerlich. Zum einen das es wieder ne Sonderregelung Bayern geben soll, zum andern das Bayern an allem schuld sein soll. ...

So wie ich diesen Thread gelesen habe, fordert keiner einer Sonderregelung für Bayern, auch nicht der Bayerische Innenminister Herrman. Aber die Initiative geht z.Zt. nur von der Bayerischen Staatsregierung mit Unterstützung des LFV Bayern aus:


... Das Kabinett hat am 29.07.2008 auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann eine Bundesratsinitiative beschlossen, damit Feuerwehrautos und andere Einsatzfahrzeuge im Katastrophenschutz bis 4,25 Tonnen auch weiterhin mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden können. ...

... Herrmann verwies darauf, dass sich auch der Landesfeuerwehrverband dieser Initiative angeschlossen hat und sie nachhaltig unterstützt...

überhose
07.08.2008, 12:00
Wieso plädierst Du heute für die Führerscheinausbildung durch die FF bzw. Gemeinde, während Du das gestern noch für den RD abgelehn hast?Das eine ist ehrenamtlich, das andere ein Berufsverhältnis. Und in Stellenausschreibungen zu Berufsverhältnissen ist es nunmal üblich, das gewisse Voraussetzungen gefordert werden, u.a. auch Führerscheinklassen. Das ist nicht nur beim RD so, auch bei diversen Unternehmen, und auch bei der ein oder anderen BF.

rundhauber
07.08.2008, 15:51
Das eine ist ehrenamtlich, das andere ein Berufsverhältnis. Und in Stellenausschreibungen zu Berufsverhältnissen ist es nunmal üblich, das gewisse Voraussetzungen gefordert werden, u.a. auch Führerscheinklassen. Das ist nicht nur beim RD so, auch bei diversen Unternehmen, und auch bei der ein oder anderen BF.

Selbstverständlich können Unternehmen in Stellenausschreibungen gewisse (Neben-)Voraussetzungen, wie z.B. Fahrerlaubnisklassen, fordern. Nur müssen sie dann auch damit leben, dass auf diese Weise ein nicht unerheblicher Teil an Bewerbern von vornherein ausgeschlossen wird, der möglicherweise erheblich bessere fachliche Qualifikationen mitbringt, als diejenigen, die eine entsprechende FEK besitzen. Die Mentalität, auf Ausbildung im eigenen Haus zu verzichten und fertig ausgebildetes Personal einzukaufen, führt IMO unweigerlich zu einem Fachkräftemangel, auch im RD. Das haben Unternehmen der freien Wirtschaft bereits bitter zu spüren bekommen (leider nicht immer die Protagonisten dieser Verweigerungshaltung). Ich sehe da auch keinen Grund, zwischen ehrenamtlicher und hauptamtlicher Ausübung unterscheiden zu müssen.

raz
12.08.2008, 23:39
Kann mich da einigen nur anschließen...
Ich denke 4,25 t ist völlig schwachsinnig... man sollte lieber Bundesweite Förderungen für Klasse C1 oder bei Bedarf auch C durchsetzen

überhose
13.08.2008, 08:20
Wieso denn "bundesweite Förderungen"?

raz
13.08.2008, 11:26
Naja... es ist ja so, dass die Fahrerlaubnisklassen Bundesweit gelten und so wäre es ja auch gut wenn jede Kommune im ganzen Bundesgebiet eine Förderung anbietet, denn irgendwo ist ja jede HiOrg davon betroffen und brauch bei Bedarf den nächst größeren Führerschein.

überhose
13.08.2008, 13:02
Die Kommunen haben nix zu fördern, die haben zu bezahlen. Ganz einfach.
Und eine bundeseinheitliche Regelung im Feuerwehrbereich ist zu utopisch...

raz
13.08.2008, 13:49
Klar... aber wir reden ja von wünschenswert :) Und das sie bezahlen wirst du nicht erleben... denn "man hat ja auch privat was davon, wenn man mal LKW fährt..."

überhose
13.08.2008, 16:47
Und das sie bezahlen wirst du nicht erleben.Kurz und knapp: Doch.

raz
13.08.2008, 17:02
Hmm dann lebst du in einer gutren Ecke ... bei uns gibt es nur Zuschüsse ...

Flesch
13.08.2008, 17:13
Zahlen die Mitarbeiter des Bauhofes ihren Führerschein auch zum Teil selbst? Nein?
Schon komisch oder?

Dann muss die Stadt halt irgendwann damit leben, dass keiner mehr die Fahrzeuge fahren kann...

Florian kommen
13.08.2008, 17:28
Hmm dann lebst du in einer gutren Ecke ... bei uns gibt es nur Zuschüsse ...

bei uns gibts gar nix obwohl Maschinisten für die Großfahrzeuge fehlen...

überhose
13.08.2008, 21:38
Zahlen die Mitarbeiter des Bauhofes ihren Führerschein auch zum Teil selbst? Nein?
Schon komisch oder?
Dann muss die Stadt halt irgendwann damit leben, dass keiner mehr die Fahrzeuge fahren kann...Wenn man mal so anfängt, und das ganze mit den weiteren, sachlichen Argumenten/Fakten untermauert (es gibt kein "plötzliches" Führerscheinproblem), wohnt man irgendwann auch wie ich "in einer guten Ecke".
Man muss nur wollen.
Natürlich erfordert dieser Weg andere Stärken (und bringt andere Folgen), als sich weltuntergangspreisend hinter irgendein LFV-Rednerpult oder an die BR-Mikros zu stellen...

raz
13.08.2008, 22:46
Zahlen die Mitarbeiter des Bauhofes ihren Führerschein auch zum Teil selbst? Nein?
Schon komisch oder?

Dann muss die Stadt halt irgendwann damit leben, dass keiner mehr die Fahrzeuge fahren kann...

Öhm dazu kann man ja ganz stumpf sagen... die Jungs bei der BF bekommen ja auch alle den Führerschein vom Arbeitgeber...

Alex22
14.08.2008, 06:34
Öhm dazu kann man ja ganz stumpf sagen... die Jungs bei der BF bekommen ja auch alle den Führerschein vom Arbeitgeber...

Der Vergleich hinkt gewaltig...

überhose
14.08.2008, 07:22
die Jungs bei der BF bekommen ja auch alle den Führerschein vom Arbeitgeber...Wieder falsch.
Es gibt auch BF's, die entsprechende Führerscheinklassen bei der Einstellung voraussetzen.
Und dass das als Arbeitgeber eine etwas andere Lage ist, als im ehrenamtlichen Bereich, wurde hier nicht nur einmal erwähnt.

nederrijner
14.08.2008, 09:33
Der Vergleich hinkt gewaltig...
Inwiefern?

In beiden Fällen bleiben die großen, roten Autos eben stehen, wenn sich die Kommune nicht darum kümmert, dass es eine ausreichende Anzahl Fahrer gibt.

Alex22
14.08.2008, 12:10
Inwiefern?

In beiden Fällen bleiben die großen, roten Autos eben stehen, wenn sich die Kommune nicht darum kümmert, dass es eine ausreichende Anzahl Fahrer gibt.

Ganz einfach...
Der BFler ist zur Arbeitsleistung verpflichtet ... Der FFler kann nachdem er seinen Schein hat wieder austreten ... Wobei wir wieder beim verpflichten wären. ;-)

raz
14.08.2008, 12:13
Öhm... ihrh abt aber gesehn das ich mich auf die ebenfalls städtisch oder Kommunal beschäftgigen vom Bauhof beziehe :) Die bekommen den ja auch.
@ überhose:
Gut ich kenne das so, dass nur Klasse B Vorraussetzung ist.

überhose
14.08.2008, 13:14
Öhm... ihrh abt aber gesehn das ich mich auf die ebenfalls städtisch oder Kommunal beschäftgigen vom Bauhof beziehe :) Die bekommen den ja auch.Wieder falsch. Die Kommunen, die ich kenne, die den (ausgewählten!) FWlern die Führerscheine bezahlen, schreiben ihre Arbeitsstellen für den Bauhof, wenn da eine Führerscheinklasse benötigt wird, eben mit dieser als Voraussetzung aus.

nederrijner
14.08.2008, 14:24
Ganz einfach...
Der BFler ist zur Arbeitsleistung verpflichtet ... Der FFler kann nachdem er seinen Schein hat wieder austreten ... Wobei wir wieder beim verpflichten wären. ;-)
Und der BFler kann nicht kurz darauf den Arbeitgeber wechseln?
Ich kenne jemanden, der das kurz nach dem BmD(F) gemacht hat, was beim alten Dienstherren nur mäßige Begeisterungsstürme hervorgerufen hat.

Wieso ist der mögliche (bei vernünftiger Personalauswahl total fiktive) Austritt bei vielen anderen Ausbildungen, für die die Kommune auch bezahlen muss (und sei es nur der Lohnersatz für einen zweiwöchigen FIII-Lehrgang), kein Problem?

Die Gefahr der Fehlinvestitionen kann man durch geeignete Personalauswahl recht gut reduzieren, und wenn dann halt wirklich mal einer von zehn plötzlich austritt (oder krank wird oder tot umfällt), dann muss man damit eben zurecht kommen. Man hat dann wenigstens noch neun andere. Andernfalls bleiben die Autos komplett stehen.

An der vollen Bezahlung des Führerscheins auch für FF-Angehörige führt IMO bei den meisten Kommunen langfristig kein Weg vorbei. Selbst wenn ich das Geld hätte, würde ich es sicher nicht für die Feuerwehr ausgeben. Und immer mehr meiner Kameraden denken genau so, auch wenn es immer noch einige geben, die auch mal mehrere tausend Euro dafür bezahlen, um die roten Autos fahren zu dürfen.

Alex22
14.08.2008, 16:03
Sicher kann er ...
Das liegt aber auch am Gesetz.
Wir Beamten sind Kraft Gesetz nach der Ausbildung erstmal entlassen.


Und der BFler kann nicht kurz darauf den Arbeitgeber wechseln?
Ich kenne jemanden, der das kurz nach dem BmD(F) gemacht hat, was beim alten Dienstherren nur mäßige Begeisterungsstürme hervorgerufen hat.

alarma
14.08.2008, 16:17
...

Wieso ist der mögliche (bei vernünftiger Personalauswahl total fiktive) Austritt bei vielen anderen Ausbildungen, für die die Kommune auch bezahlen muss (und sei es nur der Lohnersatz für einen zweiwöchigen FIII-Lehrgang), kein Problem?...

Weil man mit den meisten anderen Lehrgängen (die ein Bruchteil eines Führerscheins kosten) in der "freien Welt" nichts anfangen kann!

Es gibt zwar ein paar wenige Gegenbeispiele:

<b>Führerschein</b> - überall wo Großfahrzeuge bewegt werden sollen (bis hin zur Spedition)
Motorsäge - immerhin kann man mancherorts als "Brennholzselbstwerber" in den Wald
Atemschutz {+G26.3} - Gefahrstoff verarbeitende Betriebe

aber

Funk - ? (um sich mit der Antenne bei der Arbeit nicht das Auge auszustechen?!*g*)
Gefahrgut - ?
Technische Hilfe - ?
Truppmann - ?
Truppführer - ?
Gruppenführer - ?
Zugführer - ?
Brandsicherheitswachdienst - ?
etc etc - ?

Flesch
14.08.2008, 16:28
Mit dem Zugführerlehrgang hast du z.B. in manchen Bundesländern die Befähigung zum Brandschutzbeauftragten. Kannst du auch was mit anfangen. Kosten für die Firma keine, für die Gemeinde einiges, weil wer ZF hat, hat nicht nur TM, TF, GF und ZF Lehrgang...

nederrijner
14.08.2008, 16:38
Weil man mit den meisten anderen Lehrgängen (die ein Bruchteil eines Führerscheins kosten) in der "freien Welt" nichts anfangen kann!
Ja und?
Ich will den Führerschein aber nicht in der "freien Welt" nutzen, ich will/soll/muss ihn für die Feuerwehr nutzen. Deswegen sollte der Träger der Feuerwehr den auch bezahlen, sonst bleiben die Kisten eben stehen. Eigentlich wäre es sogar logisch, den Führerschein zu bezahlen, wenn man ihn auch außerhalb nutzen kann. Quasi als Mehrnutzen für den, der nicht unwesentlich Freizeit und Arbeit für etwas investiert, dass die Gemeinde ansonsten für wesentlich mehr Geld anderweitig sicherstellen müsste. Für die Frage, ob die Gemeinde Führerscheine bezahlen muss, um den Brandschutz sicherzustellen, ist die Frage, ob man den Führerschein noch anderweitig nutzen kann, doch total unerheblich.
Umgekehrt würde die Logik doch bedeuten, dass jemand, der den Führerschein über seinen Arbeitgeber bekommen hat, von diesem die Auflage erhält, damit keine Feuerwehrfahrzeuge zu fahren. Dafür hat der AG den Führerschein schließlich nicht bezahlt. Bißchen Panne, oder?

Bei Leute in entsprechenden Positionen machen zwei Wochen Lohnausfall durchaus schonmal etwas an Geld aus. Schicken wir die dann auch nicht mehr zu Führungslehrgängen an die Landesfeuerwehrschulen.

alarma
14.08.2008, 18:04
Die Hauptsorge der meisten Gemeinden ist doch das Leute in die FF eintreten, den teuren Führerschein abgreifen und dann wieder abhauen.

Aus diesem Grund sind Verpflichtungsverträge ja in Mode gekommen. So auch bei uns.
Mindestens ein paar Jahre der Feuerwehr Lübeck (egal welche FF(sogar der wechsel zur BF wäre möglich) innerhalb der Stadt bleibt ohne Folgen). Verlässt man den Stadtfeuerwehrverband, so muss man anteilig an die verbleibenden Jahre den FS zurückbezahlen. Auch Ratenzahlung ist möglich.

@Flesch
Das jemand in die FF eintritt um einen ZF Lehrgang zu bekommen, dann wieder austritt um als BS-Beauftragter zu arbeiten hab ich noch nie gehört. Daher besteht für diese "Kostenfalle" keine reelle Gefahr.

@nederrijner
Wenn es so gut bezahlte Menschen sind, ist das halt so. Dann beißt die Stadt ja auch in den sauren Apfel und zahlt.

Und gegen private oder ehrenamtliche Nutzung hat auch kein Arbeitgeber der den Schein bezahlt hat etwas, solange der Arbeitnehmer im Unternehmen verbleibt. Also vergleichbare Situation wie bei der FF.



Überall ist einfach nur die Angst in eine "Luftnummer" zu investieren.

überhose
14.08.2008, 19:17
Weil man mit den meisten anderen Lehrgängen (die ein Bruchteil eines Führerscheins kosten) in der "freien Welt" nichts anfangen kann!Lösen wir uns mal von dem rein beruflichen Nutzen. Der ist ja beim Führerschein nun auch nicht mehr ohne weiteres gegeben. Und dann?
Ich habe durch diverse Lehrgänge, vom TM1 an, ein Grundwissen an Mechanik, Physik u.ä., was mir auch im Leben außerhalb der Feuerwehr hin und wieder nützlich sein kann.
Ich habe durch die Feuerwehr meine handwerklichen Fähigkeiten in höherem Maße, als ich sie als purer Büromensch hätte - für kleinere Heimwerkertätigkeiten ganz nützlich.
Ich habe EH-Kenntnisse, die ich auch außerhalb der FW nutzen würde.
Gleiches gilt natürlich auch für die Kenntnisse der Löschlehre etc.
Teile der Führungsausbildungen können mir außerhalb der FW in Aus-/Weiterbildungsmaßnahmen wieder begegnen und dann dieser Abschluss evtl. leichter fallen, da ein Wissen bereits vorhanden ist.
Wenn man durch die FW-Tätigkeiten etwas Stressresistenz/"kühlen Kopf" gewinnt, kann auch das nützlich sein.
http://www.bibb.de/de/30490.htm
Leitersteigen konnte ich vorher auch nicht besonders gut, hat sich durch FW wesentlich gebessert.
Mein Motorsägenschein (über FW)...
Teilnahme am Fahrsicherheitstrainig...


