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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Blaulichtatrappe auf dem privat PKW ?



FFWBRK
15.02.2008, 20:28
Hallo,

Hatten heute eine rege Diskussion in der Rettungswache darüber wie es bei einer polizeilichen Kontrolle oder auch im Falle eines Verkehrsunfalles aussieht wenn ich z.B. folhgendes Blaulicht auf meinem Dach habe:

http://shop.wiltec.info/tabshop_s/magnet_strobo_partyleuchte_blau.html

Aber das Blaulicht so Präpariert z.B. Kabel oder Stecker oder Leuchtmittel entfernt wurde sie also nicht Betriebstbereit ist?

Und es auch ned in Betrieb ist ( war ) bzw Genommen werden kann...

Mfg

knuddl
15.02.2008, 20:39
Also Ideen hast du...

Was bringt dir das? Nichts, oder? ausser dass es ziemlich Bescheuert aussieht. Vor allem, wenn dich dann auch noch Leute kennen! Da machst dich doch nur noch lächerlich...

FFWBRK
15.02.2008, 20:46
hallo,

Ich habe das nicht vor sondern ein Verrückter von uns ( Bereitschaft DRK ) hat das so gemacht und jetzt wollen wir ( Hauptamtliche Mitarbeiter ) Wissen ob dies so in Ordnung ist !

Mfg

Cram
15.02.2008, 21:02
Es ist soweit ich weiß doch verboten, frage mich jetzt bitte nicht nach genauem gesetz etc..
Den man darf soweit ich weiß nur das am Fahrzeug betreiben was dafür zugelassen wurde also in den Papieren steht also egal ob fest installiertes BL oder Aufsetzbares (wie z.B Zivilfahrzeuge der POL) bei denen steht die SOSI ja auch im Fahrzeugschein.

Siehe die entsprechenden Paraghrapen der StvO.

Wenn man sich ein altes Miltärefahrzeug kauft und dort ist z.B. eine Rundumleuchte in Orange noch montiert, muss man diese Abmontieren bzw. Verdecken soweit ich weiß.

Also was soll daran erlaubt sein ein Blaulicht einfach mal so sich auf das Dach zu setzen...

Poli
15.02.2008, 21:45
Schau doch einfach mal hier:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php

Die Aufzählung ist übrigens abschließend! Und da steht nichts von "Privatfahrzeugen von Angehörigen der Rettungsdienst oder vergleichebaren BOS".

FFWBRK
15.02.2008, 22:31
ja aber ich verstehe es nicht ...

es ist ja eigentlich kein Festeinabu also kein Eintrag vom TÜV erforderlich soweit ich weis

und da es ohne funktion ist, ja auch kein Missbrauch von Sonderrechten...

Weil wenn du einen Verchromten Statt Schwarzen Kennzeichen Halter verwendest must du es ja auch nicht eintragen lassen oder ?


Mfg

hänschenklein
15.02.2008, 23:28
vllt. kannst du das vergleichen mit "ich kleb mir nen polizei aufkleber auf die tür" darfste ja auch net. du machst dich damit in einer gewissen weiße erkenntlich als BOSler. würde ich so erklären

WAF-18-83-1
15.02.2008, 23:31
die frage von "FFWBRK" ar doch, was passiert, wenn das Blaulicht NICHT BETREIBSBEREIT auf dem dach steht...

hänschenklein
15.02.2008, 23:35
joa ich weiß, machst dich ja auch mit ausgeschaltetem blaulicht erkennbar

hab letzten auf der autobahn nen irren gesehen, der ist vor mir eingeschert, kam von ner auffahrt hoch mit blaulicht, mit so nem dachaufsetzer. der fuhr so nen kleinwagen. ob der wirklich von ner BOS war........ hatte auch normales nummernschild, also nichts so en städtiches AA - 112 z.b.

