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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : zum Thema Funkscanner beschlagnahmt



drehmeister
26.03.2008, 21:16
Hallo, habe mir gerade den Bericht angeschaut wo einem Reporter sein Funkscanner beschlagnahmt wurde.
Wollte EUCH daher fragen ob es wirklich verboten ist einen Funkscanner zu besitzen und zu betreiben.
Kann es eigentlich passieren das wenn man bsp. den Polizeifunk abhört das man von der Polizei geortet werden kann?

Danke schon mal im Vorraus

Maschinist
26.03.2008, 21:19
Also da ein Scanner nicht senden kann, ist es technisch auch nicht möglich diesen zu orten. Von dieser Seite her brauchst du dir denke ich mal keine Sorgen zu machen...

knuddl
26.03.2008, 21:19
Schau mal hier, hier ist auch schon einiges erwähnt worden:

http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=32286&highlight=Funkscanner+beschlagnahmen

PelBB
26.03.2008, 21:51
Also da ein Scanner nicht senden kann, ist es technisch auch nicht möglich diesen zu orten. Von dieser Seite her brauchst du dir denke ich mal keine Sorgen zu machen...

Täusch Dich da bitte nicht... Zum Empfang eines Funksignals ist es notwendig, das ein Quartz auf der entsprechenden Frequenz im Empfänger mitschwingt... und den kann man sehr wohl messen, auch wenn es dazu einiger sensibler Messtechnik bedarf.

Du wirst aber schon einiges anstellen müssen, bis die BNA solchen Aufwand betreibt...

Firefighter1977
26.03.2008, 22:05
Also auf dem Sprechfunkerlehrgang 01/2008 hat mann uns auch sehr wohl Erklärt das mann einen Scanner Orten kann also verlass dich da bitte nicht auf deine Aussage.
Ausserdem sollte mann Grundsätzlich nie die besagten Kanäle Speichern,und die
Funktion Reset auswendig kennen !!
Und nie dem Einschalten des Gerätes zustimmen,einfach sagen es wäre Flüssigkeit rübergelaufen es dürfe nicht eingeschaltet werden.
Und die Knöpfe runter im auto,weil so schnell wie die die Türe afgemacht haben hast du niemals den Reset knopf gedrückt!!!

Also es ist viel zu Beachten beim Thema Scanner wenn mann schon hören möchte!!

Grisuchris
26.03.2008, 22:05
Sensible Messtechnik ist da noch untertrieben. Das haut in nem schön abgeschirmten Labor mit entsprechendem Aufwand hin, aber in freier Wildbahn wird das nichts (außerdem msste man wissen, wie der Empfänger aufgebaut ist, den man sucht --> Überlagerungsempfänger)
Manche Leute von der GEZ sollen auch schon verbreitet haben, dass sie Schwarzhöher "anpeilen"

Ansonsten: Scanner auf BOS zu betreiben ist verboten, also braucht man sich auch gar keinen kaufen...

PelBB
26.03.2008, 23:23
Natürlich sind Möglichkeit und realistische Chance zwei Dinge...:-)

Aber ich war schon in einer Messstelle der BNA und ich kann Dir sagen, das die Mäuse pfurzen hören können, wenn sie denn wollen... (Netzwerk-Inhouse Verkabelung von Kupfer auf Glas geändert, weil die Abstrahlungen von Cat7-Kabel die Peilung gestört haben... noch Fragen:-)?)

C-Elfe
27.03.2008, 00:08
Also auf dem Sprechfunkerlehrgang 01/2008 hat mann uns auch sehr wohl Erklärt das mann einen Scanner Orten kann also verlass dich da bitte nicht auf deine Aussage.

Die Aussage ist prinzipiell richtig, allerdings ist die ortbare Umgebung sehr beschränkt (ca. 15 -20 m).

Auf meinem Sprechfunkerlehrgang mussten wir die bekannten Verhaltens- und Verschwiegenheitserklärungen unterschreiben. Fünf Minuten später teilte uns der Lehrgangsleiter, seines Zeichens Brandamtmann und Leiter der Funkwerkstatt, die Kanal/Frequenzliste des BOS-Funks aus. "Klasse für Alle, die von Euch einen Scanner zuhause haben!" entfuhr es ihm mit einem breiten Grinsen.

Gorm
27.03.2008, 11:09
sorry, wenn ich mich dazwischenhake,
aber dann müsste man doch auch jeden funkmeldeempfänger beschlagnahmen bzw orten können der auf mithören geschaltet ist.

oder lieg ich da falsch in der annahme???

F64098
27.03.2008, 11:24
Üblicherweise verwenden Scanner eine ZF von 10,7 MHz. FME hingegen 17,9 oder 21,4MHz.
Das kann man dann schon unterscheiden.

MfG

Frank

Fabpicard
27.03.2008, 14:22
Ja, Orten kannst du die auch (sogar, ohne das aus Mithören geschaltet wurde, denn der Melder empfängt ja trotzdem auf dem Kanal)...

Aber zum Beschlagnahmen von offen programmierten FMEs... Naja, ich weis nicht... Meinst du nicht die BNetzA hat was besseres zu tun? *g*

MfG Fabsi

gampi
27.03.2008, 14:50
Ein Freund von mir hat auch einen zuhause. Er fährt auch nicht mit dem Teil rum,gibt nur per sms die Top Aktuellen Blitzstandorte durch. Habe auch mal mit zugehört,so prikelnd ist es ja auch wieder nicht in unseren LK" das alle 2 min. eine Bank überfallen wird". Brauchen nicht wirklich.

Gorm
27.03.2008, 22:31
@ Fabsi

mir gehts ja dabei nur um die theorie, wenn ein scanner angepeilt werden kann, dann also auch ein fme...
hab halt bei uns noch nie gehört das jemandem was beschlagnahmt wurde

Fabpicard
27.03.2008, 23:03
@Gorm: Mehr hab ich auch nicht gesagt ;)

Natürlich können die auch FMEs anpeilen...

Nur werden die bei euch noch nichts beschlagnahmt haben, weil der Aufwand in den meisten Fällen einfach in keine Verhältniss zum Nutzen steht :)

MfG Fabsi

PelBB
27.03.2008, 23:03
Ja, auch ein FME kann angepeilt werden...

Die Frage ist aber immer, wie viele Leute von Deinem Eingeschalteten Scanner / FME wissen und der Meinung sind, das sie ein Argument wüßten, warum die BNA tätig werden sollte... Wie schon beschrieben, wäre der Aufwand nicht ganz ohne...

Die Geschichte mit den Blitzerstandorten per SMS wäre für mich aber schon grenzwertig...

Gorm
27.03.2008, 23:20
da könntest du recht haben *g*

mir war halt noch nie sowas in der richtung bekannt

akkonsaarland
28.03.2008, 00:50
Schauen wir uns die Theorie und die Praxis an.

theoretisch kann die BNA unter Labobedingungen alles orten.

Praktisch scheitert das in der Praxis schon an einem Radio das ich im Sannerzimmer stehen habe. Also sollte man daher keine Angst haben. Und wenn hilft es sich eine Hut aus Alufolie aufzusetzen, denn mit Ihrer Technik können DIE auch deine Hirnströme lesen.

Jetzt schauen wir uns die Praxis an. Ein kurzer Blick in die SUFU zeigt uns folgende Quellen des erwischt werdens

Prahlerei
Verrat
Dummheit
Pech

Also einige Regeln befolgen

Scanner nur zuhause in Zimmerlautstärke betreiben.
Scanner nicht mit ins Auto nehmen
Nirgendswo rumprahlen

wenn man sich daran hält, passiert nichts

Ebi
28.03.2008, 09:22
Moin,

hier steht noch einiges über dieses Thema.
Übrigends: Mann kann jeden Empfänger anpeilen bzw orten.


http://www.funkmeldesystem.de/foren/search.php?searchid=908522

e.

bastelheini
28.03.2008, 13:09
ja das hat ja niemand bestritten....ev. sollte der kosten-nutzen faktor bedacht werden.....das lohnt sich nicht.....

Mr. Blaulicht
28.03.2008, 13:24
kommt drauf an: Wenn jemand seinen Scanner zum Testsender umbaut und damit regelmäßig über den nur ein paar Meter entfernten Umsetzer den halben Kreis aus dem Bett jagt, lohnt sich das schon!

Borsti
28.03.2008, 14:06
Und die Knöpfe runter im auto,weil so schnell wie die die Türe afgemacht haben hast du niemals den Reset knopf gedrückt!!!

Oh man! Du weißt aber schon, was du hier gerade schreibst?!

