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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mit Blaulicht POL gespielt



Bergwacht9902
02.06.2008, 15:48
Man, man, man, wie blöd muß man eigendlich sein um sich so nen Quatsch einfallenzulassen??? Ein 18jähriger packt sich ein Magnetblaulicht eingeschaltet aufs Dach und versucht andere PKWs anzuhalten. Nachdruck gab dann noch die Lichtupe -wohlgemerkt Nachts. Einem wurdes stutzig und nach einer Stunde Fahndung konnte er festgenommen werden. Anzeige wegen Nötigung und Amtsanmaßung. Richtig so!

akkonsaarland
02.06.2008, 15:50
Immer wieder gerne genommen!

Storno
02.06.2008, 16:06
oh das ist aber ägerlich;)

Mit welcher Strafe hat der junge Mann den jetzt zu rechne ?

Lg

Mr. Blaulicht
02.06.2008, 16:33
Tja, solche Experten gibt es immer wieder mal. Es soll sogar Foren geben, da werden mitunter Fragen (oder Kleinanzeigen...) gestellt, die vermuten lassen, das ein solcher Experte sich gerade kundig macht. Und es soll Leute geben, die daraufhin gerne mal mit Zeigefinger-erheb-Beiträgen kommen, und es soll mitunter vorkommen, das diese dafür dann recht unfreundlich angemacht werden...
Es soll dann bei diesen Leuten mitunter so sein, das sie ein Lächeln im Gesicht haben, wenn wiedermal ein solcher Experte in die Räder des Rechtssystems gerät, und das dann hier im Forum als einzelnes Thema zur Diskussion gestellt wird ;-)

Zum Glück kennen wir solche Foren, User, Situation,... aber nicht...

Gruß, Mr. Blaulicht

DME-Murxer
02.06.2008, 16:52
Hat eigentlich jemand auch zuerst:

"Mr. Blaulicht mit POL gespielt"

gelesen?

Mr. Blaulicht
02.06.2008, 17:13
*lol*

Aber zur Beruhigung: Ich war´s nicht!

Gruß, Mr. Blaulicht

akkonsaarland
02.06.2008, 17:14
jetzt gib es zu das du auf meinem dach gesessen hast.
Ich hab noch gesagt " lass es wir fallen auf"

akkonsaarland
02.06.2008, 17:19
Ja, glücklicherweise tummeln wir uns lieber in 100%igen Vorzeigeforen.
Aber wie gesagt: Es sollauch andere geben...

natürlich
hier ist alles solide

@ Überhose

was macht mein melder ;-)

SteveHH72
02.06.2008, 18:41
oh das ist aber ägerlich;)

Mit welcher Strafe hat der junge Mann den jetzt zu rechne ?

Lg
Mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige .. wenn mich nicht alles täuscht beträgt die 'Gebühr' für unberechtigtes Nutzen von Sonderrechtsanlagen 30€ ... Es lohnt sich also nicht wirklich.
Dazu kommt (denke ich) noch eine Anzeige wegen Amtsanmaßung.. ist trotzdem alles noch im Rahmen...
Und ich für meinen Teil finde die Freaks, die in HH quer durch die Stadt fahren (mit Presslufthörnen im Motorraum, Springlichtern und Blaulicht auf dem Dach - wohlgemerkt bei einem VW Golf), nur um bei allen Wehren im Bereich mitzufahren, wesentlich schlimmer wie einen Typen, der der Meinung ist, Zivilstreife spielen zu müssen .. So geschehen vor zugegebenerweise etwas längerer Zeit - aber der Typ dürfte immer noch so rumfahren ..

Fabpicard
03.06.2008, 02:16
Mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige .. wenn mich nicht alles täuscht beträgt die 'Gebühr' für unberechtigtes Nutzen von Sonderrechtsanlagen 30€ ... Es lohnt sich also nicht wirklich.

Tja, das aber auch nur mit einem Fahrzeug, welches eine Wegerechtsanlage Eingetragen hat ;)

Dazu kommt dann noch etliches, wenn die Polizisten auf ihren Schulungen gut aufgepasst haben *g*

Aber das hatten wir schon sooo oft in andere Themen ;)

MfG Fabsi

SteveHH72
04.06.2008, 13:18
Tja, das aber auch nur mit einem Fahrzeug, welches eine Wegerechtsanlage Eingetragen hat ;)


Das stimmt nicht .. es ist egal, ob Du so eine Anlage drinnen hast oder nicht .. Blaulicht auf dem Dach = Owi = 30€ ... Original Auskunft der Hamburger Polizei.

Gruß,

Stephan

Fabpicard
04.06.2008, 15:25
Danke überhose :)

Ausserdem: Wie bitte willst du eine Wegerechtsanlage "mißbrauchen" wenn du garkeine haben darfst?

