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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zur StVO



brause
10.07.2008, 10:57
An die Strassenverkehrsrechts-Freaks:

Ich habe mal gelernt, dass nach einer Kreuzung oder Einmündung alle Streckenverbote u. -Gebote wiederholt werden müssen, sonst sind sie automatisch aufgehoben (was ja auch logisch ist, da der einbiegende Verkehr ja sonst von den Verboten nix weiss).

Jetzt wollte ich das in der StVO mal nachlesen, finde aber keinen Hinweis auf obige Regelung.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke im Vorraus.

Fabpicard
10.07.2008, 11:07
Kann mir da jemand weiterhelfen?

Klar, auch wenn es logisch erscheint (und allein deshalb es auch so gemacht werden sollte...) ist diese Aussage jedoch leider ein Rechtsirrtum...

Ein Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung kann beispielsweise nur durch ein "Begrenzung aufgehoben" wieder "beendet" werden...

MfG Fabsi

rundhauber
10.07.2008, 12:09
Klar, auch wenn es logisch erscheint (und allein deshalb es auch so gemacht werden sollte...) ist diese Aussage jedoch leider ein Rechtsirrtum...

Ein Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung kann beispielsweise nur durch ein "Begrenzung aufgehoben" wieder "beendet" werden...

MfG Fabsi

Auch nicht so ganz richtig. Streckenverbote enden u.a. auch an Einmündungen zu Vorfahrt berechtigten Strassen.

Beispiel:
Nebenstraße mit Tempolimit 70 (außerorts) trifft auf Bundesstraße ohne Tempolimit (also 100). Du biegst auf die Bundestraße ab. Fährst Du mit 70 weiter? Steht vor der Kreuzung ein "70 Ende"-Schild? IMO in beiden Fällen NEIN.
Oder wenn auf der Autobahn Tempolimit 120 gilt, kannst Du auch nicht nach der nächsten Ausfahrt lustig mit 120 Sachen auf der Landstraße weiter fahren. Ich habe auf solchen Abfahrten aber noch kein "120 Ende"-Schild gesehen.

Aber hier im Forum sind doch auch Kollegen von der POL vertreten. Die können sich hier ja mal näher dazu äußern.

Fabpicard
10.07.2008, 12:12
Ähm, wenn die Straße "quasi" zuende ist, dann sind auch die Beschränkungen aufgehoben ;)

MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
10.07.2008, 12:20
Guggt Ihr hier (http://strafzettel.de/content/1360.htm?printer).

Da steht - nach einem groben Überflug - alles drin!

Gruß, Mr. BLaulicht

brause
10.07.2008, 12:24
Klar, auch wenn es logisch erscheint (und allein deshalb es auch so gemacht werden sollte...) ist diese Aussage jedoch leider ein Rechtsirrtum...

Ein Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung kann beispielsweise nur durch ein "Begrenzung aufgehoben" wieder "beendet" werden...

MfG Fabsi

Stimmt auch nicht ganz:

§41 StVO:

[...] Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. [...]

brause
10.07.2008, 12:31
Guggt Ihr hier (http://strafzettel.de/content/1360.htm?printer).

Da steht - nach einem groben Überflug - alles drin!

Gruß, Mr. BLaulicht

Das entspricht ja meiner Logig.

Danke für den Link.

nederrijner
10.07.2008, 13:27
Das entspricht ja meiner Logig.

Danke für den Link.
Das ist aber auch nur ein Urteil in einem speziellen Fall, der sogar noch den Spezialfall innerorts darstellt.

Es gibt genau so Urteile, die in die andere Richtung geben (IMO ist das sogar die Mehrheit, einfach mal mit "Einmündung, Streckenverbot" googlen).

Die StVO ist eindeutig: Streckenverbote enden, wenn sie aufgehoben werden oder man die Straße verlässt (oder der Grund für das Verbot nicht mehr vorliegt, wenn sie an ein Gefahrenzeichen gebunden sind).
Dass ein Verkehrsteilnehmer, der an dieser Einmündung auf die Straße auffährt, von einem solchen Streckenverbot nichts wissen kann, wenn das Zeichen nicht wiederholt wird, wird wohl hingenommen. Ansonsten müsste man das Zeichen ja an jeder pisseligen Einmündung wiederholen.

brause
10.07.2008, 14:45
Mein vorläufiges Fazit:

Recht hat doch eher wenig mit Logig oder gar gesundem Menschenverstand zu tuen...

