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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kamerad der Freiwilligen Feuerwehr verstarb nach Einsatz



Florian Feuerbaer
12.02.2008, 17:10
http://www.internetwache.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=499330

Sonnenberg -
Gemeinsame Presseerklärung
Amt Gransee und Gemeinden und Schutzbereich Oberhavel:



Am Dienstag, den 12.02.2008, gegen 04.00 Uhr, kam es in der Sonnenberger Dorfstraße nach dem derzeitigen Erkenntnisstand zu einem Schwelbrand in einem Doppelhaus. Die Bewohner des Hauses bemerkten das Feuer rechtzeitig und konnten sich in Sicherheit bringen. Die schnell am Einsatzort eingetroffene Freiwillige Feuerwehr Gransee nahm sofort die Löscharbeiten auf. Während dieser Arbeiten verlor ein 47-jähriger Kamerad, er war mit Atemschutztechnik mit einem weiteren Kameraden zur Erkundung in dem Haus eingesetzt, das Bewusstsein. Trotz der sofortigen nach der Bergung vor Ort und später im Krankenhaus erfolgten intensiven ärztlichen Behandlung verstarb der 47-jährige Feuerwehrkamerad.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zu den näheren Umständen des Unglücksfalles sowie zur bisher unbekannten Ursache des Schwelbrandes aufgenommen.

Der Brand konnte gegen 05.55 Uhr gelöscht werden. Weitere Personen kamen nicht zu Schaden. Die Doppelhaushälfte ist zurzeit nicht mehr bewohnbar. Es entstand schwerer Sachschaden. Insgesamt waren zehn Feuerwehren aus dem Bereich Gransee mit etwa 70 Kameraden vor Ort.



Mein Beileid der Familie, und den Kameraden!

Dr.Toppa
12.02.2008, 17:46
Nicht gut! Mein Beileid den Angehörigen...
Infarkt?

Florian Feuerbaer
12.02.2008, 18:38
HEY! Verdammt noch mal! Ihr werdet OT! UND das passt hier so gar nicht hin!

Dr.Toppa
12.02.2008, 18:49
Besser so?

Feuerwehrfunk
12.02.2008, 19:17
Oder einfach wie schon in einem anderen Thread beschrieben um die aufregung bei den ganzen Feuerwerhlern.....!!!



Sag mal die Aussage ist doch nicht dein Ernst oder??? Des gibts doch nicht!!

Wir machen fast alle was anderes Berfusmäßig, klar geht da der Puls hoch wenn der Piepser geht, ich muss plötzlich umschalten auf Einsatz und womöglich Menschenrettung, des geht nicht ohne Anspannung von sich...

Und es steht nirgendwo das der Kamerad vor Aufregung einen Fehler gemacht hat. Er ist zusammengebrochen... Leider nicht der erste bei Atemschutzeinsätzen. Ich glaube du solltest mal mit PA durch einen Belastungsraum und Strecke durch, dann weißt du was da los ist...

Des sind einfach enorme körperliche Belastungen. dazu kommt noch das dich er Piepser aus dem Schlaf reißt und dann musst du top fit sein... des lässt sich mit Rettungsdienst einfach nicht vergleichen, von den körperlichen Belastungen her.

Und dann hast du nicht besseres zu tun als hier müll zu verbreiten, obwohl ein Kammerad zu tode gekommen ist, gehts dir eigentlich noch gut...

Mein herzliches Beileid den Angehörigen und allen Freunden.

mfg

Quietschphone
12.02.2008, 19:25
Servus!

OT-Beiträge gelöscht!

Gruß
Alex

Pille112
12.02.2008, 19:58
Mein Beileid den Hinterbliebenen

Was soll mir dieser Beitrag und die wirren Postings sagen???

Im Topposting bzw. in dem/den Bericht/en darüber steht nichts aussagekräftiges über das man auch nur ansatzweise diskutieren könnte und nur zum "Stimmung machen" ist die Sache m. E. zu ernst und traurig.

hänschenklein
12.02.2008, 20:07
Mich würds nicht wundern, wenn die FUK nichts zahlt.

Mr. Blaulicht
12.02.2008, 20:16
Mich würds nicht wundern, wenn die FUK nichts zahlt.

