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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ernennung bzw. Bestellung zum Gruppenführer?



DJUwert
05.02.2008, 11:20
Hi! Ich habe auf unserer LFKS damals gehört, dass der Gruppenführer zur Übernahme seiner Aufgaben, vom Bürgermeister dazu ernannt werden muss. Der Gruppenführer ist ja ein Vertreter der obersten Führungsaufgaben des Bürgermeisters. Da der BM diese Aufgaben nicht wahrnehmen kann bestellt er sich ja diese Führungskräfte. Nun hätte ich gern erfahren wo das drinsteht, dass man als Unterführer (GF) oder als Führer (ZF) bestellt oder ernannt werden muss. Habt ihr da ne Ahnung? Ich vermute in der FWDV 100 kommt das zum tragen.

Was habt ihr für Erfahrungen damit gemacht?

Gruss, Uwe!

Pille112
05.02.2008, 11:26
Bei uns ist es so das wenn jemand den GF-Lehrgang geschafft hat, dann wird/kann er vom Wehrführer als GF eingesetzt werden - das war's dann auch schon mit der "Ernennung"

Brandbatsch
05.02.2008, 12:01
Bei uns ist es so das wenn jemand den GF-Lehrgang geschafft hat, dann wird/kann er vom Wehrführer als GF eingesetzt werden - das war's dann auch schon mit der "Ernennung"

bei uns auch so ( bei Übungen werden GF-Anwärter auch so eingesetzt )

Gruß Michael

Astra12
05.02.2008, 12:29
bei uns das selbe wie oben
und einmal im Jahr beim Floriansball werden nochmal alle Brandmeister, OBM und HBM ect. öffentlich ernannt und bekommen vom Wehrleiter ,Bürgermeister,Landrat und wer noc hso wichtig ist ne Urkunde und das Händchen geschüttelt:)

lg

hannibal
05.02.2008, 12:52
Ich vermute in der FWDV 100 kommt das zum tragen.

Gruss, Uwe!

Falsch Vermutet, spielt sich alles wenn überhaupt in der DV 2 ab. Auch das BL um das es geht ist hier mehr als wichtig

Ganz am Anfang muss man hier auseinanderhalten

Qualifiktion
sagt uns ob ich in der Lage bin diese Aufgabe zu meistern. In unserem Fall der bestandene Lehrgang Gruppenführer 1 und 2

Funktion
Leitet sich aus der Qualifikation ab. Wenn ich in der Lage bin eine Gruppe zu führen so wird mir diese Aufgabe übertragen. Jetzt gibt es einige BL (das Saarland nicht) da bestellt der Bürgermeister (Chef der Wehr) seine Gruppenführer im allgemeinen.

Dienstgrad
Der überflüssigste Teil an dem ganzen.

Anton
05.02.2008, 13:32
Bei uns ist es so, dass man nachdem man den GF-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat, auf der nächsten Hauptdienstbesprechung erst zum Gruppenführer ernannt und befördert wird und auch danach erst in dieser Funktion tätig wirst.

Das heißt wenn, wenn man zum Beispiel im Februar auf dem Lehrgang war und im Januar war die Dienstbesprechung, das man erst im darauf folgendem Jahr befördert wird.

Ich denke, wenn man zu diesen Lehrgängen geschickt wird, hat das auch einen bestimmten Hintergrund. Wäre ja Schwachsinn, wenn die Kommune die wenigen Plätze am (in meinem Fall IdF) verschwenden würde und den oder die Absolventen dann nicht entsprechend einsetzt. Von den Lehrgangskosten fange ich mal nicht an.

Golfer344
05.02.2008, 17:42
Bei uns werden Gruppenführer vom Ortsbrandmeister ernannt und der Ortsbrandmeister nach Vorschlag durch die Versammlung durch den Stadtbrandmeister.

Da Ortsbrandmeister und Stellv. ja Ehrenbeamte sind, werden sie in dieses Ehrenbeamtenverhältnis vom Oberbürgermeister berufen/bestellt.

Poli
05.02.2008, 19:22
Bei uns wie folgt:

- Wahl des GF oder stellv. GF durch die Mannschaft
- Ernennung durch den OrtsBM

Zum Lehrgang geht derjenige erst dann, wenn sich die Mannschaft für ihn entschieden hat! Es sei denn, dass derjenige vorher schon ein entsprechendes Amt inne hatte, wie z.B. JFW.

AkkonHaLand
05.02.2008, 20:45
Zwei Antworten aus Niedersachsen:

<b><u>1. Feuerwehr:</u></b>
Die Gruppenführer werden von der jeweiligen Gruppe per interner "Wahl" vorgeschlagen und vom Ortsbrandmeister eingesetzt. Der GF sollte den Lehrgang Gruppenführer haben oder schnellstens machen.

