PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Auflagen für LKW-Führerschein



DME-Murxer
11.07.2008, 08:01
Ab dem 1.9.2009 sind neue Auflagen für Fahrerlaubnisklassen C / CE geplant.
Es geht hier wohl eher um Berufskraftfahrer. Könnte es aber sein, dass auch LKW-Fahrer von HiOrg's betroffen sind? Bisher habe ich nur anliegenden Link dazu gefunden.
Vielleicht weiß hier ja jemand mehr dazu.

http://www.bgl-ev.de/images/downloads/ueber/jahresbericht/berufsbildung.pdf

hannibal
11.07.2008, 08:03
Könnte es aber sein, dass auch LKW-Fahrer von HiOrg's betroffen




Nein.............

rundhauber
11.07.2008, 09:06
Da ich gerade erst im März die Klasse C für die FF gemacht habe, wurden wir auf dieses Thema schon hingewiesen. Die Fortbildungsmaßnahmen gelten nur für Führerscheininhaber, die diesen gewerblich nutzen, d.h. für Berufskraftfahrer und Fahrer im Werkverkehr (Werkverkehr ist, wenn man z.B. dienstlich einen Firmen-LKW zum Werkzeug- oder Materialtransport benutzt). Das gilt nicht für Privatpersonen, die sich z.B. einen LKW für den Umzug ausleihen, oder für die freiwilligen HiOrgs. Wie das aber bei Hauptberuflern (BF) aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.

robbyköln
12.07.2008, 11:29
Als Berufskraftfahrer ist man mit der gewerbl. Beförderung von Gütern oder Personen betraut.

Dies trifft für alle FW- und Hi-Org.-leute nicht zu, da hier das fahren eines "LKW" oder "KOM" nicht die eigentl. hauptberufl. Tätigkeit ist, sondern nur einen nebenberufl. Tätigkeit. Ich pers. fahre hauptberufl. sowohl LKW als auch KOM zu Probefahrten etc. (bin Kfz-Schlosser) oder um Fahrzeuge die liegengeblieben sind zu reparieren oder abzuschleppen. Lt. unserer Fahrschule benötige ich keine Fortbildungen dafür und auch für o.g. Tätige ist dies nicht erforderlich.
Anders sieht das bei unseren Busfahrern aus, die (eigentlich schon seit langem) eine jährliche (die Fortbildungen sind aufsplitbar) Fort- und Weiterbildung machen müssen, da bei diesen die Fahrtätigkeit ihre hauptberufl. Tätigkeit ist.

jumbo
12.07.2008, 13:17
Ich als Berufskraftfahrer finde das ne gute Sache ist.
Ich habe 94-PKW, 96- Motorrad,99-LKW, und 2001 meinen Busschein gemacht, und kann einfach nur jedem empfehlen regelmäßig mal ne Auffrischung zu besuchen, weil sich einfach von den Verkehrsregeln, Schildern, Bestimmungen einfach sehr viel tut, und verändert.

Sicher fühlen sich einige auf den Slips getreten, wenn es ihnen Vorgeschrieben wird, und weil es sicher auch irgendwo etwas kosten wird, aber ich bin mir sicher, dass ein jedem bei so einer Auffrischung, etwas neues/ unbekanntes erfahren wird.

Mit einem Schreiben eurer Stadt, dass ihr die Fortbildung macht, um ein FW-fzg bewegen zu können, kann man die kosten in seiner Jahressteuer-Erklärung geltend machen.
Psst, klappt auch für den C1E schein!Allerdings nur, wenn die Stadt nix dazu bezahlt.

Und was mir am meisten zu denken gibt:
Wenn einer seinen C1E macht, darf der mit einem 7,5t-LKW fahren, der ein Anhänger mit nochmal 7,5t beladen sein darf, also 15t gesamt gewicht.

Warum beschwerd sich eigentlich niemand über die Jährliche Fahrerbelehrung? Das langweilt mich jedesmal, weil sich da ja nun, äußerst wenig ändert, bis auf die Unfallstatistik(leider)

Gismo
13.07.2008, 06:45
Da ich gerade erst im März die Klasse C für die FF gemacht habe,

Kannst Du zu Thema etwas mehr sagen? Wo? Wie? Kosten? usw. Danke.

