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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Für alle die Angst vor Nadeln haben...



Alex22
25.03.2008, 17:27
haben bei der G26.3 jetzt ein Problem *g*
Zur Information, seit Ende letzten Jahres wurde eine Blutentnahme in die Untersuchungen mit aufgenommen. :-)

Skyfire 4S
25.03.2008, 17:30
War eine Blutentnahme vorher nicht dabei??
Blutentnahme wird doch bei fast jeder Untersuchung gemacht.

mig28
25.03.2008, 17:32
omg

echt jetzt????

Also bei mit war sonst nie eine mitbei.


P.S. Wo hast das denn her (Quelle)???


Mfg
Marcel

Alex22
25.03.2008, 17:34
Ich war heute beim TÜV für die G26.3 und die wollten mir die Bescheinigung nicht aushändigen, erst wenn das Blut ausgewertet ist.
Nachdem ich daheim war schrieb ich eine Anfrage an den bay. GUV und bekam als Antwort.

"die Antwort auf Ihre Anfrage ist einfach: Ende letzten Jahres wurde ein überarbeiteter G 26 veröffentlicht, der die Bestimmung von Blutzucker- und Leberwerten sowie des Blutbildes vorsieht. Insofern ist jetzt im Gegensatz zu früheren Untersuchungsterminen eine Blutabnahme im Rahmen des G 26.3 erforderlich."

mig28
25.03.2008, 17:37
Oh ha na das wird ja dann lustig :-) .

Gott sei dank ich hab noch 1 Jahr TÜV :-)

Mfg
Marcel

Superyoshi
25.03.2008, 17:43
Ist halb so wild - Ich musste letztes Jahr zu einer allg. Feuerwehr-Tauglichkeitsuntersuchung (wie G26.3 nur ohne Belastungs-EKG u. Röntgen) und mir haben sie dort auch schon Blut abgenommen .

hänschenklein
25.03.2008, 18:19
Auf jeden Fall: Danke Alex, für diese Info!

machste dir angst um deine blutwerte mit diversen inhaltsstoffen oder wie?? ;)

Alex22
25.03.2008, 18:26
machste dir angst um deine blutwerte mit diversen inhaltsstoffen oder wie?? ;)

Ne, Blut wurde mir ja 2 Wochen vorher schon abgezapft .. war einfach nur überrascht.

hänschenklein
25.03.2008, 18:52
dat war auch auf die hose bezogen^^

Revolutio
25.03.2008, 20:34
Ich hoff mein Doc kann im Juni gut stechen, mein Hausarzt is da ne Niete. Heute 5 Versuche, wollt am schluss schon selber stechen ;)

Philipp

AkkonHaLand
25.03.2008, 20:40
Ich hoff mein Doc kann im Juni gut stechen, mein Hausarzt is da ne Niete. Heute 5 Versuche, wollt am schluss schon selber stechen ;)

Philipp

Lass das lieber sein! Bei meinem HA ist die Sprechstundenhilfe (die nennt sich selber so!) sehr nervös geworden, als ich das angeboten habe....

Fabpicard
25.03.2008, 20:57
Lass das lieber sein! Bei meinem HA ist die Sprechstundenhilfe (die nennt sich selber so!) sehr nervös geworden, als ich das angeboten habe....

Hrhrhr... die letzte, die das bei mir versucht hat, ist auch leicht zittrig geworden...

Packt gerade ihr tolles Nadel und Röhrensetz aus, sag ich nu ihr "wenn sie weiter leben wollen, würd ich ein Butterfly nehmen"... Ich glaub, so schnell hat die noch nie die Nadel gewechselt ohne eine Diskussion zu beginnen :D

MfG Fabsi

P.S.: Mein Tip an alle, lasst das nur mit nem Butterfly machen ;)

grab3107
25.03.2008, 21:18
Naja, ich werd dieses Jahr soweiso ausgemustert^^

Aber danke für die Info Alex. Warst du bei nem BAD oder bei nem niedergelassenen?

jumbo
25.03.2008, 21:36
Lass das lieber sein! Bei meinem HA ist die Sprechstundenhilfe (die nennt sich selber so!) sehr nervös geworden, als ich das angeboten habe....

Dann musste mal, kurz bevor se reinsticht, einfach mal so Aua sagen.
Wenn se dich dann verstört anschaut, und sagt,: ich habe doch noch gar nicht gestochen, musst Du dann antworten: Dann haben se ja bei mir noch ein gut! Bitte schön! Ich verspreche Dir die geht kurz raus und braucht ne Pause.

Die Blutprobe soll Alki´s, Drogenliebhaber entlarven. Hat mir unser Atemschutzbeauftragter gesteckt, und noch 1-2 Blutkrankheiten finden

Mr. Blaulicht
25.03.2008, 23:14
Drogentests sind aber zustimmungspflichtig. Hast Du auch schön unterschrieben?

FME 29854
27.03.2008, 14:12
Also ich habe erst vor 2 Wochern meine erste G26.3 untersuchung gehabt, und mir wurde da auch kein blut abgenommen. Vll entscheidet da jeder Arzt bzw jedes Bundesland wieder anders.

Mfg Alex

Alex22
27.03.2008, 19:03
Also ich habe erst vor 2 Wochern meine erste G26.3 untersuchung gehabt, und mir wurde da auch kein blut abgenommen. Vll entscheidet da jeder Arzt bzw jedes Bundesland wieder anders.

Mfg Alex

Tja ... nein das entscheidet nicht jeder Arzt oder Bundesland für sich selbst.
Somit, sei dir gesagt, deine G26.3 ist definitv NICHT gültig und du bist derzeit aus ärztlicher Sicht nicht geeignet zum Tragen von PAs.
Am besten gehst du zu deinem Arzt, machst nen wink mit nem Zunpfahl, sagst das sich die G26.2 und .3 Richtlinien geändert haben und du noch ein Blut entnommen haben möchtest.

Mr. Blaulicht
27.03.2008, 19:58
Somit, sei dir gesagt, deine G26.3 ist definitv NICHT gültig und du bist derzeit aus ärztlicher Sicht nicht geeignet zum Tragen von PAs.

Wenn der Arzt sagt, dass Du die Untersuchung erfolgreich überstanden hast, und Dir einen Stempel, ein Formular oder sonstwas als Nachweis für Deine Feuerwehr gibt, dann ist auch die G26.3 gültig.

Auch als Feuerwehrler muss ich nicht darüber Bescheid wissen, WELCHE Untersuchungen für welches ärztl. Attest notwendig sind. Insofern ist es die Aufgabe des Arztes, sich über die gängigen Vorschriften zu informieren. Tut er das nicht, ist das sein Probelm, aber nicht Deins.

Du gehst ja auch nicht zum TÜV und sagst (nachdem er die Plakette geklebt hat): "Die Rückleuchte wäre aber nicht eingetragen, also gilt die Plakette nix!"

Gruß, Mr. Blaulicht

Alex22
27.03.2008, 20:21
Wenn der Arzt sagt, dass Du die Untersuchung erfolgreich überstanden hast, und Dir einen Stempel, ein Formular oder sonstwas als Nachweis für Deine Feuerwehr gibt, dann ist auch die G26.3 gültig.