Das Runterdrücken der Knöpfe im Fahrzeug um eine Polizeikontrolle zu verhindern gilt als aktiver Widerstand ( -> § 113 StGB) und kann zum einen Strafrechtlich problematisch werden aber zum anderen (und das finde ich noch viel schlimmer) kann es ziemlich schnell passieren dass sich deine Autoscheibe in Wohlgefallen auflöst, da sich die Kollegen dann nämlich mit Zwang Zutritt zu dir und deinem Auto verschaffen...

So, und nun denk nochmal drüber nach ob du das wirklich willst!

Firefighter1977
28.03.2008, 15:31
Oh man! Du weißt aber schon, was du hier gerade schreibst?!

Das Runterdrücken der Knöpfe im Fahrzeug um eine Polizeikontrolle zu verhindern gilt als aktiver Widerstand ( -> § 113 StGB) und kann zum einen Strafrechtlich problematisch werden aber zum anderen (und das finde ich noch viel schlimmer) kann es ziemlich schnell passieren dass sich deine Autoscheibe in Wohlgefallen auflöst, da sich die Kollegen dann nämlich mit Zwang Zutritt zu dir und deinem Auto verschaffen...

So, und nun denk nochmal drüber nach ob du das wirklich willst!

Also,mann darf seine Knöpfe jederzeit herunter lassen wann und wo mann will,es reicht auch wenn mann das Fenster ein Stück herunter macht.
Also wenn mann jemanden hinter sich hat und mann hätte son Teil mit sich bleiben immer noch Sekunden um zu resetten.
Naja es gibt halt viele die Machen aus Mücken immer noch Elefanten..
Wir sind nicht im Wilden Westen Jungs...

Borsti
29.03.2008, 00:30
Also,mann darf seine Knöpfe jederzeit herunter lassen wann und wo mann will,es reicht auch wenn mann das Fenster ein Stück herunter macht.

Und genau da befindest du dich in einem Irrtum. Sich einer Polizeikontrolle mit Gewalt zu widersetzen ist nunmal verboten und stellt eine Straftat dar! Und ja, selbst das herunterdrücken der Knöpfe ist Gewalt i.S.v. § 113 StGB (vgl. Literatur)!



Also wenn mann jemanden hinter sich hat und mann hätte son Teil mit sich bleiben immer noch Sekunden um zu resetten.
Naja es gibt halt viele die Machen aus Mücken immer noch Elefanten..

Ja. Und dann gibt es Menschen die aus Unwissenheit andere zu ziemlich massiven Dummheiten auffordern. Und dazu gehörst leider auch du!


Wir sind nicht im Wilden Westen Jungs...

Korrekt. Wir leben im Rechtsstaat. Und da muss man sich nunmal an entsprechende Gesetze halten - oder eben mit den jeweiligen Konsequenzen leben.

Und danach darf man dann aber eben nicht herumweinen dass man das ja eigentlich alles gar nicht gewollt hat. Und mit "Wildem Westen" hat eine Polizeikontrolle nunmal nix zu tun. Wer Wind sät, wird Sturm ernten...

janus060103
29.03.2008, 02:15
Moin
Also ich weiß nicht wie es in der übrigen Republik aussieht, aber mir ist es noch nie passiert, dass die Herren in grün bei einer normalen Kontrolle überhaupt erst die Fahrzeugtür auf gemacht haben. Ganz davon abgesehen das es ganz so schnell ja nun auch nicht geht. Ich kenne das eigentlich nur so, dass die Herren Polizei ans Fenster kommen, sich kurz vorstellen, nach den Papieren fragen und vielleicht mal ob man einen getrunken hat. Das war es dann aber auch schon. OK, manchmal wird man vielleicht noch gebeten kurz aus zu steigen. Aber selbst dann mußte ich die Tür eigentlich immer selber auf machen. Wenn man nach dem anhalten aber panisch im Fahrzeug rum hantiert um nen Scanner zu resetten, kann ich mir unter Umständen vorstellen das so etwas vielleicht etwas verdächtig aussieht und blöde Fragen nach sich zieht. Ich war noch nie in der Situation, aber ich kann mir vorstellen, dass wenn man den Scanner einfach aus macht und z.B. hinter den Sitz legt, dass ganze nich mal jemanden auffällt?!

akkonsaarland
29.03.2008, 12:10
Man muss seine Rechte kennen.

Kein Polizist darf bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle dein Auto durchsuchen.
Daher das Ding normal ausschalten, Jacke drüber und gut ist.

Bei einem Begründeten Verdacht, Beschallen der Eisdiele und ähnlicher Quatsch, dürfen Sie dein Auto kontrollieren.

Eine lustige Geschichte am Ende

Vor fast genau 5 Jahren hatte ich eine Hausdurchsuchung in einer ganz anderen Sache.
Der Polizist findet meinen programmierten Scanner im Schrank und fragt mich warum das ist.
Ich im Reflex " um Polizeifunk zu hören".

dies stand später Wortwörtlich im Durchsuchungsprotokoll. Bekommen hab ich Ihn trotzdem wieder

Mr. Blaulicht
29.03.2008, 14:04
Mensch, da lernt man ja ganz neue Seiten von Dir kennen! ;-)

Sirenenkiller
30.03.2008, 15:17
Moin
Also ich weiß nicht wie es in der übrigen Republik aussieht, aber mir ist es noch nie passiert, dass die Herren in grün bei einer normalen Kontrolle überhaupt erst die Fahrzeugtür auf gemacht haben. Ganz davon abgesehen das es ganz so schnell ja nun auch nicht geht. Ich kenne das eigentlich nur so, dass die Herren Polizei ans Fenster kommen, sich kurz vorstellen, nach den Papieren fragen und vielleicht mal ob man einen getrunken hat. Das war es dann aber auch schon. OK, manchmal wird man vielleicht noch gebeten kurz aus zu steigen. Aber selbst dann mußte ich die Tür eigentlich immer selber auf machen. Wenn man nach dem anhalten aber panisch im Fahrzeug rum hantiert um nen Scanner zu resetten, kann ich mir unter Umständen vorstellen das so etwas vielleicht etwas verdächtig aussieht und blöde Fragen nach sich zieht. Ich war noch nie in der Situation, aber ich kann mir vorstellen, dass wenn man den Scanner einfach aus macht und z.B. hinter den Sitz legt, dass ganze nich mal jemanden auffällt?!

Na ja, es gibt aber auch Polizeikontrollen wo du den netten Herren in Grün erklärst wofür du den Scanner nutzen tust. Mit einem passend dazu vorgelegtem Dienstausweis sieht das dann alles schon ganz anders aus. Alles schon vergekommen und es hat auch geklappt ! Gute Weiterfahrt sag ich nur ;-p

thilo
30.03.2008, 15:45
@Borsti
Ein Polizist wird dir, wie oben geschrieben, niemals (schon aus Eigenschutzgründen) die Türe aufreißen.
Deiner Argumentation nach kann man die Fahrer aller Fahrzeuge, die beim Losfahren, die Tür verriegeln und in eine Polizeikontrolle verhaften. Oder etwa doch nicht?
Jeder vernünftige Polizist sollte Verständnis dafür haben, dass man sich bei leicht geöffnetem Fenster erstmal Dienstmarke und ggf. Ausweis zeigen lässt - gut, bei einer gerade laufenden Ringfahndung führt dies u.U. zu nicht ganz netten Reaktionen... ;-)

Meine Meinung: Knöpfchen runter (während der Fahrt) ist absolut unproblematisch - wenn sich dann noch hektische Bewegungen vermeiden lassen, ist die Welt in Ordnung.

thilo

Chr881986
30.03.2008, 18:21
Na ja, es gibt aber auch Polizeikontrollen wo du den netten Herren in Grün erklärst wofür du den Scanner nutzen tust. Mit einem passend dazu vorgelegtem Dienstausweis sieht das dann alles schon ganz anders aus. Alles schon vergekommen und es hat auch geklappt ! Gute Weiterfahrt sag ich nur ;-p

bitte um Erläuterung.

mfg

Borsti
30.03.2008, 19:33
@Borsti
Ein Polizist wird dir, wie oben geschrieben, niemals (schon aus Eigenschutzgründen) die Türe aufreißen.

Vielen Dank für die Belehrung. Und nun sagt dir ein Polizist, dass er das schon häufig genug selbst getan hat. Reicht dir das so oder brauchst du weitere Beispiele?


Deiner Argumentation nach kann man die Fahrer aller Fahrzeuge, die beim Losfahren, die Tür verriegeln und in eine Polizeikontrolle verhaften. Oder etwa doch nicht?

Nein. Lies dir meinen Beitrag nochmal durch. Ich bezog mich dabei auf den konkreten Fall dass jemand die Knöpfe runter drückt um eine Kontrolle zu verhindern. Sollte dir das nun auch wieder völlig konstruiert vorkommen, kannst du gerne im Kommentar des Herrn Tröndle nachlesen...