Gismo
14.07.2008, 11:27
Kannst Du zu Thema etwas mehr sagen? Wo? Wie? Kosten? usw. Danke.

Danke rundhauber.

DaRealAd
14.07.2008, 18:32
Die Pflicht zur Fortbildung alle 5 Jahre für Berufskraftfahrer ist im BKrFQG ("Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr") geregelt. Dort sind Fahrzeuge des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr, sowie der anerkannten Rettungsdienste explizit ausgenommen.



Wenn einer seinen C1E macht, darf der mit einem 7,5t-LKW fahren, der ein Anhänger mit nochmal 7,5t beladen sein darf, also 15t gesamt gewicht.
VETO: Der C1E ist auf 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht des gesamten Zuges beschränkt.

rundhauber
14.07.2008, 20:12
... VETO: Der C1E ist auf 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht des gesamten Zuges beschränkt.

Stimmt, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein darf als die Leermasse des Zugfahrzeuges.

knuddl
14.07.2008, 21:30
Hallo leute.

Ich habe heute was aufgeschnappt, wo es hieß, ab 2010 muss jeder FFWler, der einen LKW fahren will(also Feuerwehrauto) nachweisen, dass er mindestens jährlich 180 Stunden auf nem LKW gleichen Kalibers fährt. Soll wohl am 10.07 im TV irgendwo auch gekommen sein.

Weiß da jemand näheres drüber?
Denn wer kriegt schon (ausser Berufskraftfahrer) 180 Stunden im Jahr auf so nem Bock zusammen?

überhose
14.07.2008, 21:52
Soll wohl am 10.07 im TV irgendwo auch gekommen sein.Das war letzten Donnerstag im BR, bei "Quer". Hier zum Video: http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/quer/quer-fuehrerschein-feuerwehr-ID1215784714908.xml
Da wurde mal wieder ganz viel Sch**e erzählt, vom Sender und vom interviewten Kommandanten...
Der von dir gesuchte Latrinenspruch kommt so ungefähr in der letzten halben Minute.

hannibal
15.07.2008, 05:22
Hallo leute.

Ich habe heute was aufgeschnappt, wo es hieß, ab 2010 muss jeder FFWler, der einen LKW fahren will(also Feuerwehrauto) nachweisen, dass er mindestens jährlich 180 Stunden auf nem LKW gleichen Kalibers fährt. Soll wohl am 10.07 im TV irgendwo auch gekommen sein.

Weiß da jemand näheres drüber?
Denn wer kriegt schon (ausser Berufskraftfahrer) 180 Stunden im Jahr auf so nem Bock zusammen?

Einfach unter der Kategorie "unqualifizitertes Latrinengewäsch" verbuchen und gut..

Die Propagandamaschinerie des Bay LFC hat wieder mal zugeschlagen ...

Goffl
15.07.2008, 09:42
Jetzt seit mir bitte nicht böse, aber ich muss nochmal nachfragen.

Ich hab seit einigen Jahren den CE,
hab jetzt auch verstanden dass ich, falls ich gewerblich fahren will, in Zukunft diese Fortbildungsstunden brauche. Da ich aber zur Zeit nur privat und bei der FF fahre ist das ja kein Thema für mich.

Was ist jetzt aber wenn ich in, sagen wir mal 10 Jahren, doch gewerblich fahren will. Muss ich dann nur so ein paar Stunden Unterreicht besuchen und ich darf loslege, oder ist der Zug dann für immer agbefahren???

rundhauber
15.07.2008, 11:16
Jetzt seit mir bitte nicht böse, aber ich muss nochmal nachfragen.

Ich hab seit einigen Jahren den CE,
hab jetzt auch verstanden dass ich, falls ich gewerblich fahren will, in Zukunft diese Fortbildungsstunden brauche. Da ich aber zur Zeit nur privat und bei der FF fahre ist das ja kein Thema für mich.

