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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantenstellung?



hannibal
26.06.2008, 09:38
Für die Herren die der Auffassung sind das eine Rettungsdienstjacke die Garantenstellung nach sich zieht folgendes Gedankenexperiment:

Ich laufe durch den Wald. Weil es sehr warm ist und ich sonst keine weißen T-Shirts habe ziehe ich eins vom Roten Plus mit der Aufschrift "Rettungsdienst" an.

Jetzt komme ich an einem wie auch immer gearteten Notfall im Wald vorbei.

Stehe ich jetzt auch in der Garantenpflicht? Bin ich gar verpflichtet die selbe Hilfe zu leisten wie der Rettungsdienst?

Hesse
26.06.2008, 10:10
Du bist grundsätzlich erstmal verpflichtet Hilfe zu leisten (Stichwort: Unterlassene Hilfeleistung).
Ich kann mir nicht vorstellen das du dieslebe Leistung wie der Rettungsdienst erbringen sollst/kannst/musst, da du ja keinen RTW mit dir führst. Ich denke das ist nur der Fall wenn du auch die benötigten Materialien mit dir führst.

patrick1180
26.06.2008, 10:19
Zieh doch einfach ein schwarzes T-Shirt an.;-)

Außerdem: Garantenstellung bedeutet nicht, dass ich einen A.... voll Material in, um,an dem Patienten verheizen muss, sondern professionelle Hilfe leiste.
Dass heißt z.B. fachgerechte Reanimation (richtiger Druckpunkt, frequenz, Drucktiefe) oder adäquarte Versorgung bei Bewusstlosigkeit (Setenlage, Puls- und Atemkomntrolle)
Wie in einem anderen Thread bereits bgeschrieben: Ein Garant ist kein Material !
In diesem Sinne...

rundhauber
26.06.2008, 10:32
Habe gerade das hier beim Googeln gefunden:

http://www.rettungsdienst-recht.de/html/die_garantenstellung.html

http://www.th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php

Vielleicht hilft Euch das bei der weiteren Diskussion.

hannibal
26.06.2008, 10:48
Das man die Garantenstellung nicht durch Klamotten bekommen kann ist mir auch bewusst.

und vom STGB 323c hab ich auch schon mehr als genug gehört..

Es ging mir nur um solche (http://www.funkmeldesystem.de/foren/showpost.php?p=304278&postcount=15) Aussagen, die ja bedeuten das ich mit dem RD Tshirt ja auch die GS hätte.

Was aber Quatsch ist.

@patrick1180

schwarze T-SHirts hab ich ja noch genug von früher :-)

patrick1180
26.06.2008, 10:49
@hannibal:
Lass aber die Mütze aus, bei diesen Temperarturen schwitzt du bestimmt sehr darunter ;-)

überhose
26.06.2008, 10:55
Ich laufe durch den Wald.

Jetzt komme ich an einem wie auch immer gearteten Notfall im Wald vorbei.Meinjanur ;-) (http://ingeb.org/Lieder/einmadcg.html)

patrick1180
26.06.2008, 10:57
rofl !!!!!
Ja nee is klar !

rundhauber
26.06.2008, 11:23
Das man die Garantenstellung nicht durch Klamotten bekommen kann ist mir auch bewusst.

und vom STGB 323c hab ich auch schon mehr als genug gehört..

Es ging mir nur um solche (http://www.funkmeldesystem.de/foren/showpost.php?p=304278&postcount=15) Aussagen, die ja bedeuten das ich mit dem RD Tshirt ja auch die GS hätte.

Was aber Quatsch ist.


Ich bin kein RDler, aber wenn ich die beiden letzten Absätze <a href=" http://www.rettungsdienst-recht.de/html/die_garantenstellung.html" target="_blank">hier </a> lese, komme ich zu einem anderen Ergebnis. Inwieweit diese Seite maßgeblich ist, will ich aber nicht kommentieren. IMO würde das aber bedeuten, dass wenn ich privat mit einem FF-Shirt herumlaufe, bei jedem Feuer oder VU an dem ich vorbeikomme, sofort im Einsatz bin.

Habe da so meine Zweifel.

patrick1180
26.06.2008, 11:25
...und das berechtigt, wenn du mich fragst.

AkkonHaLand
26.06.2008, 12:10
...
Ich laufe durch den Wald. Weil es sehr warm ist und ich sonst keine sauberen T-Shirts habe ziehe ich ein grünes an mit der Aufschrift "Pozilei" oder "Polizei" an.
Jetzt komme ich an einer wie auch immer gearteten Leiche im Wald vorbei (Tod gesichert, da bereits stark verwest!).
Stehe ich jetzt auch in der Garantenpflicht? Bin ich gar verpflichtet die selbe Ermittlungen/Strafverfolgungen zu leisten wie die Landespolizei?

P.S. bevor jetzt wieder ein sehr Kluger kommt: NEIN diese T-Shirts sind NICHT verboten, auch wenn einige Polizisten das gerne hätten!

<i>Sorry Hannibal, Dein Text passte so gut...</i>

hias
26.06.2008, 12:23
...und das berechtigt, wenn du mich fragst.
wieso?

Also klar dass wenn sich einer als RA, RS oder sonst was zu erkennen gibt von ihm wohl mehr erwartet wird als von einem Laien.
Dazu gehört imho ein sicheres und professionelles Auftreten und ruhe bewahren mal zuallererst dazu
und auch bei den Medizinischen Basics sollter er nichts falsch machen. Genaus klar ist dass er bezüglich der Garantenstellung belangt werden kann wenn er sich als RD Miarbeiter zu erkennen gibt und das Material für eine erweiterte Maßnahme (die natürlich beherrscht wird) vorhanden ist und sie trotzdem nicht gemacht wird.

Aber es kann nicht sein dass wenn ich mich also Mitglied einer HiOrg zu erkennen gebe (auch wenn ich privat unterwegs bin) ich dafür belangt werden kann was ich nicht tun konnte da ich das material nicht hatte.

Anderes Beispiel:
MzF der Feuerwehr XY fährt durch das Gebiert der Feuerwehr YZ und kommt als Ersthelfer zu einem VU mit eingeklemmter Person.
Der obigen Auslegung der Garantenstellung nach könnt ich jezt die Kameraden belangen weil sie die Person nicht aus dem Fahrzeug befreit haben (was aber aufgrund eines in einem MzF normalerweiße nicht vorhandenen Rüstsaztes ja nicht möglich war), sondern Feuerwehr Yz alarmiert haben.

Wieso sollte das wenn ich privat unterwegs bin und mich als HiOrg Mitglied zu erkennen gebe anders sein?
Das Erste Hilfe zu leisten ist sollte klar sein, und soweit Material vorhanden und die Maßnahmen beherscht werden diese auch durchzuführen ist auch klar
Aber niemand kann mich dafür belangen wenn ich etwas nicht durchgeführt habe wozu ich aus welchem Grund auch immer in dem Moment nicht in der lage war...

Grüße
Matthias

überhose
26.06.2008, 12:29
Der obigen Auslegung der Garantenstellung nach könnt ich jezt die Kameraden belangen weil sie die Person nicht aus dem Fahrzeug befreit haben (was aber aufgrund eines in einem MzF normalerweiße nicht vorhandenen Rüstsaztes ja nicht möglich war), sondern Feuerwehr Yz alarmiert haben.Diese Auslegung kann ich so nicht da finden? Wie kommst du zu dieser Interpretation?

jumbo
26.06.2008, 13:24
Du bist grundsätzlich erstmal verpflichtet Hilfe zu leisten (Stichwort: Unterlassene Hilfeleistung).

