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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Feinstaubplaketten für RTWs



Grisu1000
07.02.2008, 22:08
Kurze Frage:

Jetzt wo die ersten Umweltzonen eingerichtet wurden, gilt diese Plakettenpflicht auch für Rettungswagen oder analog Fahrzeuge der Feuerwehr?

Jetzt mal den Notfalleinsatz aussen vor gelassen...

Wenn möglich freue ich mich über eine Quelle..

Gruß aus dem Norden
Grisu1000

FFW-Siegen
07.02.2008, 22:16
Für Fahrzeuge mit Blaulicht wird die Plakette nicht benötigt!!!!

thilo
07.02.2008, 22:17
Hier eine Quelle dazu:

http://www.stadt-koeln.de/bol/umwelt/feinstaub/umweltzonen/artikel/11546/index.html#sm9

Punkt 7: "Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 Straßenverkehrsordnung"

Grüße

FFW-Siegen
07.02.2008, 22:18
Für Fahrzeuge mit Blaulicht wird die Plakette nicht benötigt!!!!

Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Feinstaubverordnung unter AUSNAHMEN

Grisu1000
07.02.2008, 22:27
Vielen Dank

DG3YCS
07.02.2008, 22:41
Für Fahrzeuge mit Blaulicht wird die Plakette nicht benötigt!!!!

Das stimmt so nicht...
Die Erlaubnis zum einfahren ohne Plakette ist nicht vom Blaulicht abhängig, sondern allein von der Tatsache der Möglichkeit das mit diesem KFZ Sonderrechte in Anspruch genommen werden könnten!

Natürlich ist es nun so, dass allgemein anerkannt wird, dass mit jedem KFZ das Blaulicht führen darf (Wenn man von den seltenen Erlaubnissen aus rein historischen Gründen absieht) auch Sonderrechte in Anspruch genommen werden dürfen!

Aber:
Ebend nicht nur!
Auch KFZ ohne SOSI von SoRe-berechtigten Organisationen dürfen Sonderrechte in Anspruch nehmen! Also sind auch diese per se von der Plakettenpflicht ausgenommen.
Egal ob BL nun auf dem Dach, oder auch nicht!

Darüberhinaus gibt es im §35 ja auch noch den Absatz 6 & 7
(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

Auch diese alle sind komplett von den Plaketten befreit!

Wenn man das ganze jetzt auf die Spitze treiben würde, dann könnte man sogar Argumentieren das theoretisch auch mit jedem (Privat)KFZ das gewohnheitsmäßig von Angehörigen der POL, FW oder des KatS genutzt wird ebendfalls davon ausgegangen werden kann, das mit diesem Fahrzeug SORE in Anspruch genommen werden KÖNNTEN!
Der Gesetzestext gibt das her!
Aber ob man damit tatsächlich vor Gericht durchkommen würde?
Wenn es dafür keinen Punkt geben würde und ich nicht sowieso die grüne Plakette bereits kleben hätte, würde ich es ja glatt mal austesten... (Die 40Eur. währen es mir wert, aber Punkte muss ja nicht sein).

DENN: Es geht ja bei den Ausnahmen NUR darum, ob SORE in Anspruch genommen werden KÖNNTEN, nicht ob diese auch tatsächlich aktuell in Anspruch genommen werden!
Und das "KÖNNTE" trift auf FW, KatS und POL auch in Privat-KFZ ja zu!

Gruß
Carsten

AkkonHaLand
07.02.2008, 23:58
Für Fahrzeuge mit Blaulicht wird die Plakette nicht benötigt!!!!

Stimmt! Solange das Blaulicht zusammen mit dem Horn eingeschaltet ist, braucht der RTW/KTW keine Plakette. Sobald die SoSi aus ist, ist der RTW/KTW ein ganz normales Fahrzeug, dass eine Plakette braucht.

DG3YCS
08.02.2008, 00:14
Stimmt! Solange das Blaulicht zusammen mit dem Horn eingeschaltet ist, braucht der RTW/KTW keine Plakette. Sobald die SoSi aus ist, ist der RTW/KTW ein ganz normales Fahrzeug, dass eine Plakette braucht.

NEIN!!!

Jedes FAhrzeug das Sonderrechte in Anspruch nehmen KÖNNTE ist GRUNDSÄTZLICH und IMMER Befreit!
Es Spielt KEINE ROLLE ob nun SORE aktuell in Anspruch genommen werden, oder nicht!

Das wurde doch nun schon oft genug hier geschrieben!!!

Hier die Rechtsgrundlage:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf

Seite 8, unter Ausnahmen Punkt 7!
Hier steht eindeutig KÖNNEN! Nicht WERDEN!

