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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was gehört zu den hoheitlichen Aufgaben?



Alex22
20.03.2008, 14:38
neues Thema von Mr. Blaulicht eröffnet und Beiträge hierher verschoben!


Nun könnte man auch dadrüber diskutieren, ob eine Übung eine Hoheitlicheuafgabe ist bzw in sich trägt, aber ich denke das gehört in ein anderes Thema.

Das wurde schon geklärt ... das Üben ist eine hoheitliche Aufgabe.

überhose
20.03.2008, 15:27
Das wurde schon geklärt ... das Üben ist eine hoheitliche Aufgabe.Wenn das wirklich abschließend und stichfest geklärt ist, wirst du diese 2 Fragen sicher beantworten können:
- Wo steht das?
- Wer sagt das?

Mr. Blaulicht
20.03.2008, 15:35
Es heißt nicht "Zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben", sondern "Zur Erfüllung". Und um etwas erfüllen zu können, muss ich es können. Und um es können zu können, muss ich üben. Also: Üben ist eine hoheitliche Aufgabe.

ABER: "Soweit dies notwendig ist". Da muss man schon ein bisschen aufpassen, wie der diensthabende Richter entscheiden würde.

Jetzt aber wieder zurück...

Gruß, Mr. Blaulicht

überhose
20.03.2008, 15:59
Das ist alles aber so konstruiert, das es zwangsläufig im Nachhinein als Einzelfallentscheidung geklärt werden muss. Eine generelle, rechtlich händelbare Aussage, das die der Übung dienenden Tätigkeiten als hoheitliche Aufgabenerfüllung anzusehen sind, gibt es m.W. (noch) nicht.
Ich möchte das auch nicht bestreiten, aber ich halte nix davon, etwas als "geklärt", also eindeutig, stichfest, zu präsentieren, was so nicht korrekt ist.

rotkreuz
24.03.2008, 15:52
Das würde doch aber bedeuten, dass bei einer Ünung doch mit Sosi gefahren werden darf bei der FW und KatS. Und hier sind die Ämter doch schon sehr vorsichtig.... Gibt es denn aus rechtsprechung Fälle wo einer Übung ein hoheitlicher Charakter zugestanden wird?

Alex22
24.03.2008, 16:19
Ne, das bedeutet nur das du Sonderrechte in Anspruch nehmen dürftest.
SoSi ist nur bei höchster Eile erlaubt.

Hoheitliche Aufgaben: Sind die Aufgaben, die ein öffentliches Gemeinwesen (Staat, Gemeinde oder sonstige Körperschaft) kraft öffentlichen Rechts zu erfüllen hat.

Dadurch das der Feuerwehrdienst zB Kraft Gesetz die Einsätze, Ausbildungsveranstaltungen und Sicherheitswachen umfassen, sind diese Dinge hoheitliche Aufgaben.

Fabpicard
24.03.2008, 18:04
Ne, das bedeutet nur das du Sonderrechte in Anspruch nehmen dürftest.
SoSi ist nur bei höchster Eile erlaubt.

Ich korrigiers mal hier nicht... steht ja schliesslich an genügend anderen Stellen im Forum...

Nur: So stimmts net ^^

MfG Fabsi ;)

Brandbatsch
24.03.2008, 20:05
Ich korrigiers mal hier nicht... steht ja schliesslich an genügend anderen Stellen im Forum...

Nur: So stimmts net ^^

MfG Fabsi ;)

endlich hat es einer korrekt wieder gegeben ????

Gruß Michael

Fabpicard
24.03.2008, 20:30
endlich hat es einer korrekt wieder gegeben ????

Nö, deswegen stimmts ja auch nicht ;)

Aber, wenn ich meine Remington wieder zum laufen gebracht hab und mich abreagiert hab *g* dann häng ich glaub ich mal ein Thema gaaanz oben auf, wos mal komplett richtig steht :)

MfG Fabsi

P.S.: Vielleicht aber auch erst morgen auffer Wache :)

Alex22
24.03.2008, 20:56
Na da bin ich ja mal gespannt was du an meinem Posting auszusetzen hast.

Fabpicard
24.03.2008, 21:58
Ne, das bedeutet nur das du Sonderrechte in Anspruch nehmen dürftest.
SoSi ist nur bei höchster Eile erlaubt.

Wann man sich an gewisse Teile der StVO nicht mehr halten muss, steht klar im §35 der Sonderrechte...
Sprich: Entweder man hat sie, oder nicht...

Wann man Blaues Blinklicht Zusammen mit dem Einsatzhorn verwenden darf, ist ebenfalls klar geregelt, allerdings im §38 ;)


(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.


Und wenn jetzt eine Offizielle Alarmübung veranstalltet UND Genehmigt wird...

Dann fällt das unter den Abschnitt "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwenden - - oder bedeutende Sachwerte zu erhalten" :)


Gaaaanz wichtig ist hierbei, WER das ganze Genehmigt...

"Herr Wehrleiter, fahren wir heute Mit?" zählt dabei allerdings nicht...
(Ebenso ist die gern von den Führungskräften vorgebrachte "Generalgenehmigung" nicht durchsetzbar)

Genehmigen kann eine solche Alarmübung eigentlich nur der Bundesminister für Inneres (oder mit genehmigung von diesem seine untergeordneten Stellen)...


Fazit: SoRe und SoSi hängen eng zusammen... Wenn ich SoRe "inne habe" ist die Chance groß, auch von den SoSi gebrauch machen zu dürfen... Wenn ich keine "inne habe" dann darf ich mit 1000%iger Sicherheit auch kein SoSi anschalten ;)

MfG Fabsi

Alex22
24.03.2008, 22:16
Ja und?
was passt jetzt da nicht was ich gesagt habe?
Bei ner Übung kann er Sonderrechte beanspruchen,da das Üben eine hoheitliche Aufgabe ist.
SoSi darf er nicht benutzen weil für das Üben keine höchste Eile geboten ist...
Was soll da jetzt nicht passen? *grübel*

Fabpicard
24.03.2008, 22:36
Bei ner Übung kann er Sonderrechte beanspruchen,da das Üben eine hoheitliche Aufgabe ist.