Schon richtig, aber hätte da noch nen Gedanken-anstoss.
Im Gesetzestext steht nämlich drin, dass jeder zur Hilfeleistung verpflichtet ist, wenn es ihm zumutbar ist.
Also kann jemand kein Blut sehen, ist er ja wohl ein wenig fehl am Platz, bei Blutigen Sachen, kann aber einen Notruf absetzen.
Ist eine Mutter mit Kinder unterwegs, hat se andere Pflichten nachzukommen, Aufsichtspflicht Ihrer Kinder.
Also muss sie entweder eine andere geeignete Person finden die Ihre Kinder beaufsichtig, oder brauch bedingt nicht helfen, weil sie sonst andere Rechte, und Pflichten verletzen würde. Natürlich ein Notruf absetzen,sollte jeder können.

Mein Tipp:
Macht mal ein Dienstabend, und ladet einen Rechtsanwalt/Richter zu solchen Themen ein, das ist ne ganz interessante Kiste, und gibt bestimmt zu denken und grübeln.

AleX-112
26.06.2008, 13:35
Ich habe mal gehört das man die Aufschrift "Rettungsdienst" erst ab SanH oder RS tragen darf. ist aber eher eine unsichere quelle ;)

hias
26.06.2008, 13:37
Diese Auslegung kann ich so nicht da finden? Wie kommst du zu dieser Interpretation?

Naja nicht wortwörtlich
Aber im übertragenen Sinne besteht imho kein Unterschied ob ich jezt privat als HiOrg Miglied zu erkennen gebe oder in einem Fahrzeug der Organisation unterwegs bin.
Und wenn ich des richtig gelesen habe in dem Thread und andere Aussagen hier im Forum dann sind einige der Meinung dass ich in dem Moment in dem mich mich als HiOrg Mitglied zu erkennen gebe auch genauso verantwortlich bin.

Meine Fromulierung war etwas Unglücklich gewählt, aber selbst in der Garantenstellung kann nicht für etwas belangt werden wo mit das Material fehlt.

Hoffe es wurde jezt deutlicher worauf ich hinaus will, nur weil ich mich als HiOrg Mitglied zu erkennen gebe muss ich nicht sofort in gleichem Umfang Maßnahmen treffen können.

Aber ich hab die Erfahrung gemacht dass es oft gar nicht schlecht ist wenn man seine Qualifikation zu erkennen gibt, wenn man privat zu einem Notfall kommt.

EDIT: Was mich noch interessieren würde: Gibt es irgendwo ein rechtskräfitges Urteil dass jemand dafür belangt wurde dass er sich als RD-Mitarbeiter zu erkennen gegeben hat aber aufgrund fehlenen Materials nicht alle Maßnahmen des RD durchgeführt hat?

DaRake
26.06.2008, 13:52
Hallo,

jetzt nochmal zum Mitschreiben:

Die Garantenpflicht wird weder durch Ausbildung noch durch äußere Zeichen (Kleidung) ausgelöst, sie ist vielmehr Ausdruck einer definierten Rechtsbeziehung.

Verständlich ist dazu sowohl der Artikel in der Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Garant_(Person)) als auch der bereitsgenannte FAQ-Beitrag (http://www.th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php) von Thomas Hochstein.

Ein ganz anderer Faktor ist die durch Ausbildung erhöhte Zumutbarkeit von Maßnahmen.
Reanimiert ein medizinisch-weitergebildeter wie auf folgender Abbildung, so ist sicherlich eine Strafbarkeit gemäß §323c StGB zu prüfen.

Gruß
Sebastian

hias
26.06.2008, 13:57
@ DaRake
der Meinung bin ich auch
allerdings sind das hier nicht alle wenn man mache Aussagen in diesem Forum so betrachtet

nederrijner
26.06.2008, 14:04
Thomas Hochstein würde ich in solchen Fragen schon vertrauen. Es wäre ja auch ziemlich seltsam, wenn man durch die Kleidung oder das benutzte Fahrzeug irgendwelche besonderen Verantwortungen übernehmen müsste.

hannibal
26.06.2008, 14:06
Thomas Hochstein würde ich in solchen Fragen schon vertrauen. Es wäre ja auch ziemlich seltsam, wenn man durch die Kleidung oder das benutzte Fahrzeug irgendwelche besonderen Verantwortungen übernehmen müsste.

Eben, der Meinung bin ich auch. Da es hier aber einige gibt die es immer noch nicht verstanden haben wollte ich es bewusst übertreiben.

Ich hab beim laufen zuviel Zeit nachzudenken...

nederrijner
26.06.2008, 14:13
Tja, das ist wohl eine der BOS-üblichen Latrinenparolen, die sich seit Ewigkeiten hartnäckig halten.

Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass man gewisse Heißdüsen dadurch einbremsen wollte, dass man ihnen irgendetwas von einer Garantenstellung erzählt, durch die sie in den Knast kommen, wenn sie ein Rettungsdienst-T-Shirt tragen, aber keine Operation am offenen Herzen vornehmen können. ;)

Das ganze verselbstständigt sich dann, genau wie die Geschichte, dass man nicht versichert wäre, wenn man nicht immer und überall einen Helm trägt oder ähnliche Geschichten ...
Oder dass man in den Knast kommt, wenn man bei allen Einsatzfahrten Blaulicht und Horn nicht durchgängig laufen lässt.
Oder, oder, oder.

airwaves
26.06.2008, 18:29
@ DaRake
der Meinung bin ich auch
allerdings sind das hier nicht alle wenn man mache Aussagen in diesem Forum so betrachtet


Eben, der Meinung bin ich auch. Da es hier aber einige gibt die es immer noch nicht verstanden haben wollte ich es bewusst übertreiben.

Ich muss auch nicht eurer Meinung sein und bei Gott, ich will es auch nicht.
Und Hannibal, nichts für ungut, aber bitte versuch hier nicht irgendjemandem was beizubringen, denn es könnte das Falsche sein.

Und ich bin weiterhin gegen "PrivatRTW´S" (um es klar zu sagen: Privatautos in denen Sachen drin sind die da nicht rein gehören und ich meine jetzt nicht Verbandsmaterial).
Weiterhin bin ich gegen jegliche Gedankengänge die sich damit beschäftigen, ob eine Privatperson mit Privatauto irgendwelche Rechte im Straßenverkehr herausnehmen darf.
Auch Überlegungen zu Ausstattungen eines Privatautos mit Signalanlagen (blau oder gelb) finden nicht meinen Geschmack.
Um es zusammen zu fassen: Ich mag keine Rettungsrambos und durch eure Erklärungen wird sich meine Meinung nicht ändern.

Zum Thema Garantenstellung:
Ich hab es so gelernt und zwar von einem Juristen (nein kein Möchtegern so wie hier).
Aber spätestens wenn der erste Rettungsrambo vor einem Richter steht und er sich rechtfertigen muss, werden vielleicht einigen die Augen aufgehen.

Mr. Blaulicht
26.06.2008, 18:38
Oder dass man in den Knast kommt, wenn man bei allen Einsatzfahrten Blaulicht und Horn nicht durchgängig laufen lässt.
Oder, oder, oder.

Wie jetzt? Stimmt das etwa nicht?