Gruß
Carsten

Dr.Toppa
08.02.2008, 00:52
Stimmt! Solange das Blaulicht zusammen mit dem Horn eingeschaltet ist, braucht der RTW/KTW keine Plakette. Sobald die SoSi aus ist, ist der RTW/KTW ein ganz normales Fahrzeug, dass eine Plakette braucht.

Oh Mann!
Wie oft muss hier noch diese Diskussion geführt werden, bis alle kapiert haben, dass Sonderrechte NICHT an Blaulicht und Einsatzhorn gebunden sind...

Sorry, AkkonHaLand, nix gegen dich, aber von einem "Super Moderator" hatte ich da etwas mehr Fachwissen erwartet....

Dominic
08.02.2008, 01:25
Hallo,

Oh Mann!
Wie oft muss hier noch diese Diskussion geführt werden, bis alle kapiert haben, dass Sonderrechte NICHT an Blaulicht und Einsatzhorn gebunden sind...

Sorry, AkkonHaLand, nix gegen dich, aber von einem "Super Moderator" hatte ich da etwas mehr Fachwissen erwartet....
der Beitrag ist natürlich super, wenn du wüsstest wie zukünftig zu diesem Gesetz die Gerichte entscheiden.

Im Gesetz steht nämlich nur, "Fahzeuge die gem. §35 Sonderrechte in Anspruch nehmen können" - nicht "könnten". Damit lässt der Gesetzgeber in diesem Bezug einiges offen.
Also hat der "Super-Moderator" gar nicht so Unrecht; denn hier bleibt die Rechtsprechung die Antwort schuldig.

Bis dann

Dominic

Mr. Blaulicht
08.02.2008, 02:08
... ausserdem würde ja jeder Privat-PKW eines FWlers drunterfallen...

Gruß, Mr. Blaulicht

micro
08.02.2008, 09:10
Wo steht den im §35 der STVO das Privat-PKW's Sonderrechte in anspruch nehmen dürfen? Ich konnte dort nicht soviel rauslesen...

hannibal
08.02.2008, 09:17
Wo steht den im §35 der STVO das Privat-PKW's Sonderrechte in anspruch nehmen dürfen? Ich konnte dort nicht soviel rauslesen...


im ersten Absatz

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Das ganze ist nämlich an die Organisation "Feuerwehr" gebunden, nicht an bestimmte Fahrzeuge..

micro
08.02.2008, 09:30
Ahja, gut zu wissen, danke...

Grisu1000
08.02.2008, 09:51
Vielen Dank für die Antworten.

Brauche ich also kein Ticket befürchten :-)

Wirklich witzig finde ich das der Gesetzestext tatsächlich hergeben würde das quasi alle Fahrzeuge eines FW Angehörigen die er einmal zu einer Fahrt zum Gerätehaus benutzen "könnte" von der Plakettenpflicht berfreit ist.

AkkonHaLand
08.02.2008, 10:13
NEIN!!!

Jedes FAhrzeug das Sonderrechte in Anspruch nehmen KÖNNTE ist GRUNDSÄTZLICH und IMMER Befreit!
Es Spielt KEINE ROLLE ob nun SORE aktuell in Anspruch genommen werden, oder nicht!

Das wurde doch nun schon oft genug hier geschrieben!!!

Hier die Rechtsgrundlage:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf

Seite 8, unter Ausnahmen Punkt 7!
Hier steht eindeutig KÖNNEN! Nicht WERDEN!

Gruß
Carsten
Asche auf mein Haupt! Ich hatte das interne Mitteilungsblatt der Johanniter in der Hand, in dem darauf hingewiesen wird, dass
Eine Befreiung für Leerfahrten
(auch für den Hin- oder Rückweg zu oder von einem Transport) ist nicht gegeben.
Eine entsprechende Plakette ist deshalb dringend zu empfehlen.
Dieses bezieht sich allerdings auf Punkt 6 des Anhang 3
6.
Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen, also auf die Fahrzeuge des "Behindertenfahrdienst", den sog. "Patiententransfer" oder auch Dialysefahrten mit entsprechenden Patienten.



Oh Mann!
Wie oft muss hier noch diese Diskussion geführt werden, bis alle kapiert haben, dass Sonderrechte NICHT an Blaulicht und Einsatzhorn gebunden sind...

Sorry, AkkonHaLand, nix gegen dich, aber von einem "Super Moderator" hatte ich da etwas mehr Fachwissen erwartet....
Das Sonder<b>Rechte</b> nicht das selbe sind wie Sonder<b>Signal</b> ist aber schon bekannt, oder? Ich hatte von Sonder<b>Signal</b> geschrieben, daher ist dieser Beitrag des Herrn Toppa leider "Aufsatzthema verfehlt! Setzen! Sechs!"