Wie kommst Du darauf? Internistische Erkrankungen sind zwar bis auf Ausnahmefälle nicht bg-lich, aber immerhin ist ein Kamerad unmittelbar bei einem Einsatz zu Tode gekommen.

Gruß, Mr. Blaulicht

hänschenklein
12.02.2008, 20:18
auslöser war kein sachgegenstand ( z.B. chir verletzungen ) , es sind nicht mehrere personen betroffen. infarkt o.ä. kann auch im alltag passieren -> argumente FUK. die zahlen keinen cent !

akkonsaarland
12.02.2008, 21:38
auslöser war kein sachgegenstand ( z.B. chir verletzungen ) , es sind nicht mehrere personen betroffen. infarkt o.ä. kann auch im alltag passieren -> argumente FUK. die zahlen keinen cent !

wo steht das?

Mr. Blaulicht
12.02.2008, 21:42
Soweit ich weiß (das muss nicht unbedingt was heißen) zahlen Unfallkassen immer, wenn sich ein Todesfall während der Arbeit ereignet, unabhängig vom Auslöser, wenn kein anderer Versicherer zahlen muss. Ich lasse mich da allerdings gerne eines Besseren belehren. Gerne auch mit Quellenangaben.

Gruß, Mr. Blaulicht

FF112DN
12.02.2008, 23:10
dürfte doch eigentlich vergleichbar sein mit schule oder?

Wenn da jmd aufem Hinweg zur Schule nen Unfall hat, ist das auch ein Schulunfall und nicht privat.

Und en Unfall im Straßenverkehr hat nun weiß Gott nichts damit zu tun, ob sich jmd gerade aufem Schulweg befindet oder auf ner Freizeitreise.

lg

Pille112
12.02.2008, 23:12
All diese Fragen regelt doch die RVO.
Wer, wann, wieviel und an wen zahlen muß.

nederrijner
12.02.2008, 23:36
Das regelt seit mehreren Jahren das SGB VII und nicht mehr die RVO.

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt keineswegs immer, wenn irgendetwas während der Arbeit passiert. Wer während eines theoretischen Dienstes mit Herzinfarkt umkippt, kann das nicht auf die Feuerwehrtätigkeit zurückführen.
In dem hier diskutierten Fall würde ich von einem Arbeits-/Dienstunfall ausgehen.

Wer beim Bürojob einen Schlaganfall erleidet bekommt auch nichts von der BG, genau so wenig für die Erkältung durch Zugluft oder der verdorbene Magen durchs Kantinenessen: Alles persönliches Lebensrisiko und nicht auf die Tätigkeit zurückzuführen. Das kann soweit gehen, dass ein Sturz auf der Treppe versichert ist, wenn man auf dem Weg zum Kopierer ist und die Hände nicht frei hat, aber nicht, wenn man während der Mittagspause zur Kantine geht.

Drei Voraussetzungen müssen für einen Arbeitsunfall gegeben sein:
Eine versicherte Person erleidet bei einer versicherten Tätigkeit einen Unfall (plötzliches, von außen auf dem Körper einwirkendes Ereignis), der zu einem Körperschaden oder zum Tod führt. Der Unfall muss hierbei auf die versicherte Tätigkeit zurückzuführen sein.

Versicherte Person und versicherte Tätigkeit sind hier gegeben, ob es ein Unfall war? Im Allgemeinen gehen die FUK in die Richtung, solche Unfälle als Dienstunfall anzuerkennen, wenn der internistische Notfall (sofern es überhaupt eienr war!) unmittelbar auf das Einsatzgeschehen (Anstrengung im Innenangriff) zurückzuführen war.
Beliebtes Beispiel hierfür ist auch der Maschinist, der beim Scheunenbrand beim x-ten Versuch, die TS anzukurbeln, mit einem HI zusammenbricht.