Herr Bürgermeister, Rechnung bitte!

Mr. Blaulicht
14.08.2008, 19:37
Der Unterschied ist doch, ob man nur in FW eintritt, um den Führerschein zu machen, nur um danach wieder auszutreten, oder ob man den FS auch in der FW-freien Zeit, sprich Beruf oder Freizeit gebrauchen kann.
Ich kann die Sorgen, die manche FW haben, gut nachvollziehen. Schließlich kostet so ein Lappen ja auch eine Kleinigkeit.
Bei den anderen Ausbildung sehe ich den "privaten Vorteil" nicht so gravierend gegeben. Die wenigsten Leute gehen zur FW, um ein Grundwissen an Mechanik, Physik u.ä., handwerkliche Fähigkeiten in höherem Maße, EH-Kenntnisse, Kenntnisse der Löschlehre etc., Stressresistenz/"kühlen Kopf", Leitersteigen, einen Motorsägenschein oder die Teilnahme am Fahrsicherheitstrainig zu erhalten. Das wäre wo anderes billiger bzw. weniger zeitaufwendig, zumal diese Kenntnisse auch wenig zielführend sind.
Ein Führerschein dagegen ist schon ein gutes Argument, sind mal bei der örtlichen Löschgruppe zu melden. Schließlich wird das ja auch immer gerne wieder als Argument für die Wehrzeit genommen.
Mein Vorschlag wäre: Aussuchen, welche Person für das Lenken von Großen Roten Autos geeignet ist (u.a. zeitliche Verfügbarkeit), bereits (länger) bestehende Mitgliedschaft, und dann erst die Finanzierung des Führerscheins durch die Kommune. Vorausgesetzt natürlic, es besteht überhaupt Bedarf an LKW-Fahrern. Was bringt es, wenn man zwei LKW in der Halle stehen hat, aber jeder Einzelne eine Führerschein dafür hat?

Gruß, Mr. Blaulicht

nederrijner
14.08.2008, 19:47
Mal ehrlich, die Gefahr sehe ich nicht wirklich als gegeben an. "Ah, schön dass Du bei der Feuerwehr mitmachen willst - sollen wir Dir nicht den Führerschein bezahlen", wird ja wohl keine Gemeinde sagen.
Aber wenn Leuten, die seit fünf, zehn oder mehr Jahren ihren Dienst tun, verheiratet sind, Kinder und ihren Job in der Nähe haben, die kurz gesagt in gefestigten Verhältnissen leben, der Führerschein nicht bezahlt wird, obwohl es dringend notwendig wäre, ist das albern. Vor allem, wenn die Begründung lautet, man könnte den ja auch privat nutzen. Klar, der Mann wird alles hinschmeißen und Langholzfahrer in Kanada werden, sobald er den Führerschein hat.
Aber solange genug FA dann den Lappen privat bezahlen, kann man das ja mal versuchen.

Das Risiko kann man sehr gut über die Personalauswahl steuern, mit etwaigen Fehlschlägen (Einzelfälle) muss man dann eben leben. Es kann genau so gut sein, dass jemand krank wird oder stirbt. Muss die Witwe dann auch anteilig die Führerscheinkosten zurückzahlen?
Bei Führungslehrgängen, die je nach Gegend auch ein äußerst knappes Gut sind, existiert das Problem doch genau so. Da wird jemand über mehrere Jahre aufgebaut, zum F III, F IV, F V und F VI geschickt, um dann den Posten des Leiters der Feuerwehr zu übernehmen und macht es dann nicht. Weil er beruflich bedingt wegzieht oder er sich mit anderen Führungskräften über den Haufen wirft oder sonstwas. Ist blöd, aber damit muss man dann zurechtkommen.

überhose
14.08.2008, 20:08
Mein Vorschlag wäre: Aussuchen, welche Person für das Lenken von Großen Roten Autos geeignet ist (u.a. zeitliche Verfügbarkeit), bereits (länger) bestehende Mitgliedschaft, und dann erst die Finanzierung des Führerscheins durch die Kommune. Vorausgesetzt natürlic, es besteht überhaupt Bedarf an LKW-Fahrern. Was bringt es, wenn man zwei LKW in der Halle stehen hat, aber jeder Einzelne eine Führerschein dafür hat?
Nimm halt ein paar vertretbare Bedingungen:
- der Kamerad muss/sollte eine feste, im Eigentum stehende Wohnung/Haus (oder einen nachweisbar festen Arbeitsplatz mit regelmäßiger Freistellung) in der zahlenden Kommune haben.
- Der Kamerad muss/sollte mind. TM1 und 2 haben, evtl. auch Funk/Maschinist-LF. Mit den Lehrgängen hat man dann eine entsprechende Vorlaufzeit, die derjenige schon in der Wehr ist. Sollte kein Problem sein, da dann auch die Fahrpraxis bzw. das Alter stimmiger sind.

Dann wäre es natürlich noch schön, wenn die Kommunen untereinander sich verpflichten bzw. verpflichtet würden, alle gleich zu handeln, so dass ein Wechsel von einem FS-Inhaber von einer Wehr zur anderen keine Fragen aufwirft. Aber bei der Provinzfürstelei in Feuerwehrdeutschland ist das natürlich Träumerei
Das für die benötigten Führerscheine ein Bedarf festgestellt wird, und nur in dem Rahmen ausgebildet/gezahlt wird, setze ich mal voraus.

brause
23.09.2008, 11:23
Die Hessen schliessen sich den bayrischen Forderungen an (u.a. weil das TSF-W tonneweise Wasser geladen hat...)

Quelle: HNA

http://www.hna.de/hessensolo/00_20080922193808_Fehlen_Feuerwehren_bald_Fahrer.h tml

stv. OrtsBM
23.09.2008, 11:46
Also wir in Niedersachsen LK Stade werden wohl so eine Art Unterschriftenaktion starten laut unseres GBM.Vielleicht hilft es ja.
Aber ich schätze mal das wird wie immer für nicht wichtig gehalten bei den Herren Politikern,so wie wir es gewohnt sind von den da oben wenn wir sie mal brauchen.

nederrijner
23.09.2008, 12:36
Aber ich schätze mal das wird wie immer für nicht wichtig gehalten bei den Herren Politikern,so wie wir es gewohnt sind von den da oben wenn wir sie mal brauchen.
Aufgabe der Politiker ist es, dafür zu sorgen, dass die Feuerwehrangehörigen entsprechend qualifiziert werden. Dazu gehört das Bezahlen der notwendigen Führerscheine und eben nicht das Fordern irgendwelcher obskurer Sonderregelungen, um Geld zu sparen.

brause
23.09.2008, 12:39
Also wir in Niedersachsen LK Stade werden wohl so eine Art Unterschriftenaktion starten laut unseres GBM.Vielleicht hilft es ja.
Aber ich schätze mal das wird wie immer für nicht wichtig gehalten bei den Herren Politikern,so wie wir es gewohnt sind von den da oben wenn wir sie mal brauchen.

Und wenn ihr dann Fzg. mit 4,5t zGG bekommt, startet ihr dann wieder eine Unterschriftenliste?

Die Kommunen sollen ausreichend Führerscheine bezahlen und nicht nur jammern.

Reissdorf
23.09.2008, 12:57
Also wir in Niedersachsen LK Stade werden wohl so eine Art Unterschriftenaktion starten laut unseres GBM.Vielleicht hilft es ja.
Aber ich schätze mal das wird wie immer für nicht wichtig gehalten bei den Herren Politikern,so wie wir es gewohnt sind von den da oben wenn wir sie mal brauchen.

Ich halte genau so wie brause und nederrijner recht wenig davon irgendwelche Unterschriftenaktionen zu starten. Aufgabe der Kommune ist es eine ausreichent leistungsstarke und leitungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. Dazu zählt auch Personal in ausreichender Stärke auszubilden. Beim Gruppenführerlehrgang sagt ja auch keiner: "Nein der ist zu teuer, lasst uns eine Unterschriftenliste machen damit alle mit Grundlehrgang zum Gruppenführer befördert."
Viel günstiger ist der der F3 am IDF NRW in Münster auch nicht, da kosten die zwei Wochen 1470€ plus die Lohnfortzahlung.

Gruß
Reissdorf

nederrijner
23.09.2008, 13:45
Viel günstiger ist der der F3 am IDF NRW in Münster auch nicht, da kosten die zwei Wochen 1470€ plus die Lohnfortzahlung.
Die Lehrgangskosten zahlt bei öffentlichen Feuerwehren (FF) aber das Land, die Gemeinden sehen diese Kosten also nicht. ;)

Trotzdem kann es nicht so schwer sein, bei Fahrzeugen für hunderttausende von Euro zehn- oder zwanzigtausend Euro für ein paar Führerscheine auszugeben. Bei geschickter Planung (Zusammenschluss mit anderen Wehren, Sonderkonditionen bei einer Fahrschule) lassen sich die Kosten gegenüber einem Führerscheinerwerb auf normalen Wege nochmals drücken.

Dominic
23.09.2008, 21:57
Hallo,
ich halte von derzeitigen Aktionen überhaupt nichts und würde mich auch nicht daran beteiligen. Sowas kann wieder schnell zum Selbstläufer werden; erst gibt´s ne Befreiung bis 4,25t, dann 7,5t und anschl. sind die Fahrzeuge führerscheinfrei. - Sowas hat es ja schließlich auch schon mal gegeben.
Dann stellt sich wieder die Frage, wer haftet wenn was schief geht? - Derjenige der die Ausnahme zulässt, also der BMV bestimmt nicht. Die Verantwortung wird wieder so weit wie möglich die Verwaltungen runter gebrochen.

Es würde mich aber nicht überraschen, wenn der BMV sogar Verständnis hat und Ausnahmen zulässt. Wenn man sich mal damit beschäftigt, in welchen Bereichen Behörden und gerade die letzt genannte, selbst erlassene Vorschriften durch Ausnahmen für den eigenen Geschäftsbereich durchlöchern um Kosten zu sparen. :-(

Bis dann

Dominic

FF112DN
23.09.2008, 22:29
also meine meinung im kurzen:
Es hat durchaus seinen Sinn, dass man mit einem PKW Führerschein auch nur PKW fahren darf.
Als LKW Fahrer lernt man auf ganz andere Sachen zu achten im Straßenverkehr bzw vom gesamten Fahrverhalten "anders" zu fahren.
Und gerade bei der Feuerwehr halte ich das für sehr wichtig.

Es ist nämlich was ganz anderes als mit einem normalen PKW Führerschein einen ganz großen PKW zu fahren.

Auch wenn das die Geilheit einiger die scharf drauf sind zu fahren, trüben wird, ich finde die Lösung ausnahmegenehmigungen etc völlig daneben. Man sollte dahin arbeiten, dass die Leute vernünftig darauf ausgebildet werden. Aber nicht die Lösung "wir erlaubens einfach".

MkG

AkkonHaLand
23.09.2008, 23:12
Immer diese sinnfreien Diskussionen <tztztz> die Stadt Neustadt am Rübenberge ist aufgewacht ob des Problems und beschafft jetzt nur noch Fahrzeuge mit leichtem Fahrgestell, die beladen maximal 3,49 Tonnen wiegen....

rundhauber
25.09.2008, 09:01
Immer diese sinnfreien Diskussionen <tztztz> die Stadt Neustadt am Rübenberge ist aufgewacht ob des Problems und beschafft jetzt nur noch Fahrzeuge mit leichtem Fahrgestell, die beladen maximal 3,49 Tonnen wiegen....

Wie soll das denn verstanden werden? Brauch man in Neustadt am Rübenberge keine vollwertigen Fahrzeuge (TSF-W aufwärts) mehr? Was für Fahrzeuge sollen denn das sein? Mini-LFs mit Truppbesatzung und Minimalausrüstung? Das Konzept würde ich gern gern mal näher erläutert haben. So, wie Du das hier einwirfst, klingt das zunächst absolut unausgegoren.

Mr. Blaulicht
25.09.2008, 10:21
Das Konzept würde ich gern gern mal näher erläutert haben. So, wie Du das hier einwirfst, klingt das zunächst absolut unausgegoren.
Da würde ich dann entsprechend drum bitten, ein neues Thema aufzumachen, wenn´s nicht nur ein kurzer Ausflug ist... ;-)

Bert86
12.11.2008, 23:52
Hallo,
habe dieses hier: http://www.kfv-goe.de/infos/2008/feuerwehr-fahrerlaubnisklasse_b.pdf gerade im Netz gufunden! Das finde ich ist schonmal eine gute Sache was meint Ihr?

MfG
Bert86

Mederano
13.11.2008, 00:26
Eine wirklich gute Sache. Hoffe sowas ist auch für andere Bundesländer denkbar!

FF112DN
13.11.2008, 01:04
ganz klare Meinung:

Ich bin dagegen!!!

1. Einen LKW zu fahren heißt etwas ganz anderes, da muss man fahrtechnisch einiges anders machen.

2. Wies drin steht mit dem "gerade jüngere Fahrer dürfen nicht". Das ist auch absolut richtig so! Ich vertrete hier mit aller Macht die Meinung dass man MINDESTENS aus der Probezeit raus sein muss um ein Dienstfahrzeug zu fahren. Nicht nur weils ein anderes Auto ist, sondern auch weils was mit der Reife der Leute zu tun hat und man sich darüber bewusst sein sollte, dass man im Dienste der Stadt unterwegs ist und ein Bild in der Öffentlichkeit abgibt. Was krieg ich immer nen Hals wenn ich 18 jährige Trupps mit nem MTF durch die Gegend fahren sehe und die sich ganz für cool halten mit einem Feuerwehrauto Mädels anzumachen oder zu heizen etc etc etc ppp....

3. von Alarmfahrten von 18jährigen die letzte Woche ihre Führerscheinprüfung bestanden haben und seit gestern dann ihren Melder haben und womöglich ihren ersten Einsatz überhaupt selber fahren fang ich wohl am besten erst garnicht an...

grab3107
13.11.2008, 08:15
Dazu wird es mit Sicherheit "örtliche Regelungen" geben.Bei uns braucht man selbst wenn man den C(e) hat mehrere Einweisungsfahrten mit dem Kommandanten, danach noch mehrere Übungsfahrten bis mal daran gedacht werden kann das derjenige Einsatzfahrten macht. Und so wird mit ziemlicher Sicherheit jede Wehr ihren eigenen Weg finden.

Grundsätzlich finde ich die Regelung nicht verkehrt WENN die Vorraussetzungen geschaffen werden. Also wie schon oben geschrieben eigene Regelungen und gewisse Punkte.

rundhauber
13.11.2008, 09:05
ganz klare Meinung:

Ich bin dagegen!!!

1. Einen LKW zu fahren heißt etwas ganz anderes, da muss man fahrtechnisch einiges anders machen.

2. Wies drin steht mit dem "gerade jüngere Fahrer dürfen nicht". Das ist auch absolut richtig so! Ich vertrete hier mit aller Macht die Meinung dass man MINDESTENS aus der Probezeit raus sein muss um ein Dienstfahrzeug zu fahren. Nicht nur weils ein anderes Auto ist, sondern auch weils was mit der Reife der Leute zu tun hat und man sich darüber bewusst sein sollte, dass man im Dienste der Stadt unterwegs ist und ein Bild in der Öffentlichkeit abgibt. Was krieg ich immer nen Hals wenn ich 18 jährige Trupps mit nem MTF durch die Gegend fahren sehe und die sich ganz für cool halten mit einem Feuerwehrauto Mädels anzumachen oder zu heizen etc etc etc ppp....

3. von Alarmfahrten von 18jährigen die letzte Woche ihre Führerscheinprüfung bestanden haben und seit gestern dann ihren Melder haben und womöglich ihren ersten Einsatz überhaupt selber fahren fang ich wohl am besten erst garnicht an...

