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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fototgrafieren von Behördenfahrzeugen



Mr. Blaulicht
05.03.2008, 16:58
Moin moin,

sagt mal, ist es verboten, Fahrzeuge von Behörden zu fotografieren?
Hintergrund ist der, dass mir von zwei Feuerwehrlern untersagt wurde, ein Feuerwehrfahrzeug zu fotografieren bzw. die Löschung der bereits gemachten Aufnahmen verlangt wurde.
Wenn möglich, die Antworten bitte mit Quellenangaben.
Übrigens: die von mir geschilderte Situation spielte sich im öffentlichen Bereich, also nicht auf einer Feuerwache ab.

Gruß, Mr. Blaulicht

Anton
05.03.2008, 17:02
Wenn dies so ausdrücklich gewünscht wird, kannst du wohl nichts machen, ausser die Bilder zu löschen.

Ich weiß nicht ob du die Webseite: www.ot112.de kennst? Ich kenne den Macher der Seite sehr gut und ich weiß das er da auch des öffteren mit manchen Fahrzeugen so seine Probleme hatte.

Ich kann mich gern mal bei Ihm schlau machen, wie das rechtlich ausschaut.

Ich erinnere hierzu an die Diskussion bzgl. des LF-L des BF Dortmund.

Mr. Blaulicht
05.03.2008, 17:05
Wenn dies so ausdrücklich gewünscht wird, kannst du wohl nichts machen, ausser die Bilder zu löschen.
Wieso und aufgrund welcher Rechtslage?
Ach ja, es ging nicht um die Feuerwehrler an sich, sondern lediglich um das Fahrzeug!

Astra12
05.03.2008, 17:07
absoluter Blödsinn

du darfst alles fotografieren was du ohne Hilfsmittel vom öffentlichen Verkehrsraum aus siehst, nur veröffentlichen darfst du nicht alles, da haben dann Menschen Persönlichkeitsrechte,
aber Autos,Tiere Häuser ect. sind Sachen, die kannste ablichten wie du lustig bist und veröffentlichen. wie gesagt solange du nicht private Grundstücke betrittst oder mit ner Leiter über nen Zaun knipst ect.
alles weitere steht in den einschlägigen Gesetzen ,
ob es natürlich moralisch ok ist einen Unfall oder Einsatz zu fotografieren ist was anderes.
rein rechtlich aber ok.

bestes Beispiel, jemand fotografiert ganz normal von der Strasse aus euer Haus(nicht in die Fenster rein),einfach weil es ihm gefällt, ohne Personen auf dem Bild, da kannste du garnix dagegen machen,aber überhaupt garnix.

alarma
05.03.2008, 17:33
bei Fahrzeugen könnte es u.U. erforderlich sein das KFZ-Kennzeichen unkenntlich zu machen bevor man dieses Bild veröffentlicht.
Bei Zivilfahrzeugen der Polizei kann ein fotografieren mit veröffentlichen rechtlich zum Problem führen, da dort der "Tarnfaktor" und das "operieren im Verborgenen" einen Einsatz dieses Fahrzeugs verhindern können.

Bei "nicht-verdeckt-operierenden" Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum ist das aber kein Problem.

Astra12
05.03.2008, 17:47
erstmal ging es hier ums reine fotografieren, und da darf man fast alles ablichten was vor die Kamera kommt, egal ob Autos in rot blau oder bunt ;)
und ein Feuerwehrmann hat mir garnix zusagen ,auser evtl. guten Tag oder auf Wiedersehn, genau so wie ich als Feuerwehrmann anderen Menschen nicht zu sagen habe was sie fotografieren dürfen und was nicht.

firefraggle
05.03.2008, 17:54
http://galerie.bos-fahrzeuge.info/

da sind einige...

Mr. Blaulicht
05.03.2008, 18:08
Mir ging es nicht um ein Foto eines Feuerwehrfahrzeuges sondern um die Situation eines speziellen Fahrzeuges!
Und genau das Fotografieren des Fahrzeugs in dieser Situation wurde mir verboten mit dem Hinweis, dass dies nicht erlaubt sei. Zusätzlich fühlte ich mich genötigt, die bereits gemachten Aufnahmen zu löschen. Dies ist dann auch geschehen, und für mich war die Sache damit erledigt.
Nun hatte die Ganze Sache allerdings ein - bis jetzt wohl noch - kleines Nachspiel. Und deshalb will ich mich etwas vorbereiten. Deswegen meine Frage.