<b><u>2. Schnell-Einsatzgruppe/KatS (JUH):</u></b>
Die Gruppenführer werden nach erfolgreichem Lehrgang vom Einheitsleiter vorgeschlagen und dann von der Ortsleitung (Dienststellenleiter+Ortsbeauftragte) in einer Feierstunde bestellt. Kommissarische GF auf begrenzte Zeit (max 1 Jahr) können im Sonderfall durch den Einheitsleiter eingesetzt werden.

DJUwert
06.02.2008, 00:44
Hi nochmal,

ich möcht erstmal für die vielen Antworten danken. Es geht mir eher darum, ob ein GF ernannt werden MUSS. Vorausgesetzt die bestandene Ausbildung, fehlt trotzdem noch die ERNENNUNG zu dieser Funktion durch den Bürgermeister oder durch seinen bestellten Orts/ Stadtbrandmeister. Also stet in der FWDV2 der entsprechende "MUSS ernannt werden" Paragraph? Ich beziehe meine Frage darauf, dass einer der eben mal den Lehrgang gemacht hat, doch nicht einfach so die Einheit leiten darf- ohne die Ernennung dazu, oder?

Viele Grüße, Uwe!

Pille112
06.02.2008, 07:46
Wie Du ja sicherlich an den veschiedenen Antworten gesehen hast ist deine Frage nicht klar zu beantworten, da dieses organisationsabhängig und regional sehr unterschiedlich gehandhabt wird.

Dann solltes Du auch noch unterscheiden ob der GF (mbL) eine feste Gruppe führt oder oder einsatzmäßig diese Aufgabe wahrnimmt.

Beispiele:

Feste Gruppenführung
Die vorher fest eingeteilte Gruppe ist zum vollständig Dienst (Real oder Übung/Ausbildung) angetreten und soll eingesetzt werden. Hier nimmt der vorher bestimmte GF seine Aufgabe wahr.

Einsatzmäßige Grupppenführung
Es ist eine Anzahl von Mitgliedern kurzfristig zum Einsatz/Dienst erschienen, jedoch der eigentliche GF nicht. Nun ist der GF (mbL) ohne Ernennung/Bestellung unmittelbar als GF einzusetzen, da sonst die Mitglieder (Anzahl in Gruppenstärke) nicht einsatzfähig wären.

Ich selber halte eine Festlegung der Gruppenführung für zeitlich nicht mehr angemessen, da in der heutigen Zeit oftmals spontan reagiert werden muß und man sich, aus den verschiedensten Gründen, nicht auf das Erscheinen der "Gesamtgruppe" verlassen kann.

Als Einsatzleiter wäre ich schlecht beraten wenn ich mich vorher festgelegte Gruppen nebst Gruppenführung verlassen würde und diese dann konsequent N U R so einsetzen würde.

Goffl
06.02.2008, 10:27
Also ich bin der meinung dass jeder GF ernannt werden MUSS (BY)
Ist ja auch logisch. Stell dir mal vor es kommt jemand neu in die Wehr und der hat (wo her auch immer) einen GF Lehrgang. Dann kann der sich doch nicht einfach vorne rechts hinsetzen und im nächsten Einsatz das Führen einer Gruppe übernehmen.

Auf dem GF Lehrgang (BY) wurde mir damals auch gesagt dass eine Ernennung duch den Kommandanten pflicht ist. Im normalfall ist ja eh davon auszugehen, dass wenn jemand auf Lehrgang geschickt wird, er wohl auch ernannt wird. Aber rein formal muss der Kommandant den GF ernennen. Das find ich auch gut. Sonst hätte der Kommandant ja keine Chance wenn jemand der einfach ungeeignet ist irgendwie an einen GF Lehrgang kommt.

hannibal
06.02.2008, 10:30
AStell dir mal vor es kommt jemand neu in die Wehr und der hat (wo her auch immer) einen GF Lehrgang. Dann kann der sich doch nicht einfach vorne rechts hinsetzen und im nächsten Einsatz das Führen einer Gruppe übernehmen.

Und warum nicht ? Er hat doch die entsprechende Qualifikation...



Sonst hätte der Kommandant ja keine Chance wenn jemand der einfach ungeeignet ist irgendwie an einen GF Lehrgang kommt.

Wie soll derjenige denn an den Lehrgang kommen? Und wie bestehen? Und das bestehen zeigt ja das er in der Lage ist ein Gruppe zu führen..

Bugs B
06.02.2008, 13:41
Und warum nicht ? Er hat doch die entsprechende Qualifikation...

Wie soll derjenige denn an den Lehrgang kommen? Und wie bestehen? Und das bestehen zeigt ja das er in der Lage ist ein Gruppe zu führen..