Dr.Toppa
15.02.2008, 23:52
...halt ihn doch mal an und frag ihn ;-)
...wenn dir dann ne Schusswaffe entgegenlächelt, wird's wohl die Polizei gewesen sein...

hänschenklein
15.02.2008, 23:54
kam ja letztens noch en bericht im tv. mit zivilwagen und blaulicht angehalten, 1 schwerverletzer und 1 toter, wurden mit ner pumpgun hingerichtet

Dr.Toppa
15.02.2008, 23:56
...nu ja, streng genommen wurde dann ja nur EINER "hingerichtet", aber schlimm genug....
Nur, was hat das damit zu tun???

hänschenklein
15.02.2008, 23:58
ne war jetzt auf meinen fall auf der autobahn bezogen, mit dem anhalten, dann seh ich zwar ne waffe bekomm sie aber auch zu spüren oder wie :D

Dr.Toppa
16.02.2008, 00:02
Wieso sollte man denn auch auf die hirnrissige Idee kommen, ein Fahrzeug mit Blaulicht anzuhalten, nur weil man den Verdacht hat, dass das Blaulicht rechtswidrig benutzt wird???
Wo ist da die rechtliche Grundlage???
Wer Polizei spielen will, soll sich an den PC setzen oder sowas...

hänschenklein
16.02.2008, 00:04
...halt ihn doch mal an und frag ihn ;-)
...wenn dir dann ne Schusswaffe entgegenlächelt, wird's wohl die Polizei gewesen sein...

.................................................. ................

Dr.Toppa
16.02.2008, 00:04
Häää??? *rätsel*

stadel21
16.02.2008, 00:07
Geändert :-D

hänschenklein
16.02.2008, 00:11
"Wir können es Ihnen nicht verbieten, da es ein Spielzeug unseres Sohnes ist, aber sie würden darum bitten, es nicht auf dem Amaturenbrett stehen zu haben."

wortsalat aber ich weiß was du meinst =)
jaja mit freundlichkeit geht alles, wären die noch frech gewesen hätte ich das aus protest da stehen gelassen. so mag man sie doch, die kollegen in grün-weiß

stadel21
16.02.2008, 00:13
Habs geändert. :-D

Etienne
16.02.2008, 00:18
Hallo Leute!

Es gibt bereits eine Diskussion darüber.

Siehe hier: http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=26345&highlight=Blaulicht

FFWBRK
16.02.2008, 00:37
Also kann mir jetzt einer ne antwort geben ja oder nein ob es erlaubt ist ein Magnetblaulicht auf dem Dach zu haben das aber abnehmbar ist und nicht betriebsbereit ist z.B. Leuchtmittel entfernt.


Werd nicht ganz schlau aus den Ganzen Beiträgen und auch aus den vorhergehenden Thread nicht,,,!
Mfg

stadel21
16.02.2008, 00:38
Ich sach jetzt mal ja, da es bei mir ja der Fall war und ich keine Strafe gekriegt hab und auch nicht im Knast sitze :-D

FFWBRK
16.02.2008, 01:04
kannst du das mal genau erläutern... wo du dein Blaulicht plaziert hattes.... wie es aussah eventuell bild?


Danke mfg

Fabpicard
16.02.2008, 01:11
Also kann mir jetzt einer ne antwort geben ja oder nein ob es erlaubt ist ein Magnetblaulicht auf dem Dach zu haben das aber abnehmbar ist und nicht betriebsbereit ist z.B. Leuchtmittel entfernt.

Ganz Klare Antwort: Es ist VERBOTEN !...

Erklärung: StVZO §(grad entfallen) Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeuge MÜSSEN zugelassen sein.

Desweiteren ebenfalls in der StVZO, Alle an Fahrzeugen angebrachten Lichttechnischen Geräte MÜSSEN funktionieren...

Somit wäre eins von beidem immer ein Verstoß ^^

Fazit: Auch ein nicht betriebsbereites Blaulicht MUSS eingetragen sein (so ne kleine Spielfunzel wo ein Teelicht heller ist, wird vermutlich keiner anmeckern ^^)

MfG Fabsi

akkonsaarland
16.02.2008, 01:13
wo steht das ich mir keinen deckel einer rkl aufs dach pfriemeln darf?

