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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alarmübungen SEG



Bergwacht9902
01.04.2008, 22:43
Wie sieht es eigendlich im San-Dienst aus, dürfen da Übungen auch mit SoSi gefahren werden oder obliegt das nur der Feuerwehr?

Mr. Blaulicht
01.04.2008, 23:17
Oh, das ist ein leidiges Thema. Prinzipiell gesagt müssen Fahrten mit SoSi aus Übungsgründen vom Kreisbereitschaftsleiter (also der obersten Instanz des Kreisverbandes) genehmigt werden. Der wiederum braucht ebenfalls eine Genehmigung von höherer Stelle, ich denke mal Landes-Innenministerium.
Aber möglich ist es. Habe es selbst schon erlebt.

Gruß, Mr. Blaulicht

Fabpicard
01.04.2008, 23:20
"San-Dienst" schonmal garnicht ;)

Für SEGen im Rahmen als KatS-Einheit ist das genauso möglich...
(es heist ja in dem 1. abschnitt "die Einheiten der Feuerwehr, des Katastropenschutz usw.")

MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
01.04.2008, 23:32
Ich denke, er meint Sanitätseinheiten. Oder eine SEG Sanitätsdienst... Und die Fallen unter Katastrophenschutz oder Rettungsdienst. Je nach Richter.

Fabpicard
01.04.2008, 23:49
Je nach Richter.

Jo, und vorher "je nach alarmierenden" ;)

Wenn die Stadt hier ruft, fällt unsere SEG unter den RD...

Wenn beispielsweise das Land ruft, wären wir ne KatS-Einheit :)

MfG Fabsi

robbyköln
02.04.2008, 08:54
"San-Dienst" schonmal garnicht ;)

aha und warum nicht? Sanitätsdienst kann u.a. eine Einheit des Katastrophenschutzes sein, also dürfen Fahrzeuge desselben auch Sonderrechte in Anspruch nehmen.



Für SEGen im Rahmen als KatS-Einheit ist das genauso möglich...
(es heist ja in dem 1. abschnitt "die Einheiten der Feuerwehr, des Katastropenschutz usw.")

MfG Fabsi

SEG hat mit Katastrophenschutz nix zu tun. Eine SEG wird von einer Organisation nach Vorgaben des Feuerschutz- und/oder Rettungsdienstträger aufgestellt, der sie dann auch alarmiert. Katastrophenschutzeinheiten werden nach Richtlinien und Vorgaben des Bundes (hier des BBK) aufgestellt.


und etwas weiter steht dann im Absatz 5a: "Fahrzeuge des Rettungsdienstes......"

Chr881986
02.04.2008, 10:10
Grundsätzlich durfen Organisationen die in der öffentlichen Gefahrenwehr, ob jetzt Kat-S, SEG, oder sonst was, Übungen unter Benutzung von Sondersignal und Sonderrechten durchführen.

Allerdings geht dem ein langes und leidiges Genehmigungsverfahren vorher.
Bei uns im LV Westfalen-Lippe sieht es so aus das der Einheitsführer (bei EE oder SEG) oder RKL (wenn OV interne Übung) einen Antrag an den zuständigen KV schicken muss, dieserum wendet sich dann an den LV und der wendet sich an die zuständige Bezirksregierung. Wenn die Bezirksregierung zustimmt, geht der ganze Weg noch mal rückwärts.

Daraus ergibt sich, Ihr dürft bei Übungen wenn alles gut geht mit der SoSi fahren, aber bis das ganze genehmigt ist kannst du zu 75% sagen wissen die entsprechenden Helfer alle schon bescheid, was dann den Sinn einer Übung verfehlt.
Das Üben zum Aufbau von BHP´s etc. kann man auf Dienstabenden oder auch ohne SoSi machen, wenn du wissen willst wieviele Helfer in einer bestimmten Zeit an der Unterkunft sind dann musst du andere Wege nehmen.