Volle Zustimmung!

Ergänzung zu Punkt 3.): schon gar nicht ohne Maschinistenlehrgang! Was nützt der Führerschein, wenn keiner die verlastete Ausrüstung bedienen kann/darf.

FF112DN
13.11.2008, 09:15
und ich könnte sogar noch ergänzen,

dass in dem Moment wo man mit einem Feuerwehrauto fährt auch die Öffentlichkeit ne gewisse Erwartungshaltung hat.

Sprich wenn ich "nur" tanken fahre und dann aber an eine Einsatzstelle komme, oder einen Verkehrsunfall oder oder oder, dann erwarten die Leute dass man weiß was man tut und fühlen sich "sicher" denn die Feuerwehr ist da. Und ich wage zu bezweifeln, dass ein 18jähriger mit wenn überhaupt Grundausbildung einer solchen Situation gewachsen ist. Von Nachalarmierung über "Überblick über die Einsatzstelle" bis hin zu Erstmaßnahmen etc.


Grundsätzlich hab ich ja nichts dagegen dass man für kleine Fahrzeuge nicht den kompletten LKW machen muss. Dann aber bitteschön mit einer fundierten Ausbildung auf 4,25t und nicht mit "Einweisungsfahrten von Jupp... der fährt schon 20 Jahre dat LF" und darüber hinaus dann auch bitte Rahmenbedingungen dass unter 21 keiner fahren darf oder ähnliches. Für MTFs kann man ja Ausnahmen regeln.

MkG

p.s.: Nur mal so aus dem täglichen Leben: Ich hab schon genug Kameraden erlebt, die auch mit einem MTF nicht 100% klarkommen, weils trotzdem einfach größere "autos" sind und man kurven weiter außen anfahren muss oder wie man trotz wenig "rundumsicht" mit spiegeln arbeitet und all sowas. Pure Fahrtechnik halt.

nederrijner
13.11.2008, 09:30
Irgendwie kotzt mich das an, man schläft jahrelang, will für Pflichtaufgaben nicht bezahlen, jammert dann lange genug herum, die Verbände greifen das auch noch auf, anstatt darauf hinzuweisen, was die Aufgaben des Feuerwehrträgers sind, bekommt dann vmtl. sogar eine Ausnahmegenehmigung (wieso hebt eigentlich man das dann nicht für alle an?) und verkauft diese läppische Erhöhung von 750kg nun auch noch als die Rettung des feuerwehrtechnischen Abendlandes.
Bei mir in der FW bzw. vermutlich im ganzen Kreis darf deswegen kein Fahrzeug mehr gefahren werden, trotzdem haben wir das bisher alles ganz gut hinbekommne.

stv. OrtsBM
28.02.2009, 17:23
Wir haben vor 2 Wochen von unseren KBM bescheid bekommen das es auf keinen Fall eine Sonderregelung für Feuerwehrangehörige geben wird.Dieses ist von der EU gekippt worden.
Also wird es keine 4,25 t regelung geben.Meines Wissens wurden sogar schon TSF Fahrzeuge auf 4,25 t runtergelastet damit die Regelung greift.

So ist es halt mit der EU. Hier das Schreiben dazu http://217.79.215.188/dip21/brd/2008/0602-08B(zu).pdf

Reissdorf
02.03.2009, 10:28
Eine sehr vernünftige Entscheidung. Das hätte man auch keinem "Zivilisten" erklären können, warum die Feuerwehr Autos mit mehr als 3,5t fahren darf und er nicht. Erst recht nicht mit dem Hintergrund das Fahrer von Einsatzfahrzeugen wohl wesentlich mehr gefordert werden als einer der mt seinem 4t Wohnmobil in Urlaub tuckert.

Gruß

Reissdorf

Etienne
02.03.2009, 13:02
Hallo Leute!

Soweit mir zugetragen wurde ist zwar dieser Versuch gescheitert, aber man versucht es erneut auf anderem Wege über den Katastrophenschutz.

StrangeQ
02.03.2009, 23:13
Meines Wissens war die Reaktion darauf seitens der EU, dass die Feuerwehren nicht dem KatS zuzuordnen sind (hab leider grad keine - zuverlässige - Quelle da, werd mich aber nochmal schlau machen). Seh ich allerdings speziell in Deutschland nicht so, da die Feuerwehren einen nicht unerheblichen Anteil zum Katastrophenschutz beitragen. So kann man nur hoffen, dass diese Argumentation vielleicht doch noch eine angemessene Würdigung findet.

Etienne
02.03.2009, 23:49
Meines Wissens war die Reaktion darauf seitens der EU, dass die Feuerwehren nicht dem KatS zuzuordnen sind (hab leider grad keine - zuverlässige - Quelle da, werd mich aber nochmal schlau machen). Seh ich allerdings speziell in Deutschland nicht so, da die Feuerwehren einen nicht unerheblichen Anteil zum Katastrophenschutz beitragen. So kann man nur hoffen, dass diese Argumentation vielleicht doch noch eine angemessene Würdigung findet.

Hallo!

So wird jetzt auch versucht zu argumentieren. Denn in meinen Augen ist die Feuerwehr die größte nichtmilitärische Katastrophenschutzeinheit.

hias
03.03.2009, 10:13
Ich finde diese Ausnahmeregelung zwar nach wie vor Schwachsinn, bei uns in der FW darf dadurch kein einziges Fahrzeug mehr gefahren werden.

Im RD ist es das gleiche, der druchschnittliche Bayern RTW wiegt ein klein wenig mehr als 4,25t (glaub 4,4 oder so) von daher ist diese Regelung da auch eher ueberflussig...

Ueber die Aussage dieses EU-Menschen (leider faellt mir der Name gerade nicht ein) dass Feuerwehren nicht zum Katschutz gehoern musst ich mich aber ganz schoen aergern.

Wenn ein Politiker schon sowas sagt sollte er sich doch bitte vorher mal Informieren...

brause
05.03.2009, 08:59
Es geht in die nächste Runde...

http://www.hna.de/politiksolo/00_20090304205700_Freiwillige_Feuerwehren_Tiefense e_verspricht_s.html

nederrijner
05.03.2009, 10:56
Also zusammengefasst:
Es wird vmtl. eine Sonderregelung geben, mit der man dann nach einer Prüfung 4,25t anstatt 3,5t fahren darf und das ganze wird ca. ein Drittel eine regulären LKW-Führerscheins kosten (also mind. C1 wenn nicht C).

Wow, das wird was bringen. Wieviele Feuerwehrfahrzeuge werden dadurch mehr bewegt werden können? Bei uns im Kreis vmtl. kein einziges, weil die entweder die 3,5t einhalten oder direkt deutlich über den 4,25t liegen. Die Rettung des Feuerwehr-Ehrenamtes ist das ganz sicher nicht, hört sich eher nach rausgeworfenem Geld an.

hias
05.03.2009, 12:33
Ich finde die Idee vom Grundsatz her nicht schlecht dass man mit Zusatzausbildung und Pruefung Feuerwehrwahrzeuge mit mehr als 3,5t bewegen darf.

Allerdings sind die 4,25t ein Witz da man damit vielleicht jezt noch das ein oder andere TSF ablasten kann damit es bewegt werden darf aber ein ein paar Jahren stehen wir aufgrund schwerer Fahrgestelle vor dem gleichen Problem wieder...

Wenn man scho so eine Regelung einfueht dann waehren IMHO 5t angebracht.

Sinnvoller waere es natuerlich einfach den C1 zu bezuschussen von Seiten der Kommunen

Löwe-SE
19.03.2009, 10:17
Bei uns im Kreis vmtl. kein einziges, weil die entweder die 3,5t einhalten oder direkt deutlich über den 4,25t liegen. Die Rettung des Feuerwehr-Ehrenamtes ist das ganz sicher nicht, hört sich eher nach rausgeworfenem Geld an.

...oder Wahlversprechen xD

Vogelbecker
18.04.2009, 18:22
http://gandersheimer-kreisblatt.de/news/?do=archiv#23085

überhose
19.04.2009, 21:16
Soweit mir zugetragen wurde ist zwar dieser Versuch gescheitert, aber man versucht es erneut auf anderem Wege über den Katastrophenschutz.

Meines Wissens war die Reaktion darauf seitens der EU, dass die Feuerwehren nicht dem KatS zuzuordnen sind (hab leider grad keine - zuverlässige - Quelle da, werd mich aber nochmal schlau machen). Seh ich allerdings speziell in Deutschland nicht so, da die Feuerwehren einen nicht unerheblichen Anteil zum Katastrophenschutz beitragen. So kann man nur hoffen, dass diese Argumentation vielleicht doch noch eine angemessene Würdigung findet.

So wird jetzt auch versucht zu argumentieren. Denn in meinen Augen ist die Feuerwehr die größte nichtmilitärische Katastrophenschutzeinheit.
Die Story von der größten KatS-Truppe hört man ja regelmäßig, auch von den Verbänden.
Als es um die Einführung der 48h-Woche bei den BFen ging, ließ man sich aber schnell von Gerichten bestätigen, dass man kein KatS ist (denn sonst hätte die Richtlinie zur Arbeitszeit keine Wirkung).
Manchmal ist Feuerwehr schon lustig...

Bugs B
20.04.2009, 16:53
Hallo,

hatten wir den schon:
http://www.lfv-bayern.de/cms/news/2009/04/08/feuerwehrfuehrerschein_bundeskabinettbeschluss.htm l

??

4-44-3
20.04.2009, 17:27
Hallo.

Jetzt sind wir schon bei 7,5t. Das wird ja immer besser! Demnächst braucht man dann wohl keinen Führerschein mehr für Einsatzfahrzeuge. Dann könnte man ja auch für Zivis im RD ne Ausnahmeregelung treffen, damit die RTW fahren können!

Armes Deutschland.


Gruß 4-44-3

StrangeQ
20.04.2009, 22:28
also aus meiner Sicht kann ich die Ausnahmeregelung für 7,5-Tonner nur unterstützen. Schön langsam schauts nämlich bei den kleineren Feuerwehren richtig schlecht mit Fahrern aus.
Leider sehen die Gemeinden (bei uns) immer noch keinen Handlungsbedarf (oder scheuen - wider besseren Wissens - einfach den finanziellen Aufwand). Die hätten jetzt so lange gewartet, bis mal jemand wegen sowas gestorben wäre, da geb ich dir Brief und Siegel drauf. Selbst bei unserer Stützpunktfeuerwehr ist es schon passiert (ungünstige Personalsituation an einem Feiertag), dass das Erstangriffsfahrzeug (LF16/12) erst nach knapp 10 Min. rausgefahren ist (sonst üblicherweise in 3 bis 4 Min. draußen), weil kein Fahrer da war. So viel zum Thema: gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist. Aber man hofft hier halt immer sehr optimistisch, dass nichts (schlimmeres) passiert.
Allerdings in einem Punkt muss ich dir schon recht geben: schön langsam wirds schwierig, gute Argumente zu finden, warum dann ein Fahrer bei der Feuerwehr ein geringeres Sicherheitsrisiko auf der Straße darstellen soll, als ein Fahrer beim RD.

Bugs B
20.04.2009, 22:32
naja gut. Vor den EU-Richtlinien durfte man auch mit nem normalen PKW-Schein bis 7,5to fahren. Gab es dadurch in den vergangenen Jahrzehnten mehr Unfälle?
Man sollte halt dann aber schon etwas auf ein Fahrer-Training achten, damit nicht gleich FS-Frischlinge hinter das Steuer vom LF8 dürfen.
Ansonsten bin ich auch dafür hier back-2-roots zu gehen.
(wobei es mir mittlerweile wurscht wäre, da ich nen C hab :-)...)

StrangeQ
20.04.2009, 23:57
Die Entscheidung, wer ein Fahrzeug bewegt, obliegt ja ohnehin in letzter Instanz (Führerschein hin oder her) dem Kommandanten. Nachdem der aber dann auch die Verantwortung trägt, wird er sich wohl schon aus eigenem Interesse davor hüten, einen Führerscheinneuling einen Einsatz fahren zu lassen.

Vogelbecker
21.04.2009, 09:26
Bei uns war es vor kurzem auch so, Brand von Fachwerkhäusern in Northeim (NDS). Es gab 2 oder 4 Feurwehren die mit 7-8 Leuten am Gerätehaus und hatten keinen Fahrer. Dann muss erst einer aus der Stadt hingefahren werden, also wieder 2 Leute die kurzzeitig ausfallen. Bei uns hat einer gerade den großen Lappen vom Arbeitsamt bekommen und ein anderer Landwird hat auch den großen und macht zur Zeit Maschinisten Lehrgang. Aber bis vor kurzem war es bei uns auch nicht leicht, gerade vormittags, wenn die auch noch bei der Arbeit sind. Viele Grüße

stadel21
21.04.2009, 10:23
Ja schön und gut, aber hier geht es um diesen komischen 4,25 t Sonderführerschein. Selbst mit dieser Regelung hättet ihr auch bloss keinen Fahrer gehabt.

Also die Regelung mit den 4,25 t ist schwachsinn, ich sehe es auch so, back to the roots.

überhose
01.05.2009, 10:45
Neue Meldung des DFV: http://web34.server70112.mivitec.net/presse/presse.php3?Content=Showpresse&ID=914

Auszüge aus diesem humoristisch sehr gelungenen Text:

Wir fordern eine organisationsinterne Unterweisung ohne jede Prüfung für diese Fahrzeuge“, sagt Kröger.
...
„Nicht anders ist zu erklären, dass die EU die Feuerwehr – die in Deutschland zahlenmäßig größte Organisation im Bevölkerungsschutz – nicht als Teil des Katastrophenschutzes anerkennt.“
...
dass darüber hinaus eine praktikable und mit dem geringsten möglichen Aufwand verwirklichbare Lösung für das Führen von Feuerwehr-Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen geschaffen wird. Dazu soll die Fahrerlaubnisverordnung so verändert werden, dass der Aufwand für Ausbildung und Prüfung auf ein unabdingbares Mindestmaß an praktischer Ausbildung reduziert wird. Die EU-konforme Fahrerlaubnisprüfung stellt dann sicher, dass optional nach zwei Jahren eine prüfungsfreie Umschreibung in eine zivile Fahrerlaubnis möglich ist.
...
Manchmal wünscht man sich doch, die würden ganzjährig Ski fahren, oder Musikwettbewerbe durchführen. Wenn die anfangen, Interessen zu vertreten (von wem auch immer), wirds regelmäßig peinlich.

hannibal
01.05.2009, 13:58
So sind halt Superkröger et al..

Immer wieder für einen Lacher gut.

Blue_Focus
04.05.2009, 14:44
Selbst wenn es mal eine solche Regel geben sollte, was ich nicht glaube, ändert das nichts daran dass ein 7,49 t schweres LF8 (hatten wir bis vor drei Jahren) die gleichen abmaße haben kann wie ein schweres TLF oder LF 10/6.
Unser altes LF8 durften aj noch die alten Hasen fahren mit dem alten PKW Führerschein.
was meint Ihr wie oft die nen Bürgersteig mitgenommen haben? Geschweige denn richtig rückwärts setzten konnten.
Daher vertrete ich die Meinung dass man lieber einen C Führerschein machen sollte und dann immer regelmäßig fahren sollte.
Ich habe meine Klasse C auch über die Feuerwehr gemacht (zu 100%). Ich fahre sehr oft mit den Feuerwehrfahrzeigen bei uns, da ich privat nicht die Gelegenheit habe.
aber die LKW Fahrer unter uns sind auch immer dazu bereit mit einem ne Runde zu drehen.

dd1al
22.07.2009, 18:51
Quelle: http://auto-presse.de/news-auto.php?action=view&newsid=37648



Für Feuerwehr-Fahrzeuge gibt es ab sofort einen speziellen Führerschein. Für das Fahren von Fahrzeugen bis 4,75 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht muss demnach nur eine interne Ausbildung und Prüfung bei der Feuerwehr absolviert werden.


