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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrzeug-Bereitstellung bei Großveranstaltungen



Mr. Blaulicht
22.04.2008, 07:18
Moin moin,

mal ´ne Frage an die "Sanitäts-Bereitschaften:

Wenn eine Bereitschaft beauftragt wird, eine Großveranstaltung sanitätsdienstlich zu betreuen, wird ja in der Regel ein Einsatzplan erstellt. Oft wird dazu ein Algorhythmus nach Maurer verwendet - muss aber nicht.
Dieser Algorhythmus sieht unter anderem ab einer gewissen Veranstaltungsgröße die Vorhaltung verschiedener Rettungsdienstfahrzeuge - KTW, RTW und NEF - vor.

Werden diese Fahrzeuge auch von ehrenamtlichem Personal besetzt oder von hauptamtlichen Leuten?
Werden diese Fahrzeuge und damit auch das Personal nur streng auf der Veranstaltung eingesetzt (und im Transportfall ein Fahrzeug des Regelrettungsdienstes angefordert) oder dürfen die einen versorgten Patienten dann auch ins KH bringen (und sich damit von der Veranstaltung entfernen)?
Die dritte Frage: Wie und von wem werden die Fahrzeuge gestellt: Vom zuständigen Kreisverband? Was passiert, wenn der zuständige KV nicht über ausreichend Fahrzeuge verfügt oder vorhandene Fahrzeuge nicht freigibt (aus welchen Gründen auch immer)?

Gibt es (für alleFragen) irgendwelche Regelungen?

Zur Info: DRK, BaWü

Gruß, Mr. Blaulicht

paffenholz
22.04.2008, 08:52
Moin moin,

mal ´ne Frage an die "Sanitäts-Bereitschaften:

Werden diese Fahrzeuge auch von ehrenamtlichem Personal besetzt oder von hauptamtlichen Leuten?
Werden diese Fahrzeuge und damit auch das Personal nur streng auf der Veranstaltung eingesetzt (und im Transportfall ein Fahrzeug des Regelrettungsdienstes angefordert) oder dürfen die einen versorgten Patienten dann auch ins KH bringen (und sich damit von der Veranstaltung entfernen)?
Die dritte Frage: Wie und von wem werden die Fahrzeuge gestellt: Vom zuständigen Kreisverband? Was passiert, wenn der zuständige KV nicht über ausreichend Fahrzeuge verfügt oder vorhandene Fahrzeuge nicht freigibt (aus welchen Gründen auch immer)?

Gibt es (für alleFragen) irgendwelche Regelungen?

Zur Info: DRK, BaWü

Gruß, Mr. Blaulicht

Hallo,

diese Fragen sind so einfach nicht zu beantworten.

Die Besetzung der Fahrzeuge kann sicherlich auch mit ehrenamtlichen erfolgen, wenn sie die geforderte Qualifikation aufweisen und die das Fahrzeug stellende Organisation Ehrenamtliche auf das Fahrzeug läßt. Das kommt also immer auf die organisationsinternen örtlichen Regelungen an.

Der Abtransport von Verletzten mit Fahrzeugen aus der Sanitätsabsicherung ist dagegen ein ganz anderes Thema. Wenn ich ein Fahrzeug für die Absicherung vorhalte und mit diesem fahrzeug dann einen Transport durchführe, ist unter Umständen meine Absicherung nicht mehr gewährleistet. Hier ist also im einzelnen zu entscheiden, wie ich bei der Veranstaltung vorgehe.

Das zweite ist die rechtliche Situation. Hier ist das Landesrettungsdienstgesetz maßgeblich. BaWü kenne ich nicht. Ich kann nur von Sachsen-Anhalt und NRW berichten. In den beiden Ländern ist der Transport durch den Rettungsdienst vorzunehmen. Somit darf ein nicht Rettungsdienst Fahrzeug streng genommen keinen Transport durchführen. Nach vorheriger Abklärung mit der zuständigen Rettungsleitstelle / für den Rettungsdienst zuständigen Behörde kann jedoch im Einzelfall eine Ausnahme davon genehmigt werden. Dies kommt allerdings immer auf den "good will" der zuständigen Stelle an.

Die Freigabe oder nichtfreigabe von organisationseigenen Fahrzeugen ist ein organisationsinternes Problem. Bekomme ich die benötigten Fahrzeuge nicht organisationsintern, habe ich ein zum einen ein Problem, die Veranstaltung abzuwickeln, aber zum anderen auch ein gravierendes organisationsinternes Problem. Hier hilft eventuell nur die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen oder organisationsintern gebietsübergreifend. Zur Not kann man auch über teures Geld Fahrzeuge von Aufbauherstellern / Leihfirmen sich ausleihen.