Gruß, Mr. Blaulicht

Astra12
05.03.2008, 18:37
Mir ging es nicht um ein Foto eines Feuerwehrfahrzeuges sondern um die Situation eines speziellen Fahrzeuges!
Und genau das Fotografieren des Fahrzeugs in dieser Situation wurde mir verboten mit dem Hinweis, dass dies nicht erlaubt sei. Zusätzlich wurde ich genötigt, die bereits gemachten Aufnahmen zu löschen. Dies ist dann auch geschehen, und für mich war die Sache damit erledigt.
Nun hatte die Ganze Sache allerdings ein - bis jetzt wohl noch - kleines Nachspiel. Und deshalb will ich mich etwas vorbereiten. Deswegen meine Frage.

Gruß, Mr. Blaulicht



kläre uns mal auf in welcher Funktion du die Fotos gemacht hast (privat oder im Dienst), und wer hat dich genötigt?

Feuermännchen
05.03.2008, 19:02
Übrigens: die von mir geschilderte Situation spielte sich im öffentlichen Bereich, also nicht auf einer Feuerwache ab.


Alle Feuerwachen sind öffentlich ;-) Außer Werk-/Werksfeuerwehren

Mr. Blaulicht
05.03.2008, 19:06
kläre uns mal auf in welcher Funktion du die Fotos gemacht hast (privat oder im Dienst), und wer hat dich genötigt?

Spielt das eine Rolle? Die Fotos wurde im Dienst gemacht. Und da ich niemanden verurteilen will, habe ich meinen Beitrag von vorhin geändert.

Feuermännchen
05.03.2008, 19:13
naja mit dem entsprechenden Hintergrund könnten wir uns evtl. genauer vorstellen was passiert ist und evtl. besser helfen

Mr. Blaulicht
05.03.2008, 19:24
Hintergrund ist der: Ich habe ein Fahrzeug der Feuerwehr auf einer öffentlichen Strasse fotografiert. Als ich wenig später auf die zwei Feuerwehrler traf, die mit dem Fahrzeug zur Zeit meines Fotografierens beschäftigt waren, wurde ich wie oben beschrieben aufgefordert, die Fotos zu löschen mit dem Hinweis, dass ich nicht alles fotografieren dürfe - und schon garnicht ein Feuerwehrauto!
Wie gesagt - ich habe die Fotos im Beisein der Beiden gelöscht, und damit war es für mich eigentlich vergessen. Heute kam nun eine Beschwerde an, und da ich der Meinung bin, dass diese a) inhaltlich nicht richtig und b) völlig überzogen ist, wollte ich mir, bevor es in den dritten Akt geht, ein paar rechtlich Fakten einholen.
Sicherlich klingt das Ganze doch sehr nach Kindergarten. Aber ich denke, auch als erwachsener Mensch braucht man sich nicht alles gefallen lassen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Feuermännchen
05.03.2008, 19:31
naja ich würde mal sagen, dass das ablichten von Feuerwehrfahrzeugen nicht verboten ist. das sind fahrzeuge der öffentlichkeit!!!! wogegen die beiden beschwerde/klage einreichen könnten wäre der fall, dass man die beiden erkennen könnte. allerdings wäre die sache mit einem schwarzen "zensiert"-balken vom tisch. ich persönlich würde mir keine birne darüber machen. meines wissens nach ist die ganze sache, wie du schon sagst, überzogen und eigentlich Kindergarten. meines erachtens nach gibts da auch keine rechtliche grundlage, bis eben auf die sache mit dem unkenntlich machen der personen. (sowie evtl sichtbarer hausnummern, Kennzeichen,...)

stadel21
05.03.2008, 19:34
So langsam brenne ich aber vor Neugier :-D

Welche Situation war denn darauf zu sehen ?

Mr. Blaulicht
05.03.2008, 19:35
das aber widerrum würde ja voraussetzen, dass ich diese Bilder überhaupt jemandem zeigen wollte - was ja nicht der Fall war. Und auf meinem privaten Fotalbum muss ich auch nix unkenntlich machen.
Das Beste an der Sache ist, dass auch mein Vorgesetzter, bei dem die Beschwerde einging, mir heute bestätigt hat, dass das "Fotografieren von Behördenfahrzeugen" verboten sei!
Auch meiner Frau wurde einmal allerdings seitens der Polizei untersagt, ein Polizeifahrzeug zu fotografieren, das auf einem Behindertenparkplatz eines Supermarktes stand. Mit der selben Begründung. Also handelt sich entweder um ein sehr hartnäckiges Gerücht, oder es muss was dran sein...