Aber Danke fürs schlaumachen.

Martin43
14.07.2008, 19:19
An die Strassenverkehrsrechts-Freaks:

Ich habe mal gelernt, dass nach einer Kreuzung oder Einmündung alle Streckenverbote u. -Gebote wiederholt werden müssen, sonst sind sie automatisch aufgehoben (was ja auch logisch ist, da der einbiegende Verkehr ja sonst von den Verboten nix weiss).

Jetzt wollte ich das in der StVO mal nachlesen, finde aber keinen Hinweis auf obige Regelung.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke im Vorraus.



Mahlzeit,

Also ich weis soviel das Schilder die für eine Strecke bestimmt sind nur einmal aufgehoben werden müssen undzwar nur am Ende und nicht bei jeder einmündung. Bei uns im Ort gibts eine 30er zone begrenzt auf Tag und Zeit, Aus den Seitenstraßen kommen jeweils regulärer 30er zonen die an der Hauptstr. enden. Hab mal einen Fahrlehrer gefragt ob ich denn 50kmh fahren darf wenn ich aus einer der seitenstr. komme, er meinte eigentlich nicht weil als ortskundiger müsste mann wissen das zu bestimmten zeiten auf der Hauptstr. auch 30 gilt. Dabei stellt sich mir auch die frage ob man nun nach Ortskenntnissen fahren sollen oder nach verkehrszeichen.

MfG Martin43

Mr. Blaulicht
14.07.2008, 19:31
Das ist eigentlich eine klare Sache: Zonen werden beim Einfahren angezeigt und beim Ausfahren wieder aufgehoben. Wenn Du an keinem ZOne-30-Schild vorbeigekommen bist, bist Du auch nicht in einer Zone 30. Wenn Du allerdings bei Dir an einem Zone 30-Schild vorbeigefahren bist und von der Hauptstr. in einer Nebenstraße abbiegst, gilt die Zone 30 weiter. Auch wenn Du Dein Auto dort abstellst und erst am nächsten Tag weiterfährst.

Gruß, Mr. Blaulicht

PS: Warum interessiert Ihr Euch eigentlich dafür? FWler dürfen doch Sonderrechte in Anspruch nehmen und fahren dann wie die gesengte Sau... [*lol*]

Martin43
14.07.2008, 19:37
Sorry ich meinde das etwas anders, wenn ich aus einer 30er zone komme die laut aufhebungsschild endet und auf die Hauptstr. fahre, kann man nicht erkennen das gerade auf der Hauptstr. 30 gilt.

MfG

Mr. Blaulicht
14.07.2008, 19:41
Aus genau diesem Grund muss nach jeder Einmündung, aus der Verkehr kommen könnte ein neues 30er Schild stehen. Man darf sich dabei nicht auf Ortskenntnis berufen.
Sonst würde ja auch der Umkehrschluss gelten, dass neue Verkehrsregelungen missachtet werden könnten, weil´s die letzten Jahre ja auch anders war.
Es gilt nur das, was beschildert ist und/oder auf der Straße steht. Große Ausnahme: Zonen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Martin43
14.07.2008, 19:51
Aus genau diesem Grund muss nach jeder Einmündung, aus der Verkehr kommen könnte ein neues 30er Schild stehen. Man darf sich dabei nicht auf Ortskenntnis berufen.
Sonst würde ja auch der Umkehrschluss gelten, dass neue Verkehrsregelungen missachtet werden könnten, weil´s die letzten Jahre ja auch anders war.
Es gilt nur das, was beschildert ist und/oder auf der Straße steht. Große Ausnahme: Zonen.

Gruß, Mr. Blaulicht


Der Meinung bin ich auch, aber der Verein in Grün bei uns ist da manchmal anderer Meinung aber zum Glück kennt man sich ja:) Wenn nicht Gehts vor Gericht.

