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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wechsel der Zivildienststelle - Ist das Möglich?



FunkyBOS
22.07.2008, 20:09
Moin Forum'ler

mal einer Frage an die Fachleute unter euch: Ist es möglich, die Zivildienststelle ohne weiteres zu wechseln???

Hintergrund dieser Frage ist, dass ich mich im Technischen Hilfswerk verpflichtet habe, nun aber meinen Wohnort wechseln möchte. Der Fahrweg der im Einsatzfall zu beschreiten wäre, ist für mich mit knapp 60 Kilometern nicht mehr tragbar. Weiter, ist mein aktueller Arbeitgeber nicht mit dieser Tätigkeit zufrieden...aus welchen Gründen auch immer.

Mich würde nun interessieren, ob ich evtl. sogar ganz die Organisation wechseln kann. Im neuen Wohnort sind unter anderem das DRK sowie die JUH's mit mehreren SEG's und Co. stationiert und halt eben auch die örtliche Feuerwehr.

Ich würde daher wohl in betracht ziehen, in einer dieser Organisationen beizutreten um dort meinen Zivil bzw. Ersatzdienst zu verichten und ggf. dieser Organisation treu zu bleiben.

Also kurz und knapp noch mal... "Zivildienststelle wechseln... vom THW zu XYZ... möglich? Ja oder nein?

Danke für Hilfe... ;o)

Gruß
FunkyBOS

AleX-112
22.07.2008, 20:20
Kurz und knapp, JA ;)
Also setz dich mit der Stelle auseinander wo du hin willst, nenn die Gründe warum der wechsel, dann ist es überhaupt kein Problem.
Hatte ich selber auch.
Im ABC Zug hatte ich mich mit dem Zugführer zerstritten und habe dann bei der JUH nachgefragt ob ich da weiter machen könnte. Die haben der verjaht und ein Anruf beim Landkreis und der ganze Kram wurde dann von Landkreis Verwaltung auf Stadt Verwaltung übergeben.
ca. 6 Monate später bin ich aber doch zur Musterung und wurde ausgemustert *g*

DG3YCS
22.07.2008, 21:06
Moin Forum'ler

mal einer Frage an die Fachleute unter euch: Ist es möglich, die Zivildienststelle ohne weiteres zu wechseln???

Hintergrund dieser Frage ist, dass ich mich im Technischen Hilfswerk verpflichtet habe, nun aber meinen Wohnort wechseln möchte. Der Fahrweg der im Einsatzfall zu beschreiten wäre, ist für mich mit knapp 60 Kilometern nicht mehr tragbar. Weiter, ist mein aktueller Arbeitgeber nicht mit dieser Tätigkeit zufrieden...aus welchen Gründen auch immer.

Mich würde nun interessieren, ob ich evtl. sogar ganz die Organisation wechseln kann. Im neuen Wohnort sind unter anderem das DRK sowie die JUH's mit mehreren SEG's und Co. stationiert und halt eben auch die örtliche Feuerwehr.

Ich würde daher wohl in betracht ziehen, in einer dieser Organisationen beizutreten um dort meinen Zivil bzw. Ersatzdienst zu verichten und ggf. dieser Organisation treu zu bleiben.

Also kurz und knapp noch mal... "Zivildienststelle wechseln... vom THW zu XYZ... möglich? Ja oder nein?

Danke für Hilfe... ;o)

Gruß
FunkyBOS


Hi,

Das was du vorhast ist schon möglich...
Bevor du aber etwas in dieser Richtung unternimmst solltest du dir die genauen Begrifflichkeiten aneigenen!

Deine jetzige Freistellung ist weder Zivildienst, noch ein sonstiger Wehrersatzdienst!

Du bist einfach -aufgrund deiner Tätigkeit für den KatS- zu wichtig um in einem evtl. Kriegs- oder Spannungsfall eingezogen zu werden. Daher bist du befristet, für die dauer deiner Mitwirkung, vom der Wehrpflicht befreit! Diese Befreiung gilt NUR solange wie du der Organisation angehörst! Bei einem Ersatzdienst, (wie Zivildienst) leistest du EINMAL deinen Diesnt und hast damit deine Dienstpflich erfüllt... (Das ist der Unterschied)
Diese Freistellung ist zum Vorteil der ORGANISATION, nicht zu deinem Vorteil gedacht!

Da es aber jemanden nicht zuzumuten ist, nachdem er Jahrelang im KatS Tätig ist, evtl. Frau, Familie Haus und eine wichtige Position im Job hat, noch Wehrdienst zu leisten, ist eine zeitliche Grenze eingeführt worden, ab der die Pflicht GRUNDWEHRDIENST zu leisten entfällt.
Zur Zeit sind dies 6 Jahre! Dabei gilt übrigends GANZ- oder gar nicht! Wer nach 5 Jahren und 11 Monaten seine Freistellung zurückgibt/oder Verliert muss voll "DIENEN". Eine Anrechnung erfolgt nur wenn er die Freistellung verliert weil sein FreistellungsPLATZ wegfällt und es keinen anderen Freistellungsplatz in zumutbarer Entfernung gibt UND er bereits 50% der Mindestzeit hinter sich hat. Die Anrechnung erfolgt im Rahmen des Verhältnisses: Wer also 4 JAhre freigestellt war müsste "nur" noch drei Monate GWD leisten!
(bzw. würde in der Realität wohl gar nicht mehr gezogen)
Soviel also zur Begrifflichkeit!