Vorsicht mit deinem gefährlichen Halbwissen.
Quelle: http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/ausbildung/vorsorge_atemschutzgertraeger_guv_x_99950.pdf

3.2 Kommandant
Der Feuerwehrkommandant hat im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches und der
damit verbundenen Verantwortung und Fürsorgepflicht die Aufgabe, für die Sicherheit
und den Gesundheitsschutz der Feuerwehreinsatzkräfte zu sorgen. Er muss sicherstellen,
dass sie bei ihren Tätigkeiten möglichst keine gesundheitlichen Schäden erleiden.
Dazu gehört insbesondere auch, dass die körperliche Eignung der Atemschutzgeräteträger
nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte” festgestellt (Erstuntersuchung)
und in regelmäßigen Abständen überprüft (Nachuntersuchung) wird. Der
Kommandant darf somit Atemschutzgeräteträger ohne gültige ärztliche Bescheinigung
(G 26-3, für die Gerätegruppe 3 (Preßluftatmer)) nicht einsetzen (vgl. Kapitel „Untersuchungsumfang“).
Er hat also dafür zu sorgen, dass alle Atemschutzgeräteträger
rechtzeitig vor Fristablauf von einem hierzu ermächtigten Arzt untersucht werden.
3
8
GUV – X 99950
Die Verantwortung für die richtige und vollständige Durchführung der arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchung liegt grundsätzlich beim Arzt. Falls der Kommandant
jedoch Kenntnis von nicht korrekt durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
(z. B. Kniebeugen anstelle Belastungs-EKG) erlangt, muss er die notwendigen
Konsequenzen ziehen. Andernfalls kann er im Schadensfall – neben dem Arzt – zur
Verantwortung gezogen werden.
Der Kommandant darf sich in diesen Fällen nicht auf eine mangelhafte ärztliche
Bescheinigung berufen, sondern ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine ordnungsgemäße
Bescheinigung auf Basis einer vollständig und richtig durchgeführten G 26-3-
Untersuchung für den Einsatz mit schwerem Atemschutz (Gerätegruppe 3) vorgelegt
wird. Erst dann darf er den Atemschutzgeräteträger mit Preßluftatmer einsetzen.


3.3 Ermächtigter Arzt

Weicht der Arzt in wesentlichen Punkten vom Untersuchungsgrundsatz ab (z. B. Kniebeugen
anstelle Belastungs-EKG), so hat dies zur Folge, dass die darauf basierende
1 Vgl. Anmerkung zur aktuellen Gültigkeit der entsprechenden Rechtsgrundlage im Kapitel „Rechtsgrundlagen“
GUV – X 99950
ärztliche Bescheinigung über das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung
(vgl. Anhang 3) ungültig ist.

Miffw
27.03.2008, 20:31
Hallo,

Wo seht das an offizeller stelle geschrieben??????????????

Speziell für Bayern!!



Qellen!!!!!!!!!!!!!!!????????????????????????????? ?????????????????????????????????

Miffw
27.03.2008, 20:32
Vorsicht mit deinem gefährlichen Halbwissen.
Quelle: http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/ausbildung/vorsorge_atemschutzgertraeger_guv_x_99950.pdf

3.2 Kommandant
Der Feuerwehrkommandant hat im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches und der
damit verbundenen Verantwortung und Fürsorgepflicht die Aufgabe, für die Sicherheit
und den Gesundheitsschutz der Feuerwehreinsatzkräfte zu sorgen. Er muss sicherstellen,
dass sie bei ihren Tätigkeiten möglichst keine gesundheitlichen Schäden erleiden.
Dazu gehört insbesondere auch, dass die körperliche Eignung der Atemschutzgeräteträger
nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte” festgestellt (Erstuntersuchung)
und in regelmäßigen Abständen überprüft (Nachuntersuchung) wird. Der
Kommandant darf somit Atemschutzgeräteträger ohne gültige ärztliche Bescheinigung
(G 26-3, für die Gerätegruppe 3 (Preßluftatmer)) nicht einsetzen (vgl. Kapitel „Untersuchungsumfang“).
Er hat also dafür zu sorgen, dass alle Atemschutzgeräteträger
rechtzeitig vor Fristablauf von einem hierzu ermächtigten Arzt untersucht werden.
3
8
GUV – X 99950
Die Verantwortung für die richtige und vollständige Durchführung der arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchung liegt grundsätzlich beim Arzt. Falls der Kommandant
jedoch Kenntnis von nicht korrekt durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
(z. B. Kniebeugen anstelle Belastungs-EKG) erlangt, muss er die notwendigen
Konsequenzen ziehen. Andernfalls kann er im Schadensfall – neben dem Arzt – zur
Verantwortung gezogen werden.
Der Kommandant darf sich in diesen Fällen nicht auf eine mangelhafte ärztliche
Bescheinigung berufen, sondern ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine ordnungsgemäße
Bescheinigung auf Basis einer vollständig und richtig durchgeführten G 26-3-
Untersuchung für den Einsatz mit schwerem Atemschutz (Gerätegruppe 3) vorgelegt
wird. Erst dann darf er den Atemschutzgeräteträger mit Preßluftatmer einsetzen.


3.3 Ermächtigter Arzt

Weicht der Arzt in wesentlichen Punkten vom Untersuchungsgrundsatz ab (z. B. Kniebeugen
anstelle Belastungs-EKG), so hat dies zur Folge, dass die darauf basierende
1 Vgl. Anmerkung zur aktuellen Gültigkeit der entsprechenden Rechtsgrundlage im Kapitel „Rechtsgrundlagen“
GUV – X 99950
ärztliche Bescheinigung über das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung
(vgl. Anhang 3) ungültig ist.


Servus bist mir unterm schreiben zuvorgekommen.


Danke

Alex22
27.03.2008, 21:09
Hallo,

Wo seht das an offizeller stelle geschrieben?
Speziell für Bayern!



Qellen!

Hab leider nur was von Niedersachsen gefunden...
da aber die Grundsätze deutschlandweit sind spielt das ja keine Rolle...
Sollte es dir nicht reichen .. es steht dir jederzeit frei, dich selbst an den bay. GUV zu wenden.
http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=151&type=1

Mr. Blaulicht
27.03.2008, 22:20
Gut zu wissen! Man lernt doch nie aus.
Rein theoretisch muss ja dann der Kommandant bei jeder Untersuchung selbst anwesend sein, weil er sich eigentlich nur so vom ordnungsgemäßen Ablauf überzeugen kann.

Gruß, Mr. Blaulicht

grab3107
27.03.2008, 22:21
OK, wieder was gelernt. Dann steht meiner Ausmusterung dieses Jahr nix mehr im Wege.

Aber gut zu wissen was da so dahinter steht.

robbyköln
27.03.2008, 22:47
Gut zu wissen! Man lernt doch nie aus.
Rein theoretisch muss ja dann der Kommandant bei jeder Untersuchung selbst anwesend sein, weil er sich eigentlich nur so vom ordnungsgemäßen Ablauf überzeugen kann.