Feuerwehr-Führerschein ist da

22.07.09 – Für Feuerwehr-Fahrzeuge gibt es ab sofort einen speziellen Führerschein. Ein entsprechendes Gesetz ist nun in Kraft getreten. Für das Führen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis 4,75 Tonnen muss demnach nur eine interne Ausbildung mit abschließender Prüfung bei der Feuerwehr absolviert werden. Für Fahrzeuge mit 7,5 Tonnen erfolgt laut dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV) eine vereinfachte Ausbildung mit Prüfung an einer regulären Fahrschule. Mit dieser Maßnahme werden die rund 100 000 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr gestärkt. Durch eine EU-Regelung waren die ehrenamtlichen Helfern bisher verpflichtet, einen Führerschein für mittelschwere Lkw (Klasse C1) zu erwerben. Dies wirkte abschreckend auf den Nachwuchs. mid/bp

überhose
22.07.2009, 19:38
Durch eine EU-Regelung waren die ehrenamtlichen Helfern bisher verpflichtet, einen Führerschein für mittelschwere Lkw (Klasse C1) zu erwerben. Dies wirkte abschreckend auf den Nachwuchs.Dieser Satz erinnert mich an: "Die Erde ist eine Scheibe"

Max K.
22.07.2009, 19:47
Naja, irgendwie muss der Blödsinn ja schmackhaft gemacht werden, notfalls mit falschen Fakten!

Haben wir eigentlich keine anderen Probleme?

überhose
22.07.2009, 20:43
Haben wir eigentlich keine anderen Probleme?Momentan eigentlich nicht. Die Skimeister sind gekürt, die Musikzüge mit Gold behangen, und die Feuerwehrolympiade richten dieses Jahr andere aus.
Und alles andere läuft doch perfekt, oder etwa nicht...

hannibal
23.07.2009, 09:04
Dieser Satz erinnert mich an: "Die Erde ist eine Scheibe"

Mich eher an "Niemand möchte eine Mauer bauen"

Und vergiss nicht, es sind dieses Jahr Wahlen.

In meinen Augen gehört die Bande vom DFV gefragt ob Sie noch ganz normal ist..

grab3107
23.07.2009, 10:10
Was ich mich frage ist, wie wollen die Herren das dan durchführen? Ist das dann auf dem normalen Führerschein vermekrt, müssen die Kollegen die diesen dann haben auch alle 5 Jahre verlängern, unterliegen die auch den ärztlichen Untersuchungen usw.

Meiner Ansicht nach ist das irgendwie...Murks. Wenn schon, dann richtig. Also gleich gescheiten Führerschein oder garnet.

überhose
23.07.2009, 11:16
Was ich mich frage ist, wie wollen die Herren das dan durchführen? Ist das dann auf dem normalen Führerschein vermekrt, müssen die Kollegen die diesen dann haben auch alle 5 Jahre verlängern, unterliegen die auch den ärztlichen Untersuchungen usw.Wie wird die Anhängerregelung (B <-> BE, C <-> CE) integriert?
Was passiert, wenn Feuerwehrmann Schmitz mit Feuerwehrführerschein aus dem Bundesland A-land nach B-land fährt (KatS)?
Oder wenn er gar auf die Idee kommt, ganz dorthin zu ziehen?

Alle Fragen dann noch mit 16 multipliziert, weil weniger unterschiedliche Regelungen wird es eher nicht geben. Und wenn dann noch ein Land auf die Idee kommen sollte, Teile der Regelungsmöglichkeiten auf die Kreisebene zu delegieren...

Max K.
23.07.2009, 18:46
Und vergiss nicht, es sind dieses Jahr Wahlen.

Sehr guter Hinweis, dann weiß man ja gleich, wen man nicht wählt. :)

draconomicon
23.07.2009, 19:42
Warum regen sich grad einige dermaßen über den Feuerwehrführerschein auf.
Wenn man bedenkt, dass man vor 10 Jahren schon ab 18 einen 7,49 tonner fahren durfte und mit bestimmten voraussetzungen einen Hängerzug mit einer zzlässigen Gesamtmasse von 18 tonnen, da geht ja anscheindend für mansche eine Welt zugrunde, weil man nun Feuerwehrintern 4,25to bewegen darf. und ja ja, wir doofen Bayern brauchen wieder ne Extra-Weißwurst, obwohl manche Regelung von uns, nicht mal sooo verkehrt sind, wie z.B. die Verkehrsabsicherung und Regelung *g*

Meiner Meinung nach sollte man den neuen überflüssige C1E abschaffen und wieder eine Art alte Feuerscheinklasse 3 einführen, denn da wäre die ganze Problematik abgeschafft.
Das ging Jahrzehnte lang auch ohne Problem.

Zum Thema Anhänger:

wer den BE macht, hat sein Geld zu Fenster rausgeschmissen, das Geld hätte man mir auch überweisen können *gg* denn:

Ein Besitzer der Klasse B, darf einen Anhänger von mehr als 750kg ziehen, wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:

Die zulässige Gesamtmasse der Anhänger, darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen und der Gesamte Zug, darf nicht mehr als 3,5to wiegen.

Beispiel:

Leergewicht Fahrzeug 1600kg + Gesamtmasse ( in diesen Falle) bis 1600kg, ergibt eine
zulässige Gesamtmasse des Zuges von 3200kg.

also auf gut deutsch ist die klasse BE fürn A****

Mfg

nederrijner
23.07.2009, 19:59
Warum regen sich grad einige dermaßen über den Feuerwehrführerschein auf.
Wenn man bedenkt, dass man vor 10 Jahren schon ab 18 einen 7,49 tonner fahren durfte und mit bestimmten voraussetzungen einen Hängerzug mit einer zzlässigen Gesamtmasse von 18 tonnen, da geht ja anscheindend für mansche eine Welt zugrunde, weil man nun Feuerwehrintern 4,25to bewegen darf.
Jaja, und ganz früher durfte man Benzinkutschen ganz ohne Führerschein fahren.

Es geht doch darum, dass für die Feuerwehren niedrigere Anforderungen bei der Fahrerlaubnis gelten sollen als für den ganzen Rest, obwohl die fahrerischen Anforderungen eher größer sind (SoSi-Fahrten unter Stress, wenig Fahrpraxis, ggf. Tank im Fahrzeug, Verantwortung für bis zu 8 Personen hinten drin, die Fahrzeuge sind oft deutlich älter und sicherheitstechnisch veraltet als die typischen LKW, ungünstige Gewichtsverteilung etc.) - und das alles nur, damit die Kommunen Geld sparen.
Ich wäre dafür jedenfalls nicht zu haben.


und ja ja, wir doofen Bayern brauchen wieder ne Extra-Weißwurst, obwohl manche Regelung von uns, nicht mal sooo verkehrt sind, wie z.B. die Verkehrsabsicherung und Regelung *g*
Och, ich bin ganz froh, dass ich mit sowas nichts am Hut habe. Ich mache dann doch lieber Feuerwehrarbeit. :)


Meiner Meinung nach sollte man den neuen überflüssige C1E abschaffen und wieder eine Art alte Feuerscheinklasse 3 einführen, denn da wäre die ganze Problematik abgeschafft.
Das ging Jahrzehnte lang auch ohne Problem.
Wie definierst du denn ohne Probleme?
Es gab damals sehr wohl Probleme mit PKW-Fahrern, die sich dann mal einen LKW geliehen haben, obwohl sie damit absolut nicht fahren konnten. Außerdem hat sich das Verkehrsaufkommen etwas geändert.

Es gibt ja jetzt den tollen Feuerwehrführerschein, werdet glücklich damit. Ich werde da nicht mitmachen, da ich es nicht einsehe, mit einer Schmalspurausbildung außergewöhnliche Fahrten zu machen.


Zum Thema Anhänger:

wer den BE macht, hat sein Geld zu Fenster rausgeschmissen, das Geld hätte man mir auch überweisen können *gg* denn:

Ein Besitzer der Klasse B, darf einen Anhänger von mehr als 750kg ziehen, wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:

Die zulässige Gesamtmasse der Anhänger, darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen und der Gesamte Zug, darf nicht mehr als 3,5to wiegen.

Beispiel:

Leergewicht Fahrzeug 1600kg + Gesamtmasse ( in diesen Falle) bis 1600kg, ergibt eine
zulässige Gesamtmasse des Zuges von 3200kg.

also auf gut deutsch ist die klasse BE fürn A****
Ja, du hast ja den Durchblick.
Leergewicht + zulässige Gesamtmasse ergibt keine zulässige Gesamtmasse des Zuges, dafür musst Du schon mit der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges rechnen und damit ist Deine Rechnung f.d.A.

Die Summe der zulässigen Gesamtmassen darf nicht größer als 3500 kg sein und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer als die Leermasse des Fahrzeuges sein. In Deiner Rechnung fehlt die max. zulässige Zuladung des Fahrzeuges.

Und damit lässt sich dann ein effer Pferdeanhänger oder jeder andere größere Anhänger in der Praxis kaum noch sinnvoll ziehen.

MasterOfFire
23.07.2009, 20:12
ich würde sagen...


maschine 1800 KG + Hänger 750 KG = 2250 KG ( B )
MASCHINE 2500 kg + Hänger 750 kg = 3250 KG ( B )

Zugmaschine + Hänger dürfen max 3.5 T wiegen. ( B )


Maschine 2500 KG + Hänger 2000 KG = 4500 KG ( BE)


und der Hänger darf nie Schwerer als die Zugmaschine sein im Gesamtzugelasen gewicht.

Maschine 1500 KG + 1800 KG Hänger = VERBOTEN

nederrijner
23.07.2009, 20:18
zGM Fahrzeug bis 3500 kg + Anhänger mit 750 kg ==> B (entspricht Gesamtmasse Zug 4250 kg)
zGM Fahrzeug + zGM Anhänger = 3500 kg UND zGM Anhänger < Leermasse Fahrzeug ==> B

Alles was nicht unter diesen beiden Fällen einzuordnen ist, darf mit B nicht gefahren werden.

draconomicon
23.07.2009, 20:37
Es geht doch darum, dass für die Feuerwehren niedrigere Anforderungen bei der Fahrerlaubnis gelten sollen als für den ganzen Rest, obwohl die fahrerischen Anforderungen eher größer sind (SoSi-Fahrten unter Stress, wenig Fahrpraxis, ggf. Tank im Fahrzeug, Verantwortung für bis zu 8 Personen hinten drin, die Fahrzeuge sind oft deutlich älter und sicherheitstechnisch veraltet als die typischen LKW, ungünstige Gewichtsverteilung etc.) - und das alles nur, damit die Kommunen Geld sparen.
Ich wäre dafür jedenfalls nicht zu haben.

Och, und wenn ich den C1E oder CE mache und frisch mit der bestanden Prüfung komme, dann habe ich ja soviel Fahrpraxis und bin der perfekte Maschinist, dass ich deine genannten Kriterien ausklammern kann.
Ich weiß ja nicht wie ihr das in eurer Wehr handhabt, aber bei uns läuft dies nun mal so ab, dass nach einer Einweisungsfahrt, der "neue" Maschinist erst mal einige Kilometer mei Übungen sammelt, bevor er seine erste Alarmfahrt durchführt.
Ich kann ja mal anmerken, wie ich auf Feuerwehrfahrzeugen geschult wurde ( ja, ich hab den C/CE ).
Als ich vor 10 Jahren meinen C machte, fuhr ich trotz alledem erst auf den den kleineren Fahrzeugen und als mein Kdt. festgestellt hatte, dass er mir die Groß-Fhz. zutrauen kann, wurde ich langsam darauf geschult. Erst Einweisungsfahrt, danach einige Fahrten auf Übungen oder Bewegungsfahrten, dann durfte ich meine erste Alarmfahrt machen.



Wie definierst du denn ohne Probleme?
Es gab damals sehr wohl Probleme mit PKW-Fahrern, die sich dann mal einen LKW geliehen haben, obwohl sie damit absolut nicht fahren konnten. Außerdem hat sich das Verkehrsaufkommen etwas geändert.

Die Probleme gibts auch, wenn ich meinen C/CE Schein gemacht habe und diesen rein für die Feuerwehr nutze, aber so wie du dich anhörst, ist man dann ein Meister auf Groß-Fhz.



Es gibt ja jetzt den tollen Feuerwehrführerschein, werdet glücklich damit. Ich werde da nicht mitmachen, da ich es nicht einsehe, mit einer Schmalspurausbildung außergewöhnliche Fahrten zu machen.

Ob ich nun eine Einweisung, oder Ausbildung auf ein 3.5to Fahrzeug mache, oder obs ein Fahrzeug mit 4,24to ist. Ausbildung wird wohl die gleiche sein und dürfte kaum Unterschiede darin geben.
Und obs eine "Schmalspurausbildung " wird, hängt in diesen Falle vom Ausbilder ab.
Kannst mir ja gerne sagen, wie groß die Unterschiede sein werden zwischen TSF 3,5to oder TSF 4,25to.



Ja, du hast ja den Durchblick.
Leergewicht + zulässige Gesamtmasse ergibt keine zulässige Gesamtmasse des Zuges, dafür musst Du schon mit der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges rechnen und damit ist Deine Rechnung f.d.A.

Die Summe der zulässigen Gesamtmassen darf nicht größer als 3500 kg sein und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer als die Leermasse des Fahrzeuges sein. In Deiner Rechnung fehlt die max. zulässige Zuladung des Fahrzeuges.

Und damit lässt sich dann ein effer Pferdeanhänger oder jeder andere größere Anhänger in der Praxis kaum noch sinnvoll ziehen.

Habe Grad meinen Fahrlehrer angerufen, mit dem ich befreundet bin und schreib hier wortwörtlich auf, was er gesagt hat:

Also mit dem Führerschein der Klasse B kannst du ein Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) führen.
Diese Fahrzeuge dann auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ODER mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs.

Dass die Gesamtmasse der Zuges ( Zugfahrzeug und Anhänger ) die 3500kg nicht überschreiten darf, schleißt doch logischerweise die Gesamtmasse der Zugfahrzeugs mit ein!!!

Nun mache ich die Rechnung haargenau, damit selbst du nederrijner dies auch verstehst, weil man ist ja kleinlich.

Leergewicht Zugfhz.: 1600kg
Gesamtmasse Zugfhz.: 1900kg
Gesamtmasse Anhänger 1600kg

macht:

LM Zugfhz. 1600 + GM Anhänger 1600kg = 3200kg
GM Zugfhz. 1900kg + GM Anhänger 1600kg = 3500kg

Ich habe in meinen oberen Beitrag extra LM 1600kg gewählt, da LOGISCHERWEISE die GM des Zugfhz. ja höher liegt.

MFg

überhose
23.07.2009, 20:49
Ich werde da nicht mitmachen, da ich es nicht einsehe, mit einer Schmalspurausbildung außergewöhnliche Fahrten zu machen.Mir ist heute von der ersten Kommune bekannt geworden, wo eine schriftliche Vereinbarung darüber getroffen wurde, dass trotz einer evtl. Landesregelung zum Feuerwehrführerschein (unabhängig davon wie diese aussieht) weiterhin die Kosten für die ganz normale Fahrerlaubnis übernommen werden.

nederrijner
23.07.2009, 21:04
Och, und wenn ich den C1E oder CE mache und frisch mit der bestanden Prüfung komme, dann habe ich ja soviel Fahrpraxis und bin der perfekte Maschinist, dass ich deine genannten Kriterien ausklammern kann.
Ich weiß ja nicht wie ihr das in eurer Wehr handhabt, aber bei uns läuft dies nun mal so ab, dass nach einer Einweisungsfahrt, der "neue" Maschinist erst mal einige Kilometer mei Übungen sammelt, bevor er seine erste Alarmfahrt durchführt.
Ich kann ja mal anmerken, wie ich auf Feuerwehrfahrzeugen geschult wurde ( ja, ich hab den C/CE ).
Als ich vor 10 Jahren meinen C machte, fuhr ich trotz alledem erst auf den den kleineren Fahrzeugen und als mein Kdt. festgestellt hatte, dass er mir die Groß-Fhz. zutrauen kann, wurde ich langsam darauf geschult. Erst Einweisungsfahrt, danach einige Fahrten auf Übungen oder Bewegungsfahrten, dann durfte ich meine erste Alarmfahrt machen.
Die feuerwehrspezifische Fahrerschulung lässt ja heute schon oftmals zu wünschen übrig und zukünftig muss man dann noch mehr an Grundlagen schulen, die heute bereits in der normalen Führerscheinausbildung abgedeckt sind.
Ja klar, das wird funktionieren ...


