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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliches zu Heckblitzern



felix000
20.02.2008, 21:56
Hallo,


ich suche Verordnungen und ähnliches zu Heckblitzer...

Zum Beispiel: Dürfen die Heckblitzer nur gehen, wenn die Handbremse gezogen ist oder reicht ein einfacher Schalter???

EDIT: Es geht um ein MZF bei einer bayrischen Freiweilligen Feuerwehr.

Grüße aus Bayern...

Alex22
20.02.2008, 22:01
was sind bei dir heckblitzer?
die blauen oder die gelben?

hänschenklein
20.02.2008, 22:13
hab mal ne einsatzleitung auf einsatzfahrt gesehen, die hatte in der heckscheibe led-blitzer drinne

felix000
20.02.2008, 22:33
was sind bei dir heckblitzer?
die blauen oder die gelben?

Die strengere Regelung interessiert mich...

Also sind beide Regelungen wichtig.

Inzwischen hab ich ein PDF vom STMI gefunden...

überhose
21.02.2008, 08:21
Warum "strengere Regelung"?
Blaue und Gelbe Heckblitzer sind 2 (fast) völlig verschiedene paar Schuhe.

felix000
21.02.2008, 12:28
Blaue und Gelbe Heckblitzer sind 2 (fast) völlig verschiedene paar Schuhe.

Dann will ich beide Regelungen wissen....

Zentrale Leitstelle
21.02.2008, 14:16
Hallo felix.

Ich kann Dir zwar keinen Erlass oder eine gesetzes Vorlage geben, aber schau' mal auf folgender HP:

www.feuerwehr-inzell.de

Dort unter "Technik" und "MZF"

Da ich selbst schon in dem beschaulichen Örtchen war, kann ich Dir sagen das diese blauen Rückblitzer auch während der Einsatzfahrt in Betrieb sind.

Für Hessen kann ich nur sprechen das dies nicht zulässig ist.
Wir hatten hier kürzlich erst das Problem in der Wehr.

Grüße

ZL

Luki
21.02.2008, 16:59
Also meines wissens waren die orangen Heckblitzer für kurze Zeit verboten, wurden jetzt jedoch wieder zur Verkehrsabsicherung erlaubt, also wenn das Fahrzeug steht (nicht während der Anfahrt)
Leider kann ich dir mit keinem § weiterhelfen!

Alex22
21.02.2008, 18:18
Also meines wissens waren die orangen Heckblitzer für kurze Zeit verboten, wurden jetzt jedoch wieder zur Verkehrsabsicherung erlaubt, also wenn das Fahrzeug steht (nicht während der Anfahrt)
Leider kann ich dir mit keinem § weiterhelfen!

In Bayern darfst damit auch fahren. :-)

Christian
23.02.2008, 16:06
Hallo,


also meine aktuellsten Infos (Quelle reiche ich nach!)

Für gelbe Leuchten gilt:

- Erlaubt als Absicherung einer Unfall-/Arbeits- oder Gefahrenstelle
- nur bei stehendem Fahrzeug (Koppelung mit Feststellbremse!)
- Anlage darf auch ohne Blaulicht funktionieren
- maximal 6 Leuchten (Glühlampen, Strobe oder LED)
- alle gleichzeitig synchron blinkend
- kein Lauflicht, keine richtungsweisung, keine Pfeile
- e-Zulassung erforderlich

Für blaue Leuchten gilt:

- nur falls "Hauptblaulichter" verdeckt sind
- nur bei geöffneter Kofferraumklappe
- als Ersatz für Rundumkennleuchten am Heck (Schlingmann-LED-Blitzer)
- mind. 270° Sichtbarkeit
- Schaltung mit Blaulicht erforderlich
- unabhängig von der Handbremse
- e-Zulassung und K~ Nummer erforderlich

Alex22
23.02.2008, 17:03
Hallo,


also meine aktuellsten Infos (Quelle reiche ich nach!)

Für gelbe Leuchten gilt:

- nur bei stehendem Fahrzeug (Koppelung mit Feststellbremse!)


Da du ja aus Deutschland kommst, könnte diese Information stimmen.
Für Bayern gilt dieses definitiv nicht.

knutpotsdam
23.02.2008, 19:09
Da du ja aus Deutschland kommst, könnte diese Information stimmen.
Für Bayern gilt dieses definitiv nicht.