Nee, Spaß bei Seite: Ihr müßt Euch erst einmal klar darüber werden, was die Garantenstellung eigentlich bedeutet. Nämlich nicht mehr und nicht weniger, als dass es nicht nur wegen unterlassener Hilfeleistung dran bin, wenn ich nix mache sondern wegen Körperverletzung/ Tötung durch Unterlassen, wenn ich gegenüber dem Patienten eine Garantenstellung einnehme!!!
Und diese nehme ich nur ein, wenn der Patient mit mir einen Vertrag hat (zum Beispiel im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ("schaust Du bitte alle 30 Minuten nach der Oma, ob sie auch lebt. Kriegst auch 10 € pro Stunde dafür)), eines staatlichen Auftrags (Rettungsdienst), oder anderer Situationen (Verwandte, Opter-Täter-Beziehung) etc.
Selbst wenn ich einen RTW in meiner Freizeit durch die Gegend fahre (meinetwegen als Bewegungsfahrt), habe ich - auch wenn ich die Ausbildung zum RettAss habe - keine Garantenstellung, wenn ich an einen Unfall komme. Das einzige, was passieren wird, wenn ich nix mache und vorbeifahre ist, das der Richter mich etwas zweifeln anschaut und mir das Strafhöchstmaß für die unterlassene Hilfeleistung aufbrummt.
Anders sieht das aus, wenn ich privat einen RTW bewege, und ich höre übder den Funk, dass dort und dort ein Unfall ist, und ich melde mich und werde als Erstversorger hibngeschickt. Dann handele ich "beruflich" im Namen des Rettungsdienstes. Aber auch da kann mir keiner einen Strick draus drehen, wenn ich lediglich die Basics anwende. Der Richer wird da zwar auch komisch schauen, aber mich dann freisprechen.
Garantenstellung heißt nix anderes, als dass ich besonders dazu aufgefordert bin, anderen zu helfen - und zwar garantiert.

Gruß, Mr. Blaulicht

hias
26.06.2008, 18:42
@Ariwaves
nein du musst nicht unserer Meinung sein verpflichtet dich keiner dazu
aber kannst du mir mal bitte Erklären was die Rettungsrambos mit der Garantenstellung zu tun haben?

Ich bin auch gegen diese PrivatRTW wie du sie so schön nennst, allerdings kann ein klein wenig mehr, nicht schaden sofern es in sinnvollem Rahmen bleibt und man im Umgang damit geübt ist.

Mit der Garantenstellung hat das imho erst mal GAR nix zu tun....
In diese befinde ich mich nicht nur weil ich ein T-Shirt anhabe auf dem Rettungsdienst oder Feuerwehr steht, sondern erst wenn ich tatsächlich als Rettungsdienst oder Feuerwehr oder sonstiges zu einem Notfall alarmiert werde...
(Ausnaheme natürlich so Sachen wie RTW kommt zufällig an VU vorbei oder ähnliches wobei dieser Fall wohl auch nur selten eindeutig ist...)
Genausowenig muss in selbst in der Garantenstellung nicht mehr tun als meine Qualifikation und das vorhandene Material hergibt.


Grüße
Matthias

Mr. Blaulicht
26.06.2008, 18:48
Aber spätestens wenn der erste Rettungsrambo vor einem Richter steht und er sich rechtfertigen muss, werden vielleicht einigen die Augen aufgehen.
Ich bitte - wie bereits schon einmal - um entsprechende Daten (Aktenzeichen, Fall etc). Schon allein, damit man wieder was für´s Leben lernt.
Ansonsten sind das hier nur leere Behauptungen!

Gruß, Mr. Blaulicht

airwaves
26.06.2008, 18:51
1. Ein Beitrag von mir wurde hier erwähnt, da ging es um Rettungsrambos und Garantenstellung, daher

2. wollte ich nochmal den Zusammenhang herstellen, wenn wir schon über einen Beitrag reden dann nur im ganzen Zusammenhang

3. Thema Garantenstellung: bin ich komplett anderer Meinung.

Gruß

airwaves
26.06.2008, 18:56
Ich bitte - wie bereits schon einmal - um entsprechende Daten (Aktenzeichen, Fall etc). Schon allein, damit man wieder was für´s Leben lernt.
Ansonsten sind das hier nur leere Behauptungen!

Gruß, Mr. Blaulicht

ÄHM... wer lesen kann ..

Das steht: "Aber spätestens wenn .." also ZUKUNFT, kann ich jetzt schon ein Aktenzeichen haben wenn noch nichts passiert ist ?

Zum anderen Thread wo ich ein Bsp. erwähnt habe: NEIN ich habe kein Aktenzeichen, da die Verhandlung im Ausland stattfindet und ich es von einem Kollegen der dort arbeitet erzählt bekommen habe.

Reicht das fürs Erste? Falls ich mal ein Aktenzeichen bekommen sollte, bist Du der Erste der es erfährt, einverstanden?

-----------------------------------------------------------------------------------
Kurz nochmal was anderes:
Habe gerade mal wieder einen erwähnenswerten Thread gefunden:

Zitat:" gillt es als amtsanmaßung auf ein hellrotes auto 112 auf die tür zu kleben und evtl noch ein paar der feuerwehr aufkleber die es z.b. für die scheinbe gibt.? usw. usw."

just for fun :-)

Mr. Blaulicht
26.06.2008, 19:04
Klar! Ich habe ja schließlich nicht gesagt, dass ich die AZ jetzt will. Soviel zum Thema lesen.

Aber war da nicht die Rede von einem Fall in Deinem RD-Bereich? Wieso wird der im Ausland verhandelt? Und welche Konsequenzen hat das für uns, wo wir uns doch nach den Gesetzen und Verordnungen des Inlandes richten müssen?

airwaves
26.06.2008, 19:13
Aber war da nicht die Rede von einem Fall in Deinem RD-Bereich? Wieso wird der im Ausland verhandelt? Und welche Konsequenzen hat das für uns, wo wir uns doch nach den Gesetzen und Verordnungen des Inlandes richten müssen?

Nein, war nicht davon die Rede, vielleicht kam das so rüber. Weil dieser RA im Ausland arbeitet und in diesem Land es auch die Notkompetenz gibt. Übrigens, er hat die einheimische Berufsbezeichnung anerkannt bekommen, also alles zum dortigen Amt geschickt und eine Urkunde zurückbekommen.
Das Land hat ca. die gleichen Gesetzl. Bestimmungen wie hier, eher noch ein bisschen radikaler.

Was für Konsequenzen das haben wird, weis ich noch nicht, ich warte ja darauf bis in D mal sowas passiert, dann kann ich es Dir sagen.

DaRake
26.06.2008, 20:33
Hallo airwaves,



3. Thema Garantenstellung: bin ich komplett anderer Meinung.

das steht dir ja durchaus zu, aber du wirst verstehen müssen, dass du damit
falsch liegst,
es nicht durch Wiederholung richtig wird und
wir -die wir richtig liegen- uns schwer ohne Argumente von deiner (der falschen) Meinung überzeugen lassen.

Es wäre also wünschenswert, dass du auf entsprechende Gesetzestexte, Urteile oder Fachartikel verweist, um die Auffassung darzulegen.

Gruß
Sebastian

airwaves
26.06.2008, 21:02
1. Das ist nicht erwiesen dass ich falsch liege und schon gar nicht deshalb weil Du (ihr) es sagt.
2. Ich wiederhole es nicht um es damit "richtig" zu machen sondern um meine Meinung kund zu tun.
3. Ob ihr richtig liegt seht ihr wenn das Licht angeht ...dadurch dass Du es wiederholst wird es auch nicht besser, und ich bezweifle dass ihr zu 100% richtig liegt, außerdem klingt das etwas überheblich, sorry.
4. Bereits erwähnt: ICH habe es von einem BERUFSJURISTEN anders gelernt und bitte gestehe mir es ein, dass ich ihm mehr Glauben schenke als von Leuten aus einem Forum.

hänschenklein
26.06.2008, 21:18
Ich habe mal gehört das man die Aufschrift "Rettungsdienst" erst ab SanH oder RS tragen darf. ist aber eher eine unsichere quelle ;)

Sanh glaub ich nicht, denn Rettungsdienst ist Notfallrettung und Krankentransport - mind. Rettungshelfer.

aber ich frag mich sowieso warum sich manche gedanken darüber machen ob man ein rettungsdienst t-shirt anziehen darf oder nicht. entweder man fährt dienstlich aufm ktw oder rtw und hat da seine dienstjacke an oder man hat frei oder ist garnicht beim rettungsdienst und hat seine ganz normalen klamotten an. wie dämlich kann man sein und in seiner freizeit mit feuerwehr- /polizei- und rettungsdienstklamotten rumlaufen.