Pipsi
16.02.2008, 01:18
@ FFBRK Und Du bist Dir gaaaaaaaaaaaaaanz sicher, dass Du nicht der jemand mit dem "kaputten" Blaulicht war....

FFWBRK
16.02.2008, 01:29
ja ne wollen es nur wissen und zwar zu 100 % weil ich den jenigen dann schon mal zur rede stellen will....


also wie gesagt der hat das blaulicht vom link im ersten beitrag ohne das leucht modul also nur kappe

hänschenklein
16.02.2008, 01:47
@ffwbrk:

da du mir per PN nicht antwortest frag ich dich hier mal ;) auf welcher schule willst du deinen rettass gemacht haben?

DLK23/12
16.02.2008, 08:44
(fragt mich nicht nach dem Paragraph) dürfen an einem Fahrzeug nur solche Teile angebracht sein die auch einen Nutzen haben!
Deswegen fallen die BMW 3er Stummelantennen bei komisch getunten Golfs auch weg...

Grüße

P.S. Und es bewahrheitet sich mal wieder der uralte Spuch:
"Die Anzahl der Idionten im System bleibt konstant"
:-)

knuddl
16.02.2008, 10:41
Also kann mir jetzt einer ne antwort geben ja oder nein ob es erlaubt ist ein Magnetblaulicht auf dem Dach zu haben das aber abnehmbar ist und nicht betriebsbereit ist z.B. Leuchtmittel entfernt.


Werd nicht ganz schlau aus den Ganzen Beiträgen und auch aus den vorhergehenden Thread nicht,,,!
Mfg

Hey, kapiers endlich, es ist verboten!!!!

Und wenn du hier keinem glaubst, dann fahr doch mit deiner Karre mit dem blauen licht mal zur Polizeiwache, und warte, bis jemand rauskommt, und dir das Ding von deinem Auto schießt!!!

Abgesehen davon, wer ist schon so drauf, und fährt mit Blaulicht rum... Also wirklich... Ein totaler ..................... und .............................

Sodala

Poli
16.02.2008, 12:43
(fragt mich nicht nach dem Paragraph) dürfen an einem Fahrzeug nur solche Teile angebracht sein die auch einen Nutzen haben!
Deswegen fallen die BMW 3er Stummelantennen bei komisch getunten Golfs auch weg...


Den Paragraphen musst Du mir mal zeigen/nennen!http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/kranke_200.gif (http://www.World-of-Smilies.com)

Wenn es den wirklich geben würde, müsste man jeden ansatzweise getunten Pkw aus dem Verkehr ziehen!

Fabpicard
16.02.2008, 13:15
wo steht das ich mir keinen deckel einer rkl aufs dach pfriemeln darf?

Eigentlich ganz einfach:

Deckel einer originalen RKL ---> Gehört zu einer Beleuchtungseinrichtung ---> Muss somit funktionieren ---> Darfst du funktionierend aber nicht drauf haben... (Ich weis, ein Teufelskreis *g*)

Wenn du willst, komm ich dich das WE hier mal besuchen, hab noch nen etwas in mitleidenschaft geratenen Movia-D Deckel hier rumfliegen, dann darfste das mal austesten...
(Allerdings mach ICH dann das Beweisvideo :) )

MfG Fabsi

FFW-Siegen
16.02.2008, 13:21
Kurzer Einschub:
Wir haben mal bei der Polizei nachgefragt:
Wenn man ein Blaulicht aufs Dach des Auto stellt und nicht einschaltet und das Auto steht ( Motor ist aus) ist es erlaubt.
Jedenfalls nicht verboten!!!

WAF-18-83-1
16.02.2008, 13:26
@ffwbrk:

da du mir per PN nicht antwortest frag ich dich hier mal ;) auf welcher schule willst du deinen rettass gemacht haben?

was sollen solche fragen jetzt hier?
das hat doch mit dem Thema überhaupt gar nichts zu tun...

Mr. Blaulicht
16.02.2008, 13:29
Kurzer Einschub:
Wir haben mal bei der Polizei nachgefragt:
Wenn man ein Blaulicht aufs Dach des Auto stellt und nicht einschaltet und das Auto steht ( Motor ist aus) ist es erlaubt.
Jedenfalls nicht verboten!!!