Es stimmt, dass Wegeunfälle den Arbeitsunfällen gleichgestellt sind, also auch Unfälle auf dem unmittelbaren Weg vom Wohnort zur Stelle der Tätigkeit und zurück versichert sind (mit einigen Ausnahmen für Umwege wegen Kinderbetreuung, Fahrgemeinschaften u. ä.). Das ganze gilt für alle bei der gesetzlichen Unfallversicherungen, als Arbeitnehmer (BG), Schüler, Studenten, Arbeitnehmer des Bundes, der Länder und der Kommunen (GUV usw.) oder auch Feuerwehrleute (FUK).

Aber wenn die Unfallversicherungsträger nicht zahlen, bleibt jedem noch die Krankenkasse und die hoffentlich zusätzlich abgeschlossenen Versicherung (Berufsunfähigkeit, Lebensversicherung für Hinterbliebene).

Pille112
12.02.2008, 23:43
Das regelt seit mehreren Jahren das SGB VII und nicht mehr die RVO.
Sorry, ja na klar aber man möge einem alten Mann verzeihen.

Du hast natürlich recht mit dem SGB!!!

nederrijner
12.02.2008, 23:59
Nichts für ungut, ich wollte das nur berichtigen, es war ja explizit nach Quellen gefragt.

Eclipse
13.02.2008, 00:15
Erst einmal mein Beileid den Angehörigen und engen Bekannten sowie den Kameraden und Kameradinnen.
Ist immer wieder traurig sowas.

Zum Thema Versicherungsschutz denke ich schon, dass der jenige versichert ist bzw. war, da er im Dienst war, und man meines Wissens nach während des gesamten Dienstes (also auch im Einsatz) über die Unfallkasse versichert ist.
Jedoch solltet ihr bei den Diskussionen bedenken, dass das ganze in Brandenburg stattgefunden hat, und jedes Bundesland eine eigene Kasse hat.
So kommt es bspw. dass die eigentliche FUK bei uns in NRW seit dem 01.01.2008 in dem Sinne garnicht mehr existiert.
Hier sind Feuerwehrangehörige seit Jahresbeginn über die "Unfallkasse Nordrhein-Westfalen" verischert, welche aus einer Fusion der FUK-NRW, des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband, dem Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe und der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen enstanden ist.
Somit wird nicht nur eine Menge "Bürokram" eingespart, sondern es entstehen auch nicht unwesentliche Vorteile für die Versicherten.

Edit:
Leider geht aus der Internetseite der FUK-BB (http://www.ukbb.de/) nichts genaues hervor.

Auf der Seite aus NRW steht jedoch

...
Wann gilt der Versicherungsschutz?
Versichert sind alle Tätigkeiten, die den Aufgaben und Zwecken der Feuerwehr dienen und die als Feuerwehrdienst angeordnet sind. Dazu gehören:
* Brandbekämpfung, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen, technische Hilfeleistungen und Beseitigung von Notlagen, Maßnahmen im Brandschutzdienst des Katastrophenschutzes
...

Denke, dass wird dort ähnlich gehandhabt.
Sollte ich unrecht haben, berichtigt mich bitte.

nederrijner
13.02.2008, 00:24
Zum Thema Versicherungsschutz denke ich schon, dass der jenige versichert ist bzw. war, da er im Dienst war, und man meines Wissens nach während des gesamten Dienstes (also auch im Einsatz) über die Unfallkasse versichert ist.
Es ist aber nicht alles, was während der versicherten Tätigkeit passiert, ein Versicherungsfall.

Leider ist es um das grundlegende Wissen über die gesetzliche Unfallversicherung bei den meisten Feuerwehrangehörigen meist sehr schlecht bestellt, weswegen dann die Enttäuschung groß ist, wenn die UK nicht zahlt (weil sie außerhalb des Versicherungsfalles nicht zahlend darf!).

Eclipse
13.02.2008, 00:27
Allerdings heisst es hier (http://www.fuk-nrw.de/versicherte_mitglieder/versicherte/) auch

...
Was ist nicht versichert?

