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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bequarzen ohne "Berechtigungsschein" ?



Vollalarm
18.06.2008, 00:02
Hallo...

Ich hab ne frage und zwar, ob es noch eine möglichkeit gibt, seinen FME beuqartzen zu lassen, auser ihn in eine Funkwerkstatt zu geben. Denn dort benötigt man ja eine Bestätigung, dass man berechtigt ist (also in FW, Rettungsdienst usw.) ist und man über so eine eben nicht verfügen kann... oder es selbst zu machen, was fast nicht möglich ist...
??????

patrick1180
18.06.2008, 00:12
Du wirst doch nix verbotenes machen wollen ;-)

Du brauchst halt jemand der Dir nen Abgleich am Meßplatz machen kann.
Ich denke, dass es durchaus Händler gibt, die dir dass "so" machen.

Fabpicard
18.06.2008, 09:54
Da es viele gibt, die sich zwar privat einen FME/DME angeschafft haben, allerdings keine "Berechtigungskarte" oder ähnliches von ihrer Organisation ausgehändigt bekamen, dürfte das das kleinste Problem sein...

Böse wird es nur dann, wenn man garnicht berechtigt ist, diese Meldungen überhaupt zu empfangen (verstoß gegen das TKG) und der Funkhändler bei der Organisation nachfragt... ^^
(Aber ob sich jeder "kollege" diese Arbeit macht ;) )

MfG Fabsi

Vollalarm
18.06.2008, 23:12
Ich bin zwar in einer Hilfsorganisation, dort aber noch nicht mit der Ausbildung fertig...
darum kann ich auch schlecht nach einer bestätigung fragen... da ich ja dort noch keinen FME benötige... und so lange warten will ich auch nicht...

ich kann ja aber wiederrum auch nicht in einer funkwerkstatt nachfragen ob sie sowas auch ohne berechtigungsschein machen...

hmm...

Fabpicard
18.06.2008, 23:23
Ich gebe zu bedenken, dass du somit ja eigentlich noch garnicht berechtigt bist, diese Meldungen zu empfangen... Sprich: verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz...

Aber das ist nur ein rechtlicher Hinweis meinerseits ^^

MfG Fabsi

Vollalarm
18.06.2008, 23:36
Dass weiss ich ^^
Wäre aber auch nicht schlimmer als einen Scanner zu benutzen...
wäre ich z.B. in einer Feuerwehr, hätte ich auch keine berechtigung einen FME mit RD kanal zu besitzen...
aber darum gehts ja nicht...

ich suche ja nach einer möglichkeit einen fme zu bequartzen ohne vorweisen zu müssen dass ich berechtigt bin...

ich will ja nichtmal irgendwelche schleifen draufprogramieren.... nur den quarzt rein unr feinabrichten...

Shinzon
18.06.2008, 23:48
Hättest du den Melder einfach nur einem der üblichen Funkhändler geschickt mit
Bitte um Bequarzen und Abgleichen, Bezahlung per Vorkasse oder so an Privat-
Adresse - schon hättest du alles bekommen ..

Nun hast du aber hier alle vorgewarnt ^^

Gruss,
Tim

Fabpicard
18.06.2008, 23:52
Nun hast du aber hier alle vorgewarnt ^^

Zumindest die hier mitlesen und es auch ohne "nachweis" gemacht hätten ;)

MfG Fabsi

Vollalarm
18.06.2008, 23:57
Ich hab gar nich gewusst dass es in der richtung doch so viele gibt die des so eng sehen ^^
Seit ihr etwa keine Schwarzfunker? ;D


Naja, dan muss ich wohl weiter nach einer möglichkeit suchen...

Pipsi
19.06.2008, 00:05
Nimm ihn einfach und schick ihn an einen Händler, den Du sicherlich im www findest. Und gut ists. (Ich glaube kaum, dass er zurückkommt mit nem Vermerk, dass Du ne Berechtigung einschicken musst.)

Hier gibts natürlich keine Schwarzfunker bzw. -hörer..... Sind alles ehrliche Leute hier! :-)

Shinzon
19.06.2008, 00:11
Moin..

* CB-Funk darf hierzulande jedermann mit den zugelassenen Geräten.

* Für PMR/ISM-Geräte mit Zulassung gilt wohl dasselbe wie CB-Funk.. vorsicht bei Querverkehr
mit Punkt 1 - das ist nicht erlaubt, ausser es ist wieder ein "lizensierter" ;)

* BOS Funk darf man, soweit man dienstlich tätig ist. (Also entweder im Feuerwehreinsatz mit den
dort vorgehaltenen und herausgegebenen Geräten wie FuG und Melder ODER wenn man mal
wieder auf ner Rettungswache hockt und Menschenleben rettet.. oder natürlich im Sandienst..)