Gilt das für den öffentlichen Strassenverkehr oder für ein privates Grundstück?

Gruß, Mr. Blaulicht

PS: Wer es wirklich nötig hat, sich eine Blaulichtattrappe aufs Dach zu stellen, sollte sich ernsthaft überlegen, ob es nicht das ein oder andere Medikament gibt, das einem bei der Bewältigung von Alltagssituationen hefen könnte... ;-)

FFW-Siegen
16.02.2008, 13:35
Im öffentlichen Staßenverkehr! aber: Nicht eingeschaltet und Motor aus!

Frag doch einfach mal bei deiner Polizeiinspektion nach.
Haben wir auch gemacht.

hänschenklein
16.02.2008, 14:15
was sollen solche fragen jetzt hier?
das hat doch mit dem Thema überhaupt gar nichts zu tun...

der ffwbrk weiß warum ich das frage ;)

ich komm nicht ganz hinter was das mit dem blaulicht für einen sinn haben soll. sollen die leute gucken und mit dem finger drauf zeigen und sagen "boah guck mal der hatn blaulicht, der muss aber wichtig sein" , das muss echt was mit minderwertigskeitskomplexen zutun haben.

Fabpicard
16.02.2008, 22:09
Frag doch einfach mal bei deiner Polizeiinspektion nach.
Haben wir auch gemacht.

Und dann kommt vor Gericht das große Heulen, weil hier in Deutschland glücklicherweise Nicht die Polizei für die Rechtsprechung zuständig ist... ^^

Mann, Kinder !!! (sorry, wenn ich das jetzt so schreiben muss)
Lest euch doch einfach mal die gültigen Gesetze durch und Ihr werdet feststellen, dass das alles nur Müll ist, den Ihr da von euch gebt mit solchen Aussagen...

MfG Fabsi *kopfschüttel*

FFW-Siegen
17.02.2008, 12:57
@Fapicard:
Mir ist es ja egal, ich mach so was nicht. ABER:
Bitte diese Aussage mit Gesetzestext wiederlegen:


Im öffentlichen Staßenverkehr! aber: Nicht eingeschaltet und Motor aus!

Fabpicard
17.02.2008, 17:09
Kein Problem...

StVZO
§ 16 Grundregel der Zulassung
(1) Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen,


Was also bedeuten würde, dass sich keine Fahrzeuge im bereich der StVO/StVZO aufhalten dürfen, die Nicht dieser Verordnung entsprechen...

Und dazu dann auch hier noch Passus, bezüglich den "Ausgeschalteten Leuchten"

StVZO
§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) 1An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. 2Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. 3Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.

MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
17.02.2008, 17:48
... und ergänzend dazu gibt es ein Urteil (ich finde es im Moment nur nicht), dass auch parkende Autos (also Motor aus) am Strassenverkehr teilnehmen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Pille112
17.02.2008, 18:11
...das wäre dann der sog. "ruhende Verkehr"

Golfer344
17.02.2008, 18:55
Ein Bekannter hat einen ausgemusterten KTW gekauft. Die Blaulichter musste er mit kleinen "Säckchen" abdecken, ansonsten ist da alles betriebsbereit (Horn geht noch).

Ich würde also mal davon ausgehen, dass es nicht erlaubt ist ein blaues Lichtlein aufs Dach zu stellen.

Fabpicard
17.02.2008, 19:07
Ein Bekannter hat einen ausgemusterten KTW gekauft. Die Blaulichter musste er mit kleinen "Säckchen" abdecken, ansonsten ist da alles betriebsbereit (Horn geht noch).

Das sich die wenigsten TÜV-Prüfer genauer mit der Materie auseinander setzen, dürfte hinreichend bekannt sein...

