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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was ist das für ein Anhänger?



Bergwacht9902
13.03.2008, 21:52
...bei 1min20. Und was wird in dem THW-Hänger bei 4min50 transportiert? http://youtube.com/watch?v=DOR2K6KQLwY&feature=related
Gruß

21/10
13.03.2008, 22:00
Das ist der Anhänger 7to der 1. Bergungsgruppe.
Da könnte z.B. das Einsatzgerüstsystem drauf sein. Oder Rüstholz. Oder oder oder...

FiRe-1987
13.03.2008, 23:32
Der erste ist denk ich mal ein TSA Marke Eigenbau oder ein "Wasserförderungsanhänger" oder was...

fmjmp
14.03.2008, 10:44
Der Fahrer des ersten LF fährt aber sehr optimistisch in die Kreuzung auf der falschen Fahrspur ein.......

FF112DN
14.03.2008, 10:56
da bin ich aber froh dass das nicht nur mein gedanke war ;-)

da muss ja schon fast gesperrt gewesen sein oder so, das is ja kein übermut mehr sondern freude am tod...

AkkonHaLand
14.03.2008, 11:20
Der Fahrer des ersten LF fährt aber sehr optimistisch in die Kreuzung auf der falschen Fahrspur ein.......

Nicht ganz: Bei 00:10 ist ein Schnitt in dem Film - vorher steht ein Sicherungsposten auf der Verkehrsinsel, wenn das 1. Fzg um die Kurve fährt ist er dort nicht mehr zu sehen. Aus dem folgendem Film schließe ich, dass er auch bei dem ersten Fzg den Verkehr abgesichert hat. (Siehe z.B. 01:00 und 01:57)

Die Gegenrichtung ist ebenfalls durch einen Posten besetzt (02:15)

fmjmp
14.03.2008, 16:00
Naja, ich würde mich aber nicht blind auf Sicherungsposten verlassen. Und wenn der schon bei meiner Übung so "heizt", was macht der erst bei einem realem Einsatz?

Bergwacht9902
14.03.2008, 16:18
Immerhin gibts da ja einen/zwei Sicherungsposten; ist glaub ich auch nicht so alltäglich.

WAF-18-83-1
14.03.2008, 23:08
aber offensichtlich ist auf der spur, auf der gegenverkehr kommen könnte kein sicherungsposten, und wenn, dann stände der aber weit hinten, denn der kameramann steht ja auch weit hinten...

ich habe ganz genau das gleich gedacht; "einfach auf die gegenspur und dann so ein tempo"

Mr. Blaulicht
15.03.2008, 04:01
Jepp, das ist schon elegant... Mal ´ne andere Frage: Was suchen eigentlich die ganzen Privat-PKW inmitten der Einsatzfahrzeuge?

Gruß, Mr. Blaulicht

Bugs B
15.03.2008, 08:24
ich denke, das sind nachrückende Kameraden der TSF-Flotte, die keinen Platz mehr auf den Fzg. gefunden hatten.

Mr. Blaulicht
15.03.2008, 11:45
und es ist üblich, dass die sich dann in die anrückenden Kräfte einreihen und auch die gleichen Rechte in Anspruch nehmen?

Gruß, Mr. Blaulicht

Pille112
15.03.2008, 12:52
...üblich schon (regional unterschiedlich) aber nicht rechtens bzw. rechtliche Grauzone.

Mr. Blaulicht
15.03.2008, 13:52
Coole Sache! Und wenn´s knallt? Vor allem: Wie kann man bei einer Übung zu spät kommen?

Gruß, Mr. Blaulicht

Florian Feuerbaer
15.03.2008, 14:12
Also mein Auto geb ich nicht dafür her... kein Versicherungsschutz etc.
Wenns kein Platz gibt, und es wird keine andere Möglichkeit geschaffen, fahre ich wieder heim. Ende Gelände.
PS: Es gibt auch FFs die dann Sammelfahrten mit Ihren MTF machen... geht auch und ist rechtlich deutlich besser.