Mr. Blaulicht
14.07.2008, 20:13
Es gibt IMHO ein Urteil, wo jemand ein Verkehrschild nicht sehen konnte, weil dieses durch Heckenbewuchs "verschwunden" war. Wenn mich nicht alles täuscht, floss dort in die Urteilsfindung ein, das der gute Mensch seit einigen Jahren schon jeden Tag an diesem plötzlich verschwundenen Schild auf dem Weg zur Arbeit vorbei gekommen ist... Und das war nicht zu seinem Vorteil.

Da ist der Fall ja auch etwas anders: Das Schild ist da, und dem Verkehrsteilnehmer hätte durch tägliches Dranvorbeifahren erkennen können, dass das Schild immer mehr zu wuchert. Dies hätte ihm als wahrscheinlicher vorkommen müssen als die plötzliche Änderung durch Entfernen des Schildes.
Auch Zone-30-Schilder, die durch LKW zugeparkt sind, gelten. Zumindest wenn man Dir nachweisen kann, dass Du in dieser Zone wohnst und es deshalb hättest wissen müssen.

Aber wenn ich jemanden in ener fremden Stadt besuche, brauche ich nicht zu wissen, wo sich evtl. Schilder verbergen könnten, sei es hinter irgendwelchen Hecken oder parkenden Fahrzeugen. Und auch, was früher mal war, kann mir völlig egal sein.

Auch toll in diesem Zusammenhang die Ausrede mit dem Navi: Es gilt, was auf dem Schild am Straßenrand steht, nicht, was mir das Navi sagt.

Und, weil´s hier gerade so schön passt: Fahrzeuge, die entgegen der vorgeschriebenen Richtung aus Einbahnstraßen kommen, meinen Weg aber von rechts kreuzen, haben Vorfahrt. Denn es gilt nach wie vor rechts vor links, wenn nix gegenteiliges geregelt ist.

Gruß, Mr. Blaulicht

AkkonHaLand
15.07.2008, 09:44
...
Und, weil´s hier gerade so schön passt: Fahrzeuge, die entgegen der vorgeschriebenen Richtung aus Einbahnstraßen kommen, meinen Weg aber von rechts kreuzen, haben Vorfahrt. Denn es gilt nach wie vor rechts vor links, wenn nix gegenteiliges geregelt ist.

Gruß, Mr. Blaulicht

Da konstruier ich doch mal schnell einen Fall...

Ich komme an eine Kreuzung vor der ein Vorfahrtschild steht (das "eckige Spiegelei"). Die Straße von links hat ein "Vorfahrt-Achten-Schild", rechts geht eine Einbahnstraße rein. Aus dieses Einbahnstraße kommt ein Auto.
Wer hat jetzt Vorfahrt? Ich, weil ich das Vorfahrschild habe, oder das Auto, dass verkehrt herum aus der Einbahnstraße kommt, daher logischer Weise kein Vorfahrt-Achten-Schild hat, aber von mir aus gesehen von rechts kommt? ;-)

Fabpicard
15.07.2008, 09:59
Das is ganz einfach: Du hast Vorfahrt...

Denn wenn der, der die Einbahnstraße in falscher Richtung befährt, das darf (§35) dann hat er auch nach dem letzten Absatz in diesem Paragraphen besondere Vorsicht walten zu lassen ;)
(Und Ja, auch wenn es nicht die Müllabfuhr, sondern ein Rettungsmittel ist, darf es sich nicht seine eventuelle Vorfahrt erzwingen...)

Ein anderer Fall als der Genannte, wird wohl nicht eintreten... Denn wenn Fahrräder die Einbahnstraße durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet, diese in verkehrter Richtung befahren dürfen, steht dann auch ein "Vorfahrt-Achten"-Schild auf der anderen seite :)

MfG Fabsi

Alex22
15.07.2008, 19:13
Das ist das gleiche wenn einer im Überholverbot überholt und auf der anderen Fahrbahnseite will jemand nach rechts auf die Strasse einbiegen und schaut nur nach links, weil von ihn aus gesehen kann ja von rechts nichts kommen....
Nur weil einer sich falsch verhält verliert er seine Vorfahrt nicht.

nederrijner
15.07.2008, 19:35
Im Falle eines Unfalles wird IMO aber trotzdem die Frage interessant, ob der Unfall auch für den Vorfahrthabenden vermeidbar gewesen wäre, wenn er sich angemessen vorsichtig verhalten hätte.

rundhauber
15.07.2008, 19:38
Im Falle eines Unfalles wird IMO aber trotzdem die Frage interessant, ob der Unfall auch für den Vorfahrthabenden vermeidbar gewesen wäre, wenn er sich angemessen vorsichtig verhalten hätte.