Dies ist vermutlich zwar nicht die gewünschte Antwort, aber so kenne ich die Regelungen aus Sachsen-Anhalt und NRW

Klaus

AkkonHaLand
22.04.2008, 15:40
Bei uns (komme aus NDS) erfolgt es folgendermaßen:

Die Fzge werden natürlich von den eingesetzten Kräften besetzt. Es herrscht primär ein generelles Transportverbot. Die Fzge dürfen also NUR auf dem Gelände fahren. Für Transporte nach Außerhalb (Krankenhaus, ...) MUSS immer der RD über die RLS angefordert werden.
Soweit zur Theorie....

In der Praxis hängt es von der Leitstelle und dem örtlichen RD ab, ob extern transportiert wird oder nicht. Wir haben meist den ersten Transport mit dem öffentlichen RD, die sehen unsere Besetzung /und Fzg-Park) und "beschweren" sich bei der Lst, dass sie alarmiert wurden. Der Disponent sieht es ein und wir haben Transporterlaubnis für alle weiteren Fälle. Oder der Disponent wird von Wachenleiter des örtlich zuständigen RD angerufen und der macht ihm das dann zumeist klar. Das letzte Wort hat aber in den Fall die Lst, wenn die nicht erlaubt, gibt es keine Auftragsnummer und somit kein Geld für den Transport.....

Wer die Fzge stellt? Natürlich der, der den Auftrag hat den SanD zu leisten! Das hat mit den (örtlich) zuständigen Verbänden nichts zu tun! So stellen wir unsere Fzge z.B. in den Nachbarstädten genauso wie in HB, Köln oder Berlin, wenn wir den Auftrag zum SanD bekommen.

112urmel
22.04.2008, 16:09
Hallo
Bei uns kommen bei solchen Veranstaltungen wie z.B. Flugtag in Eggenfelden nur 2 Rtw´s und ein Container mit 2 Intensivtragen wobei nur ein RTW vom BRK kommt und der die meiste zeit unterwegs ist, obwohl wir auf der Wache eigent 5 Rtw`s hätten . Der andere kommt vom Rettungsdienstzweckverband.
Mir kommt das bei so einer Veranstaltung mit ungefähr 1500 Leuten doch sehr wenig vor oder irre ich mich da ? Was wäre Normal ?

LG: Michael

robbyköln
22.04.2008, 18:23
Moin moin,

mal ´ne Frage an die "Sanitäts-Bereitschaften:

Wenn eine Bereitschaft beauftragt wird, eine Großveranstaltung sanitätsdienstlich zu betreuen, wird ja in der Regel ein Einsatzplan erstellt. Oft wird dazu ein Algorhythmus nach Maurer verwendet - muss aber nicht.
Dieser Algorhythmus sieht unter anderem ab einer gewissen Veranstaltungsgröße die Vorhaltung verschiedener Rettungsdienstfahrzeuge - KTW, RTW und NEF - vor.

Werden diese Fahrzeuge auch von ehrenamtlichem Personal besetzt oder von hauptamtlichen Leuten?

Also was unsere Einsätze hier in Köln betrifft, werden die Fahrzeuge soweit es geht auf San.-diensten grundsätzlich ehrenamtl. besetzt.



Werden diese Fahrzeuge und damit auch das Personal nur streng auf der Veranstaltung eingesetzt (und im Transportfall ein Fahrzeug des Regelrettungsdienstes angefordert) oder dürfen die einen versorgten Patienten dann auch ins KH bringen (und sich damit von der Veranstaltung entfernen)?

Nein, die BF wünscht sogar daß wir die TP´s selber durchführen. Die RTW´s hier sind alle nach gleichem Kölner Standard ausgerüstet und logischerweise nach Rett.dienstgesetz mit Personal besetzt, also können sie auch im regelrettungsdienst eingesetzt werden. Die BF nimmt sogar von dem Angebot, daß da RTW´s/NEF stehen, regen Gebrauch und fordert regelmäßig Fahrzeuge für Einsätze im näheren Umfeld des veranstaltungsortes an, sofern die Fzge nicht anderweitig genutzt werden.

Ein beispiel: Summer Jam: Wir haben 3 RTW (früher 4), ein NEF, eine arztbesetze UHS mit 6 BHP und einem Intensivplatz (der Arzt aus der UHS kann im Notfall mit einem weiteren Fahrzeug ein "Hilfs-NEF" besetzen), dazu eine kleine UHS mit 3-4 San.-helfern. In "guten Jahren" fahren unsere RTW an den 2,5 tagen gut 100 Einsätze, wovon etwa 20% ins KH kommen. Mitunter auch häufig, daß alle 3 RTW am gondeln sind, so daß man manchmal schon einen RegelRD-RTW anfordern muss (äußerst selten). Die BF würde ne Krawatte bekommen wenn sie alle zur Verfügung stehenden RTW aus dem Gebiet für einen San.-dienst einsetzen müsste.