NWD
08.02.2008, 13:03
Aber mal kurz an alle FFWler:

Ihr seid nach § 35 StVO nicht "die Feuerwehr"

Falls man das mal genauer durchliest, sind dort entweder von Beamten die Rede ( FW, Pol, BuPol, Zoll ) oder von außergewöhnlichen Lagen ( KatS / Bundeswehr )

Gibt da genug Urteile zu wenn man sucht.

Also Plakette kaufen und Ärger sparen.. Sollte man für solche schwammigen Aussagen wie aus dem Link sowieso.
Erstens kriegen die meisten Autos die grüne Plakette ohne Probleme und die 5 Euro pro Plakette sollte man haben.

Bei uns hier in der JUH haben auch bisher nur die normalen Zivilfahrzeuge die Plakette ( Menüservice, Pflegedienst ect. ) und das auch nur, wenn sie in letzter Zeit zur AU waren. Wir sind hier ja zum Glück von diesem Zonen-Gedöns noch weit weg.

DG3YCS
08.02.2008, 14:25
Aber mal kurz an alle FFWler:

Ihr seid nach § 35 StVO nicht "die Feuerwehr"

Falls man das mal genauer durchliest, sind dort entweder von Beamten die Rede ( FW, Pol, BuPol, Zoll ) oder von außergewöhnlichen Lagen ( KatS / Bundeswehr )

Gibt da genug Urteile zu wenn man sucht.

Also Plakette kaufen und Ärger sparen.. Sollte man für solche schwammigen Aussagen wie aus dem Link sowieso.
Erstens kriegen die meisten Autos die grüne Plakette ohne Probleme und die 5 Euro pro Plakette sollte man haben.

Bei uns hier in der JUH haben auch bisher nur die normalen Zivilfahrzeuge die Plakette ( Menüservice, Pflegedienst ect. ) und das auch nur, wenn sie in letzter Zeit zur AU waren. Wir sind hier ja zum Glück von diesem Zonen-Gedöns noch weit weg.


Auch wenn es jetzt OT wird...
Es gibt eine Stellungnahme des BMI, in der davon ausgegangen wird, das ein FW´ler (EGAL ob FFW oder BF, das spielt im zusammenhang mit STVO aber überhaupt keine Rolle) EIN TEIL der Gliederung Feuerwehr ist. ALSO FEUERWEHR! Ihm damit also Sonderrechte nach §35 zustehen!
Es gibt auch genügend Gerichtsurteile, die das so bestätigen...
Die meisten (nicht alle!) Gerichtsurteile in denen es zur Verurteilung kam, wenn ein FW´ler im Privat KFZ meinte er habe SORE, kamen gar nicht daher das er die nicht gehabt hätte, sondern das er gegen §35 STVO Abs. 8 verstossen hat:
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Und da legen die Gerichte die Grenzen ziemlich Streng aus!
(Im Prinzip nur in den Rahmen, wie ICH sowieso fast IMMER fahre... ;-) )

Mit 90 durch die 30´er Zone ist ebend NICHT durch §35 gedeckt, so schon nicht und schon gar nicht ohne SoSi!

Auch ist NIRGENDWO in der STVO von "Aussergewöhnlichen Lagen" die Rede, zumindest nicht in Bezug auf grundsätzliche Sonderrechte. (Nur in verbindung mit der Anmeldepflicht großer Kolonnen). Die Begriffe KatS und BW beziehen sich auf die jeweiligen Organisationen!
Und ein KatS Helfer hat nun einmal genauso wie ein FW´ler im Alarmierungsfall SoRe!

Und das ihr für eure Fahrzeuge, die Ihr GEWERBLICH, als rein Gewinn orientiertes Dienstleistungsunternehmen ( Menüservice, Pflegedienst ect. ) einsetz eine Plakette braucht, ist ja wohl selbstverständlich.
Das hat aber auch gar nichts mit einer evtl. vorhandenen KatS gliederung zu tun!
Und RD, sofern ihr etwas in dem Bereich habt, hat sowieso keine Personenbezogenen Sonderrechte. Nur für die Fahrzeuge, welche explizit im Fahrzeugschein als Sonderfahrzeuge gekennzeichnet werden!

Das es natürlich ausser Frage steht, das man sich einfach die Plakette holt, das ist natürlich klar! Ich habe auch eine, obwohl die nächste Umweltzone 100KM entfernt ist (und nur 300m lang! ;-) ) Die nächste "echte" UZ währe in Köln und 150km entfernt!

Im Moment gibt die Regelung aber die Möglichkeit her, das man sich auf diesen Passus berufen kann! Wobei ich mir aber sicher bin, das es dann durch die gängige Rechtssprechung gekippt wird (Richterrecht)!