Deshalb: immer den §1 StVO im Hinterkopf haben (... sich selbst und andere gefährden ...).

Mr. Blaulicht
15.07.2008, 23:53
Dazu muss man noch nicht einmal in Überholverbot sein. Mir passiert das regelmäßig in einer schmealen Gasse, wo rechts Autos parken. Da bleibt mir nur die linke Spur übrig. Das führt regelmässig zu Vorfahrtverstößen von von links kommenden Fahrzeugen...

Gruß, Mr. Blaulicht

robbyköln
16.07.2008, 08:23
Es gibt IMHO ein Urteil, wo jemand ein Verkehrschild nicht sehen konnte, weil dieses durch Heckenbewuchs "verschwunden" war. Wenn mich nicht alles täuscht, floss dort in die Urteilsfindung ein, das der gute Mensch seit einigen Jahren schon jeden Tag an diesem plötzlich verschwundenen Schild auf dem Weg zur Arbeit vorbei gekommen ist... Und das war nicht zu seinem Vorteil.

Von diesen urteilen gibt es viele.
Bez. der Heckenbewuchsgeschichte kann man sich als Ortsunkundiger rausreden.
Bei täglichen Fahrten derselben Strecke ist das ja noch verständlich, obwohl wie kann man denn dann Unterschiede machen so unter dem motto "der darf das, der aber nicht"? Naja Gerichte in ihren Urteilsfindungen halt.
Aber es gibt ja auch den Fall, daß Schilder im Winter zugeschneit sind. Dann ist man nicht verpflichtet diese Schilder frei zu machen und braucht sich dann auch nicht an die nicht erkennbaren Zeichen zu halten. Dies gilt jedoch nicht für folgende Schilder: Vorfahrt achten (zeichen 205), Vorfahrtstraße (Zeichen 306), STOP (Zeichen 206), da diese alleine durch ihre außergewöhnliche Form zu erkennen sind (inwieweit das bei "Ende der Vorfahrtstraße"[Zeichen 307] auch funktionieren soll ist mir schleierhaft.)

robbyköln
16.07.2008, 08:30
Auch Zone-30-Schilder, die durch LKW zugeparkt sind, gelten. Zumindest wenn man Dir nachweisen kann, dass Du in dieser Zone wohnst und es deshalb hättest wissen müssen.
Gruß, Mr. Blaulicht

Jo den Fall kennen ich auch. bin fälschlicherweise mit einem Bus (Linienbus) eine Straße weitergefahren obwohl ich lt. dem Spardosenschild nicht hätte weiterfahren dürfen. Nur das Problem war der parkende Getränkelaster der genau vor dem (einzigen) Schild stand und eine Gaststätte belieferte.
Ich habe das zwar bemerkt an den falschherum stehenden Fahrzeugen, aber fahr mal mit nem linienbus der eh grad so in die Straße passt, ca. 100m rückwärts. Das dauert und zack standen die Grünen hinter mir. Erst haben sie noch schön sorgfältig hinter mir abgesperrt und mir rausgeholfen. Aber kaum aus dem Chaos raus, kam schon das gemecker von wegen Einbahnstraße und blabla. Wohlbemerks: Wir standen genau vor dem besagten Schild. Ich zeigte mal drauf und sagte denen woher ich denn bitteschön wissen soll, daß man da nicht weiterfahren kann/darf. "Ja links....ach ne da steht ja gar kein Schild...ähhhmmmm ja dann noch gute weiterfahrt". Sofort trollten sich die 2 zu dem getränkelasterfahrer und dann bekam der ne schöne abfuhr.