Gruß, Mr. Blaulicht

Stand da nicht was von "Falls der Kommandant jedoch Kenntnis von nicht korrekt durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Kniebeugen anstelle Belastungs-EKG) erlangt, muss er die notwendigen Konsequenzen ziehen".
Wenn er also davon nichts weiß, dann kann ihm auch keiner einen Strick draus drehen, denn daß er anwesend sein muss steht ja nicht da. Denke in diesem Fall schützt dann unwissenheit schon vor Strafe.
Sollte hingegen jemand von solch einer unkorrekt durchgeführten Untersuchung berichten, dann muss der Kommandant tätig werden und ich denke mal daß er dann alle zurückliegenden Untersuchungen, die bei diesem Arzt durchgeführt wurden, bei einem anderen Arzt neu anordnen muss.
Denke auch mal, daß eine Meldung an die GUV nötig ist, die dem Arzt dann bestimmt auch die Zulassung für solche Untersuchungen entzieht.

Luki
30.03.2008, 00:22
Wenn das so ist weiß der Arzt das ich nach der Blutentnahme nicht einsatzbereit bin... Da hauts mir immer den Kreislauf zamm... Naja ich hoffe nur das erst die Untersuchungen sind und dann die Blutentnahme!

Alex22
30.03.2008, 04:21
Streng genommen mußt du eh extra zum Bluttest gehen.
Denn es soll ja auch der Blutzucker im nüchternen Zustand festgestellt werden, daß geht aber schlecht.
Denn wenn du das Belastungs EKG machst sollte man vorher schon frühstücken.

Mr. Blaulicht
30.03.2008, 06:03
Denn wenn du das Belastungs EKG machst sollte man vorher schon frühstücken.

Warum? Frühstückst Du vor jedem Brandeinsatz?

Außerdem dient ein Belastungs-EKG nicht der Diagnostik eines Fitnessgrades sondern dem Erkennen von Stenosen in den Herzkranzgefäßen. Und die sind unabhängig von der akutenen Ernährungssituation.

IuK-Micha
30.03.2008, 08:28
Die Blutprobe soll Alki´s, Drogenliebhaber entlarven. Hat mir unser Atemschutzbeauftragter gesteckt, und noch 1-2 Blutkrankheiten finden[/QUOTE]


wo ja total Sinn und Verstand bei ist meiner Meinung nach. Finde es aber Lustig hier zu lesen wieviele von den harten Feuerwehrmännern Angst vor Nadeln haben ;-).

Alex22
30.03.2008, 10:11
Warum? Frühstückst Du vor jedem Brandeinsatz?


Nein, aber
1. ich hab noch nie nen Brandeinsatz mitgemacht, der anstrengender war als die Belastungübung bzw das Belastungs EKG.
2. hast bei nem Einsatz soviel Adrenalin im Blut das dies auch überschattet wird.

Colonel
30.03.2008, 22:38
Jo danke, ich hab morgen meine G26...

Sacht mal kann ich den Arzt auch fragen ob der mir noch n Stempel in meine Tauchsportärztliche macht?!

Mr. Blaulicht
30.03.2008, 22:53
Sacht mal kann ich den Arzt auch fragen ob der mir noch n Stempel in meine Tauchsportärztliche macht?!
Wenn Du keine Sprach- oder Sprechstörung hast, kannst Du ihn sicherlich fragen ;-)
Ob er es aber auch machen wird, ist die andere Frage. Da die G26 von den Kommunen (oder BGs?) bezahlt werden, kann es gut sein, dass er das Attest (und nix anderes ist ja ein "Stempel") nicht abrechnen kann und sich deswegen auch weigert.

Aber: Fragen kostet nix!

Gruß, Mr. Blaulicht

FME 29854
31.03.2008, 16:49
Tja ... nein das entscheidet nicht jeder Arzt oder Bundesland für sich selbst.
Somit, sei dir gesagt, deine G26.3 ist definitv NICHT gültig und du bist derzeit aus ärztlicher Sicht nicht geeignet zum Tragen von PAs.
Am besten gehst du zu deinem Arzt, machst nen wink mit nem Zunpfahl, sagst das sich die G26.2 und .3 Richtlinien geändert haben und du noch ein Blut entnommen haben möchtest.

So ein gschmarrie, warum sollte meine G26.3 nicht gültig sein?? Ich sag dir solang ich nen stempel hab und der zettel ausgefüllt ist, ist meine G26.3 definitiv GÜLTIG..;-)

Mgf Alex

Alex22
31.03.2008, 19:06
So ein gschmarrie, warum sollte meine G26.3 nicht gültig sein?? Ich sag dir solang ich nen stempel hab und der zettel ausgefüllt ist, ist meine G26.3 definitiv GÜLTIG..;-)

Mgf Alex

So ein Unsinn ...
lese einfach mal diesen Post
http://www.funkmeldesystem.de/foren/showpost.php?p=292905&postcount=21
Da steht dann auch gleich die Quelle drin, wo steht das du Unrecht hast.

Wenn der TÜV dir ein Stempel gibt, die Polizei feststellt das du nicht genehmigte Teile dran hast wie zB ein Auspuff ist trotz deines TÜV Stempel die BE futsch,

FME 29854
01.04.2008, 17:13
So ein Unsinn ...
lese einfach mal diesen Post
http://www.funkmeldesystem.de/foren/showpost.php?p=292905&postcount=21
Da steht dann auch gleich die Quelle drin, wo steht das du Unrecht hast.

Wenn der TÜV dir ein Stempel gibt, die Polizei feststellt das du nicht genehmigte Teile dran hast wie zB ein Auspuff ist trotz deines TÜV Stempel die BE futsch,

Ich jedenfalls werde da nichts weiter unternehmen, bloß weil da wieder i-wer auf die schlaue idee gekommen ist, man könnte das ja gleich nutzten um Alkoholiker und Drogenabhängige zu entlarven...ich hab ja ned angst davor mir blut abnhemen zu lassen oder so aber ich sehs ned ein denen noch hinterher zu laufen, wenn ich in 3 Jahren wieder hin muss, und er nimmt Blut ab sag ich ja nix aber da jetz aus ner mücke nen elefanten zu machen is der größte quatsch. Wenn dann muss sich um sowas der Atemschutzwart der jeweilige Wehr bzw Gemeinde kümmern aber nicht jeder selbst.

Mfg Alex

FME 29854
02.04.2008, 22:22
Das liest sich dann wieder ganz anders als der obige Beitrag, nicht wahr?

sry wie darf ich deinen satz jetz verstehn?? steh grad am schlauch

FME 29854
03.04.2008, 17:20
Ob du da irgendwelche Mitwirkung zeigst, um deinem Wehrleiter/Leiter Atemschutz das Leben zu erleichtern, hat mit der Gültigkeit der G26.3, die du im ersten Beitrag definitiv bejahst, nix zu tun.

Und das man mal "am Schlauch steht", ist ja bei uns nicht das schlimmste, gell ;-)

Ich wollte damit sagen, das ich dem Arzt nicht nachlaufen werde, und wenn das jetzt vorschrift ist das eine blutabnahme auch zwischen den 3 jahren gemacht werden muss, dann muss die manschaft vom wehrleiter/leiter atemschutz darauf hingewiesen werden, aber es muss sich da nicht jeder selbst erkundigen.

Mfg Alex

FME 29854
03.04.2008, 18:02
Nö, jeder muss sich nicht erkundigen (auch wenn es letztlich die eigene Gesundheit ist). Und du musst das schon gar nicht, weil du es ja schon mitbekommen hast ;-)
Dein Leiter Atemschutz oder Wehrleiter wurde durch dich daraufhin informiert?