wie kommt man nur auf solche dummen ideen, genau das selbe wie privat ein blaulicht benutzen. da lohnt es sich garnicht über sowas zu diskutieren.

meine erfahrung zeigt, die leute die kompetent in ihrer arbeit sind tun sowas nicht. welche, die meinen sie hätten ahnung oder die an "einsatzmangel" leiden oder überhaupt davon träumen feuerwehrmann oder krankenwagenfahrer zusein kommen schon eher auf solche anomalen ideen.

airwaves
26.06.2008, 21:22
Sanh glaub ich nicht, denn Rettungsdienst ist Notfallrettung und Krankentransport - mind. Rettungshelfer.

aber ich frag mich sowieso warum sich manche gedanken darüber machen ob man ein rettungsdienst t-shirt anziehen darf oder nicht. entweder man fährt dienstlich aufm ktw oder rtw und hat da seine dienstjacke an oder man hat frei oder ist garnicht beim rettungsdienst und hat seine ganz normalen klamotten an. wie dämlich kann man sein und in seiner freizeit mit feuerwehr- /polizei- und rettungsdienstklamotten rumlaufen.

wie kommt man nur auf solche dummen ideen, genau das selbe wie privat ein blaulicht benutzen. da lohnt es sich garnicht über sowas zu diskutieren.

meine erfahrung zeigt, die leute die kompetent in ihrer arbeit sind tun sowas nicht. welche, die meinen sie hätten ahnung oder die an "einsatzmangel" leiden oder überhaupt davon träumen feuerwehrmann oder krankenwagenfahrer zusein kommen schon eher auf solche anomalen ideen.

Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen.

nederrijner
26.06.2008, 21:30
1. Das ist nicht erwiesen dass ich falsch liege und schon gar nicht deshalb weil Du (ihr) es sagt.
Erklär doch bitte nochmal genau, worin sich eine Garantenstellung begründet und was sich daraus ergibt.
Irgendwie blicke ich da gerade nicht mehr durch.

DaRake
26.06.2008, 21:31
Hallo,

fällt dir auf, dass wir (ich) unsere Statements aber auch untermauern? Mit Fachartikeln etc pp?



4. Bereits erwähnt: ICH habe es von einem BERUFSJURISTEN anders gelernt und bitte gestehe mir es ein, dass ich ihm mehr Glauben schenke als von Leuten aus einem Forum.
Bitte, dann sollte es ja aber kein Problem sein, diese Rechtsauslegung mit belastbaren Quellen darzulegen.

Gruß
Sebastian

DaRake
26.06.2008, 21:35
Hallo,


Sanh glaub ich nicht, denn Rettungsdienst ist Notfallrettung und Krankentransport - mind. Rettungshelfer.

aber ich frag mich sowieso warum sich manche gedanken darüber machen ob man ein rettungsdienst t-shirt anziehen darf oder nicht. entweder man fährt dienstlich aufm ktw oder rtw und hat da seine dienstjacke an oder man hat frei oder ist garnicht beim rettungsdienst und hat seine ganz normalen klamotten an. wie dämlich kann man sein und in seiner freizeit mit feuerwehr- /polizei- und rettungsdienstklamotten rumlaufen.

wie kommt man nur auf solche dummen ideen, genau das selbe wie privat ein blaulicht benutzen. da lohnt es sich garnicht über sowas zu diskutieren.

meine erfahrung zeigt, die leute die kompetent in ihrer arbeit sind tun sowas nicht. welche, die meinen sie hätten ahnung oder die an "einsatzmangel" leiden oder überhaupt davon träumen feuerwehrmann oder krankenwagenfahrer zusein kommen schon eher auf solche anomalen ideen.

auch wenn das der Aufreißer war, hat das doch nichts damit zu tun, was es mit der Garantenstellung auf sich hat, oder?
Grundsätzlich stimme ich deinem Statement zu, allerdings ist es z.B. hier in B so, dass du in Uniform/Dienstkleidung (BF, Pol) kostenlos den ÖPNV benutzen darfst, insofern gibt es durchaus Kollegen die in Dienstkleidung zum Dienst fahren.

Gruß
Sebastian

airwaves
26.06.2008, 21:38
Erklär doch bitte nochmal genau, worin sich eine Garantenstellung begründet und was sich daraus ergibt.
Irgendwie blicke ich da gerade nicht mehr durch.

Eine Garantenstellung kann sich vor allem ergeben aus:
[...]
der freiwilligen Übernahme von Schutz- oder Beistandspflichten (z.B. Übernahme der (ärztl.) Behandlung, Babysitter, Bademeister, Sanitätsdienst, Bergführer)

Ich privat unterwegs komme zu einem Notfall. Ich übernehme freiwillig die Behandlung und gebe mich als Rettungsdienstmitarbeiter zu erkennen. Somit habe ich zwar der unterlassenen Hilfeleistung sorge getragen aber dadurch dass ich mich als RD-Mitarbeiter zu erkennen gegeben habe, erwartet man von mir, ich nenne es jetzt mal Profi Arbeit.

Hingegen, wenn ich die Schnauze halte, dann bin ich ein Ersthelfer wie jeder andere.

airwaves
26.06.2008, 21:49
Hallo,

fällt dir auf, dass wir (ich) unsere Statements aber auch untermauern? Mit Fachartikeln etc pp?


No problem:

http://www.rettungsdienst-recht.de/html/die_garantenstellung.html

"Wer fällt nun alles unter die Garantenstellung?

Ganz klar, all diejenigen, die sich mit der Bezeichnung Rettungsdienst rühmen, bzw. in der Öffentlichkeit vermeintlich als solcher auftreten. Nicht unter die Garantenstellung fallen RD-Mitarbeiter, wenn sie privat zu einem Notfall kommen (hier ist bloß die unterlassene Hilfeleistung nach §3232c StGB einschlägig). Sobald sie sich aber als professioneller Helfer zu erkennen geben fallen sie wiederum in den Bereich der Garantenstellung.
Besonders am Herzen liegt mir, dass sich diejenigen, die ihr Auto damit schmücken, was für tolle Rettungsdienstler sie doch sind und aller Öffentlichkeit kund tun, dass sie RD-Mitarbeiter, RS oder sonst was sind, einmal darüber Gedanken machen, ob sie bei einem Notfall auch medizinische Hilfe wie der RD leisten können, da sie sich dadurch, dass sie sich öffentlich als RD zu erkennen geben, auch wenn sie nur rein privat unterwegs sind, in eine Garantenstellung begeben. Gleiches gilt natürlich für Kollegen, die ihre Dienstjacke öffentlich zur Schau stellen (z.B. indem sie sie in ihrem Autofenster aufhängen), oder auch für diejenigen, die in roten Jacken mit Reflexstreifen von Tür zu Tür rennen, um neue Mitglieder für Hilfsorganisationen zu werben. Übrigens muss an diesen Jacken nicht einmal ein Schild mit Rettungsdienst oder ähnliches befestigt sein, da der normal denkende Bürger eine solche Jacke mit dem RD assoziiert."

hmm... ich vermute, diese Seite bzw. diese Auslegung wird deinen "hohen" Ansprüchen nicht genügen, aber ich hab es untermauert.

DaRake
26.06.2008, 21:53
Ich privat unterwegs komme zu einem Notfall. Ich übernehme freiwillig die Behandlung und gebe mich als Rettungsdienstmitarbeiter zu erkennen. Somit habe ich zwar der unterlassenen Hilfeleistung sorge getragen aber dadurch dass ich mich als RD-Mitarbeiter zu erkennen gegeben habe, erwartet man von mir, ich nenne es jetzt mal Profi Arbeit.

Hingegen, wenn ich die Schnauze halte, dann bin ich ein Ersthelfer wie jeder andere.