Gruß, Mr. Blaulicht

Feuermännchen
05.03.2008, 19:51
also mir zeigt sich kein grund, warum das verboten sien sollte. die sache mit der polizeu versteh ich ja, die hatten angst das da was für die passiert wegen behindertenparkplatz und so,... aber wegen FZG der Feuerwehr??? iss mir schleierhaft

friendofafriend
05.03.2008, 19:58
Sind hier keine Rechstanwälte unterwegs? ;)
Sonst frag doch mal eben telefonisch den Rechtsanwalt deines Vertrauens... Der gibt dir bestimmt eine Auskunft gratis!

Gruß

Fabpicard
05.03.2008, 20:04
Das Beste an der Sache ist, dass auch mein Vorgesetzter, bei dem die Beschwerde einging, mir heute bestätigt hat, dass das "Fotografieren von Behördenfahrzeugen" verboten sei!
Auch meiner Frau wurde einmal allerdings seitens der Polizei untersagt, ein Polizeifahrzeug zu fotografieren, das auf einem Behindertenparkplatz eines Supermarktes stand. Mit der selben Begründung. Also handelt sich entweder um ein sehr hartnäckiges Gerücht, oder es muss was dran sein...

Das nächste mal, wenn du sowas siehst, auch wenns "nur" das Fahrzeug ohne irgendwelche besondere Situation ist, bitte unbedingt ein Foto machen...

Wenn dich dann jemand dumm anmacht:

- Deine Adresse ihm in die Hand drücken für Beschwerden
- (ganz wichtig) Seine Adresse notieren
- (noch wichtiger) Dir SOFORT in einem gültigen Gesetzbuch zeigen lassen, wo das steht.

Wenn derjenige den letzten Punkt nicht erfüllen kann:

- Bilder behalten
- Dich beim Heimgehen über ihn kaputt lachen ^^

MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
05.03.2008, 20:33
Das nächste mal, wenn du sowas siehst, auch wenns "nur" das Fahrzeug ohne irgendwelche besondere Situation ist, bitte unbedingt ein Foto machen...

Wenn dich dann jemand dumm anmacht:

- Deine Adresse ihm in die Hand drücken für Beschwerden
- (ganz wichtig) Seine Adresse notieren
- (noch wichtiger) Dir SOFORT in einem gültigen Gesetzbuch zeigen lassen, wo das steht.

Wenn derjenige den letzten Punkt nicht erfüllen kann:

- Bilder behalten
- Dich beim Heimgehen über ihn kaputt lachen ^^

MfG Fabsi
So war´s ja auch gedacht! Wenn die Beschwerde nicht wäre... und mein Sturkopf!

knuddl
05.03.2008, 20:34
Machs doch ganz einfach, stell die fotos auf der Karte wieder her, und du hast sie wieder...
Gibt da Programme... Allerdings ist es schlecht, wenn du seit der löschung auf der karte dann noch andere Daten aufgezeichnet hast. Dann kanns sein, dass die schon überschrieben sind!

MFG

Mr. Blaulicht
05.03.2008, 20:44
Machs doch ganz einfach, stell die fotos auf der Karte wieder her, und du hast sie wieder...
Gibt da Programme... Allerdings ist es schlecht, wenn du seit der löschung auf der karte dann noch andere Daten aufgezeichnet hast. Dann kanns sein, dass die schon überschrieben sind!

MFG

Und? Was soll das bringen - ausser dass man mir dann auch noch Wortbruch vorwerfen kann?

Alex22
05.03.2008, 20:44
Kurz und knapp du darfst fotografieren... es gibt kein Gesetz das es dir verbietet und ohne entsprechendes Gesetz kann dir nichts passieren.

Was hingegen verboten ist...
siehe KunstUrhebergesetz
§ 24
Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.

überhose
05.03.2008, 21:55
Und? Was soll das bringen - ausser dass man mir dann auch noch Wortbruch vorwerfen kann?
Ist in diesem Falle Wortbruch eine irgendwie strafrelevante Handlung?

Pepsi79
05.03.2008, 22:36
Stell die Frage doch mal im Forum von www.bos-fahrzeuge.info
Die haben da öfters solche Fälle.

Pipsi
06.03.2008, 01:19
Wenn auf den Bildern Einsatzkräfte, während eines Einsatzes abgebildet sind, gilt noch nichtmal das "Recht am eigenen Bild", da Einsatzkräfte -im Einsatz- "Personen des öffentlichen Interesses sind".

Die Beschwerde.... Hätt ich auch so gemacht! Wahrscheinlich wollten sich die Feuerwehrmänner nur ein bischen wichtiger machen, als sie sind... Vielleicht zieht ihnen ja so mal jemand den Zahn. Nur mal so interessenhalber... War es ne BF oder ne FF???