AkkonHaLand
15.03.2008, 14:24
Coole Sache! Und wenn´s knallt? Vor allem: Wie kann man bei einer Übung zu spät kommen?
Gruß, Mr. Blaulicht

Z.B. indem man bei der Übung (die ja fast allen NICHT bekannt ist!) eine weitere Anfahrt hat. Darum nennt sich das ganze ja auch "realitätsnahe ALARMübung", soll heissen, die meisten (außer die Übungsleitung) wissen bis zum Einsatzort nicht, dass es "nur" eine Übung ist!


...üblich schon (regional unterschiedlich) aber nicht rechtens bzw. rechtliche Grauzone.

??? §35 Abs1 !
1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, <b>die Feuerwehr</b>, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.Da steht nichts von <b>die Fahrzeuge</b> der Feuerwehr (wie im Abs. 5a- "Fahrzeuge des Rettungsdiensts" - da sind nämlich wirklich nur die Fzge gemeint - "Feuerwehr" ist jedes einzelne Mitglied!)

Mr. Blaulicht
15.03.2008, 15:01
??? §35 Abs1 ! Da steht nichts von <b>die Fahrzeuge</b> der Feuerwehr (wie im Abs. 5a- "Fahrzeuge des Rettungsdiensts" - da sind nämlich wirklich nur die Fzge gemeint - "Feuerwehr" ist jedes einzelne Mitglied!)
Ja, aber beim §38 steht drin:

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Damit müssten ja alle Einsatz-Privat-PKW ohne Signalanlage den anderen Einsatzfahrzeugen mit Signalanlagen Platz machen.
Au8sserdem hätten die Privat-Einsatz-PKW keinerlei Wege-Rechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, zum Beispiel an Kreuzungen etc.

Gruß, Mr. Blaulicht

Pille112
15.03.2008, 15:19
Das ergibt sich besonders bei kleinen Wehren (1-2 TSF(/W)) und einer Mannschaftsstärke von über 15 Einsatzkräften. Hier liegt der Fehler dann schon im Berich der Planung und ein MTF/W wäre die optimale Lösung des Problems - der Könnte dann später sogar noch als "Personalshuttel" verkehren.

AkkonHaLand
15.03.2008, 15:25
Natürlich ein heisses Eisen...
Nach Auskunft des Rechtsverdrehers meines Vertrauens: Das die Fzg im Verbund (Verb<b>u</b>nd ist richtig!) mit den anderen Fzg mit Alarm fahren und sich so wie die anderen Fzge verhalten ist solange rechtens, bis ein Oberlandes- oder höheres Gericht entscheidet, dass dieses rechtswidrig ist. Die Gefahr ist allerdings sehr gering, da damit immense Kosten auf einige Kommunen zukommen würden und diese dann ihrerseits Klage gegen das Urteil einlegen würden....

Wenn die Privat-Pkw ohne die Alarmfzge fahren würden gebe ich Dir in so weit recht, dass es schwer wäre den anderen Verkehrsteilnehmern klarzumachen, dass man zum Alarm gehört, so dass hier §35 Abs8 StVO zum Tragen kommt. §38 StVO ist irrelevant, da die Privat-Pkw ja nicht mit Blauem Blinklicht ausgestattet sind.
"Freie Bahn schaffen" bedeutet übrigens nicht zwingend an Ort und Stelle stehen zu bleiben, sondern das Alarmfzg nicht an der Weiterfahrt zu hindern oder diese zu verzögern! [Mal ein Gruß an die "lieben Mitmenschen" die mitten auf der Fahrbahn stehen bleiben, statt über die roten Ampel zu fahren, wenn sich ein Fahrzeug mit Alarm von hinten nährt...]

Pille112
15.03.2008, 15:33
Natürlich ein heisses Eisen...
Nach Auskunft des Rechtsverdrehers meines Vertrauens: Das die Fzg im Verbund (Verb<b>u</b>nd ist richtig!) mit den anderen Fzg mit Alarm fahren und sich so wie die anderen Fzge verhalten [...]

Dieses gilt. meines Wissens nach, nur für die Kolonnenfahrt => Anmeldepflicht => Sicherungsposten => Streckenführung etc. und nicht für Kfz-Märsche - falls sich da die Aussage auf VERBUND bezieht.

überhose
16.03.2008, 13:45
Also mein Auto geb ich nicht dafür her... kein Versicherungsschutz etc.
...
PS: Es gibt auch FFs die dann Sammelfahrten mit Ihren MTF machen... geht auch und ist rechtlich deutlich besser.