Das ist ja totaler Blödsinn...
Dem Richter ist es völlig egal, als was du dich zu erkennen gibst. Der Richter bewertet dich ohne Garantenpflich immer als Ersthelfer (§323c StGB, wenn man so will), jedoch berücksichtigt er, welche Qualifikation du besitzt und wird daher mittels Gutachter feststellen lassen, ob du alle dir zumutbaren Maßnahmen getroffen hast.

Ich empfehle dir noch mal die Lektüre des folgenden Artikels: http://th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php

Gruß
Sebastian

airwaves
26.06.2008, 22:10
Das ist ja totaler Blödsinn...
Dem Richter ist es völlig egal, als was du dich zu erkennen gibst. Der Richter bewertet dich ohne Garantenpflich immer als Ersthelfer (§323c StGB, wenn man so will), jedoch berücksichtigt er, welche Qualifikation du besitzt und wird daher mittels Gutachter feststellen lassen, ob du alle dir zumutbaren Maßnahmen getroffen hast.

Ich empfehle dir noch mal die Lektüre des folgenden Artikels: http://th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php

Gruß
Sebastian

*g* Danke habe eben eine Wette gewonnen.
Also spätestens wenn ein Gutachter kommt, werde ich nicht als Ersthelfer bewertet und schon gar nicht wenn ich den Angehörigen oder den Passanten gesagt habe: Hey ich bin Rettungsassistent lassen sie mich mal da ran.
Außer Frage steht, dass man helfen muss.
Und ganz schlimm wird es, wenn Du einen privaten Notfallrucksack rausholst und vor lauter Übereifer eine Infusion legst und dabei was schief geht, oder mal (natürlich rein zufällig) ein Nitro dabei hast usw.
Diese Diskussionen wurden hier schon zu Hauf diskutiert. Auf jeden Fall, bist Du der Gelackmaierte, wenn Du einen auf wichtig machst und den grossen Rettungszampano raushängen lässt und dann was schief geht!
Wir werden auch zu keinem Ergebnis kommen, solange es hier in D kein Gerichtsurteil gibt, was meiner Meinung nach langsam mal passieren sollte (ohne einen Kollegen was schlechtes zu wünschen) vielleicht würde es was positives zu unserem Beruf beitragen.

DaRake
26.06.2008, 22:29
http://www.rettungsdienst-recht.de/html/die_garantenstellung.html

"..."
hmm... ich vermute, diese Seite bzw. diese Auslegung wird deinen "hohen" Ansprüchen nicht genügen, aber ich hab es untermauert.

Nein, ich meinte Fachartikel! Sei mir nicht böse, aber der Urheber dieser Seite ist nicht Jurist, sondern Lehrrettungsassistent. Der von mir zitierte Thomas Hochstein ist Jurist und neben bei noch RS bei der JUH.


Also spätestens wenn ein Gutachter kommt, werde ich nicht als Ersthelfer bewertet und schon gar nicht wenn ich den Angehörigen oder den Passanten gesagt habe: Hey ich bin Rettungsassistent lassen sie mich mal da ran.
Als Ersthelfer ist auch ein NA zu verstehen, der nicht im Dienst ist, auch wenn er sagt, dass er NA ist. Als Ersthelfer unterliegt der NA, RA, RS der Prüfung nach §323c StGB und eben nicht nach §212 i.V.m. §13 StGB. Das unterscheidet den Ersthelfer vom Garanten.


Und ganz schlimm wird es, wenn Du einen privaten Notfallrucksack rausholst und vor lauter Übereifer eine Infusion legst und dabei was schief geht, oder mal (natürlich rein zufällig) ein Nitro dabei hast usw.
Ein Tätigwerden (als Ersthelfer oder Garant) nach Maßgabe des §34 StGB (Rechtfertigender Notstand) hat absolut nichts mit der Bewertung nach §212 i.V.m. §13 StGB zu tun.

Gruß
Sebastian

airwaves
26.06.2008, 22:46
Nein, ich meinte Fachartikel! Sei mir nicht böse, aber der Urheber dieser Seite ist nicht Jurist, sondern Lehrrettungsassistent. Der von mir zitierte Thomas Hochstein ist Jurist und neben bei noch RS bei der JUH.


Als Ersthelfer ist auch ein NA zu verstehen, der nicht im Dienst ist, auch wenn er sagt, dass er NA ist. Als Ersthelfer unterliegt der NA, RA, RS der Prüfung nach §323c StGB und eben nicht nach §212 i.V.m. §13 StGB. Das unterscheidet den Ersthelfer vom Garanten.


Ein Tätigwerden (als Ersthelfer oder Garant) nach Maßgabe des §34 StGB (Rechtfertigender Notstand) hat absolut nichts mit der Bewertung nach §212 i.V.m. §13 StGB zu tun.

Gruß
Sebastian


Der Urheber der zitierten Seite ist Jurist und zwar kurz vor seiner Promotion.
Nur fürs Protokoll

DaRake
26.06.2008, 22:51
Der Urheber der zitierten Seite ist Jurist und zwar kurz vor seiner Promotion.
Nur fürs Protokoll

OK, das geht aber aus seinem Auftritt nicht hervor.
Dennoch liegt er falsch...

MarkusB
26.06.2008, 22:54
Als Ersthelfer ist auch ein NA zu verstehen, der nicht im Dienst ist, auch wenn er sagt, dass er NA ist. Als Ersthelfer unterliegt der NA, RA, RS der Prüfung nach §323c StGB und eben nicht nach §212 i.V.m. §13 StGB. Das unterscheidet den Ersthelfer vom Garanten.
Zumindest für den Fall des Arztes als ERsthelfer gibt es ja auch ein entsprechendes Urteil, indem der Arzt als Laienhelfer und nicht als Arzt mit Garantenstellung beurteilt wurde.
http://www.urteile.net/Y2/93739.html

airwaves
26.06.2008, 23:00
OK, das geht aber aus seinem Auftritt nicht hervor.
Dennoch liegt er falsch...

Fürs Protokoll nochmals: es steht auf seiner HP, aber egal.....

Ob falsch oder nicht, Du hast ne andere Meinung als ich, das wars.

[Ironie on]Gute Nacht an alle Garantensteller und Laienhelfer mit Blaulicht auf dem Dach und einem RTW im Kofferraum.[Ironie off]

DaRake
26.06.2008, 23:03
Fürs Protokoll nochmals: es steht auf seiner HP, aber egal...
Sag mir doch bitte wo, ich lese da nur etwas von Jura-Student?

Gute Nacht,
Sebastian

Pipsi
27.06.2008, 01:30
Für die Herren die der Auffassung sind das eine Rettungsdienstjacke die Garantenstellung nach sich zieht folgendes Gedankenexperiment:

Ich laufe durch den Wald. Weil es sehr warm ist und ich sonst keine weißen T-Shirts habe ziehe ich eins vom Roten Plus mit der Aufschrift "Rettungsdienst" an.

Jetzt komme ich an einem wie auch immer gearteten Notfall im Wald vorbei.

Stehe ich jetzt auch in der Garantenpflicht? Bin ich gar verpflichtet die selbe Hilfe zu leisten wie der Rettungsdienst?


Warum nur??????

Da ist endlich wieder Ruhe hier im Forum und sämtliche Diskussionen über Notkompetenz, Garantenstellung, private Blaulicher und Notfallkoffer haben sich für ne Weile erledigt.... und dann kommst Du - und haust wieder n paar Kohlen ins Feuer.....

Und dann noch mit so einer dusseligen Frage.

...und ich sonst keine weißen T-Shirts habe ziehe ich eins vom Roten Plus mit der Aufschrift "Rettungsdienst" an.

Richtig..... und der Koch, der kein sauberes T-Shirt hat, zieht seine Kochjacke an.... genauso die Krankenschwester, der Klempner, der Schornsteinfeger......
Alleine die Fragestellung entspricht einer derartigen Naivität, dass ich mich wundere, was sich für eine Diskussion daraus entwickelt hat.