Wenn das "Üben" immer eine Hoheitliche Aufgabe wäre, dann dürfte er auch beim Üben von Alarmfahrten die SoSi nutzen ;)

DAS ist allerdings genehmigungspflichtig...

Zumal das in anspruch nehmen von SoRe auf der Anfahrt zur Übung ohne SoSi nicht wirklich mit dem letzten Abschnitt des §35 vereinbar wäre ;)

MfG Fabsi

Alex22
24.03.2008, 22:40
Wenn das "Üben" immer eine Hoheitliche Aufgabe wäre, dann dürfte er auch beim Üben von Alarmfahrten die SoSi nutzen ;)

DAS ist allerdings genehmigungspflichtig...

Zumal das in anspruch nehmen von SoRe auf der Anfahrt zur Übung ohne SoSi nicht wirklich mit dem letzten Abschnitt des §35 vereinbar wäre ;)

MfG Fabsi
Sorry, Übung von Einsatzfahrten hab ich bis auf hier noch nie gekannt.
Und wie wir alle wissen sind die Nutzung der SoRe nur soweit gestattet um die hoheitliche Aufgabe (Üben) durchzuführen.
Für eine Übung muß ich normal nicht über ne rote Ampel fahren, aber es kann durch aus sein, daß ich mein LF ins Halteverbot stellen muß.

DG3YCS
25.03.2008, 12:26
Ja und?
was passt jetzt da nicht was ich gesagt habe?
Bei ner Übung kann er Sonderrechte beanspruchen,da das Üben eine hoheitliche Aufgabe ist.
SoSi darf er nicht benutzen weil für das Üben keine höchste Eile geboten ist...
Was soll da jetzt nicht passen? *grübel*


Wann man sich an gewisse Teile der StVO nicht mehr halten muss, steht klar im §35 der Sonderrechte...
Sprich: Entweder man hat sie, oder nicht...

Wann man Blaues Blinklicht Zusammen mit dem Einsatzhorn verwenden darf, ist ebenfalls klar geregelt, allerdings im §38 ;)



Und wenn jetzt eine Offizielle Alarmübung veranstalltet UND Genehmigt wird...

Dann fällt das unter den Abschnitt "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwenden - - oder bedeutende Sachwerte zu erhalten" :)


Gaaaanz wichtig ist hierbei, WER das ganze Genehmigt...

"Herr Wehrleiter, fahren wir heute Mit?" zählt dabei allerdings nicht...
(Ebenso ist die gern von den Führungskräften vorgebrachte "Generalgenehmigung" nicht durchsetzbar)

Genehmigen kann eine solche Alarmübung eigentlich nur der Bundesminister für Inneres (oder mit genehmigung von diesem seine untergeordneten Stellen)...


Fazit: SoRe und SoSi hängen eng zusammen... Wenn ich SoRe "inne habe" ist die Chance groß, auch von den SoSi gebrauch machen zu dürfen... Wenn ich keine "inne habe" dann darf ich mit 1000%iger Sicherheit auch kein SoSi anschalten ;)

MfG Fabsi

Hey Leute,

das haben wir doch schon X-Mal durchgekaut und von OFFIZIELLEN Stellen gibt es dazu auch genug Infos:

1. ÜBEN IST eine Hoheitliche Aufgabe
2. Bei ÜBUNGEN KANN daher von Sonderrechten gebrauch gemacht werden, soweit dieses zum erreichen des Übungsziels notwendig ist.
(Angefangen vom Halten im HAlteverbot, Parken auf der falschen Fahrbahnseite oder befahren von Wirtschaftswegen bei vielen Übungen bis hin zum "Vollem Programm" um auch mal Einsatzfahrten zu üben oder die Zeiten erfassen zu können (Die Zeiterfassung ist ja in vielen BL ein MUSS für die FW!)

3. Was der §38 StVO aussagt ist mir völlig wurscht! Ich habe SoRE nach §35 StVO und kann mich damit über die Einschränkungen des §38 StVO hinwegsetzen!
Daher muss ich mir auch nichts zurechtbiegen!



Sonderrechte bei Übungsfahrten der Feuerwehr
Übungsfahrten der Feuerwehr zählen zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben im Sinne des § 35 Abs. 1 StVO. Es ist daher möglich, sich über die Bestimmungen der StVO hinwegzusetzen, wenn es der Zweck der Übung dringend erfordert. Die Sonderberechtigten des § 35 StVO können sich unter den dort genannten Voraussetzungen auch über die Bestimmungen des § 38 StVO hinwegsetzen. Das bedeutet, dass die Feuerwehr auch bei Übungsfahrten sich durch Blaulicht und Einsatzhorn freie Bahn verschaffen kann. Voraussetzung ist jedoch stets, dass der Tatbestand des § 35 Abs. 1 StVO erfüllt ist.
In allen Fällen ist § 35 Abs. 8 StVO zu beachten.


4. In vielen Bundesländern reicht für solche "Alarmübungen" die Genehmigung des WEHRFÜHRES!

Glaubt Ihr nicht?
Hier eine OFIZIELLE Quelle: Die LFS-BW von der auch das oben genannte Zitat stammt!
http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1118020/index.html

5. Allerdings gilt natürlich das was auch Sinngemäß im Text steht:
Es ist der GMV einzuschalten daher sind Alarmübungen auf ein Minimum zu begrenzen!

Gruß
Carsten