Die Probleme gibts auch, wenn ich meinen C/CE Schein gemacht habe und diesen rein für die Feuerwehr nutze, aber so wie du dich anhörst, ist man dann ein Meister auf Groß-Fhz.
Nö, aber man hat zumindest mal die gleichen Voraussetzungen wie jeder Normalo und nicht geringere ...


Habe Grad meinen Fahrlehrer angerufen, mit dem ich befreundet bin und schreib hier wortwörtlich auf, was er gesagt hat:
Ein Blick in die FEV hätte genügt.


Dass die Gesamtmasse der Zuges ( Zugfahrzeug und Anhänger ) die 3500kg nicht überschreiten darf, schleißt doch logischerweise die Gesamtmasse der Zugfahrzeugs mit ein!!!
Ja, die zGM schließt die Leermasse mit ein, liegt nur dummerweise schnell mal einige hundert kg drüber und schon war es das mit deiner Rechnung. Bei deiner Rechnung bleibt für das Zugfahrzeug mit 1600 kg Leermasse eine zulässige Zuladung von 300 kg übrig, das dürfte eng werden.
Zur Erinnerung, das hast Du geschrieben:


Leergewicht Fahrzeug 1600kg + Gesamtmasse ( in diesen Falle) bis 1600kg, ergibt eine
zulässige Gesamtmasse des Zuges von 3200kg.
Die zGM des Zuges liegt höher als 3200 kg, da du nur Leermasse und zGM addiert hast. Daran ist wenig zu diskutieren, die Aussage ist schlichtweg falsch, was Dir ja dein Fahrlehrer bestätigt hat ...
Und damit schränkt sich die Anzahl der Zugkombinationen, die man fahren darf, eben nämlich schonmal ein und die Besitzer der Fahrerlaubnisklasse BE haben ihr Geld eben keineswegs zum Fenster rausgeworfen.


Nun mache ich die Rechnung haargenau, damit selbst du nederrijner dies auch verstehst, weil man ist ja kleinlich.
Werd mal nicht frech, ich habe nur darauf hingewiesen, dass die Rechnung fehlerhaft ist, du setzt stillschweigend voraus, dass dein Fahrzeug nur 300 kg Zuladung hat, was schlicht unrealistisch ist. Und für Anhänger mit mehr als 1600 kg zGM gilt das erst recht nicht mehr.


Leergewicht Zugfhz.: 1600kg
Gesamtmasse Zugfhz.: 1900kg
Gesamtmasse Anhänger 1600kg

macht:

LM Zugfhz. 1600 + GM Anhänger 1600kg = 3200kg
GM Zugfhz. 1900kg + GM Anhänger 1600kg = 3500kg

Ich habe in meinen oberen Beitrag extra LM 1600kg gewählt, da LOGISCHERWEISE die GM des Zugfhz. ja höher liegt.
Ja, ich kann mir auch irgendwelche Zahlenbeispiele ausdenken, nur was haben die mit der Realität zu tun? Die Leute, die den BE machen, werden sich vorher schon überlegt haben, was sie brauchen und was nicht. Beim Pferdeanhänger mit 2000 kg ZGM kommt man um BE eben nicht mehr herum.

brause
23.07.2009, 21:51
Wird denn heute beim "B" noch auf ide spezifischen Bestimmungen für LKW zwischen 3,5 und 7,49 t in der Theorie eingegangen, so z.B. Überholverbote und Tempolimit?

Ich habe der Tage wieder das Ergebnis gesehen, wenn ein unbedarfter PKW-Fahrer (vom Alter her Klasse 3) mit nem Miet-Ducato über 4,5t auf der BAB unterwegs ist; Kilomertlang das LKW-Überholverbot ignorieren und bei Wasserglätte mit 160 rasen...Ich glaube wirklich, der wusste gar nicht, das er was verbotenes macht. (Und ich kann euch sagen, ich hätte furcht bare Angst, wenn meine Mutter, die nie was grössees als Golf gefahren hat, sich so eine Kiste leihen würde! Glücklicherweise würde sie allerdings nie auf doe Idee, aber sie dürft es eben.)

Genau aus diesem Grund war ich schon immer dafür, den 3er zu beschränken.

Ganz davon abgesehen, geht hier auch ums Prinzip: Der Staat erlässt ein Gesetz, dass die Bürger vor Mehrkosten stellt. Dann stellt der Staat fest, das ihn auch viel Geld kostet, und er strikt sich eine Sonderregelung. (Ähnlich ja auch bei der Feinstaubabzockplakette). Und das finde ich nicht richtig!

Ralf
24.07.2009, 00:50
Meiner Meinung nach sollte man den neuen überflüssige C1E abschaffen und wieder eine Art alte Feuerscheinklasse 3 einführen, denn da wäre die ganze Problematik abgeschafft.
Das ging Jahrzehnte lang auch ohne Problem.

Mfg

Hallo,

dann schau Dir mal die Versicherungsprämie für einen 7,5-Tonner an, die ist fast genauso hoch wie bei einem 22-Tonnen 3-Achser.

Also gab es wohl doch Probleme.

Gruß Ralf

Dove
24.07.2009, 07:41
Nur, dass du mit der alten Klasse 3 nicht überall im Ausland fahren darfst ...

Meinste die Leute von Bund haben sich einfach mal so gedacht "hey wir machen nen neuen Führerschein, einfach um die Bürger bissl zu ärgern" ?

Der Bund hat sich der EU angepasst und da gibts keine Klasse 2 und keine Klasse 3, sondern C1 C C1E CE und die restlichen (bis auf L M S oder so).



Also mit dem Führerschein der Klasse B kannst du ein Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) führen.
Diese Fahrzeuge dann auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ODER mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs.

Leergewicht Zugfhz.: 1600kg
Gesamtmasse Zugfhz.: 1900kg
Gesamtmasse Anhänger 1600kg

macht:

LM Zugfhz. 1600 + GM Anhänger 1600kg = 3200kg
GM Zugfhz. 1900kg + GM Anhänger 1600kg = 3500kg

Ich habe in meinen oberen Beitrag extra LM 1600kg gewählt, da LOGISCHERWEISE die GM des Zugfhz. ja höher liegt.

MFg


Bissl geschnippelt :D

der Anhänger darf bei der Klasse B nicht mehr als 750 Kg wiegen (voll beladen). Das mit dem "Der Anhänger darf nicht mehr wiegen als das Zugfahrzeug" kam zusätzlich hinzu, damit nicht ein Zugfahrzeug, dass 500Kg wiegt, einen Hänger hinterhängt, der 750 wiegt, da dieser sonst das Zugfahrzeug sonst wo hinschiebt beim bremsen, aber nicht anhält.

Mr. Blaulicht
24.07.2009, 07:44
Kann sich mal bitte jemand die Mühe machen, in einem Beitrag die wichtigsten Regeln (wer, wann etc) zu dieser Sonderregelung zusammenzufassen?

Zur Belohnung gibt`s ein Getränk nach Wahl... ;-)

Gruß, Mr. Blaulicht

grab3107
24.07.2009, 08:36
Das währe interessant. Gestern Abend auf Übung wurden auch wieder Parolen rumgeworfen von wegen das gewisse Sachen einfach so dann währen. Solche Sachen wie "nach zwei Jahren wird der dann zivil umgeschrieben...." oder aber auch "es wird dann einen Betreuer geben der die Einweisung auf die Fahrzeuge macht und den Leuten das nötige Wissen beibring..." Das kann ich mir nicht vorstellen das es so laufen wird. Weil dann währe jeder von uns blöd der seinen C auf normalen Wege gemacht hat.

hannibal
24.07.2009, 08:47
Das kann ich mir nicht vorstellen das es so laufen wird. Weil dann währe jeder von uns blöd der seinen C auf normalen Wege gemacht hat.

Es wird keinen C geben. Bei C1 ist Schluss.

Der Rest wird spannend.

überhose
24.07.2009, 09:19
Hier erstmal der Gesetzestext: http://www.feuerwehr.de/news/2009/07/22/fuenftes_gesetz_zur_aenderung_des_strassenverkehrs gesetzes_090717.pdf
Zusammenfassender kann man es eigentlich nicht ausdrücken, ohne damit weitere Sch***hausparolen zu provozieren.

Natürlich wird die genaue Regelung am Ende geschätzte 16 Varianten umfassen.

nederrijner
24.07.2009, 09:31
der Anhänger darf bei der Klasse B nicht mehr als 750 Kg wiegen (voll beladen). Das mit dem "Der Anhänger darf nicht mehr wiegen als das Zugfahrzeug" kam zusätzlich hinzu, damit nicht ein Zugfahrzeug, dass 500Kg wiegt, einen Hänger hinterhängt, der 750 wiegt, da dieser sonst das Zugfahrzeug sonst wo hinschiebt beim bremsen, aber nicht anhält.

Hmm?
§ 6 (1) FEV lässt eindeutig Anhänger mit einer zGM > 750 kg zu.

Mr. Blaulicht
24.07.2009, 10:15
Hier erstmal der Gesetzestext: http://www.feuerwehr.de/news/2009/07/22/fuenftes_gesetz_zur_aenderung_des_strassenverkehrs gesetzes_090717.pdf
Zusammenfassender kann man es eigentlich nicht ausdrücken, ohne damit weitere Sch***hausparolen zu provozieren.

Natürlich wird die genaue Regelung am Ende geschätzte 16 Varianten umfassen.

Danke! Gibt es auch eine druckbare Variante?

nederrijner
24.07.2009, 10:18
Ich würde noch ein paar Tage abwarten, bis das 5. und 6. Änderungsgesetz im StVG bei Juris berücksichtigt sind, dann hat nämlich direkt alles im Zusammenhang.

überhose
24.07.2009, 10:50
Ich würde noch ein paar Tage abwarten, bis das 5. und 6. Änderungsgesetz im StVG bei Juris berücksichtigt sind, dann hat nämlich direkt alles im Zusammenhang.Würde ich auch empfehlen. I.d.R. sind die nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt nach wenigen Tagen aktualisiert.

rotkreuz
26.07.2009, 22:28
Aha, die EU kippt die alte Initiative des Bundestages mit der Begründung, dass nur für den KatS Ausnahmeregelungen gelten würden. Nun gibt es einen Führerschein für den Katastrophenschutz, aber der Katastropgenschutz selbst steht nicht im Gesetz drin? Was soll das bedeuten, die nach landesrecht Mitwirkenden Rettungsdienste? Wo bleiben da die weißen Einheiten?

Curator
27.07.2009, 09:18
Hallo rotkreuz,
das war auch mein erster Gedanke. Vom Katastrophenschutz - der ja eigentlich der Aufhänger für die Führerscheindebatte war - hört man nun gar nichts mehr.
Scahde.

rotkreuz
27.07.2009, 10:06
ja, unser RP (Freiburg) prüft gerade wie die weißen Einheiten eingebunden werden, eventuell ist mit dem Rettungsdienst der KatS gemeint..........(meine Vermutung)

RoterZwerg
27.07.2009, 16:00
Also zuerst freue ich mich das unser stures Land doch tatsächlich eine Feuerwehrkonforme Lösung erarbeitet hat. Jedoch leider mal wieder nur "halbherzig". Warum weitet man die "Sondererlaubnis" nicht bis C aus??? Und zwar für alle HiOrgs und KatSchutzbehörden???

Ich schaue imemr noch neidisch über die Alpen nach Österreich (und man mag es kaum glauben auch die sind in der EU) wo es einen echten Feuerwehrführerschein gibt. Jeder Feuerwehrangehörige (aktiv) welcher einen PKW Führerschein besitzt UND einen Feuerwehrinternen Lehrgang (Fahrschule intern) abgelegt / besucht hat. Darf ALLE Feuerwehrfahrzeuge im Einsatzfall bewegen (auch Busse).

Warum bekommen das die Ösis hin und wir nicht?

überhose
27.07.2009, 18:05
Ich schaue imemr noch neidisch über die Alpen nach Österreich (und man mag es kaum glauben auch die sind in der EU) wo es einen echten Feuerwehrführerschein gibt. Jeder Feuerwehrangehörige (aktiv) welcher einen PKW Führerschein besitzt UND einen Feuerwehrinternen Lehrgang (Fahrschule intern) abgelegt / besucht hat. Darf ALLE Feuerwehrfahrzeuge im Einsatzfall bewegen (auch Busse).

Warum bekommen das die Ösis hin und wir nicht?
- Die "Ösis" haben genau solche dem Föderalismus geschuldeten Unterschiede wie wir sie haben werden. Das der PKW-Schein (also B) reicht, ist z.B. nicht überall der Fall.
- Sollte mal ein "Ösi" mit Feuerwehrführerschein in ein anderes Land (außer D, m.W. akzeptieren wir den) fahren, könnte der Probleme kriegen.
- Bei den Ösis läuft es mit Ausbildung, Prüfung und Befristung (auch wenn die mit 10 Jahren ausgesprochen großzügig ist).
- Die "Ösis" haben mit dem Gedanken eines Feuerwehrführerscheines aus einem sehr fragwürdigen Umstand heraus angefangen. Stichwort: Alkohol.

So neidisch braucht man da also gar nicht hinschauen.

Allmächtiger
28.07.2009, 16:21
Warum weitet man die "Sondererlaubnis" nicht bis C aus???

Weil ein 7,5-Tonner noch recht ähnlich fährt wie ein Auto, Großfahrzeuge aber defintiv nicht mehr!?!

Wenn ich da an unser MZF 2 mit 7,49t denke, das fährt sich abgesehen davon dass es ein bisschen höher und breiter und länger ist nicht so sehr anders als z.B. ein TSF.
Unser 10 Jahre altes TLF 16/25 aber, bei dem du wirklich den richtigen Gang drin haben musst, wenn du nicht am Berg stehen bleiben willst und das bei 70 auf der Landstraße schon ganz schön schwingt, ist etwas VÖLLIG anderes, und ich würde das nicht jedermann zutrauen, dieses Fahrzeug fahren zu können...

Bugs B
28.07.2009, 17:29
Wenn ich da an unser MZF 2 mit 7,49t denke, das fährt sich abgesehen davon dass es ein bisschen höher und breiter und länger ist nicht so sehr anders als z.B. ein TSF.

...und hier besteht die große Gefahr: Am Lenkrad merkt man kaum einen Unterschied zu einem <3,5 Tonner. Die Physik sagt dann aber was Anderes....

grab3107
28.07.2009, 17:53
...und hier besteht die große Gefahr: Am Lenkrad merkt man kaum einen Unterschied zu einem <3,5 Tonner. Die Physik sagt dann aber was Anderes....
Kann ich nur bestätigen. Nur mal aus eigener Erfahrung. Als ich das erste Mal in unserem (damals neuen, jetzt zum Glück abgelösten) neuen RTW gesessen bin (Bayern RTW auf VW Crafter) dachte ich mir auch "Heua, da sitzte drinnen wie in deinem Roomster". Aber spätestens auf der Bundesstraße, als es dann mal ans Ausweichen ging (war keine Alarmfahrt, nur gemütlicher KTP mit 80km/h und einem Reh das die Straße kreuzte), da haste auf einmal gemerkt das das wirklich was anderes ist. Und jetzt sind das gerade mal 4-5t!