Schonmal überlegt, das die Fahrweise vom Fahrer abhängt? Niemand zwingt dich, mit deinem Privat-PKW rechtswidrig zu fahren...

überhose
16.03.2008, 13:47
Nach Auskunft des Rechtsverdrehers meines Vertrauens: Das die Fzg im Verbund (Verb<b>u</b>nd ist richtig!) mit den anderen Fzg mit Alarm fahren und sich so wie die anderen Fzge verhalten ist solange rechtens, bis ein Oberlandes- oder höheres Gericht entscheidet, dass dieses rechtswidrig ist.Es ist solange erlaubt, bis jemand anhand der gültigen Gesetze feststellt, das es verboten ist? Sorry, aber dem "Rechtsverdreher" würd ich kein Vertrauen schenken, diese Auskunft könnte auch ein Kindergartenkind geben...
(Und wieso erst ab OLG?)

Chr881986
16.03.2008, 14:39
Dieses gilt. meines Wissens nach, nur für die Kolonnenfahrt => Anmeldepflicht => Sicherungsposten => Streckenführung etc. und nicht für Kfz-Märsche - falls sich da die Aussage auf VERBUND bezieht.

Wo liegt der unterschied zwischen Kfz-Märsche und Kolonnenfahrten????
Kenne nur den unterschied Kolonnenfahrt und Konvoi??? Denke Kfz-Marsch ist ein andres Wort einerseits für Kolonnen und andererseits für den Konvoi.

Gruß
Chris

überhose
16.03.2008, 14:44
OT: Kolonnenfahrt haben wir gestern geübt, ich war positiv überrascht, wieviele andere Verkehrsteilnehmer damit wirklich vernünftig umgehen können. Ich hätte eher erwartet, das wir spätestens im städtischen Bereich ein Chaos verursachen ;-)

Pille112
16.03.2008, 15:30
Kolonne:
Angemeldeter Verband von Kraftfahrzeugen mit Wegerecht; alle Fahrzeuge der Kolonne werden rechtlich als ein Fahrzeug gesehen; Kolonnenfahrzeuge sind beflaggt; der Weg ist vorgegeben; die Kolonne wird durch Sicherungsposten gesichert; Fahrzeugabstände sind, je nach Straßenstatus, vorgeschrieben; Kolonnenfahrt wird im §§ 27, 29 StVO geregelt; etc.

Kfz-Marsch/Mot-Marsch:
Kfz-Marsch muß nicht angemeldet werden; jedes Fahrzeug ist eigenständig; Fahrzeuge sind unbeflaggt; die Fahrstrecke kann frei gewählt werden bzw. der Verkehrssituation angepasst werden; der Kfz-Marschh ist nicht gesichert; die Fahrzeugabstände können frei gewählt werden; für Kfz-Märsche gelten keine (Sonder-)Regelungen lt. StVO: etc.

Chr881986
16.03.2008, 15:52
Kolonne:
Angemeldeter Verband von Kraftfahrzeugen mit Wegerecht; alle Fahrzeuge der Kolonne werden rechtlich als ein Fahrzeug gesehen; Kolonnenfahrzeuge sind beflaggt; der Weg ist vorgegeben; die Kolonne wird durch Sicherungsposten gesichert; Fahrzeugabstände sind, je nach Straßenstatus, vorgeschrieben; Kolonnenfahrt wird im §§ 27, 29 StVO geregelt; etc.

Kfz-Marsch/Mot-Marsch:
Kfz-Marsch muß nicht angemeldet werden; jedes Fahrzeug ist eigenständig; Fahrzeuge sind unbeflaggt; die Fahrstrecke kann frei gewählt werden bzw. der Verkehrssituation angepasst werden; der Kfz-Marschh ist nicht gesichert; die Fahrzeugabstände können frei gewählt werden; für Kfz-Märsche gelten keine (Sonder-)Regelungen lt. StVO: etc.

Danach müsste dieseses Dokument zum Kfz-Marsch ja falsch sein, oder sehe ich da jetzt was falsch???

Und das was Wikipedia ausspuckt ist dann ja auch falsch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verband_%28Stra%C3%9Fenverkehr%29

Für mich sind das drei Begriffe/Wörter die alle das gleiche meinen.

