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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : retroreflektierende Beklebung eines MZF



felix000
24.02.2008, 13:50
Hallo,

ist es erlaubt einen retroreflektierenden Streifen auf einem VW T5 anzubringen???

Ich meine mal was gelesen zu haben, dass man reflektierende Beklebungen erst ab einer Fahrzeuglänge von 6m haben darf.

Ihr dürft gerne auch Gestze und Verordungen dazu posten...

sonnige Grüße aus Bayern,
Felix

Löwe-SE
24.02.2008, 14:26
Hi,

hm, ob es erlaubt ist, kann ich nicht sagen, aber ich kenn dieses Fahrzeug hier:

http://www.feuerwehr-wahlstedt.de/readarticle.php?article_id=36

Das ist reflektierend beklebt!

Florian Feuerbaer
24.02.2008, 14:47
Also wenns auf nen T4 darf...

http://d.jtruckenmueller.de/1/11/2298/22980288.jpg

FFB 1201
24.02.2008, 17:03
frag mal die Gröbenzeller,

der KdoW is glaub ich auch reflektierend beklebt

Gruß

Mr. Blaulicht
24.02.2008, 17:06
Ich meine mal was gelesen zu haben, dass man reflektierende Beklebungen erst ab einer Fahrzeuglänge von 6m haben darf.

Wenn ich das hier lese, meine ich auch, schon mal etwas davon gelesen zu haben. Meines Wissens bezog sich das aber auf die Konturenbeklebung von LKW und nicht vopn Sonder-/Einsatzfahrzeugen.

Habe jetzt zwar auch mal gegooglet, aber nix gefunden. Aber irgendwo hier im Forum gab´s - glaube ich - auch mal einen Beitrag zu diesem Thema.

Gruß, Mr. Blaulicht

felix000
24.02.2008, 17:35
Habe jetzt zwar auch mal gegooglet, aber nix gefunden. Aber irgendwo hier im Forum gab´s - glaube ich - auch mal einen Beitrag zu diesem Thema.

Gegooglet und im Forum gesucht hab ich auch schon...aber nix richtiges gefunden...

Nur das hier hab ich gefunden: http://shop.plotterinsel.de/media/docs/merkblatt-retroreflektierende-fahrzeugwerbung.pdf
und da gehts auch um Streifen...und die sind - nach dem Merkblatt - nicht erlaubt...

EDIT: Muss man die Beklebung (streng genommen) dann auch eintragen lassen??? Ich hab irgendwo gelesen, dass reflektierende Beklebung als lichttechnische Einrichtung gilt...

Etienne
25.02.2008, 08:05
Hallo Leute!


EDIT: Muss man die Beklebung (streng genommen) dann auch eintragen lassen??? Ich hab irgendwo gelesen, dass reflektierende Beklebung als lichttechnische Einrichtung gilt...

So oder so ähnlich habe ich das auch im Gedächtnis. Ich würde mich an deiner Stelle einfach mal an einen Fahrzeugausbauer deines Vertrauens wenden. Denn diese bekleben ja auch Einsatzfahrzeuge und können dir sicherlich genauere Infos darüber geben.

Carsten Gösch
25.02.2008, 08:54
Hallo,

ich bin wegen der Zulässigkeit von retroreflektierender Beschriftung eines KdoW auf T5 beim TÜV gewesen. Die haben ca. 1 Woche gebraucht um mir zu sagen, daß sie nicht glauben, daß das zulässig sei.

Eine Nachfrage bei einer großen BF in der Nähe brachte in etwas diese Antwort:"Wir sind die Feuerwehr, wir dürfen das". Eine Vorschrift oder Verordnung habe ich zu diesem Thema nie gefunden.

Horizontale gelbe reflektierende Streifen (hinten rot) sind aber nach STVZO zulässig. Halt nur keine Konturbeklebung.

Falls noch jemand eine Vorschrift ausgräbt, wäre ich interessiert.

dw1981
29.02.2008, 09:43
Die BF Berlin, beklebt alle neuen Fahezuege so. Auch ELW und RTW....einfach mal auf deren Seite anschauen!

Green Beret
29.02.2008, 14:05
Neee ;-) Der Rettungsdienst Bayern macht es auch.............

thilo
08.03.2008, 22:43
Nach Aussage unseres Leiters RD gilt für die DIN EN-1789:2007:
"Im Anhang A wird die Verwendung von Retroreflektierender Folie für die Beschriftung , die Kennzeichen des Betreibers sowie der Beschriftungen an allen Fahrzeugseiten empfohlen und die Fahrzeugfarbe, sowie der Tagesleuchtstreifen angesprochen."

Grüße

hänschenklein
08.03.2008, 22:48
also ich habe in erinnerung, dass man reflektorische beklebung auch ohne eintragung haben darf, jedoch keine selbstleuchtende!
wollte mir mal mein auto mit so ner linie damit verzieren, getunt ihr wisst schon ;) naja vllt. mach ichs ja noch...

thilo
08.03.2008, 22:52
also ich habe in erinnerung, dass man reflektorische beklebung auch ohne eintragung haben darf, jedoch keine selbstleuchtende!
wollte mir mal mein auto mit so ner linie damit verzieren, getunt ihr wisst schon ;) naja vllt. mach ichs ja noch...