Solltest Du mit Deiner Beschwerde mal keinen Erfolg haben, sag Bescheid! Dann kann ich vielleicht noch Nonstopnews und die örtlichen Tageszeitungen verklagen! ;-)

Shinzon
06.03.2008, 05:59
Moin..

Webcams sind zwar etwas anderes als die angesprochene Kamera, aber es gibt ein
paar konkretere Quellenangaben am Schluss des genannten Beitrages, als die bisher
hier genannten..

Gruss,
Tim

http://www.city-webcams.de/cms/wbblite/thread.php?threadid=38

Golfer344
06.03.2008, 08:12
Wenn Du zwanzig Euro investieren und es genau wissen möchtest:

Frag einen Anwalt (http://www.frag-einen-anwalt.de/)

Da lass ich mir auch bei meinen eBay-Problemchen helfen. Das beeindruckt das Gegenüber meist...

Vielleicht mal suchen. Kann ja sein, dass es das Thema dort schonmal gab.

Poli
06.03.2008, 08:17
Wenn auf den Bildern Einsatzkräfte, während eines Einsatzes abgebildet sind, gilt noch nichtmal das "Recht am eigenen Bild", da Einsatzkräfte -im Einsatz- "Personen des öffentlichen Interesses sind".


Diese Aussage ist meines Wissens nach so nicht richtig!

Wenn ich situative Aufnahmen / Übersichtsaufnahmen mache, ist Deine Aussage richtig. Wenn ich gezielt von Einzelpersonen Portraitaufnahmen mache, ist Deine Aussage falsch. Denn darin genau liegt das "Recht am eigenen Bild".

Brandbatsch
06.03.2008, 08:58
So langsam brenne ich aber vor Neugier :-D

Welche Situation war denn darauf zu sehen ?

gute Frage, aber ich bin mir nicht sicher ob man das hier veröffentlichen sollte.

Gruß Michael

grab3107
06.03.2008, 10:31
Such mal nach DSLR-Forum. Dort hatten wir das schon einige Mal diskutiert. Dort sind professionelle Fotografen unterwegs. Die haben mir auch schon einmal bei Aufnahmen gut zur Seite gestanden als es darum ging, ob man Einsatzstellen Fotos für interne Weiterbildungen verwenden darf und wie diese dan aussehen müssen. Dort wurde mir auch das rechtliche sehr anschaulich klargelegt.

C-Elfe
06.03.2008, 11:12
Bei uns gibt es eine Dienstanweisung, die das Photographieren an Einsatzstellen ausdrücklich verbietet. Ausnahme: Der Einsatzleiter stimmt im individuellen Fall zu. Grund dafür war damals die Unart der (hauptamtlichen) Kräfte, wirklich jeden Scheiss für das weitere Leben zu dokumentieren.

Sollte es eine ähnliche Dienstanweisung bei Euch geben, sehe ich darin den einzigen verwundbaren Punkt.

Den Schutz der Geheimsphäre, der das Recht auf die Entfaltung der persönlichen Freiheit (=Photographieren) einschränken würde, sehe ich in Deinem Fall nicht gegeben.

Der kalte Krieg ist - offiziell - immerhin auch schon ein paar Tage her.

C-Elfe

Poli
06.03.2008, 11:50
Bei uns gibt es eine Dienstanweisung, die das Photographieren an Einsatzstellen ausdrücklich verbietet. Ausnahme: Der Einsatzleiter stimmt im individuellen Fall zu. Grund dafür war damals die Unart der (hauptamtlichen) Kräfte, wirklich jeden Scheiss für das weitere Leben zu dokumentieren.

Sollte es eine ähnliche Dienstanweisung bei Euch geben, sehe ich darin den einzigen verwundbaren Punkt.

Den Schutz der Geheimsphäre, der das Recht auf die Entfaltung der persönlichen Freiheit (=Photographieren) einschränken würde, sehe ich in Deinem Fall nicht gegeben.

Der kalte Krieg ist - offiziell - immerhin auch schon ein paar Tage her.

C-Elfe

Dienstanweisungen könne aber nur für einen bestimmten Personenkreis Geltung haben und nicht für die Allgemeinheit. Wenn ich in einer anderen Stadt bin und dort als Privatmann ein entsprechendes Bild aufnehmen will, kann es mir vollkommen egal sein, ob es bei der tangierten Institution eine entsprechende Dienstanweisung gibt.

So wie ich es hier bislang herausgelesen habe, kann ich mir lediglich vorstellen, dass die hier nicht näher beschriebene Situation eventuell für die beteiligten Personen so peinlich gewesen ist, dass sie daher das Fotografieren untersagten.