Drum bin ich ehrlich gesagt skeptisch wegen dem Führerschein, weil ich finde die C-Ausbildung (oder von mir aus auch die C1, ist ja fast das selbe) kann das net ersetzen. OK, wir müssen von der Arbeit aus einmal im Jahr auf den Verkehrsübungsplatz und mit den großen Dingern üben. Das finde ich wirklich gut. Aber hat das dann auch der Inhaber des "Feuerwehr-Führerscheins"?

Es mag sein das ich das jetzt zu schwarz sehe und sich doch alles sehr gut entwickelt, aber ehrlichgesagt bleibt da ein leichter Nachgeschmack meienr Ansicht nach.

überhose
23.10.2009, 18:45
So, nachdem aus mehreren Ländern verlautet, dass man sich erst untereinander abstimmen will, um möglichst übereinstimmende Rechtsverordnungen auf den Weg zu bringen, hat mein Lieblingsfeuerwehrland schon mal angefangen (wäre ja auch blöd, wenn man plötzlich auf die Nachteile des Föderalismus verzichten würde...):
http://www.feuerwehr.de/news/2009/10/23/Verordnung_zurErteilung_einer_Fahrberechtigung_an_ Mitglieder_der_Fw_oder_RD-1.pdf

Schauen wir uns das Ergebnis mal an:

Die Ausbilder werden einfach von der jeweiligen Org bestimmt - eine "Ausbilderausbildung" oder übergeordnete Prüfung der Ausbilder gibt es nicht.
Das gleiche gilt der Einfachheit halber auch für die Personen, die am Ende die "Prüfung" abnehmen.
Mal was Positives: In Verwaltungsschulen könnte man die Verordnung als Paradebeispiel für das Thema "unbestimmter Rechtsbegriff" nutzen...
Sonder-/Wegerecht wird bei den Ausbildungsthemen nicht erwähnt.
Die Ausbildungsdauer: 4 x 45 min... (spätestens hier schlug mein Kopf auf den Schreibtisch auf)
Meine persönliche Lieblingsstelle: "Die praktische Ausbildung darf erst im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden, nachdem sich die ausbildungsberechtigte Person davon überzeugt hat, dass das antragstellende Mitglied das Führen eines Ausbildungsfahrzeugs gemäß Nr. 3 der Anlage 2 beherrscht" - Wenn ich meinen Chef eine solche Formulierung vorlegen würde, wäre die Wahrscheinlichkeit groß, dass ich das Stück Papier noch in seinem Büro auffressen müsste...

Übertragen könnte man das ganze Späßchen so: Gemüsehändler Horst hat einen Sprinter-Lieferwagen, sein Sohn Karl darf den mangels Fahrerlaubnis nicht fahren. Also lässt Horst Karl mal einen Vormittag ans Steuer, nach der Mittagsweißwurst kommt Onkel Franz und nimmt eine Prüfung ab - und schon wird Klaus mit dem Sprinter auf die Menschheit losgelassen.
Das würde bei besagter Menschheit wahrscheinlich zu arger Kritik führen - aber bei der Feuerwehr ist das natürlich alles kein Problem...

MeisterH
23.10.2009, 19:04
Bei der Feuerwehr geht es ja noch.

Was ich nicht verstehe: Warum verdammt nochmal für den Rettungsdienst??

Jeder normale Arbeitgeber muss seine Arbeiter den Schein machen lassen, für die Pflasterkleber wieder eine Extrawurst???

Kein Verständnis.

überhose
23.10.2009, 19:10
Nein, jeder normale Arbeitgeber schreibt in die Stellenausschreibung, dass der entsprechende Führerschein Voraussetzung ist.
Nur bei den ehrenamtlichen HiOrgs sieht es genauso aus wie bei den Feuerwehren (auch bei den Kilometerleistungen - da steht der Regelrettungsdienst wohl um einiges höher).

hansi2k
23.10.2009, 19:12
zumindest bei uns gibts eh keinen rtw mehr der unter 5,5 T wiegt..

AkkonHaLand
24.10.2009, 11:39
zumindest bei uns gibts eh keinen rtw mehr der unter 5,5 T wiegt..

... so kann man das Rechtsproblem auch umgehen.... ;-)

Fabpicard
24.10.2009, 11:46
... so kann man das Rechtsproblem auch umgehen.... ;-)

Dann gibts aber wieder die Möglichkeit der 7,49er Regelung, davon stand auch irgendwas in diesem "Ausweichgesetz/Verordnungsdiens" ^^

MfG Fabsi

12fly
24.10.2009, 11:57
Dazu muss die ganze Fahrerlaubnisverordnung noch einmal geändert werden. Bisher ist gesetzlich nur die bis 4,75 to geregelt.

rettungsteddy
24.10.2009, 13:36
Bei der Feuerwehr geht es ja noch.

Was ich nicht verstehe: Warum verdammt nochmal für den Rettungsdienst??

Jeder normale Arbeitgeber muss seine Arbeiter den Schein machen lassen, für die Pflasterkleber wieder eine Extrawurst???

Kein Verständnis.


Gehts noch? Für die Schwarzhosenträger und Durstlöscher habe ich kein Verständnis.

Es gibt zumindest ein Bundesland, in denen der Rettungsdienst zu 20% ehrenamtlich erfolgen MUSS. Und der KatS wird auch ehrenamtlich erbracht. Wir haben kein Fahrzeug unter 3,5 Tonnen (doch eins, den ELW T4)....

Ich bin zwar kein Freund von der jetzigen neuen Lösung, aber es ist zumindest mal eine Lösung. Ob man die Regelung umsetzt hängt auch von der jeweiligen Organisation ab.

Mr. Blaulicht
26.10.2009, 02:09
Bei der Feuerwehr geht es ja noch.

Was ich nicht verstehe: Warum verdammt nochmal für den Rettungsdienst??

Jeder normale Arbeitgeber muss seine Arbeiter den Schein machen lassen, für die Pflasterkleber wieder eine Extrawurst???

Kein Verständnis.
Ja, verstehe ich auch nicht. Wo doch jeder weiß dass...

a) die Fahrphysik und Verkehrsvorschriften bei Feuerwehrfahrzeugen ganz anders sind als bei Rettungsdiensten (zu denen übrigens in diesem Gesetzentwurf auch die HirOrgs zählen)

b) Feuerwehrler von Natur aus schon viel besser Auto fahren können als andere Leute.

Geht's noch?

MeisterH
26.10.2009, 05:41
Das ist nicht der Punkt.
Guck mal wer von den beiden sein Geld damit verdient. Der Feuerwehrler oder der Rettungsdienstler.

rettungsteddy
26.10.2009, 07:21
Es gibt hauptberufliche Feuerwehrleute und hauptberufliche Rettungsdienstler...

Es gibt ehrenamtliche Feuerwehrleute und ehrenamtliche Rettungsdienstler....

Wobei die FFler ja noch freigestellt werden von der Arbeit bei Alarm, die SEG-Einheiten nicht...

Also, wer bekommt jetzt mehr Geld?

Mr. Blaulicht
26.10.2009, 11:04
Um es nochmals hervorzuheben: Wenn in diesem Zusammenhang von Rettungsdiensten gesprochen wird, sind damit SEGen, Einsatzeinheiten, Rettungshundestaffeln etc, also alle, die im ursprünglichen Sinn zum Retten da sind, gemeint.

Gruß, Mr. Blaulicht

12fly
26.10.2009, 14:43
Aber auch die Hilfsorganisationen, wo im RD tätig sind, profitieren davon.

sschaebe
26.10.2009, 15:11
Aber auch die Hilfsorganisationen, wo im RD tätig sind, profitieren davon.

Genauso wie Berufsfeuerwehren (haben auch einige 7,49t Fahrzeuge) welche nicht im RD Tätig sind.

Gruß
Simon

12fly
26.10.2009, 15:24
Nur geht das bisherige Modell nur bis 4,75 to. Somit für BFs sehr selten einsetzbar.

überhose
26.10.2009, 15:43
Genauso wie Berufsfeuerwehren (haben auch einige 7,49t Fahrzeuge) welche nicht im RD Tätig sind.Da lese ich die bayerische Verordnung aber anders:
Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste,...

Aber diese ganze Diskussion zeigt ja doch ganz schön, wie "ausgereift" die Verordnung ist, wenn man noch nicht mal eindeutig festhält, für wen sie überhaupt gilt.

Freiwillige Feuerwehr => Dürfte klar sein, mit der Formulierung ist die BF außen vor.

nach Landesrecht anerkannte Rettungsdienste => Einfacher wäre es natürlich, die Organisationen deutlich zu benennen. Werden ja schon keine hundert sein. Interessant wird es jetzt, wenn eine BF nach Landesrecht anerkannter Rettungsdienst ist - dann kann die für ihre Angehörigen eine "Feuerwehrfahrerlaubnis" ausstellen, mit der die dann den RTW fahren dürfen (da Aufgabenerfüllung des anerkannten Rettungsdienstes), aber bspw. den 3,8to ELW schon wieder nicht (weil nicht Aufgabenerfüllung des Rettungsdienstes oder einer FF), selbst wenn die im selben Zugverband zum selben Einsatzort fahren.

der technischen Hilfsdienste => Fällt mir spontan nur THW ein - aber warum schreibt man das dann nicht so in die Verordnung?

Diese Verordnung ist in so vielen Punkten mehrdeutig und schwammig formuliert, fair wäre es jetzt, den Feuerwehr-/HiOrg-Angehörigen, die aufgrund dieser Verordnung an ein Steuer gelassen werden, wenigstens schon mal eine vergünstigte Rechtsschutzversicherung anzubieten. Denn wenn es knallt, kann jeder halbschläfrige Jura-Student aus dieser "Fahrerlaubnis" eine Wundertüte basteln.

rettungsteddy
26.10.2009, 16:08
In Bayern fährt die Feuerwehr keinen Rettungsdienst. Daher ist die Regelung für Bayern o.k.

Wenn jetzt jemand sagt: "Doch, in München!", NEIN! In München fährt die FW den Notarztdienst. Hier wird ein Unterschied gemacht.

MeisterH
26.10.2009, 16:43
Um es nochmals hervorzuheben: Wenn in diesem Zusammenhang von Rettungsdiensten gesprochen wird, sind damit SEGen, Einsatzeinheiten, Rettungshundestaffeln etc, also alle, die im ursprünglichen Sinn zum Retten da sind, gemeint.

Wer sagt das?? Wo steht das??

überhose
26.10.2009, 16:52
Wer sagt das Gegenteil bzw. wo steht das Gegenteil?

MeisterH
26.10.2009, 17:46
Rettungsdienst steht auch auf den Autos die hier für Geld die Leute einsammeln. Wo ist das Problem?

DG3YCS
26.10.2009, 18:20
Hi,


Um es nochmals hervorzuheben: Wenn in diesem Zusammenhang von Rettungsdiensten gesprochen wird, sind damit SEGen, Einsatzeinheiten, Rettungshundestaffeln etc, also alle, die im ursprünglichen Sinn zum Retten da sind, gemeint.

Gruß, Mr. Blaulicht

Also nach dem Bundesgesetz ist das sicherlich möglich...
Aber bei der Bayrischen Verordnung müsste man das sehr genau unter die Lupe nehmen.
Kommt darauf an ob die Teileinheiten der Orgs. "nach Landesrecht (Rettungsdienstgesetzt)anerkannter RD sind" (Allerdings sollten die ja selber Ihre ihren Rechtsstatus können)
Wobei es gibt noch eine andere Möglichkeit... Aber dazu weiter unten.


Da lese ich die bayerische Verordnung aber anders:

Aber diese ganze Diskussion zeigt ja doch ganz schön, wie "ausgereift" die Verordnung ist, wenn man noch nicht mal eindeutig festhält, für wen sie überhaupt gilt.
...
nach Landesrecht anerkannte Rettungsdienste => Einfacher wäre es natürlich, die Organisationen deutlich zu benennen. Werden ja schon keine hundert sein. Interessant wird es jetzt, wenn eine BF nach Landesrecht anerkannter Rettungsdienst ist - dann kann die für ihre Angehörigen eine "Feuerwehrfahrerlaubnis" ausstellen, mit der die dann den RTW fahren dürfen (da Aufgabenerfüllung des anerkannten Rettungsdienstes), aber bspw. den 3,8to ELW schon wieder nicht (weil nicht Aufgabenerfüllung des Rettungsdienstes oder einer FF), selbst wenn die im selben Zugverband zum selben Einsatzort fahren.

Da hast du recht, nicht jede Tätigkeit in einer weißen HiOrg ist auch gleich eine RD Tätigkeit, ABER:



der technischen Hilfsdienste => Fällt mir spontan nur THW ein - aber warum schreibt man das dann nicht so in die Verordnung?


Weil das ebend so nicht stimmt!
KLAR: Das THW ist EIN technischer Hilfsdienst... Aber ggf. nicht der einzigste!
Es gibt/gab auch kleine Hilfsdienste. Eigendlich ist alles was als KatS/ZS anerkannt ist und werder FW noch REttung ist ein technischer Hilfsdienst! Gibt/Gab ja auch noch andere kleine Gruppen die durchaus in die AAO eingebunden sind/waren.

So würde ich zum Beispiel eine SEG Betrueung oder SEG Technik des BRK eher als "technischer" Hilfsdienst anstelle Rettungsdienst nach Landesrecht einstufen.
Auch die meisten Hundestaffeln würde ich unter Hilfsdienst laufen lassen.
(REttungsdienst ist für mich die medizinische Notfallbehandlung incl. der dazu notwendigen Führungskomponennte. Alles andere sehe ICH -aber auch andere- NICHT als REttungsdienst an.



Diese Verordnung ist in so vielen Punkten mehrdeutig und schwammig formuliert, fair wäre es jetzt, den Feuerwehr-/HiOrg-Angehörigen, die aufgrund dieser Verordnung an ein Steuer gelassen werden, wenigstens schon mal eine vergünstigte Rechtsschutzversicherung anzubieten. Denn wenn es knallt, kann jeder halbschläfrige Jura-Student aus dieser "Fahrerlaubnis" eine Wundertüte basteln.

Das dies Verordnung rechtlich schwammig ist, da stimme ich dir zu! Denke aber der Fahrer selbst ist nicht mehr angreifbar als wenn er ein Fahrzeug <3,5t fahren würde. Evtl. könnte man die Org oder den Staat belangen. Lediglich im bereich der weißen HiOrgs, also bei der Frage -WANN- die Sonderfahrerlaubnis gillt sollte dringend NAchgebessert werden. Das ist für den betreffenden der einzig echte Stolperstein.
(Sonst sagt die Verordnung -mit Gesetzescharakter- ER DARF: -Dann Darf er auch, da kann ihm keiner einen Strick draus drehen.
Sinnvoller als eine von der Org selber ausgestellte Bescheinigung wäre aber wenn die letztendliche "Fahrgenehmigung" vom StvA kommen würde und dort auch in de rEDV verzeichnet wäre. Quasi als C1 mit Auflagen.

Aber Grundsätzlich:
Ich verstehe durchaus das es irgendwie "Nicht Richtig" erscheint wenn angehörige der BOS auf einmal Kraft Ihrer Unterschrift unter der Eintrittserklärung Fähigkeiten haben sollen die dem "normalen Bürger" abgesprochen werden!
Und das erscheint nicht nur, das ist auch so.
Auch die "Prüfung" und die Vorschriften für die Prüfer sind ein Witz. Wenn zumindest für diesen Personenkreis eine Ausbildung mit anschließender formeller Verpflichtung zur Ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung vorgesehen wäre...

ABER: DAs sind bei mir alles nur prinzipielle Bedenken! Es ist einfach vom Vorgehen gegenüber dritten nicht erklärbar. (Wie es z.B. eine Befreiunge von den Vorschriften für Berufskraftfahrer durchaus ist!)