Die dritte Frage: Wie und von wem werden die Fahrzeuge gestellt: Vom zuständigen Kreisverband? Was passiert, wenn der zuständige KV nicht über ausreichend Fahrzeuge verfügt oder vorhandene Fahrzeuge nicht freigibt (aus welchen Gründen auch immer)?


RTW und NEF laufen i.d.R. wie schon gesagt über die BF als Sonderbedarf zum normalen Regelrettungsdienst.
Falls ein Großeinsatz ansteht werden der BF natürlich erstmal die eigenen Fahrzeuge angeboten. Falls dann noch Kapazitäten benötigt werden, dann wird das schon im Vorfeld abgeklärt wer uns unterstützen darf. Wir haben z.B. einen sehr guten Draht zum DRK und helfen uns immer gegenseitig. So bekommt die BF dann das "Angebot": 3 RTW von der JUH, 1 RTW vom Kreuz, ein NEF von der JUH.....
Dies wird i.d.R. immer so übernommen, da die Herren sich ja nicht noch unnötig Arbeit machen wollen.
RD-Fahrzeuge werden nicht aus benachbarten KV/OV/RV eingesetzt, da es hier in Köln einen Doktor gibt, der sehr auf die "richtigen" Fortbildungen achtet (also werden nur die Fortbildungen anerkannt, die nach den Richtlinien der BF durchgeführt/besucht wurden). Alles arg kompliziert. Aber es gibt ja genug Fahrzeuge in Köln um auch 2-3 Großveranstaltungen gleichzeitig zu betreuen (Ist regelmäßig der Fall, da Summer jam mit 100-150000 Besuchern mit dem größten CSD Deutschlands auf denselben Tag fällt). Anders sähe das bestimmt aus wenn das hier ländlicher wäre.
Einsatzkräfte haben wir oft von anderen Verbänden aus dem ganzen Bundesgebiet (z.B. an Karneval) oder sogar ausgebildete Sanitäter und RS vom THW, die uns immer sehr tatkräftig an Summer Jam unterstützen. Von denen bekommen wir immer einen ELW3 geliehen, dazu kommen die dann mit 8-10 Kräften und eigenem San.-material und Funkausrüstung. Die können wir sehr autark alleine arbeiten lassen. Fähige und gut ausgebildete Leute. Und puckeln können die ja auch noch, falls was ansteht.
Also Zusammenarbeit mit DRK und THW klappt hier super.




Gibt es (für alleFragen) irgendwelche Regelungen?

Zur Info: DRK, BaWü

Gruß, Mr. Blaulicht

Wie gesagt dies ist so im groben die regelung in Köln, aber in Köln ist ja bekanntlich alles anders. Wie das wonaders geregelt wird, sieht man ja an den anderen Beiträgen. Ob und wie sinnvoll manche Regelung ist (z.B. Transportverbot) lasse ich jetzt mal dahingestellt. Das muss jeder Kreis/Stadt selber wissen inwieweit die den Besatzungen zutrauen ihre Arbeit zu erledigen.

robbyköln
22.04.2008, 18:31
Hallo
Bei uns kommen bei solchen Veranstaltungen wie z.B. Flugtag in Eggenfelden nur 2 Rtw´s und ein Container mit 2 Intensivtragen wobei nur ein RTW vom BRK kommt und der die meiste zeit unterwegs ist, obwohl wir auf der Wache eigent 5 Rtw`s hätten . Der andere kommt vom Rettungsdienstzweckverband.
Mir kommt das bei so einer Veranstaltung mit ungefähr 1500 Leuten doch sehr wenig vor oder irre ich mich da ? Was wäre Normal ?

LG: Michael

Also was "normal" ist legt da das zuständige Amt fest. Das kann ja sehr unterschiedlich sein. Kommt ja auch drauf an ob die den Maureralgorithmus benutzen oder was auch immer.

Aber so grob überschlagen: 1500 Besucher, 2 RTW und eine UHS.....das müsste dicke reichen. Noch Helfer dabei?
Jaja jetzt kommt bestimmt jemand mit Maureralgo und sagt: das ist aber zu wenig für ne Flugveranstaltung. Mh wenn so ein Ding abschmiert (wie in Rammstein) dann nützen auch 5 RTW und 2 NEF nicht viel.

Zu o.g. Summer Jam haben wir den mal nach Maurer berechnet. Ergebnis: 6 oder 7 RTW, 3 NEF, RTH, 2 arztbesetzte UHS, (Einsatzhundertschaft, 2 Löschzüge... ;-)). Ne also manchmal läuft das ganze dann doch arg an der Realität vorbei. Wer bitteschön soll sowas bezahlen? Da geht jeder veranstalter Pleite dran.
Als der Algo gemacht wurde war Maurer ja noch OVA in Köln und wir hatten auch schonmal mit ihm drüber gesprochen. Er sagte selbst, daß der Algo nur ein Hilfsmittel darstellen soll und man natürlich das ganze dann noch verfeinern und den Umständen ggf. anpassen muss/kann.