Mfg
Chris

rotkreuz
02.04.2008, 10:44
aha und warum nicht?
SEG hat mit Katastrophenschutz nix zu tun. Eine SEG wird von einer Organisation nach Vorgaben des Feuerschutz- und/oder Rettungsdienstträger aufgestellt, der sie dann auch alarmiert. Katastrophenschutzeinheiten werden nach Richtlinien und Vorgaben des Bundes (hier des BBK) aufgestellt.


und etwas weiter steht dann im Absatz 5a: "Fahrzeuge des Rettungsdienstes......"

Also Katastrophenschutz ist Sache der Länder und da macht das BBK schonmal gar nichts! Schon gar nicht den Länder vorschreiben was sie zu tun haben. Das BBK hat noch nie Vorgaben gemacht, es gibt schlichtweg keine. Auch der Bund macht keine Vorgaben mehr. (Bis jetzt die MTF kommt!) Die Einsatzeinheiten sind eine Erfindung des DRK die von einigen Bundesländern übernommen worden sind.
Und SEG ist natürlich Katastrophenschutz! Siehe doch mal Bayern... In BW sind die SEGen oft Bestandtteil einer Einsatzeinheit, werden aber zur Rettungsdienstunterstützung alarmiert da ist es was anderes...

AkkonHaLand
02.04.2008, 12:05
Wie sieht es eigendlich im San-Dienst aus, dürfen da Übungen auch mit SoSi gefahren werden oder obliegt das nur der Feuerwehr?

aha und warum nicht? Sanitätsdienst kann u.a. eine Einheit des Katastrophenschutzes sein, also dürfen Fahrzeuge desselben auch Sonderrechte in Anspruch nehmen.
SEG hat mit Katastrophenschutz nix zu tun. Eine SEG wird von einer Organisation nach Vorgaben des Feuerschutz- und/oder Rettungsdienstträger aufgestellt, der sie dann auch alarmiert. Katastrophenschutzeinheiten werden nach Richtlinien und Vorgaben des Bundes (hier des BBK) aufgestellt.
und etwas weiter steht dann im Absatz 5a: "Fahrzeuge des Rettungsdienstes......"

Zusammengefasste Antwort:
"San-Dienst" ist die Bereitstellung eines oder mehrere Fahrzeuge/Kräfte bei einer Veranstaltung. Diese fahren nie mit Alarm, da bei Veranstaltungen ein generelles Transportverbot herrscht!

Eine SEG ist IMMER ein teil des RD und ein Teil des KatS. Wie schon geschrieben entscheidet der Alarmierende. Wird der Alarm für den erweiterten RD ausgelöst ("Bereitstellung Feuer"), so ist die SEG Teil des RD.
Wird der Alarm für den KatS ausgelöst ("Sandsäcke in Musterdorf, Landkreis Ganz-Weitweg schaufeln") ist die SEG Teil des KatS.
Alarmiert wird die SEG immer durch die zuständige Rettungsleitstelle, egal ob erw. RD oder KatS.

Daher fahren die SEG-en natürlich ebenso Übungen mit Alarm, wie jede andere Einheit des RD oder KatS und jede Feuerwehr!

Die Anmeldung zur Alarmübung geht bei allen Organisationen (RD, SEG, FW) den selben Weg: Mitteilung an den Einheitsleiter, der meldet an die Kommune, die an den Kreis. Jede der Ebenen hat ein Recht zur Untersagung <b>der Übung an diesem Termin</b> aus wichtigem Grund (idR. sowas wie "es laufen parallel 3 weitere Alarm-Übungen im geplanten Übungs-Bereich").

Shinzon
02.04.2008, 18:58
Moin.


"San-Dienst" ist die Bereitstellung eines oder mehrere Fahrzeuge/Kräfte bei einer Veranstaltung. Diese fahren nie mit Alarm, da bei Veranstaltungen ein generelles Transportverbot herrscht!

Hast du dazu eine Quelle ? Wenn dem so wäre, dürften wir ja keine Transporte bei Sanitätsdiensten
durchführen, die z.B. mit 4 Helfern als "Sanitätsstation" + 1 KTW mit passender Besetzung (oder
gar RTW, oder 2 KTW oder oder ...) angefordert wurden.