Jeder vernünftige Polizist sollte Verständnis dafür haben, dass man sich bei leicht geöffnetem Fenster erstmal Dienstmarke und ggf. Ausweis zeigen lässt - gut, bei einer gerade laufenden Ringfahndung führt dies u.U. zu nicht ganz netten Reaktionen... ;-)

Dieses Verständnis hat ein jeder Polizist - allerdings meist dann wenn man in zivil kontrolliert oder / und bei Dunkelheit. In Uniform und mit blau-silbernen Streifenwagen mangelt es dann häufig schon mal an diesem Verständnis - vorallem wenn dann noch hektisch im Fahrzeug hantiert wird...


Meine Meinung: Knöpfchen runter (während der Fahrt) ist absolut unproblematisch - wenn sich dann noch hektische Bewegungen vermeiden lassen, ist die Welt in Ordnung.

thilo

Diese Meinung habe ich auch. Die Knöpfchen runter sobald die Polizei nach den Papieren fragt hingegen ist nicht rechtens...

Gruß.

Poli
31.03.2008, 08:19
Tach zusammen!

Ich kann das Posting von Borsti uneingeschränkt unterstützen!

Zusätzlich möchte ich noch eine Kleinigkeit anmerken:

Wie "verdächtig" will man sich denn noch machen, wenn man bei einer polizeilichen Kontrolle die Türen verriegelt und im Fahrzeug u.U. herum hantiert? Selbst bei Jungschutzleuten mit wenig dienstlicher Erfahrung werden sämtlich Alarmglocken läuten!

Amüsant finde ich allerdings das Posting von Serienkiller!

Welche Erklärung willst Du denn abgeben? "Guten Tag! Ich bin in der HiOrg X und höre gerne außerhalb meiner Dienstzeit mit was da so läuft und außerdem höre ich auch die anderen HiOrgs mit, damit ich schnell reagieren kann, falls für meine HiOrg ein Einsatz ansteht!"

Zur Einleitung eines Strafverfahrens und zum Beschlagnahme des Scanners würde diese Art von Äußerung deutlich ausreichend sein!

akkonsaarland
31.03.2008, 10:02
Wie man in den Wald hereinruft schallt es raus.

Ich habe irgendwo gelesen wenn die Polizei einen rauswinkt folgendes beachten

-zügig reagieren
-Licht im Innenraum anmachen
-schon vorher das Fenster aufmachen
-Hände aufs Lenkrad

das stand in einem Faltblatt. Dazu hat sich bewährt

-freundlich Grüßen
-Papiere griffbereit halten
-keine dummen Antworten

Wenn man diese Regeln befolgt kommt man schon fast mit der Dienstausweissache durch, bei mir hat es geholfen das der Schutzmann trotz kein Tüv und nicht angeschnallt nur mündlich Verwarnt hat.

Sebastian2980
31.03.2008, 10:49
Und genau da befindest du dich in einem Irrtum. Sich einer Polizeikontrolle mit Gewalt zu widersetzen ist nunmal verboten und stellt eine Straftat dar! Und ja, selbst das herunterdrücken der Knöpfe ist Gewalt i.S.v. § 113 StGB...

Also ich finde die Frage sehr Interessant... wie ist das denn jetzt bei modernen Autos die automatisch die Türen verriegeln? Weil solange ich nicht den Schlüssel ziehe oder von Hand auf den entsprechenden Knopf drücke bleibt dir Tür zu. Und da kann mir als Autofahrer ja wohl keiner nen Strick draus drehen. Klar...wenn ein Polizist mich im Rahmer der Kontrolle auffordert die Tür zu öffnen und ich komme dem nicht nach okay...
Also bisher hat Fenster auf immer gereicht

Florian Feuerbaer
31.03.2008, 10:54
Also..

Bevor sich der Polizist nicht ausgewiesen hat, egal ob mit oder ohne Dienstkleidung, musst du gar nichts aufmachen! Und dazu wird er dich auch nicht auffordern!

Bei zivilen Fahrzeuge ist es sogar so, das man die Türen sperren soll, und erst wenn man Dienstausweis + Personalausweis gesehen hat, soll man Motor ausschalten und dem Beamten sagen das man jetzt Türen öffnet und die Fenster weiter öffnet.

Das wird sogar so von der Polizei empfohlen und das gibt auch keine Probleme! Habe ich selber schon zwei mal so gemacht, und wurde jedesmal von den Beamten für mein Verhalten gelobt.
Denn leider sind ja auch da schwarze Schafe unterwegs.

Allerdings denke ich, werden die zu recht ungehalten wenn man nicht öffnet, nachdem die sich richtig ausgewiesen haben.

Alex22
31.03.2008, 12:45
auf was für eine Grundlage soll mir der Polizist überhaupt befehlen können mein Fahrzeug zu verlassen?

Fabpicard
31.03.2008, 13:14
auf was für eine Grundlage soll mir der Polizist überhaupt befehlen können mein Fahrzeug zu verlassen?

Einfach so befehlen kann er das mal nicht...

Wenn ein begründeter Verdacht auf eine Straftat besteht, dann kann er das natürlich...

Und wenn man es genau nimmt, könnte man sich auch einer Owig schuldig machen, da man nach StVO §36 nicht an eine Weisung eines Polizeibeamten hält ;)

MfG Fabsi

Alex22
31.03.2008, 13:55
Und wenn man es genau nimmt, könnte man sich auch einer Owig schuldig machen, da man nach StVO §36 nicht an eine Weisung eines Polizeibeamten hält ;)

MfG Fabsi

Naja das wäre dann schon etwas weit hergeholt .. dafür müßte es ja wieder Gründe geben die ihm erlauben dich aus dem Auto aussteigen zu lassen.
Er kann ja auch nicht sagen ziehen sie sich aus.

Borsti
31.03.2008, 13:57
Also ich finde die Frage sehr Interessant... wie ist das denn jetzt bei modernen Autos die automatisch die Türen verriegeln? Weil solange ich nicht den Schlüssel ziehe oder von Hand auf den entsprechenden Knopf drücke bleibt dir Tür zu. Und da kann mir als Autofahrer ja wohl keiner nen Strick draus drehen. Klar...wenn ein Polizist mich im Rahmer der Kontrolle auffordert die Tür zu öffnen und ich komme dem nicht nach okay...
Also bisher hat Fenster auf immer gereicht

Die Frage hast du dir ja schon selbst beantwortet... ;-)

Automatisch -> nicht absichtlich um sich einer Kontrolle zu entziehen

Borsti
31.03.2008, 14:00
Naja das wäre dann schon etwas weit hergeholt .. dafür müßte es ja wieder Gründe geben die ihm erlauben dich aus dem Auto aussteigen zu lassen.
Er kann ja auch nicht sagen ziehen sie sich aus.

So weit ist es nicht hergeholt. Dient diese Anweisung dem Zwecke der Kontrolle der Verkehrssicherheit und -tüchtigkeit, dann ist mit der Weigerung dieser Tatbestand erfüllt.

Diente die Anweisung einem anderen Zwecke (gefahrenabwehrrechtlich oder strafprozessual), so ist die Weigerung nicht owibewährt - hat aber im Einzelfall teils sehr erhebliche Folgen für denjenigen.

Aber ich denke dass dies hier das falsche Forum ist um die Arbeit und die Rechte der Polizei zu beurteilen. Vorallem steht es diesem Forum überhaupt nicht zu - oder beschäftigt sich etwa www.copzone.de mit den Rechten und Pflichten der Feuerwehr? Ich denke eher nicht... ;-)

Borsti
31.03.2008, 14:08
Bevor sich der Polizist nicht ausgewiesen hat, egal ob mit oder ohne Dienstkleidung, musst du gar nichts aufmachen! Und dazu wird er dich auch nicht auffordern!

Und auch darauf würde ich mich nicht verlassen! In dem Moment wo du berechtigte Zweifel hast, dass es sich wirklich um Polizeibeamte handelt, hast du vollkommen Recht.

Aber wenn du allen Ernstes in einer belebten Stadt von einem blau-silbernen Streifenwagen angehalten und von zwei uniformierten Beamten kontrolliert wirst und jetzt behauptest, dass die sich erst noch ausweisen müssen - dann liegst du einfach falsch! Und dann gegenan zu gehen und die Fenster und Türen abzuschließen führt unweigerlich zu einem Schaden deinerseits...

Gruß

Florian Feuerbaer
31.03.2008, 14:44
Und auch darauf würde ich mich nicht verlassen! In dem Moment wo du berechtigte Zweifel hast, dass es sich wirklich um Polizeibeamte handelt, hast du vollkommen Recht.

