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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mindestschalldruck für SoSi?



Feuermännchen
14.06.2008, 12:03
Hallo Ihrs!!!

Weiß jemand von Euch, ob Sondersignalanlagen, bzw. Martinhörner (oder elektrische Ersatzsignalhörner) einen Mindestschalldruck besitzen müssen? Oder gibts da anderweitig ne Regelung? Und wie siehts mit den Tönen aus? Muss es zwingend Tatütata machen?
Problem ist folgendes; wir haben nach nem Umbau eines unserer Fahrzeuge ne neue "Soundanlage" drunter, mit der wir uns voll zum Löffel machen. Kaum hörbar, klingt wie sonstwas, nur nicht nach Sondersignal. Hab jetzt hier ne elektronische Hupe mit ner Vielzahl an einstellbaren Tönen (leider kein mp3 und keine Kamera ;-))
Wer im Osten wohnt kennt sicher die tschechischen Importe von IFA. Diese hatten oftmals ne Sirene, die wie ne amerikanische klingt. Muss ja zugelassen sein, sonst würden die nicht damit durch die Kante fahren. (Oder fällt das unter Bestandschutz?!)

Wo könnte sowas geregelt sein bzw wo krieg ich sowas raus?! Zum TÜVer wollte ich nicht gleich rennen, sondern erstmal belesen.

Vielen Dank schonmal,

Feuermännchen

EISI
14.06.2008, 12:23
Für solche Fragen auch sehr gut:

http://forum.rkl-shop.de/

Postgolf
14.06.2008, 12:32
Ja und dieses hier www.sondersignalanlagen.de.vu was ich für besser finde und freundlicher :) :)

EISI
14.06.2008, 12:35
Ja und dieses hier www.sondersignalanlagen.de.vu was ich für besser finde und freundlicher :) :)

Kannte ich noch gar nicht :)
Allerdings kann ich nicht bestätigen, dass es im RKL-Forum unfreundlich zugeht.

Postgolf
14.06.2008, 13:11
Kannte ich noch gar nicht :)
Allerdings kann ich nicht bestätigen, dass es im RKL-Forum unfreundlich zugeht.

Allso ich hab dort schon viel komische Sachen mitverfolgt.. :) Naja egal

Ne aber das sondersignal Forum ist super...Forums Chef Peter ist auch 100% OK ;)

Feuermännchen
14.06.2008, 14:54
Danke für die schnellen Antworten! Werd mich da mal durchwühlen!

nederrijner
14.06.2008, 21:55
110 db(A) in 3,5 m Abstand in Richtung der größten Schallabstrahlung im reflexionsfreien Raum (nach DIN 14610:1981-03)

Die Frage ist eher, ob die Norm für die Zulassung verbindlich ist.

Feuermännchen
15.06.2008, 12:24
Gut, die 110dB dürften nicht das Problem werden...
Was ich dennoch bisher nicht gefunden habe ist die Sache mit den Tönen. Es kommt immer nur der "Hinweis", das es 2 verschiedene Grundfrequenzen sein müssen. Die hab ich aber sowohl bei Martinhorn also auch bei ner Sirene jeweils der Hochton und der Tiefton des gejaules... Grauzone!?

pierre0208
15.06.2008, 13:20
Soweit ich weiß, steht es sogar in der STVZO, das SoSig nur als 2 Ton in D zugelassen sind. Einmal Hoch/Tief Stadt und Hoch/Tief Land. Yelp ist z.b. nicht zugelassen, obwohl hier im Kreis 3 RTW´s von der Kommune mit Yelp und H/T Signalen fahren.

Lasse mich aber gerne eines besseren belehren wenns nicht stimmen sollte

nederrijner
15.06.2008, 14:01
Gut, die 110dB dürften nicht das Problem werden...
Was ich dennoch bisher nicht gefunden habe ist die Sache mit den Tönen. Es kommt immer nur der "Hinweis", das es 2 verschiedene Grundfrequenzen sein müssen. Die hab ich aber sowohl bei Martinhorn also auch bei ner Sirene jeweils der Hochton und der Tiefton des gejaules... Grauzone!?

Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz - Einsatzhorn - (§ 55 Abs. 3 StVZO) müssen gemäß § 22a StVZO nach einer amtlich genehmigten Bauart (AGB) hergestellt sein. Wie diese aussieht, weiß ich nicht. Eventuell findest Du mit Google etwas, es ist jedenfalls wahrscheinlich, dass da genau festgelegt ist, dass nur die berühmten zwei Töne des deutschen "Martinshorn" (ugs.) verwendet werden dürfen. Eventuell (Vermutung meinerseits!) wird dann sogar auf die DIN 14610 Bezug genommen.

In der DIN 14610 steht drin, dass es sich um zwei Töne handeln muss, deren Grundfrequenzen im Verhältnis 1:1,3333 stehen müssen (Toleranzbereich von 1,293 bis 1,426), die Grundfrequenzen müssen im Bereich von 360 Hz bis 630 Hz liegen. Zusätzlich zu diesen Signalgebern können weitere Signalgeber genutzt werden, wobei deren Frequenzen nicht mit denen der ersten beiden übereinstimmen dürfen, aber auch nich mehr als 5% davon abweichen dürfen (Verstimmung).