Rein aus sachlicher Sicht ist das aber meiner Ansicht nach absolut unproblematisch und viele machen da aus einer Mücke einen Elefanten! Es geht hier um 750kg mehr, ohne Anhänger. Dazu gibt es vier Stunden Ausbildung.
Das ist schon das doppelte von meiner eigenen Einweisung auf ein 4,5 t. Fahrzeug bei meiner allerersten Fahrt mit einem KFZ >1,5t. Und mittlerweile Millionen von E.A. Helfern haben auch nichts anderes gemacht in den letzten 40 Jahren und es hat trotzdem kein Ausrufen des öffentlichen Notstandes gegeben. Und alle diese hatten WENIGER Fahrausbildung, hätten aber wie ich gespanne bis 18 t. ziehen dürfen!
(Auch die letzten schweren FW Unfälle der letzten Jahre mit Fahrfehler waren alle >7,5 Tonnen! Also auf jeden Fall Fahrer mit LKW Führerschein.)

Ich finde es zwar durchaus Ok das dem nicht mehr so ist, weiß selber wie sehr sich ein PKW und ein 7,49 t unterscheiden. Bei 4,xx tonnen sind es aber in der Regel immer noch eher PKW/Lieferwagen Fahrgestelle und die Fahreigenschaften sind entsprechend. Das sind keine LKWs. Also zumindest in dieser Hinsicht kein Aufreger...

Gruß
Carsten

P.S.: In der Bayrischen Verordnugn steht für den Ausbilder: mind. FS Kl. C1! Da müssen einige Aufpassen, da steht kein "oder Gleichwertig" dahinter!
Das heist wer einen "alten" FS Klasse drei oder zwei hat, der darf NICHT Ausbilden. Da müsste erst umgeschrieben werden!
Wobei ich hier aber gerade selber nicht weiß welches datum dann als "Erteilungsdatum C1" in die FE eingetragen wird. DAs alte Prüfungsdatum oder das "Umtauschdatum?" (an dem tatsächlich C1 als Klasse erstmalig erteilt wird).
Wenn es das Umtausdatum wäre so dürfte sojemand auch erst nach fünf Jahren erstmalig ausbilden. Aber das mit dme Umtaushc haben siche rschon einige gemacht und können das SAgen...

überhose
26.10.2009, 22:14
Rein aus sachlicher Sicht ist das aber meiner Ansicht nach absolut unproblematisch und viele machen da aus einer Mücke einen Elefanten! Es geht hier um 750kg mehr, ohne Anhänger.Soll ja erst der Anfang sein, aktuelle Presseinfo des DFV: http://web34.srv01.imaginis.de/presse/presse.php3?Content=Showpresse&ID=959
Neben Funkferngesteuerten Heimrauchmeldern als Sirenenersatz träumt der DFV aufgrund der neuen Regierungskoalition auch von einer "generellen Befreiung für Inhaber des Pkw-Führerscheins bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht" (also dem alten Stand), weil man die Feuerwehr als Teil des Katastrophenschutzes im Sinne der Europäischen Führerscheinrichtlinie anerkannt haben will (kleiner Witz am Rande: als es um die Arbeitszeitregelung ging, haben einige BF vehement darauf bestanden, eben kein Teil des KatS zu sein, sondern "normale Arbeitgeber").
Diese Befreiung rette natürlich die Existenz vieler kleiner Wehren und (Achtung, besser hinsetzen!) erhöhe die Sicherheit.
Und es fällt zunehmend schwerer, diesen Verband ernst zu nehmen...



(Auch die letzten schweren FW Unfälle der letzten Jahre mit Fahrfehler waren alle >7,5 Tonnen! Also auf jeden Fall Fahrer mit LKW Führerschein.)Naja, in Rheinbach-Queckenberg war es ein LF 8/6.
Hier waren es m.W. gleich 2 TSF(-W): http://www.rp-online.de/public/article/viersen/623447/Nach-Unfall-allein-gelassen.html
Und RTW/NAW sind auch ein paar beteiligt gewesen: http://www.feuerwehr-forum.de/themengruppe.php?t=3

überhose
30.11.2009, 22:15
Die Bayern feiern die "Sicherung der Einsatzfähigkeit" und bliblablub: http://www.innenministerium.bayern.de/presse/archiv/2009/497.php

Feuermännchen
01.12.2009, 02:22
[...]für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen ermöglicht[...]


Wirklich 4,75t oder 4,25t wovon immer die Rede war? Oder Tippfehler, weiß das einer?

knuddl
01.12.2009, 10:48
Naja, das dürfte auch egal sein, ob 4,25 oder 4,75 Tonnen, zumindest bei der FF, denn da sind die Fahrzeuge ja schon schwerer wie 4,75 Tonnen (Oder wer kauft noch ein "kleines" TSF)? Fürs größere MZF/ELW reichts grad noch...

DaRealAd
01.12.2009, 10:59
Wirklich 4,75t oder 4,25t wovon immer die Rede war? Oder Tippfehler, weiß das einer?
Ja, wirklich 4,75t

Feuermännchen
01.12.2009, 16:21
naja unser vorhandenes TSF-W ist auf LT46-Basis, also 4,6t Gesamtmasse. von daher wäre das für uns sicher schon noch interessant ob 4,25 oder 4,75t :-D

alarma
01.12.2009, 18:52
Ausserdem sind recht viele RTW im Bereich der 4,5t zu finden...

überhose
01.12.2009, 21:59
Und wie lange meint ihr, wird es noch dauern bis die TSF-W oder RTW auch über die 4,75 gewachsen sind?
Nach kurzer Internetrecherche hat die aktuelle Version des "Bayern-RTW" eine zGM von 4,6to. Bei der nächsten Version dann noch ein bisschen mehr Umweltschutzmodifikationen am Motor, ein paar neue Schräubchen am Fahrgestell, ein bisschen Werkeln am Aufbau und Material, und schwupps, ist für den RTW die Grenze schon Geschichte.
Und dann? Feuerwehrführerschein V2?

Feuermännchen
01.12.2009, 22:38
Brauchst du gar nicht so zu dramatisieren. Meines Wissens nach werden TSF-W's nur noch auf LKW-Basis gebaut. Also ist es auch hier nur ne Frage der Zeit, bis die regelung ihre Zweckmäßigkeit verliert. Diese Regelung hilft vielleicht kurz- und mittelfristig. Ist aber nur bedingt zukunftsfördernd

TropicOrange
02.12.2009, 08:16
Ich halte die neue Regelung für ziemlichen Blödsinn. Wie schon bemerkt, trifft die Obergrenze von 4,75 Tonnen zulässige Gesamtmasse wohl nur auf TSF-K, KLF, MZF, MTW und ELW/KdoW zu.

Bei uns in der Gegend gibts zwar einige neue TSF-K, die beschafft wurden, jedoch kommen darauf mindestens genauso viele TSF-W (zul. Gesamtmasse 6,3t) und neuerdings auch einige StLF 10/6 (zul. Gesamtmasse 7,5t), für die man dann schon den C1 braucht. Diese Wehren schauen dann ziemlich "mitm Ofenrohr ins Gebirg". Hier wäre in meinen Augen eine Lösung auch für die etwas schwereren Fahrzeuge ratsam.

Ich denke da konkret an eine Bezuschussung für den Führerschein C1 von der Verwaltungsbehörde. Das wird in manchen Städten/Orten schon so gehandhabt, allerdings wehren sich die Kommunen, die die Spendierhosen chronisch festgeschnallt haben, vehement dagegen.

Reissdorf
02.12.2009, 22:29
Ich halte die neue Regelung für ziemlichen Blödsinn. (...)
Hier wäre in meinen Augen eine Lösung auch für die etwas schwereren Fahrzeuge ratsam.

Ich denke da konkret an eine Bezuschussung für den Führerschein C1 von der Verwaltungsbehörde. Das wird in manchen Städten/Orten schon so gehandhabt, allerdings wehren sich die Kommunen, die die Spendierhosen chronisch festgeschnallt haben, vehement dagegen.

Ich stimme dir voll und ganz zu. Die Lösung ist ziemlicher Blödsinn.

Auch dein Lösungsvorschlag ist der einzig vernünftige. Die Kommunen haben eine den örtlichen Gegebenheiten angepasst leistungsstarke Feuerwehr vor zu halten. So sagt es zumindest das FSHG in NRW. Dazu gehört, meiner Meinung nach, auch die Vorhaltung von ausreichend Fahrern. Bei der Atmenschutzausbildung und Untersuchung sagt ja auch keiner: "Der kann das ja auch Privat nutzen, das bezahlen wir nicht." Ich nutze die G26.3 z.B auch um meine Tauchtauglichkeit bescheinigt zu bekommen.
Außerdem ist das Problem welches wir hier diskutieren, ja ein Thema welches noch älter ist als die Diskusion über Digitalfunk. Mit dem Geld das da verbrannt wir könnte man wahrscheinlich jeden Feuerwehrmann in Deutschland mit einem CE-Führerschein ausstatten.

*kopfschüttelnd*

Gruß
Reissdorf

überhose
02.12.2009, 22:54
"Bezuschussung" heißt aber für mich, das ein Eigenanteil fällig würde.
Der für mich einzig richtige Weg lautet: Kostenübernahme. Und zwar komplett.

Mr. Blaulicht
03.12.2009, 02:58
So weit ich weiß, muss der Katastrophenschutz pro LKW-Führerscheinpflichtigem Fahrzeug einem oder zwei Helfer pro Jahr oder alle zwei Jahre einen Führerschein bezahlen.

Auf den Seiten des BBK habe ich so etwas mal gelesen, habe es jetzt allerdings auf die Schnelle nicht gefunden.

Gruß, Christian

überhose
04.12.2009, 11:51
In den Dokumenten zur Kostenregelung kommt so etwas nicht eindeutig vor. Es wird zwar von 2 Fahrern je Fahrzeug gesprochen, und von einer Kostenübernahme von Führerscheinerweiterungen, aber mengenmäßig scheint es keine eindeutige Regelung zu geben, von qualitativen Vorgaben (Verfügbarkeit des Fahrers) mal ganz abgesehen.

http://www.bbk.bund.de/cln_027/nn_401072/DE/02__Themen/10__Katastrophenschutz/02__Kostenregelung/Kostenregelung__node.html__nnn=true


Kleiner Witz zum bevorstehenden Wochenende:
Die Ausbildungsdauer: 4 x 45 min... (spätestens hier schlug mein Kopf auf den Schreibtisch auf)Vergleicht diese Ausbildungszeit mal hiermit: http://www.sfsg.de/lehrgaenge.php?id=8

TropicOrange
05.12.2009, 21:41
Kleiner Witz zum bevorstehenden Wochenende: Vergleicht diese Ausbildungszeit mal hiermit: http://www.sfsg.de/lehrgaenge.php?id=8


mehr als eine kleine Unterweisung sind die 4x 45-Minuten nicht. Solang nichts passiert ist alles ok, kracht es mal, wird das Geschrei wieder groß sein...

Übernähmen die Kommunen flächendeckend die Finanzierung von C1-Führerscheinen für alle Maschinisten (und Führungsdienstgrade), dann wäre auch eine vollwertige Ausbildung gewährleistet.

Ich hätte jedenfalls kein gutes Gefühl, wenn ein Fahranfänger, der sowieso schon wenig Fahrpraxis hat und nur eine kleine abgespeckte Unterweisung genießen durfte, auf den Bock steigt.

boesermichl
16.12.2009, 14:25
mehr als eine kleine Unterweisung sind die 4x 45-Minuten nicht. Solang nichts passiert ist alles ok, kracht es mal, wird das Geschrei wieder groß sein...

Übernähmen die Kommunen flächendeckend die Finanzierung von C1-Führerscheinen für alle Maschinisten (und Führungsdienstgrade), dann wäre auch eine vollwertige Ausbildung gewährleistet.

Ich hätte jedenfalls kein gutes Gefühl, wenn ein Fahranfänger, der sowieso schon wenig Fahrpraxis hat und nur eine kleine abgespeckte Unterweisung genießen durfte, auf den Bock steigt.

Unabhängig davon, dass auch ich die neue Regelung für nicht gut (vollendet) halte, dürfen Fahranfänger das Fahrzeug auch nicht bewegen. Es gibt immer noch höhere Stellen, die entscheiden, wer die Ausbildung machen darf und gesetzliche Regelungen z.B. in Bayern, dass mind 2 Jahre Klasse B vorhanden sein muss. Die höheren Stellen müssen wiederum verantworten, wer fährt... (Achtung: nicht was der Fahrer anstellt - dieser ist eigenverantwortlich)


Übernähmen die Kommunen flächendeckend die Finanzierung von C1-Führerscheinen für alle Maschinisten (und Führungsdienstgrade), dann wäre auch eine vollwertige Ausbildung gewährleistet.
Leider ein Wunschtraum, der niemals in Erfüllung gehen wird. Selbst wenn 60% des Führerschein bezahlt werden, macht NIEMAND einen C1 oder C. (erfahrung von uns)
DENN: selbst eine 100% Kostenübernahme bedeutet sehr viel Zeit zu investieren, wer hat die heute noch? Nachträglich nen Führerschein für eine HiOrg zu machen? wochenlang 2x die Woche in die Fahrschule - mit lauter 17 (teilweise 16 - jährigen) und dann ewig rumgurken - unter der Woche - wo man eigentlich zur Arbeit muss...

überhose
16.12.2009, 16:54
DENN: selbst eine 100% Kostenübernahme bedeutet sehr viel Zeit zu investieren, wer hat die heute noch? Nachträglich nen Führerschein für eine HiOrg zu machen? wochenlang 2x die Woche in die Fahrschule - mit lauter 17 (teilweise 16 - jährigen) und dann ewig rumgurken - unter der Woche - wo man eigentlich zur Arbeit muss...
Oder: Landkreis sammelt die Führerscheinkandidaten der Kommunen zusammen, Ausbildung wird an die Fahrschulen ausgeschrieben, Unterrichtszeiten dabei vorgegeben (z.B. an Wochenenden bzw. zu den im LK üblichen FW-Lehrgangszeiten), über die Zeit der Fahrpraxisstunden lässt sich dann auch reden, und letztlich kostengünstiger pro Nase wird es auch.

boesermichl
22.12.2009, 11:25
Ist ne riesige Idee - nur der Landkreis braucht dazu auch die entsprechenden Führungskräfte mit Rückgrat... Keine selbstbeweihräuchernden Kameraden, die als KBI oder KBM zu jeder Ölspur ausrücken.

(wobei - ich tu ihnen unrecht - drückt man denen nen Besen in die Hand, kehren die auch...)

Da haperts dann leider öfter.

MasterOfFire
03.03.2010, 19:57
So melde mich auchmal zu wort ... was ich für Infos bräuche ins für die Pfalz...


mir geht es darum bis 7,5 t zu Fahren.
Gibts da schon was neues oder was genaueres im Netz steht nur ne enventuelle Gesetzes änderung...

Weil bei uns wirds wichtig ob 7.5 t oder 11 t fahrzeug ...

überhose
03.03.2010, 22:52
In RLP gibt es bislang noch keine konkreten Umsetzungspläne ins Landesrecht.
Die Verbände (K/LFV) heulen äh, sprechen es öfters an, und ich befürchte, dass es zum Landtagswahlkampf dann auch hier los geht.

boesermichl
05.03.2010, 13:24
bei 7,5 oder 11t ist doch die FW-Regelung eh wurscht.
Wer bitte macht den C1 statt dem C??

überhose
05.03.2010, 14:56
Außerdem sollten für das Maximalgewicht eines neu zu beschaffenden Fahrzeugs einige andere Dinge weitaus wichtiger sein, als die Anzahl der entsprechenden Führerscheine.

Max K.
05.03.2010, 15:30
Weil bei uns wirds wichtig ob 7.5 t oder 11 t fahrzeug ...

Ich dachte das geht nach Bedarf? :D

brause
06.03.2010, 18:26
Weis jemand, ob Hessen da schon eine Regelung getroffen hat?