Aber wenn du allen Ernstes in einer belebten Stadt von einem blau-silbernen Streifenwagen angehalten und von zwei uniformierten Beamten kontrolliert wirst und jetzt behauptest, dass die sich erst noch ausweisen müssen - dann liegst du einfach falsch! Und dann gegenan zu gehen und die Fenster und Türen abzuschließen führt unweigerlich zu einem Schaden deinerseits...

Gruß

Komisch bei mir haben die auch das gemacht! Ohne Probleme und sonst was... und es is mir egal wer mich wann oder wo anhält. Ich weiß gerne wer mit mir da spricht...
Wieso schaden? Ich hab keinen... ich habe wie immer freundlich gefragt, und so freundlich wurde ich auch behandelt. No Probleme...

Borsti
31.03.2008, 16:09
Das freut mich für dich!

Poli
31.03.2008, 16:28
Also..

Bevor sich der Polizist nicht ausgewiesen hat, egal ob mit oder ohne Dienstkleidung, musst du gar nichts aufmachen! Und dazu wird er dich auch nicht auffordern!

Bei zivilen Fahrzeuge ist es sogar so, das man die Türen sperren soll, und erst wenn man Dienstausweis + Personalausweis gesehen hat, soll man Motor ausschalten und dem Beamten sagen das man jetzt Türen öffnet und die Fenster weiter öffnet.

Das wird sogar so von der Polizei empfohlen und das gibt auch keine Probleme! Habe ich selber schon zwei mal so gemacht, und wurde jedesmal von den Beamten für mein Verhalten gelobt.
Denn leider sind ja auch da schwarze Schafe unterwegs.

Allerdings denke ich, werden die zu recht ungehalten wenn man nicht öffnet, nachdem die sich richtig ausgewiesen haben.

Woher hast Du diese Weißheit? Ein Dienstausweis der Polizei ist ohne Personalausweis gültig! Oder steht auf irgend einem anderen Dienstausweis, egal ob Feuerwehrdienstausweis oder Rettungsdienstausweis (wobei mir nicht bekannt ist, ob es Letzteren gibt) drauf:

"Gültig nur bei gleichzeitiger Vorlage eines Bundespersonalausweises!"

Auf meinen Dienstausweisen (Pol und FW) habe ich diesen Passus bislang nicht finden können!

Ansonsten weist sich der allgemeine Schutzmann / die allgemeine Schutzfrau grundsätzlich durch das Tragen der Uniform aus. Gerade und besonders bei der Nutzung von mehrfarbigen Dienstfahrzeugen ist Zweifel nicht angebracht! Anders bei Kollegen(innen) in gut bürgerlicher Kleidung. Diese Mitarbeiter weisen sich im allgemeinen durch eine Dienstmarke aus, die, und das ist das besondere, nur in Verbindung mit dem Dienstausweis gültig ist! Denn meines Wissens nach müssen die Nr. auf Dienstmarke und Dienstausweis bei ausschließlich in Zivil Dienst verrichtenden Kollgen(innen) identisch sein.

Zum Thema: Ich muss gar nicht aussteigen, wenn die Polizei es von mir verlangt, mal eine kleine Frage an die Allgemeinheit! Wo bewahrt ihr euer Warndreieck und das EH-Material auf?

Ich tippe mal, dass in 80% aller Pkw dieses Material im Kofferraum liegt. Und schon wird man dazu aufgefordert, diese Sachen vorzuzeigen. Wie ist dann Eure Antwort? Und jetzt sagt nicht, ich bleibe im Auto sitzen und lasse den Schutzmann den Kofferaum selber aufmachen und nachschauen. Dann kommen nämlich auf Garantie aus einer anderen Ecke die mahnenden Worte: "Das darf der gar nicht!"

Florian Feuerbaer
31.03.2008, 16:34
Woher hast Du diese Weißheit? Ein Dienstausweis der Polizei ist ohne Personalausweis gültig! Oder steht auf irgend einem anderen Dienstausweis, egal ob Feuerwehrdienstausweis oder Rettungsdienstausweis (wobei mir nicht bekannt ist, ob es Letzteren gibt) drauf:

"Gültig nur bei gleichzeitiger Vorlage eines Bundespersonalausweises!"
"

1. Wurde mehrfach von der Polizei in Autozeitschriften und Auto-Sendungen so gesagt.
2. Weil ich ja nicht alles glaube, habe ich das dann mal erfragt bei der Polizei, und es wurde mir so bestätigt.

Also wieso sollte ich daran nun zweifeln? Ich kann nicht mehr als denen glauben.. besonders wenn mans mehr als 1 mal gesagt bekommt.

Und andere Erfahrungen habe ich ja auch noch nicht sammeln brauchen/dürfen/müssen ;)

Im zweifel lasse ich mir das HFG zeigen oder wenns mir net reicht, dann telefoniere ich halt mal kurz....

Fabpicard
31.03.2008, 16:42
Im zweifel lasse ich mir das HFG zeigen

"Darf ich mir mal Ihre Dienstwaffe ansehen? Ich möchte nur sicherstellen, dass dort kein F im Fünfeck, wie bei Cobra 11 drauf ist." *muarharharhar*

MfG Fabsi

Poli
31.03.2008, 17:23
Im zweifel lasse ich mir das HFG zeigen oder wenns mir net reicht, dann telefoniere ich halt mal kurz....

Sorry, dass ich erst jetzt anworte. Aber ich habe etwas länger gebraucht um mir dem Träne aus den Augen zu wischen! Ich sehe den Dialok schon bildlich vor Augen:

Entschuldigung, ich glaube nicht, dass Sie von der Polizei sind! Kann ich mal ihr Funkgerät sehen!

Aber sicherlich! Habe ich günstig bei ebay ersteigert!

Äh, ja! Dann ihre Dienstwaffe!

Klar! Kein Thema. Habe ich preiswert von einem Waffeschieber aus ...! Wenn sie wollen, besorge ich ihnen auch eine!

Ja gut! Dann möchte ich mir mal ihre Uniform genauer anschauen!

OK! Die habe ich aus der Altkleidersammlung eines norddeutschen Bundeslandes, die gerade von beige auf dunkelblau umgestellt haben. War zum Glück genau meine Größe. Die Schulterklappen und die Landeswappen habe ich mir von einem Polizeisammler besorgt. Der hatte mehrere übrig. Ach ja, und bevor sie weiterfragen. Das Koppel habe ich aus einem Zubehörhandel für Sicherheitsunternehmen. Die Schuhe habe ich direkt von dem Hersteller, der auch die Polizei beliefert. Aus dem Werkverkauf, verstehen sie. Da sind die günstiger!

Und den Dienstwagen habe ich mir eben auf dem Hof unserer örtlichen Polizeiwache ausgeliehen. Ich habe durch die fenster erkannt, dass die Polizisten gerade beim essen waren und da habe ich gedacht, die brauchen das Fahrzeug gerade nicht. Und wenn die keine Zeit haben, weil die gerade Essen müssen, dann kann ich das ja so lange machen. Aber keine Angst! Den Wagen bringe ich nachher wieder zurück. Ich habe eh keine Garage in der ich den verstecken könnte.


Sorry! Aber das musste jetzt einfach mal raus!

Schönen Tag noch!

FF112DN
31.03.2008, 17:28
Sorry, dass ich erst jetzt anworte. Aber ich habe etwas länger gebraucht um mir dem Träne aus den Augen zu wischen! Ich sehe den Dialok schon bildlich vor Augen:

Entschuldigung, ich glaube nicht, dass Sie von der Polizei sind! Kann ich mal ihr Funkgerät sehen!

Aber sicherlich! Habe ich günstig bei ebay ersteigert!

Äh, ja! Dann ihre Dienstwaffe!

Klar! Kein Thema. Habe ich preiswert von einem Waffeschieber aus ...! Wenn sie wollen, besorge ich ihnen auch eine!

Ja gut! Dann möchte ich mir mal ihre Uniform genauer anschauen!

OK! Die habe ich aus der Altkleidersammlung eines norddeutschen Bundeslandes, die gerade von beige auf dunkelblau umgestellt haben. War zum Glück genau meine Größe. Die Schulterklappen und die Landeswappen habe ich mir von einem Polizeisammler besorgt. Der hatte mehrere übrig. Ach ja, und bevor sie weiterfragen. Das Koppel habe ich aus einem Zubehörhandel für Sicherheitsunternehmen. Die Schuhe habe ich direkt von dem Hersteller, der auch die Polizei beliefert. Aus dem Werkverkauf, verstehen sie. Da sind die günstiger!