Ein GF muss sein Gruppe kennen. Wie will das jemand bewerkstelligen, wenn man erst seit Kurzem neu in einer Wehr ist?
Ich denke auch, dass es mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit Reibereien geben würde und der "Neue" auch mit Sicherheit nicht so den Respekt im Einsatz bei den "Alten"(-nicht GFlern) zurück bekommen wird.

hannibal
06.02.2008, 14:06
Ein GF muss sein Gruppe kennen. Wie will das jemand bewerkstelligen, wenn man erst seit Kurzem neu in einer Wehr ist?
.

Das brauche ich nur wenn ich die Gruppe im Übungsdienst führen will.

Grundsätzlich muss eine Feuerwehrgruppe funktionieren, egal wo in Deutschland ich bin.

Wenn nicht stimmt was nicht.

sebbel2
06.02.2008, 14:21
Hallo,

bei uns werden Gruppen- und Zugführer ebenfalls ernannt, die reine Ausbildung dazu "reicht nicht aus".

Wir haben bei uns ein paar Gruppen- und Zugführer, die diese Qualifikation haben, bei uns jedoch nicht als Gruppen-/Zugführer ernannt sind, und somit diese Aufgaben nicht wahrnehmen.

Maddin
06.02.2008, 15:23
Bei uns ist es so, dass man nachdem man den GF-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat, auf der nächsten Hauptdienstbesprechung erst zum Gruppenführer ernannt und befördert wird und auch danach erst in dieser Funktion tätig wirst.


Naja das stimmt so net befördert wird man zu einem Dienstgrad (LM ÖLM HLM)
Gruppenführer ist eine Qualifikation / Funktion

Bei uns wir nur der Wehrführer und sein stelv. ernannt (Ehrenbeamtenverhältniss...)

Ich persönlich finde es auch schwachsinn GF zu ernennen (Es gibt ausnahmen wo für die Ausbildung von anderen s.g. Gruppenführer ernannt werden die für die Ausbildung bestimmter Gruppen zuständig sind) Aber für den Einsatzfall ist das IMHO der Absolute Dünn**** (Entschuldigung für den Ausdruck)

Soll die Gruppe denn im Einsatz warten bis der richtige GF da ist??

Zu der Sache von neuen Kameraden mit GF ausbildung:
Es stimmt schon das es von Vorteil ist wenn der GF die Leute kennt die auf dem Fahrzeug sind.. aber das kann man auch im Vorfeld abklären... "Du bist jetzt neu hier und hast deinen GF-Lehrgang aber lass bitte erst den anderen GF den Vortritt bei Einsätzen sofern einer von ihnen da ist... "


Das ganze ist natürlich meine Private Meinung und schlachtet mich deswegne jetzt net ab

C41
06.02.2008, 17:45
... ist ja ein hochinteressanter Thread. Da scheint ja in manchem BL in der FF die pure Vereinsmeierei zu herrschen. In NRW ist es grundsätzlich so:

Der administrative Einheitsführer (GF/ZF) und sein(e) Stellvertreter werden von der Mannschaft gewählt, wenngleich das FSHG das so nicht explizit vorsieht. Nötigenfalls werden die entsprechenden Lehrgänge am IdF nachgeholt.

Im Einsatz sitzt der/diejenige vorne rechts, der/die die notwendige Qualifikation und Dienstgrad besitzt und als Erste/r am GH eintrifft. Das müssen GF/ZF können, und die Mannschaft hat sich schlicht unterzuordnen. Alles andere ist unprofessioneller Dorf-Kokolores.

Klingt vielleicht hart und arrogant, ist aber meine über 20 Jahre gereifte Meinung.

Maddin
06.02.2008, 17:50
kurze Frage am Rade... Was hat der Dienstgrad damit zu tun??? auschlaggebend ist doch die Qualifikation (also ob ich den entsprechenden Lehrgang bestanden habe) oder hab ich da jetzt was verwechselt?

Gruß Maddin

Astra12
06.02.2008, 18:08
kurze Frage am Rade... Was hat der Dienstgrad damit zu tun??? auschlaggebend ist doch die Qualifikation (also ob ich den entsprechenden Lehrgang bestanden habe) oder hab ich da jetzt was verwechselt?

Gruß Maddin


also in RLP ist ein Gruppenführer vom Dienstgrad - Brandmeister und ein Zugfüher Oberbrandmeister, der Führer von Verbänden - Hauptbrandmeister, da ist der Zusammenhang zum Dienstgrad oder?

C41
06.02.2008, 18:12
Zumindest in NRW ist es so, dass das FSHG zur Ausübung von Führungsfunktionen die Beförderung in den entsprechenden Dienstgrad vorsieht. Wobei es aber keinen Beinbruch darstellt, wenn z.B. bei einem Einsatz tagsüber ein Unterbrandmeister vorne rechts sitzt, wenn er schon den F III besucht und bestanden hat. Da zählt doch eher die Qualifikation.