Da kommt in mir mal wieder die Frage hoch, WARUM es nur in den Hilfsorganisationen sooooo viele abgebrochene Randexistenzen gibt, die meinen, sich mit Hilfe gerade dieses o.g. Equipments profillieren zu müssen.....
Und warum diese Profilneurotiker permanent versuchen müssen, bestehende Gesetzte und Empfehlungen (mit Hilfe von Hobbyjuristen oder auswendig gelernten Paragraphen) so auszulegen, dass sie einen größtmöglichen Spielraum für ihren Fetisch bekommen.

Der Ruf der Hilfsorganisationen wird durch ein derartiges Auftreten, wie es manche Leute hier propagieren (und anscheinend auch selber praktizieren) bestimmt nicht besser.

@hannibal:
Zieh kein T-Shirt vom DRK an, für deinen Waldlauf. Dort gibt es ne Bekleidungsordnung, die regelt, WAS Du WANN anziehen kannst. Und Waldlauf steht nicht mit drin.... ;-)

hannibal
27.06.2008, 06:07
. Weil dieser RA im Ausland arbeitet und in diesem Land es auch die Notkompetenz gibt. Übrigens, er hat die einheimische Berufsbezeichnung anerkannt bekommen, also alles zum dortigen Amt geschickt und eine Urkunde zurückbekommen.
Das Land hat ca. die gleichen Gesetzl. Bestimmungen wie hier, eher noch ein bisschen radikaler.
.

Jetzt interessiert mich das Land wo das ist. IMO hat kein Land der Welt das Notkompetenzgedöns (was in D auch kein Gesetz ist) übernommen.

Deshalb geht es dem RD ausserhalb von D auch besser weil klar ist was man tun und was man nicht tun darf.

airwaves
27.06.2008, 07:22
Jetzt interessiert mich das Land wo das ist. IMO hat kein Land der Welt das Notkompetenzgedöns (was in D auch kein Gesetz ist) übernommen.

Deshalb geht es dem RD ausserhalb von D auch besser weil klar ist was man tun und was man nicht tun darf.

*MÖÖÖÖP* Falsch

1. Österreich hat den Notfallsanitäter mit Notkompetenzen (NKV,NKI,NKM), ist in jedem Bundesland dort anders geregelt. Glaub es mir ich arbeite da. In dem Bundesland wo ich arbeite, ist die Intubation verboten! Hey und ich lebe noch.

2. In diesem Bundesland wo ich arbeite, hätten einige deutsche Kollegen mehr als nur ein Problem. Wenn Du die NK anwendest und 1. kein NA angefordert hast schon mal ein Problem, 2. jede NK-Anwendung musst Du an die Leitstelle melden, die wiederum schickt mittels Pocsag Pager eine Meldung an den sog. Rot-Kreuz Arzt. Er trägt das in eine Liste ein und kommt gelegentlich mal zum überprüfen vorbei, das heißt dein RD-Protokoll davon wird eine Kopie gemacht und abgelegt. Es sollte dann schon schlüssig sein was auf dem Protokoll steht, denn eine Infusion ohne RR-Messung käme nicht gut an.
Das Gute an der ganzen Sache: Man kann jemandem die einzelnen Notkompetenzen aberkennen (was auch schon gemacht wurde), da wären einige in D schon inzwischen wieder RS, aber lassen wir das.
Übrigens auch eine sog. Rezertifizierung gibt es hier. Alle 2 Jahre muss jeder eine kleine Prüfung machen (Rea mit Defi, 3 schr. Fragen, und ein Fallbeispiel) und ihr werdet nicht glauben was da alles passiert.

Pipsi´s Beitrag trifft den Nagel auf den Kopf!

So long

Mr. Blaulicht
27.06.2008, 08:01
Ganz klar, all diejenigen, die sich mit der Bezeichnung Rettungsdienst rühmen, bzw. in der Öffentlichkeit vermeintlich als solcher auftreten.
Dazu muss man ersteinmal sagen, dass der Begriff nicht geschützt ist. Jeder darf den Begrif verwenden. Fällt dann also jeder unter die Garantenstellung? Quatsch!

Besonders am Herzen liegt mir, dass sich diejenigen, die ihr Auto damit schmücken, was für tolle Rettungsdienstler sie doch sind und aller Öffentlichkeit kund tun, dass sie RD-Mitarbeiter, RS oder sonst was sind, einmal darüber Gedanken machen, ob sie bei einem Notfall auch medizinische Hilfe wie der RD leisten können, da sie sich dadurch, dass sie sich öffentlich als RD zu erkennen geben, auch wenn sie nur rein privat unterwegs sind, in eine Garantenstellung begeben.
Auch das ist falsch. Garantenstellung heißt nicht, dass ich eine maximale medizinische Therapie einleiten muss, sondern dass ich im besonderen Maße zur Hilfe verpflichtet bin. Über die Qualität dieser Hilfe ist nix definiert. Sie muss angemessen und zumutbar sein. Kein Mensch kann gezwungen werden, einen Blutdruck zu messen, wenn er keine RR-Manschette dabei hat.
Gleiches gilt natürlich für Kollegen, die ihre Dienstjacke öffentlich zur Schau stellen (z.B. indem sie sie in ihrem Autofenster aufhängen), Wenn ich das alos richtige sehe: Ich hänge meine RD-Jacke in mein Auto, meine Frau fährt damit einkaufen. Alos fällt sie unter die Garantenstellung? Is ja wohl nicht ganzu haltbar, oder?
oder auch für diejenigen, die in roten Jacken mit Reflexstreifen von Tür zu Tür rennen, um neue Mitglieder für Hilfsorganisationen zu werben. Übrigens muss an diesen Jacken nicht einmal ein Schild mit Rettungsdienst oder ähnliches befestigt sein, da der normal denkende Bürger eine solche Jacke mit dem RD assoziiert."

Als SanHelfer unterliege ich also der Garantenstellung und muss solche Sachen wie Intubation und ähnliches draufhaben und vo allem auch das Material dabei haben? Überlege doch mal, was Du da schreibst...
Übrigens: Es gibt in Deutschland (wahrscheinlich auch in Österreich) einen Kaffeeladen, in dem man neben Kaffee auch nützliche Dinge des Alltags kaufen kann. Zum Beispiel einen Windbraker in den Farben rot und blau mit Reflexstreifen - Von weitem tatsächlich leicht zu verwechseln. Diese Jogger fallen also auch unter die Garantenstellung? Zumindest halte ich mich für einen normal denkenden Menschen.

hmm... ich vermute, diese Seite bzw. diese Auslegung wird deinen "hohen" Ansprüchen nicht genügen, aber ich hab es untermauert.
Das heißt, wenn ich jetzt eine Homepage veröffentliche, auf der ich schreibe, dass Gras blau ist, würdest Du das auch glauben?
Dieser Artikel ist eine gutgemeinte Einzelmeinung eines einzelnen Was-auch-immer. Er hat ungefähr die Argumentationskraft eine getrockneten Scheibe Zitrone - nä,lich keine.
Und das wird nicht nur in diesem Forum so gesehen, sondern auch in anderen.

Ich weiß nicht, wo Deine radikale Einstellung herkommt, aber ganz ehrlich: Wenn ich in Deinem RD-Bereich privat zu einem Unfall dazukomme, würde ich mir zweimal überlegen, ob ich helfe. Weil: Als Ersthelfer möchte ich nicht auf einen Profi wie Dich treffen.