Nun zu deiner Konkreten Frage:
Ein wechsel INNERHALB des THWs ist i.d.R. bei vorliegen objektiver Gründe absolut problemlos möglich. Als Grund kann schon ausreichen das man in einem anderen OV Fachgrppen hat die einem mehr liegen oder man im "heimatlichen" OV nicht zurechtkommt.
Ein Wohnortswechsel ist in jedem Fall eine Bgründung.
Es gibt zwar theoretisch für jeden OV (und alle anderen Freistellenden Organisationen)eine begrenzung der Freistellungsplätze (pro Jahrgang gerechnet) In der Realität werden die aber
zumindest beim THW seit Jahren nicht erreicht.

Ein wechsel zu einer anderen Org ist grundsätzlich ebendfalls möglich!
Einen Rechtsanspruch hast du aber nicht!!!
Es ist aber etwas aufwendiger. Zuerst einmal muss diese Organisation über Freistellungsplätze verfügen. Nicht jeder JUH/DRK OV und längst nicht jede FW hat welche. Und wenn die Vorhanden sind müssen die auch FREI sein. Und gerade bei den FW´en sind die oft besonders knapp! Dies würde ich VOR allem anderen erst einmal abklären.
(Wobei deinem OV ja bekannt sein dürfte das du umziehst und damit den OV wohl verlässt, wenn nicht würde ich das der guten Sitten halber "melden". Über einem Org-Wechsel würde ich aber noch nichts verlauten lassen!)

Wenn die aufnehmende Organisation noch Plätze frei hat und dich aufnehmen würde, so sollte diese auch gleich mit der Freistellungsbehörde (ausser THW immer der Landkreis) abklären ob die dich freistellen würden. Kommt auch hier eine positive Antwort.
Nun kannst du den "übertritt" anleiern. Also Eintritt in die Aufnehmende Org und Austritt aus dem THW. Wie der genaue Ablauf dann sein soll kläre am besten mit der aufnehmenden Org und den beiden Freistellungsbehörden ab. (Dem Landkreis der aufnehmenden Org und der GST des alten THW OV´s) Im Prinzipt wird dann deine Freistellung durch das THW erlöschen, deine Freistellungsakte wird an die neue Freistellungsbehörde gehen, die dir erneut eine Freistellung ausspricht. Die bereits abgeleistete Zeit wird HIER angerechnet.
Im Normalfall wird das alle im Interesse des Helfers geregelt!
(Nur bei Dienstfaulen Objekten können dann schon mal die Knüppel mächtig zwischen den Beinen landen!)

Beachte dabei: Es könnte passieren das deine "alte" Freistellung erlischt, die neue aber nicht zustandekommt! Mögliche Ursachen dafür gibt es viele!

Und auch wenn es mir wiederstrebt solche Tipps zu geben:
Wenn du bisher deinen Dienst ordentlich verrichtet hast und dich gut eingebracht hast, aber entweder aufgrund des Tätigkeitsbereiches oder weil es einfach aufgrund der Nähe zur Dienststelle bei dem sowieso notwendigen Wechsel der Organisationseinheit mit allen "Problemen" lieber gleich die Org. komplett wechselst UND keine Militärisch wichtige Tätigkeit ausübst (Arzt oder so) dann mache es ruhig. Das THW wird dich ziehen lassen ohne dich zu ärgern und bei der neuen Org sind auch keine besonderen Pobleme zu erwarten.

Bist du aber schon negativ aufgefallen, so würde ich das lassen. Einerseits ist man dann sicherlich nicht sehr bemüht dir einen ebend nicht vorgesehenen Wechsel auf die andere Schiene geradezubiegen. Darüberhinaus wird die neue freistellende Behörde evtl. doch noch mit einer Versagung reagieren wenn sie dies erfährt (Freistellungsakte!).
Und nicht zuletzt fallen diejenigen die in der einen Org negativ auffallen auch bei den anderen immer wieder neu auf... Und denke an die neue Probezeit!

Was jetzt bei dir zutrifft, das kannst aber nur du selbst beurteilen...
Aber ein Gedanke noch: Wenn dein Arbeitgeber nicht mit deiner Mitwirkung im THW einverstanden ist, wieso sollte er mit einem Dienst in einer anderen Org besser einverstanden sein? Die Pflichten und zeiten sind doch dieselben? Für deinen Arbeitgeber ändert sich NICHTS! Evtl. könnte die Dienste ja sogar noch zunehmen...

Gruß
Carsten

Mr. Blaulicht
22.07.2008, 22:23
zumal den Arbeitgeber die Teilnahme am KatSchutz zwar zu interessieren hat, er aber keinen Einfluss auf das Engagement hat.
Allerdings ist dabei zu beachten, dass der AG sehr wohl Einfluss auf das berufliche Alltagsgeschäft und den Arbeitsvertrag bzw die Verlängerung desselben hat.

Ansonsten kann ich nur sagen, dass ein Wohnortwechsel und damit ein Wechsel der HiOrg möglich ist.

Gruß, Mr. Blaulicht

hannibal
23.07.2008, 06:38
Mahlzeit

aus eigenem Erleben

Wechsel der Freistellungseinheit -> geht
Wechsel der ZIVI Stelle -> geht
Abbruch Freistellung, dann Zivildienst -> geht