Maddin
06.02.2008, 18:13
dann will ich jetzt nach RLP da wär ich ja schon BM und net nur popeliger OLM *lol*

Jetzt mal im Ernst was bringen einem die Dienstgrade????
In meinen Augen ist das die sinnloseste Sachein der ganzen Fw....

Aber auch das ist meine private Meinung die sich natürlich von anderen unterscheiden kann...

C41
06.02.2008, 18:21
... sich auf seinen Dienstgrad etwas einbildet, ist natürlich schon ein armer Wicht. Aber um einen schnellen Überblick in die Hierarchie zu bringen, sind sie schon nützlich. Gerade dann, wenn man einheitsübergreifend zusammenarbeitet. Und dann darfst Du nicht vergessen, dass Feuerwehr irgendwo immer noch Behörde ist, und eben KEIN Verein im klassischen Sinne. Immerhin sollte nicht Brauchtumspflege im Vordergrund stehen, sondern die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr.

Ansonsten fühle ich mich auch als Brandinspektor als Teil des Ganzen.

Maddin
06.02.2008, 18:23
ja ok aber bei Einsätzen (eiheintsübergreifend hat doch niemand wirklich die Streifen an sich pappen.. oder wer jat die Pommes auf der Nomex jacke?

C41
06.02.2008, 18:37
Im Einsatz hast Du ja Funktionskennzeichen am Helm. Da bräuchte man keinen DG. Doch spätestens beim Abfassen des Einsatzberichtes sollte doch am DG-Kürzel erkennbar sein, welche Quali der EL hatte.

Pille112
06.02.2008, 19:38
Nun habe ich für Euch mal eine Denksportaufgabe/Fallbeispiel:

Ich bin gerade erst nach BY gezogen und habe die FF gewechselt. In der "alten" FF war ich stellv. Wf als Funktion und BI als DG mit 26 Dienstjahren und der Zusatzqualifikation RettAss.
So nach ca. 3-4 Wochen in der "neuen" Wehr bekommen wir einen Alarm mit dem Einsatzstichwort; "Erstversorgung, VU" und uns steht ein LF 16/12 sowie ein HLF zur Verfügung.
Mit mir treffen über einen Zeitraum von 5-6 Min...
1 x Maschinist (Lm)
4 x AGT (OFm/HFm)
Es ist kein "ernannter" Gf darunter.
Fragen:
1. Würde die BY-Mannschaft jetzt ausrücken?
2. Wenn nein - wie würdet ihr eure Entscheidung begründen?
3. Wenn ja - wie würdet ihr eure Entscheidung begründen?
4. Welche Überlegungen haben zu Eurer Entscheidung geführt?

Dieses ist natürlich nur ein rein fiktives Beispiel - ich würde nämlich nie nach BY ziehen ;-)

Maddin
06.02.2008, 19:42
oh mann und schon wieder die ganzen DG-Bezeichnungen... Die sind mir Sch**egal... was können die Leute die noch auf dem Auto sind???? Ausbildung??? Ehrfahrung?????

Pille112
06.02.2008, 19:59
Maschinist: Tm/Tf/Funker/AGT/Maschinist/THL/GG, seit 6 Jahren aktiv in der Wehr bei ca. 60 Einsätzen jährlich.
2 x Löschknecht: Tm/Tf/AGT/Funker/THL/San
2 x Löschknecht: Tm/Tf/AGT/THL/TS-Maschinist, alle Löschknechte sind zwischen 3 und 5 Jahren aktiv dabei - gleich Wehr

Maddin
06.02.2008, 20:10
Tageszeit?? wieviel Kameraden könnten noch kommen (realistische werte nach tage- und urlaubszeit???

Pille112
06.02.2008, 20:28
Donnerstag; 15:08h; April; bedeckt, leichter Wind aus süd-süd/ost 3 Bft in Böen 4 Bft, 78% relative Luftfeuchtigkeit; Temp. 18° C gefühlt wie 15° C, 3-4 weitere Kameraden könnten in den nächsten 6-8 Min eintreffen, 2. Fzg. steht einsatzbereit im FGH, Reifendruck 8 bar,das Motorenöl wurde vor 7 Wochen erneuert, ext. Stromversorgunng ist angeschlossen und die Maschine auf ca. 72° C vorgeheizt, im Lager des FGH stehen weitere 8 Flaschen mit Atemluft (286 bar Fülldruck) zur Verfügung, sowie 1 Stützkrümmer, 1 Verteiler, 3 Längen C-Schlauch, 1 Länge B-Schlauch, 2 Kanister Schaummittel (Mehrbereichsschaum) und 2 Sack Ölbindemittel zu je 25 kg.