Wenn jetzt aber jemand mit einem solchen Auto (in den Papieren ausgetragene Wegerechtsanlage) diese trotzdem benutzt, weil halt noch vorhanden und der TÜV-Prüfer hat nicht genau geguckt, isser trotzdem dran :D

MfG Fabsi

Golfer344
17.02.2008, 22:38
Wenn jetzt aber jemand mit einem solchen Auto (in den Papieren ausgetragene Wegerechtsanlage) diese trotzdem benutzt, weil halt noch vorhanden und der TÜV-Prüfer hat nicht genau geguckt, isser trotzdem dran :D

MfG Fabsi

Genau das wollte ich damit ausdrücken... soll heissen, wenn er die Säcke jetzt runter machen würde und mit den normalen blauen Lampen durch die Gegend fährt gibts bestimmt einen auf`s Säckchen.

Er musste übrigens auch den umlaufenden leuchtroten Streifen mit einer anderen Farbe übermalen... weil tagesleuchtrot halt nur BOS-ler führen dürfen.

Pille112
18.02.2008, 00:04
...weil tagesleuchtrot halt nur BOS-ler führen dürfen.

Nö, stimmt so nicht!

Fabpicard
18.02.2008, 08:06
Nö, stimmt so nicht!

Sag lieber: Tagesleuchtrot zählt zu den Sonderfarben, die benehmigt werden müssen und für manche Fahrzeug "generalgenehmigt" sind ;)

MfG Fabsi

Luki
18.02.2008, 19:50
Mal angenommen ich bin gerade auf der Autobahn, Auto gibt geist auf -> rechts ran!
Weil ich vielleicht gerade dumm in der Kurve stehe und ich zufällig ein Blaulicht dabei habe tu ichs aufs Dach um mich bemerkbar zu machen.. Erlaubt oder nicht?
Also mit Oranglicht ist es erlaubt oder da sagen sie zumindest nichts (2x festgestellt)

Pille112
18.02.2008, 19:55
Meiner Ansicht nach: JA - da das Blaulicht alleine nur die Funktion einer Warnlampe hat und dadurch keine Wegerechte erlangt/beansprucht werden.

hänschenklein
18.02.2008, 20:14
ansicht hin oder her es ist nicht erlaubt. mein gott was ihr immer mit eurem scheiss blaulicht habt das ist echt schlimm. kauft euch garnicht son ding und dann gibts auch keine probleme oder ständig die selben fragen - schöner nebeneffekt ihr macht euch nicht lächerlich und zum gespott in der löschgruppe.

Pille112
18.02.2008, 20:20
...hab ja auch gar keine Magnetfackel, bei mir sind alle Fackeln fest drangeschlossert und haben überwiegend sogar 'nen Astschutzbügel http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/40.gif (http://www.World-of-Smilies.com)

hänschenklein
18.02.2008, 20:23
super pille bin fast neidisch geworden :P =))

Poli
18.02.2008, 22:45
Man, man, man!

Habt Ihr eigentlich keine anderen Probleme als euch Gedanken über blaue Blinklichter zu machen. Man hat schon fast den Eindruck, einige gehen mit den Dingern auch noch ins Bett!

Wer sich einigermaßen schlau machen will, kann die einschlägigen Vorschriften u.a. unter
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=home reinziehen.

Da steht u.a. auch, dass Warnleuchten gelbes Licht haben müssen. Siehe § 53 a Abs. 1 StVZO! Oder hat einer von euch vielleicht eine Warnblinkanlage an seinem Fahrzeug, die blaues Licht abgibt?

Hakt bitte alle Gedanken an Blaulichter an oder auf Privatfahrzeugen ab! Meiner Meinung nach wird das Thema nämlich langsam lächerlich!

Mr. Blaulicht
18.02.2008, 22:52
Habt Ihr eigentlich keine anderen Probleme als euch Gedanken über blaue Blinklichter zu machen. Man hat schon fast den Eindruck, einige gehen mit den Dingern auch noch ins Bett!
Da bekommt dieser Beitrag ...

