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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Leitstellen-Gesetz Bayern



Wasserplantscher
22.11.2002, 10:58
Hi, kann mir jemand sagen, ob es ein seperates Leistellen Gesetz in Bayern gibt, oder ist das im RD-Gesetz des jeweiligen Landes alles geregelt??

Wollte mal wissen ob die Leitstelle verpflichtet ist, bei einer Dienstanmeldung eines Fahrzeuges dieses auch zu schicken, wenn sich dadurch eine deutliche Verkürzung der Hilfsfrist ergibt.

Das Fahrzeug hat eine komplette Notfallausrüstung, Defi, Schaufeltrage,Vakuummatratze,Stryker-trage drin und ist mit erfahrenem Personal besetzt.

DAnke schon mal im Voraus!!

LeiDstelle
22.11.2002, 11:28
Hallo zusammen.

Ob und wo dies verpflichtend in einem Gesetz geregelt ist kann ich Dir nicht genau sagen.
Allerdings scheint es schon sinvoll, ein Fremdfahrzeug das näher an der Einsatzstelle ist als die eigenen Rettungsmittel zumindest voraus zu schicken, um die Erstversorgung durchzuführen.

Nicht zuletzt deshalb meldet man sich als Fremdfahrzeug ja in einem Funkverkehrskreis an.

Bestes Beispiel:
Fremdfahrzeug auf der Autobahn im Stau - 2km weiter VU mit eingeklemmten Personen. Fahrzeug hat sich im Funkverkehrskreis angemeldet und ist in jedem Fall schneller als die örtlichen Rettungsmittel. Die naheliegenste Entscheidung, das Fremdfahrzeug ebenfalls zur Einsatzstelle zu schicken.

In diesem Sinne

Gruß - die LeiDstelle

Ettenhofer
22.11.2002, 12:31
Hallo,

ich gehe mal davon aus dass du jetzt nicht wie oben von einem Fremdfahrzeug sondern von einem Hintergrund Retter oder SEG San sprichst.

Dazu folgendes:

Es muss die Reguläre Vorhaltung zu einem Einsatz entsandt werden wenn dieses Frei ist.
Die RLST kann zwar den Hintergrund Retter vorrausschicken muss es aber nicht. Da es auch nicht immer ein gutes bild macht.
Z.b. Herzinfarkt in einem Wohngebiet.
1. zwei Rettungswagen und ein NEF machen immer mehr aufsehen.
2. für den Patieten ist es auch nicht gerade schöne wenn da plötzlich 6 Leute um ihn rumstehen und jeder macht was anderes. Der Patient soll ja zu dem RA und dem NA in möglichst kurzer Zeit vertrauen gewinnen und dass ich meiner meinung nach nicht möglich wenn da 5 Leute auf einen einreden.


zum anderen kommt es auch immer auf die Situation an,
wie lange braucht der Reguläre länger?
welches Notfallgeschehen liegt vor?
welche besatzung ist definitv auf dem Hintergrund Retter
(qulifiziert ist auch ein RS jedoch nicht für einen NA Einsatz)

und es liegt auch sehr viel am Disponenten

ich hoffe ich konnte etwas aufklären.

MFG
Chris

ron
22.11.2002, 12:34
@ wasserplantscher

Was verstehst du unter "erfahrenen Personal"?

Für RTW und KTW gibt es ja Din -Ausstattungen und ist das Fahrzeug z.B. mit RA/RS besetzt kann es durchaus einen Notfalleinsatz übernehmen.

Aber wie wird das dann mit der Abrechnung gehandhabt?

Ettenhofer
22.11.2002, 12:38
Die Abrechnung erfolgt ganz normal über die Krankenkasse,
wie auch sonst!
Die Fahrzeuge laufen ja unter sogenanten X001 Fahrzeugen
welche als Hintergrund RTW/KTW abgerechnet werden. Dies ist ja nicht dass Problem.

Jédoch muss auf einem RTW ein RA sitzen so ist es hald mal.
Ausser es ist der Reguläre RTW nicht verfügbar, dann gilt der Rechtfertigende Notstand.
Aber in seinem Fall war es ja so dass ein offizielles Rettungsmittel in greifbarer nähe war.


MFG
Chriss

Wasserplantscher
25.11.2002, 08:39
Die Sache ist die, wir haben auf den Autos mehr drauf wie auf einem Standard LTW aus Bayern!! machmanl sogar mehr wie auf einem RTW!!

Unsere Leute haben Defi Einweisungen und werden Monatlich und während des Dienstes gedrillt!!

Wir haben sogar einen LNA der das für uns tut.

Der Punkt meiner Meinung nach ist der, am Samstag sind wir Mittags zu einer Verletzten person ausgerückt, und laut RLST wahren wir 7 min. eher dort.--> OK war zwar nur leicht Verletzt, nichts dramatisches, aber wenn dies ein Stillstand gewesen wäre, was wir ja nie hoffen, hätte es schon was gebracht.