Mfg
Chris

Mirko82
16.03.2008, 16:10
Hallo Leute,

der Anhänger bei 1:20 Min hinter dem Atego ist ein Eigenbau-TS ist von der Feuerwehr nindorf. Der THw-Anhänger könnte ein Anhänger mit Aggregat der B2, da das Zugfahrzeug ein GKW II ist. Kann aber leider nicht die Beschriftung auf den Rolladen lesen. Gefunden auf der Homepage:

www.florian-dithmarschen.de hat fast alle Fahrzeug aus dem Kreis Dithmarschen.

Gruß Mirko

Pille112
16.03.2008, 16:18
Danach müsste dieseses Dokument zum Kfz-Marsch ja falsch sein, oder sehe ich da jetzt was falsch???

Und das was Wikipedia ausspuckt ist dann ja auch falsch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verband_%28Stra%C3%9Fenverkehr%29

Für mich sind das drei Begriffe/Wörter die alle das gleiche meinen.
Ich muß ehrlicherweise gestehen das ich jetzt nicht ganz verstehe was Dir da nicht klar ist???
Auch in der Wiki wird die Kolonne (Anmeldung, Fahrzeugabstände, Vorschriften Beflaggung, etc.) auch genauso beschrieben.

Vielleicht liegt es bei Dir ja nur an den Begrifflichkeiten???

überhose
16.03.2008, 16:29
der Anhänger bei 1:20 Min hinter dem Atego ist ein Eigenbau-TS ist von der Feuerwehr nindorf.
http://www.florian-dithmarschen.de/fahrzeug.php?id=413
http://www.florian-dithmarschen.de/fahrzeug.php?id=414

robbyköln
18.03.2008, 01:02
Natürlich ein heisses Eisen...
Nach Auskunft des Rechtsverdrehers meines Vertrauens: Das die Fzg im Verbund (Verb<b>u</b>nd ist richtig!) mit den anderen Fzg mit Alarm fahren und sich so wie die anderen Fzge verhalten ist solange rechtens, bis ein Oberlandes- oder höheres Gericht entscheidet, dass dieses rechtswidrig ist. Die Gefahr ist allerdings sehr gering, da damit immense Kosten auf einige Kommunen zukommen würden und diese dann ihrerseits Klage gegen das Urteil einlegen würden....

Also ich habe vor einiger Zeit im Feuerwehrmagazin genau zu diesem thema einen Artikel gelesen. Dort wurde von einem Urteil eines Gerichtes (welches kann ich nicht mehr genau sagen) berichtet, in dem ein Feuerwehrangehöriger freigesprochen wurde. Geklagt hatte der Kreis/Stadt und zwar: daß er auf einer Kraftfahrstraße Nachts außerhalb einer geschlossenen Ortschaft anstatt der zulässigen 80km/h mit etwas über 100 km/h gefahren ist.

Begründet wurde das Urteil damit, daß es zwar für andere Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlich ist daß er Sonderrechte in Anspruch nimmt, aber angesichts der Tatsache daß es Nacht war und die Geschwindigkeitsübertretung in einem vertretbaren Rahmen lag (lag nicht mal im Fahrverbotsbereich) konnte auf eine weitere Verfolgung verzichtet werden.

Soviel zum Thema Sonderrechte für Personen.
Das scheucht dich die Stadt/Kreis etc. als Verantwortlicher für die feuerwehr nachts aus dem bett und scheißt dich nachher auch noch an, daß du etwas zu schnell unterwegs zum Gerätehaus bist. Tolle Volksvertreter.

Ich selber nehme Sonderrechte im privat-PKW seltenst in Anspruch und wenn dann wirklich nur mal zu schnell, da wo es vertretbar ist, denn deine Versicherung interessiert das nicht. Und meine und die Gesundheit der anderen ist mir da wichtiger. Die Minute hats dann auch noch Zeit und andere die näher dran wohnen sind dann eh früher da und fahren schon mal vor.

überhose
18.03.2008, 08:59
Um Sonderrechte gehts hier eigentlich weniger, sondern um das "Mitnutzen" von Wegerechten.