C41
06.02.2008, 20:33
Donnerstag; 15:08h; April; bedeckt, leichter Wind aus süd-süd/ost 3 Bft in Böen 4 Bft, 78% relative Luftfeuchtigkeit; Temp. 18° C gefühlt wie 15° C, 3-4 weitere Kameraden könnten in den nächsten 6-8 Min eintreffen, 2. Fzg. steht einsatzbereit im FGH, Reifendruck 8 bar,das Motorenöl wurde vor 7 Wochen erneuert, ext. Stromversorgunng ist angeschlossen und die Maschine auf ca. 72° C vorgeheizt, im Lager des FGH stehen weitere 8 Flaschen mit Atemluft (286 bar Fülldruck) zur Verfügung, sowie 1 Stützkrümmer, 1 Verteiler, 3 Längen C-Schlauch, 1 Länge B-Schlauch, 2 Kanister Schaummittel (Mehrbereichsschaum) und 2 Sack Ölbindemittel zu je 25 kg.

Köstlich ! So kenne ich meine Feuerwehr ! Mehr davon...

Bugs B
06.02.2008, 20:34
Donnerstag; 15:08h; April; bedeckt, leichter Wind aus süd-süd/ost 3 Bft in Böen 4 Bft, 78% relative Luftfeuchtigkeit; Temp. 18° C gefühlt wie 15° C, 3-4 weitere Kameraden könnten in den nächsten 6-8 Min eintreffen, 2. Fzg. steht einsatzbereit im FGH, Reifendruck 8 bar,das Motorenöl wurde vor 7 Wochen erneuert, ext. Stromversorgunng ist angeschlossen und die Maschine auf ca. 72° C vorgeheizt, im Lager des FGH stehen weitere 8 Flaschen mit Atemluft (286 bar Fülldruck) zur Verfügung, sowie 1 Stützkrümmer, 1 Verteiler, 3 Längen C-Schlauch, 1 Länge B-Schlauch, 2 Kanister Schaummittel (Mehrbereichsschaum) und 2 Sack Ölbindemittel zu je 25 kg.

du hast noch die Höhe über NN und damit den Luftdruck vergessen (sehr wichtig!!)!! ;-)

Pille112
06.02.2008, 20:37
Ja, natürlich - Asche auf mein Disponentenhaupt - Sorry aber wenn ich sowas lese gehen sie ab und zu mal mit mir durch *lach

Maddin
06.02.2008, 20:38
joa....

Was ich mit meinen Fragen eigentlich nur verdeutlichen wollte ist das man so einfach da keine Antwort geben kann.. das muss jeder selbst entscheiden und solceh entscheidungen lernt man auf dem GF Lehrgang... zumindest hat man uns auch solche Sachen beigebracht...
und damit BTT...

Wenn jemand die Qualifikation als GF sollte er es auch machen dürfen im Einsatz (Auch wenn er nicht ernannt wurde)

Gruß Maddin

Pille112
06.02.2008, 20:41
[...] (Auch wenn er nicht ernannt wurde)

Gruß Maddin

...und nur darauf wollte ich hinaus!!!
Sollte der Patient lieber unversorgt an seinem Unfallort bleiben nur weil kein "ernannter" Gf zur Verfügung steht - ich denke doch mal nicht, oder???

Maddin
06.02.2008, 20:44
ja der Meinung war ich doch sowieso... siehe Post oben :-)

gut das wir verglichen haben ;)

Gruß Maddin

Pille112
06.02.2008, 21:01
@ Maddin:
Meine Fragen bezogen sich auch mehr auf die Postings #14 und #16 von Bugs B© und sebbel2.

hannibal
07.02.2008, 07:36
ja ok aber bei Einsätzen (eiheintsübergreifend hat doch niemand wirklich die Streifen an sich pappen.. oder wer jat die Pommes auf der Nomex jacke?

Gab es alles schon, inklusive Rechnung für eine neue Nomexjacke.

Ich wurde als Feuerwehrmann schon von einem OFM belehrt das dieser mir auf Grund seines DG mir ja weisungsbefugt sei... Ok

Ansonsten stimme ich auch hier wieder C 41 voll und ganz zu...

nederrijner
07.02.2008, 17:07
... ist ja ein hochinteressanter Thread. Da scheint ja in manchem BL in der FF die pure Vereinsmeierei zu herrschen. In NRW ist es grundsätzlich so:
Nein.
Auch wenn das vielleicht mancherorts so gehandhabt wird.


Der administrative Einheitsführer (GF/ZF) und sein(e) Stellvertreter werden von der Mannschaft gewählt, wenngleich das FSHG das so nicht explizit vorsieht.
Die maßgebliche Vorschrift, nämlich die Laufbahnverordnung FF NRW, sieht sogar ein anderes Verfahren vor: Die Ernennung durch den LdF nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen.

Eine Wahl von Führungskräften ist in NRW nicht vorgesehen, jedenfalls nicht durch die Feuerwehrangehörigen. Das ist in meinen Augen auch gut so.