C-Elfe
06.03.2008, 12:01
Dienstanweisungen könne aber nur für einen bestimmten Personenkreis Geltung haben und nicht für die Allgemeinheit. Wenn ich in einer anderen Stadt bin und dort als Privatmann ein entsprechendes Bild aufnehmen will, kann es mir vollkommen egal sein, ob es bei der tangierten Institution eine entsprechende Dienstanweisung gibt.

So wie ich es hier bislang herausgelesen habe, kann ich mir lediglich vorstellen, dass die hier nicht näher beschriebene Situation eventuell für die beteiligten Personen so peinlich gewesen ist, dass sie daher das Fotografieren untersagten.

Das blaue Lämpchen hat im Beitrag #11 geschrieben, dass es zum Zeitpunkt der Bilder im Dienst war.

Zum letzten Absatz fällt mir das leidige Thema BILD-Leser-Reporter der Bildzeitung ein: Polizisten mit Handy am Ohr beim Polizeiautofahren, Polizei-Fahrzeuge auf Behindertenparkplätzen, Sanis, die neben ihrem Fahrzeug schlafen... halt alles, was den kleinen Mann da draußen so wütend macht.

Brandbatsch
06.03.2008, 12:27
Das blaue Lämpchen hat im Beitrag #11 geschrieben, dass es zum Zeitpunkt der Bilder im Dienst war.

Zum letzten Absatz fällt mir das leidige Thema BILD-Leser-Reporter der Bildzeitung ein: Polizisten mit Handy am Ohr beim Polizeiautofahren, Polizei-Fahrzeuge auf Behindertenparkplätzen, Sanis, die neben ihrem Fahrzeug schlafen... halt alles, was den kleinen Mann da draußen so wütend macht.

soweit mir bekannt ist sind keine Personen auf den Fotos zu sehen gewesen nur das Fahrzeug

Gruß Michael

PS: habe die Bilder leider nicht gesehen

Astra12
06.03.2008, 12:58
also mal ganz in Ruhe und für deinen Vorgesetzten:

du darst ALLES fotografieren was du von einem öffentlichen Standpunkt aus ohne Hilfsmittel siehst, Ende

ob Feuerwehrauto,Polizeiauto,Lufthansagebäude,mein HAus,dein HAus, Nachbars Hund ,meine Oma ,Steine Dreck ,Kacke, Flugzeuge und das Kanzerlamt ....
(die Liste ist unendlich).

es gibt weder Behördenfahrzeuge die geschützt sind oder Gebäude, wenn ja dann sieht man die auch nicht von der Strasse aus ;)

das Thema Fotos veröffentlichen ,ist ein anderes,hattest du ja eh nie vor,also abhaken.


zu den beiden die dich zum Löschen gezwungen haben, hätten die bei mir nicht gemacht ,bzw jetzt eine Klage wegen Nötigung am Hals .

das einzige was dir wirklich dein Chef ankreiden kann,ist privat Fotos machen im Dienst,hat aber mit den Fotos selber nix zutun.

alles weitere steht im Gesetz.

überhose
06.03.2008, 14:05
Da uns das Bild nicht beschrieben wird, lasst uns doch ein Quiz draus machen. Meine Frage lautet z.B.: "Auf wievielen Rädern stand das Fahrzeug?"

Brandbatsch
06.03.2008, 14:12
Da uns das Bild nicht beschrieben wird, lasst uns doch ein Quiz draus machen. Meine Frage lautet z.B.: "Auf wievielen Rädern stand das Fahrzeug?"

wenn ich hier nicht zuviel verrate, es waren vier Räder

Gruß Michael

überhose
06.03.2008, 15:06
Fahrzeug mit Singlebereifung?

Poli
06.03.2008, 16:06
Das blaue Lämpchen hat im Beitrag #11 geschrieben, dass es zum Zeitpunkt der Bilder im Dienst war.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Wer sich dann noch merken kann, was er gelesen hat, ist unschlagbar!

Sorry! Hätte vielleicht meine Brille aufsetzen sollen.

Alex22
06.03.2008, 16:32
du darst ALLES fotografieren was du von einem öffentlichen Standpunkt aus ohne Hilfsmittel siehst, Ende

ob Feuerwehrauto,Polizeiauto,Lufthansagebäude,mein HAus,dein HAus, Nachbars Hund ,meine Oma ,Steine Dreck ,Kacke, Flugzeuge und das Kanzerlamt ....
(die Liste ist unendlich).