Was ist jetzt aber wenn ich in, sagen wir mal 10 Jahren, doch gewerblich fahren will. Muss ich dann nur so ein paar Stunden Unterreicht besuchen und ich darf loslege, oder ist der Zug dann für immer agbefahren???

Ich habe das so verstanden, dass Du bei der Führerscheinverlängerung angeben mußt, ob Du den FS gewerblich nutzt. Flunkern nutzt da wohl nicht viel, weil Du als gewerblicher Kraftfahrer i.d.R. auch die Fahrerkarte für die digitalen Fahrtenschreiber besitzt. Der Besitz ist beim Straßenverkehrsamt bekannt, da Du die nunmal nur dort bekommst. Zusammen mit dem Antrag auf Führerscheinverlängerung muß Du den Nachweis über die erfolgte Fortbildung vorlegen, sonst keine Verlängerung. Aber frag doch mal bei Deinem Straßenverkehrsamt nach, die sollten das genauer wissen.

DaRealAd
15.07.2008, 11:24
Du müsstest dann in 10 Jahren nur die Fortbildung machen.

Solange man seinen Führerschein (C1, C1E, C, CE) vor dem 10.09.2009 macht/gemacht hat, ist keine "Grundqualifikation" nötig. Für alle, die ihren Führerschein später machen ist eine initiale einmalige Schulung (ich glaube das findet dann bei der IHK statt) nötig.

Die Grundqualifikation wird erworben durch eine:
- Grundqualifikation, die den Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis voraussetzt, eine theoretische Prüfung (240 Minuten), einer Fahrprüfung (120 Minuten), einem praktischen Prüfungsteil (30 Minuten) und eine Bewältigung von kritischen Fahrsituationen (max. 60 Minuten) umfasst.
- Beschleunigte Grundqualifikation, die die Fahrerlaubnis unterstellt und der Fahrer/in das 21. Lebensjahr vollendet hat. Hier ist eine Schulung von 140 Stunden und eine theoretische Prüfung von 90 Minuten zu absolvieren

Alternativ gilt hier auch eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer.


Danach wird alle 5 Jahre eine Fortbildung fällig. (Für diejenigen, die aufgrund der Besitzstandsregelung die Grundqualifikation nicht brauchen, dann ab dem 10.09.2014). Die Fortbildung hat einen Umfang von 35 Stunden.


Weitere Informationen gibts hier: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=40778

robbyköln
15.07.2008, 19:21
Ich habe das so verstanden, dass Du bei der Führerscheinverlängerung angeben mußt, ob Du den FS gewerblich nutzt. Flunkern nutzt da wohl nicht viel, weil Du als gewerblicher Kraftfahrer i.d.R. auch die Fahrerkarte für die digitalen Fahrtenschreiber besitzt. Der Besitz ist beim Straßenverkehrsamt bekannt, da Du die nunmal nur dort bekommst. Zusammen mit dem Antrag auf Führerscheinverlängerung muß Du den Nachweis über die erfolgte Fortbildung vorlegen, sonst keine Verlängerung. Aber frag doch mal bei Deinem Straßenverkehrsamt nach, die sollten das genauer wissen.

Das ist mumpitz, die Fahrerkarte bekommt jeder der sie beantragt, unabhängig von der Führerscheinklasse, ob ich Berufskraftfahrer bin oder nur alle 10 Jahre ´nen LKW bewege. DIe Fahrerkarte ist nichts anderes wie früher die EG-Tachoscheibe. Ich kann mir auch einen digitalen EG-Schreiber in meinen Golf einbauen, das heisst aber noch lange nicht, daß man für meinen Golf dann einen FS-Klasse C1E mit entspr. Fortbildung benötige.