Nö, ich habe ihn nicht informiert, ich bin mir zu 99% sicher das unser Leiter Atemschutz das nicht weis, aber es ist nicht meine aufgabe ihn zu informieren, sowas müsste schon von höherer stelle kommen.

Mfg Alex

Alex22
03.04.2008, 18:18
Nö, ich habe ihn nicht informiert, ich bin mir zu 99% sicher das unser Leiter Atemschutz das nicht weis, aber es ist nicht meine aufgabe ihn zu informieren, sowas müsste schon von höherer stelle kommen.

Mfg Alex

Sorry ...
in meinen Augen macht dich dein soeben gezeigtes Verhalten vollkommen feuerwehruntauglich.
In einer Feuerwehr arbeitet man miteinander und klärt andere über etwaige Mißstände auf und behält sie nicht für sich.

FME 29854
03.04.2008, 19:58
Ja gut des is eure Meinung, aber ich finde das wenn sowas beschlossen wird, es einheitlich von höherer stelle angegeben werden sollte und nich weil ich hier in nem forum was gelesen hab. Ich kann ja auch z.B. keine Jahreshauptversammlung ansagen, 2 Leuten bescheid sagen und dann denken na die machen des untereinander aus.
Also bitte, es muss doch bei sowas ein schreiben an jede feuerwehr rausgehn.

Mfg Alex

FF112DN
03.04.2008, 20:23
zunächst mal richtig... aber wie wärs denn wenn da leider ein fehler passiert ist, und das untergegangen ist, etc ?!

wenn ich feststelle dass eigentlich was gekommen sein müsste, aber sehe dass nichts da ist, dann frag ich nach, bzw weise darauf hin ob man nicht lieber mal nachhört, warum da nichts gekommen ist.

FME 29854
03.04.2008, 20:29
zunächst mal richtig... aber wie wärs denn wenn da leider ein fehler passiert ist, und das untergegangen ist, etc ?!

wenn ich feststelle dass eigentlich was gekommen sein müsste, aber sehe dass nichts da ist, dann frag ich nach, bzw weise darauf hin ob man nicht lieber mal nachhört, warum da nichts gekommen ist.

ja gut sowas kann bei 1 oder 2 feuerwehren immer passieren, aber wir sind 2 gemeinden mit 17 wehren die gerade diesen lehrgang machen, und da ist keinem was bekannt. wie gesagt, wenn des bei da nächsten untersuchung gemacht wird is ja kein problem, aber warum sollten jetz alle untauglich sein bloß weil sie kein blut abgegeben haben die letzten 35 jahre hat da keiner blut abgegeben.

Alex22
03.04.2008, 20:31
Spielt ja keine Rolle wieso das bei deinem Arzt untergeht.
Was passiert wohl wenn nach ca ein bis zwei Jahren aufkommt das euer Arzt Mist gebaut hat und 30 - 50% eurer AGTs ausfallen weil die G26.3 keine Gültigkeit wegen der fehlenden Blutentnahme erlangt hat und der Kommandant erfährt das du von diesem Mißstand schon vor 2 Jahren erfahren hast?

Alex22
03.04.2008, 20:34
aber warum sollten jetz alle untauglich sein bloß weil sie kein blut abgegeben haben die letzten 35 jahre hat da keiner blut abgegeben.

Es sind ja nicht alle untauglich, es sind nur diese untauglich wo die G26.3 nach alten Regeln gemacht wurde, aber schon die neuen Regeln galten, sprich alles was ab ca Nov-Dez 07 nach den alten Regeln war.

FME 29854
03.04.2008, 20:56
naja ich will etz hier ned des streiten anfangen, ich finds bloß a gschmarrie da an so großen aufstand zu machen die uns als "normalen" feuerwehrler nicht direkt was angehn sondern erst mal die Führungsebene wie KBR, KBI odda KBM dann der Kdt. und Leiter Atemschutz und dann die Mannschaft. Und es sollte nicht die Mannschaft in die Führungsebene reinreden. Meine ansicht und somit beende ich jetz des Thema für mich.

Mfg Alex

Alex22
03.04.2008, 20:58
naja ich will etz hier ned des streiten anfangen, ich finds bloß a gschmarrie da an so großen aufstand zu machen die uns als "normalen" feuerwehrler nicht direkt was angehn sondern erst mal die Führungsebene wie KBR, KBI odda KBM dann der Kdt. und Leiter Atemschutz und dann die Mannschaft. Und es sollte nicht die Mannschaft in die Führungsebene reinreden. Meine ansicht und somit beende ich jetz des Thema für mich.

Mfg Alex



Machen die bei euch keinen gescheiten Atemschutzlehrgang?
Hast du noch nie was von Eigenverantwortlichkeit gehört?

FME 29854
03.04.2008, 21:02
Machen die bei euch keinen gescheiten Atemschutzlehrgang?
Hast du noch nie was von Eigenverantwortlichkeit gehört?

Also ich muss mir ja etz ned von dir sagen lassen das unser Lehrgang schlecht ist..!! Und was bitte schön hat das mit eigenverantwortung zu tun, ich bin doch kein Arzt und ich werd dem auch ned sagen was er machen muss. Zudem intressiert des keinen ob ich am Wochendene 2 oder 3 Bier trinke oder gar keinen Alkohol trinke.

FF112DN
03.04.2008, 21:21
Spielt ja keine Rolle wieso das bei deinem Arzt untergeht.
Was passiert wohl wenn nach ca ein bis zwei Jahren aufkommt das euer Arzt Mist gebaut hat und 30 - 50% eurer AGTs ausfallen weil die G26.3 keine Gültigkeit wegen der fehlenden Blutentnahme erlangt hat und der Kommandant erfährt das du von diesem Mißstand schon vor 2 Jahren erfahren hast?

deswegen sag ich ja: Einfach mal deinen Zuständigen, notfalls Wehrleitung, ansprechen und nachfragen wies damit aussieht und dass man sich da kundig macht.

ist der einfachste weg und die beste lösung

FME 29854
03.04.2008, 21:53
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass das der Hintergrund dieser Blutabnahme ist, oder?

was soll den bitteschön noch groß ein grund dafür sein?? der nächste grund wäre, der arzt kann mehr geld verlangen aber des wars auch scho. Aber ich glaub du verstehst mein problem nich ganz mir is des eig. egal was die da in meinem blut sehn es geht nur darum, das jetz alle diese untersuchung neu machen sollten bloß weil sie im nov - dez 07 beim doc warn. und des kanns ja ned sein. die machen des halt as nächste mal mit.

Mr. Blaulicht
03.04.2008, 22:57
Ihr tut ja alle gerade so, als wäre die G26.3 bis zum 31.12.07 nichts wert.
Verstehen tue ich das auch nicht.

Auch ich würde abwarten, ob was bei der Wehrführung von den Unfallkassen (die stellen schließlich solche Forderungen auf) oder von der nächst höheren Feuerwehrebene. Man kan ja nach einer gewissen Zeit mal bei seiner Wehrführung nachfragen. Oder beim zuständigen Arzt.

Gruß, Mr. Blaulicht

gampi
04.04.2008, 13:49
Dir ist schon klar, das man durch Blutuntersuchungen div. Krankheiten erkennen kann? Und das die Realität über Gesundheit/Fitness/Leistungsfähigkeit von der Bevölkerung, und damit auch der AGT, nicht unbedingt glänzend aussieht?