Meine persönliche Variante ist hier: Melder von der Feuerwehr hab ich privat gekauft und nach
Rücksprache mit dem Verantworlichen programmiert auf meine Schleifen, Melder von der
Rettungswache krieg ich von der Vorschicht, Melder für die SEG sollte Fabsi mir endlich mal
geben, wenn ich mit auf nen Einsatz soll, SanDienst-Melder gibt's ja neuerdings auch bei uns..)

* Alle genannten Melder sind nicht auf Mithören programmiert - auch wenn es manchmal
durchaus sinnvoll wäre..

* Alles andere wäre/ist ein potentieller Verstoss gegen das TKG! Das ist ein Gesetz, auch wenn es
sicher nicht so "schlimm" angesehen wird .. dennoch ist es recht teuer oder wenns ganz dolle
kommt auch eine gute Zeit "urlaubserzeugend" ..
(Gehört aber glaub ich in dieselbe Kategorie wie Hausfriedensbruch: Bedarf der rechtzeitigen
Anzeige, um verfolgt zu werden.) ..


Wenn ich mir deinen anderen Thread mit der Amtsanmassung anschaue, rate ich dir lieber,
erstmal den Rechtsunterricht in deiner Ausbildung abzuwarten, bevor du "brennend" untergehst.
Es wäre schade, einen Menschen aus dem Kreise der "Helfer und Retter" zu verlieren, der so
motiviert ist wie du es scheinst. Vor allem durch so eine blöde und vermeidbare Sache. Keine Angst,
du wirst nichts verpassen. Wie würdest du dich ohne die passende Ausbildung in einer Situation
fühlen, die dich dann überfordert - in die du aber eigentlich nur gekommen bist, weil du "zu früh"
deinen Melder hattest und dann vor dem Haufen Asche (falls Feuerwehr) oder Blech (falls Feuer-
wehr oder Rettungsdienst) stehst?

Habt ihr ne Vertrauensperson in euren Kreisen? Sprich diese mal auf das Thema an - vielleicht
findet ihr eine Lösung.

Gruss,
Tim

Florian 40
19.06.2008, 00:27
Moin..

* CB-Funk darf hierzulande jedermann mit den zugelassenen Geräten.

* Für PMR/ISM-Geräte mit Zulassung gilt wohl dasselbe wie CB-Funk.. vorsicht bei Querverkehr
mit Punkt 1 - das ist nicht erlaubt, ausser es ist wieder ein "lizensierter" ;)


[ ... ]
Gruss,
Tim

Moin,

wie meinst Du das denn ?
Speziell den Satz "vorsicht bei Querverkehr
mit Punkt 1 - das ist nicht erlaubt, ausser es ist wieder ein "lizensierter" ;)"


Gruss Flo

Vollalarm
19.06.2008, 00:31
Wie soll ich den bitte in eine von dir beschriebene situation kommen? Und wieso soll daran der melder schuld sein? Vorerst würde ich ihn nur zum mithören nutzen, weil ich mich dafür interesiere und um zu wissen was meine Kollegen grade zu tuhn haben... später dann lass ich ihn programieren und nutze ihn wie jeder andere...

falls du das vorhin irgendwie missverstanden hast...

Florian 40
19.06.2008, 00:36
Guten Morgen Vollalarm,

sende ich einfach an einen Funkfachhändler deines Vertrauens. Normalerweise geht das ohne
Probleme. Als ich noch Melder hatte die bequartzt werden mussten hatte mich nie ein Händler
danach gefragt.

Gruss Flo

Vollalarm
19.06.2008, 00:40
Ok, dan werd ich mich da mal schlau machen und es einfach versuchen...

Danke..

Florian 40
19.06.2008, 00:44
Ist wirklich kein Problem, und wenn vielleicht der eine das nicht macht fragste beim nächsten an ;-)

Gruss Flo

Joe aus Hö
19.06.2008, 07:51
Es ist nicht die Aufgabe des Funkhändlers , sicherzustellen dass der Auftraggeber auch alle Berechtigungen oder Genehmigungen hat.
Dennoch frage ich bei manchen Kunden die den Melder persönlich abgeben und eine Codierung vom Landkreis hier wollen , stichprobenartig nach . Es kommt mir hier erstmal auf den "Auftritt" und das Alter des Kunden an - wenn ich erkenne dass derjenige ein "Hitzkopf" oder "übermotiviert" ist bitte ich um einen schriftlichen Auftrag von der Org oder biete an, telefonisch dort nachzufragen. Bisher kam dann immer die Antwort "ne , nicht anrufen , ich komme mit der Genehigung wieder" . Wiedergekommen ist bisher kein einziger ; von daher kann ich jeden Händlerkollegen durchaus verstehen wenn er den einen oder anderen mal etwas "ausbremsen" tut. ( Ich weiß , man tut nicht "tut" gebrauchen :-))

~J~

FFWler
01.06.2014, 01:48
Hallo,

muss das Thema mal wieder aufrollen :)
hab mir jetzt Privat nen Melder gekauft (Q96)
Dieser dient als zweitmelder, der Grund ist egal :P (nein, nichts illegales!!!!)
Ich will ihn zu einem Shop aus dem WWW senden. (funkhandel.com)
Ich bin bereichtigt die alarmierungen meiner FW zu empfangen. Meint ihr, da fragt jemand nach ob ich das darf?

