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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer zahlt???



firefraggle
19.06.2008, 19:47
Ich habe ein wichtige Frage.Wer haftet wenn ein Kamerad im Einsatz mit seinem Privat PKW ein anderes Fahrzeug beschädigt?

Hier die Geschichte.

Ein Kamerad wird über FME alarmiert.Sammelruf(Hauptschleife) mit der Durchsage "Feuer,Menschenleben in Gefahr".Der Kamerad fährt mit seinem PKW rückwärts vom Hof.Dabei übersieht er einen Motorroller.Dieser kolidiert mit dem PKW des Kameraden.Kein Personenschaden.Lediglich Blech und Plastik.Der Kamerad ist natürlich vor Ort geblieben und hat sich telefonisch beim Wehrführer(ELW) abgemeldet und den Vorfall/Unfall geschildert.Polizei wurde ebenfalls verständigt.Also im Endeffekt hat er sich völlig richtig verhalten.

Wer zahlt nun den Schaden?Wenn seine eigene Versicherung haftet wird der Kamerad hochgestuft.Wie sind Kameraden abgesichert???

Antworten werden erbeten.Bitte keine Diskusion draus machen.Bitte einfach nur den Sachverhalt erläutern.Sonst wird es hier zu unübersichtlich...

Gruß firefraggle

AkkonHaLand
19.06.2008, 20:07
Klarer Fall: Einsatzfall, daher zahlt die Kommune!

firefraggle
19.06.2008, 20:15
Genau dieses dachten wir auch.Kommune sagte: Also eure Privatautos können wir nicht auch noch versichern.Das können wir uns nicht leisten.

Ich finde auch nirgendwo eine wirkliche Aussage oder Niederschrift.

Wir sind aus Niedersachsen.Wo können wir genaueres erfahren?

Gruß firefraggle

Astra12
19.06.2008, 20:18
bei uns das selbe, für sowas hat sich unsere Gemeinde extra versichert (oder ist das sogar Pflicht? ) selbst seinen eigenen Schaden kommt man ersetzt. wir haben noch eine Zusatzversicherung .

FFW-Siegen
19.06.2008, 20:46
Ich habe ein wichtige Frage.Wer haftet wenn ein Kamerad im Einsatz mit seinem Privat PKW ein anderes Fahrzeug beschädigt?

Hier die Geschichte.

Ein Kamerad wird über FME alarmiert.Sammelruf(Hauptschleife) mit der Durchsage "Feuer,Menschenleben in Gefahr".Der Kamerad fährt mit seinem PKW rückwärts vom Hof.Dabei übersieht er einen Motorroller.Dieser kolidiert mit dem PKW des Kameraden.Kein Personenschaden.Lediglich Blech und Plastik.Der Kamerad ist natürlich vor Ort geblieben und hat sich telefonisch beim Wehrführer(ELW) abgemeldet und den Vorfall/Unfall geschildert.Polizei wurde ebenfalls verständigt.Also im Endeffekt hat er sich völlig richtig verhalten.

Wer zahlt nun den Schaden?Wenn seine eigene Versicherung haftet wird der Kamerad hochgestuft.Wie sind Kameraden abgesichert???

Antworten werden erbeten.Bitte keine Diskusion draus machen.Bitte einfach nur den Sachverhalt erläutern.Sonst wird es hier zu unübersichtlich...

Gruß firefraggle

Ganz nach dem Motto: Hirn aus und Vollgas!!!!
Schaden ist logischerweise selbst zu übernehmen(da Eigenschuld!,...)!!!

Wie schon gesagt:

Genau dieses dachten wir auch.Kommune sagte: Also eure Privatautos können wir nicht auch noch versichern.
Wär ja noch schöner!!!

firefraggle
19.06.2008, 20:57
Hallo FFW Siegen.

Bitte erläutere deine Aussagen etwas.

Gruß firefraggle

Chr881986
19.06.2008, 20:57
Ganz nach dem Motto: Hirn aus und Vollgas!!!!
Schaden ist logischerweise selbst zu übernehmen(da Eigenschuld!,...)!!!

Wie schon gesagt:

Wär ja noch schöner!!!


Noch son spruch, ...

Also mal im ernst, man kann drüber streiten wie der Schaden entstanden ist.
Fakt ist, es hätte genauso passieren können wenn es keinen Einsatz hätte gegeben.
Die Unterstellung das jeder Kamerad egal ob FFW oder HiOrg nach alarmierung sein Hirn auschaltet finde ich Scheisse und nicht richtig!
Auch wenn es solche Kamerade geben sollte/gibt.

Meiner Meinung nach sollte der Schaden durch die Kommune übernommen werden da wir den Job alle Ehrenamtlich machen unsere Freizeit opfern und unsere eigene Gesundheit mit auf spiel setzten um anderen zu Helfen.

Mfg
Chris

nederrijner
19.06.2008, 21:09
Welches Bundesland?



Schaden ist logischerweise selbst zu übernehmen(da Eigenschuld!,...)!!!

Logischerweise erzählst du mal wieder Quatsch.
Das ist so pauschal schlicht nicht richtig.

Für NRW: Die Schäden am Fahrzeug des 02 trägt der Halter wegen der Gefährdungshaftung nach StVG. Schäden am Fahrzeug des FA sowie ggf. Schäden durch etwaige Hochstufung in den Beiträgen der Versicherung trägt die Gemeinde wegen § 12 (7) FSHG, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Je nach Fall kann es für die Gemeinde günstiger sein, auch den Schaden des 02 zu regulieren, als die Hochstufung in der Versicherung des FA auszugleichen.

firefraggle
19.06.2008, 21:16
Bundesland Niedersachsen...

Gibt es vielleicht irgendwo dieses Gesetz zu lesen?Ich finde einfach nichts im Netz.

Gruß firefraggle

Actros
19.06.2008, 21:18
Ich bin mal auf dem Weg zur Übung an einer Anhängerdeichsel hängen geblieben, der auf dem Parkplatz stand. Der Anhänger gehörte weder der Gemeinde, noch der Feuerwehr.

Da zu dies eine Offizielle Übung war, haben wir das dem Gemeinde-Unfall Verband gemeldet, welcher den Schaden auch übernommen hat.

Ob es eine Offizielle Regelung gibt, kann ich Dir zwar nicht sagen, aber als Vorschlag:

Unfallbericht ausfüllen und der Gemeinde / Stadt weiterleiten und warten, was kommt.

Gruß

Torsten

nederrijner
19.06.2008, 21:23
Sowas gehört eigentlich in die Rechtsgrundlagen beim Grundlehrgang ...

NBrandSchG, § 12, Absatz 7
Der kaputte Wagen ist ein Sach-, die gestiegenen Beiträge sind ein Vermögensschaden.
Die Haftung gegenüber dem Unfallgegner ergeben sich aus § 7 StVG, das ist Bundesrecht.

firefraggle
19.06.2008, 21:37
Super,

genau das habe ich gesucht.Sicherlich wird es beim Grundlehrgang oder heute Truppmann 1 gelehrt.Aber viele Dinge verschwinden im Laufe der Zeit.

Besten Dank für die schnelle Hilfe und die vielen Antworten.

Dieser Beitrag kann geschlossen werden !!!

Gruß firefraggle

Mr. Blaulicht
19.06.2008, 21:45
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Gruß firefraggle

Hiermit geschehen!

Gruß, Mr. Blaulicht