Zumindest in NRW ist es so, dass das FSHG zur Ausübung von Führungsfunktionen die Beförderung in den entsprechenden Dienstgrad vorsieht.
Das FSHG trifft dazu keine Aussage.

Die LVO FF setzt keinen bestimmten Dienstgrad voraus (außer beim LdF bzw. seinen Stellvertretern, die müssen GBI/StBI sein), sondern die erforderliche Qualifikation. Diese Qualifikation zieht dann gemäß der Laufbahnverordnung einen bestimmten Dienstgrad nach sich. Ein GF kann aber je nach Dienstzeit zum Beispiel BM, OBM oder HBM sein.


Wobei es aber keinen Beinbruch darstellt, wenn z.B. bei einem Einsatz tagsüber ein Unterbrandmeister vorne rechts sitzt, wenn er schon den F III besucht und bestanden hat. Da zählt doch eher die Qualifikation.
Für Einsatzfunktionen zählt meiner Meinung nach allein die Qualifikation, die entsprechenden Passagen aus LVO und FwDV 2 zur kommissarischen Übernahme legen den Schluss nahe, dass dort nicht Einsatzfunktionen gemeint sind (Nachholen der Ausbildung, längstens zwei Jahre, keine Anrechnung auf Dienstzeit etc. - das ergibt nur bei Verwaltungsfunktionen Sinn).

Für Einsatzfunktionen gilt die FwDV 2, die regelt, welche Ausbildung wozu befähigt.


Im Einsatz hast Du ja Funktionskennzeichen am Helm.
Besser Begriff in meinen Augen dafür: Qualifikationskennzeichnung. Die Qualifikation GF/ZF/VF bleibt nämlich konstant und lässt sich daher auch konstant am Helm kennzeichnen.

Die Funktionskennzeichnung für Einsatzfunktionen erfolgt ja flexibel, meist durch Westen, Koller oder ähnliches.

Die Funktionskennzeichnung von Verwaltungsfunktionen erfolgt durch die entsprechenden Funktionsabzeichen (meistens auf der Ausgehuniform, wer unbedingt will, kann die auch sachgerecht auf der Einsatzkleidung anbringen - wird aber vernünftigerweise meistens nicht gemacht, weil sinnlos).
Dienstgrad und Dienstgradabzeichen sind unabhängig von der Funktion und beruhen auf Qualifikation und ggf. Dienstzeit, bestimmte Dienstgrade sind aber ggf. Voraussetzung für eine Funktion.

So jedenfalls die Rechtslage in NRW.
Was manchmal daraus gemacht wird ...

C41
07.02.2008, 17:28
Im Grossen und Ganzen gebe ich Dir recht; Du hast in einigen Punkten die Dinge besser ausgedrückt als ich. 1:0 für Dich !

Und was die "Wahl" von Führungskräften angeht:
Freilich steht davon weit und breit nix im FSHG. Faktisch machen es viele LG/LZ aber so, dass der LdF den LGF/LZF ernennt, nachdem eine Anhörung der Einheit stattgefunden hat.

Und das sieht dann realiter aus wie eine Wahl.

Das kann schon sinnvoll sein, wenn gerade bei größeren Einheiten der LGF/LZF sich der Unterstützung seiner Mannschaft versichert. Schliesslich soll er ja auch nach aussen deren Interessen vertreten.

Wichtig war mir in diesem Zusammenhang lediglich, dass im Einsatz keine "gewählten Eminenzen" vorne rechts sitzen, sondern hierfür allein die Qualifikation entscheidet.

Ich persönlich kann sogar damit leben, dass das Ablöschen einer Mülltonne von einem erfahrenen Oberfeuerwehrmann geleitet wird; zumindest als absolute Ausnahme.

Golfer344
07.02.2008, 17:33
Zitat:
Zitat von C41
Im Einsatz hast Du ja Funktionskennzeichen am Helm.

Besser Begriff in meinen Augen dafür: Qualifikationskennzeichnung. Die Qualifikation GF/ZF/VF bleibt nämlich konstant und lässt sich daher auch konstant am Helm kennzeichnen.



Da muss ich ja für Niedersachsen gleich mal widersprechen...

Bei uns gibt es durchaus Leute die den Lehrgang haben, aber keine Helmkennzeichnung und auch den Dienstgrad nicht.
Die machen Dienst in Fachgruppen (Führungsgehilfen) und haben darüber den Lehrgang bekommen.
Das macht durchaus Sinn, denn sonst würden wir ja immer mit einem Fahrzeug voller Streifenhörnchen losfahren und wer ist dann da der Chef?
Sollte kein eingesetzter/ernannter GF da sein, dürfen die auch mal vorn rechts sitzen.

