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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Veröffendlichungsrechte



Blinky
20.06.2008, 17:44
Hallo allerseits,

ich war bei der LFS auf Lehrgang. Dort haben die Teilnehmer Fotos von Ihren Übungen gemacht und waren soweit einverstanden das diese veröffendlicht werden inckl. Ausbilder.

Davon hat der Öffentlichkeitsbeauftragter Wind bekommen und es untersagt, diese Bilder zu veröffendlichen. Allerdings wird die LFS Lehrgangsfoto auf ihrer HP anbieten. Privat können die selbsterstellten Bilder genutzt werden, aber wenn diese veröffendlicht werden, dann behält sich die LFS Rechtliche Schritte vor. Beriefen sich aufs Urheberrecht. Da ich ja mal Lehrgang Öffendlichkeitsarbeit vor zig Jahren besucht hatte und auch weiter in dieser Richtig nichts mehr gemacht habe, weiß ich natürlich nicht ob ich jetzt richtig liege.

Soweit ich weiß. liegt das Urheberrecht beim Fotografen richtig?
und durch die Zustimmung der beteiligten wird ja auch nicht das Persönlichkeitsrecht verletzt. Richtig? Ausserdem hätte man immernoch die Möglichkeit unbeteiligte Personen die zufällig nichtbeteiligt drauf sind unkenntlich zu machen bzw. würden diese ja unter umständen Beiwerk sein. Denn ich wollte eigendlich kleinen Erfahrungsbericht über Lehrgang an der LFS auf unserer HP veröffendlichen und da paar Bilder in die Galerie packen. Möchte aber auch keinen unnötigen Ärger haben. Mich interessiert erstmal ob die LFS die Möglichkeit hat mir zu verbieten Bilder zu veröffendlichen, die der Urheberrechteinhaber (Fotograf) mir zur Verfügung gestellt hat und alle Beteiligten ihr Einverständnis gegeben haben inckl. Ausbilder.

Blinky

alarma
20.06.2008, 19:15
mit Zustimmung aller Beteiligten und absolut nicht erkennbaren "Fremden" sowie Dingen, Gegenständen, Infos und Daten die kein Geheimnispotential haben, kein Problem.

Es scheiden Fotos von Lehrgangsunterlagen und "Bild im Bild" (Also deren Fotos oder Piktogramme fotografiert), erkennbare Funkkanäle oder Funkrufnamen sowie Bilderstrecken die einen Einbruch etc begünstigen könnten aus.
Alles was "Insiderwissen" wäre kann also verboten werden.

Alles was in seiner Form öffentlich bekannt ist (zb. das die Feuerwehr Schläuche verwendet) ist unbedenklich.

Astra12
20.06.2008, 19:25
hast du schriftlich einen Modelvertrag mit jedem der auf den Fotos ist??
Nein?? dann vergiss das veröffentlichen, da kann meckern der zusehen ist und das Jahre später. gibt nur ewig Ärger.

rundhauber
21.06.2008, 00:43
Wenn die Fotos auf dem Gelände der LFS aufgenommen wurden, kann allein diese Tatsache IMO schon für Probleme sorgen. Das Gelände der LFS sollte nicht öffentlich zugänglich sein, also Privatgrundstück.


PS: Ohne Dich ärgern zu wollen - es heißt Öffentlichkeitsarbeit, nicht Öffendlichkeitsarbeit, es hat nichts mit Ende zu tun (auch wenn ich jetzt Ende mache). ;)

Astra12
21.06.2008, 09:07
Wenn die Fotos auf dem Gelände der LFS aufgenommen wurden, kann allein diese Tatsache IMO schon für Probleme sorgen. Das Gelände der LFS sollte nicht öffentlich zugänglich sein, also Privatgrundstück.




das spielt hier erstmal keine Rolle, er durfte ja dort sein und auch fotografieren,

das einzige was dir fehlt ,ist schlicht die Vertragliche Rechteteilung mit den Abgelichteten, hast du die,dann kannst du veröffentlichen,egal ob die LFS das mag oder nicht. das eine Sache zwischen den Beteiligten.