Und den Dienstwagen habe ich mir eben auf dem Hof unserer örtlichen Polizeiwache ausgeliehen. Ich habe durch die fenster erkannt, dass die Polizisten gerade beim essen waren und da habe ich gedacht, die brauchen das Fahrzeug gerade nicht. Und wenn die keine Zeit haben, weil die gerade Essen müssen, dann kann ich das ja so lange machen. Aber keine Angst! Den Wagen bringe ich nachher wieder zurück. Ich habe eh keine Garage in der ich den verstecken könnte.


Sorry! Aber das musste jetzt einfach mal raus!

Schönen Tag noch!



DANKE! :-D saubere antwort zum "HFG zeigen" :-) geil

Fabpicard
31.03.2008, 17:40
Und den Dienstwagen habe ich mir eben auf dem Hof unserer örtlichen Polizeiwache ausgeliehen.

Lach nicht Poli...

Bei unserer örtlichen Polwache, wurde vor einiger Zeit ein FuG aus dem verschlossenen Streifenwagen geklaut, der auf dem abgeschlossenen, videoüberwachten Hof stand... (mit hohem zaun)

;)

MfG Fabsi

Poli
31.03.2008, 17:46
Lach nicht Poli...

Bei unserer örtlichen Polwache, wurde vor einiger Zeit ein FuG aus dem verschlossenen Streifenwagen geklaut, der auf dem abgeschlossenen, videoüberwachten Hof stand... (mit hohem zaun)

;)

MfG Fabsi

Ne, wieso sollte ich darüber lachen!

Bei mir auf der Dienststelle gibt es einen Kollegen, den man nicht auf den Verbleib eines Dienstkrades nach der Tatsache, wo sich zum Zeitpunkt des Verschwindens der Zündschlüssel befand.

Aber solche Geschichten gehören hier nur (leider) wirklich nicht rein!

Alex22
31.03.2008, 19:01
So weit ist es nicht hergeholt. Dient diese Anweisung dem Zwecke der Kontrolle der Verkehrssicherheit und -tüchtigkeit, dann ist mit der Weigerung dieser Tatbestand erfüllt.


Warum?
ich muß nichts tun womit ich mich selbst belaste ...
Die Polizei kann dir auch nicht, machen sie mal den Alkotest bzw wenn du sagst ne mach ich nichts, können haben die auch keine Handhabe

Poli
31.03.2008, 19:18
Warum?
ich muß nichts tun womit ich mich selbst belaste ...
Die Polizei kann dir auch nicht, machen sie mal den Alkotest bzw wenn du sagst ne mach ich nichts, können haben die auch keine Handhabe

Ne, ist schon klar!

Alkoholtest im Sinne von "Pusten sie hier mal rein!" muss man nicht machen. Da ist aktives Mitwirken aber schon keine schlechte Idee. Der nächste Schritt ist dann nämlich das Anordnen einer Blutentnahme. Da muss Du dann mitmachen! Ob Du willst oder nicht! Ärmchen frei machen damit Herr Doktor zapfen kann. Wenn Du nicht willst, helfen die freundlichen uniformierten Mitarbeiter nach und setzen die angeordnete Maßnahme mit Zwang durch. Ist meist nicht so ganz angenehm für den Probanten! Aber sehr interessant für das kommende Strafverfahren!

Übrigens heißt es nicht, dass Du nichts tun muss, womit Du Dich selber belastest, sondern die Belehrung heißt sinngemäß richtig: ... nichts sagen, womit man sich selbst in die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung bringt!...

Es muss ja nicht gleich soweit gehen, wie man ironischer Weise vielfach hört: "Helfen Sie der Polizei! Verhaften Sie sich selbst!" Aber ein wenig Mitwirkung kann man doch vom mündigen Bürger wirklich verlangen!

Fabpicard
31.03.2008, 19:38
Wenn Du nicht willst, helfen die freundlichen uniformierten Mitarbeiter nach und setzen die angeordnete Maßnahme mit Zwang durch. Ist meist nicht so ganz angenehm für den Probanten! Aber sehr interessant für das kommende Strafverfahren!

Hihi, erinnert mich irgendwie grad an die 2 wirklich freundlichen Beamten, die sehr sehr sehr viel Geduld bewiesen hatten... Ok, bis der "Probant" dann versucht dem einen eine zu kleben und an zu spucken *g*
Hätte er nicht tun sollen ;)

MfG Fabsi

Alex22
31.03.2008, 20:10
Der nächste Schritt ist dann nämlich das Anordnen einer Blutentnahme. Da muss Du dann mitmachen! Ob Du willst oder nicht!

Tja .. diese darf ja wieder nicht grundlos angeordnet werden, sonst wäre das Körperverletzung.
Deswegen wollen die ja das du dich selbst mit dem Alkotest überführst.

Poli
31.03.2008, 20:40
Tja .. diese darf ja wieder nicht grundlos angeordnet werden, sonst wäre das Körperverletzung.
Deswegen wollen die ja das du dich selbst mit dem Alkotest überführst.

Wenn Kollegen Dich zu einem Alkoholtest bitten, werden sie schon den Verdacht haben, dass Du Alkohol zu Dir genommen hast. Wenn Du Dich dann noch auf die Hinterbeine stellst und Dich wenig kooperativ zeigst, kommt die Anordnung zur Blutentnahme.

Und die ist nicht nur zu Belastung des Probanten gedacht, sondern auch zu dessen Entlastung. Genauso wie der Alkoholtest.

Ich möchte allen Ernstes die Begründung für eine Anzeige gegen Kollegen lesen, wenn bei einer Blutentnahme ein rechtlich nicht relevanter Wert erzielt wird, und vorher durch die einschreitenden Mitarbeiter ein Alkoholtest angeboten, dieser durch den Probanten aber vehemend abgelehnt wurde.

Aber wir sind ja eh die Leute, die den anderen immer was Böses wollen! :( Heul

Alex22
31.03.2008, 20:48
Wenn Kollegen Dich zu einem Alkoholtest bitten, werden sie schon den Verdacht haben, dass Du Alkohol zu Dir genommen hast. Wenn Du Dich dann noch auf die Hinterbeine stellst und Dich wenig kooperativ zeigst, kommt die Anordnung zur Blutentnahme.

Und die ist nicht nur zu Belastung des Probanten gedacht, sondern auch zu dessen Entlastung. Genauso wie der Alkoholtest.

Ich möchte allen Ernstes die Begründung für eine Anzeige gegen Kollegen lesen, wenn bei einer Blutentnahme ein rechtlich nicht relevanter Wert erzielt wird, und vorher durch die einschreitenden Mitarbeiter ein Alkoholtest angeboten, dieser durch den Probanten aber vehemend abgelehnt wurde.

Aber wir sind ja eh die Leute, die den anderen immer was Böses wollen! :( Heul

Mir is das wurscht ... ich trinke kein Alkohol.
Fakt ist aber dennoch, daß wurde mir von befreundeten Polizisten und auch von einem Staatsanwalt aus München vom Landgericht gesagt.
1. Die Polizei darf dich nicht zum Alkotest zwingen, dies ist rein freiwillig.
2. Ohne begründeten Verdacht darf die Polzei keine BE anordnen.
3. Ein nicht kooperatives Handeln darf nicht pauschal als Grundlage gelten er ist betrunken.
4. ein haltlose BE ist immernoch eine gefährliche Körperverletzung.

AkkonHaLand
31.03.2008, 21:29
Ne, ist schon klar!

Alkoholtest im Sinne von "Pusten sie hier mal rein!" muss man nicht machen. Da ist aktives Mitwirken aber schon keine schlechte Idee. Der nächste Schritt ist dann nämlich das Anordnen einer Blutentnahme. Da muss Du dann mitmachen! Ob Du willst oder nicht! Ärmchen frei machen damit Herr Doktor zapfen kann. Wenn Du nicht willst, helfen die freundlichen uniformierten Mitarbeiter nach und setzen die angeordnete Maßnahme mit Zwang durch. Ist meist nicht so ganz angenehm für den Probanten! Aber sehr interessant für das kommende Strafverfahren!...


Wenn Kollegen Dich zu einem Alkoholtest bitten, werden sie schon den Verdacht haben, dass Du Alkohol zu Dir genommen hast. Wenn Du Dich dann noch auf die Hinterbeine stellst und Dich wenig kooperativ zeigst, kommt die Anordnung zur Blutentnahme.

Und die ist nicht nur zu Belastung des Probanten gedacht, sondern auch zu dessen Entlastung. Genauso wie der Alkoholtest.

Ich möchte allen Ernstes die Begründung für eine Anzeige gegen Kollegen lesen, wenn bei einer Blutentnahme ein rechtlich nicht relevanter Wert erzielt wird, und vorher durch die einschreitenden Mitarbeiter ein Alkoholtest angeboten, dieser durch den Probanten aber vehemend abgelehnt wurde.