Gruss,
Tim

21/10
03.04.2008, 01:08
Ich denke das bezieht sich auf den Transport in z.B. eine Zielklinik...

Fabpicard
03.04.2008, 01:13
Ähm, prinzipiell ist das im großen und ganzen schon so richtig...

Beispiel Saarland, da fährt der San-Dienst nur bis zum Veranstalltungsgelände "Rand" und übergibt dort an den öffentlichen RD...

Hier in Trier und teils der Umgebung, sowie auch teilen RLPs gibt es da sonderregelungen...

MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
03.04.2008, 02:43
Ja, so sollte das auch bei einer größeren Veranstaltung in unserer Stadt sein. Der San-Dienst war mit mehreren RTWs und KTWs und einem NEF besetzt. Die Vorgabe war, dass Patienten vom Personal des San-Dienstes versorgt wird und vom öffentlichen RD transportiert wird. Ein Einsatz an einem der Hauptplätze in der Fußgängerzone hätte dann also die Anfahrt von zwei RTW und zwei NEF zu Folge gehabt. Wer bitte läßt sich denn so etwas einfallen. Da sehe ich zumindest keinen gesunden Menschenverstand mehr dahinter.
Und jetzt kommt das Argument, dass das Personal ja auf dem Fest zu bleiben hat, um die Versorgung sicherzustellen. Wozu? Das Personal ist doch beim Einsatz gebunden. Da kommt es auf die 15 min Transportzeit zur Klinik auch nicht mehr an. Und sollte tatsächlich ein weiterer Notfall in dieser Zeit sein, dann macht die Einsatzleitung halt das, was sie auch sonst machen würde, wenn die Einstzkräfte nicht ausreichen: Sie fordert öffentliche Einsatzmittel an. Aber einen Notfallpatienten von zwei verschiedenen Teams transportieren und versorgen zu lassen, entbehrt zumindest bei mir jedlicher Logik!
Anders sieht das natürlich aus, wenn nur ein KTW/RTW auf einem Dienst ist, und der - ohne personellen Ersatz den Dienst nicht verlassen kann. Da sehe ich solche Regelungen ja noch ein. Aber auf einem Großeinsatz mit zum Teil mehr Einsätzen als der reguläre Rettungsdienst sollte man sich schon überlegen, was im Sinne des Erfinders ist.
So, dass musste jetzt mal raus! Jetzt geht es mir wieder besser.

Aber wieder zurück zum Thema: Ursprünglich ging es ja nicht um Dienst im Rahmen einer Sanitätswache sondern um Übungen einer SEG, und ob bei solchen Übungen mit SoSi gefahren werden darf oder nicht.
Dass es - nach vorheriger Genehmigung - möglich ist, wurde ja schon gesagt.
Die Frage bleibt nur: Ist es überhaupt sinnvoll, SEG-Übungen, u.U. sogar noch mit anderen Einheiten mit Signal aus Übungsgründen fahren zu lassen?

Gruß, Mr. Blaulicht

robbyköln
03.04.2008, 19:43
Zusammengefasste Antwort:
"San-Dienst" ist die Bereitstellung eines oder mehrere Fahrzeuge/Kräfte bei einer Veranstaltung. Diese fahren nie mit Alarm, da bei Veranstaltungen ein generelles Transportverbot herrscht!