Bergwacht9902
22.04.2008, 19:33
Nun bleibt aber immer noch zu klären ob ich überhaupt mit meinem RTW/KTW den Austragungsort verlassen darf. Ich denke mal nicht, solange kein adäquater Ersatz vor Ort ist, denn die Auftrag liegt bei der Absicherung und nicht beim Transport.

Mr. Blaulicht
22.04.2008, 19:47
Nun bleibt aber immer noch zu klären ob ich überhaupt mit meinem RTW/KTW den Austragungsort verlassen darf. Ich denke mal nicht, solange kein adäquater Ersatz vor Ort ist, denn die Auftrag liegt bei der Absicherung und nicht beim Transport.

Und genau das ist die Frage? Wenn ich eine Großveranstaltung in einer Halle betreue, nach Maurer ein oder zwei RTW vorhalten sollte, welchen Sinn soll das dann haben, wenn nicht wegen eines avtl. anfallenden Transports?

Fabpicard
22.04.2008, 20:26
Nun bleibt aber immer noch zu klären ob ich überhaupt mit meinem RTW/KTW den Austragungsort verlassen darf. Ich denke mal nicht, solange kein adäquater Ersatz vor Ort ist, denn die Auftrag liegt bei der Absicherung und nicht beim Transport.

Tjoar, bei uns läuft gerade teilweise diese Diskussion...

Ein Veranstallter bekommt immer nur zur Auflage "1 KTW" oder "1 RTW" und dazu nie weitere Helfer ausser der Besatzung...

Tja, nur was soll mit der RTW dann bringen? Das ich ein EKG dabei hab? Supi, dann würd mich bei 2 Helfern auch ein AED reichen...
Weil Transportieren kann ich ja nicht, da dann ja die Veranstalltung unbesetzt wäre...

Allerdings muss man auch sagen, dass unsere Lst bei genügend Personal auch schonmal unseren RTW der gerade am San-Ort angekommen ist, zu nem Notfall gleich um die Ecke schickt, bevor deren RTW einmal quer durch die Stadt muss...

MfG Fabsi

cyp3a4
22.04.2008, 20:50
Hallo,

ich hab jetzt die entsprechenden Zitate dafür leider auch nicht mehr auf Lager, aber ich war mir eigentlich immer sicher, dass die RTWs die für Großveranstaltungen gefordert werden gerade dafür da sind den Regel-Rettungsdienst zu entlasten. Der Veranstalter führt ja mit seiner Veranstaltung gerade zu einem erhöhten Patienten-Aufkommen und muss gerade diese zusätzliche Belastung des öffentlichen Rettungsdienstes auffangen. So habe ich es zumindestens immer verstanden.
Letzlich gehe ich aber mal davon aus, dass der Veranstalter bei größeren Sachen von der Ordnungsbehörde Auflagen bekommt die er auch zu erfüllen hat. Und da müsste doch drin stehen ob es sich um eine sanitätsdienstliche Absicherung geht oder um eine Entlastung des Regelrettungsdienstes. Oder irre ich mich da jetzt sehr?

Gruß,

Fabian

PS: Hab als ich mich mal damit beschäftigt habe noch in Hessen gewohnt.

robbyköln
22.04.2008, 21:11
Genau so ist es cyp3a.

Was nützen einem 4 RTW auf einem veranstaltungsgelände, welches ich besser und schneller zu Fuß durchquere wenn ich damit nicht auch TP´s durchführe? Dann tuts auch genügend Personal mit dementsprechender Ausstattung. Als Halterung fürs EKG oder Defi brauch ich keinen RTW.

Bei uns ist es z.B. so, daß die BF die Aufgabe der Bewertung der Veranstaltung und die Forderung der Rettunsgmittel, Personal und Material übernimmt. Die BF sagt bei uns halt auch: Wenn da Rettungsmittel stehen, dann werden die auch benutzt. Die rettungsmittel stehen ja nicht da, damit´s schön aussieht, sondern damit sie im Notfall auch genutzt werden und nicht extra der Regel-RD anrücken muss, der mitunter auch eine längere Anfahrtszeit hat.

@fabpicard: Aha bei euch braucht der Veranstalter nur Fahrzeuge zu ordern? Mh eigenartige Praxis. Bei uns sind es immer die Kombinationen aus Rettungsmitteln und Personal. So sieht es der Maureralgo ja auch vor.

@Bergwacht: aha und was ist, wenn der Patient durch einen extrem verzögerten TP schwere Schäden davonträgt oder gar stirbt? Da möchte ich mal sehen wie da vor dem Richter argumentiert wird. Anklage vermutlich: "schwere Körperverletzung durch Unterlassung" ???
Ich denke da mal an Verabstaltungsorte wie früher das Bizarre-Festival in Weeze, wo der nächste RTW was weiß ich wie weit weg steht. wie lange soll das denn dauern bis der vor Ort ist? dafür ist der SWD doch da, den RegelRD zu entlasten und schneller kompetent vor Ort zu sein.