Aber wir sind ja eh die Leute, die den anderen immer was Böses wollen! :( Heul

Beispiel aus der Praxis gefällig? Eine Streife hält an einem Samstag um 02:30 ein Auto an, der Fahrer bleibt im Auto sitzen.

Pol:"Haben sie was getrunken?"
Autofahrer:"Ja!"
P:"Sind sie mit einem Alkoholtest einverstanden?"
A:"Nein!"
P:"Warum nicht?"
A:"Weil ich 0,0 Promille habe!"
P:"Wenn Sie was getrunken haben, dann haben sie keine 0 Promille!"
A:"Wiso nicht?"
P:"Weil sich sowas auch im Atem zeigt! Bitte pusten!"
A:"Ich puste nicht in Ihr Gerät!"
P:"Dann müssen wir Sie zu einer Blutprobe auffordern!"
A:"Die verweigere ich auch, da ich 0,0 Promille habe und dieses glaubhaft versichere! Sie haben bisher auch keinen Alkoholgeruch bei mir festgestellt!"

Die Pol nimmt den Fahrer unter leichter Gegenwehr fest und fährt mit ihm zum Krankenhaus. Der Fahrer wiederholt in Gegenwart des Arztes seine Weigerung zur Blutentnahme. Die Beamten müssen ihm festhalten, damit der Arzt stechen kann, weil der Fahrer immer wieder seinen Arm wegzieht. Testergebnis nach Auswertung 0,0 Promille!

Nachspiel: Der Autofahrer bekommt eine Entschädigung unter Anderem wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung, die Polizisten eine gehörige Disziplinarmaßnahme in Form von Gehaltskürzung, Degradierung und Zwangsversetzung auf das "Strafrevier".

Schlusswort des Polizeichef in der Gerichtsverhandlung "Die Frage ´haben sie was getrunken´mag zwar gang und gäbe sein, muss aber von jedem Menschen mit "JA" beantwortet werden!
Korrekt hätte es lauten müssen, spätestens als der Autofahrer die Atemalkoholkontrolle verweigerte unter dem Hinweis, er habe 0,0 Promile: ´Haben Sie <b>Alkohol</b> getrunken?´"

AkkonHaLand
31.03.2008, 22:09
...Zum Thema: Ich muss gar nicht aussteigen, wenn die Polizei es von mir verlangt, mal eine kleine Frage an die Allgemeinheit! Wo bewahrt ihr euer Warndreieck und das EH-Material auf?

Ich tippe mal, dass in 80% aller Pkw dieses Material im Kofferraum liegt. Und schon wird man dazu aufgefordert, diese Sachen vorzuzeigen. Wie ist dann Eure Antwort? Und jetzt sagt nicht, ich bleibe im Auto sitzen und lasse den Schutzmann den Kofferaum selber aufmachen und nachschauen. Dann kommen nämlich auf Garantie aus einer anderen Ecke die mahnenden Worte: "Das darf der gar nicht!"

Genau! "Allgemeine Verkehrskontrolle, Warndreieck und Verbandkasten zeigen!" (Alleine das ist eigentlich schon nicht zulässig, da eine Kontrolle ohne konkreten <b>Straftat</b>verdacht nicht zulässig ist!)

Meine Antwort: "Hier ist der Schlüssel vom Kofferraum. Das Warndreieck ist in der Kofferraumklappe angebracht, der Verbandkasten steckt in der Halterung auf der rechten Seite! Verstauen sie bitte alles wieder ordnungsgemäß, wenn sie mit der Durchsicht fertig sind!"
Pol:"Steigen Sie sofort aus und zeigen mit die Sachen!"
Ich: "Nö, bei dem Wetter steig ich nicht aus. Ich habe Ihnen gerade den Schlüssel für den Kofferraum angeboten, damit Sie nachsehen können!"

Lange rede kurzer Sinn: Ich bin auch nicht verpflichtet meine Gesundheit zu gefährden, daher muss ich auch nicht aussteigen! Zumindest nicht, solange mir von der Pol keine Sachen vorgeworfen werden können, die einen Straftatbestand erfüllen.

Übrigens bedingt die "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" Gewaltanwendung oder die Androhung einer solchen:

§ 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung <b>mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift</b>, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) ...
(3)...
(4)...

ahk
31.03.2008, 22:25
Beispiel aus der Praxis gefällig? Eine Streife hält an einem Samstag um 02:30 ein Auto an, der Fahrer bleibt im Auto sitzen.
...
Nachspiel: Der Autofahrer bekommt eine Entschädigung unter Anderem wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung, die Polizisten eine gehörige Disziplinarmaßnahme in Form von Gehaltskürzung, Degradierung und Zwangsversetzung auf das "Strafrevier".

Ja, nee, is klar.
Aktenzeichen? Sonstige Belege für diese tolle Geschichte?

Lies Dir mal §81a StPO durch:
http://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html


(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

Alex22
31.03.2008, 22:32
Ja, nee, is klar.
Aktenzeichen? Sonstige Belege für diese tolle Geschichte?

Lies Dir mal §81a StPO durch:
http://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html

ja ich lese ...

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

Es gibt kein Verfahren ...

AkkonHaLand
31.03.2008, 22:47
...Lies Dir mal §81a StPO durch:
http://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html

Naja fast richtig gelesen....

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.
Heißt im Klartext, die Blutentnahme darf nur bei begründetem Anfangsverdacht erfolgen. Wenn ein "Verdächtiger" allerdings keinerlei Anzeichen für einen Alkoholgenuß zeigt, noch nicht einmal der Geruch danach, wird kein Richter der Welt die Anordnung unterschreiben und somit können sich auch die Beamten nicht auf "Gefahr im Verzug" berufen!
Die Polizei darf nur
im Auftrag der Staatsanwaltschaft (z.B. sie fahren zu einem Tatort und treffen dort auf einen Verdächtigen, der augenscheinlich unter Drogen* steht) oder
als Vertreter der Staatsanwaltschaft (bei der Kontrolle bestehen konkrete Anhaltspunkt, dass der Betroffene Drogen konsumiert hat)
tätig werden

In dem geschilderten Fall bestehen aber keinerlei Anhaltspunkte für Drogenkonsum. Die bloße Weigerung eines Alkoholtest mit der Aussage "Ich habe keine Drogen genommen" reicht dafür nicht aus!

<i>*Auch Alkohol und Nikotin sind Drogen, daher habe ich die allgemeine Form gewählt!</i>

ahk
31.03.2008, 23:07
Ein 'Verfahren' gibt es schon. Derjenige ist nämlich Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren. Somit greift § 81a StPO.
http://www.kanzlei-breidenbach.de/Koerperliche-Untersuchung.509.0.html



Heißt im Klartext, die Blutentnahme darf nur bei begründetem Anfangsverdacht erfolgen. Wenn ein "Verdächtiger" allerdings keinerlei Anzeichen für einen Alkoholgenuß zeigt, noch nicht einmal der Geruch danach, wird kein Richter der Welt die Anordnung unterschreiben und somit können sich auch die Beamten nicht auf "Gefahr im Verzug" berufen!
Die Polizei darf nur
im Auftrag der Staatsanwaltschaft (z.B. sie fahren zu einem Tatort und treffen dort auf einen Verdächtigen, der augenscheinlich unter Drogen* steht) oder
als Vertreter der Staatsanwaltschaft (bei der Kontrolle bestehen konkrete Anhaltspunkt, dass der Betroffene Drogen konsumiert hat)
tätig werden

Lies Dir mal Absatz 2 des § 81a durch:
Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

Und nun mal Quote wikipedia: "Jedenfalls kann man als Bürger davon ausgehen, dass alle Dienstgrade vom Polizeimeister bis zum Polizeihauptkommissar diese Eigenschaft haben"

Und wieder Du:

In dem geschilderten Fall bestehen aber keinerlei Anhaltspunkte für Drogenkonsum. Die bloße Weigerung eines Alkoholtest mit der Aussage "Ich habe keine Drogen genommen" reicht dafür nicht aus!
Wenn der Polizist will, behauptet er, du wärst Schlangenlinien gefahren...

Langsam hat die Diskussion aber nichts mehr mit dem ursprünglichen Thema zu tun.
Ich würde aber raten, sich nicht auf solche 'Urban Legends' aus dem Internet zu verlassen und dann zu versuchen bei der nächsten Polizeikontrollen den Beamten mal zu zeigen wo der Hammer hängt. Das kann sehr schnell nach hinten losgehen.

