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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulassung von Fahrzeugfunkgeräten



micro
01.04.2008, 12:10
Hallo,

ich habe mir vor kurzem das Rote Heft Feuerwehr-Sprechfunk mal durchgelesen. Dort Stand nun drin, das man eine Genehmigung brauch um ein Fahrzeugfunkgerät in Betrieb zu nehmen. Da bei uns demnächst ein neues Fahrzeug in Dienst gestellt wird, würde mich Interessieren wie der Ablauf zur in Betriebnahme eines Funkgerätes aussieht. Wenn das Landesspezifisch unterschiedlich ist, dann speziell für Brandenburg.

Gruß micro

Colonel
01.04.2008, 14:22
Im Normalfall (große FZ Bauer wie Iveco/Magirus) wird beim Aufbau auch gleich die Anmeldung der Geräte mit gemacht. Im zweifelsfall einfach mal nachfragen...

tm112
01.04.2008, 15:42
Nicht die Geräte, sondern die Frequenznutzung muss genehmigt werden. Und das praktisch auch nur, wenn es Euer erstes Fahrzeugfunkgerät ist. Übrigens schon seit 1998 und das in ganz D. Die aktuelle Übersicht über alle Hand- und Fahrzeugfunkgeräte - nicht über Funkmeldeempfänger - ist einmal jährlich an die zuständige Behörde (je nach Zuständigkeit: LRA, RegPräs, IM). zu übermitteln.

knutpotsdam
01.04.2008, 22:00
Nicht die Geräte, sondern die Frequenznutzung muss genehmigt werden. Und das praktisch auch nur, wenn es Euer erstes Fahrzeugfunkgerät ist. Übrigens schon seit 1998 und das in ganz D. Die aktuelle Übersicht über alle Hand- und Fahrzeugfunkgeräte - nicht über Funkmeldeempfänger - ist einmal jährlich an die zuständige Behörde (je nach Zuständigkeit: LRA, RegPräs, IM). zu übermitteln.

Da kann ich mich nur anschließen, zu senden ist die Meldung übrigens i.d.R. über den Landkreis an das Ministerium des Innern Brandenburg, Referat IV/2 (Brand- u. KatSch).
Der LK hat im allgemeinen auch die Übersicht, da er ja allen Geräte (außer HFG) die Funkrufnamen zuweisen muss.

Gruß
Knut

micro
02.04.2008, 08:35
Hallo,

Also wenn ich das richtig verstehe muss die Feuerwehr(Amt/Gemeinde) einmalig anmelden das sie auf der Frequenz arbeitet. Ansonsten muss die Feuerwehr nur einmal im Jahr eine Statistik ihrer Funkgeräte abgeben.

Ist das so richtig???

Gruß

Chr881986
02.04.2008, 10:14
Hallo,

Also wenn ich das richtig verstehe muss die Feuerwehr(Amt/Gemeinde) einmalig anmelden das sie auf der Frequenz arbeitet. Ansonsten muss die Feuerwehr nur einmal im Jahr eine Statistik ihrer Funkgeräte abgeben.

Ist das so richtig???

Gruß

Hallo,
das ist richtig, eine einmalige Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur und es ist egal aob Ihr 1 oder 500 Geräte auf dieser Frequenz nutzt.
Wenn es hochkommt bekommt eure zuständige Führungskraft einmal im Jahr ein schreiben, für die Erhebung von Vorhandenen Funkgeräten mit entsprechenden Funkrufnahmen.

Mir ist bekannt das ich die Frequenzzuteilung für eine Ortsfeste Funkstelle benötigen, aber nicht für mobile Funkgeräte in den Fahrzeugen. Hat sich da was geändert oder war das schon immer so??

Mfg
Chris

micro
02.04.2008, 10:59
Mir ist bekannt das ich die Frequenzzuteilung für eine Ortsfeste Funkstelle benötigen, aber nicht für mobile Funkgeräte in den Fahrzeugen. Hat sich da was geändert oder war das schon immer so??


Gilt dies für 4m sowie für 2m?

AkkonHaLand
02.04.2008, 11:49
Ich weiss natürlich nicht wie es in Brandenburg ist, aber in NDS wird ALLEN FuG ein Funkrufname zugewiesen!

4m-HFG bekommen, je nach Verwendung entweder die "99-01" (Kreisbrandmeister, 98-01 bis 98-09 (Brandschutzabschnittleiter), 797 bis 799 (Stadt-/Gemeindebrandmeister und stv.).