...hab ja auch gar keine Magnetfackel, bei mir sind alle Fackeln fest drangeschlossert und haben überwiegend sogar 'nen Astschutzbügel
... doch gleich ein ganz anderes Gesicht ;-)

Gruß, Mr. Blaulicht

Poli
19.02.2008, 08:48
http://www.world-of-smilies.com/wos_schilder/hss0.gif (http://www.World-of-Smilies.com)

hänschenklein
19.02.2008, 15:56
boah, wem sowas einfällt kann nur versaut sein :D

Florian Feuerbaer
19.02.2008, 16:14
Mal angenommen ich bin gerade auf der Autobahn, Auto gibt geist auf -> rechts ran!
Also mit Oranglicht ist es erlaubt oder da sagen sie zumindest nichts (2x festgestellt)

Zwischen nix sagen und erlaubt ist ein Unterschied. Und dazu kommt noch, auch da gibts eine Regelung, das nur bestimmte RKL dafür zulässig sind, und nicht jede gelbe Partyleuchte.

Fabpicard
20.02.2008, 01:23
Habt Ihr eigentlich keine anderen Probleme als euch Gedanken über blaue Blinklichter zu machen. Man hat schon fast den Eindruck, einige gehen mit den Dingern auch noch ins Bett!

Ey ja, jetzt kein Schubladen denken hier...

Nur weil ich Blinkie mit ins Bett nehm, heist das noch lange nicht, dass ichs auch aufs Auto stell :D

Aber nebenbei, weist ja "Blaues Licht macht Glücklich" *g*

MfG Fabsi

Florian Feuerbaer
20.02.2008, 09:09
Aber nebenbei, weist ja "Blaues Licht macht Glücklich" *g*

MfG Fabsi

Und ich dachte die Farbe blau steht für kalt und depressiv :/

Mr. Blaulicht
20.02.2008, 09:51
# Blau hat im Allgemeinen eine beruhigend-angenehme Wirkung auf den Menschen, im Gegensatz zur Farbe Rot. Blau fördert die Konzentration und hält wach.
# Blau ist die Lieblingsfarbe für den überwiegenden Teil der Menschen in Deutschland
Man sollte in Nachtschichten also öfters mal mit Signal fahren ;-)

Florian Feuerbaer
20.02.2008, 10:06
Für manche ist es soooo eine Lieblingsfarbe das sie diese vermutlich auch mit ins Bett nehmen würden ;)

Fabpicard
20.02.2008, 17:31
Man sollte in Nachtschichten also öfters mal mit Signal fahren ;-)

Genau... Das Horn kann man ruhig auslassen, aber was hindert einen dran, das BL an zu lassen? *g*

MfG Fabsi

SEG-V
20.02.2008, 22:21
@ Fabpicard
Oje oje, das war jetzt ein nicht gerade genialer Beitrag (der letzte).
Jetzt folgen bestimmt wieder 1000 Beiträge von wegen und "aber das darf man doch nicht" und pipapo und trallala, etc. pp.
Gruß SEG-V

Sven0705
21.02.2008, 00:14
Nichtsdestotrotz, ist ein Blaulichtgehäuse ohne Inhalt als Dachgepäck handhabbar.

abc-truppe
21.02.2008, 00:29
Jetzt folgen bestimmt wieder 1000 Beiträge von wegen und "aber das darf man doch nicht" und pipapo und trallala, etc. pp.

Ich darf im Bett das Blaulicht nicht anlassen.
§3 der GvSO

Mr. Blaulicht
21.02.2008, 00:32
Ich darf im Bett das Blaulicht nicht anlassen.
§3 der GvSO

Nun los, sag schon, bevor Du platzt, was "GvSO" heißt - "Gemeinschaft von Sondersignal-Opfern"?

abc-truppe
21.02.2008, 19:52
...Sanktions-Ordnung ;)

§1 ist wohl "Du sollst keine andere Frau neben dir haben" und §2 "Du sollst keine Zwiebeln vorm Zu-Bett-Gehen essen", wobei ich mir das nur mal so kurzfristig ausgedacht hab, keine Sorge :-)

Fabpicard
21.02.2008, 20:22
Jetzt folgen bestimmt wieder 1000 Beiträge von wegen und "aber das darf man doch nicht" und pipapo und trallala, etc. pp.

Na dann lass doch die leute, die nicht wissen, wies richtig ist sich hier darüber auslassen ;)

MfG Fabsi