Gruß
Carsten

NWD
08.02.2008, 15:18
hmm ok die Urteile sind sich nicht ganz einig..

aber die begründung:

Ich bin FWler und könnte daher mit diesem (meinem ) Fahrzeug SoRe in Anspruch nehmen und brauch daber keine Plakette

is m.M. nach Schwachsinn, gerade bei den "Kosten" für die Plakette.
Selbst wenn man sich da doch durchwinden könnte, die 5eur ersparen da einfach viel Ärger.

Was ich da ärgerlicher finde sind die fehlenden Ausnahmeregelungen für ortsansässige Bewohner und Firmen.
Oder hab ich da bisher was verpasst?
Mein letzter Stand is da: Außerhalb parken oder neues Auto oder Auto umrüsten.

Max K.
08.02.2008, 15:29
hmm ok die Urteile sind sich nicht ganz einig..

aber die begründung:

Ich bin FWler und könnte daher mit diesem (meinem ) Fahrzeug SoRe in Anspruch nehmen und brauch daber keine Plakette

is m.M. nach Schwachsinn, gerade bei den "Kosten" für die Plakette. Darum gehts hier doch gar nicht? Wenn gesagt wird, dass ein Fahrzeug, welches Sonderrechte in Anspruch nehmen könnte, keine Feinstaubplakette benötigt, gillt das prinzipiell auch für Privat-PKW von FA... Ob schwachsinnig oder nicht..

rettungsteddy
08.02.2008, 15:32
Solange du zum Gerätehaus fährst oder von da aus nach Hause, mag man keine Plakette brauchen. Das muss das Gericht im Zweifel entscheiden.

Aber zu Privatfahrten mit dem eigenen PKW benötigt man auf alle Fälle eine Plakette.

Max K.
08.02.2008, 15:35
Wieso? Mit meinem PKW kann ich als "Feuerwehr" auch Sonderrechte in Anspruch nehmen.. Da ist der o.g. Text zusammen mit den Urteilen zu STVO 35 doch eigtl. recht eindeutig?

(Mir gehts nicht darum dass ich mich um irgendwelche Kosten drücken möchte, sondern lediglich um den "Fehler" im Gesetztestext..)

DG3YCS
08.02.2008, 16:01
hmm ok die Urteile sind sich nicht ganz einig..

aber die begründung:

Ich bin FWler und könnte daher mit diesem (meinem ) Fahrzeug SoRe in Anspruch nehmen und brauch daber keine Plakette

is m.M. nach Schwachsinn, gerade bei den "Kosten" für die Plakette.
Selbst wenn man sich da doch durchwinden könnte, die 5eur ersparen da einfach viel Ärger.


In sofern stimme ich dir zu... HAbe ich ja selbst auch schon geschrieben, das es keinen Sinn macht und eher eine Theoretische Möglichkeit ist!
ABER: Das diese Möglichkeit besteht ist schon interessant- Genaugenommen könnte ich das sogar noch weiter spinnen, denn ICH könnte mich im Alarmierungsfall ja auch in das Auto meiner Freundin, meines NAchbarn oder von Lieschen Müller setzen (mit zustimmung des HAlters natürlich) und damit dann Sonderrechte in Anspruch nehmen.
ERGO: Auch die FZG würden keine Plakette brauchen!

Denn die Bedingung im GEsetzestext ist damit erfüllt!
Und da bei allen Vorschriften dem Strassenverkehr betreffend gilt, das ALLES absolut eindeutig zu sein hat und im Falle von Zweideutigkeit dies immer zugunsten des "täters" ausgelegt werden MUSS, würde man damit wohl auch durchkommen!
Im Prinzip ist dieses einfach nur ein Beispiel für die momentane Lage bei unserer Gesetzgebung -> EIN HANDWERKLICHER FEHLER -> PFUSCH !!!
Derjenige der diesen Passus geschrieben hat, hatte keine Ahnung was er da geschrieben hat

Und das ist zumindest erwähnenswert ;-)



Was ich da ärgerlicher finde sind die fehlenden Ausnahmeregelungen für ortsansässige Bewohner und Firmen.
Oder hab ich da bisher was verpasst?
Mein letzter Stand is da: Außerhalb parken oder neues Auto oder Auto umrüsten.

Hi, hier hast du was verpasst: Die Städte haben nun die Möglichkeit Ausnahmeregelungen zu erlassen, wenn die es den WOLLEN!


@Rettungsteddy
Wie shon geschrieben und von Max K. auch nochmals betont:
Die bloße Möglichkeit, das mit diesem Fahrzeug vieleicht irgendwann mal Sonderrechte in anspruch genommen werden könntenreicht bei Wortgetreuer Auslegung des GEsetzestextes absolut für eine STÄNDIGE Befreiung aus.
Das es nicht verhältnismäßig ist sich wegen 5 Eur. so da durch zu lavieren steht auf einem anderen Blatt. Insbesondere da man ja ständig erklären müsste,selbt wenn die Begründung nie gekippt würde!

Gruß
Carsten