Das mit dem FW-Magazin hast du auch völlig falsch verstanden... Die Kommune wird nicht jemanden "verklagen", der zu schnell war. Sie wird die rechtlich vorgesehenen Konsequenzen anwenden, und wenn der Fahrer damit nicht einverstanden ist, kann er den vorgesehenen Rechtsweg gehen. Das ist ein Unterschied.
Aber hast ja recht, auf "die Volksvertreter" schimpfen ist natürlich viel lustiger (auch wenns überhaupt keinen Grund gibt...).

robbyköln
18.03.2008, 09:50
Es ging hier streckenweise auch um den Begriff Sonderrechte.
Und daß jemand sich in seinem Privat-PKW Wegerechte auf dieser Weise "erschleicht" könnten manche penible Ordnungshüter auch nicht mit Freude sehen, selbst wenn nichts passiert.
Ich fahre hauptberufl. selbst einen Entstörwagen des ÖPNV und wurde auch schon in Polizeibegleitung zu einem VU geführt (Fahrzeug hat lediglich gelbe RKL). Nach einem Gespräch mit den Sherrifs erklärten mir diese daß das Nutzen von Wegerechten wie in diesem Fall einzig durch die Polizei angeordnet werden kann, die im übrigen auch einzig für Verkehrsregelungsmaßnahmen zuständig ist (und nicht die Feuerwehr, KatS, THW...)


Den Artikel habe ich sehr wohl richtig verstanden.

Es geht ja nicht darum wer wen verklagt hat, sondern darum, daß die Kommune dem Fahrer ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsübertretung zugeschickt hat.
Logisch daß der Fahrer, der sich ja nach §35 im recht sieht, gegen diesen Bescheid widerspruch einlegt. Das landet dann logischerweise vor dem gericht, wenn sich beide nicht einigen können.
Wer da nun vor Gericht zog ist letztendlich irrelevant, da es hier gar nicht darum geht, sondern um das Ergebnis der Verhandlung.

überhose
18.03.2008, 09:52
Es geht ja nicht darum wer wen verklagt hat, sondern darum, daß die Kommune dem Fahrer ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsübertretung zugeschickt hat.
Logisch daß der Fahrer, der sich ja nach §35 im recht sieht, gegen diesen Bescheid widerspruch einlegt. Das landet dann logischerweise vor dem gericht, wenn sich beide nicht einigen können.Das liest sich jetzt ganz anders, als der obige Beitrag, wo die bösen Volksvertreter die armen Feuerwehrleute verklagen...

AkkonHaLand
18.03.2008, 18:28
...Nach einem Gespräch mit den Sherrifs erklärten mir diese daß das Nutzen von Wegerechten wie in diesem Fall einzig durch die Polizei angeordnet werden kann, die im übrigen auch einzig für Verkehrsregelungsmaßnahmen zuständig ist (und nicht die Feuerwehr, KatS, THW...)

[/schallendes lachen]
Ui... ein Pozileiler, der meint er wäre Befehlsgeber
[/schallendes lachen]

Hat dem Herren von der Landes-Schutzmacht mal einer erklärt, dass er nur ausführendes Organ ist, welches im Auftrag der Kommune (genauer Ordnungsamt) tätig wird? Er hat also gar nichts zu entscheiden, anzuordnen oder gar zu erlauben!


Nutzung von Wegerechten ordnet im Zweifel das Gesetz/der Gesetzgeber an.
für Verkehrsregelungsmaßnahmen ist die Kommune zuständig. Genauer die Ortspolizeibehörde (im Volksmund: "Ordnungsamt")

Was er höchstens gemeint haben könnte, ist dass die Landespolizei <b>im Auftrag und auf Weisung des Ordnungamtes</b> den Verkehr aktiv, also mit Person oder Fahrzeug auf Fahrbahn unter Zuhilfenahme eines Verkehrsleitstab, umleiten darf. In so weit hat er recht, die Feuerwehr, THW, RD, KatS darf nur sperren-selbst das Freigeben der Sperrung obliegt dem Ordnungamt (die es regelmäßig per Amtshilfeersuchen an die Landespolizei überträgt)

überhose
18.03.2008, 20:22
Bitte zitiere richtig. Der zitierte Text ist nicht von mir.

AkkonHaLand
19.03.2008, 09:52
Sorry Überhose! Ich hatte erst mehrere Zitate zusammenfassen wollen. Beim Rauslöschen hab ich wohl etwas wenig aufgepasst!