So ein Quatsch ... das darfst du nicht ...
Hast du mein Paragraph nicht gelesen?
Fotos von militärischen Behörden dürfen nicht gemacht werden.

EDIT: militärisch hinzugefügt

DaRake
06.03.2008, 16:47
Lieber Alex,


So ein Quatsch ... das darfst du nicht ...
Hast du mein Paragraph nicht gelesen?
Fotos von Behörden dürfen nicht gemacht werden.

warum kommst du immer mit Gesetzestexten, die du augenscheinlich selbst nicht verstehst:

§24, KunstUrhG
Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.

Dieser Satz heißt einfacher formuliert folgendes:
Behörden dürfen für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit Bildnisse vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zur Schau stellen, ohne einer Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen zu bedürfen.
Bestes Beispiel ist hier wohl die Veröffentlichung von Fahndungsbilder aus Tankstellenkameras etc. pp.

Alex, hast du den Paragraphen jetzt verstanden?

Gruß
Sebastian

Alex22
06.03.2008, 17:26
Lieber Alex,



warum kommst du immer mit Gesetzestexten, die du augenscheinlich selbst nicht verstehst:

§24, KunstUrhG
Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.

Dieser Satz heißt einfacher formuliert folgendes:
Behörden dürfen für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit Bildnisse vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zur Schau stellen, ohne einer Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen zu bedürfen.
Bestes Beispiel ist hier wohl die Veröffentlichung von Fahndungsbilder aus Tankstellenkameras etc. pp.

Alex, hast du den Paragraphen jetzt verstanden?

Gruß
Sebastian


Du kannst ja mal versuchen in einen militärischen Sicherheitsbereich zu fotografieren.
Mal schauen wie lang es dauert bis die auf dich aufmerksam werden und dir das fotografieren verbieten.

überhose
06.03.2008, 17:31
Du kannst ja mal versuchen in einen militärischen Sicherheitsbereich zu fotografieren.
Mal schauen wie lang es dauert bis die auf dich aufmerksam werden und dir das fotografieren verbieten.Versuchs mal, und lass dir von denen eine Rechtsquelle für ihr Verbot nennen. Du wirst überrascht sein...

Alex22
06.03.2008, 17:33
Versuchs mal, und lass dir von denen eine Rechtsquelle für ihr Verbot nennen. Du wirst überrascht sein...

Ne .. du wirst überrascht sein. StGB
§ 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden
(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

überhose
06.03.2008, 17:36
Ich bin wirklich überrascht...

..nämlich davon, das dir nicht aufzufallen scheint, dass das verschiedene Paragraphen sind, und das "Behörden" und "Militär" offenbar nicht das selbe ist...

Poli
06.03.2008, 18:19
Mal an die "Streithähne":

Ihr müsst Gesetzestexte nicht im Zusammenhang/in Gesamtheit lesen sondern mal in Einzelteile aufdröseln. Und schon sieht es alles nicht mehr so schlimm aus.

Beispiel der hier genannte § 109g StGB:

§ 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden
(1) ....und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das ist das hüpfende Komma!

Wenn ich z.B. an eine Tag der offenen Tür in einer Kaserne einen Panzer fotografiere, weil mein Sohn darauf sitzt und sich ein Loch in der Bauch freut, erfülle ich die Tatbestandsmäßigkeit des § 109g StGb meiner Meinung nach bei Weitem noch nicht.
Wenn ich aber z.B. einen militärischen Prototypen von innen, außen, unten, oben und weiß der Geier noch alles abbilde und danach die Bilder an die ... weitergebe und die ... dann schon mal was weiß ich machen kann, damit man diesen Prototypen durch bloßen anpusten aus dem Verkehr ziehen kann, ist die Tatbestandmäßigkeit wohl erfüllt.

Also: Es wird nicht alles so heiß gegessen, wie es geschrieben wird!

DG3YCS
06.03.2008, 18:23
Ich bin wirklich überrascht...

..nämlich davon, das dir nicht aufzufallen scheint, dass das verschiedene Paragraphen sind, und das "Behörden" und "Militär" offenbar nicht das selbe ist...

Nicht nur das... Selbst wenn man jetzt NUR das Fotogrfieren von Militäreinrichtungen nimmt, ist dieses für sich alleine immer noch kein Problem, denn es müssen ja laut dem Paragraphen
ZWEI Bedingungen erfüllt sein damit es Strafbar ist... Das UND darf nicht übersehen werden.

Für alles andere gilt §59 UrHG !