Genauso haben wir einen Zugführer der KFB nur mit einem Streifen am Helm, der ist in der Ortswehr nur Gruppenführer. (Zwei Streifen haben bei uns nur OrtsBM und Stellv.)

Ob das nu Vereinsmeierei ist oder nicht...? Wie gesagt, m.E. nach sinnvoll, weil irgendwer sagen muss wo vorne ist und ich keine Lust hätte das jedesmal auszudiskutieren.

Die Wahl der Führungskräfte steht bei uns übrigens in der Satzung. Die sollte man neben den ganzen Gesetzen natürlich auch mal gelesen haben...

nederrijner
07.02.2008, 17:46
Im Grossen und Ganzen gebe ich Dir recht; Du hast in einigen Punkten die Dinge besser ausgedrückt als ich. 1:0 für Dich !
War auch kein Angriff, aber ich denke, man sollte so etwas deutlich machen, sonst liest hier hinterher jemand etwas und regt sich dann auf, dass bei seiner Feuerwehr nicht gewählt wird.


Und was die "Wahl" von Führungskräften angeht:
Freilich steht davon weit und breit nix im FSHG. Faktisch machen es viele LG/LZ aber so, dass der LdF den LGF/LZF ernennt, nachdem eine Anhörung der Einheit stattgefunden hat.

Und das sieht dann realiter aus wie eine Wahl.
Kommt drauf an, wie die Aussprache aussieht. Bei uns lief das kürzlich so ab: "Es ist vorgesehen, XY zum stv. Löschzugführer zu ernennen - wie seht ihr das?"
Dann kamen halt ein paar Kommentare/Bedenken, aber alles in allem konnte man von ausreichendem Rückhalt ausgehen. Also wirklich eine Aussprache, keine geheime oder offene Wahl.


Das kann schon sinnvoll sein, wenn gerade bei größeren Einheiten der LGF/LZF sich der Unterstützung seiner Mannschaft versichert. Schliesslich soll er ja auch nach aussen deren Interessen vertreten.
Für die Außenwirkung ist der Rückhalt IMO zweitrangig, da kommt es eher auf die wirkliche Qualifikation (nicht nur feuerwehrtechnisch) an. Problematisch wird es eher im Inneren, wenn eine Führungskraft menschlich so unverträglich ist, dass er keinen Rückhalt hat.

Das andere Extrem wäre bei einer Wahl dann halt die fachliche Niete, die die Wahl gewinnt, weil sie beim letzten Fest das Spanferkel und zwei Fässer Bier spendiert hat und sowieso mit der Hälfte der Kameraden im selben Kegelclub ist. ;)


Ich persönlich kann sogar damit leben, dass das Ablöschen einer Mülltonne von einem erfahrenen Oberfeuerwehrmann geleitet wird; zumindest als absolute Ausnahme.
Tja, bei der derzeitigen Entwicklung kann sich derjenige glücklich schätzen, bei dem die Gefahr nicht besteht. Anderswo stellt sich dann irgendwann die Frage: "Ausrücken oder nicht?" - nach einer angemessenen Wartezeit/Rückmeldung an die Leitstelle/Nachforderung bin ich immer für Ausrücken, auch wenn das unter Umständen sehr problematisch ist.

Gerade wenn sich die brennende Mülltonnen dann z. B. als nicht angemeldetes Nutzfeuer entpuppt oder es um sonstige Aspekte des Einsatzrechtes geht. Ein GF sollte das in Münster gelernt haben, ein OFM kann eigentlich nicht wissen, wann er was darf (Inanspruchnahme von Sachen und Personen o. ä.). Aber auch sowas wie Führunsgkreislauf, Erkundung usw.
Wie gesagt: Im Zweifel ausrücken und sich bewusst sein, dass man ggf. nur uniformierter Ersthelfer ist.


Da muss ich ja für Niedersachsen gleich mal widersprechen...
Ich sprach aber von NRW. ;)

C41
07.02.2008, 17:49
... gibt da nix zu diskutieren:
Der Erste mit GF-Quali, der am GH eintrifft, nimmt vorne rechts Platz. Punkt.
Er trägt in vielen NRW-Feuerwehren eine Funktionsweste, damit an der E-Stelle keine Verwirrung entsteht, wenn mehrere Leute mit GF-Balken am Heln herumlaufen.

Wenn ihr in NDS das anders handhabt, und damit zurechtkommt, ist das selbstverständlich euer Bier. Aber jemand trotz entsprechender Quali nicht nach vorne rechts zu lassen, wie das einige Poster hier andeuteteten, nur weil er nicht "gewählt" wurde, halte ich schlicht für albern.

Meine Meinung ist selbstverständlich kein Evangelium.

C41
07.02.2008, 17:52
Habe das nicht als Angriff aufgefasst.