Und selbst wenn es um Alkohol geht, fänd ich das auch noch gut. Dafür müssen IMHO noch einige Feuerwehrler sensibilisiert werden. Einen Abstecher in den Untersuchungsbericht zum AGT-Unfall in Ibbebbüren lasse ich an dieser Stelle mal aus...

Mal ehrlich: Von wievielen Kameraden reden wir da? Und für wie viele von denen geht die Welt unter, wenn sie es nochmal machen? Und letztlich geht es um ihre eigene Gesundheit.


Spare Deine Zeit, denn ich glaube FME 29854 ist noch etwas jung und versteht das noch nicht so richtig. Lassen wir ihn noch ein paar Jahre und er wird dann mit Sicherheit etwas mit mehr Weitsicht durch das Leben gehen.

Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht.

Abschließend möchte ich noch etwas zu ihm sagen:

@FME 29854

Ich denke das hier Leute wie Überhose usw. etwas mehr Erfahrung mit solchen Sachen haben als Du. Nimm doch einfach das was sie Dir sagen zu Herzen und nicht so persönlich. Keiner will Dich mit irgendwas ärgern sondern helfen

FME 29854
04.04.2008, 15:03
Ich glaub ihr versteht mein problem immer noch nicht, ich seh das so wie Mr. Blaulicht, ihr tut echt alle so als wär wenn ich meine G26.3 im Jan. 08 gemacht habe ohe Blutentnahme ungültig, für solche Änderungen muss es doch Übergangsfristen geben z.B. von einem Jahr.
Es is doch Quatsch wenn eine am 31.12. durchgeführte gültig und eine am 01.01. durchgeführte ungültig wäre. Seht ihr des nicht so? Oder seit ihr solche Wehrführungsschleimer die immer gleich alles erzählen und des neuste wissen?

@Gampi: Ich glaub ich hab doch schon etwas Erfahrung um solche Dinge für mich so zu entscheiden..;-)

Mfg Alex

Alex22
04.04.2008, 15:13
Es is doch Quatsch wenn eine am 31.12. durchgeführte gültig und eine am 01.01. durchgeführte ungültig wäre. Seht ihr des nicht so?

Also ich sehe das nicht so das es Quatsch ist.
Und irgendwo sind nunmal Grenzen und Stichtage und wenn die Grenze überschritten ist, ist das nunmal so.

Memo1
10.04.2008, 21:45
das man die G26.3 nicht bei seinem Hausarzt machen kann, wenn er dafür zugelassen wäre.
Ich gehe im Regelfall immer zu meinem Hausarzt, der kennt mich was ich für Wehwechen habe und dann soll ich zu einem fremden Arzt gehen und der entscheidet dann das ich Tauglich wäre und mich eigentlich nicht kennt...

Jedenfalls weiß ich jetzt wieder das ich auch bald mal wieder hin muß...

DME-Murxer
10.04.2008, 22:17
das man die G26.3 nicht bei seinem Hausarzt machen kann, wenn er dafür zugelassen wäre.
Ich gehe im Regelfall immer zu meinem Hausarzt, der kennt mich was ich für Wehwechen habe und dann soll ich zu einem fremden Arzt gehen und der entscheidet dann das ich Tauglich wäre und mich eigentlich nicht kennt...

Jedenfalls weiß ich jetzt wieder das ich auch bald mal wieder hin muß...

Das ist bei euch aber Komisch. Ich mache die G26.3 bereits seit 14 Jahren immer bei meinem Hausarzt.
Bis zu meinem 30.Lebensjahr musste ich dazu nichteinmal ein Belastungs-EKG machen.
Es macht ja auch Sinn, wenn er bei der Untersuchung speziell auf meine Krankengeschichte eingehen kann.

Alex22
10.04.2008, 22:46
Das ist bei euch aber Komisch. Ich mache die G26.3 bereits seit 14 Jahren immer bei meinem Hausarzt.
Bis zu meinem 30.Lebensjahr musste ich dazu nichteinmal ein Belastungs-EKG machen.


Dann hast du bis zum 30. Lebensjahr keine G26.3 gemacht sondern irgendwas aber sicher keine G26.3 und atemschutztauglich warst dreimal nicht. *kopfschüttel*

Fabpicard
10.04.2008, 22:55
Klar kannst du...

Es gibt jedoch fälle, wo die Gemeinde mit einem Arzt einen Vertrag hat, wenn du zu ihm gehst, werden die Kosten auch übernommen...

Wenn du dann zu einem anderen Arzt gehst, musst du selbst zahlen...

Ob das aber auch so bei euch ist, müsste man im Einzelfall klären...

Da es in D nunmal gesetzlich die Freie Arztwahl gibt, bist du auch bei einer G-Untersuchung nicht gezwungen, zu einem dir vorgeschriebenen Arzt zu gehen, weil dir einfach keiner den Arzt vorschreiben kann ;)

MfG Fabsi

DME-Murxer
11.04.2008, 08:11
Dann hast du bis zum 30. Lebensjahr keine G26.3 gemacht sondern irgendwas aber sicher keine G26.3 und atemschutztauglich warst dreimal nicht. *kopfschüttel*

Das ist jetzt aber eine böse Unterstellung!

Schon mal überlegt, dass sich die Vorschriften mit den Jahren geändert haben?
Ich kenne Kameraden, die brauchten zu Beginn ihrer AGT-tauglichkeit nicht einmal eine ärztliche Untersuchung.
Aber da warst du noch im großen runden Froschteich ;-)

Fabpicard
11.04.2008, 10:52
Es gibt auch Gemeinden, die für ihre AGT nur die Untersuchungen eines bestimmten Arztes anerkennen. Dann kann sich der AGT stolz auf die Schulter klopfen, weil er die G26.3 nach Auslegung irgendeines Onkel Doktors überstanden hat, und wird trotzdem nicht als AGT geführt/eingesetzt.

Des is auch wahr...

Aber wenn ich die G26 von meinem Arbeitgeber aus machen musste und die Gemeinde jetzt meint "Nö, die erkennen wir nicht an, nochmal machen"...

Dann sind sie es in meinen Augen selbst schuld :)

MfG Fabsi

Andreas B
11.04.2008, 12:02
Zur Information,
Hier ein Auszug Aus Niedersachsen aus der FUK-News1/2008 Seite 17. Und das neuste Infoblatt der FUK.

Gruß Andreas

überhose
22.08.2008, 20:30
So, meine Ansichten zum Feuerwehrwesen insbesondere in südlichen Gefilden Deutschlands hat man nun auch mit diesem Thema wieder genährt. Nach der grausamen, ganz plötzlich und unvorhergesehen über Nacht erschienenen Führerscheinproblematik und dem generellen Geheule über die ganzen schlimmen Vorschriften, hat man nun auch die Weiterentwicklung des G26-Grundsatzes zum Anlass genommen, den sofortigen Weltuntergang, verbunden mit dem schon morgen beginnenden Massensterben der wichtigesten Dorfvereine, äh, ups, meine natürlich Feuerwehren, zu beheulen:

http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/bayerntitelseite/art2445,888341
http://www.sueddeutsche.de/bayern/179/307134/text/
http://www.frankenpost.de/nachrichten/hofrehau/heimatspiegel/art2437,888737

Solche Interviews von irgendwelchen Kreisbrandonkels sind besser als jedes Witzebuch:

Ich sage Ihnen eines, diese neue Verordnung bedeutet früher oder später das Aus für die Freiwilligen Feuerwehren.Natürlich...

beim Landesfeuerwehrverband darauf drängen, dass dieser Punkt im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nochmals überarbeitet wird.Der hat immerhin schon die bösen Zweckverbände verhindern können, warum soll er nicht auch hier die Rettung des Abendlandes sein...