überhose
08.03.2010, 22:15
Nächste Episode des bayrischen Komödienstadels: http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2010/74.php

TropicOrange
09.03.2010, 12:27
Nächste Episode des bayrischen Komödienstadels: http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2010/74.php

wie ich finde, wird hier seitens des Ministeriums ein Schritt in die richtige Richtung gemacht. Die Obergrenze von 4,75t war meines Erachtens absolut praxisfern und unzweckmäßig. Bleibt zu hoffen, dass die 7,5t-Regelung eine gute Umsetzung findet.

nederrijner
09.03.2010, 12:42
Ich fordere für Bundesländer, in denen die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren nicht von Fahrzeugen in der Kategorie bis 7,5t abhängt, eine unkomplizierte Freigabe bis 16 Tonnen! Achnee, besser 18, damit auch WLF und GM abgedeckt sind.

TropicOrange
09.03.2010, 12:51
Ich fordere für Bundesländer, in denen die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren nicht von Fahrzeugen in der Kategorie bis 7,5t abhängt, eine unkomplizierte Freigabe bis 16 Tonnen! Achnee, besser 18, damit auch WLF und GM abgedeckt sind.


Wenn, dann gleich bis 40 Tonnen, damit die Flughafenfeuerwehr auch nie "Not am Mann" verspürt.

Zum Mitschreiben:
Diese Regelung gilt vor allem für den ländlichen Raum, wo es passieren kann, dass tagsüber wenige Leute mit Tagesfreizeit vorhanden sind und die Ortsfeuerwehr ggf nur in Staffelstärke ausrücken kann. Wenns dumm geht und nur junge Leute da sind, dürfen diese das Fahrzeug nicht bewegen. Gerade bei kleineren Ortsfeuerwehren kommt es nicht vor, dass die Einsatzkraft von Fahrzeugen über 7,5t abhängt. Ergo macht diese Obergrenze Sinn.

Worüber aber noch diskutiert werden muss, ist die Ausbildung.

nederrijner
09.03.2010, 13:01
Diese Regelung gilt vor allem für den ländlichen Raum, wo es passieren kann, dass tagsüber wenige Leute mit Tagesfreizeit vorhanden sind und die Ortsfeuerwehr ggf nur in Staffelstärke ausrücken kann.
Das kommt auch anderswo vor, da stehen dann - obwohl ländliche Gegend - auch größere Fahrzeuge (auch weil nicht an jeder Milchkanne eine Feuerwehreinheit besteht, da man diese von Beginn an zu sinnvollen Größen zusammengefasst hat).


Wenns dumm geht und nur junge Leute da sind, dürfen diese das Fahrzeug nicht bewegen.
Das gilt für die oben genannten großen Fahrzeuge erst recht.


Gerade bei kleineren Ortsfeuerwehren kommt es nicht vor, dass die Einsatzkraft von Fahrzeugen über 7,5t abhängt. Ergo macht diese Obergrenze Sinn.
Und bei größeren Feuerwehren hängt die Einsatzfähigkeit eben von Fahrzeugen größer 7,5t ab. Wieso sollen die einen Kommunen jetzt bevorzugt behandelt werden und die anderen müssen weiterhin (das machen sie nämlich nicht erst seit kurzer Zeit) den regulären Führerscheinerwerb bezahlen? Ist doch irgendwie seltsam bis ungerecht.


Worüber aber noch diskutiert werden muss, ist die Ausbildung.
Gibt es doch, nennt sich Führerscheinerwerb Klasse C(1) ;-)

TropicOrange
09.03.2010, 13:24
Das kommt auch anderswo vor, da stehen dann - obwohl ländliche Gegend - auch größere Fahrzeuge (auch weil nicht an jeder Milchkanne eine Feuerwehreinheit besteht, da man diese von Beginn an zu sinnvollen Größen zusammengefasst hat).

Das mit der Milchkanne ist Käse. Wenn ich mich in Deutschland umschaue, ist die Dichte der Feuerwehren in der restlichen BRD mindestens so hoch wie in Bayern. Als ich letztes Jahr im Sauerland war, staunte ich nicht schlecht, wie einige Wehren dort ausgestattet sind. Die FF eines 500-Einwohner-Dorfs fährt mit LF10/6 und nem TLF16/25 raus. Es gibt dort zwar weniger Feuerwehren, jedoch hat jedes Dorf seinen Löschzug, der oftmals besser ausgestattet ist, als die Freiwilligen Feuerwehren in Bayern. So sieht zumindest meine Erfahrung aus.




Das gilt für die oben genannten großen Fahrzeuge erst recht.


richtig.




Und bei größeren Feuerwehren hängt die Einsatzfähigkeit eben von Fahrzeugen größer 7,5t ab. Wieso sollen die einen Kommunen jetzt bevorzugt behandelt werden und die anderen müssen weiterhin (das machen sie nämlich nicht erst seit kurzer Zeit) den regulären Führerscheinerwerb bezahlen? Ist doch irgendwie seltsam bis ungerecht.


natürlich, aber bei größeren Feuerwehren sind auch tagsüber mehr Kräfte vor Ort. Orte und kleinere Städte binden durch Gewerbe und Industrie auch Feuerwehrleute, die tagsüber alarmierbar sind. Das ist aufm Dorf so nicht der Fall, da von dort die Meisten, insofern sie nicht Schüler/Student oder Landwirt sind, zur Arbeit in die größeren Orte pendeln und somit für die Feuerwehr in ihrem Wohnort nicht zur Verfügung stehen.




Gibt es doch, nennt sich Führerscheinerwerb Klasse C(1) ;-)

die Frage ist nur - wer zahlt den Spaß?

überhose
09.03.2010, 13:30
die Frage ist nur - wer zahlt den Spaß?Wie wäre es denn mit demjenigen, der die entsprechenden Fahrzeuge vorhalten und deren Einsatz sicherstellen muss?

rundhauber
09.03.2010, 14:10
[...] aber bei größeren Feuerwehren sind auch tagsüber mehr Kräfte vor Ort. Orte und kleinere Städte binden durch Gewerbe und Industrie auch Feuerwehrleute, die tagsüber alarmierbar sind. Das ist aufm Dorf so nicht der Fall, da von dort die Meisten, insofern sie nicht Schüler/Student oder Landwirt sind, zur Arbeit in die größeren Orte pendeln und somit für die Feuerwehr in ihrem Wohnort nicht zur Verfügung stehen. [...]

Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Ich weiss von Städten um 40-50 Tsd. EW im Hamburger Umland, deren FFen ohne HAW tagsüber auch Probleme haben, die Fahrzeuge in allen erforderlichen Funktionen zu besetzen (z.B. durch hohe Anzahl an Berufspendlern). Am Maschinist mangelt es dort aber in der Regel nicht, da die Gemeinden rechtzeitig für FEK C/CE Ausbildung gesorgt haben.

TropicOrange
09.03.2010, 16:21
Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Ich weiss von Städten um 40-50 Tsd. EW im Hamburger Umland, deren FFen ohne HAW tagsüber auch Probleme haben, die Fahrzeuge in allen erforderlichen Funktionen zu besetzen (z.B. durch hohe Anzahl an Berufspendlern). Am Maschinist mangelt es dort aber in der Regel nicht, da die Gemeinden rechtzeitig für FEK C/CE Ausbildung gesorgt haben.


das ist eben der Unterschied zwischen den Begriffen "mehr" und "ausreichend" Kräften. ;)

Während die Stützpunktwehren Probleme haben, alle Sitzplätze zu besetzen und das HLF manchmal nur mit Staffelbesatzung rausfährt, wie auch bei größeren FFs in unserer Gegend, müssen manche kleinere Feuerwehren im worst case komplett im Stall bleiben, weil kein Maschinist mit Fahrerlaubnis fürs Fahrzeug am Gerätehaus ist.

Unterschied erkannt?

nederrijner
09.03.2010, 16:26
Unterschied erkannt?
Der Unterschied liegt in rundhaubers letztem Satz, den Du zitiert hast.
Ich kann auch nicht jammern, keine AGT zu haben, wenn ich niemanden zur G26 oder auf die Übungsstrecke schicke (kostet auch Geld).

TropicOrange
09.03.2010, 16:33
Der Unterschied liegt in rundhaubers letztem Satz, den Du zitiert hast.
Ich kann auch nicht jammern, keine AGT zu haben, wenn ich niemanden zur G26 oder auf die Übungsstrecke schicke (kostet auch Geld).


und so kommen wir wieder auf einen gemeinsamen Nenner, nämlich, dass die Kommunen für die Finanzierung zuständig sind.

Nur leider gibt es in der BRD nicht nur eine Gemeinde, in der ein solcher Antrag mit einem müden Lächeln abgekanzelt wird, anbei der Verweis, es hätte ja bislang auch gut funktioniert, weshalb kein Bedarf bestünde.

Deshalb muss ein verpflichtendes Gesetz her, das die Kommunen zur Finanzierung auch der Fahrausbildung verpflichtet. Alles andere wäre Käse.

überhose
09.03.2010, 16:50
Deshalb muss ein verpflichtendes Gesetz her, das die Kommunen zur Finanzierung auch der Fahrausbildung verpflichtet. Alles andere wäre Käse.Gibt es keine Gesetze/Rechtsnormen, die zur Vorhaltung eines bestimmten Fahrzeuges verpflichten?
Wenn ja: Wieso reicht das (in Verbindung mit FeV) nicht?
Wenn nein: Wieso steht das Fahrzeug da?

Reissdorf
10.03.2010, 10:56
wie ich finde, wird hier seitens des Ministeriums ein Schritt in die richtige Richtung gemacht. Die Obergrenze von 4,75t war meines Erachtens absolut praxisfern und unzweckmäßig. Bleibt zu hoffen, dass die 7,5t-Regelung eine gute Umsetzung findet.

Ich denke auch wenn mann den über 16 Jahrigen aus der Jugendfeuerwehr das Fahrzeug mal kurz erläutert können die damit auch fahren. Was soll denn sein wenn die mal zu dritt zum Einsatz kommen und keiner da ist der fahren kann. Die Verkehrsregeln haben sie ja schließlich beim Rollerführerschein schon gelernt. Zu überlegen ist noch doch nur die fahren zu lassen die Klasse A1 haben, denn mit M haben sie ja gar keine Erfahrung auf der BAB.
Spaß beiseite.


Ich bin der Meinung das richtige Fahrerausbilung notwendig ist. Ich verstehe die Agumentationsgrundlage nicht. Warum soll jemand der tagtäglich einen "LKW" mit 7,49t fahren will extra einen Führerschein machen und bei der Feuerwehr die ein mal im Monat zur Übung und 10 mal im Jahr damit zum Einsatz fährt braucht das nicht? Wobei das Unfallrisiko durch zu wenig Fahrpraxis und "Blaulichtstress" vermutlich sehr viel höher ist. Was gibt es dafür für eine sinnvolle Erklärung?
Meiner Meinung nach gar keine.


die Frage ist nur - wer zahlt den Spaß?
Wer zahlt denn den anderen "Spaß" den die Feuerwehr, in ihrer kostenlosen Freizeit, zum Schutz der Bürger braucht? Richtig die Kommune. Warum? Weil sie dazu verpflichtet ist eine den örtlichen Gegebenheiten entsprechend leistungsstarke Feuerwehr vorzuhalten. Zumindest in NRW. (vgl. FSHG NRW §1 Abs. 1)

Gruß
Reissdorf

überhose
10.03.2010, 15:31
Natürlich: http://www.feuerwehrverband-bayern.de/cms/newsletter/2010/newsletter_003_Fahrerlaubnis.php

Superyoshi
10.03.2010, 16:39
Ich stimme meinen Vorrednern zu, mit solchen Beschlüssen wollen die Träger nur die Ausgaben für die doch "unnötige" Feuerwehr drücken, dafür nehmen sie die Sicherheit der ehrenamtlich Tätigen nicht so eng. Verstehe das aber nicht so ganz: eine "Hau-Ruck" Schulung berechtigt Personen ein Feuerwehrfahrzeug (>3,5 to.) unter SoSi zu fahren, aber am normalen leben darf so ein Fahrzeug nicht bewegt werden? Lässt ein paar Zweifel aufkommen...

Unsere Gemeinde achtet schon darauf, dass genug Führerscheine bezahlt werden - Außnahmen gibt es immer mal, wie vor 14 Tagen. Wir wurden zu einer BMA alarmiert (13:50 Uhr -> gerade Schichtwechsel, wir haben 95% Schichtarbeiter), da konnten wir mangels Klasse C Fahrer nicht ausrücken (1 Fahrzeug) - so wurde von den Kameraden im Gerätehaus direkt die Leitstelle informiert, und eine Weitere FF alarmiert.

Meine Meinung.

überhose
17.03.2010, 17:17
Im Norden gehts weiter: http://www.voris-nds.de/jportal/portal/t/236o/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-FFeuerwFBerVND2009rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#focuspoint

Und: kein Stück besser als die bayerische Wurstelei!

sschaebe
19.03.2010, 11:39
Hi,

hat eigentlich schon en Bundesland die entsprechenden Vorschriften für die Fahrerlabnis bis 4,25t bzw. 7,49t erlassen? gibt es somit auch schon praktische Erfahrung mit den Modellen? Gerade im Bezug auf diejenigen, welche eine weitere Ausdehnung fordern: Erstmal Erfahrungen (> 2Jahre ) sammeln und dann wieder melden.

Gruß
Simon

brause
18.04.2010, 13:07
Tja, leider springt Hessen auch auf den Zug auf:

http://www.hna.de/nachrichten/hessen/hessen-plant-feuerwehr-fuehrerschein-entscheidung-sommer-719671.html

rundhauber
19.05.2010, 12:31
Da fragt man sich nur noch, wann die Initiative für Fahrzeuge über 7,5 t ergriffen wird.


Kopfschüttelnde Grüße

12fly
19.05.2010, 12:33
Gibts doch schon.
Die Frage ist, wann wird der B-Führerschein für 12t ausreichen?

AkkonHaLand
19.05.2010, 12:44
Gibts doch schon.
Die Frage ist, wann wird der B-Führerschein für 12t ausreichen?

Reicht er doch schon... wenn er ein umgeschriebener Klasse-3-Schein ist, reicht er sogar für 18 Tonnen (7,5 to ZF+10,5 Anhänger) ;-)

12fly
19.05.2010, 12:47
Ein B-Führerschein ist kein umgeschriebener alter 3er. Das wäre dann ein CE und zwar bis 18t! *duck und weg*
In Bayern und BW wollen sie den B für 7,5 t freigeben. Da liegt die Frage nah, bis wann man mit dem B ein TLF oder HLF fahren kann.

brause
19.05.2010, 13:40
Wozu überhaupt einen Führerschein, wir haben doch Blaulicht...

nederrijner
19.05.2010, 16:24
Wieso hat eigentlich noch niemand einen Sonderführerschein für ehrenamtliche Schulbusfahrer gefordert?

:-)

Mr. Blaulicht
20.05.2010, 03:18
Eine ebenfalls interessante Frage: Darf man mit dem modifizierten HiOrg-Führerschein auch einen Tunnelrettungszug oder gar einen Rettungshubschrauber führen?

Gruß, Mr. Blaulicht

RK_BAD
20.05.2010, 14:26
Nur wenn du ne Kurzeinweisung bekommen hast über 23,5 Minuten....

brause
16.06.2010, 15:59
Leider lässt sich auch Hessen nicht lumpen:

http://www.funkmeldesystem.de/foren/showpost.php?p=375398&postcount=2

überhose
15.12.2010, 18:08
So, Stufe 2: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2010/398-ramsauer-feuerwehrfuehrerschein.html

DME-Murxer
15.12.2010, 19:22
Stufe 3 wäre dann, dass der umgeschriebene Klasse 3 Lappen bis 12t Zugfahrzeug gilt.
Ist ungefähr wie Erweiterung B auf 4,25t !

Also ich gehöre zu denen, die über 20Jahre Fw-Fahrfahrzeuge bis 7,5t gefahren sind und dann auf CE geupdatet haben und muss sagen: Die Ausbildung hat sich gelohnt!