Aber gut, dass Du auch mal die soziale und charakterliche Kompetenz erwähnst. Die halte ich fast für am wichtigsten.

nederrijner
07.02.2008, 21:38
Das macht durchaus Sinn, denn sonst würden wir ja immer mit einem Fahrzeug voller Streifenhörnchen losfahren und wer ist dann da der Chef?
Der der vorne rechts sitzt. Wie sonst auch. Und wenn hinten der Kaiser von China als Wassertruppmann sitzen würde. ;)

Ganz ehrlich das ist hier gar kein Problem, wer als erster mit der erforderlichen Qualifikation kommt, setzt sich vorne rechts hin. Wir müssen gucken, dass wir die Autos rausbekommen. Das kann im Extremfall natürlich auch mal dazu führen, dass hinten fast nur Führungskräfte sitzen (ich habe meinen ersten AS-Einsatz mit unserem stv. ZF gemacht, der ist beruflich im gD).

Worauf man aber auch achten sollte: Dass tagsüber nicht alle GF und LKW-Führerscheinbesitzer auf dem ersten Fahrzeug rausfahren und für weitere Fahrzeuge keiner mehr da ist. Aber das klappt sehr gut.


Sollte kein eingesetzter/ernannter GF da sein, dürfen die auch mal vorn rechts sitzen.
Und haben dann wenig Erfahrung, weil er das nur ausnahmsweise mal machen darf?


Ob das nu Vereinsmeierei ist oder nicht...? Wie gesagt, m.E. nach sinnvoll, weil irgendwer sagen muss wo vorne ist und ich keine Lust hätte das jedesmal auszudiskutieren.
Solange da eben nicht das Ego im Vordergrund steht sondern der, der vorne rechts sitzt, das Sagen hat, sehe ich da keinerlei Probleme.


Die Wahl der Führungskräfte steht bei uns übrigens in der Satzung. Die sollte man neben den ganzen Gesetzen natürlich auch mal gelesen haben...
Wir haben keine Satzung - wir sind doch kein Verein. ;)

Zwunschel
08.02.2008, 19:16
Hallo Uwe

deine Frage wird im ThBKG §15 Absatz 3 eindeutig bewantwortet.

MkG
Zwunschel

Lars Zerpich
29.02.2008, 20:11
Auf die Frage kann man keine Antwort geben, weil sie unverständlich ist.

Beispiel: Ist das Auto grün oder blau? Ja oder nein?

--> hä??

mfg lars

DJUwert
01.03.2008, 11:32
... ist ja ein hochinteressanter Thread. Da scheint ja in manchem BL in der FF die pure Vereinsmeierei zu herrschen. In NRW ist es grundsätzlich so:

Der administrative Einheitsführer (GF/ZF) und sein(e) Stellvertreter werden von der Mannschaft gewählt, wenngleich das FSHG das so nicht explizit vorsieht. Nötigenfalls werden die entsprechenden Lehrgänge am IdF nachgeholt.

Im Einsatz sitzt der/diejenige vorne rechts, der/die die notwendige Qualifikation und Dienstgrad besitzt und als Erste/r am GH eintrifft. Das müssen GF/ZF können, und die Mannschaft hat sich schlicht unterzuordnen. Alles andere ist unprofessioneller Dorf-Kokolores.

Klingt vielleicht hart und arrogant, ist aber meine über 20 Jahre gereifte Meinung.

Ja, das ist schon interessant, manche machen das tatsächlich per Handschlag! Bei uns in Thüringen steht im ThürBKG genau drin, § 15 "der Bürgermeister bestellt die Unterführer und Führer..." Also die GF und ZF... müssen dazu bestellt werden. Hab wie gesagt meine Frage damit schon selbst beantwortet. Danke und viele Grüße!

DJUwert
01.03.2008, 11:35
Auf die Frage kann man keine Antwort geben, weil sie unverständlich ist.

Beispiel: Ist das Auto grün oder blau? Ja oder nein?

--> hä??

mfg lars

Wasn das für ein Unsinn???? Sammelst du Threads oder was soll das? Die frage war insofern sinnvoll, dass ich einen Gesetzestext FÜR DIE FEUERWEHR gesucht habe, wo drinsteht, dass Führer und Unterführer bestellt werden müssen! Bist du in deinem Betrieb Abteilungsleiter nur weil du die Qualifikation besitzt? Nein, oder? Also, es muss jeder (zumindest im schönen Thüringen) zu seiner Führungskraft BESTELLT werden. §15 ThürBKG.

DJUwert
01.03.2008, 11:36
Hallo Uwe

deine Frage wird im ThBKG §15 Absatz 3 eindeutig bewantwortet.

MkG
Zwunschel

Danke Zwunschel, ich sehe auf die Ronneburger ist Verlass !

PS: Meld dich mal wieder!

MFG Uwe, FF Münchenbernsdorf.