Denkt doch mal vernünftig, Leute:
Wenn ich wirklich 0,00 Promille habe und das auch weiss, dann puste ich doch mal eben ins Röhrchen und kann in zwei Minuten weiterfahren. Wenn ich einen auf Oberschlau mache und mich mit den Beamten anlege (auch wenn es freundlich aber bestimmt ist), dann kann es mir passieren dass ich mit auf die Wache muss, Blutentnahme, etc. Ein Haufen Streß und Ärger.
Wenn ich dann nachher wie in dem oben geschilderten Fall vor Gericht Recht bekommen sollte (was ich immer noch bezweifle) dann ist das zwar toll und ich habe am Stammtisch eine klasse Geschichte zu erzählen, aber den Ärger und die vergeudete Zeit (Gerichtstermin, etc.) habe ich trotzdem.

Gruß

ahk

Borsti
31.03.2008, 23:16
Mir is das wurscht ... ich trinke kein Alkohol.

Fein. Freut mich für dich!



Fakt ist aber dennoch, daß wurde mir von befreundeten Polizisten und auch von einem Staatsanwalt aus München vom Landgericht gesagt.
1. Die Polizei darf dich nicht zum Alkotest zwingen, dies ist rein freiwillig.

Korrekt. Dabei geht es allerdings lediglich um die Atemalkoholkontrolle. Diese ist freiwillig und kan nicht mit Zwang durchgeführt werden. Wie denn auch?



2. Ohne begründeten Verdacht darf die Polzei keine BE anordnen.

Korrekt. Das tut ja auch niemand und keiner der hier schreibenden Kollegen würde auf solch eine groteske Idee kommen. Aber darum geht es hier auch gar nicht!



3. Ein nicht kooperatives Handeln darf nicht pauschal als Grundlage gelten er ist betrunken.

Das behauptet hier ebenfalls niemand.



4. ein haltlose BE ist immernoch eine gefährliche Körperverletzung.

Nein. Das ist mitnichten so. Das würde ggf. eine "einfache" KV gem § 223 (1) StGB darstellen und in der Qualifikation für den Polizeibeamten eine KV im Amt gem. § 340 StGB bedeuten. Eine gef. KV wird hier nicht erfüllt da alle medizinischen Handlungen und Behandlungen als § 223 StGB abgehandelt werden.

Ich frage mich jetzt hier nur ernsthaft auf welcher Grundlage wir hier eigentlich diskutieren? Nur weil irgendjemand von irgendeinem Kumpel, Bekannten oder befreundeten Staatsanwalt mal irgendwas gehört hat - was vermutlich zu einem gänzlich anderen Sachverhalt gehörte - wird sich jetzt angemasst über die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns zu urteilen?

Schon mal erlebt dass sich die Polizei über die Richtigkeit der Feuerwehrtaktik auslässt? Wohl kaum. Und warum? Weil sie nix davon versteht! Und genauso sehe ich das hier auch...

Borsti
31.03.2008, 23:21
Heißt im Klartext, die Blutentnahme darf nur bei begründetem Anfangsverdacht erfolgen. Wenn ein "Verdächtiger" allerdings keinerlei Anzeichen für einen Alkoholgenuß zeigt, noch nicht einmal der Geruch danach, wird kein Richter der Welt die Anordnung unterschreiben und somit können sich auch die Beamten nicht auf "Gefahr im Verzug" berufen!

Die Polizei wird auch kaum einen Richter dazu befragen - hätte sie die Zeit, würde der Richter die Anordnung wohl kaum noch unterschreiben - dann wäre der Proband nämlich spätestens bereits vollkommen ausgenüchtert!


Die Polizei darf nur
im Auftrag der Staatsanwaltschaft (z.B. sie fahren zu einem Tatort und treffen dort auf einen Verdächtigen, der augenscheinlich unter Drogen* steht) oder
als Vertreter der Staatsanwaltschaft (bei der Kontrolle bestehen konkrete Anhaltspunkt, dass der Betroffene Drogen konsumiert hat)
tätig werden

In dem geschilderten Fall bestehen aber keinerlei Anhaltspunkte für Drogenkonsum. Die bloße Weigerung eines Alkoholtest mit der Aussage "Ich habe keine Drogen genommen" reicht dafür nicht aus!

<i>*Auch Alkohol und Nikotin sind Drogen, daher habe ich die allgemeine Form gewählt!</i>

Nochmals: Der Regelfall sieht nunmal so aus, dass der Polizist Alkoholgeruch wahr nimmt. Um dem Probanden die BE und alles andere zu ersparen, wenn dieser eben ganz sicher ist nur ein Bier getrunken hat, wird ihm ein Alkoholtest vor Ort angeboten. Nimmt er dieses Angebot an und pustet unter 0,5 o/oo - dann setzt er seinen Weg unvermittelt fort. Weigert er sich, so ist die Polizei nunmal gehalten von sich aus weiter zu ermitteln. Und das heißt in diesem Fall BE. Kommt im Ergebnis ein Wert von weniger als 0,5 o/oo raus ist alles gut, das Verfahren wird eingestellt und aus.

Mr. Blaulicht
31.03.2008, 23:35
...Und wenn man es genau nimmt, könnte man sich auch einer Owig schuldig machen, da man nach StVO §36 nicht an eine Weisung eines Polizeibeamten hält ;)
Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass jede Weisung eines Polizisten befolgt werden muss.
Ich habe mich zum Beispiel mal geweigert, einen Polizisten eine Pupillenkontrolle im Rahmen einer Verkehrskontrolle durchführen zu lassen. Dies wollte er nämlich mit einer dieser superhellen LED-Leuchten machen, die man so gerne am Schlüsselbund trägt.
Ich habe daraufhin erklärt, dass er mir damit nicht in die Augen leuchten darf. Er fragte nach den Gründen, und ich erklärte ihm, dass für eine Pupillenkontrolle auch geeignete Leuchten verwendet werden müssen. Ich habe ihm dann eine aus meiner San-Tasche geschenkt und beide waren zufrieden.

Also: Augen auf im Straßenverkehr! Und immer schön freundlich bleiben. So erspart man sich den meisten Ärger.

Gruß, Mr. Blaulicht

Fabpicard
01.04.2008, 00:04
Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass jede Weisung eines Polizisten befolgt werden muss.

War auch mehr überspitzt dargestellt ;)

OT: Hab übrigens ne neue LED-Pupillenleuchte von nem anderen Aussteller auf der FireExp. geschenkt bekommen, die sogar als solche zulässig ist *g*

MfG Fabsi

Poli
01.04.2008, 04:57
Genau! "Allgemeine Verkehrskontrolle, Warndreieck und Verbandkasten zeigen!" (Alleine das ist eigentlich schon nicht zulässig, da eine Kontrolle ohne konkreten <b>Straftat</b>verdacht nicht zulässig ist!)

Falsch:

siehe §36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten:

(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

Und diese Kontrollen können verdachtsunabhängig geschehen! Und der Rest deines Postings im Bezug auf "ich muss nicht aussteigen" hat sich dann auch erledigt. Denn auch Du hast die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.



Übrigens bedingt die "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" Gewaltanwendung oder die Androhung einer solchen:

Richtig zitiert, aber...:

Laut höchstrichterlicher Rechtssprechung ist Gewaltsanwendung u.a. auch die Gewalt, die mit Hilfe von Sachen vorgenommen wird, ausreichend um den Tatbestand zu erfüllen. Ebenso muss die Gewaltanwendung nicht unmittelbar gegen den Vollzugsbeamten selbst angewendet werden. Es reicht eine mittelbare Anwendung auf ihn in Verbindung mit einer unmittelbaren gegen Sachen zielende Einwirkung, wie z.B. das Verschließen von Türen! Womit wir wieder bei dem Spielchen sind: "Ich drücke die Knöpfchen meiner Fahrzeugtüren runter!"

So, noch weitere Fragen!

Nur mal so nebenbei und ich glaube ich schrieb es schon mal in einem anderen Thread: Schmeißt doch kein Wissen vom Hörensagen wahrlos rein. Alleine die Erläuterungen und Kommentierungen zum § 113 StGB umfassen in meinen Unterlagen 19 DIN 5 Seiten, beidseitig bedruckt. Den reinen Gesetzestext zu zitieren bringt überhaupt nichts! Und das gilt wirklich für nahezu alle Rechtsvorschriften, die wir bei uns haben!

Alex22
01.04.2008, 09:50
Nur mal so nebenbei und ich glaube ich schrieb es schon mal in einem anderen Thread: Schmeißt doch kein Wissen vom Hörensagen wahrlos rein. Alleine die Erläuterungen und Kommentierungen zum § 113 StGB umfassen in meinen Unterlagen 19 DIN 5 Seiten, beidseitig bedruckt. Den reinen Gesetzestext zu zitieren bringt überhaupt nichts! Und das gilt wirklich für nahezu alle Rechtsvorschriften, die wir bei uns haben!