Fabpicard
22.04.2008, 21:49
@fabpicard: Aha bei euch braucht der Veranstalter nur Fahrzeuge zu ordern? Mh eigenartige Praxis. Bei uns sind es immer die Kombinationen aus Rettungsmitteln und Personal. So sieht es der Maureralgo ja auch vor.

Tja, das gesamte Personal von uns auch, nur das Ordnungsamt hats wohl irgendwie noch nicht verstanden... ;)

Aber wir sitzen ja am längeren Hebel :D
(Wobei es auch geil ist, 1 RTW ohne Helfer gefordert und als man ankommt, erfährt man, dass 9000 Karten schon im Vorverkauf weggegangen sind und vom "Kartenabreißer" das von den 3000 die schon drin sind mindesten 2000 über 1,5 Promill haben ^^)

Wie du allerdings schon richtig erkannt hast, sitzt man da als SanD von vorn herrein schon fast im Knast :)

MfG Fabsi

patrick1180
22.04.2008, 22:06
Da gibts bei uns ne klare Regelung:
Veranstalter beirufen, Sache erklären und klar machen, dass mman SO die Verantwortung ablehn.
Dann gibts zwei Möglichkeiten:
Bestätigung über Verantwortungsübernahme duch Veranstalter oder Nachalarmierung mit Kostenübernahme durch Veranstalter.
Sollte er sich weigern:
Info an RLST, wobei der Sachverhalt auf " Band" gessprochen wird.
Danach werden dann klärende Worte gesprochen.
Am Besten Vertrag machen, wo die Besucherzahlen von Seiten des Veranstalters bestätigt wird.

Fabpicard
22.04.2008, 23:56
Tja, was will man als kleiner helfer denn großartig machen?

Ok, über Lst dann Bereitschaftsleiter dazupiepen lassen und die Brandsicherheitswache der FW informieren...

Das dumme ist halt nur, wenn der BL dann zwar die Verantwortung dafür übernimmt, aber man selbst die ganze zeit mit einem mulmigen Gefühl rumläuft ^^

Aber das wird jetzt zu OT ;)

MfG Fabsi

robbyköln
23.04.2008, 00:39
Es gibt doch das schöne Sprichwort bei der BW: "Melden macht frei"

Also einfach dem Vorgesetzten/Leitstelle/Feuerwehr/Ordnungsamt melden. Den Rest machen die dann schon. Bei uns ist die Feuerwehr auf sowas richtig heiß. Sobald da was seitens des veranstalters was aus dem Ruder läuft steht sofort jemand von der oberen Etage parat, der dem veranstalter schon auf seine Pflichten hinweißt und damit droht die ganze Veranstaltung abzublasen. Das wirkt Wunder. Vor allem bei den veranstaltern die aus Angst vor Kosten ihre Veranstaltung viel kleiner und harmloser einstufen, als sie dann letztlich ist.

Etienne
23.04.2008, 08:31
Hallo Mr. Blaulicht!


Werden diese Fahrzeuge auch von ehrenamtlichem Personal besetzt oder von hauptamtlichen Leuten?
Das geht rein organisatorisch schon nicht. Bei einem mehrtägigen Festival oder Großveranstaltung kann das nur mit ehrenamtlichen Personal funktionieren.




Werden diese Fahrzeuge und damit auch das Personal nur streng auf der Veranstaltung eingesetzt (und im Transportfall ein Fahrzeug des Regelrettungsdienstes angefordert) oder dürfen die einen versorgten Patienten dann auch ins KH bringen (und sich damit von der Veranstaltung entfernen)?
Normalerweise stellt man einen Einsatzplan auf und der legt fest wieviel Personal und Material sowie Rettungs-/Sanitätsfahrzeuge auf dem Festival oder der Großveranstaltung VOR ORT sein müssen. Demnach können Transporte nur von Fahrzeugen durchgeführt werden, die "überher" vor Ort stationiert sind. Ferner dürfen Transporte nur nach Rücksprache mit der Leitstelle durchgeführt werden oder man klärt das vorher mit dem entsprechenden Landkreis ab damit man eine Transportgenehmigung für diesen Zeitraum bekommt. Aber wie gesagt, das sollte im Vorfeld geklärt werden, da diese Transporte über die Kostenträger abgerechnet werden können/müssen.



Die dritte Frage: Wie und von wem werden die Fahrzeuge gestellt: Vom zuständigen Kreisverband?
Für entsprechende Sanitätsdienste gibt es Ausschreibungen, wo jede HiOrg ihr entsprechendes Angebot abgeben kann. Der Veranstalter kann sich dann für den jeweiligen Anbieter entscheiden. Wobei es zum Beispiel auf Seiten des DRK´s Absprachen gibt, in den man vereinbart hat, dass man nicht in anderen Kreisverbänden "wildert" und sich gegenseitig die "Aufträge" wegnimmt. Aber dies ist eine interne Regelung.


Was passiert, wenn der zuständige KV nicht über ausreichend Fahrzeuge verfügt oder vorhandene Fahrzeuge nicht freigibt (aus welchen Gründen auch immer)?
Wenn ein entsprechender KV nicht genug Personal und Fahrzeuge zur Verfügung hat, was bei Großveranstaltungen wie Festivals die Regel ist, kann er natürlich auf "Nachbarschaftshilfe" der anderen KV´s zurückgreifen. Will der "zuständige" KV den Sanitätsdienst nicht durchführen oder kann es nicht, dann können natürlich die anderen KV´s sich um diesen bewerben.

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen. Falls du weitere Fragen haben solltest - ich hab einige Erfahrungen machen dürfen ;-)

Fabpicard
23.04.2008, 08:50
Normalerweise stellt man einen Einsatzplan auf und der legt fest wieviel Personal und Material sowie Rettungs-/Sanitätsfahrzeuge auf dem Festival oder der Großveranstaltung VOR ORT sein müssen. Demnach können Transporte nur von Fahrzeugen durchgeführt werden, die "überher" vor Ort stationiert sind. Ferner dürfen Transporte nur nach Rücksprache mit der Leitstelle durchgeführt werden oder man klärt das vorher mit dem entsprechenden Landkreis ab damit man eine Transportgenehmigung für diesen Zeitraum bekommt. Aber wie gesagt, das sollte im Vorfeld geklärt werden, da diese Transporte über die Kostenträger abgerechnet werden können/müssen.


ich hab jetzt die entsprechenden Zitate dafür leider auch nicht mehr auf Lager, aber ich war mir eigentlich immer sicher, dass die RTWs die für Großveranstaltungen gefordert werden gerade dafür da sind den Regel-Rettungsdienst zu entlasten. Der Veranstalter führt ja mit seiner Veranstaltung gerade zu einem erhöhten Patienten-Aufkommen und muss gerade diese zusätzliche Belastung des öffentlichen Rettungsdienstes auffangen.

Siehst du Etienne, und genau darum geht es ja hier ;)

2 Meinungen, die beide irgendwie ihre Wahrheit haben...

Eigentlich kann das hier nur jemand klären, der die Entscheidungen "Was muss zur jeweiligen Veranstalltung" als Auflagen für die Veranstallter raus gibt und sich vorher gut genug damit beschäftigt hat :)

MfG Fabsi

Etienne
23.04.2008, 09:06
Hallo Fabsi,


stimmt ;-)

@ Mr. Blaulicht

Geht es um eine konkrete Veranstaltung? Hast du für uns Eckpunkte damit wir wissen um welche Größenordnung es geht. Wir haben mit einer Großveranstaltung (>50.000 Besucher) jahrelange Erfahrung sammeln können.

Teletector
23.04.2008, 11:11
Werden diese Fahrzeuge auch von ehrenamtlichem Personal besetzt oder von hauptamtlichen Leuten?

Ausschließlich von ehrenamtlichen, unter denen aber auch einige hauptamtlichen sind.



Werden diese Fahrzeuge und damit auch das Personal nur streng auf der Veranstaltung eingesetzt (und im Transportfall ein Fahrzeug des Regelrettungsdienstes angefordert) oder dürfen die einen versorgten Patienten dann auch ins KH bringen (und sich damit von der Veranstaltung entfernen)?

Es bleibt immer der georderte SAN Dienst vorort. Erwarten wir (meistens erfahrung) das es mehrere Transporte zu fahren gibt dann erweiteren wir den georderten SAN Dienst ohne Berechnung um ein Transportmittel (RTW,KTW) plus die adäquate Besatzung. So können Transporte gefahren werden ohne den SAN Dienst unterbesetzt vorort zu lassen


Die dritte Frage: Wie und von wem werden die Fahrzeuge gestellt: Vom zuständigen Kreisverband? Was passiert, wenn der zuständige KV nicht über ausreichend Fahrzeuge verfügt oder vorhandene Fahrzeuge nicht freigibt (aus welchen Gründen auch immer)?

Fahrzeuge werden bei uns vom zusändigen Ortsverein / Kreisverband gestellt. Sollte es nicht ausreichen werden Fahrzeuge von umliegenden Ort / Kreisverbänden geordert. Dabei wird abr die möglichkeit eingeräumt das die aushelfenden Verbände Ihre Fahrzeuge selbst Besetzen.
Abgerechnet werden die Fahrten wie im Normalen Rettungsdient über unseren Kreisverband.( alles in der Hand der roten Plus )


Gruß Dirk

Fabpicard
23.04.2008, 11:34
Es bleibt immer der georderte SAN Dienst vorort. Erwarten wir (meistens erfahrung) das es mehrere Transporte zu fahren gibt dann erweiteren wir den georderten SAN Dienst ohne Berechnung um ein Transportmittel (RTW,KTW) plus die adäquate Besatzung. So können Transporte gefahren werden ohne den SAN Dienst unterbesetzt vorort zu lassen

Ich muss da ja mal nachharken...