ABER was genauso nicht geht, das die LFS einfach Fotos veröffentlicht, da würde ich als Abgelichteter und auch als Fotograf mir das sofort verbieten lassen.

alarma
21.06.2008, 09:45
Hallo allerseits,

ich war bei der LFS auf Lehrgang. Dort haben die Teilnehmer Fotos von Ihren Übungen gemacht und waren soweit einverstanden das diese veröffendlicht werden inckl. Ausbilder.
Durch diesen Satz gehe ich davon aus das Blinky die Teilnehmer über sein Vorhaben informiert hat und die Abgelichteten dem zugestimmt haben.
Somit liegt ein mündlicher Vertrag vor. Auch mündliche Verträge haben in Deutschland gültigkeit, allein die Nachweisbarkeit gestaltet sich manchmal schwierig.

Blinky
21.06.2008, 10:26
ja ich habe die mündliche Zustimmung erhalten am Donnerstag von allen beteiligten. Ich hatte beim Abschlußgespräch nach der Praktischen Ausbildung alle gefragt ob die was dagegen hätten, wenn ich die Bilder veröffentliche. Und am Freitag nach der schriftlichen Prüfung wurde wir alle informiert, dass die LFS es untersagt, dass die Bilder veröffentlicht werden. Allerdings wird die LFS Teilnehmerfoto veröffentlichen, was nur angeschaut werden kann, aber nicht runtergeladen werden kann. Ha rechtsklick und Bild speichern funktioniert.

Die Zustimmung könne nur der Leiter der LFS oder deren Öffentlichkeitsbeauftrager (also derjenige der uns das erzählt hat) erteilt werden.

Blinky

Mr. Blaulicht
21.06.2008, 12:04
Ich hätte mal nach einer Begründung gefragt...

Aber: Fotografieren und Veröffentlichen sind zwei Paar Schuhe. Nur weil er auf dem Gelände Fotots machen durfte, heißt das noch lange nicht, dass er sie auch veröffentliuchen darf.

Gruß, Mr. Blaulicht

offi
21.06.2008, 12:29
Allerdings wird die LFS Teilnehmerfoto veröffentlichen, was nur angeschaut werden kann, aber nicht runtergeladen werden kann. Ha rechtsklick und Bild speichern funktioniert.

Was ja durch einen Screenshot schon umgehbar ist....

Blinky
21.06.2008, 14:47
Genau ;-) .

Teletector
21.06.2008, 16:34
Und am Freitag nach der schriftlichen Prüfung wurde wir alle informiert, dass die LFS es untersagt, dass die Bilder veröffentlicht werden. Allerdings wird die LFS Teilnehmerfoto veröffentlichen,


Na dann dreht den Spieß doch um.. Untersagt der Schule euer Bild zu verwenden.

Aber mal ehrlich, was hat die Schule davon?? Geheimnisse haben die wohl kaum...

na ja... Hoch lebe die Bürokratie !

Gruß Tele......

Mr. Blaulicht
21.06.2008, 17:27
Na dann dreht den Spieß doch um.. Untersagt der Schule euer Bild zu verwenden.

Na, das ist bei einer Veranstaltung nicht immer ganz einfach.

Blinky
21.06.2008, 17:37
Wiso Mr. Blaulicht. Die bestehen auf schriftliche Zustimmung aller Beteiligten, sowie Zustimmung der Schulleitung bzw. deren Öffentlichkeitsbeauftragten, der diese gleich verweigerte. Und drohten im gleichen Atemzug rechtliche Schritte an. Ich habe denen niemals eine Zustimmung erteilt mein Bild zu veröffentlichen. Ok ich habe mich beim Gruppenfoto zugestellt, was ja indirekt eine Zustimmung sei. Aber wir haben dann von uns selber auch noch Gruppenfoto gemacht und da hatte keiner der beteiligten was dagegen, inkl. Ausbilder.

Dreh ich halt Spieß um und werde wie Teletector beschrieben, denen die Veröffentlichung untersagen.

Blinky

Astra12
21.06.2008, 18:12
Na, das ist bei einer Veranstaltung nicht immer ganz einfach.


oh doch, ist es, solange ich kein Einverständniss zu einer Veröffentlichung gegeben habe sei es schriftlich oder bei Betreten einer Disco duch die AGB ,kann ich das untersagen lassen.
was die LFS nicht kann, mir das veröffentlichen von Fotos zu verbieten,wenn ich und alle Beteiligten einverstanden sind,
nur weil das auf ihrem Grundstück ist?? niemals, auser die LFS wäre ein rechtsfreier Raum,wo deutsche Gesetzte nicht gelten, wenn das so ist, bitte ein Quelle nennen.

Blinky
21.06.2008, 20:06
So Email ist raus, wo ich denen untersage Bilder zu veröffentlichen, wo ich abgebildet bin. Mal sehen was passiert.

Blinky