Naja nichts jetzt gegen euch Polizisten ... aber grad bei Polizisten sind etwaige Rechtslücken doch häufig sehr groß...
Ist ja auch kein Problem, kein Polizist kann alle Gesetze etc auswendig kennen, nicht umsonst gibts (Fach)juristen und die haben das noch dazu studiert.
Deswegen glaube ich persönlich Polizisten was Rechtsfragen angeht, erstmal überhaupt nichts.
Auch aus eigener Erfahrung.

Zum Thema Türe absperren ...
Komischerweise darf ich bei ner Hausdurchsuchung die Türe verschlossen halten, ich brauch nicht dem Polizisten die Türe zu öffnen, gut er wird dann eventuell mit nem Schlüsseldienst/Feuerwehr kommen bzw schon dabei haben, die das Schloß dann gewaltsam öffnen.

Poli
01.04.2008, 12:13
Naja nichts jetzt gegen euch Polizisten ... aber grad bei Polizisten sind etwaige Rechtslücken doch häufig sehr groß...
Ist ja auch kein Problem, kein Polizist kann alle Gesetze etc auswendig kennen, nicht umsonst gibts (Fach)juristen und die haben das noch dazu studiert.
Deswegen glaube ich persönlich Polizisten was Rechtsfragen angeht, erstmal überhaupt nichts.
Auch aus eigener Erfahrung.

Mag so sein! Letzendlich sind die Rechtslücken aber deutlich kleiner als bei dem Ottonormalbürger, der seine Kenntnis aus Zeitungsartikeln, dubiosen Fernsehserien oder vom Hörensagen hat!


Zum Thema Türe absperren ...
Komischerweise darf ich bei ner Hausdurchsuchung die Türe verschlossen halten, ich brauch nicht dem Polizisten die Türe zu öffnen, gut er wird dann eventuell mit nem Schlüsseldienst/Feuerwehr kommen bzw schon dabei haben, die das Schloß dann gewaltsam öffnen.

Und auch das könnte im Einzelfall den Tatbestand erfüllen; es sei denn ich erwecken von vorn herein den Eindruck, ich bin nicht im Hause. Mache ich den Durchsuchungskräften vor der Nase die Tür zu sind wir genau da, wo die Kommentierung des § 113 StGB einsetzt.


Tja Poli, am besten schreibt man hier im Forum wohl nur noch zu den Themen, mit denen man nicht alltäglich zu tun hat. Da gibt's seltsamerweise die meisten Besserwisser...

Ich möchte allen Ernstes einmal wissen, ob die jenigen die der Meinung sind polizeiliches Fachwissen mit bedingter Unwissenheit auf eine Ebene zu stellen, sich im normalen Leben auch so verhalten und beim Einkaufen dem Bäcker sagen, wie er sein Brot uns seine Brötchen herzustellen hat!

Mich würde einmal brennend interessieren, wie sich ein RDler fühlen würde, wenn ein Polizeibeamter ihm nach einem Einsatz fragen würde, warum er einen Beatmungsbeutel benutzt hat und keine Intubation durchgeführt hat. Oder einen FWler, wurum er mit C-Rohr einen Innenangriff gemacht hat und kein Kleinlöschgerät benutzt hat.

Vielleicht mal kurz drüber nachdenken!

In diesem Sinne einen schönen Tag noch!

Alex22
01.04.2008, 14:49
Tja Poli, am besten schreibt man hier im Forum wohl nur noch zu den Themen, mit denen man nicht alltäglich zu tun hat. Da gibt's seltsamerweise die meisten Besserwisser...

Manche denke ich bei deinen Postings, daß einzigste was dich interessiert ..
"Hauptsache ich hab auch mein Senf dazugegeben"

@ Poldi ... ich geb dir jetzt mal ein Beispiel, ein Polizist, keine Ahnung waren 3 oder 4 grüne Sternchen und das Alter ca 45 Jahre, wollte mir erzählen, daß ein Vermieter das Recht hat, einen Schlüssel für die vermietete Wohnung zu behalten und die Wohnung ohne beisein und OHNE Zustimmung des Mieters zu betreten.
Sorry, aber so ein Polizist sollte in meinen Augen nur noch Bußgeldbescheide mit seiner Zunge zukleben dürfen.

Wenn der sowas schon nicht weiß, dann weiß der andere Rechtsdinge erst recht nicht mehr.

Poli
01.04.2008, 15:40
@ Poldi ... ich geb dir jetzt mal ein Beispiel, ein Polizist, keine Ahnung waren 3 oder 4 grüne Sternchen und das Alter ca 45 Jahre, wollte mir erzählen, daß ein Vermieter das Recht hat, einen Schlüssel für die vermietete Wohnung zu behalten und die Wohnung ohne beisein und OHNE Zustimmung des Mieters zu betreten.
Sorry, aber so ein Polizist sollte in meinen Augen nur noch Bußgeldbescheide mit seiner Zunge zukleben dürfen.

Wenn der sowas schon nicht weiß, dann weiß der andere Rechtsdinge erst recht nicht mehr.

Ich weiß zwar jetzt nicht genau, wen Du ansprichst, aber ich antworte jetzt trotzdem mal:

Es ist ein, ich wiederhole, EIN Beispiel für eine vielleicht nicht korrekte Antwort eines Mitarbeiters meiner Zunft! Und Dein Resume ist, dass der Kollege offensichtlich für seinen Beruf nicht geeignet ist!

Toll! Zeugt in meinen Augen von einer ausgeprägten Voreingenommenheit und einem gestörten Verhältnis zur Polizei. Pauschalisieren ist dabei offensichtlich eine der leichtesten Übungen. Du bist wahrscheinlich in Deiner Tätigkeit der vollkommene Mitarbeiter, ohne Fehl und Tadel. Machst wahrscheinlich auch keine Fehler!

Man, man, man! Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Da kommt es eventuell zu Falschauskünften! Und das in allen Berufsgruppen! Und keiner kann sich von Fehlern freisprechen. Das ganze aber in der Art zu formulieren, wie Du es hier machst, halte ich für absolut anmaßend, nahezu schon beleidigend!

Alex22
01.04.2008, 15:54
Das is mir klar das du dein Kollegen in Schutz nimmst, ist auch kein Problem.
Ich hab ganz sicher kein gestörtes Verhältnis zur Polizei.
Ich bin ganz sicher auch nicht fehlerfrei in meinen Beruf.
Es gibt aber einfach Unterschiede welche Fehler man macht.

Poli
01.04.2008, 17:17
@Alex22

Bei aufmerksamen Lesen meines Beitrages wirst Du erkennen, dass ich niemand in Schutz genommen habe.

Ich denke, wir können diese Diskussion hier auch beenden. Auf einen gemeinsamen Nenner werden wir beide nicht kommen. Dafür gehen unsere Meinung doch zu sehr auseinander!

Astra12
01.04.2008, 20:53
wo war denn eigentlich der Funkscanner?????

ihr redet euch ja langsam um Kopf und Kragen , ;)

janus060103
03.04.2008, 08:27
Na ja, es gibt aber auch Polizeikontrollen wo du den netten Herren in Grün erklärst wofür du den Scanner nutzen tust. Mit einem passend dazu vorgelegtem Dienstausweis sieht das dann alles schon ganz anders aus. Alles schon vergekommen und es hat auch geklappt ! Gute Weiterfahrt sag ich nur ;-p

OK, wie schon gesagt, mit einem Scanner ist mir das ganze noch nicht passiert, auch nich direkt in einer Kontrolle. Die grünen Herren standen halt an der Tankstelle auf einmal neben mir. Das Handfunkgerät welches in ner Ladehalterung im Beifahrerfußraum hing ist denen natürlich sofort aufgefallen. Die erste Frage war, "was ist das den?" Die zweite war, "Darf ich mir das mal anschauen?" Und die dritte, "Kann man mit so was auch nen Status senden?" Was danach kam, kann man wohl als Smalltalk bezeichnen. Nach nem Ausweiß oder der Gleichen hat niemand gefragt. Vielleicht muß man noch erwähnen, dass meine Dienstjacke daneben lag, keine Ahnung. Einem Kollegen der mal in einer ähnlichen Situation war, musste genau so wenig erklären. Vielleicht kommt es auch auf die Gegend an, wie streng man so etwas sieht oder auch auf die Situation. Kann mich aber nicht erinnern, dass in meinem näheren Umfeld irgend wann mal jemand wirklich ärger für so was bekommen hat. Zumal ja auch eigenrtlich jeder BOS Funker weiß das Gott und die Welt mit hört und sich dem endsprechend verhällt oder verhalten sollte. (... kommst du über Draht)