Der Versicherungsschutz gilt nicht:
* bei privaten Tätigkeiten
* bei Unterbrechungen der versicherten Wege
* auf Um- und Abwegen

Und dies ist in diesem Fall ja nicht gegeben.
Allerdings gilt das ja nur für NRW. Aber wie bereits gesagt, denke ich ist es bundesweit ähnlich geregelt.

nederrijner
13.02.2008, 00:37
Bei dem von dir zitierten Text geht es um den Begriff der versicherten Tätigkeit.
Für den Versicherungsfall ist individuell die Frage zu entscheiden, ob der Unfall ursächlich wesentlich auf die versicherte Tätigkeit zurückzuführen ist (sog. haftungsbegründender Zusammenhang). Der Unfall muss seine wesentliche Ursache also in der versicherten Tätigkeit haben.

Ein bloßer zeitlicher oder räumlicher Zusammenfall von Unfall und versicherter Tätigkeit reicht nicht aus.


(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
SGB VII §8

"infolge" nicht "bei" oder "während einer versicherten Tätigkeit"

Eclipse
13.02.2008, 00:49
Ok, stimmt wohl.
Muss dir wohl Recht geben. Danke für die Belehrung ;)
Denke jedoch, dass man dass pauschal nicht sagen kann und somit kein genaues Urteil gefällt werden kann.
Es sei denn, jmd. von uns hier hat weitere Infos, bzw. erlangt diese i.d. nächsten Zeit.
Wird dann wohl immer anhand der gegebenen Umstände entschieden.

hannibal
13.02.2008, 06:43
Öhm ... Wo steht denn hier irgendwas von Internistisch. Der Mann wurde bewusstlos, warum weiß noch keiner ... Soviel zu Spekulationen.

In Berlin gab es letztes oder vorletztes Jahr auch einen Todesfall auf der Atemschutzstrecke mit internistischen Hintergrund.

Denn AFAIK werden z.B. Herzinfarkte, die man einfach so während des Einsatzes bekommt (150m vom Schuß entfernt im ELW) nicht bezahlt, Vorkommnisse unter Atemschutz schon, weil hier die versicherte Tätigkeit (Tragen von PA unter erschwerten Bedingungen) ursächlich ist.

Ich schreib einfach mal die UKS an...

@hänschenklein

wenn man keine Ahnung hat ...

Pille112
13.02.2008, 09:30
...einfach mal Klappe halten ;-)

PelBB
13.02.2008, 19:20
http://www.internetwache.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=500171

Sonnenberg -
Am 12.02.2008 war es in Sonnenberg zu einem Feuerwehreinsatz aufgrund eines Schwelbrandes in einer Doppelhaushälfte gekommen. Während der Löscharbeiten kam ein 47-jähriger Feuerwehrmann ums Leben. Zur Feststellung der genauen Todesursache fand am Mittwoch, den 13.02.2008, fand durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin angeordnete Sektion statt. Diese ergab, dass der 47-jährige Feuerwehrmann an den Folgen einer Rauchgasvergiftung verstorben ist.

Derweil werden die Ermittlungen zu den näheren Umständen des Unglücksfalles sowie zur Brandursache durch die Kriminalpolizei weitergeführt. Das von dem verstorbenen Feuerwehrmann während des Einsatzes getragene und von der Polizei sichergestellte Atemschutzgerät wird auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Neuruppin einer technischen Untersuchung durch Sachverständige unterzogen.

hänschenklein
13.02.2008, 19:27
@hannibal & pille

habe nur das wiedergegeben, was mir im uvv unterricht erzählt worden ist.

FirestormIII
13.02.2008, 19:37
Rauchgasvergiftung trotz tragen von PA? Gerät/Maske Defekt oder falsch angelegt?
Wenn Geräte versagen, welche den Feuerwehrmann eigentlich sicher schützen sollen, ist so ein Fall immer doppelt bitter.

Mein Beileid den Hinterbliebenen und auch den Kameraden des Verstorbenen!

hannibal
14.02.2008, 06:14
Und schon sieht es anders aus ..


übrigens Thema Herzinfarkt


in der gesetzlichen Unfallversicherung ist zunächst einmal jeder grundsätzlich in dem Zustand versichert, in dem er sich vor dem Unfall befindet. Vereinfacht ausgedrückt: Ein Herzinfarkt ist trotz Vorschadens ein Arbeitsunfall, wenn er im Zusammenhang mit z.B. außergewöhnlichen Belastungen und nicht nur "gelegentlich" bei der Ausübung des Ehrenamtes eingetreten ist.