Wer an Bluthochdruck leidet, zuckerkrank ist oder Höhenangst hat, ist für Atemschutzeinsätze nicht geeignet.Achso, der gute Mann weiß also: Zuckerkranke sind "nicht geeignet" - aber der entsprechende Test bringt die Feuerwehren um? Das verstehe wer will...

Und was das Thema Alkohol betrifft, das gibt es bei den Feuerwehren nicht.Klar...
Und natürlich der grandiose Schluss:

Da gibt es andere Probleme, die mir auf den Nägeln brennen...
...Zum Beispiel das Thema Führerschein. Da müsste der so genannte B-Führerschein längst auf das Führen von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen erweitert werden, weil uns sonst irgendwann die Fahrer für unsere Einsatzfahrzeuge fehlen werden. Im Moment ist hier bei 3,50 Tonnen Schluss. Aber: Ein kleines Feuerwehrfahrzeug wiegt schon an die vier Tonnen. Doch die Ausrüstung wird immer mehr. Das sind die echten Probleme, die die Freiwilligen Feuerwehren haben.
Das sind also unsere "echten Probleme"? Naja...

hias
23.08.2008, 08:56
Schöne zitate hast du da gefwählt überhose. Leider kann ich dir im allgemeinen nicht mal widersprechen obwohl ich auch aus dem schönen Bayern komme.

Allerdings sehen nicht alle Wehren in der neuen G26 oder der Führerscheinproblematik einen Weltuntergang, es gibt also auch in Bayern Ausnahmen :)

Meine persönliche Meinung zur neuen G26: Ich finds grundsätlich nicht schlecht, dass jezt auch das Blut untersucht wird. Was mir an der Sache nicht so schmeckt ist dass man zur Blutentname nüchtern sein muss, weil das bedeutet dass man entweder zwei mal zum Artzt gehen muss oder sich Blutabnehmen lässt dann mal schnell iwas futtert und dann weitermacht mit Belastungsekg.

Aber gut damit werden wir leben müssen.

Wobei unser G26 Arzt die nüchterne Blutabname auch nicht für unbedingt nötig hält weil er gemeint hat wenn er beim Urin einen Verdacht haben sollte auf Zucker würde er sich denjenigen eh nochmal extra kommen lassen bevor er die Bescheinigung austellt....

überhose
23.08.2008, 12:58
Natürlich gibt es auch in Bayern Wehren (oder einzelne Leute), die sich bei entsprechenden Pauschalaussagen nicht angesprochen fühlen müssen*.
Nur würde es irgendeinen großen Unterschied machen, wenn man immer in jedem Kontext auf diese möglichen Ausnahmen eingehen würde? Ich glaube nicht.
Und die Gegenseite pauschaliert i.d.R. ebenso (siehe hier der Kreisbrandonkel).

* Gerade für diese ist es blöd, was der andere (IMHO größere/höher angesiedelte) Teil der Bayerischen Feuerwehrwelt so macht/denkt - denn diese werden die ersten sein, die es dann irgendwann ausbügeln müssen!

postmaster
23.08.2008, 16:45
Moin,

ma ne Frage. Zur Zeit bekomme ich Medikamente die unter das BTM fallen. Wenn ich nach hause fahre bekomme ich einen Atest. Desweiteren muss ich die Medikamente mein lebenlang nehmen.

Würde ich so die G26 bestehen ?

Gruß
Dennis

Ps: nein habe nicht vor AGT zu werden.

nederrijner
23.08.2008, 16:54
Was hat denn der Leberwert mit der Atmung zu tun
Noch besser kann man seine eigene Ahnungslosigkeit in der Frage doch kaum darstellen.

alarma
23.08.2008, 17:45
@nederrijner
bei dem Satzbau (der des Zitats) würde ich auf eine ernst gemeinte Frage tippen. Also erlärs dem Fragesteller doch einfach, statt ihn bloßzustellen.
Frage -> Antwort
So könnte ein Forum funktionieren..

MarkusB
23.08.2008, 17:57
@nederrijner
bei dem Satzbau (der des Zitats) würde ich auf eine ernst gemeinte Frage tippen. Also erlärs dem Fragesteller doch einfach, statt ihn bloßzustellen.
Frage -> Antwort
So könnte ein Forum funktionieren..

Prinzipiell richtig - aber das von nederijner zitierte Satzstückchen stammt von Kreisbrandrat Helmut Wilfert aus dem oben verlinkten Frankenpostartikel.
In diesem Falle ist die Bloßstellung wohl angebracht - ohne Ahnung von der Materie zu haben macht man halt nicht ein Presseinterview oder man muss damit rechnen, aufzufallen, wie hier erfolgt ist. Eine Leberstörung hat auch Auswirkungen auf den gesamten Organismus, zwar nciht direkt auf die Lunge, dennoch so schwerwiegend, dass eine Leberfunktionsstörung durchaus ein Ausschlussgrund für die G 26.3 sein kann - ebenso wie z.B. ein Leistenbruch, der auch nichts mit der Lunge zu tun hat.

nederrijner
23.08.2008, 17:59
Das Zitat stammt auf dem oben verlinkten Interview mit dem Kreisbrandrat Helmut Wilfert, wenn es sich um ein Posting hier aus dem Forum drehen würde, hätte ich schon die Zitatfunktion mit Namen etc. genutzt.
Und bei dem Stuss, der da im Interview abgesondert wird, stelle ich den KBR gerne bloß. Eigentlich hat er das schon selbst gemacht.

Zur Frage von postmaster kann ich nichts sagen, da ich gerade keine Gelegenheit habe, in den Grundsatz G26 reinzuschauen. Allerdings ist die Einnahme von bestimmten Medikamenten wenn ich mich recht erinnere kein Ausschlussgrund, die dahinter stehende Erkrankung aber vermutlich mit hoher Wahrscheinlichkeit schon. Mehr Informationen zur Krankheit sind daher notwendig.

postmaster
23.08.2008, 20:51
@nederrijner

Hauptdiagnose ist ADHS

tower911
25.08.2008, 16:54
Ich möchte jetzt nicht sagen das der Arzt den ich bisher wegen der G26 besucht habe keine Ahnung hat, aber hier musste bislang auch jeder bei jeder Untersuchung sich den Thorax röntgen lassen.

Gibt es die G26 Richtlinien irgendwo, das ich die mal ausdrucken kann und dem Arzt an die Hand geben kann ? Denn der hat die ganz bestimmt nicht !
Und jetzt bitte keine schlauen Sprüche wie " dann muß sich der Arzt mal drum kümmern"
Einfach auf meine Frage antworten bitte :-)

sebbel2
25.08.2008, 16:58
Ich möchte jetzt nicht sagen das der Arzt den ich bisher wegen der G26 besucht habe keine Ahnung hat, aber hier musste bislang auch jeder bei jeder Untersuchung sich den Thorax röntgen lassen.