Gruß, Mr. Blaulicht

überhose
27.06.2008, 08:27
wie dämlich kann man sein und in seiner freizeit mit feuerwehr- /polizei- und rettungsdienstklamotten rumlaufen.Wie dämlich kann man sein um mit Klamotten seines Lieblingsfussballclubs, seiner Nationalmannschaft, seiner Lieblingsfastfoodkette, seiner Lieblingscomicfigur, seines Lieblingstieres, seines Lieblingsdesigners oder einfach seiner Lieblingsfarbe rumzulaufen...
Und wie dämlich muss man sein, um aus der Kleidung eines Menschen direkt seine Kompetenz und Intelligenz ableiten zu wollen...

airwaves
27.06.2008, 08:39
Dazu muss man ersteinmal sagen, dass der Begriff nicht geschützt ist. Jeder darf den Begrif verwenden. Fällt dann also jeder unter die Garantenstellung? Quatsch!

Auch das ist falsch. Garantenstellung heißt nicht, dass ich eine maximale medizinische Therapie einleiten muss, sondern dass ich im besonderen Maße zur Hilfe verpflichtet bin. Über die Qualität dieser Hilfe ist nix definiert. Sie muss angemessen und zumutbar sein. Kein Mensch kann gezwungen werden, einen Blutdruck zu messen, wenn er keine RR-Manschette dabei hat.Wenn ich das alos richtige sehe: Ich hänge meine RD-Jacke in mein Auto, meine Frau fährt damit einkaufen. Alos fällt sie unter die Garantenstellung? Is ja wohl nicht ganzu haltbar, oder?
Als SanHelfer unterliege ich also der Garantenstellung und muss solche Sachen wie Intubation und ähnliches draufhaben und vo allem auch das Material dabei haben? Überlege doch mal, was Du da schreibst...
Übrigens: Es gibt in Deutschland (wahrscheinlich auch in Österreich) einen Kaffeeladen, in dem man neben Kaffee auch nützliche Dinge des Alltags kaufen kann. Zum Beispiel einen Windbraker in den Farben rot und blau mit Reflexstreifen - Von weitem tatsächlich leicht zu verwechseln. Diese Jogger fallen also auch unter die Garantenstellung? Zumindest halte ich mich für einen normal denkenden Menschen.
Das heißt, wenn ich jetzt eine Homepage veröffentliche, auf der ich schreibe, dass Gras blau ist, würdest Du das auch glauben?
Dieser Artikel ist eine gutgemeinte Einzelmeinung eines einzelnen Was-auch-immer. Er hat ungefähr die Argumentationskraft eine getrockneten Scheibe Zitrone - nä,lich keine.
Und das wird nicht nur in diesem Forum so gesehen, sondern auch in anderen.

Ich weiß nicht, wo Deine radikale Einstellung herkommt, aber ganz ehrlich: Wenn ich in Deinem RD-Bereich privat zu einem Unfall dazukomme, würde ich mir zweimal überlegen, ob ich helfe. Weil: Als Ersthelfer möchte ich nicht auf einen Profi wie Dich treffen.

Gruß, Mr. Blaulicht

OK zuerst wollte ich mehr schreiben, aber ich denke ich lass es dabei, es ist sinnlos mit Profilneurotikern zu diskutieren.
Keine Chance den Rettungsrambos, Erste Hilfe ja, aber mit Verstand-fertig!
Thema Garantenstellung, OK da kann man versch. Ansichtsseiten haben, aber zum Thema "RTW im Kofferraum" und Rettungsrambos da ist dann Schluß mit lustig.
Thema durch

airwaves
27.06.2008, 08:40
Wie dämlich kann man sein um mit Klamotten seines Lieblingsfussballclubs, seiner Nationalmannschaft, seiner Lieblingsfastfoodkette, seiner Lieblingscomicfigur, seines Lieblingstieres, seines Lieblingsdesigners oder einfach seiner Lieblingsfarbe rumzulaufen...
Und wie dämlich muss man sein, um aus der Kleidung eines Menschen direkt seine Kompetenz und Intelligenz ableiten zu wollen...

Dein Vergleich HINKT gewaltig!

überhose
27.06.2008, 08:48
Warum? Rechtlich ist jedes dieser Kleidungsstücke gleich zu bewerten.

hias
27.06.2008, 09:06
Hmm
wir haben hier so Poloshirts auf denen Feuerwehr draufsteht
Die sind schön und bequem und werden bei uns oft für Sicherheitswachen verwendet.
Dies meisten haben mehrere und wer eins wollte hat es sich selbst gekauft

Was is jez krank daran wenn ich das ab und zu in meiner Freizeit anziehe???

nederrijner
27.06.2008, 09:20
OK zuerst wollte ich mehr schreiben, aber ich denke ich lass es dabei, es ist sinnlos mit Profilneurotikern zu diskutieren.
Keine Chance den Rettungsrambos, Erste Hilfe ja, aber mit Verstand-fertig!
Thema Garantenstellung, OK da kann man versch. Ansichtsseiten haben, aber zum Thema "RTW im Kofferraum" und Rettungsrambos da ist dann Schluß mit lustig.
Thema durch
Nur haben die Rettungsrambos, die ich auch nicht unbedingt gut finde, mit dem Thema Garantenstellung erstmal nichts zu tun und die Penetranz, mit der du hier das eine Thema heranziehst, um deine Meinung zum anderen Thema zu untermauern, erinnert mich sehr stark an die bereits erwähnte Entstehung der bekannten BOS-Latrinenparolen.
Erzähl den Leuten doch am besten auch noch, dass sie dann nicht versichert wären!!1elf

Gleichsam finde ich es zum kotzen, wie hier der Träger eines T-Shirts, das einen als Mitglied von HiOrg/Feuerwehr/THW zu erkennen gibt, direkt als "abgebrochene Randexistenz" oder Profilneurotiker dargestellt werden. Es soll durchaus Leute geben, die in gesundem Maße stolz auf ihre Tätigkeit sind bzw nicht meinen, dass sie sich dessen zu schämen haben, und deswegen halt auch mal ein altes T-Shirt zum Joggen tragen.
Das ist qualitativ ja wohl etwas ganz anderes als ein 17jähriger SanH, der mit voller Rettungsdienstmontur in der Eisdiele sitzt, um die Mädels zu beeindrucken.

Ich ziehe zur Gartenarbeit auch manchmal ein altes T-Shirt an, auf dessen Rückseite FEUERWEHR steht. Weia, wenn das die Nachbarn sehen.
Achnee, der haben es ja schon gesehen. Und der eine ist mein LdF, der hat aber freundlicherweise nichts gesagt ...

Mr. Blaulicht
27.06.2008, 10:23
OK zuerst wollte ich mehr schreiben, aber ich denke ich lass es dabei, es ist sinnlos mit Profilneurotikern zu diskutieren.
Keine Chance den Rettungsrambos, Erste Hilfe ja, aber mit Verstand-fertig!
Thema Garantenstellung, OK da kann man versch. Ansichtsseiten haben, aber zum Thema "RTW im Kofferraum" und Rettungsrambos da ist dann Schluß mit lustig.
Thema durch

So, und jetzt mal Butter bei die Fische!
Erstens bin ich kein Profilneurotiker! Zweitens denke ich, vernünftig arguementiert zu haben. Sich dann einfach zu verp.... sich aus dem Staub zu machen nach dem Motto "Ich hab recht, und Gott ist mein Zeuge!" ist ja wohl das allerletzte.
Drittens: Hör doch bitte mal auf, hier gleich alles auf die Rettungsrambo- und RTW-im-Kofferraum-Schiene zu schieben. Wir haben Deine Meinung (nicht nur in diesem Thema) bereits mehrfach zur Kenntnis genommen und können es - glaube ich - langsam nicht mehr hören/lesen! Außerdem hat das nicht im Geringsten etwas mit der Garantenstellung zu tun.

Und jetzt sei mal als ehemaliger RD-Leiter Mann genug, um Dich sachlich an einer Diskussion zu beteiligen!

Gruß, Mr. Blaulicht

Fabpicard
27.06.2008, 10:40
So, und jetzt mal Butter bei die Fische!
Erstens bin ich kein Profilneurotiker!