Die 2m-HFG bekommen -797 bis -799 (Stadt-/Gemeindebrandmeister und stv.), -777 bis -779 (Stützpunktbrandmeister und stv.), oder -720 bis -729 (die "normalen" 2m-Fzg-HFG). Der komplette Funkrufname ergibt sich aus der genauen Zuweisung im 4m.

z.B.:
- Das HFG des StBM einer Kommune, dessen Rufnamen für das Fzg im 4m "Florian 13-99" ist, bekommt den "Florian 13-799" für das 4m- und das 2m-HFG (zumeist haben die StBM/GemBM ein HFG mit Ladehalterung im Fzg, so dass das 4m-HFG zwei Rufnamen hat). Analog die stv. StBM mit 13-98/13-798 und 13-97/13-797. Mit ist kein Kommune bekannt, die mehr als 2 stv. StBM/GemBM hat, wenn doch haben die wahrscheinlich -96/-796, -95/-795 und so weiter.

- Der StützpunktBM eines Ortes mit der Bereichskennung 15-xx hat das 2m-HFG "15-779", die stv. dann "15-778", "15-777" die untergeordneten OBM des Stützpunktes haben keine eigene Kennung.

- Die Fahrzeuge eines Stützpunktbereiches "14-xx" erhalten also die 2m-HFG "14-701" bis "14-769". Diese werden durch die Stadt verteilt.

micro
02.04.2008, 12:24
Sind das nicht zwei unterschiedliche Sachen???

Ich wollte eigenlich wissen ob ich eine extra Genemigung für ortsfeste Funkgeräte brauche?!?!

Das mit den Funkrufnamen ist wieder eine andere Sache.

flo112
02.04.2008, 12:47
... brauchst du.

Ortsfeste Funkanlagen müssen bei der BnetzA angemeldet werden. Inhalt:
- Antennenposition und Höhe
- Sendeleistung
- Kanal und Betriebsart
- verwendete Antenne
- (und noch ein paar Kleinigkeiten)

Entsprechendes Formular sollte über eure Kreisverwaltung oder direkt über die für euch zuständige Aussenstelle der BnetzA zu bekommen sein.

Gruß
Flo

DG3YCS
02.04.2008, 13:12
Hi,

als Zusammenfassung:

ALLE Ortsfesten Funkstellen benötigen eine Frequenzzuteilung!
Mobile/Portable Funkstellen nur, wenn keine Ortsfeste Funkstelle vorhanden (und angemeldet) ist! Hier muss dann das ERSTE Gerät angemeldet werden.

Die gilt PRO BAND! Also eine angemeldete ortsfeste Funkstelle im 4m Band entbindet nicht von der Anmeldung des 1. 2m Gerätes...

Je nach Bedarfsträger und BL möchte die zuständige Stelle gerne regelmäßig über den Stand der Dinge unterrrichtet werden. Die kann entweder rein als Zahl (30 Mobil 4m, 1Hand 4m, 50 Hand 2m ) erfolgen, andere BL fordern eine Ausführliche Auflistung mit Typ, Seriennummer usw.

Gruß
Carsten

micro
02.04.2008, 13:21
Noch eine blöde Frage zum Abschluß:
Auch ortsfeste 2m Anlagen müssen angemeldet werden?

Chr881986
02.04.2008, 13:25
Noch eine blöde Frage zum Abschluß:
Auch ortsfeste 2m Anlagen müssen angemeldet werden?

Ja die musst du anmelden und dann wenn du Glück hast bekommst du diese auch genehmigt.
In den meisten Bundesländern sind 2m Feststationen allerdings nicht vorgesehen und werden auch nicht genehmigt. Probieren kannst du es oder sprech doch mal mit Nachbarwehren und frag dort nach wie die die genehmigt bekommen haben.

Mfg

tm112
02.04.2008, 17:12
Sind das nicht zwei unterschiedliche Sachen???

Ich wollte eigenlich wissen ob ich eine extra Genemigung für ortsfeste Funkgeräte brauche?!?!

Das mit den Funkrufnamen ist wieder eine andere Sache.

Natürlich sind das zwei unterschiedliche Sachen. Die Frage galt ja nach Fahrzeugfunkgeräten, also _beweglichen_ Funkstellen. Ortsfeste Funkstellen benötigen neben der Frequenzzuteilung zusätzlich noch eine Genehmigung. Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag sind in den Bundesländern unterschiedlich. Die zugehörigen Vorschriften werden von den IM der Länder herausgegeben.

knutpotsdam
03.04.2008, 23:41
Noch eine blöde Frage zum Abschluß:
Auch ortsfeste 2m Anlagen müssen angemeldet werden?

Hallo,

in BRB ist der Betrieb von ortsfesten 2m-Funkanlagen für die nichtpolizeilichen BOS grundsätzlich untersagt/ nicht bebsichtigt. Ausnahme bildet der anlass- / einsatzbezogene ortsfeste Betrieb einer 2m-Relaisfunkstelle auf Kanal 90, der dem FÜD anzuzeigen ist.

Auch in den Fahrzeugen außer ELW sind keine 2m-Mobilfunkgeräte erlaubt.

Gruß
Knut

PS: Aus welchem LK kommst du? Antw. gerne auch als PN an mich