Also das interessiert mich jetzt doch mal - Straßenverkehrsrecht ist Bundesrecht, Einschränkungen durch Länder sind eigentlich nicht zulässig, nur zusätzliche "Ausnahmegenehmigungen" - oder habe ich im Rechtsstudium nicht aufgepasst?

Gruß
Knut

Alex22
23.02.2008, 19:56
Also das interessiert mich jetzt doch mal - Straßenverkehrsrecht ist Bundesrecht, Einschränkungen durch Länder sind eigentlich nicht zulässig, nur zusätzliche "Ausnahmegenehmigungen" - oder habe ich im Rechtsstudium nicht aufgepasst?

Gruß
Knut


Siehe "AUSNAHMEGEN.BAY.STMWIVT AZ 7320a357/8"

nederrijner
23.02.2008, 20:46
Also das interessiert mich jetzt doch mal - Straßenverkehrsrecht ist Bundesrecht, Einschränkungen durch Länder sind eigentlich nicht zulässig, nur zusätzliche "Ausnahmegenehmigungen" - oder habe ich im Rechtsstudium nicht aufgepasst?
Naja, konkurrierende Gesetzgebung, der Bund hat da geregelt, weil es zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse etc." notwendig war. Allerdings sagst du doch selbst, dass die Landesbehörden Ausnahmen genehmigen können, ich vermute mal, das Ganze beruht auf §70 StVZO.

knutpotsdam
23.02.2008, 21:53
Hi,

ich hatte beim Überfliegen des Beitrages zuerst den Eindruck, die Bayernsache wäre ein Einschränkung der zuvor benannten Regelung, aber Nachlesen ist doch immer die bessere Sache ;-).

Gruß
Knut

nederrijner
23.02.2008, 22:24
Hehe, jau. :)

offi
24.02.2008, 15:39
Die frage ist ja erstmal was für Heckblitzer gemeint sind.

Z.B. Hänsch effekta RWS Typ 42 dürfen im Stand mit Warnblinkanlage eingeschaltet werden, da gibt es keine Probleme.
Das RWS ist ja nach §53a StvZO zugelassen.

traeumer13
26.03.2011, 22:14
Hallo,


also meine aktuellsten Infos (Quelle reiche ich nach!)

Für gelbe Leuchten gilt:

- Erlaubt als Absicherung einer Unfall-/Arbeits- oder Gefahrenstelle
- nur bei stehendem Fahrzeug (Koppelung mit Feststellbremse!)
- Anlage darf auch ohne Blaulicht funktionieren
- maximal 6 Leuchten (Glühlampen, Strobe oder LED)
- alle gleichzeitig synchron blinkend
- kein Lauflicht, keine richtungsweisung, keine Pfeile
- e-Zulassung erforderlich

Für blaue Leuchten gilt:

- nur falls "Hauptblaulichter" verdeckt sind
- nur bei geöffneter Kofferraumklappe
- als Ersatz für Rundumkennleuchten am Heck (Schlingmann-LED-Blitzer)
- mind. 270° Sichtbarkeit
- Schaltung mit Blaulicht erforderlich
- unabhängig von der Handbremse
- e-Zulassung und K~ Nummer erforderlich

Ich möchte das Thema noch mal aufgreifen. Woher war deine Quelle?
Bei uns steht die Anschaffung eines neuen MTF an und als Heckwarnanlage wollen wir den Signalmaster mit 8 LED´s verbauen wo von die beiden äußeren blau und auch währent der Alarmfahrt leuchten sollten aber nach deine Aussage ist das ja nicht erlaubt.

Die Aufbaufirmen sind sich da auch nicht sicher, der eine sagt ja es ist erlaubt der andere nicht.

Hast du da vileeicht noch paar infos für mich

Firefighter Heiti
27.03.2011, 00:15
Blau wird hier auch nur im Stand genutzt (jedenfalls die in die verkehrswarnanlage integrierten). ist dann via kontakt mit der handbremse gekoppelt.

traeumer13
27.03.2011, 00:22
wieviel LED´s dürfen es dan sein? Bleibt es trotzdem bei diesen 6?