Also den Einleitungssatz würd ich jetz nochmal überdenken ;) *duck und renn*

aber nicht schnell genug: ich krieg Dich - Mr. Blaulicht

MfG Fabsi :D

P.S.: Ich beteilige mich vielleicht wieder an der Diskussion, sobalds hier NUR um die Garantenstellung geht und nicht alles durcheinander geworfen wird...

airwaves
27.06.2008, 11:13
So, und jetzt mal Butter bei die Fische!
Erstens bin ich kein Profilneurotiker! Zweitens denke ich, vernünftig arguementiert zu haben. Sich dann einfach zu verp.... sich aus dem Staub zu machen nach dem Motto "Ich hab recht, und Gott ist mein Zeuge!" ist ja wohl das allerletzte.
Drittens: Hör doch bitte mal auf, hier gleich alles auf die Rettungsrambo- und RTW-im-Kofferraum-Schiene zu schieben. Wir haben Deine Meinung (nicht nur in diesem Thema) bereits mehrfach zur Kenntnis genommen und können es - glaube ich - langsam nicht mehr hören/lesen! Außerdem hat das nicht im Geringsten etwas mit der Garantenstellung zu tun.

Und jetzt sei mal als ehemaliger RD-Leiter Mann genug, um Dich sachlich an einer Diskussion zu beteiligen!

Gruß, Mr. Blaulicht

Verpissen ? ähm ? *wink* hier bin ich.
Kapier es einfach: Ich habe eine andere Auffassung von Garantenstellung und Gott sei Dank nicht nur ich -> Thema durch, oder darf ich jetzt keine eigene Auffassung mehr haben?
Das solltest Du jetzt einfach mal zur Kenntnis nehmen und so akzeptieren, es gibt einfach Menschen mit anderen Meinungen und Auffassungen.

Zum anderen Thema: Das eine hängt mit dem anderen zusammen, sonst würde es diese Diskussion gar nicht geben, aber keine Sorge ich werde es nicht mehr erwähnen (zumindest nicht hier), Dir zuliebe.
-----KURZ MAL ANDERES THEMA--------
Noch eine Frage, die kannst Du mir sicherlich beantworten so wie ich Dich einschätze:

Ist es erlaubt, Beiträge aus diesem Forum auf eine andere Seite (Forum) zu verwenden? Mir ist da soeben eine Idee gekommen.
Keine Angst Du bist der Erste der den Link bekommt :-)

Mr. Blaulicht
27.06.2008, 11:22
Naja, der Autor eines Beitrags bleibt sein Autor und damit Urheber. Wenn Du ihn fragst, spricht mit Sicherheit nix dagegen.

Aber versuch es doch einfach mal mit einem Link auf den entsprechenden Beitrag. Dazu brauchst Du auch keine Zustimmung. Die Beitragsadresse erhälts Du, wenn Du auf die Beitragszahl oben rechts im Rahmen klickst. Dann brauchst Du sie nur noch aus der Adresszeile Deines Browser kopieren.

Gruß, Mr. Blaulicht

PS: Ach ja: Du darfst selbstverständlich eine eigene Meinung haben. Habe ich ja schließlich auch. Ich find´s nur unfair bzw. schlechten Stil, wenn man einfach seine Meinung schreibt, auf Gegenargumente kaum reagiert und dann sagt: "Ich habe meine Meinung. Die ist richtig. Und drüber diskutieren will ich nicht." Das ist nicht Sinn und Zweck dieses Forums.

airwaves
27.06.2008, 11:33
Naja, der Autor eines Beitrags bleibt sein Autor und damit Urheber. Wenn Du ihn fragst, spricht mit Sicherheit nix dagegen.

Aber versuch es doch einfach mal mit einem Link auf den entsprechenden Beitrag. Dazu brauchst Du auch keine Zustimmung.

Gruß, Mr. Blaulicht

PS: Ach ja: Du darfst selbstverständlich eine eigene Meinung haben. Habe ich ja schließlich auch. Ich find´s nur unfair bzw. schlechten Stil, wenn man einfach seine Meinung schreibt, auf Gegenargumente kaum reagiert und dann sagt: "Ich habe meine Meinung. Die ist richtig. Und drüber diskutieren will ich nicht." Das ist nicht Sinn und Zweck dieses Forums.

Ich reagiere auf Gegenargumente in dem ich sage: Ich habe eine andere Meinung über dieses Thema, trotz durchlesen und Überprüfung der angegebenen Links hat sich meine Meinung nicht geändert -Sorry- und ich habe sogar geschrieben warum ich es anders auffasse, ich denke das müsste reichen.
Ich habe nie behauptet dass meine Meinung die einzig richtige ist - ich habe eher das Gefühl, dass mich hier alle von Ihrer Meinung überzeugen wollen, warum auch immer, darum schrieb ich auch, dass wir vermutlich zu keiner Einigung kommen werden, denn es ist zum Grössten teil eine Auslegungssache und da sind wir wieder am Anfang: Ich lege es anders aus als Du.
Somit kennen wir nun unsere Meinungen und ich denke es ist ausdiskutiert oder denkst Du dass Du mich noch überzeugen kannst, Deine Meinung zu übernehmen?

Mr. Blaulicht
27.06.2008, 12:04
... oder denkst Du dass Du mich noch überzeugen kannst, Deine Meinung zu übernehmen?

Klar doch. Sonst würde ich mir ja nicht solch eine Mühe geben ;-)

Außerdem muss ich Dir widersprechen: Die Garantenstellung ist eine eindeutig definierte Angelegenheit. Da gibt es nur sehr wenig Graubereiche (HvO zum Beispiel wäre so ein Graubereich)

Gruß, Mr. Blaulicht

airwaves
27.06.2008, 12:53
Klar doch. Sonst würde ich mir ja nicht solch eine Mühe geben ;-)

Außerdem muss ich Dir widersprechen: Die Garantenstellung ist eine eindeutig definierte Angelegenheit. Da gibt es nur sehr wenig Graubereiche (HvO zum Beispiel wäre so ein Graubereich)

Gruß, Mr. Blaulicht

iss OK! Es wäre auch verwunderlich gewesen, wenn Du mir zugestimmt hättest.

PelBB
27.06.2008, 14:04
Nur um es vielleicht nochmal klarzustellen:

Die Garantenstellung beeinflusst nicht die zu erwartende Hilfe.

Ein Ersthelfer muss immer nach bestem Wissen und Gewissen die ihm und seinem Ausbildungsstand zumutbare Erste Hilfe Leisten. Dies kann beim Notruf beginnen und beim ausschöpfen der Notkometenz enden.

Erst im Falle der des Vorwurfs der unterlassenen Hilfeleistung wird der Richter anders urteilen, wenn der Angeklagte die Garantenstellung innehatte. (Normal=> Handeln durch Unterlassen/Garantenstellung=> Vorsatz)

Eine Garantenstellung kann durch Vertrag, Gesetz, soziale Situation oder auch schon durch blosse Annahme der Umwelt erworben werden. (Beispiel: Freiwilliger Sanitätsdienst ohne Veranstalter-Auftrag bei einem Strassenfest)

Ich hoffe, das dies als Nenner akzeptabel ist:-)

Gruß PelBB

rundhauber
27.06.2008, 14:44
... Ich hoffe, das dies als Nenner akzeptabel ist:-)

Gruß PelBB

Oh, oh, wenn Du da mal den Nenner nicht erweitern mußt! Wie Du diesem Thread ja entnommen hast, gibt es mehrere unterschiedliche Rechnungen. Und um weiter mathematisch zu bleiben: Deine Rechnung beinhaltet jetzt auch noch die Not(fall)kompetenz. Wenn das mal nicht ein Fehler war! Ich fürchte, da werden sich jetzt einige auf Deinen Beitrag förmlich stürzen!

Ich werde das laienjuristische Gehacke hier weiter beobachten. ;)