Hat ein Kollege von mir, auf nem silbernen Fahrzeug nen dezenten, 5mm breiten blauen retroreflektierenden Streifen - sieht super aus und ging auch ohne Eintragung und Stress mit grün/weiß

Grüße

hänschenklein
08.03.2008, 22:54
ja sauber! hab nen dunkelblauen, bin mir wohl noch nicht ganz sicher welche farbe ich nehmen soll, silber oder (neon)gelb :P

niconrw
09.03.2008, 16:29
ne vorschrift zu diesem thema kenne ich auch nicht aber bei uns sind allle RTWs und NEFs reflektierend beklebt. nicht nur umlaufende streifen bzw konturmarkierung sonder auch die logos sind reflektierend! habe darüber nichts im fahrzeugschein gefunden.

robbyköln
19.03.2008, 08:38
Habe mich diesbezüglich (wie bei so vielem) schonmal beim TÜV Schlau gemacht.

Retroreflektierende Mittel sind heute grundsätzlich erlaubt solange sie genehmigt sind (wie auch sonst). Also sollte auf dem Reflexmaterial eine Zulassungsnummer stehen (E...).

Wie gesagt "sollte".
Beklebt sind bei uns 3 Fahrzeuge mit Reflexstreifen in silber, jedoch hat noch nie ein TÜV-Prüfer jemals dadrauf geschaut, ob die zugelassen sind. Genausowenig hat sich bis jetzt jemand die "F...folie" auf den KTW-Scheiben angeschaut, denn die müssen wie alle Folien die auf Fahrzeugscheiben geklebt werden ebenfalls eine Zulassung haben.

PelikanSE
24.03.2008, 07:01
Moin,

das sagt die StVZO dazu:

§51a "Seitliche Kenntlichmachung"
(4) Retroreflektierende gelbe waagerechte Streifen, die unterbrochen sein können, an den Längsseiten von Fahrzeugen sind zulässig. 2Sie dürfen nicht die Form von Schriftzügen oder Emblemen haben. 3§ 53 Abs. 10 Nr. 3 ist anzuwenden.

§53 "Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler"
(10) Die Kennzeichnung von
... 3. schweren und langen Fahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6,00 m mit Konturmarkierungen aus weißen oder gelben retroreflektierenden Materialien, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen,

ist zulässig. Bei den in Satz 1 Nr. 3 genannten Fahrzeugen ist in Verbindung mit der Konturmarkierung Werbung auch aus andersfarbigen retroreflektierenden Materialien auf den Seitenflächen der Fahrzeuge zulässig, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.



Soll heißen, ist das Fahrzeug schwer, wo auch immer schwer beginnt, und länger als 6 Meter, könnt Ihr die Seiten in retroreflektierend vollkleistern wie Ihr lustig seid. ;-)

robbyköln
27.03.2008, 09:10
Moin,

das sagt die StVZO dazu:

§51a "Seitliche Kenntlichmachung"
(4) Retroreflektierende gelbe waagerechte Streifen, die unterbrochen sein können, an den Längsseiten von Fahrzeugen sind zulässig. 2Sie dürfen nicht die Form von Schriftzügen oder Emblemen haben. 3§ 53 Abs. 10 Nr. 3 ist anzuwenden.


Dazu muss man noch ergänzend die Absätze 1+3 zitieren:

(1):"Kraftfahrzeuge -ausgenommen PKW- mit einer Länge von mehr als 6m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein"

(3):"Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muß Absatz 1 entsprechen. ...."

heißt zusammen soviel wie: ab 6m Länge muß ein Fahrzeug seitl. gekennzeichnet werden (mit gelben Rückstrahlern, Seitenmarkierungsleuchten oder Reflexstreifen), alles unter 6m Länge (also PKW z.B.) darf so gekennzeichnet werden.

PelikanSE
03.04.2008, 16:12
... alles unter 6m Länge (also PKW z.B.) darf so gekennzeichnet werden.

Ähm nee nicht ganz. Dass alles andere kann stimmt schon, aber es sind ja extra in §53 (10) 3. Personenkraftwagen (=PKW) ausgenommen, die dürfen also nicht.

robbyköln
03.04.2008, 19:28
Ähm nee nicht ganz. Dass alles andere kann stimmt schon, aber es sind ja extra in §53 (10) 3. Personenkraftwagen (=PKW) ausgenommen, die dürfen also nicht.

Nene du der §53 behandelt Schlußleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler.
Dort steht dies im Zusammenhang mit Konturmarkierungen bei schweren und langen Fahrzeugen über 6m Länge. Konturmarkierungen betrifft hier aber die hintere Markierung mit retroreflektierendem Material ringsum eines z.B. Kofferaufbaus von LKW.

seitliche Markierung wird im §51 behandelt und da steht ja wie gesagt, daß es an Fahrzeugen für die es nicht vorgeschrieben ist zulässig ist, wenn die dementsprechenden Vorschriften (Höhe, Länge, Zulassung etc.) eingehalten werden.

Zudem hat sich bei uns noch nie ein Prüfer darüber ausgelassen daß eine "Bauchbinde" nicht zulässig sei, auch retroreflektierende Schriftzüge (z.B. Feuerwehr oder rettungsdienst) sind zulässig und wurden noch nie bemängelt.