Gibt es die G26 Richtlinien irgendwo, das ich die mal ausdrucken kann und dem Arzt an die Hand geben kann ? Denn der hat die ganz bestimmt nicht !
Und jetzt bitte keine schlauen Sprüche wie " dann muß sich der Arzt mal drum kümmern"
Einfach auf meine Frage antworten bitte :-)


Schau mal z.B. hier: http://www.feuerwehr-recklinghausen.de/Download/G26.htm
oder einfach mal bei google "G26" eingeben, da findest du auf der ersten Seite so einiges dazu.

hannibal
25.08.2008, 20:00
@nederrijner

Hauptdiagnose ist ADHS

Und zu Futtern gibt es lustiges Ritalin.

Man sicherlich kann man mit R die G 26 bestehen, die Frage ist ob man mit Ritalin, was ja ganz extrem auf die Psyche geht überhaupt Feuerwehrtauglich ist...

nederrijner
25.08.2008, 20:24
Ich kenn jemanden, der an der selben Krankheit leidet und in der Feuerwehr ist. Allerdings würde ich mit ihm - so wie ich ihn erlebt habe - nicht gerne zusammen Feuerwehrarbeit machen. Einfach weil er bisweilen plötzlich total neben der Spur ist und wenig berechenbar handelt.
Die Frage nach der Atemschutz- und der allgemeinen Feuerwehrtauglichkeit hängt da wohl ganz stark von der konkreten Ausprägung ab, persönlich wäre ich da aber sehr, sehr kritisch.

tower911
25.08.2008, 21:03
Schau mal z.B. hier: http://www.feuerwehr-recklinghausen.de/Download/G26.htm
oder einfach mal bei google "G26" eingeben, da findest du auf der ersten Seite so einiges dazu.

Ich such eigentlich etwas, was ich direkt dem Arzt in die Hand geben kann. Halt den genauen Gesetzestext. Die Richtlinien für die Arbeitsmediziner.
Wo findet man sowas ?

nederrijner
25.08.2008, 21:09
Bild (http://www.asu-arbeitsmedizin.com/Cache/GENTNER/f_MTg1MjgxWg.JPG)
Für Nöppes im Netz schonmal gar nicht. Ein ermächtigter Arzt sollte den Grundsatz aber haben/kennen/besorgen können.

überhose
25.08.2008, 22:21
Ich möchte jetzt nicht sagen das der Arzt den ich bisher wegen der G26 besucht habe keine Ahnung hat, aber hier musste bislang auch jeder bei jeder Untersuchung sich den Thorax röntgen lassen.

Gibt es die G26 Richtlinien irgendwo, das ich die mal ausdrucken kann und dem Arzt an die Hand geben kann ? Denn der hat die ganz bestimmt nicht !
Und jetzt bitte keine schlauen Sprüche wie " dann muß sich der Arzt mal drum kümmern"
Einfach auf meine Frage antworten bitte :-)
Wenn der Arzt mehr macht, als das geforderte, muss das nicht unbedingt heißen er kennt die Richtlinien (!) nicht. Würde er weniger machen, würde ich mir mehr Gedanken machen.
Andersrum würde ich mir als Arzt Gedanken machen, wenn ein zu Untersuchender mir solche Richtlinien unter die Nase hält und eine Einschränkung auf das dort geforderte Mindestmaß anmahnt...

tower911
26.08.2008, 23:44
Folgendes Beispiel ist natürlich rein erfunden.

Vielleicht könnte man einem Arzt die Richtlinien unter die Nase halten, weil er manches nur macht, um mehr Leistungen abrechnen zu können und manches nicht macht, was er machen müsste, weil er gar nicht weiß das er es machen muss.
Und wieso sollte jemand freiwillig öfter zum Röntgen gehen als notwendig ??
Ist laut Röntgenverordnung ausserdem nicht erlaubt und meine Gesundheit wollte ich nicht mehr als notwendig belasten.

Aber wie schon gesagt, ich will hier nicht diskutieren sondern handfeste Unterlagen haben wo das drin steht. Nix anderes.

Alex22
27.08.2008, 06:36
Folgendes Beispiel ist natürlich rein erfunden.

Vielleicht könnte man einem Arzt die Richtlinien unter die Nase halten, weil er manches nur macht, um mehr Leistungen abrechnen zu können

Geht nicht ... Denn es gibt eine Gebührenordnung...
Mehr kann der Arzt nicht für diese Untersuchung abrechnen.

tower911
27.08.2008, 22:39
Ja ist schon klar. Aber es steht keine langzeit Blutdruckmessung in den G26 Richtlinien.
Und wenn aufmal alle die in einem Jahr hin gehen urplötzlich an Bluthochdruck leiden sollen und jeder nen 24 Blutdruckmessgerät bekommt, kann er das abrechnen. So ist das gemeint ;-)

grab3107
28.08.2008, 10:19
Klappt aber doch auch so net. Also ich muss für die G26 zum Betriebsarzt einer Stadt. Dieser meinte gesundheitliche Bedenken gefunden zu haben -> Brief für den Hausarzt mitbekommen -> der hat dann die Untersuchungen gemacht. Also das mein D-Arzt das macht...hätt ich jetzt noch net gehört. Wenns jetzt der Hausarzt (mit BG-Zulassung) machen würd, dann vielleicht. Gut, is nimmer mein Problem.

tower911
28.08.2008, 23:47
Nein der BG Arzt ist nicht der Hausarzt der Feuerwehrleute und doch, er macht die Untersuchung selber und rechnet sie ab.

Matze1200
17.03.2014, 19:54
machste dir angst um deine blutwerte mit diversen inhaltsstoffen oder wie?? ;)

Ja mache ich mir....auf was Untersuchen die mein Urin und Blut?

AkkonHaLand
18.03.2014, 17:02
Ja mache ich mir....auf was Untersuchen die mein Urin und Blut?

... mal abgesehen, dass der Beitrag mittlerweile über 5 (!) Jahre alt ist....
Die Untersuchung geht auf die üblichen Werte wie z. B. quantitative und qualitative Blutbestandteile, Drogenkonsum, Infektionszeichen, ...
Brauchst übrigens keine Angst haben, auch diese Ergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

12fly
18.03.2014, 19:57
Nach Drogen darf genauso wie HIV nur mit Zustimmung des "Patienten" im Blut oder Urin gesucht werden.

DG7GJ
19.03.2014, 15:42
Hallo!


Nach Drogen darf genauso wie HIV nur mit Zustimmung des "Patienten" im Blut oder Urin gesucht werden.

Moment mal...das kann ich nicht nachvollziehen.

Ein Feuerwehrmann kann ähnlich wie auch vorrangig Sanitäter auf Einsätzen mit verletzten Patienten zu tun haben.
Für den "Arbeitgeber" im Sinne von "verantwortlichen Entscheidungsträgers" ist es daher äusserst wichtig zu wissen ob in einem solchen Mitarbeiter etwas schlummert was problematisch werden könnte. Da zähle HIV ebenso zu wie TBC und viele andere Sachen.

Alleine schon aufgrund der Gefahrenreduktion sollte der Entscheidungsträger über solche Sachverhalte informiert sein.