Gruß

Larynxtubus
01.06.2014, 05:31
Ich bin bereichtigt die alarmierungen meiner FW zu empfangen. Meint ihr, da fragt jemand nach ob ich das darf?
Ich glaube, deine Frage wurde in diesem Thread bereits ausreichend beantwortet. ;)

abc-truppe
01.06.2014, 09:53
Hallo,

muss das Thema mal wieder aufrollen :)
hab mir jetzt Privat nen Melder gekauft (Q96)
Dieser dient als zweitmelder, der Grund ist egal :P (nein, nichts illegales!!!!)
Ich will ihn zu einem Shop aus dem WWW senden. (funkhandel.com)
Ich bin bereichtigt die alarmierungen meiner FW zu empfangen. Meint ihr, da fragt jemand nach ob ich das darf?

Gruß
Höflichkeitshalber nochmals die Antwort:
Ob jemand nachfragt, ist seine Sache. Manche tun es, manche nicht. Eine Vorab-Aussage dazu kann keiner treffen.

P.S: Lies dir mal alle Beiträge dieses Themas durch.

FFWler
01.06.2014, 12:57
okay sorry..

Die werden aber nicht direkt bei meiner FW nachfragen ohne mich vorher zu fragen ob sich dort fragen dürfen oder?

Florian 40
01.06.2014, 13:11
Eigentlich machen die soetwas nicht.

DB1VT
01.06.2014, 18:46
warum werde ich das gefühl nicht los,das er irgendwas vor hat, was von der wehr nicht erwünscht ist... so einen haben wir auch, kauft sich selbst nen melder wo FEZ von uns, von nachbar VG und die schleife vom Wehrleiter mit drauf ist.....

Angriffstrupp
01.06.2014, 18:58
Lasst ihn doch einfach machen! Was geht's uns an was er Programmieren möchte oder schon hat? Jeder sollte erst mal vor der eigenen Tür kehren. Wenn's raus kommt hat er das Problem, und sonst keiner!

FFWler
01.06.2014, 21:00
Bei uns in der Wehr ist mithören nicht erlaubt. Ich gehe allerdings ca. 10km entfernt auf die Arbeit. Schon desöfteren bin ich von dort aus angefahren und habe dann gesagt bekommen dass keine Kräfte mehr gebraucht wurden weil mein fme nach 2:07 min zu macht.. Sprit rausgehauen und Chef war sauer.. Wehrleitrr gefragt ob man da iwas machen kann aber da kam ein ganz deutliches nein.. Deswegen will ich nen zweiten. Andere Schleifen brauch ich nicht. Wozu auch? :D interessiert mich auch nicht sehr. Wenn mein Melder geht bin ich alarmiert das interessiert mich :D
Ob ihr das glaubt ist euere Entscheidung :P

DB1VT
01.06.2014, 22:15
mithören ist generell nichterlaubt, auch der empfänger muss nach der TR-BOS schon 30 sekunden nach alarm wieder zu gehen, aus gleichen gründenwie deinem argument bin ich auch für die mithörfunktion und programier diese auch, nur wenn ich merke das es einer übertreibt und dauernd mit dem ding in der kneipe auf mithören sitzt, dann kommt die funktion wieder raus

FFWler
01.06.2014, 22:20
Ja ich weiß aber es ist halt nützlich in solchen Fällen..
Auf gut Deutsch: solche Leute hasse ich.
1. es interessiert keinen
2. sie wollen sich nur wichtig machen.

So einer bin ich nicht. Ich benutz diese WIRKLICH Nur wenn es nötig ist.

Ich hoffe ihr haltet jetzt nichts schlechtes von mir :)

nederrijner
02.06.2014, 09:52
Ich hoffe ihr haltet jetzt nichts schlechtes von mir :)
Heißdüse, die sich wichtiger nimmt, als sie ist.
Bei 10km Anfahrt gibt es in 99% der Fälle keinen sachlichen Grund, überhaupt los zu fahren. In den restlichen 1% der Fälle kann der EL einfach nochmal alarmieren lassen.


Auf gut Deutsch: solche Leute hasse ich.
1. es interessiert keinen
Vielleicht bekommst Du ja irgendwann mal das Vergnügen, Dich von der anderen Seite aus mit solchen Fällen herumschlagen zu dürfen ...


2. sie wollen sich nur wichtig machen.
Eine Feststellung aus berufenem Munde.


So einer bin ich nicht. Ich benutz diese WIRKLICH Nur wenn es nötig ist.
Ach, du bist der eine. :)