Nehmen wir einen San-Dienst wo gefordert ist:
2 RTW
2 KTW
1 UHS
mind. 16 Sanis

Jetzt wissen wir aus Erfahrung, dass bei diesem Dienst die beiden RTW gut 70% der Zeit am "rollen" sind und die beiden KTWs noch mindestens 30%...

Fahrt ihr dann mit 2 RTWs und 1 KTW noch zusätzlich hin und die anderen 4 Fahrzeuge (auf gut deutsch) "schaukeln sich dann die Eier" ?

(Gut, wir sind jetzt so "eng" beieinander hier bei uns in der Stadt, dass unser RTW fast schon wieder zurück ist ausm KH, bevor der RTW des RegelRD da ist *g*)

MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
23.04.2008, 14:44
Geht es um eine konkrete Veranstaltung? Hast du für uns Eckpunkte damit wir wissen um welche Größenordnung es geht. Wir haben mit einer Großveranstaltung (>50.000 Besucher) jahrelange Erfahrung sammeln können.

Es geht um den Heidelberger Herbst - das größte Strassenfest in Baden. Der Dienst beginnt (für die Helfer) um ca. 8.00 Uhr mit dem Aufbau und endet gegen 3,4,5.00 Uhr je nach Einsatzlage.
Die Erfahrung (wir machen den Dienst jetzt schon seit ein paar Jährchen) hat gezeigt, dass wir zwei Unfallhilfsstellen haben, dennen jeweils zusätzlich zu einem Stationsteam zwei bis drei Fußstreifen à zwei Helfern, ein RTW und ein KTW zugeordnet sind. Zusätzlich haben wir eine mobile Einsatzleitung und ein NEF ab 18.00 Uhr. Die Besetzung wird den Tag über hochgefahren. Der oben erwähnte Status ist ab ca. 16.00 Uhr erreicht.
Die erwartete Besucherzahl schwankt - je nach Wetterlage zwischen 50 und 100.000 Besuchern innerhalb 24 h.
Aufgrund der Lage übernimmt der Sanitätsdienst auch die komplette rettungsdienstliche Versorgung des ganzen Stadtteils, da dieser größtenteils für den Rettungsdienst nur eingeschränkt zugänglich ist.
Im Mittel (über die letzten Jahre) haben wir zwischen 10 und 25 Transporten durchgeführt.

Der Grund meiner Frage: Einem bisher noch unbestätigten Ger+ücht zufoplge sollen in Zukunft die Transporte ausschließlich vom hauptamtlichen RD durchgeführt werden. Dies betrift wohl auch die Transportbegleitung durch den Notarzt. Da ich "das Retten" von zwei verschiedenen Teams für gefährlich halte (Kommunikation in Notfallsituationen, Informationsverlust etc) und deswegen eine Argumentationshilfe benötige.

Gruß, Mr. Blaulicht

Teletector
23.04.2008, 19:29
Ich muss da ja mal nachharken...

Nehmen wir einen San-Dienst wo gefordert ist:
2 RTW
2 KTW
1 UHS
mind. 16 Sanis

Jetzt wissen wir aus Erfahrung, dass bei diesem Dienst die beiden RTW gut 70% der Zeit am "rollen" sind und die beiden KTWs noch mindestens 30%...

Fahrt ihr dann mit 2 RTWs und 1 KTW noch zusätzlich hin und die anderen 4 Fahrzeuge (auf gut deutsch) "schaukeln sich dann die Eier" ?

(Gut, wir sind jetzt so "eng" beieinander hier bei uns in der Stadt, dass unser RTW fast schon wieder zurück ist ausm KH, bevor der RTW des RegelRD da ist *g*)

MfG Fabsi

Nein natürlich nicht. Diese Taktik wenden wir nur dann an wo ein normaler SAN Dienst geordert wurde wie z.B bei Konzerten in Hallen / Open Air , Sportveranstaltungen usw....
Werden sowieso mehrere RTW / KTW o.ä. geordert, dann ist ja schon von vorneherein klar das diese auch Transporte übernehmen. Allerdings ist das ganze manchmal Schwierig, weil wenn der Veranstalter z.B. 1 RTW bestellt hat, auch 1 RTW vor Ort haben will... Meines erachtens sollte Klar geregelt sein wozu der RTW verwendet werden soll. Weil als mobiler Behandlungsplatz ist er sicher nicht zu verstehen....
Gibt z.B Situationen bei denen die Veranstaltung nicht fortgesetzt wird wenn das georderte Fahrzeug nicht wie vorgesehen vor Ort ist. ( Reitturniere, Motorsortveranstaltungen...)
In diesem Fall wird dann ( wenn Zeitlich relevant) der Reg.Rettungsdienst hinzugezogen. Hier ist es auch schon vorgekommen das im RTW des SAN Dienst der Patient versorgt wurde und nach hinzukommen des Rett.D mit NA so verfahren wurde das die kurzerhand der nicht umgeladen wurde, sonder der SAN Dienst transportierte und der RTW des Rett.Dienstes solange vor Ort blieb. ( Abrechnungstechnisch kein Problem da selber KV )