Und was Drogen angeht:
Bei einem Bluttest geht es nicht darum ob man vor Monaten mal auf ner Party Extasy oder LSD genommen, oder vor ner Woche bissel Gras geraucht hat.
Das geht auch gar nicht über eine einfache Blutanalyse, eben weils sich "gelegentlicher Konsum" im Blut keine langzeitspuren hinterlässt.
Bekannte "Langzeitspeicher" die analysierbar wären sind da eher Haare, Fingernägel und Fettgewebe wo man nur mittels Biopsie ran kommt.
Über das Blut geht es nicht.

Hingegen: Massiver, regelmässiger Konsum, egal ob nun illegale Drogen oder auch Medikamentenabhängigkeit fallen freilich auch über das Blut auf.

Ich kann mir vorstellen das für den Arzt der sowas feststellt dieser Sachverhalt ziemlich Kopfschmerzen bereitet.
Denn ob es der Schweigepflicht unterliegt, oder aber schwerwiegend für die Dienstausführung ist, kann man nicht mal eben so pauschal sagen.

Auf der einen Seite will man bei der Feuerwehr niemanden haben der im Brandeinsatz oder gar bei einer Blaulichtfahrt kurzfristig einen Flashback erleidet und rosa Straßenbahnen und Lila Elefanten sieht.
Auf der anderen Seite ist der Konsum zunächst einmal eine persönliche Entscheidung des Patienten. Und wenn er troz dem bisher unauffällig durch's Leben kam, festen Job, problemlose Schulabsolvierung, soziale Kontakte hat, bleibt es meißt unter dem Deckel der Schweigepflicht.

Und ganz ehrlich: Währe es anders, sähe es düster aus in Deutschland.
Die gesamte Notfallmedizin, von Notärzten bis zu ehrenamtlichen Rettungsdienstlern ist Medikamentenabhängigkeit, Alkoholmissbrauch und "illegale Substanzen" ein heftig verharmlostet und verschiegendes Problem.
Übrigens auch...man höre und staune...bei der POL.

Wenn man als unbedarfter Externer mal durch die weniger "öffentlichen" Etagen mancher großer Polizeireviere muss, lohnt ein Blick auf diverse Plakate und Flyer doe dort massenhaft ausliegen.
Massive Aufforderungen und Beschwichtigungen das man bei Drogenproblemen beim internen Drogensachbearbeiter vorsprechen solle und keine Angst vor beruflichen Kosequenzen haben müsste. Und Aufklärung dazu das zahlreiche Kollegen im Dienst weiter arbeiten dank der Betreuung der internen Drogenberatung...

Generell: Wer in den Bereichen arbeiten will wo regelmässige Gesundheitscheckt inklusive Blutuntersuchung gefordert werden, sollte sich dadurch nicht beirren lassen.
Es geht dort nicht darum wovor man Angst haben könnte.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

12fly
20.03.2014, 10:25
Jürgen, ich kann deine Entrüstungen verstehen.
Jedoch ist dies gültiges Recht. Zudem, für Hepatitis C oder TBC benötigt man keine Zustimmung des AN. Und eine Hep C kann man sich schneller einfangen wie eine HIV-Infektion, weil es dazu weniger Viren benötigt, und Hep-Vieren besser an der Luft überleben können.

Selbst eine HIV- oder Hep-Infektion ist kein KO-Kriterium für Chirurgen am OP-Tisch zu stehen. Deswegen kann ich einige deiner Gedanken nicht nachvollziehen. Einzig die BG kann es interessieren, ob das jetzt für sie ein Arbeitsunfall war, oder die Infektion schon vorher dagewesen ist. Und selbst das ist schwer nachzuweisen.

DG7GJ
20.03.2014, 15:25
Hallo!


Jürgen, ich kann deine Entrüstungen verstehen.
Jedoch ist dies gültiges Recht. Zudem, für Hepatitis C oder TBC benötigt man keine Zustimmung des AN. Und eine Hep C kann man sich schneller einfangen wie eine HIV-Infektion, weil es dazu weniger Viren benötigt, und Hep-Vieren besser an der Luft überleben können.

Nun, ich weis nicht wie das bei der Feherwehr gehandhabt wird.
Anders als z.b. bei medizinischen Personal oder der Lebensmittelbranche, werden medizinische Untersuchungen bei der Feuerwehr weniger auf einzelne Details abziehlen.
Sondern eher auf ein medizinisches Gesamtbild wonach ein Arzt urteilen kann ob jemand "robust" genut für den Dienst ist, ohne bei jedem kleinen Rauchgaswölkchen gleich komplett aus den Schuhen zu kippen..:-)


Selbst eine HIV- oder Hep-Infektion ist kein KO-Kriterium für Chirurgen am OP-Tisch zu stehen. Deswegen kann ich einige deiner Gedanken nicht nachvollziehen. Einzig die BG kann es interessieren, ob das jetzt für sie ein Arbeitsunfall war, oder die Infektion schon vorher dagewesen ist. Und selbst das ist schwer nachzuweisen.

Genau das habe ich, allerdings für Drogen, oben ausgeführt.
In der Realität gibt es bis zum Tod kein KO-Kriterium für einen Job.
Allerdings gibt es da zwei schwerwiegende Problemfelder die juristisch nicht auf einen Nenner zu bringen sind:

Zum einen was einleuchtet, z.B. in der Lebensmittelindustrie sowie auch im medizinischen Bereich: Hier soll durch regelmässige Pflichtuntersuchungen eben aufgrund der deutlich erhöhten Infektionsgefahr eine frühzeitige Erkennung sichergestellt sein.
Nicht nur um eine unwissentliche Verbreitung der Infektion aus zu schließen (ist eh nur eine Wunschvorstellung), als auch das Personal frühzeitig genug (wenn möglich) zum eigenen Schutze zu therapieren.

Das andere, kompliziertere Problem:
Unsere gesammte Zivilisation basiert auf Geld und Schuld. Passiert etwas, wie eben eine Infektion von mehreren Patienten durch einen Infektionsträger im Rettungsbereich oder Krankenhaus....Anwälte, Gerichte, Behörden, Versicherungen. Alle suchen nach jemanden der es hätte bemerken müssen, hätte verhindern müssen...derjenige muss zahlen.
Und da rede ich nicht von "halbwegs kontrollierbaren" Gefahren wie HIV-Übertragung, sondern eben die wirklich fiesen Sachen...Hep-C, TBC, resistente Multistämme usw.

Mal ganz abgesehen das man als Infektionsträger zum schutze des selben nicht mehr unbedingt von "Arbeitsfähigkeit" im Sinne des Arbeitsrechtes reden kann.
Weiterarbeiten in bestimmten bereichen und mit der Gewissheit wie man sich verhalten muss um eine Infektion anderer weitestgehend aus zu schließen, ist selbst mit den heftigsten Sachen möglich.
In der Realität wissen aber Infektionsträger noch garnich was sie haben.
Gerade heute wo sich viele noch halb tod zur Arbeit schleppen aus Angst vor zuviel Fehlstunden.

Wie gesagt, die Problematik im ganzen ist so heftig, das ich beim besten willen nicht verstehen kann wie jemand solche Bedenken und Ängste gegen eine Blutuntersuchung haben kann.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser