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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Streik im Rettungsdienst



Mr. Blaulicht
26.03.2008, 11:59
Moin moin,

da es ja in absehbarer Zeit zumindest hier in der Umgebung zu Streiks beim DRK kommen könnte, habe ich hier mal ein paar Frage an Euch:


Darf der Rettungsdienst an sich überhaupt bestreikt werden?
Wenn ja, müssen dann nur Notfalleinsätze gefahren werden?
Wenn nein, warum nicht?
Darf der Krankentransport bestreikt werden? Oder: Gibt es einen Anspruch des Patienten auf zeitgerechte Beförderung durch einen Krankenwagen?
Dürfen terminierte Krankentransporte zu Notfalleinsätzen deklariert werden (egal, ob duch Anforderer, Disponent oder sonst wem)
Wenn nicht, welche möglichkeiten hat die Fahrzeugbesatzung, wenn dies trotzdem geschieht?
...

Fragen über Fragen...

Habt Ihr schon mal gestreikt? Wie sind Eure Erfahrungen?

Mich interessiert einfach alles zu diesem Thema, gerne auch mit Belegen.

Gruß, Mr. Blaulicht

hannibal
26.03.2008, 19:31
Moin moin,

da es ja in absehbarer Zeit zumindest hier in der Umgebung zu Streiks beim DRK kommen könnte, habe ich hier mal ein paar Frage an Euch:


Darf der Rettungsdienst an sich überhaupt bestreikt werden?
Wenn ja, müssen dann nur Notfalleinsätze gefahren werden?
Wenn nein, warum nicht?
Darf der Krankentransport bestreikt werden? Oder: Gibt es einen Anspruch des Patienten auf zeitgerechte Beförderung durch einen Krankenwagen?
Dürfen terminierte Krankentransporte zu Notfalleinsätzen deklariert werden (egal, ob duch Anforderer, Disponent oder sonst wem)
Wenn nicht, welche möglichkeiten hat die Fahrzeugbesatzung, wenn dies trotzdem geschieht?
...

Fragen über Fragen...

Habt Ihr schon mal gestreikt? Wie sind Eure Erfahrungen?

Mich interessiert einfach alles zu diesem Thema, gerne auch mit Belegen.

Gruß, Mr. Blaulicht

1 Ja sicherlich, es wird aber auch hier auf eine Notdienstvereinbarung herauslaufen

3+4 sicherlich hat der Patient einen Anspruch auf Krankentransport, er hat aber keinen Anspruch vom Kreuz gefahren zu werden. Die Privaten werden sich freuen

Vor allem stellt sich die Frage ob ehrenamtliche als Streikbrecher eingesetzt werden. Vorstellen könnte ich es mir

hänschenklein
26.03.2008, 22:10
ich kenne einen fall, da wurde der krankentransport bestreikt, das war die sache mit der auflösung des DRK im kreis heinsberg. die notfallrettung wurde weiter besetzt.

Mr. Blaulicht
27.03.2008, 00:45
Naja, aber was machst Du, wenn Oma nicht mehr zur Dialyse kommt?

Pille112
27.03.2008, 07:32
Ähm, also - es darf im RD gestreikt werden!

Die rettungsdienstliche Grundversorgung ist dabei zu gewähleisten wie sie im Sicherstellungauftrag beschrieben ist, d. h. eine Rw die bestreikt wird hat ihren Dienstbetrieb so weiterzuführen wie es z. B. Sontags der Fall ist. Die Krankenbeförderung kann eingestellt werden da hier kein gesetzlicher Anspruch besteht. Ob ein Krankentransport durch den RD durchgeführt wird kann, dann im Einzelfall, der Disponent entscheiden. Dieses wir dann meistens durch eine kurzzeitige Verfahrens-/Dienstanweisung für die RLst geregelt.

Brandbatsch
27.03.2008, 08:01
Naja, aber was machst Du, wenn Oma nicht mehr zur Dialyse kommt?

Privater Anbieter ;-)

die Dispos werden dann Wahrscheinlich RDV rausläuten, wenn die es zu lassen.

das Beste währe wenn alle Transporte gemacht werden, aber nicht in das System zum Abrechnen eingegeben, dann hat der Verein schlecht Karten wenn der Nachweis fehlt .

Gruß Michael

Pille112
27.03.2008, 08:37
Alle Transporte durchzuführen, diese aber nicht abzurechnen, würde den Sinn eines Streiks verfehlen.
Es geht ja auch darum die Öffentlichkeit dadurch auf sich aufmerksam zu machen.

Brandbatsch
27.03.2008, 10:33
Alle Transporte durchzuführen, diese aber nicht abzurechnen, würde den Sinn eines Streiks verfehlen.
Es geht ja auch darum die Öffentlichkeit dadurch auf sich aufmerksam zu machen.

...die darunter nur leiden muss und den Sinn eventuell nicht versteht

wenn nicht abgerechnet wird kommt kein Geld rein , aber die Lohnkosten laufen weiter, und die Patienten müssten nicht darunter leiden

Gruß Michael

Pille112
27.03.2008, 11:51
Ich kann Dich ja irgendwie verstehen, aber dann dürfte ja niemand streiken der in irgendeiner Weise Dienstleistungen anbietet.

Sogar Fw und Pol haben ein, durch eine Gesetzesgrundlage zugesichertes, Streikrecht!

Und RD/KBF ist in meinen Augen nichts anderes als Krankenhauspersonal nur auf mobiler Basis.

Brandbatsch
27.03.2008, 11:58
Hallo Carsten

gugge mol do http://www.rechtsrat.ws/gesetze/tvg/01.htm

hoffe geholfen zu haben

Gruß Michael

PS: Arbeite in einer Klinik

Pille112
27.03.2008, 12:17
...was willst Du mir damit jetzt sagen???

AkkonHaLand
27.03.2008, 12:56
...
das Beste währe wenn alle Transporte gemacht werden, aber nicht in das System zum Abrechnen eingegeben, dann hat der Verein schlecht Karten wenn der Nachweis fehlt .

Gruß Michael

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber....

wenn ich dem Arbeitgeber Kosten verursache (Benzin, Verschleiß, ....), dann MUSS ich auch die Aufträge dokumentieren! Anders würde es sich mE. verhalten, wenn ich die Transports nicht durchführe.

Mal davon abgesehen, dass eine Dokumentationspflicht besteht! Und die erfolgt idR. auf dem Fzg in Papierform! Ob diese Papiere nun heute oder in 14 Tagen in den Rechner übertragen werden dürfte egal sein - dann muss ich sie halt eingeben wenn der Streik zu Ende ist. Also nichts gewonnen außer eine Menge Arbeit nach dem Streik!

Was nutze eigentlich ein Streik, wenn nur ein Unternehmen mitmacht? NIX! Denn die anderen (Die genauso privaten Organisationen wie das DRK: ASB, JUH, MHD, "Taxi Müller") werden sich über die zusätzliche Aufträge (und somit Gelder!) der Leitstelle freuen! Wenn man natürlich nur das DRK treffen will, so sollte der <b>gesamte Betrieb</b> die Arbeit einstellen, also die kompletten RTW, KTW, BFD, Esssen auf Rädern, <b>Verwaltung</b>.
<b>Allerdings NUR nach zeitlich genügend großem Vorlauf, damit die Rettungsleitstelle, den Ersatzplan zur Sicherstellung erstellen kann!</b> - was allerdings das Risiko birgt, dass das DRK "mal eben die SEG aktiviert", damit die Fahren...

Die Bereiche Rettung und Krankentransport, also alles was vom Arzt verordnet wird, dürfen nicht beeinträchtigt werden!

Brandbatsch
27.03.2008, 13:14
...was willst Du mir damit jetzt sagen???

Entschuldigung Carsten (tief niederknie)

war für die Rundumblinkleuchte

Gruß Michael

PelBB
27.03.2008, 13:24
Also bei unserem Streik (Telekom:-) ) war es so, das grundsätzlich ersteinmal alle Arbeitnehmer gestreikt haben.

Dann haben Arbeitgeber und Gewerkschaft eine Notdienstvereinbarung für Fälle abgeschlossen, in denen potentiell Gesundheit oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden (Notrufanschlüsse, Krankenhäuser, Feuerwehr etc.)

Daraufhin hat die Gewerkschaft Mitarbeiter benannt (Teilweise auch im Einzelfall), die zum Notdienst herangezogen wurden.

Anders ist es bei Beamten, die haben kein Streikrecht (Deshalb streiken bei der Polizei ja auch nur die Angestellten...) können aber sehr wohl Dienst nach Vorschrift machen.

Da Du aber offenbar Arbeitnehmer bist, hast Du auch volles Streikrecht und musst erst arbeiten gehen, wenn Dich die Gewerkschaft zum Notdienst bestimmt. Heranziehung durch den Arbeitgeber sind nicht zulässig!

Dies ist keine Rechtsauskunft, nur ein selbsterlebtes Praxisbeispiel...

Gruß PelBB


PS: Bei der ganzen Sache sollte man aber nicht vergessen, das man nach dem Streik ja wieder da arbeiten möchte, deshalb ist m.E. maßvolles Handeln angebracht!

Borsti
27.03.2008, 13:29
Sogar Fw und Pol haben ein, durch eine Gesetzesgrundlage zugesichertes, Streikrecht!


Wo haben denn FW und Pol ein Streikrecht? Das unterscheidet ja gerade den Beamten vom Angestellten (vgl. Art. 33 GG!).

"Das Beamtenverhältnis (insbesondere Begründung, Beendigung, Rechte und Pflichten) ist einseitig hoheitlich durch Gesetz vom Gesetzgeber ausgestaltet, wobei es sich allerdings um einen mitwirkungsbedürften Verwaltungsakt jeweils handelt. Damit unterscheidet sich das Beamtenrecht entscheidend vom Arbeitsrecht, wo von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Individualarbeitsvertrag bzw. den Tarifvertragsparteien ein kollektiver Arbeitsvertrag (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) ausgehandelt wird. Beispielsweise werden Tariferhöhungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die die Tarifvertragsparteien vereinbart haben, seit Jahren erst mit Verzögerung durch den Gesetzgeber in die Besoldungsgesetze eingearbeitet."

Pille112
27.03.2008, 13:54
Schau mal hier => http://www.die-beamtenversorgung.de/infoundrat/infoservice.php?loadid=19

Da werden auch entsprechende rechtliche Grundlagen genannt.

Da scheinen sich die Gelehrten zu streiten und sich die Gesetzte gegenseitig auszuhebeln.

Shinzon
27.03.2008, 17:56
Oh wie peinlich wäre es, wenn das DRK streikt, die Leitstelle aufgrund langen
Vorlaufes "privaten Ersatz" beschaffen konnte, dieser auf Dauer sogar günstiger
ist (die werden ja mit Leitstelle bzw. Verwaltung reden) und das DRK dann nach
dem Streik keine Aufträge mehr bekommt, weil sie zu teuer sind ... wäre dann ein
ziemliches Eigentor gewesen ..

PelBB
27.03.2008, 18:15
Klar kann es so kommen... aber ist das der richtige Weg?

Muß es immer jemanden geben, der es irgendwie billiger macht? Ich meine, klar, bei den gigantischen Löhnen, die da im Rettungsdienst bezahlt werden, kann man schon mal ein bissen auf was verzichten...

Irgendwann denken die Deutschen bestimmt mal einen Schritt weiter... aber ich befürchte frühestens, wenn man nur mit drei Jobs und 12 Stunden Arbeit an 7 Tagen die Woche genug verdient, um die Miete zu bezahlen...

Pille112
27.03.2008, 18:46
Oh wie peinlich wäre es, wenn das DRK streikt, die Leitstelle aufgrund langen
Vorlaufes "privaten Ersatz" beschaffen konnte, dieser auf Dauer sogar günstiger
ist (die werden ja mit Leitstelle bzw. Verwaltung reden) und das DRK dann nach
dem Streik keine Aufträge mehr bekommt, weil sie zu teuer sind ... wäre dann ein
ziemliches Eigentor gewesen ..

DRK <=> "privaten Ersatz" ???

...da ist mir doch glatt entgangen dass das DRK zu einer Behörde konvertiert ist.

hänschenklein
27.03.2008, 18:56
Naja, aber was machst Du, wenn Oma nicht mehr zur Dialyse kommt?

dann komm ich nach einer gewissen zeit mitm rtw xD

Mr. Blaulicht
27.03.2008, 18:59
toll, und der RD kommt dann in die Zeitung UND vor den Richter!

hänschenklein
27.03.2008, 19:01
wer soll denn vorn richter kommen. der "RD" ?? wer ist das


edit: mag vllt. sein, wenn vorher ein dauerauftrag gestartet wurden ist ka. aber wenn jmd. nen ktw anfordert und keiner steht zur verfügung wäre das quatsch

Pille112
27.03.2008, 19:33
...ist auch mit Dauerauftrag Quatsch - Krankenbeförderung fällt nicht unter den Sicherstellungsauftrag.

hänschenklein
27.03.2008, 19:44
ne ich denke in eine andere richtung: vertragsabschluss, dienstleistung mit auftrag, kaufvertrag.... und son kram ;)

Mr. Blaulicht
27.03.2008, 19:53
Nee, ich denke da eher an Unterlassene Hilfeleistung.
Der (qualifizierter) Krankentransport ist ja eine Aufgabe des Rettungsdienstes.

Pille112
27.03.2008, 20:20
...greift da nicht, weil disponibler Einsatz - keine Indikation für 323c StGB - sonst wäre es ja RD und der Transport würde unter die Hilfsfristenregelung fallen.

Mr. Blaulicht
27.03.2008, 22:12
§ 1 Rettungsdienstgesetz Baden Württemberg
Aufgabe des Rettungsdienstes

(1) Aufgabe des Rettungsdienstes ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes zu sozial tragbaren Benutzungsentgelten.

(2) Gegenstand der Notfallrettung ist es, [...]

(3) Gegenstand des Krankentransportes ist es, anderen Kranken, Verletzten oder sonst Hilfebedürftigen nötigenfalls Erste Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern. Nicht zum Krankentransport gehört die Beförderung von kranken Personen, die, in der Regel nach ärztlicher Beurteilung, während der Beförderung keiner medizinisch-fachlichen Betreuung bedürfen (Krankenfahrten).

Und damit ist der qualifizierte Krankentransport eine Aufgabe des Rettungsdienstes!

Gruß, Mr. Blaulicht

Pille112
27.03.2008, 22:31
Hamburgisches Rettungsdienstgesetz (HmbRettDG)

§ 19
Leistungspflicht

(1) 1 Der Unternehmer ist im Rahmen der ihm erteilten Genehmigung zur Notfallrettung und zum Krankentransport verpflichtet, wenn

1.
der Ausgangspunkt der Beförderung innerhalb des Gebiets der Freien und Hansestadt Hamburg liegt,

2.
die Beförderung mit den zur Verfügung stehenden Krankenkraftwagen innerhalb der festgesetzten Eintreffzeiten (§ 13 Absatz 2 Nummer 2) möglich ist,

3.
die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden konnte und deren Auswirkungen er auch nicht abzuhelfen vermochte.

2 Die Verpflichtung nach Satz 1 erstreckt sich in der Regel auf die Beförderung in die nächste, für die weitere Versorgung geeignete und aufnahmebereite Einrichtung.

(2) 1 Beförderungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn ihr Ausgangs- oder Zielort im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg liegt. 2 Die zuständige Behörde kann hiervon Ausnahmen zulassen.

(3) Die Beförderung darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil ein rechtswirksamer Vertrag nicht vorliegt oder die Entrichtung des Entgelts bei Beendigung der Beförderung nicht gesichert ist.

(4) Kann im Einzelfall ein Auftrag nicht oder nicht innerhalb der festgesetzten Eintreffzeit durchgeführt werden, hat der Unternehmer unverzüglich die zuständige Behörde zu unterrichten.

Hier besonders Abs.1.3 zu beachten...

PelBB
27.03.2008, 23:09
Sicherstellung hin oder her... greift m.E. hier keinesfalls, da die RTW-Besatzung ja nicht den Auftrag hat sondern die entsendende Organisation wenn nicht sogar der Landrat.

Sonst wäre der einzelne ja nach 323c verklagbar, wenn er z.B. unerlaubt der Arbeit fernbleibt oder die Organisation, wenn sie Insolvenz anmeldet.

Fabpicard
28.03.2008, 00:12
Sonst wäre der einzelne ja nach 323c verklagbar, wenn er z.B. unerlaubt der Arbeit fernbleibt oder die Organisation, wenn sie Insolvenz anmeldet.

Hihi, und dann stecken wir die Juristische Person "gGmbH" in den Knast :D

MfG Fabsi ;)

AkkonHaLand
28.03.2008, 12:11
Hihi, und dann stecken wir die Juristische Person "gGmbH" in den Knast :D

MfG Fabsi ;)

Nicht ganz... auch die Juristische Person DRK wird ja von einer natürlichen Person vertreten. Also dürfte sich Herr Clemens Graf von Waldburg-Zeil als Generalsekretär oder sogar Herr Dr. Rudolf Seiters als Präsident schon mal die Koffer einpacken.... ;-)
(Das komplette Präsidium, das evtl betroffen sein könnte gibt es unter http://www.drk.de/generalsekretariat/praesidium/inhalt.html zu sehen.)

Pille112
28.03.2008, 12:28
Nee nee, die ^^ nicht, deshalb ist ja jeder RK-Club ein e.V. mit eigenem Vorstand der verantwortlich ist.

Das andere wäre ja zu schön und zu einfach - also keine Angst in Berlin und die Koffer ausgepackt lassen... ;-)

...oder wie es bei der Marine immer so schön heißt: "...auf hoher See und vor Gericht bist Du immer alleine!"