Ne .. du wirst überrascht sein. StGB
§ 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden
(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Davon unberührt bleibt natürlich das HAUSRECHT des jeweiligen Betriebers einer einer Militärischen Einrichtung (BW, aber auch der Militärs anderer NATO Staaten) wodurch ein Fotographieren INNERHALB der Einrichtung natürlich wirksam unterbunden werden kann!

Wobei ich mir jetzt gerade nicht sicher bin, wie das mit dem geltungsbereich des Grundgesetzes innerhalb von nichtdeutschen Militäranlagen auf dem Gebiet der BRD ist?
Sind die eigendlich Exterritorial? (JA/NEIN/TEILWEISE?) Da würden ggf. andere GEsetze greifen.

Aber BTT:
Es ist allerdings NICHT so, das ich ALLES Fotografieren darf was ich will.
Es gibt zwar den §59 UrHG der das beliebige Fotografieren an öffentlichen Plätzen genehmigt, aber nur von OBJEKTEN die sich BLEIBEND dort befinden!

Es gibt auch wohl noch soetwas wie "RECHT am MOTIV", das evtl. greifen könnte.
Allerdings ist nur EIN SONDERFALL davon KLAR geregelt, halt wen das Motiv eine Person ist.
Bei allem anderen wird das durch verschiedenste REchtsnormen zusammen bestimmt und ist leider nicht eindeutig. Von daher möchte ich da auch keine Einschätzung zu abgeben...

Gruß
Carsten

DaRake
06.03.2008, 18:37
Du kannst ja mal versuchen in einen militärischen Sicherheitsbereich zu fotografieren.
Mal schauen wie lang es dauert bis die auf dich aufmerksam werden und dir das fotografieren verbieten.

Oh bitte! Habe ich gesagt, dass man das darf?! Du hast aus dem KunstUrhG zitiert und völlig falsche Schlüße aus dem Zitat gezogen, darauf habe ich dich eindringlich hingewiesen. Warum machst du jetzt eine andere Baustelle auf?

Gruß
Sebastian

Astra12
06.03.2008, 19:06
also am Ende bleibt das fotografieren von roten Autos völlig legal, ohne wenn und aber

Feuermännchen
07.03.2008, 00:31
Neugierig sind wir trotzdem alle, was an der Situation so besonders war :-D

Mr. Blaulicht
07.03.2008, 01:14
Lasst mich zuerst einmal sehen, wie´s jetzt weitergeht. Vielleicht erzähl ich es Euch irgendwann. Grundsätzlich ist es aber eine aus meiner Sicht harmlose Situation gewesen, über die man sich amüsiert - und gut ist.

Gruß, Mr. Blaulicht

Feuermännchen
07.03.2008, 09:50
Viel Erfolg dabei!

WAF-18-83-1
07.03.2008, 10:01
Zum Thema Kasernen:

Grundsätzlich ist, nach Anordnung des Kasernenkommandanten, das Fotografieren in militärischen Einrichtungen verboten.

Dies wird durch ein Schild an den Einfahrten zu den Einrichtungen gekennzeichnet.

Wenn ein TdoT durchgeführt wird, wird dazu ein Befehl geschrieben, in dem das Fotografierverbot für diesen Tag meist aufgehoben wird.


Gruß

tower911
08.03.2008, 22:09
Mir ging es nicht um ein Foto eines Feuerwehrfahrzeuges sondern um die Situation eines speziellen Fahrzeuges!
Und genau das Fotografieren des Fahrzeugs in dieser Situation wurde mir verboten mit dem Hinweis, dass dies nicht erlaubt sei. Zusätzlich fühlte ich mich genötigt, die bereits gemachten Aufnahmen zu löschen. Dies ist dann auch geschehen, und für mich war die Sache damit erledigt.
Nun hatte die Ganze Sache allerdings ein - bis jetzt wohl noch - kleines Nachspiel. Und deshalb will ich mich etwas vorbereiten. Deswegen meine Frage.

Gruß, Mr. Blaulicht


Wenn du die Bilder mit einer digitalen Kamera gemacht hast, stell sie dir einfach wieder her. Es gibt genug freeware Programme die das ermöglichen. Auch bei Speicherkarten ist das möglich :-)
Solltest du natürlich nur machen, wenn du nix verbotenes Fotografiert hast. Was verboten ist, wurde ja weiter oben schon gesagt. Normale Feuerwehrfahrzeuge gehören jedenfalls nicht dazu.

Chr881986
31.03.2008, 20:58
Hi,

was ist denn jetzt aus der ganzen Geschichte geworden und was für eine "Szene" hast du fotografiert???

Mfg
Chris

Mr. Blaulicht
31.03.2008, 21:34
Och, ich dachte, Ihr hättet das vergessen.