Es ist nämlich kein Verstoß gegen die StVO §§ 35 und 38, sondern eher gegen alle anderen, beim 1. angefangen ;)

MfG Fabsi

Florian Feuerbaer
04.06.2008, 15:33
Hat eigentlich jemand auch zuerst:

"Mr. Blaulicht mit POL gespielt"

gelesen?

Ja ich... :/ Aber nach dem lesen vom Text war mir klar die Überschrift is irgendwie nicht richtig... ;)

jumbo
04.06.2008, 18:22
oh das ist aber ägerlich;)

Mit welcher Strafe hat der junge Mann den jetzt zu rechne ?

Lg

In unserem Kreis wurde das, für einen 18j., mal mit 200 Sozialstunden,wo min., 100 im Krankenhaus abgeleistet,werden mussten, Führerschein wech, 2 Jahre Sperre belohnt.
Plus ein Strafgeld für ein Humanitäres Projekt.

Kommt natürlich drauf an, wie die Amtsanmassung ausgenutzt wurde. Aber mit 18j., fällt er wohl noch ins Jugendstrafrecht

AkkonHaLand
05.06.2008, 07:13
...Aber mit 18j., fällt er wohl noch ins Jugendstrafrecht

Kann... muss aber nicht!

Mr. Blaulicht
05.06.2008, 18:36
Wer so etwas Dummes macht, wird sehr wahrscheinlich auch noch älter sein dürfen, um unters Jugendstrafrecht zu fallen.

Poli
05.06.2008, 18:50
Wer so etwas Dummes macht, wird sehr wahrscheinlich auch noch älter sein dürfen, um unters Jugendstrafrecht zu fallen.

Oder fällt naturgemäß unter den Begriff "vermindert schuldfähig wegen mangelnder geistiger Reife"!

Wie kann man nur auf eine so dämliche Sache kommen? Und wie kann man nur so derartig Blaulichtgeil sein?????

Mr. Blaulicht
05.06.2008, 18:58
Und wie kann man nur so derartig Blaulichtgeil sein?????

Naja, von "Blaulicht zur Absicherung mitnehmen" ist es mangels Unfälle nur noch ein kleiner Schritt bis "Erschrecken anderer Autofahrer", wenn es an der Reife mangelt.

Wie oft haben wir uns schon eine Haltekelle gewünscht, wenn der Hintermann zu dicht auffährt, Autos urplötzlich einen Spurwechsel machen etc. Aber wir sind ja alles erwachsene Menschen...

Gruß, Mr. Blaulicht

robbyköln
05.06.2008, 19:06
Das stimmt nicht .. es ist egal, ob Du so eine Anlage drinnen hast oder nicht .. Blaulicht auf dem Dach = Owi = 30€ ... Original Auskunft der Hamburger Polizei.

Gruß,

Stephan


Naja die missbräuchliche Nutzung von Wegerechten ist die eine Sache, die andere ist dann das anbauen von Fahrzeugteilen ohne Zulassung/Eintragung, somit erlischt die BE des Fahrzeugs und das kostet dann wieder extra und zwar für den fahrer und den Halter (sofern nicht identisch).

Poli
05.06.2008, 19:52
Wenn jemand unbedingt mit einer blauen Lampe auf dem Dach fahren will, kann er dazu Unmegen an Möglichkeiten ausschöpfen! Sowohl im ehrenamtlichen wie auch im professionellen Bereich.

Wer sich so ein Teil ohne jedwede rechtliche Grundlage auf/in sein Fahrzeug packt und sei es nur um auf dicke Hose zu machen, hat in meinen Augen ein masives Defizit! Das meinte ich mit blaulichtgeil!

Und, da geben ich Dir vollkommen Recht, ist der Übergang von "ich nehme es ja nur sichtbar mit" bis hin zu "mal schauen wie die Umwelt darauf reagiert, wenn ich es mal einschalte" wirklich fließend.

Tut mir echt leid, aber ich habe für solche Menschen keinerlei Verständnis!

akkonsaarland
05.06.2008, 20:27
Naja die missbräuchliche Nutzung von Wegerechten ist die eine Sache, die andere ist dann das anbauen von Fahrzeugteilen ohne Zulassung/Eintragung, somit erlischt die BE des Fahrzeugs und das kostet dann wieder extra und zwar für den fahrer und den Halter (sofern nicht identisch).

moment

hier gilt in meinen augen zu überprüfen ob es eine feste installation ist.
ich leihe mir von dir deinen roller der ist getunt, klassischer fall beide am arsch

ich leihe dir mein auto, du fährst in den baumarkt und kaufst dir ein blaulicht. was ist dann?