Gruß Dirk

Fabpicard
23.04.2008, 21:02
@Teletector: Dann sind wir uns ja Einig Dirk ;)

Allerdings gibt es Gegenden in D, wo ein generelles Transport-Verbot für den San-D ins KH besteht... Diese dürfen dann maximal bis zur Veranstalltungsgrenze fahren und Müssen dann dort an den Regel-RD übergeben...
Und DAS halte dich doch, nicht nur für sehr übertrieben, sondern auch verdammt Gefährlich, je nach dem um welche Verletzung es sich handelt ^^

MfG Fabsi

Teletector
24.04.2008, 08:49
@Teletector: Dann sind wir uns ja Einig Dirk ;)

Allerdings gibt es Gegenden in D, wo ein generelles Transport-Verbot für den San-D ins KH besteht... Diese dürfen dann maximal bis zur Veranstalltungsgrenze fahren und Müssen dann dort an den Regel-RD übergeben...
Und DAS halte dich doch, nicht nur für sehr übertrieben, sondern auch verdammt Gefährlich, je nach dem um welche Verletzung es sich handelt ^^

MfG Fabsi

so sehe ich das auch. Aus diesem Grunde verfahren wir so wie beschrieben. Vorrausetztung für einen Transport ist natürlich, das das Rettungsmittel adäquat besetzt ist.

@Fabsi: der Transportverbot von dem Du schreibst, wird der vom Jeweiligen LandesRett.D Gesetz verhängt oder duldet der Veranstalter keine Transporte nach dem Motto ist heute mein RTW...?

Fabpicard
24.04.2008, 12:26
@Fabsi: der Transportverbot von dem Du schreibst, wird der vom Jeweiligen LandesRett.D Gesetz verhängt oder duldet der Veranstalter keine Transporte nach dem Motto ist heute mein RTW...?

Uff da bin ich jetzt überfragt ;)

Ich kenn das lediglich von Kollegen von mir, die in dem betreffenden BL (Saarland) als San-Unterstützung waren, ist aber auch schon ein paar Jahre her... Also keine Ahnung, obs heute noch so ist :)

MfG Fabsi

patrick1180
24.04.2008, 12:39
Das ist Sache des Landesrettungsdienstgesetzes.
Dort ist i.d.Regel beschrieben, wer KT`e durchführt.
Wobei es auch hier, wie immer ausnahmen gibt. (z.B. RLS gibt die Übernahme duch ein SEG- bzw. OV-FZG frei)
Ist aber nicht Sinn und Zweck der Sache.

Fabpicard
24.04.2008, 12:54
Naja, wenn ich nach LRettG mit meinen Fahrzeugen keine Transporte durchführen darf, steht das ja nicht zur Diskussion ;)

MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
24.04.2008, 13:05
Da die Vergabe von Transporten ja an HiOrg deligiert wurde, und unsere Fahrzeuge vom DRK zur Verfügung gestellt wurden, wir auch vom DRK sind, sehe ich da kein Problem.

Gruß, Mr. Blaulicht

planschkuh
03.08.2008, 02:40
also ich habe auch schon mitbekommen, dass auf einer großveranstaltung der patient samt RTW übergeben wurde an den regel RD
DITO:
Regel RD kommt an veranstaltungsort, steigt aus seinem RTW aus, und nimmt den wieder mit, in dem sich der patient befindet.
So wurden die RTW`s an diesem abend 2 mal getauscht.

patrick1180
03.08.2008, 12:02
Also bei uns (Saarland) ist die Situation folgende:
KT können nach Rücksprache mit der RLS von SEG/OV-Fahrzeugen transportiert werden.
Notfallpatienten werden vom RD übernommen.

hias
03.08.2008, 20:32
also ich habe auch schon mitbekommen, dass auf einer großveranstaltung der patient samt RTW übergeben wurde an den regel RD
DITO:
Regel RD kommt an veranstaltungsort, steigt aus seinem RTW aus, und nimmt den wieder mit, in dem sich der patient befindet.
So wurden die RTW`s an diesem abend 2 mal getauscht.

Das funktioniert aber wohl auch nur wenn der zuständige RTW des Regel RD von der gleichen Wache oder zumindest der gleichen HiOrg kommt wie der Sanitätsdienst...