Also: Geworden ist aus der ganzen Sache garnix. Da man sich ja zumindest vom Sehen her kennt, und wir einen gemeinsamen Kollegen haben, haben alle Beteiligten beschlossen, es einfach dabei bewenden zu lassen. Gibt doch sonst eh nur böses Blut. Und bringen tut´s auch nix.

Die Situation, die ich fotografiert habe, will ich eigentlich nicht hier veröffentlichen. Ich hab´s versprochen und gut ist.

Gruß, Mr. Blaulicht

Chr881986
31.03.2008, 21:53
Och, ich dachte, Ihr hättet das vergessen.

Also: Geworden ist aus der ganzen Sache garnix. Da man sich ja zumindest vom Sehen her kennt, und wir einen gemeinsamen Kollegen haben, haben alle Beteiligten beschlossen, es einfach dabei bewenden zu lassen. Gibt doch sonst eh nur böses Blut. Und bringen tut´s auch nix.

Die Situation, die ich fotografiert habe, will ich eigentlich nicht hier veröffentlichen. Ich hab´s versprochen und gut ist.

Gruß, Mr. Blaulicht

Finde das du die Situation ruhig hier schildern kannst damit andere auch lernen können.
Währe auch einverstanden wenn du es mir per PN mitteilen würdest/magst.

Mfg
Chris

Grisuchris
31.03.2008, 22:37
Wobei ich mir jetzt gerade nicht sicher bin, wie das mit dem geltungsbereich des Grundgesetzes innerhalb von nichtdeutschen Militäranlagen auf dem Gebiet der BRD ist?
Sind die eigendlich Exterritorial? (JA/NEIN/TEILWEISE?) Da würden ggf. andere GEsetze greifen.


Seit dem 11. September sollte man sich das Fotografieren im Bereich von Einrichtungen der US Arme zweimal überlegen (gerade auch durch den Zaun auf Flugplätze hinein und so was in der Art). Die reagieren da gerade sehr empfindlich, und es dauert nicht lange bis entweder die deutsche Polizei oder die MP vorbeikommt (je nachdem, wo genau man steht) und einem einen Platzverweis erteilt.

Mr. Blaulicht
31.03.2008, 22:42
Ich habe ein Fahrzeug der Feuerwehr fotografiert, das mit einer Panne am Strassenrand stand. Das "peinliche" an der Situation war, dass dies 50 Meter vor einer Tankstelle war und es so aussah, als würden sie Ihr Fahrzeug betanken.

Fabpicard
31.03.2008, 22:56
Ich habe ein Fahrzeug der Feuerwehr fotografiert, das mit einer Panne am Strassenrand stand. Das "peinliche" an der Situation war, dass dies 50 Meter vor einer Tankstelle war und es so aussah, als würden sie Ihr Fahrzeug betanken.

Achsooo... naja, so peinlich find ich das mal nicht... Kann nach nem langen Einsatz, wo man vielleicht das Auto hat an der E-Stelle laufen lassen doch schonmal vorkommen :)

MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
31.03.2008, 23:05
Achsooo... naja, so peinlich find ich das mal nicht... Kann nach nem langen Einsatz, wo man vielleicht das Auto hat an der E-Stelle laufen lassen doch schonmal vorkommen :)

MfG Fabsi

Eben! Ich find´s ja auch nicht so schlimm. War nur im ersten Moment lustig, und da habe ich halt ein Foto gemacht. Und dann ging der Ärger halt los.

Wie gesagt: Ich fand´s auch etwas "komisch", dass da so ein Wind drum gemacht wurde.

Ach: ein kleines Nachspiel gibt es allerdings noch: Da selbst mein zuständiger (stlv.) Wachenleiter nicht hinter mir gestanden hat, sondern mir auch noch Vorhaltungen gemacht hat, habe ich mein Engagement als Aushilfe etwas gedrosselt. War aber nicht der alleinige Grund. Da kamen mehrere Sachen zusammen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Freakmaster
01.04.2008, 15:17
... Da selbst mein zuständiger (stlv.) Wachenleiter nicht hinter mir gestanden hat ...

O.o was soll man dazu noch sagen?

Ich finde die Situation sowieso schon absolut lächerlich (also zu fordern, dass die Bilder gelöscht werden...) aber das setzt dem ganzen doch wirklich noch das Sahnehäubchen auf O.o

Mr. Blaulicht
01.04.2008, 23:35
Tja, was soll ich dazu noch sagen... Aber da laufen im Moment noch ganz andere Dinge, über die man sich wirklich aufregen könnte...

Gruß, Mr. Blaulicht