Nochmal: Die Fortbildungen bzw. Grundqualifikation gelten nur für Berufskraftfahrer, d.h. alle Personen bei denen das Fahren eines Kfz gewerblich ist und gleichzeitig die Haupttätigkeit ist. Die Haupttätigkeit eines FW-Mannes ist nicht das Fahren sondern das Löschen/Retten/bergen....
Das ganze gilt auch erst ab Kfz der Klassen C/C1/D/D1 etc., also nicht für B/BE

rundhauber
16.07.2008, 13:56
Das ist mumpitz, die Fahrerkarte bekommt jeder der sie beantragt, unabhängig von der Führerscheinklasse, ob ich Berufskraftfahrer bin oder nur alle 10 Jahre ´nen LKW bewege. DIe Fahrerkarte ist nichts anderes wie früher die EG-Tachoscheibe. Ich kann mir auch einen digitalen EG-Schreiber in meinen Golf einbauen, das heisst aber noch lange nicht, daß man für meinen Golf dann einen FS-Klasse C1E mit entspr. Fortbildung benötige. ... Das ganze gilt auch erst ab Kfz der Klassen C/C1/D/D1 etc., also nicht für B/BE

Nichts für ungut, aber wenn Du auch meine vorangegangenen Beiträge gelesen hättest, wäre klar geworden, dass ich nur gewerbliche Kraftfahrer mit Klasse C/CE (und auch D) gemeint habe. Mit dem letzten Beitrag wollte ich auch nur klar machen, dass man, wenn man erst einmal als gewerblicher Kraftfahrer beim Straßenverkehrsamt erfaßt ist, ohne Weiterbildungsbescheinigung keine Führerscheinverlängerung C1E/C/CE/D bekommen wird. Falls jemand meint, sich um die Weiterbildung drücken zu können, wird eine persönliche Aussage, kein Kraftfahrer mehr zu sein (oder so ähnlich), dem Straßenverkehrsamt wohl kaum ausreichen.

Goffl
16.07.2008, 16:04
ich hab noch mal ein Schreiben gefunden in dem alles gut erklärt ist. Da steht genau drin für wen die neuen Regelungen gelten und die das im Führerschein vermerkt wird.

fmjmp
17.07.2008, 16:52
Ich hoffe ich habe das jetzt richtig verstanden:

Wenn ich nach dem 10.9. einen LKW-Führerschein mache, und den ausschließlich NUR für die Feuerwehr und privat verwenden will, muss ich diese Grundqualifikation nicht machen?

rundhauber
17.07.2008, 17:12
Ich hoffe ich habe das jetzt richtig verstanden:

Wenn ich nach dem 10.9. einen LKW-Führerschein mache, und den ausschließlich NUR für die Feuerwehr und privat verwenden will, muss ich diese Grundqualifikation nicht machen?

Aus dem Dateianhang aus Goffl's Beitrag (#19):


... Nach dem Willen der EU müssen alle diejenigen, die nach dem 10. September 2008 ihren Omnibusführerschein erwerben und damit gewerblich tätig werden wollen, eine so genannte Grundqualifikation erwerben. Ab dem 10. September 2009 gilt diese Grundqualifikation dann auch für Fahrer im Speditionsgewerbe, die mit Lkw über 3,5 t zul. Gesamtgewicht unterwegs sind. Für die Fahrer, die vor den jeweiligen Stichtagen ihre Fahrerlaubnis erworben haben gibt es erst einmal Bestandschutz. Erst nach Ablauf von festgelegten Übergangsfristen ist die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen vorgeschrieben. Somit sind die Tagen, in denen der Lkw- oder Busführerschein ausreichten, um als Kraftfahrer tätig werden zu können, gezählt.

Wer ist betroffen?
<b>Alle Fahrer die eine Lkw- oder Omnibuserlaubnis (Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE) benötigen, egal ob angestellt, selbständig oder nur im Werkverkehr tätig</b>, sind von den Vorschriften betroffen. Fahrer deren Führerscheine vor dem <b>10. September 2008 (Omnibus)</b> bzw. <b>10. September 2009 (Güterkraftverkehr)</b> ausgestellt worden sind brauchen sich der <b>Grundqualifizierung</b> nicht unterziehen. Allerdings ist die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme im 5-Jahres-Turnus für diese Fahrer vorgeschrieben....

Damit ist doch eigentlich alles gesagt, oder? Wenn Du nur für Deine HiOrg fährst, ist das Thema für Dich nach derzeitigem Stand uninteressant. Aber weiß schon genau, was die EU sich noch alles einfallen läßt.