Das kommt vielleicht auf die Region an.
Wenn wir hier in Köln SWD machen, wird von der BF bestimmt wieviele und welche RD-mittel und UHS von der Hi-Org vorzuhalten sind, und wie diese auszustatten sind (Maurerplan, kommt ja aus Köln). Diese RD-Fahrzeuge führen auch die Transporte durch. Da der Krankentransport in Köln Privat ist, werden von der BF nur RTW und NEF an Fahrzeugen gefordert. Diese laufen über den sog. Sonderbedarf und werden auch von der BF abgerechnet.
Es gibt Veranstaltungen wie z.B. das Summer Jam bei denen mitunter pro Tag etwa 30-40 RTW-Einsätze laufen, von denen etwa 15-20 dann ins KH transportiert werden. Das ganze dann an 4 Tagen 24 Stunden pro Tag. Sollte der normale RD dies zusätzlich bewerkstelligen sollen, würde der komplette RD im Kölner Norden zeitweilig zusammenbrechen.
Dazu kommt daß die vorgehaltenen RD-Mittel auch von der BF für Einsätze außerhalb des Veranstaltungsgeländes angefordert werden, sofern Kapazitäten frei sind.




Eine SEG ist IMMER ein teil des RD und ein Teil des KatS. Wie schon geschrieben entscheidet der Alarmierende. Wird der Alarm für den erweiterten RD ausgelöst ("Bereitstellung Feuer"), so ist die SEG Teil des RD.
Wird der Alarm für den KatS ausgelöst ("Sandsäcke in Musterdorf, Landkreis Ganz-Weitweg schaufeln") ist die SEG Teil des KatS.
Alarmiert wird die SEG immer durch die zuständige Rettungsleitstelle, egal ob erw. RD oder KatS.


Das mag vielleicht bei euch so sein, in NRW ist es das nicht. DOrt sagt die Bez.reg. ganz klar: Die Katastrophenschutzeinheit XY hat die Stärke .... und muss so auch bei Alarmierung anrücken. Was darüberhinaus an SEG vorgehalten wird bzw. eingesetzt wird ist Sache der jew. Organisation, hat aber mit der EE nix zu tun. Heisst: sollte die SEG im Einsatz sein und die KatS-Einheit wird alarmiert, hat diese vollzählig zu erscheinen, wenn nicht, gibts fiesen Ärger.

robbyköln
03.04.2008, 19:47
Also Katastrophenschutz ist Sache der Länder und da macht das BBK schonmal gar nichts! Schon gar nicht den Länder vorschreiben was sie zu tun haben. Das BBK hat noch nie Vorgaben gemacht, es gibt schlichtweg keine. Auch der Bund macht keine Vorgaben mehr. (Bis jetzt die MTF kommt!) Die Einsatzeinheiten sind eine Erfindung des DRK die von einigen Bundesländern übernommen worden sind.
Und SEG ist natürlich Katastrophenschutz! Siehe doch mal Bayern... In BW sind die SEGen oft Bestandtteil einer Einsatzeinheit, werden aber zur Rettungsdienstunterstützung alarmiert da ist es was anderes...

Aha und warum heißt das BBK dann BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)?
Der Katastrophenschutz ist sowohl Bundes- als auch ländersache und da gibt es seit geraumer zeit immer wieder größere Diskrepanzen wer für was zuständig ist.
Daher gibt es denn auch Betr.-kombis von Bund und Land.
Und wenn deiner Meinung nach Katatstrophenschutz Ländersache ist, wo kommen dann die ganzen Dekontaminationsfahrzeuge, LF´s,Betr.-LKW´s, KTW´s etc. her?
Bei uns auf jeden fall nicht vom Land. Die kommen alle vom Bund. Schau mal auf die Seite vom BBK da kannst du alle Fahrzeuge die der Bund bezahlt, bestellt und auch ausliefert anschauen.

AkkonHaLand
03.04.2008, 21:46
...wo kommen dann die ganzen Dekontaminationsfahrzeuge, LF´s,Betr.-LKW´s, KTW´s etc. her? ...

Bei uns und überall wo ich sie kenne? Von der Kommune! Die ist nämlich in allen deutschen Brandschutzgesetzen als Verantwortlich für die Gefahrenabwehr und die Aufstellung und Ausrüstung der Feuerwehren zuständig!

rotkreuz
04.04.2008, 10:44
@robbyköln

Also ich hole jetzt aus:

Bundesfahrzeuge die vom Bund kommen stehen den Ländern für den Katastrophenschutz zur Verfügung, sind aber für den Zivilschutz( zivile Verteidigung) gedacht. Der Bund hat im Katastrophenschutz nichts zu sagen oder Vorgaben zu machen, Auch das BBK hat erstmal nicht mit dem Katastrophenschutz als Ländersache zu tun. Der Name bezieht sich ledilglich auf die Katastrophenhilfe. Ein Blick in das Zivilschutzgesetz und auf die Feuer- Hilfeleistungsgesetze und KatS Gesetze wird dir sicherlich helfen.
Auch Deko Fahrzeuge kommen übrigens überwiegend vom Bund, örtliche Ausnahmen mal ausgenommen.

Bergwacht9902
04.04.2008, 16:09
Die Frage bleibt nur: Ist es überhaupt sinnvoll, SEG-Übungen, u.U. sogar noch mit anderen Einheiten mit Signal aus Übungsgründen fahren zu lassen?
Ich denke man sollte auch den Kollegen die möglichkeit geben, die nicht alltäglich ein Rettungsmittel bewegen; das fahren mit SoSi anzulernen.

robbyköln
04.04.2008, 16:11
Bei uns und überall wo ich sie kenne? Von der Kommune! Die ist nämlich in allen deutschen Brandschutzgesetzen als Verantwortlich für die Gefahrenabwehr und die Aufstellung und Ausrüstung der Feuerwehren zuständig!

Aha komisch nur, daß beim Bestückungslager des BBK in Bonn-Dransdorf immer soviele K-Schutzfahrzeuge rumstehen. Mhh die lagern die Kommunen da wohl nur zwischen, oder was?
Ich habe bereits mehrfach Fahrzeuge, die der Bund bestellt, gekauft und bezahlt hat dort abgeholt. Fahrzeuge des Bundes werden zentral beschafft und bestückt und dann von dort aus ausgeliefert. Wer die da abholt, ist dann wieder Sache der zugewiesenen Behörde. Kann ja sein, daß bei euch einige Leute der Kommune nach Bonn fahren, die Fahrzeuge da abholen und dann in eurer Kommune o.ä. dann an die Hi-Orgs übergeben. Gekauft hat die kommune diese Fahrzeuge aber nicht.

Falls du das nicht glaubst:
http://www.bbk.bund.de/cln_027/nn_398892/DE/02__Themen/11__Zivilschutztechnik/01__EinsFahrzAusstatt/EinsFahrzAusstatt__node.html__nnn=true
schau mal da nach, was die alles schönes anschaffen.

Mr. Blaulicht
06.04.2008, 13:14
Habe der besseren Übersicht wegen die Beiträge über KatSchutz und MTF hierher (http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?p=294451#post294451) verschoben. Bitte dort weitermachen, wenn es das Thema KatSchutz, Zivil- und BevSchutz betrifft.

Zum Thema SEG und Alarmübungen bitte in diesem Thema hier weiterschreiben.

Gruß, Mr. Blaulicht

hoerbie
10.04.2008, 12:13
Die Frage bleibt nur: Ist es überhaupt sinnvoll, SEG-Übungen, u.U. sogar noch mit anderen Einheiten mit Signal aus Übungsgründen fahren zu lassen?
Ich denke man sollte auch den Kollegen die möglichkeit geben, die nicht alltäglich ein Rettungsmittel bewegen; das fahren mit SoSi anzulernen.

Tja, ist nur die Sache, dass man das kostbare Gut Sonderrechte/Sondersignal möglichst sparsam nutzen sollte, weil eine Signalfahrt (ob real oder übungstechnisch) einfach ein erhöhtes Risiko für jeden ist. Wir bei uns im Ort haben uns entschieden, bei Übungen nicht mit Sondersignal zu fahren, da wir oft genug im Rahmen von Einsätzen mit Sondersignal unterwegs sind. Die Sache mit dem Anlernen ist auch ein heikles Thema. Sondersignalfahrten sind eine extreme Stressbelastung. Da muss man aber ganz klar sagen: Lieber auf einer Übung testen als im Einsatz.